Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten? Die Marge entscheidet, nicht die Werbung
Wer nach den besten Quoten sucht, sucht in Wahrheit nach dem kleinsten Abzug. Kein Buchmacher schenkt einem Wettenden etwas: Er baut in jede Quote eine Marge ein, und die ist der Preis, den man für die Wette bezahlt. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Quotenseite anders. Man sieht nicht mehr die grosse Zahl neben dem Teamnamen, sondern den Anteil, der beim Veranstalter bleibt.

In der Schweiz ist die Auswahl dabei klein. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jeder der beiden bedient sein eigenes Gebiet, und ein Online-Konto bekommt nur, wer dort wohnt. Alles andere, was man im Netz an Wettanbietern findet, arbeitet ohne Schweizer Bewilligung.
Stand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungsangaben des Geldspielgesetzes und die von der Gespa veröffentlichte Sperrliste.
Wie Quoten entstehen: was ein Wettender für jede Wette bezahlt
Ein Buchmacher ist kein Mitspieler, der mitfiebert. Bei festen Quoten setzt er die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf; sie gilt ab Wettabschluss und lässt sich nachträglich nicht mehr ändern. Das ist die eine Hälfte des Geschäfts. Die andere Hälfte ist die Rechnung dahinter.

Jede Quote lässt sich in eine Wahrscheinlichkeit übersetzen. Bei festen Dezimalquoten ist die implizite Wahrscheinlichkeit der Kehrwert der Quote: Aus 1.01 werden 99,01 %, aus 2.00 werden 50,00 %, aus 4.00 werden 25,00 %. Rechnet man die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge eines Marktes zusammen, kommt mehr als 100 % heraus. Der Überschuss heisst Overround, und er ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch.
Genau dort sitzt die Marge. Wer ein Gefühl dafür bekommen will, wie ungleich sie verteilt ist, muss nur zwei Zweiwegmärkte nebeneinanderlegen. Bei der Quote 1.90 auf beiden Seiten ergibt sich aus den Kehrwerten beider Seiten eine Summe, die über 1 liegt, und die Ausschüttungsquote – der Anteil der Einsätze, der als Gewinn zurückfliesst – liegt in einem Korridor von rund 95 %. Bei 1.95 auf beiden Seiten steigt sie auf rund 97,5 %, und die Marge fällt auf rund 2,5 %. Bei 1.80 auf beiden Seiten liegt sie bei rund 10 %. Der Sprung von 1.90 auf 1.95 ist zwei Rappen pro Euro gross und verdoppelt fast den Anteil, den der Buchmacher behält. Das ist die eigentliche Quotenfrage.
Man kann dieselbe Rechnung über die Ausgänge aufziehen. Bei den Quoten 1.25 / 5.00 / 10.00 ergibt die Summe der Kehrwerte eine Hedge-Quote von rund 90,91 %. Die Ausschüttungsquote sagt also, welcher Anteil der Einsätze in Form von Gewinnen an die Spielenden ausgeschüttet wird – und der Rest ist der Preis der Wette.
Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball. Fussball, der beliebteste Markt der Schweiz, gehört damit zu den teureren: Das dritte Ergebnis kostet den Wettenden rund fünf Prozentpunkte Ausschüttung gegenüber einem reinen Zweiwegmarkt. Das ist kein Betrug, das ist Preisgestaltung – aber es ist der Grund, warum «beste Quoten» nie eine Eigenschaft einer Website ist, sondern immer eine Eigenschaft eines bestimmten Marktes an einem bestimmten Tag.
Ein Gegenmodell ist die variable Quote, der Totalisator, bei dem die Wettenden untereinander setzen und die Quote erst nach dem Ereignis feststeht. Bei staatlichen Anbietern liegt der Auszahlungsanteil dort unter 50 %, bei Pferderennen bis etwa 85 %. Wer die Wahl zwischen einer festen Quote von rund 90 % Ausschüttung und einem Totalisator unter 50 % hat, hat keine schwere Entscheidung. Die feste Quote ist die transparentere Bauform: Der Preis steht fest, bevor man zahlt.
Welcher Sport, welcher Markt: wo die Marge am dicksten wird
Die Sportart entscheidet mit über den Preis. Fussball, Tennis, Eishockey und Basketball sind liquide Märkte, in denen viele Anbieter ähnliche Quoten stellen; Randsportarten und Spezialmärkte sind dünn besetzt, und dort verbreitert sich die Spanne fast automatisch. Wer vor allem die grossen Ligen spielt, zahlt im Schnitt weniger für seine Wette als jemand, der sich auf Nischen spezialisiert hat.

