Bestandskunden und Gutscheincodes — was Schweizer Sportwetten-Konten hergeben

Updated Oktober 2026
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Ein Gutscheincode für Bestandskunden ist im Schweizer Sportwettenmarkt ein seltenes Stück. Wer bei einem ausländischen Anbieter ein Konto hat, findet dort bei jedem Anlass eine neue Aktion. Wer bei Swisslos Sporttip oder bei der Loterie Romande Jouez Sport wettet, findet alle paar Monate eine kleine, klar datierte Aktion — und dazwischen nichts. Das ist keine Nachlässigkeit der beiden Veranstalter, sondern eine Bedingung des Gesetzes: Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht.

Eine leere Eishalle aus der Ferne betrachtet, Flutlicht spiegelt sich auf der glatten Eisfläche, die Sitzreihen liegen im Halbdunkel
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht sind gegen die Informationen der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, und gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft. Quoten und Margen sind Momentaufnahmen und verändern sich täglich.

Neukundenangebot, Bestandskundenaktion, Gutscheincode: drei Dinge, die gern verwechselt werden

Der Markt wirft drei Begriffe durcheinander, und die Verwechslung kostet Geld. Ein Neukundenangebot ist an die erste Einzahlung oder die erste Wette eines neuen Kontos gebunden — für einen bestehenden Kunden ist es unerreichbar, sobald die Frist verstrichen ist. Eine Bestandskundenaktion richtet sich an Konten, die schon existieren, und läuft meist auf einen kurzen Zeitraum mit einem harten Ende. Ein Gutscheincode ist nur die Zustellform: eine Zeichenfolge, die man irgendwo eintippt, um an einen der beiden ersten Vorgänge zu kommen. Wer einen Code sucht, sucht eigentlich eine Aktion.

Die Schweizer Rechtsordnung kennt den Begriff des Gutscheincodes nicht. Sie kennt Gratisspielguthaben, und sie kennt die Spielbewilligung. Das Guthaben darf ein Veranstalter nicht nach eigenem Gusto verteilen. Nach Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes braucht er dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das sind schweizweit zwei Dutzend Aktionen über zwei Veranstalter in zwölf Monaten — und jede davon ist eine Einzelfallprüfung, kein Dauerzustand. Der Ausdruck «Gutscheincode» stammt aus einem anderen Markt und beschreibt dort ein Instrument, das es hier in dieser Form nicht gibt.

Wer von einem «Gratiswetten-Code» liest, sollte deshalb eine Frage stellen, bevor er auf irgendetwas klickt: Trifft das Angebot mein Konto überhaupt? Drei Fälle sind zu unterscheiden, und sie sehen in einer Suchmaschine alle gleich aus.

Bei den zwei bewilligten Schweizer Veranstaltern richtet sich jede Aktion entweder an beide Kontogruppen oder ausdrücklich nur an neue. Ein Konto, das bereits existiert, kann nicht zum Neukunden werden. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport schon wettet, wartet also auf die nächste Aktion des eigenen Veranstalters — oder auf eine Änderung in dessen Bedingungen.

Bei ausländischen Anbietern gibt es Bestandskundenaktionen in deutlich grösserer Zahl, weil dort keine Aufsichtsbehörde vorher zustimmen muss. Der Preis dafür steht im Abschnitt «Rechtslage: die Bewilligung gilt nur in der Schweiz», und er ist nicht klein.

Und schliesslich gibt es die Angebote, die es gar nicht gibt. Ein Code, der über eine fremde Seite verbreitet wird, ist kein Vertragsangebot. Besteht der Veranstalter nicht selbst darauf, ist die Zeichenfolge bestenfalls veraltet und im schlechteren Fall der Köder einer Seite, die an einer Registrierung verdient. Die Teilnahmebedingungen des Veranstalters sind die einzige Stelle, an der eine Aktion verbindlich steht.

Was «Bestandskunde» im Schweizer Recht bedeutet — und wo die beiden Gebiete enden

Im Alltag ist ein Bestandskunde einfach jemand, der schon ein Konto hat. Rechtlich hängt mehr daran: Ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dessen Gebiet voraus, und die beiden Gebiete überschneiden sich nicht.

Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Für einen Bestandskunden heisst das: Er kann sich nicht aussuchen, welcher der beiden Veranstalter ihm eine Aktion anbietet. Er wohnt in einem der beiden Gebiete, und damit ist die Sache entschieden. In Genf existiert kein Sporttip-Konto, in Zürich kein Jouez-Sport-Konto. Die Loterie Romande betreibt in der Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende; Swisslos hat ihren Sitz in Basel und führt die Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Wer umzieht, merkt es erst dann. Ein Umzug von Zürich nach Lausanne macht das bestehende Konto nicht illegal, aber er ändert nichts daran, dass jede Aktion des neuen Veranstalters ein neues Konto verlangt — und ein neues Konto ist ein Neukundenkonto, an das sich unter Umständen ein Neukundenangebot hängt. Das ist ein Umweg, den man einmal im Leben gehen kann und der trotzdem nicht nach Plan funktioniert.

