UFC-Wetten online in der Schweiz: zwei bewilligte Wege, ein offener Kampfsport-Vorbehalt

Updated Oktober 2026
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Wer UFC-Kämpfe von der Schweiz aus wetten will, hat genau zwei Adressen mit Schweizer Bewilligung — Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — und daneben ein Dutzend ausländischer Seiten, die keine Bewilligung haben und damit auch keinen Schweizer Schutz bieten. Ob Kampfsport bei den beiden Bewilligten überhaupt im Programm steht, hängt von der Gespa-Liste und vom jeweiligen Wettprogramm ab. Das ist keine Formalie, sondern der erste Punkt, den ein Wettender klärt, bevor er über einen Einsatz nachdenkt.

Ein achteckiger Kampfkäfig in einer abgedunkelten Halle, ein einzelnes Licht von der Decke beleuchtet die Matte.
Eine Runde in der UFC dauert 5 Minuten bei 1 Minute Pause zwischen den Runden; reguläre Kämpfe gehen über 3 Runden, Titelkämpfe über 5 Runden.

Stand: 29. Oktober 2026; die Angaben zur Bewilligung wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und der beiden Veranstalter geprüft.

Die Rechtslage: warum es in der Schweiz nur zwei bewilligte Wege gibt

Sportwetten auf Kämpfe fallen in der Schweiz unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), genauer unter die Grossspiele nach Art. 3 lit. c und e. Beaufsichtigt wird das nicht von der ESBK, die nur Casinos prüft, sondern von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Ein Bewilligungspaket besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) — ein Satz, an dem sich später alles entscheidet, was mit ausländischen Anbietern zu tun hat.

Eine zusammengerollte Trainingsmatte in der Ecke eines leeren Fitnessraums, durch hohe Fenster fällt Morgenlicht.
Bei Kampfrichterentscheidungen vergeben drei Kampfrichter pro Runde 10 Punkte an den Rundengewinner und 9 oder weniger an den Verlierer.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der erste ist Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt und sich dabei auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Der zweite ist die Loterie Romande mit ihrem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Damit ist die Landschaft nicht kompliziert, sondern geschlossen: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Positivliste von Anbietern, sondern nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.

Wer in welchem Gebiet wetten darf

Die beiden Bewilligungen sind geografisch getrennt, und das ist praktisch die wichtigste Einzelheit für einen neuen Wettenden. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese Kantone zusammen bilden das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Ein Paar abgegriffener Kampfsporthandschuhe hängt an einem Haken in einem Trainingsraum.
Die Ultimate Fighting Championship (UFC) veranstaltete ihren ersten Kampfabend am 12. November 1993 in Denver.

Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet des Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport also nicht weiter, und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Für einen Zuzüger oder für jemanden, der oft zwischen Landesteilen pendelt, ist das keine Kleinigkeit: Der legale Zugang hängt an der Adresse, nicht an der Staatsangehörigkeit.

Was überhaupt gewettet werden darf

Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung vom 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste führt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Kampf und während des Kampfes, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und deshalb ausschliesslich als Funktion des jeweiligen Veranstalters zu beschreiben. Was virtuelle Sportarten anbelangt: dazu lässt sich nichts sagen, und wer sie bewirbt, sollte vorher nachlesen. Esport kommt in der Gespa-Liste nicht vor.

Die Sperrliste und was dahinter steht

Gegen unerlaubte Anbieter führt die Gespa eine Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt das Domain-Hopping und nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie als auf der Liste stehend. Wer heute eine Seite erreicht, hat also keinen Beleg dafür, dass sie morgen noch erreichbar ist.

Ein Punkt, den viele falsch erwarten: Es gibt in der Schweiz kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unerlaubte Wettseiten. Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht. Wer etwas anderes liest, liest Marketing.