Ein zweiter Hebel ist die Zahl der möglichen Ausgänge. Je mehr Ausgänge ein Markt hat, desto mehr Kehrwerte werden addiert, und jeder einzelne trägt seinen Teil zum Overround bei. Deshalb sind Märkte mit wenigen Ausgängen für Wettende meist günstiger als solche mit vielen. Das ist der Grund, warum 1X2-Wetten auf Fussball im Mittel teurer sind als eine Zweiwegwette auf denselben Match – ein Satz, den kein Werbebanner auf der Startseite stehen hat.
In der Schweiz kommt eine zweite Grenze hinzu, die nichts mit Quotenhöhe zu tun hat und trotzdem jede Rechnung verändert: Was überhaupt angeboten werden darf, steht in einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste (Fassung 09.10.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie dort stehen. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte tauchen in der Liste nicht auf, E-Sport hat dort keinen Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Ein Beispiel, das in Suchanfragen oft auftaucht: «Esports-Wettanbieter» ist in der Schweiz keine Kategorie, sondern eine Leerstelle. E-Sport erscheint in der Liste der bewilligten Sportarten nicht. Wer darauf wetten will, findet es nur ohne Schweizer Bewilligung – mit allen Folgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen.
Verwirrend ist dabei, dass die zwei Schweizer Veranstalter nicht dieselben Sportarten gleich abdecken. Wer Handball, Unihockey oder einen kleineren Tennis-Zirkus sucht, findet ihn je nach Produkt unterschiedlich gut vertreten. Was ein Spieler tun kann: das Wettprogramm des eigenen Anbieters vor dem Konto öffnen und nachsehen, ob der gewünschte Markt überhaupt existiert. Eine Quote auf einen Markt, den es nicht gibt, ist keine schlechte Quote, sondern keine.
Neue Anbieter: warum ein neuer Name in der Schweiz nichts bedeutet
SEO-Seiten lieben das Wort «neu». In der Schweiz ist «neuer Wettanbieter» ein Begriff, der auf eine sehr kleine Menge zeigt. Als neu gilt hier nur, was eine Schweizer Bewilligung besitzt – und eine solche Bewilligung ist in diesem Markt seit der Einführung des Gesetzes nicht breiter gestreut worden. Es gibt keine Warteliste, aus der regelmässig neue Namen nachrutschen.
Wer ein neues Gesicht im Netz entdeckt, hat es fast immer mit einem Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung zu tun. Ohne Bewilligung heisst: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine hiesige Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen und werden dann von den Schweizer Telekom-Anbietern per DNS gesperrt; blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, was die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet. Sie nennt in diesem Zusammenhang unter anderem Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Für die Quotenjagd ist das ein schlechtes Geschäft. Ein neuer Anbieter ohne Bewilligung verspricht gerne hohe Quoten; wenn die Auszahlung aber an eine Bedingung geknüpft ist, an der man scheitert, war die Quote nie das, was sie zu sein schien. Die Randsportart mit 1.95 bei einem neuen Namen ist nichts wert, wenn die Auszahlung hängt.
Und die Kehrseite gehört in denselben Absatz: Die zwei bewilligten Veranstalter sind keine Quoten-Wohltäter. Ihre Preise stehen, aber sie sind Preise eines geschützten Marktes mit wenigen Alternativen. Wer in der Schweiz wohnhaft ist, hat bei den Quoten keine freie Auswahl – er hat zwei Türen, und die Marge hinter beiden sieht ähnlich aus.
Quoten-Vergleich: die zehn Anbieter im Überblick
Ein Vergleich braucht Ordnung, sonst wird er zur Linkliste. Zuerst zählt die Bewilligung, denn sie entscheidet, ob ein Angebot überhaupt in den geprüften Rahmen fällt. Danach zählen die Quoten selbst – und dort trennt sich der Markt in zwei Gruppen, die man nicht in eine Zeile setzen darf.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| N1 Bet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Playzilla | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| PowBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle sagt etwas Unbequemes über den Quotenvergleich selbst: Auf der einen Seite stehen zwei Häuser mit Aufsicht, Sperrregister-Anbindung und Schweizer Rechtsweg. Auf der anderen stehen acht Namen, deren Lizenzlage in der Schweiz keine Wirkung hat. Wenn ein Vergleich die beiden Gruppen in einer Rangliste mischt, ohne das zu trennen, ist er eine Werbefläche.