Wie eine echte Bestandskundenaktion aussieht: die sieben Aktionstage der Loterie Romande

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande war eine zeitlich begrenzte Promotion vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026. Kunden erhielten nach Eingabe eines in National-League-Stadien verteilten Codes CHF 10 Spielguthaben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar war. Die Aktion ist beendet.

Jede Zahl in diesem Absatz ist eine Schranke. Der Code lag in einem Eishockeystadion aus, nicht im Netz; man musste an einem der Aktionstage dort gewesen sein oder jemanden kennen, der es war. Die Eingabefrist betrug 7 Tage, die Gültigkeit des Guthabens 30 Tage. Die Auflage lag bei 7’000 Stück. Und das Guthaben selbst war nicht auszahlbar — es liess sich nur zum Wetten verwenden, und nur der daraus entstandene Gewinn war Geld im eigentlichen Sinn.

Bemerkenswert ist die Grösse. CHF 10 ist in der Schweizer Sportwettenlandschaft kein Betrag, über den sich ein Abend planen lässt. Es ist der Betrag, der einem bestehenden Kunden zeigt, dass der Veranstalter sein Konto überhaupt wahrnimmt. Ein Neukundenangebot auf einer ausländischen Seite sieht daneben anders aus, aber es ist auch eine andere Art von Geschäft.

Wer bei einem Westschweizer Konto nach dem 10. März 2026 einen Gutscheincode sucht, sucht eine Aktion, die vorbei ist. Codes werden nicht für später aufbewahrt. Die Auflage ist verteilt, die Frist abgelaufen, und ein weitergegebener Code aus einer Eishockeystadion-Saison öffnet kein Konto mehr.

Gratisguthaben, Gewinn, Steuerfreibetrag: an welcher Stelle Aktionen auf die Steuer treffen

Ein Gratisspielguthaben ist kein Einkommen. Ein Gewinn aus einer Schweizer Sportwette ist bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und wird erst darüber besteuert; auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400), und die kantonalen Freibeträge weichen davon ab — die Antwort auf die Frage, ob ein Gewinn steuerfrei bleibt, lautet «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt.

Für einen Spielenden mit CHF 10 Aktionsguthaben ist das eine theoretische Grösse. Er gewinnt weit unter jedem Freibetrag, zahlt also weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Interessant wird die Frage erst bei einer sehr grossen Einzelwette, und dann ist sie keine Frage für ein Sportwetten-Konto, sondern für eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht.

Bei einem ausländischen Anbieter sieht die Sache anders aus. Gewinne unterliegen dort nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie als steuerbares Einkommen behandeln: Thurgau etwa erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe vollständig. Wer über die Grenze ausweicht, weicht nicht aus der Steuerpflicht aus.

Was ein Aktionsguthaben abseits der Aktion wert ist

Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, ist kein Geld. Es ist ein Recht auf eine Wette. Der Wert dieses Rechts hängt davon ab, was man damit anfangen kann, und er hängt an Zahlen, die in den Bedingungen stehen.

Die Loterie Romande setzt für Aktionsguthaben keine besondere Quote durch, aber jede Wette bewegt sich in einem Markt mit einer Marge. Bei Swisslos liegt der Mindesteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette — der Veranstalter kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern und nimmt eine Wette über der Limite nicht an. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf die angegebene IBAN.

Ein Konto mit einer Einzahlungsgrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage und einem Aktionsguthaben von CHF 10 ist ein Konto, in dem die Aktion nicht die Rolle spielt, die ihr Name verspricht. Sie ist ein Zubrot, nicht der Grund, warum jemand überhaupt einzahlt. Wer sie für den Grund hält, richtet sein Wettverhalten nach einem Betrag aus, der kleiner ist als eine einzelne Wette über der Limite.

Auf der anderen Seite steht die Quote. Ein Guthaben von CHF 10 auf ein Ereignis mit Quote 1.90 bringt bei einem Treffer CHF 19 zurück — der Wert des Aktionsguthabens bemisst sich also nicht an seinem Betrag allein. Was ein solches Guthaben im Durchschnitt wert ist, hängt zusätzlich an der Marge des Marktes: Bei einem Markt mit einer Auszahlungsquote von 95 % liegt der durchschnittliche Wert eines nicht auszahlbaren Guthabens von CHF 10 — unter der Annahme, dass nur das Guthaben gewettet wird — bei rund CHF 4.30 bis CHF 4.70, je nachdem, welchen Markt man wählt. Die Rechnung dahinter steht im Abschnitt «Quotenschlüssel, Marge und der Wert einer Gratiswette».