Verantwortungsvoll wetten: die Limiten setzt der Wettende selbst

Der Rahmen der Schweizer Spielerschutz-Regeln ist an einer Stelle ungewöhnlich und wird selten deutlich gesagt: Der Staat schreibt keine feste Einzahlungsgrenze vor. Die Limiten setzt der Spielende selbst, und der Veranstalter muss ihn zwingend dazu bringen, eine oder mehrere Oberlimiten für Tages-, Wochen- oder Monatswerte einzusetzen (Art. 87 VGS). Die Verantwortung liegt damit beim Konto-Inhaber, was edel klingt und in der Praxis heisst, dass niemand einen vor der eigenen Zahl schützt.

Bei Swisslos sieht das konkret so aus: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Nach Gesetz erfolgt eine Erhöhung nach 24 Stunden; die 72 Stunden sind die strengere eigene Regel der Veranstalter. Wer also kurzfristig mehr spielen will, kommt nicht kurzfristig an mehr Geld — und genau das ist die Absicht der Frist.

Die Spielsperre und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 80–82 BGS werden überschuldete oder spielsüchtige Personen sowie Selbstsperren in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle einbezogen wird (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Diese Sperre ist der einzige Mechanismus in der Schweiz, der wirklich greift, weil er über Anbieter hinweg gilt. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung greift er nicht, weil der Anschluss an das Register fehlt. Wer eine Sperre hat und trotzdem weiterspielt, findet dort eine offene Tür. Das ist kein Nebenaspekt der Rechtslage, sondern ihr praktischer Kern für gefährdete Wettende.

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, jüngere sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS), und Online ist eine Identitätsprüfung vorgeschrieben (Art. 47–52 VGS). Ein Konto pro Person. Wie streng die Kontrolle an der Front wirkt, zeigt eine unangenehme Zahl: Bei Testkäufen der Gespa wurden 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen Sportwetten an eine minderjährige Person verkauft. Verkaufsstellen sind also keine geschützte Zone, sondern ein Ort, an dem man selbst hinschauen muss.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei Sporttip entspricht das den Bedingungen der Teilnahme und wird dort ausdrücklich festgehalten.

Was ausbezahlt wird und was das für Livewetten bedeutet

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS), es kann also niemand auf Kredit wetten. Allfällige Boni und Freispiele brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die konkreten Bonusbeträge und Bedingungen stehen nur in den eigenen Bestimmungen eines Veranstalters.

LIVE-Wetten sind schnell, und die schnellsten Verluste entstehen dort. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wenn jemand glaubt, er habe den Treffer live noch schnell mitgenommen, ist die Wette womöglich zu 1.00 abgerechnet. Das ist der Grund, weshalb eine Verlustlimite bei Livewetten mehr bringt als bei allem anderen.

Prognosen und Strategie: wie eine Einschätzung entsteht

Vorhersagen kann niemand einen Kampfausgang. Was möglich ist, ist eine begründete Einschätzung, und die steht auf drei Beinen: Kampfstil, Form und Quote. Der Stil entscheidet, wo ein Kampf stattfindet — am Boden, im Clinch, auf Distanz. Grappling-lastige Kämpfe enden anders als Striking-Duelle, und sie dauern anders. Die Form sagt, wie ein Kämpfer zuletzt gewonnen oder verloren hat, und vor allem wie er verloren hat: Ein Kampf, der über drei Runden ging, sagt etwas anderes über die Belastbarkeit als eine Niederlage nach 90 Sekunden.

Das dritte Bein ist die Quote selbst, und sie ist das interessanteste, weil sie nicht nur eine Meinung des Veranstalters ist, sondern eine, in die eine Marge eingebaut wurde. Wer die Quote liest, liest eine Wahrscheinlichkeit, die um den Buchmacheranteil überzeichnet ist. Wenn ein Kampf bei 1.90/1.90 steht, sagt das nicht, dass beide Kämpfer gleich stark sind, sondern dass der Veranstalter bei jedem Ausgang gleich wenig zahlt — dazu im Abschnitt «Wettarten und Quoten» mehr.