Dasselbe gilt für die Auswahl innerhalb der ersten Gruppe. Die beiden Veranstalter teilen sich die Schweiz geografisch auf, und der Wohnsitz entscheidet, welches Produkt man überhaupt nutzen kann. Wer in Zürich eine Quote mit der Loterie Romande vergleichen will, vergleicht eine Quote, auf die er nicht setzen kann. Der Quotenvergleich beginnt in der Schweiz also mit einer Frage, die kein Buchmacher stellt: Wo wohne ich?
Was die Marge selbst angeht, so ist die Bandbreite im Markt gross genug, um über den Wert einer Wette zu entscheiden. Zwischen rund 2,5 % Marge bei einer 1.95-Zweiwegwette und rund 10 % bei 1.80 liegen mehrere Prozentpunkte. Über hundert Wetten zu je CHF 100 sind das einige hundert Franken Unterschied – für dieselbe Sportart, denselben Tag, dieselbe Überzeugung.
Rechtliche Lage in der Schweiz: zwei Veranstalter und eine geschlossene Liste
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern (Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021). Nicht von der ESBK – die ist für Casinos zuständig und für Sportwetten die falsche Adresse.
Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher – nicht, weil sie schlecht gepflegt wäre, sondern weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn fliesst in der Schweiz in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).
Die beiden Häuser und ihr Gebiet: Swisslos mit dem Produkt Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos kommen mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet hinzu; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Was gesetzt werden darf, ist eine geschlossene Liste: nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht reguliert – davon später.
Der Blick auf die andere Seite, ohne Beschönigung: Eine ausländische Lizenz – ob Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Wettende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Das ist die Kostenfrage hinter der Quote: Wer offshore setzt, bekommt keinen Schweizer Schutz und keine Kontrolle über ein faires Spiel. Umgekehrt ist die Bewilligung kein Freibrief für gute Quoten – sie ist die Eintrittskarte in einen sehr kleinen Raum.
Ein Detail, das man in der Schweiz gerne vergisst, weil es bei den hiesigen Anbietern selbstverständlich wirkt: Es gibt keine Zahlungssperre gegen unerlaubte Wettseiten. Banken und Kartenherausgeber blockieren solche Zahlungen nicht. Die Sperrung läuft über die Sperrliste der Gespa und die DNS-Sperren der Telekom-Anbieter (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025) – nicht über das Bankkonto.
Spielerschutz: die Limiten, die schneller binden als jede Quote
Bevor jemand bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss er Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist eine der wenigen Stellen im Schweizer System, an denen der Wettende vor sich selbst geschützt wird, bevor er überhaupt gesetzt hat.
Das Gesetz verlangt diese Limiten nicht vom Staat, sondern ordnet an, dass der Veranstalter vom Spielenden selbst gesetzte Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste einfordert (Art. 87 VGS). Eine Senkung wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden – Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht.
Dazu kommt die Spielsperre (Art. 80–82 BGS): die Sperrung überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, festgehalten in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle wird eingeschaltet (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Was das mit Quoten zu tun hat? Mehr, als es zunächst scheint. Eine Quote, die man wegen einer Spielsperre nicht nutzen kann, ist keine bessere Quote. Und wer die Limite falsch versteht, zahlt doppelt. Bei Swisslos kann die Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen – der Klick auf «setzen» scheitert, nicht die Quote.
Ein weiteres Zeitfenster, das den Preis ändert: Ein niedriges Verlustlimit mit sofortiger Wirkung bei einer Senkung, aber 72 Stunden Sperrfrist bei einer Erhöhung, produziert eine Asymmetrie. Wer nach einer schlechten Woche die Limite anheben will, um sie «zurückzuholen», muss drei Tage warten. Diese drei Tage sind die wirksamste Bremse im Schweizer System, und sie kostet keine einzige Quote.
Ehrlichkeit verlangt auch hier einen zweiten Satz: Die Kontrollen an den Verkaufsstellen sind nicht lückenlos. Bei den Testkäufen der Gespa 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng, und wer darauf vertraut, dass das System schon aufpasst, sollte es wissen.