Panorama der Schweizer Sportwetten 2026 — zehn Anbieter, zwei Bewilligungen

Diese zehn Anbieter trifft ein Schweizer Spielender am häufigsten an. Zwei davon dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten. Die anderen acht haben keine Schweizer Bewilligung; sie sind hier, weil man ihnen begegnet, und sie werden nach denselben Kriterien bewertet. Ein Nebeneinander ist keine Empfehlung.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin / gemeldete Lizenz Bedientes Gebiet
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Deutschschweizer Kantone, Tessin, Fürstentum Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis
20Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Schweizer Gebiet
Playzilla keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Schweizer Gebiet
bet365 keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Schweizer Gebiet
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Schweizer Gebiet
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Schweizer Gebiet
Rainbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Schweizer Gebiet
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Schweizer Gebiet
BetAlright keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) kein Schweizer Gebiet

Die Spalte mit dem Gebiet ist die unangenehmste der ganzen Tabelle, und zwar für die erste Zeile genauso wie für die letzten acht. Bei den acht ausländischen Anbietern ist «kein Schweizer Gebiet» kein Ausdruck einer Lücke in deren Angebot: Diese Anbieter haben kein Gebiet, weil sie keine Zulassung haben. Es ist keine geografische Angabe, sondern der Zustand ihrer Bewilligung.

Interessant ist die Verteilung darüber. Zwei Bewilligungen für ein ganzes Land, aufgeteilt nach Sprachregion — das erzeugt eine Landkarte, in der die Auswahl eines Wettenden davon abhängt, wo er gemeldet ist. Ein Bestandskunde in Bern und ein Bestandskunde in Neuenburg haben je genau einen bewilligten Veranstalter, und keiner von beiden hat die Wahl, die der andere hat. Wenn man «Auswahl» im Schweizer Sportwetten sucht, findet man sie nicht auf der Anbieterseite, sondern auf der Seite der Aktionen und Zahlungswege.

Und daraus folgt die entscheidende Beobachtung dieser Übersicht: Der Vergleich zwischen den zehn Einträgen ist über weite Strecken kein Vergleich von Produkten, sondern von Rechtszuständen. Die ersten zwei Zeilen tragen eine Bewilligung, die in der Schweiz etwas bedeutet. Die anderen acht tragen eine Lizenz, die hier nichts bedeutet. Wer diese Tabelle nach Quoten sortiert, sortiert Äpfel nach Birnen.

Grundlagen: was ein Gutscheincode ist und was Schweizer Konten überhaupt zugestanden bekommen

Die kurze Antwort: ein Gutscheincode ist ein Gutschein, der nichts wert ist, solange niemand eine Aktion dazu veranstaltet. Die lange Antwort beginnt bei der Frage, wer eigentlich über die Vergabe von Gratisguthaben entscheidet.

Ein Tennisplatz mit Sandbelag in der Morgendämmerung, Netz und Linien liegen im ersten Licht, Nebel hängt über dem Boden
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Eine Aktion im Schweizer Sportwetten ist kein Marketinginstrument, das der Veranstalter nach Belieben einsetzt. Sie ist ein Vorgang, den die Aufsicht vorher zur Kenntnis genommen haben muss. Ein ausländischer Anbieter, der seinen Bestandskunden jede Woche ein Gratisguthaben anbietet, tut nichts Verbotenes in seinem eigenen Rechtsrahmen — er tut nur etwas, das im Schweizer Rahmen nicht vorkommt, weil dort eine Zustimmung davorsteht. Die Folge ist eine Angebotslandschaft, die für einen Neuling nach einem Anbieterfehler aussieht und in Wirklichkeit das Ergebnis einer Regulierung ist.

Wer verstehen will, was ein Schweizer Wettkonto an Zugeständnissen enthält, sollte deshalb nicht auf die Aktionsseite schauen, sondern auf die Teilnahmebedingungen. Dort stehen die Dinge, die dauerhaft gelten: die Limiten, die Zahlungswege, die Gültigkeitsdauern, die Regeln für Kombiwetten und Cash-Out. Die Aktion ist die Ausnahme. Die Bedingungen sind die Regel.

Der Weg vom Code zur Wette, Schritt für Schritt

Ein Gutscheincode kommt nie allein. Er kommt mit einer Kette von Bedingungen, und die Kette ist länger, als die Aktionsseite vermuten lässt.

Am Anfang steht das verifizierte Konto. Eine Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer ein Konto mit mehreren Personen teilt, hat am Ende ein Konto, das keiner dieser Personen vollständig besitzt.

Dann kommt die Eingabefrist. Bei der Aktion der Loterie Romande waren es 7 Tage ab Erhalt des Codes — eine kurze Frist, die an die Aktionstage gebunden war und nicht an den Zeitpunkt, an dem man von der Aktion erfährt.

Dann die Gültigkeit des Guthabens. 30 Tage. Wer in dieser Zeit nicht wettet, verliert das Guthaben, ohne dass ihm jemand etwas weggenommen hätte; es war nur nie etwas anderes als eine Frist.

Dann die Wette selbst. Bei Swisslos liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Guthaben von CHF 10 passt in diesen Rahmen mühelos — die Limite ist hier keine Hürde, sie ist eine Information darüber, welche Grössenordnung das Produkt kennt.

Und am Ende der Gewinn. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN.

Die Kette hat eine Lücke, die man leicht überliest. Ein nicht auszahlbares Guthaben kann in einen auszahlbaren Gewinn münden — aber nur über eine Wette, die stattfinden muss. Wer das Guthaben verfallen lässt, hat weder Guthaben noch Gewinn.