Warum eine Strategie keine sichere Wette wird

Die zweite Einsicht ist unangenehmer: Jede Quote lässt beide Ausgänge zu. Ein Kämpfer, der zu 1.15 gehandelt wird, verliert trotzdem, und das passiert häufig genug, dass sich schwere Einzelwetten auf grosse Favoriten über eine Saison selten rechnen. Umgekehrt bringt eine Quote von 5.00 nur dann etwas, wenn die eigene Einschätzung deutlich über der des Veranstalters liegt; wer das nicht begründen kann, zahlt in Wahrheit einen Aufpreis für Spannung.

Was aus einer Einschätzung realistisch folgt, ist deshalb kein Tipp mit Ausrufezeichen, sondern eine Rechnung. Wie viel Einsatz, wie viele Wetten, wie viel Budget. Wer heute Abend zwei Kämpfe sieht und jeweils CHF 20 setzt, hat CHF 40 im Spiel, und bei einem fairen Markt mit 5 % Marge ist ein Teil davon bereits an den Veranstalter gegangen, bevor der erste Schlag landet. Diese Rechnung ist der nützlichste Teil jeder Vorbereitung, und sie ist der Teil, den Ratgeber-Seiten am liebsten weglassen.

Die Kampfabende als Kalender

Wer sich an einen Kampfabend heranarbeitet, tut gut daran, ihn in seinen Teilen zu lesen. Ein Fight Night genannter Abend hat typischerweise eine volle Karte mit mehreren Kämpfen, und Regeln und Ausgänge unterscheiden sich von Kampf zu Kampf. Die wichtigste Struktur: Eine Runde in der UFC dauert 5 Minuten bei 1 Minute Pause zwischen den Runden; reguläre Kämpfe gehen über 3 Runden, Titelkämpfe über 5 Runden. Die Rundenzahl verändert alles, was mit Distanz, Abbruch und Punktrichterentscheidung zu tun hat, denn ein 5-Runden-Kampf gibt einem Kämpfer mit Konditionsvorteil mehr Raum als ein 3-Runden-Kampf.

Dazu kommen die Gewichtsklassen. Die UFC kennt neun davon: Strohgewicht, Fliegengewicht, Bantamgewicht, Federgewicht, Leichtgewicht, Weltergewicht, Mittelgewicht, Halbschwergewicht und Schwergewicht. Die Spannweite ist erheblich: Das Schwergewicht reicht von 205 lb bis 265 lb (93 bis 120 kg), das Strohgewicht bis 115 lb (52,15 kg). Gewichtsklasse und Kampfstil zusammen erklären, warum Kämpfe in niedrigen Klassen häufiger über die Runden gehen und Duelle im Schwergewicht häufiger früh enden — was unmittelbar auf die Märkte wirkt, die man sinnvoll spielt.

Wettarten und Quoten: was die Zahlen auf dem Wettschein bedeuten

Ein einziges Wett-Click im Programm, und der Markt hat einen Ausgang. Der Standardmarkt ist der Sieger nach der Entscheidung, doch für Kämpfe gibt es mehr. Typisch sind drei Grössen: der Sieger, die Siegesart und die Rundenzahl. Alle drei hängen zusammen, und wer das einmal durchdenkt, versteht, warum die Quoten sich so verhalten, wie sie es tun.

Die Siegesart unterscheidet, wie ein Kampf zu Ende geht. Ein UFC-Kampf endet durch Aufgabe, Knockout, technischen Knockout, Kampfrichterentscheidung, Disqualifikation oder Nichtantreten des Gegners; ein Unentschieden ist möglich. Jeder dieser Ausgänge ist ein eigener Markt, und jeder hat eine eigene Quote — ein Kampf, der häufig durch Kampfrichterentscheidung endet, hat im Sieger-Markt andere Preise als im Markt auf einen vorzeitigen Sieg.

Rundenmärkte bauen auf der Rundenzahl auf. Wer auf «über 2,5 Runden» setzt, hat einen Punktrechner vor sich und keine Vorhersage über die Fitness einer Person. Diese Märkte sind bei Kämpfen beliebter als bei den meisten Sportarten, weil die Regeln sie präzise machen.