Für Hilfe bei problematischem Spielverhalten gilt: Man wendet sich an die Fachstellen und an die Beratung der Kantone; das ist kein Nebensatz, sondern der wichtigste Satz auf dieser Seite.
Krypto und Anonymität: bei bewilligten Anbietern ausgeschlossen
Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Eine Kreditgewährung an Spielende ist nicht erlaubt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Damit ist die Frage «Krypto bei Schweizer Wettanbietern» beantwortet: Es gibt keine anonyme Auszahlung im bewilligten Schweizer Sportwetten. Nicht, weil die Anbieter es nicht anböten – sondern weil die Auszahlung namentlich gebunden ist.
Was man im Netz unter «Krypto-Wettanbieter» findet, sind Anbieter, die über eine Blockchain abrechnen. Das sind fast durchweg Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung, und wer dort setzt, verlässt den geprüften Rahmen vollständig. Konkret heisst das: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Aussicht auf Schweizer Aufsicht, wenn eine Auszahlung nicht kommt. Die Bequemlichkeit ist real, der Schutz ist es nicht.
Auch die Zahlungswege selbst sind enger, als es scheint. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen; es gibt keine Vorgabe, bestimmte Marken anzubieten. Was es gibt, ist die Regel, dass die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen gehen muss. Wer also anonym einzahlen will, stösst spätestens bei der Auszahlung auf dieselbe Wand.
Wer trotzdem eine anonyme Wette sucht, sollte sich die Rechnung bewusst machen: Er gibt den Schweizer Rechtsweg, die Sperrregister-Anbindung und jede Kontrolle über die Spielintegration auf, um eine Zahlung zu verbergen, die bei einem Gewinn in der Steuererklärung ohnehin eine Rolle spielen kann. Der Tausch ist schlecht. Das ist keine moralische Position, sondern eine Abwägung.
Bonus und Gratiswetten: was ein Neukundenangebot wirklich kostet
Neukundenangebote sind bei den zwei bewilligten Veranstaltern selten und klein, und dafür gibt es einen mechanischen Grund: Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ein Markt, in dem 32 Zustimmungen im Jahr verteilt werden, ist kein Markt, der mit Gratisguthaben um sich wirft.
Ein «Willkommensbonus bis CHF 500» bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist genau gelesen ein Kredit mit Bedingungen. Man wettet nicht mit dem Geld des Buchmachers, sondern mit dem eigenen Geld und mit einer Umsatzauflage, die den Gewinn an das Konto bindet. Wer eine schöne Zahl auf einer Startseite sieht, sollte zuerst die Zeile lesen, die kleiner geschrieben ist – dort steht, wie oft umgesetzt werden muss, ab welcher Mindestquote eine Wette überhaupt zählt und bis wann die Bedingungen erfüllt sein müssen.
Bei den Schweizer Produkten gibt es stattdessen zwei Konstruktionen, die sich messen lassen, weil ihre Bedingungen offenstehen. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von vier auf fünfzehn Voraussagen ist gross, und mit ihm die Chance, dass eine der Voraussagen platzt – der Boost zahlt sich nur aus, wenn alle Bedingungen zusammenhalten.
Quotenboosts bei Sporttip gelten ebenfalls nur online, und zwar für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer früh aussteigt, verliert also nicht nur die Wette, sondern auch die Erhöhung.
Der ehrliche Vergleich zwischen «gratis» und «gebunden» sieht so aus: Am Schweizer Markt ist die Gratisspielguthaben-Menge klein und an eine aufsichtsrechtliche Zustimmung gebunden. Am ausländischen Markt ist sie gross und an Umsatzbedingungen gebunden, die den Wert halbieren oder mehr. Welche Variante einem lieber ist, hängt davon ab, ob man eine Quote für eine einzelne Wette oder ein Paket mit Bedingungen kauft.
Und die Steuer kommt bei aller Bonusrechnung dazu. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab – «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer auf den Gewinn und keine Verrechnungssteuer. Das sind allgemeine Hinweise; für den eigenen Fall fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Praxis – etwa im Thurgau – Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.
Auszahlung und Zahlungswege: wohin das Geld zurückgeht
Der wichtigste Satz zu Auszahlungen steht nicht bei den Zahlungsmarken, sondern im Recht: Auszahlungen gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, und Barauszahlungen gibt es nicht. Wer mit dem Konto eines Dritten einzahlt oder auszahlen lassen will, wird an dieser Regel scheitern – nicht an der Bearbeitungszeit.