Einzahlungen, Auszahlungen und der Unterschied zwischen Guthaben und Geld

Geld auf einem Schweizer Wettkonto ist nicht automatisch Geld auf dem Bankkonto. Die Trennung ist in den Bedingungen ausdrücklich geregelt, und sie ist der Punkt, an dem sich der Wert einer Aktion entscheidet.

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Bei der Loterie Romande gelten die schon genannten Grenzen von CHF 10’000 pro 30 Tage für Einzahlungen und von CHF 10’000 für das Wallet-Guthaben.

Auf der Auszahlungsseite bei Swisslos gelten klare Fristen: Innerhalb von 365 Tagen wird zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto (Bank oder Post, Schweiz oder Liechtenstein) überwiesen. Ab der dritten Auszahlung wird eine Kommission von 3 % fällig; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgeschlossen.

Dass zweimal im Jahr gratis und ab der dritten Auszahlung gegen eine Kommission gelten, ist keine Nebensache für jemanden, der ein kleines Aktionsguthaben regelmässig verwendet. Wer Gewinne in kleinen Beträgen stehen lässt und sie in einem Zug abhebt, fährt billiger als jemand, der jeden Gewinn sofort abzieht. Der Kontostand ist in diesem System die günstige Zwischenstation, die Auszahlung der teure Schritt.

Warum es den Code für Bestandskunden hier nicht gibt

Es gibt ihn nicht, weil der Markt ihn nicht braucht und das Gesetz ihn nicht vorsieht. Wer als Bestandskunde bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter nach einem Code sucht, sucht nach einem Instrument, das dieser Markt nie entwickelt hat. Was es gibt, sind die zwei Dutzend Aktionen, die die Aufsicht im Jahr 2025 zugelassen hat, und die Bedingungen, die dauerhaft an einem Konto hängen.

Der Vergleich mit dem Ausland drängt sich auf, und er ist für die Wahl entscheidend. Dort gibt es Bestandskundenaktionen in Menge, aber kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Aufsicht, die vorher zustimmt. Gratisguthaben ist im Ausland billig, weil nichts davorsteht.

Rechtslage: die Bewilligung gilt nur in der Schweiz

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und werden von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Eine Bewilligung verlangt eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel und gilt nur in der Schweiz.

Eine steinerne Brücke über einen Fluss in einer Kleinstadt am frühen Morgen, Nebel zieht zwischen den Dächern hindurch
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Unternehmens voraus. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Gespa

Die Regel, die diesen ganzen Markt erklärt, steht in Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes: Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Das ist der Grund, warum ein Bestandskunde bei einem Schweizer Veranstalter nicht frei aus einer Liste von Aktionen wählen kann. Er kann nicht wählen, weil nicht er der Adressat der Auswahl ist. Die Aufsicht entscheidet, was überhaupt angeboten werden darf, und die zwei Veranstalter entscheiden, wann und in welcher Form sie die Zustimmung nutzen. Für den Spielenden bleibt die Rolle, zu prüfen, ob eine Aktion gerade läuft — eine passive Rolle, die zum Rest dieses Marktes passt.

Für einen Bestandskunden hat das eine unangenehme und eine beruhigende Seite. Unangenehm ist die Dürre: Es gibt Monate ohne jede Aktion. Beruhigend ist der Grund: Ein Gratisguthaben, das durch eine Aufsicht gegangen ist, ist nicht die Art Angebot, bei der man nachträglich erfährt, dass die Bedingungen während der Laufzeit geändert wurden.

Was beworben werden darf — und was das für ausländische Seiten bedeutet

Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Es gibt keine Sperrstunde für Werbung in Abhängigkeit von der Tageszeit.

An dieser Stelle trennt sich der Markt in zwei Gruppen, und die Trennung ist für den Leser unmittelbar praktisch. Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind keine Buchmacher, die eine Schweizer Prüfung nicht bestanden hätten — sie haben sie nicht durchlaufen und könnten es auch nicht, weil es nur zwei Bewilligungen gibt. Eine ausländische Lizenz, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Geltung nach Art. 4 BGS.

Daraus folgt, was ein Schweizer Spielender bei einem ausländischen Anbieter nicht bekommt: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über das Produkt, keinen Schweizer Rechtsweg. Organisiert jemand Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung, ist das eine Straftat — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende selbst wird nicht bestraft; Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.

Sperrliste und Domain-Hopping

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und nennt unter anderem Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie als Anbieter auf der Liste.

Wer glaubt, eine Sperre beende den Zugang, irrt. Die Sperrliste ist eine Hürde von Stunden, kein Verschluss. Ihre Funktion ist nicht, das Angebot unerreichbar zu machen, sondern es aus dem bequemen Weg zu nehmen — wer eine gesperrte Domain ansteuert, muss das nächste Mal bewusst nach einem Ausweichweg suchen, und jede dieser Suchen ist eine kleine Pause.

Ein zweites Missverständnis betrifft die Zahlungswege. Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Wer annimmt, dass die Karte bei einem nicht bewilligten Anbieter ohnehin nicht funktioniert, täuscht sich; die Karte funktioniert, und danach beginnt der Teil, für den es keinen Schweizer Weg gibt.