Warum der Veranstalter überhaupt Quoten zeigt

Quoten zeigen die Marktmeinung, nicht die Wahrheit. Sie sind die Einschätzung des Veranstalters, wie wahrscheinlich jeder Ausgang ist, umgerechnet in eine Zahl und mit einer Sicherheitsmarge versehen. Für den Wettenden sind sie das Preisschild. Für den Veranstalter sind sie das Instrument, mit dem ein Ausgangspunkt für faire Chancen geschaffen wird.

Für die Schweiz kommt eine zweite Frage dazu, die nichts mit dem Kampf zu tun hat: Bei den bewilligten Veranstaltern erscheinen Quoten auf Ereignisse der geschlossenen Gespa-Liste. Was nicht auf der Liste steht, wird nicht angeboten, egal wie der Kampf ausgeht.

Die Marge im Beispiel

Nehmen wir einen illustrativen Zweiwegemarkt mit je 1.90 auf beide Ausgänge. Das ist ein Beispiel, keine zitierte Quote, und es genügt für einen Punkt, der bei jeder Quote gilt. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), und daraus ergibt sich ein Wert von etwa 95 %. Die Marge ist der Rest: rund 5 %. Rechnet man das in Geld, sind von je CHF 100, die auf beide Ausgänge zusammen gesetzt werden, etwa CHF 95 auf die Seite des Gewinners unterwegs; die Differenz landet beim Veranstalter. In einem solchen Markt liegt die Auszahlungsquote bei ungefähr 94 bis 96 %, je nach Veranstalter, Markt und Sportart — die Bandbreite hängt daran, wie umkämpft das Angebot und wie liquide der Kampf ist. Bei Nischen- und Spezialmärkten, zu denen Siegesart und Rundenzahl bei den meisten Kämpfen zählen, ist die Marge engere Kassen nicht dasselbe wie im Hauptmarkt.

Ein letzter Punkt zur Marge: Sie ist keine Gebühr, die bei einem Umtausch anfällt. Sie ist der Grund, warum ein Münzwurf mit fairen Quoten von 2.00 in der Praxis 1.90 zeigt, und sie ist der Grund, warum man nicht mit kleinen Einsätzen gegen sie ansparen kann. Sie ist der stille Mitspieler bei jedem Wettschein — auch bei einem, der gewinnt.

Bei Sporttip sind Quotenboosts nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gültig; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Boost ist also kein Rabatt, sondern eine einmalige Beigabe mit Verfallsdatum.

Sport und Turniere: der Spielplan und die Regeln dahinter

Die Ultimate Fighting Championship veranstaltete ihren ersten Kampfabend am 12. November 1993 in Denver; der Sitz ist Las Vegas in Nevada, Eigentümer ist die TKO Group Holdings, Präsident ist Dana White. Aus einem Nachtprogramm, das im Fernsehen kaum jemand ernst nahm, ist ein Kalender geworden, der international verkauft wird, und für Schweizer Wettende heisst das, dass die Fight Nights spät am Abend oder in der Nacht stattfinden. Wer Kämpfe aus Denver oder Las Vegas verfolgt, sitzt in der Schweiz bis zum Morgen im Wohnzimmer. Wem das zu spät ist, der setzt vor dem Kampf und liest das Ergebnis am anderen Tag — was den Live-Reiz nimmt, aber die Verlustgefahr durch einen schnellen Fehler in der Nacht auch.

Runden, Punkte und die Kampfrichterentscheidung

Kämpfe gehen über Runden, wie oben beschrieben, und wenn kein Kampf früh endet, entscheiden Menschen. Bei Kampfrichterentscheidungen vergeben drei Kampfrichter pro Runde 10 Punkte an den Rundengewinner und 9 oder weniger an den Verlierer; eine Runde ohne Sieger kann mit 10:10 bewertet werden. Drei Kampfrichter bedeuten drei Karten, und drei Karten bedeuten drei Chancen auf Uneinigkeit.