Wie lange eine Auszahlung dauert, hängt am Zahlungsweg. Bei einem Grossspiel gibt es keine Auszahlung in Sekunden, sondern einen Vorgang mit Prüfung und Buchung. Wer eine Seite mit «Auszahlung in 5 Minuten» sieht, liest Marketing und nicht einen Prozess. Ein Zwischenschritt, der dabei übersehen wird: Zuerst muss die Identität bestätigt sein, bei Swisslos geschieht das über den hochgeladenen Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Ohne bestätigte Identität gibt es kein Konto und damit auch keine Auszahlung.
Bei den Einsätzen sieht es ähnlich nüchtern aus. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Bei Jouez Sport liegt der Mindesteinsatz online bei CHF 2, in Verkaufsstellen bei CHF 3 und für Multiples bei CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten bei CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Ein hoher Einsatz ist in der Schweiz also kein Weg zu einer besseren Quote. Die Limiten sind Teil des Preises.
Bei einer Wette, die nicht stattfindet, greift eine Frist: Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer eine lange Kombi auf dieses eine Spiel gebaut hat, merkt erst dann, wie viel eine solche Quote 1.00 kostet.
Und die Obergrenze nach oben: Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Wer mit einem Einsatz von CHF 500 auf eine Quote von 1.90 wettet, gewinnt netto CHF 450 – an dieser Grenze ändert sich nichts. Aber es gibt sie, und sie gehört zu den Bedingungen, die man vor dem Kauf liest, nicht danach.
Die App: Bedienung als Teil der Rechnung
Auf dem Touchscreen entscheidet die Bedienung darüber, ob der Preis, den man gesehen hat, auch der Preis ist, zu dem man setzt. Ein überfüllter Wettschein, eine langsame Liste, ein Login, das bei jedem Wechsel eine Bestätigung verlangt – das sind keine Kosmetikfragen, sondern Zeit. Bei Live-Quoten ist Zeit Geld: Eine Quote, die sich in zwanzig Sekunden bewegt, während man durch drei Menüebenen klickt, ist eine andere Quote.
Der Sicherheitsaspekt zählt dabei mit. Die Registrierung bei Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adressdatenbanken. Diese Prüfung schützt nicht nur den Veranstalter, sondern auch das Konto: Ein Wettkonto mit hinterlegter Identität ist deutlich schwerer zu übernehmen als ein Konto ohne.
Woran man eine App für den Quotenvergleich messen kann: Übersichtlichkeit des Wettscheins, Ladezeit der Wettliste, Einloggen ohne Reibung, klare Darstellung der Limiten. Nicht an der Zahl der Menüpunkte. Ein Anbieter mit hundert Features und ruckelnder Live-Ansicht ist beim Setteln langsamer als einer mit zwanzig Features und einer Liste, die sofort steht.
Für die breite Masse der Wettenden heisst das: Die App wird selten zum Grund für einen Wechsel, aber regelmässig zum Grund für eine verpasste Quote. Wer live setzt, sollte die App des eigenen Veranstalters vorher einmal unter Zeitdruck testen – nicht mit dem Wunsch, etwas zu setzen, sondern mit der Frage, wie viele Sekunden vom Öffnen bis zum abgesendeten Wettschein vergehen.
Livewetten und Cash-Out: die Funktion, die am wenigsten kostet
Livewetten und der vorzeitige Ausstieg sind die zwei Funktionen, bei denen sich die Anbieter tatsächlich unterscheiden – weil das Gesetz hier nur den Rahmen setzt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das Gesetz beschränkt nicht auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist überhaupt nicht reguliert: Es ist die Funktion des jeweiligen Veranstalters, mit seinen eigenen Regeln.
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer cash-outet, verkauft also den ganzen Wettschein – es gibt keinen halben Ausstieg, und es gibt keinen zweiten Versuch.
Bei Livewetten bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist der teuerste Mechanismus im Livebetrieb, und er wird fast nie gelesen. Ein Klick, der zwei Sekunden zu spät kommt, kostet nicht die Quote, sondern den Einsatz in voller Höhe.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Wettenden ist das die mildere Variante – aber es ist ein Grund mehr, zusammenhängende Märkte bewusst zu kombinieren und nicht zufällig in einen Wettschein zu ziehen.