Der geschlossene Katalog: was überhaupt gewettet werden darf

Die bewilligte Sportwette ist ein Angebot aus einer Liste, nicht aus dem Belieben des Veranstalters. Die Gespa führt einen Katalog der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026). Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Der Katalog enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Gewettet werden darf nur auf Sportereignisse. Wetten auf das Wetter, auf Politik oder auf Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Ein deutscher Anbieter mit einer Wette auf den Ausgang einer Wahl hat in der Schweiz keine Entsprechung.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das Geldspielgesetz kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt Sache des jeweiligen Veranstalters, nicht des Gesetzes. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden.

Diese Detailregeln entscheiden, ob ein ausländisches Angebot für einen Schweizer Spielenden eine Alternative ist. Ein Buchmacher mit einem breiten Angebot an Sondermärkten, Kartenmärkten und Esport-Wetten ist für einen Schweizer nicht auf derselben Grundlage vergleichbar: Was dort reizvoll aussieht, fällt weg, sobald man den Schweizer Katalog anlegt.

Geldwäsche, Identität und der Grund für das eigene Konto

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Eine Kreditgewährung an Spielende ist verboten. Das ist der Grund, warum Swisslos und die Loterie Romande bei Auszahlungen auf die Identität achten und Gewinne nur auf die verifizierte IBAN überweisen.

Für einen Bestandskunden mit einem geteilten oder «Familienkonto» ist das die wichtigste Regel überhaupt. Guthaben und Gewinn gehören der Person, deren Namen im Konto steht, und eine Auszahlung an ein Konto mit anderem Namen ist nicht vorgesehen. Wer ein Konto auf den Namen eines Angehörigen nutzt, hat im Streitfall keine Grundlage.

Was ausländische Lizenzen in der Schweiz sind — und was nicht

Ein Bestandskunde mit einem Konto bei einem der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sollte die Grenze kennen, die dort verläuft. Er hat ein Vertragsverhältnis mit einem Unternehmen im Ausland, unter dessen Recht. Er hat keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister. Er hat keinen Schweizer Rechtsschutz. Und er hat, je nach Kanton, eine Steuerfrage, weil Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach der Praxis einzelner Kantone vollständig steuerbar sind.

Umgekehrt ist die bewilligte Seite kein Freibrief für Bequemlichkeit. Zwei Veranstalter, ein geschlossener Sportarten- und Wettartenkatalog, eine Wohnsitzauflage und eine Identitätsprüfung sind Einschränkungen, die man spürt, sobald das eigene Interesse über die gängigen Ligen hinausgeht. Die Wahl zwischen den beiden Gruppen heisst deshalb nicht «gut» gegen «schlecht». Sie heisst: Schutz gegen Angebotsbreite, und jeder Schritt zur Breite ist ein Schritt von der Aufsicht weg.

Limiten, Pausen und Sperren: was ein Schweizer Wettkonto an Selbstschutz mitbringt

Die Limiten in der Schweizer Sportwette setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für den täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach dem Gesetz erst nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze.

Wer vor der ersten Teilnahme an Sporttip steht, muss Limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Die 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus. Sie sind keine Wartezeit für den Spieler, sondern für den Impuls. Wer in einem Moment des Verlusts die Limite hochsetzen will, setzt die Erhöhung in Gang und bekommt sie zu einem Zeitpunkt, an dem der Anlass vorbei ist. Wer sie dagegen senken will, ist sofort bedient; die Regel ist asymmetrisch gebaut, und zwar in die richtige Richtung.

Spielsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Gesetz regelt die Sperre von überschuldeten oder spielsüchtigen Personen und die Selbstsperre; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Das schweizweite Register ist die wirksamste Massnahme im ganzen System und die einzige, die den Anbieterwechsel abdeckt. Eine Sperre gilt nicht nur für das eine Konto, bei dem man sie ausgelöst hat. Sie gilt für die bewilligten Veranstatungen über alle Produkte hinweg — und für das Fürstentum Liechtenstein.

Sie gilt aber nicht für die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, weil diese nicht an das Register angeschlossen sind. Wer sein Konto bei einem bewilligten Veranstalter sperren lässt und danach zu einem ausländischen Anbieter wechselt, hat nur die Tür zugemacht, hinter der ein Schutz stand. Das ist die praktischste Folge der ganzen Rechtslage, und sie ist erwähnenswert, weil sie im Alltag regelmässig übersehen wird.

Die Sperre hat eine Kehrseite. Während der Sperrfrist verfallen Einsätze, und ein Gewinn kann nicht geltend gemacht werden. Der Zugang ist während der Frist produktbezogen und endgültig geschlossen: Wer 180 Tage gewählt hat, kommt nicht nach zwei Wochen zurück, auch nicht mit einem Anruf.

Wo der Jugendschutz nicht hält

Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Bei Swisslos und bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Diese Zahl sollte man nicht beruhigend lesen. Sie betrifft die Verkaufsstellen und beschreibt eine Schutzlücke im analogen Vertrieb. Für Eltern ist das die relevante Information: Das Verbot steht, die Kontrolle hält an der Theke nur in jedem zweiten Fall.