Nach den Unified Rules of Mixed Martial Arts kann eine Punktentscheidung einstimmig, mehrheitlich oder geteilt ausfallen; ein Unentschieden kann ebenfalls einstimmig, mehrheitlich oder geteilt sein. Noch unübersichtlicher wird es, wenn ein Foul dazwischenkommt. Nach denselben Regeln wird ein Kampf als «No Contest» gewertet, wenn ein unabsichtliches Foul einen Kämpfer kampfunfähig macht; bei einem absichtlichen Foul folgt die Disqualifikation. Und ein Kämpfer, der wegen eines Fouls später im Kampf nicht weiterkämpfen kann, gewinnt per technischer Entscheidung, wenn er nach Punkten vorn liegt; andernfalls endet der Kampf als technisches Unentschieden.

Diese Regeln sind der Grund, weshalb man bei Kampfwetten die Ergebnisarten kennen sollte, bevor man auf eine Siegesart setzt. Wer auf einen Sieg durch Entscheidung setzt, hat sich mit Fouls, Punktewertung und Kampfrichterverhalten beschäftigt — oder er wettet auf etwas, dessen Ausgang er nicht liest.

Was in der Schweiz angeboten wird und was nicht

Der praktische Punkt für UFC-Fans hierzulande: Ob Kampfsport bei Swisslos und der Loterie Romande im Programm steht, hängt an der Gespa-Liste und am Wettprogramm des Veranstalters. Es ist zu prüfen und nicht anzunehmen. Wer also heute Abend einen Kampf wetten will, schaut zuerst ins Wettprogramm von Sporttip beziehungsweise Jouez Sport, bevor er über einen Einsatz nachdenkt.

Zweitens bedeutet die gebietliche Trennung, dass ein UFC-Angebot nicht überall in der Schweiz dasselbe ist. Wer in Basel wohnt und in Lausanne wohnt, sieht zwei verschiedene Programme.

Und ein drittes: Die bewilligten Veranstalter führen nur, was auf der Liste steht. Ein Markt, den eine ausländische Seite anbietet — etwa ein spezieller Kombinationsmarkt — ist nicht automatisch auch hier verfügbar, weil die Liste selbst Grenzen zieht.

Wo UFC-Wetten angeboten werden

Die Adressen mit Bewilligung sind bekannt: Sporttip für das Vertragsgebiet, Jouez Sport für die Westschweiz. Daneben treffen Schweizer Wettende auf eine ganze Reihe ausländischer Seiten, die Kampfsport im Programm haben und in den Suchergebnissen ganz oben stehen. Die Bewertung dieser Seiten findet sich im Abschnitt «Die bewilligten Veranstalter und die ausländischen Seiten im Vergleich» und ist Teil einer Wahl, die man bewusst treffen kann.

Die bewilligten Veranstalter und die ausländischen Seiten im Vergleich

Die folgende Einordnung führt die beiden Schweizer Veranstalter zuerst und danach die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende in der Suche antreffen. Die zweite Gruppe trägt jeweils den Vermerk, dass keine Schweizer Bewilligung besteht. Die Spalte zum Veranstalter beziehungsweise zur gemeldeten Bewilligung sagt, wer hinter dem Angebot steht.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung belegt
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung belegt
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung belegt
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung belegt
Pribet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung belegt
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung belegt
MyStake ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung belegt
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada)

Was die Tabelle nicht sagen kann, ist der Teil, der den Unterschied macht: Eine Bewilligung nach BGS hat in der Schweiz Geltung, eine ausländische hat sie nicht. Eine Bewilligung auf Curaçao, Malta, in Deutschland oder irgendwo sonst bindet niemanden hier; nach Art. 4 BGS gilt die Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz, und umgekehrt hat eine ausländische hier keine Wirkung. Der Veranstalter oder die gemeldete Bewilligung in der letzten Spalte ist deshalb kein Qualitätsmerkmal, sondern eine Herkunftsangabe. Wer die Seiten vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Rechtsräume, und das ist der Punkt, den ein Vergleich an dieser Stelle tragen muss.

Unsere Top 10: die Marken im Einzelnen

Swisslos Sporttip — der einzige Veranstalter mit Bewilligung für die Deutschschweiz

Sporttip ist eines der zwei Produkte, die in der Schweiz überhaupt eine Sportwetten-Bewilligung tragen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa. Hinter dem Produkt steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Tätigkeit auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Ein Online-Konto ist nur für Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnhaft sind.