Cash-Out ist keine Versicherung. Die Wirkung ist eine andere: Man verkauft eine Position zurück an den Anbieter, und der berechnet dafür seinen Preis. Wer live aussteigt, weil das Spiel kippt, zahlt die Marge zum zweiten Mal. Das ist der Grund, warum Cash-Out ein Instrument für die ist, die eine Position schliessen wollen – nicht für die, die Gewinne schützen wollen.
Die Anbieter im Einzelnen
Die folgende Reihenfolge folgt dem Markt und nicht der Werbeintensität: zuerst die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, dann die acht Namen, die Schweizer Wettende im Netz treffen und die hier als Referenz stehen, weil sie dieselbe Quote versprechen und einen ganz anderen Preis verlangen.
Swisslos Sporttip: der einzige Weg zu einer Quote mit Schweizer Rechtsweg für die Deutschschweiz
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Das Zahlenwerk zu Einsätzen: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Gewinnermittlung hat ihre eigene Feinarbeit: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Was man bei Sporttip wirklich bekommt: Die Limiten sind für die grosse Mehrheit kein Problem, die Systemwetten-Obergrenze von CHF 10’000 schlägt nur bei einem sehr kleinen Kreis von Konten zu. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und kann bis 100 % Nettogewinn-Zuschlag erreichen – bei fünfzehn Voraussagen, was in der Praxis eine kleine Trefferwahrscheinlichkeit multipliziert mit einem grossen Bonus ist. Die 5-Rappen-Rundung ist kein Skandal, aber sie ist ein Abzug, der nirgends beworben wird.
Das ist ein Haus mit solidem Fundament und konservativen Grenzen. Wer dort wettet, kauft Sicherheit und akzeptiert eine Quote, die nicht die höchste im Netz ist. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und die Rundung auf 5 Rappen sind der Preis für einen Rechtsweg, den kein ausländischer Anbieter bietet.
Loterie Romande Jouez Sport: zwei Limiten, die die Rechnung stärker prägen als die Quote
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Online beträgt der Mindesteinsatz CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Nach oben ist der Gewinn begrenzt: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Der Vergleich mit dem Nachbarn liegt auf der Hand: Der Höchsteinsatz von CHF 500 ist halb so hoch wie bei Sporttip, und die gesetzlich verlangten Verlustlimiten mit einer Erhöhung erst nach 72 Stunden wiegen bei kleineren Einsätzen anteilig schwerer. Dafür ist die Gewinnobergrenze von CHF 300’000 pro Wette für praktisch jeden erreichbaren Fall grosszügig. Auffällig ist das Wohnsitzprinzip: Die Rechnung dieses Hauses trifft nur, wer in der Westschweiz wohnt – für alle anderen ist Jouez Sport ein Produkt, das man in Diskussionen zitiert und nicht auf dem eigenen Konto hat.
N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung, mit den Grenzen des Systems
N1 Bet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine inländische Bewilligung ist nicht vorhanden. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa kommen und dann per DNS blockiert werden.
Das ist die Kostenstruktur hinter jedem Angebot dieser Gruppe, und sie ist grösser als jede Quotendifferenz. Man setzt in einem Rechtsraum, in dem niemand für die Auszahlung haftet; die Antwort auf eine nicht geleistete Zahlung ist eine Weiterleitung, und die Sperrliste wird in der Schweiz für die ganze Domain gezogen. Wer bei einem solchen Anbieter gewinnt, hat einen Kontostand, aber keinen Anspruch, den man in der Schweiz durchsetzen könnte.
Playzilla: eine hohe Quote ohne Gegenprobe
Playzilla arbeitet ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Eine inländische Bewilligung liegt nicht vor, es besteht keine Verbindung zum Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Der springende Punkt bei diesem Namen ist die Prüfbarkeit. Bei einem bewilligten Veranstalter lässt sich die Quote gegen die geschlossene Liste der bewilligten Märkte und gegen die eigenen Bedingungen halten. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es keine Instanz, die nachrechnet, ob eine Auszahlung korrekt berechnet wurde. Das Fehlen der Bewilligung ist weniger ein formaler Mangel als ein fehlender Rechenweg.
Funbet: angenehme Oberfläche, harte Grenze dahinter
Bei Funbet liegt dieselbe Ausgangslage vor: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste.
Die Grenze ist besonders scharf, weil das Schweizer System an mehreren Stellen ansetzt, die der Anbieter nicht kontrolliert: die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen, die Steuerbehandlung durch den Wohnsitzkanton und die Sperrung ganzer Domains. Ein Anbieter ohne Bewilligung kontrolliert keine dieser drei Stellen. Das ist eine Grenze, die man nicht mit einer besseren Quote aufwiegen kann.