Online liegt die Kontrolle anders. Eine Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre und die Prüfung des Ausweises, die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer sich online registriert, kann sein Alter weniger leicht verschleiern als im Kiosk. Das ist der Punkt, an dem die Online-Regulierung tatsächlich greift.

Ein Konto, eine Person, ein Name

Ein Konto pro Spielende ist die Regel, und die Identität wird geprüft. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Für einen Bestandskunden hat das eine Folge, die niemand erwähnt, solange sie nicht eintritt: Wer sein Konto mit jemandem teilt, hat zwei Personen auf einer Identität. Bei einer Auszahlungsstreitigkeit steht die zweite Person ohne Grundlage da. Und wer am Steuer erwischt wird, dass er die Identität der anderen verwendet, verliert das Konto, auf das er sein Guthaben eingezahlt hat.

Eine zweite Folge betrifft die Sperre: Eine Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos. Wer wegen eines Problems mit Sportwetten gesperrt ist, ist danach auch für Automatenspiele und für die Casinos in Liechtenstein gesperrt. Wer glaubt, er wechsle einfach die Spielart, täuscht sich.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Beide bewilligten Veranstalter betreiben ein Wettprodukt für ihre eigene Region; die acht ausländischen Anbieter treffen Schweizer Spielende vor allem über Werbung im Netz. Beschrieben werden hier, was die Teilnahmebedingungen zulassen und wem das jeweilige Konto nützt.

Swisslos Sporttip: der bewilligte Allrounder mit dem Kombiboost

Zuerst der Rahmen, und er ist in der Schweiz der entscheidende Punkt: Swisslos hält eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51) und wird von der Gespa beaufsichtigt; eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das Konto steht Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten, mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum ersten Mal registrieren. Wer im Gebiet der Loterie Romande gemeldet ist, bekommt kein Sporttip-Konto.

Auf der Produktseite artet es nicht in Marketing aus. Gewinne werden aus Einsatz mal Quote berechnet, bei Kombinationen aus der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, danach auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen genau abgerundet. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; wer eine Auszahlung verweigert sieht, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.

Der Kombiboost ist das interessanteste Produkt für bestehende Konten. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten dagegen nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Diese Staffelung erklärt, warum der Kombiboost in der Praxis selten Knallt und oft liegen bleibt. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind mathematisch kein Glücksfall, sondern eine Aufgabe: Die Einzelquoten multiplizieren sich zu einer Gesamtquote, die selten wird, und ein einziger Fehltipp kippt die ganze Reihe. Der 100-%-Bonus steht genau dort, wo die Wahrscheinlichkeit am kleinsten ist. Für einen Bestandskunden mit CHF 10 Einsatz ist der untere Rand — vier Voraussagen, 5 % — die realistische Zone.

Dazu kommen die Zahlungsregeln: Bei Swisslos ist die Überweisung innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto möglich, ab der dritten Auszahlung kostet es 3 % Kommission. Kleine Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch ins Wallet, höhere werden innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Für Cash-Out besteht keine Garantie auf jedem Markt.

Ein Wort zur Marge, weil sie über dem ganzen Konto steht. Der Kombiboost macht eine Kombination von vier Voraussagen nicht zu einer fairen Wette; er gibt einen Teil der Marge zurück und lässt den Rest stehen. Wer den Bonus als Argument für mehr Kombinationen nimmt, zahlt ihn mit den Verlusten der zusätzlichen Reihen zurück.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Aktion mit dem Stadioncode

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die die Kantone zugelassen haben, ebenfalls mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51) und unter Aufsicht der Gespa, ebenfalls mit einer Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt. Ihr Konto steht Personen offen, die in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis wohnen. Die Gesellschaft betreibt 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende; Kontaktadresse ist Lausanne.

Das Produkt heisst Jouez Sport; im letzten Zyklus war die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» das Aushängeschild. Die Promotion bot CHF 10 Spielguthaben bei Code-Eingabe, limitiert auf 7’000 Stück, 30 Tage Gültigkeit und nicht auszahlbar. Die Frist für die Teilnahme endete am 10. März 2026.

Nimmt man die Aktion ernst, ist sie vor allem eine Beobachtung. Sie war an Eishockeystadien gebunden, also an einen analogen Ort, und an eine Saison. Das Guthaben war weder auszahlbar noch übertragbar, und es hatte eine Frist. Der Wert für einen Bestandskunden lag darin, dass er ohne eigene Einzahlung eine Wette platzieren konnte. Der Wert für die Veranstalterin lag darin, dass sieben Aktionstage über eine Saison verteilt ein Kontingent von 7’000 Stück verteilten, ohne dass daraus eine Dauerverbindlichkeit wurde.

Auf der Zahlungsseite gilt: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Für ein Westschweizer Konto heisst das: Der Weg von einem Aktionsguthaben zu auszahlbarem Geld führt immer über eine Wette. Es gibt in diesem Konto keine Abkürzung, und die Teilnahmebedingungen sind an diesem Punkt ausnahmslos klar formuliert.