PowBet: Bedingungen statt Bewilligung
PowBet hat keine Schweizer Bewilligung; die berichtete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), eine Verbindung zum Sperrregister besteht nicht, ebenso wenig ein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann blockiert werden.
Wer hier setzt, tauscht eine Bewilligung gegen Bedingungen. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es einen Nachweis darüber, wer der Veranstalter ist und welche Aufsicht greift. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist der Nachweis über die Marke geführt, nicht über die Veranstaltung. Für den Wettenden bedeutet das: Er prüft die Bedingungen selbst, und wenn eine Zahlung stockt, ist er mit einem Namen konfrontiert statt mit einer Zuständigkeit.
BDMBet: die Rechnung lohnt sich erst mit ausländischem Angebot
BDMBet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für die ganze Gruppe gilt: keine Geltung der berichteten Lizenz in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko für die Domain.
Verlockend sind solche Namen meist mit zwei Dingen: einem Bonus und einem Live-Programm. Der Livebetrieb ist in der Schweiz bewilligten Anbietern erlaubt, aber nur über das eigene Produkt. Der Reiz liegt also in der Mischung aus Live-Märkten und ausländischen Quoten – und genau dort sitzt der teuerste Mechanismus von allen, die Wette mit Quote 1.00 bei einer verspäteten Platzierung. Diese Regel ist nicht überall gleich, aber sie ist überall eine Regel.
BetOnRed: ein grosses Paket und ein fehlender Rechtsweg
BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Eine inländische Lizenz ist nicht vorhanden, es besteht keine Verbindung zum Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Bei einem Anbieter mit grossem Bonus-Paket entscheidet die Umsatzauflage über den Wert, und diese Auflage steht in den Bedingungen des Anbieters, nicht in einer Schweizer Aufsichtsregel. Anders als bei den zwei bewilligten Veranstaltern, deren Gratisspielguthaben vorab die Zustimmung der Aufsicht braucht (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025: 24 Zustimmungen an die Loterie Romande, 8 an Swisslos), ist das Paket hier frei gestaltet. Wer die Auflage erfüllt, hat vielleicht ein gutes Geschäft gemacht; wer sie nicht erfüllt, hat Einzahlungen geleistet und keine Auszahlung.
WirWetten: deutscher Name, keine Schweizer Wirkung
WirWetten arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Eine inländische Bewilligung fehlt, es besteht keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg und das Risiko der Aufnahme in die Sperrliste.
Der Name liegt nahe am Schweizer Markt, und genau das ist die Falle der Wahrnehmung: Eine deutschsprachige Oberfläche und ein vertrauter Klang sagen nichts über die Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – ob Curaçao, Malta oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Geltung. Wer auf einen deutschen Anschein setzt, setzt auf die falsche Rechtsordnung.
Bruce Bet: kleine Fallhöhe, kein Fallschirm
Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), es gibt keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann gesperrt werden.
Die Fallhöhe ist hier in einem Punkt gering: Ohne Schweizer Freibetragslogik gibt es bei ausländischen Anbietern keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Dafür behandelt die kantonale Praxis – etwa im Thurgau – Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der scheinbare Vorteil wird damit zu einer Frage des Wohnkantons. Einen Fallschirm gibt es in keinem Fall.
Was ein Vergleich der Quoten am Ende kostet – und was eine Wette zurückbringt
Die Marge ist keine abstrakte Zahl, sie ist der Preis, den man bei jeder einzelnen Wette zahlt. Zwischen einem Markt mit rund 97,5 % Ausschüttung und einem mit rund 85 % liegen über zwölf Prozentpunkte. Über hundert Wetten mit je CHF 100 beträgt der Unterschied über CHF 1’000 – für dieselbe Sportart, dieselben Tage, dieselbe Trefferquote. Das ist der Betrag, um den es beim Quotenvergleich wirklich geht.
Die Rechnung zur Auszahlung macht denselben Punkt auf der Ebene des einzelnen Wettscheins: Bei einem Einsatz von CHF 100 auf die Quote 1.90 beträgt die Rückzahlung CHF 190 und der Nettogewinn CHF 90. Bei zwei Wetten à CHF 100, eine gewonnen, eine verloren, ergibt die Gewinnwette einen Rückfluss von CHF 190 gegen einen Einsatz von CHF 200 – ein Minus von CHF 10 aus zwei Wetten, also eine Ausschüttung von 95 %. Die Verlustwette ist dabei nicht das Unglück, sondern die andere Hälfte derselben Rechnung.