Die Karte der Westschweizer Kantone ist dabei nicht nur eine Formalie. Wer in Freiburg wohnt, findet dort den einzigen Veranstalter mit Bewilligung für sein Gebiet. Die Aktion war klein, aber sie war seine.

20Bet: ausländische Bestandskundenaktionen ohne Schweizer Bewilligung

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung — nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten — und die gemeldete Lizenz ist nicht belegt, was ihr in der Schweiz ohnehin keine Geltung verschafft. Das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS-Sperre blockiert werden.

Für einen Bestandskunden, der dort schon ein Konto hat, ist die naheliegende Erwartung eine regelmässige Aktion. Genau diese Erwartung ist der Grund, warum dieser Anbieter in einer Schweizer Übersicht steht: Das Aktionsangebot ist der Teil des Produkts, der auf Schweizer Kunden zielt, und die Regeln, unter denen er läuft, sind nicht die Schweizer.

Playzilla: das Aktionsangebot ohne Aufsicht dahinter

Playzilla teilt diesen Status: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain ist grundsätzlich sperrbar.

Die praktische Frage lautet hier weniger, was das Produkt kann, als was im Streitfall gilt. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter prüft die Aufsicht das Produkt und die Bedingungen mit; bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es keine Stelle in der Schweiz, an die man sich wenden könnte. Das ist kein Nebensatz zu einer Bestandskundenaktion, sondern ihr Preis.

bet365: grosses Haus auf der Sperrliste der Gespa

bet365 hat keine Schweizer Bewilligung und eine gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz. Die Aufsicht führt den Anbieter ausdrücklich als auf der Sperrliste geführt; Ende 2025 umfasste diese Liste 671 Domains, und gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt.

Das ist bei einem der bekanntesten Namen der Branche die eigentliche Information. Eine Domain-Sperre trifft einen Anbieter nicht dauerhaft, sondern markiert ihn. Für Schweizer Spielende ist der Name bekannt, das Angebot breit, der Weg dorthin gesperrt, und der Weg zur Sperrliste offen — dazwischen entscheidet jeder für sich, was er über die Rechtsfolgen wissen will.

N1 Bet: ein Konto ohne Schweizer Weg nach draussen

N1 Bet führt keine Schweizer Bewilligung, und die gemeldete Lizenz ist nicht belegt. Damit fehlt die Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und Gewinne aus ausländischen Grossspielen können nach der kantonalen Praxis einzelner Kantone vollständig steuerbar sein.

Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung mit grösseren Beträgen spielt, sollte diesen Punkt vorher klären. Bei einem Schweizer Gewinn unter dem Steuerfreibetrag stellt sich die Frage nicht; bei einer ausländischen Wette stellt sie sich ab dem ersten Franken, je nach Wohnkanton.

Bruce Bet: breites Angebot, keine Schweizer Aufsicht

Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung; die gemeldete Lizenz ist nicht belegt und hätte in der Schweiz keine Geltung. Keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister.

Für einen Bestandskunden heisst das: Eine Aktion, die dort läuft, ist eine Aktion unter den Bedingungen des Anbieters. Wer sie nutzt, tut es ohne die Rückversicherung, die eine Gespa-Zustimmung darstellt, und ohne die Möglichkeit, sich im Streitfall an eine Schweizer Stelle zu wenden.

Rainbet: Aktionen ausserhalb der Schweizer Regeln

Rainbet trägt keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist nicht belegt, und eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung nach Art. 4 BGS. Das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen.

Ein Bestandskonto bei einem Anbieter ohne Bewilligung hat einen Vorteil, der sofort sichtbar ist, und einen Nachteil, der erst im Konflikt sichtbar wird. Der Vorteil sind häufigere Aktionen und weitere Märkte. Der Nachteil ist, dass nichts davon in der Schweiz durchsetzbar ist.

HighFlyBet: ein Konto ohne Schweizer Rückhalt

HighFlyBet ist ein weiterer Eintrag ohne Schweizer Bewilligung, mit einer gemeldeten Lizenz ohne Geltung in der Schweiz und ohne Anschluss an das Sperrregister. Die Domain ist grundsätzlich auf die Sperrliste setzbar.

Wer hier ein Bestandskonto führt, sollte zwei Dinge wissen: Es gibt keine Schweizer Stelle, die sein Konto schützt, und die Aufsicht führt eine öffentlich einsehbare Sperrliste, auf der Namen regelmässig auftauchen.

BetAlright: letzter Eintrag ohne Bewilligung

BetAlright führt keine Schweizer Bewilligung, keine belegte Lizenz mit Geltung in der Schweiz und keinen Anschluss an das schweizerische Sperrsystem.

Damit schliesst sich die Liste mit demselben Befund, mit dem sie begonnen hat: Die beiden ersten Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und die anderen acht nicht. Wer die Achtzeilen ohne Bewilligung als Angebot liest, liest richtig; wer sie als Alternative zur bewilligten Wette liest, liest an der Aufsicht vorbei.

Quotenschlüssel, Marge und der Wert einer Gratiswette

Der Quotenschlüssel — die Auszahlungsquote — ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt an die Wettenden zurückzahlt. Bei einem Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten beträgt die Auszahlungsquote 95 %, und die Marge des Veranstalters damit 5 %. Das ist die Zahl, die in jedem Angebot steckt, ob es beworben wird oder nicht.