Und die Kalkulation, die am meisten über den Anbieter sagt, liegt bei zwei Wetten mit derselben Auszahlung: Zwei Quoten von je 1.90 auf dieselbe Begegnung ergeben einen doppelten Einsatz von CHF 200 und eine Auszahlung von CHF 190 auf beiden Ausgängen – auf die Runde gerechnet bleiben rund CHF 5 übrig, in Prozent etwa 2,5 bis 2,6 %. Das ist die geschätzte Grösse der Marge, und sie gilt unter der Annahme, dass nur diese beiden Wetten gesetzt werden und sich die Quoten nicht mehr ändern. Sie sagt nichts darüber, ob eine einzelne Wette gewinnt oder verliert.
Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zur Gesamtquote. Aus 1.90 und 2.10 wird eine Gesamtquote von 3.99; aus einem Einsatz von CHF 50 werden bei Erfolg CHF 199.50 zurückgezahlt, also CHF 149.50 Nettogewinn. Der Haken liegt in der Wahrscheinlichkeit, nicht in der Quote: Mit dem Gewinn steigt auch die Zahl der Voraussetzungen. Bei Jouez Sport sind Kombiwetten von 2 bis 10 Voraussagen erlaubt; bei Sporttip gilt die Bet-Builder-Regel für voneinander abhängige Ereignisse.
Eine letzte Rechnung zur Orientierung, weil sie die Steuerfrage berührt: Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, 2025 waren es CHF 1’070’400. Ein typischer Gewinn aus einer Wette mit einem dreistelligen Einsatz erreicht diese Schwelle um Grössenordnungen nicht. Bei einem Sporttip-Höchsteinsatz von CHF 1’000 und einer Quote von 1.90 liegt der Nettogewinn bei CHF 900.
Häufige Fragen zu Quoten und Anbietern
Welcher bewilligte Anbieter in der Schweiz hat die besten Quoten, und woran lässt sich das messen?
Messen lässt sich das nur an einem konkreten Markt: Man addiert die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, teilt 1 durch die Summe und erhält die Ausschüttungsquote. Vergleichen kann man sie direkt nur innerhalb des eigenen Wohngebiets, weil Swisslos und die Loterie Romande je ihr eigenes Gebiet bedienen. Ein Pauschalurteil «beste Quoten» gilt marktweise, nicht für ein Haus.
Wie viele Wettanbieter dürfen in der Schweiz legal Sportwetten anbieten?
Zwei: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten begrenzt. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Andere Namen arbeiten ohne Schweizer Bewilligung.
Wie berechnet sich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels?
Man übersetzt jede Quote in ihre implizite Wahrscheinlichkeit – den Kehrwert. Deren Summe liegt über 100 %, der Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Zwei Quoten von je 1.90 ergeben eine Summe von rund 1,0526, also eine Ausschüttungsquote von rund 95 %; die Marge ist der Rest.
Warum unterscheiden sich die Quoten für dasselbe Spiel zwischen den Anbietern?
Märkte mit wenigen Ausgängen sind meist günstiger als solche mit vielen, weil jeder zusätzliche Ausgang seinen Kehrwert in die Summe einbringt. Dazu kommen Sportart, Liquidität und die Kalkulation des Veranstalters. Typisch sind etwa 90 % Ausschüttung bei zwei möglichen Ausgängen, etwa 85 % bei drei. Ein Teil des Unterschieds ist also Marktstruktur, nicht Willkür.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und was ändert sich bei einer Kombiwette?
Bei einer Einzelwette ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen wird der Einsatz mit der Gesamtquote multipliziert, dem Produkt der Einzelquoten; aus 1.90 und 2.10 wird 3.99. Zwei Einzel können zusammen nicht mehr als eine Kombi ergeben, aber der Gewinn springt. Bei Sporttip wird der Betrag auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet.
Welche Rolle spielen Verlustlimiten und die Spielsperre beim Vergleich von Anbietern?
Sie binden schneller als jede Quote. Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre wird in einem schweizweiten Register geführt und gilt auch für Casinos. Eine Quote, die man dort nicht nutzen kann, ist keine gute Quote.
Quoten – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