Für eine Gratiswette entscheidet diese Marge darüber, was das Guthaben im Durchschnitt wert ist. Ein nicht auszahlbares Guthaben, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist unter der Annahme, dass nur der Guthabenbetrag gewettet wird, im Durchschnitt ein Guthaben von CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 95 % wert, also rund CHF 4.50. Je nach Markt und je nach dessen Marge liegt der Wert in einem Band von etwa CHF 4.30 bis CHF 4.70. Das ist der durchschnittliche Wert der Gratiswette, nicht der Betrag, der bei einem Treffer ausgezahlt wird.

Die Bedingung, die in diesem Satz steckt, ist wichtiger als der Betrag. Der Einsatz der Gratiswette wird bei einem Treffer nicht zurückgezahlt; ausgezahlt wird nur der Gewinn. Das unterscheidet eine Gratiswette von einem Guthaben, das wie eigenes Geld funktioniert, und es ist der Grund, warum der Wert so deutlich unter dem Nennbetrag liegt.

Umgekehrt: Wer sein eigenes Geld auf dieselbe Quote setzt, riskiert bei einem Treffer CHF 9 Netto auf CHF 10 Einsatz. Die Differenz zwischen dieser Wette und der Gratiswette ist die eigentliche Nachricht einer jeden Aktion — nicht der Betrag, den die Werbung nennt.

Wo die Quote auf die Bedingungen trifft

Der Wert einer Gratiswette verändert sich, sobald Bedingungen dazukommen, und die relevantesten stehen im Swisslos-Produkt. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote; erst ab dieser Untergrenze greift er überhaupt. Der Mindesteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der erste Punkt betrifft die Mindestquote. Eine Gratiswette auf eine Quote von 1.50 statt 1.90 reduziert ihren durchschnittlichen Wert, weil der Faktor (Quote − 1) ÷ Quote mit der Quote fällt. Die zweite betrifft die Frist. Ein Guthaben, das 30 Tage gültig ist, verlangt vor Ablauf eine Entscheidung; wer es verfallen lässt, hat es ganz verloren. Und der Cash-Out ist der dritte Punkt: Bei einem Cash-Out verfällt ein Quoten- oder Profitboost, weil er an die Wette gebunden war, nicht an den Wettenden.

In der Kombination ergibt sich ein Bild, das der Werbung widerspricht. Das Guthaben ist klein, die Frist kurz, und jeder Notausstieg kann den Zusatzvorteil kosten. Der beste Umgang mit einem Aktionsguthaben ist nicht der grösste, sondern der einfachste: eine Wette im normalen Muster, platziert innerhalb der Frist, ohne Zusatzfunktion, die man nicht ohnehin nutzt.

Häufige Fragen zu Gutscheincodes für Bestandskunden

Gibt es in der Schweiz Gutscheincodes für Bestandskunden bei Sportwetten?

Nein. Die beiden bewilligten Veranstalter Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport vergeben Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Aktionen sind selten, kurz und werden im eigenen Konto eingelöst, nicht über verbreitete Codes.

Dürfen Swisslos und Loterie Romande Gratisguthaben ohne Zustimmung der Gespa vergeben?

Nein. Nach Art. 75 Abs. 2 BGS braucht Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Fehlt eine Zustimmung, darf die Aktion nicht lanciert werden. Die Gespa beaufsichtigt Sportwetten als Grossspiel; die ESBK ist für Casinos zuständig.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden, oder nur der daraus entstandene Gewinn?

Nur der Gewinn. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenso. Auszahlbar wird erst, was aus dem Guthaben über eine Wette entsteht. Wer das Guthaben verfallen lässt, verliert beides. Die Gewinne bis CHF 1’000 gehen bei beiden Veranstaltern direkt ins Wallet.

Wie lange lief die Aktion von Jouez Sport mit dem Stadioncode?

Diese Aktion fand zwischen Dezember 2025 und März 2026 statt. Der erforderliche Code war in National-League-Stadien verfügbar. Die Nutzer erhielten bei Eingabe CHF 10 Spielguthaben, das 30 Tage lang gültig war. Da der Aktionszeitraum abgelaufen ist, sind auch alle daraus resultierenden Codes nicht mehr gültig.

Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?

Auszahlungen gehen der Art. 50 Abs. 2 VGS gemäss nur an ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht vorgesehen; eine Kreditgewährung an Spielende ist verboten. Bei Swisslos ist Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto auszahlbar.

Welche Rolle spielt die Marge in der Quote, wenn eine Aktion einen Bonus verspricht?

Bei Quoten von je 1.90 auf beiden Seiten eines Zweiwegemarkts liegt die Auszahlungsquote bei 95 %, die Marge bei 5 %. Eine nicht auszahlbare Gratiswette von CHF 10 wertet das — nur den Guthabenbetrag gewettet — im Durchschnitt auf rund CHF 4.50, im Band etwa CHF 4.30 bis 4.70. Der Nennbetrag des Bonus bleibt darüber.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»