Was das konkret prüfbar macht, sind die Limiten. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist der Spielraum, den ein einzelner Wettschein hat, und er ist eng — für einen grossen Einzelwettenden deutlich enger als das, was ausländische Seiten zulassen.

Der Schutz greift an mehreren Stellen. Bei der Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das Auslesen des Ausweises ist mehr Aufwand als ein Formular mit einer Selbstauskunft — und es ist der Grund, weshalb die Spielsperre hier tatsächlich zieht.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer den Cash-Out als Notausgang einplant, sollte wissen, dass er bezahlt wird — der ausbezahlte Betrag liegt systematisch unter dem, was der Wettschein im Gewinnfall gebracht hätte.

Zu den voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung gibt es eine Regel, die man kennen sollte: Sie werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Wettenden heisst das: Eine abhängige Kombination ausserhalb der dafür vorgesehenen Funktion ist ein Risiko, das nicht bei ihm liegen sollte — und im Streitfall auch nicht bei ihm liegt, weil die Wette einfach storniert wird.

Die Rolle dieses Veranstalters im Vergleich ist eine doppelte. Er ist der einzige bewilligte Weg für Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteinische Wohnsitze, was ihm eine Monopolstellung im eigenen Gebiet gibt. Und dieses Monopol erklärt, warum das Angebot an einer Liste hängt: Ein Veranstalter ohne Konkurrenzdruck hat keinen Anlass, sein Programm zu erweitern. Wer die volle Schweizer Absicherung sucht — Register, Registervermerk, Auszahlung auf das eigene Konto, kein Steuerabzug bei kleinen Gewinnen — für den ist Sporttip gesetzt. Wer nach schmalen Limiten und einem Cash-Out sucht, der jedem Angebot offensteht, findet hier beides nicht.

Loterie Romande Jouez Sport — der zweite bewilligte Weg, nur für die Westschweiz

Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Sporttip: eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa, als eines der beiden Produkte, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt.

Die Grenze dieses Wegs ist eine Wohnsitzgrenze. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone offen. Wer in Bern oder Zürich lebt, kann bei Jouez Sport kein Konto führen, so gut das Angebot im Einzelfall sein mag. Umgekehrt gilt dieselbe Sperre in die andere Richtung: Ein Konto bei Sporttip ist für Westschweizer Wohnsitze nicht zugänglich. Für die Schweiz bedeutet das zwei getrennte Märkte mit getrennten Programmen und getrennten Verkaufsstellennetzen.

Mit 2’350 Verkaufsstellen hat die Loterie Romande eine physische Präsenz, die weit über das Online-Angebot hinausgeht. Wer eine Wette bar bezahlen und einen Wettschein in der Hand halten will, findet dort eine Infrastruktur, die eine reine Online-Marke nicht bietet. Das ist in einem Land, in dem Debatten über anonyme Online-Zahlungen geführt werden, kein nebensächlicher Vorteil — es ist der Grund, weshalb viele Westschweizer Wettende überhaupt den Weg über den Kiosk nehmen.

Für die Bewertung heisst das: Jouez Sport ist der geeignete Weg für Westschweizer Wohnsitze und der einzige bewilligte. Wer keinen Wohnsitz im Gebiet hat, kommt nicht hinein, und daran ändert auch ein gutes Programm nichts. Diese Schranke ist der Punkt, an dem sich die Wahl tatsächlich entscheidet, und sie ist genau die Einschränkung, die den Schweizer Markt von einem offenen Markt unterscheidet.

Bahigo — Kampfsport im Sortiment, keine Schweizer Bewilligung

Bahigo ist eine ausländische Marke, die Schweizer Spielende in Suchresultaten antreffen. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung, wie sie die Marke gemeldet hat, ist nicht belegt, und eine solche hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was konkret fehlt, ist die ganze Mechanik des Schweizer Schutzes. Keine Verlustlimiten-Pflicht wie bei einem bewilligten Veranstalter, kein Register, keine Auszahlung auf ein verifiziertes Konto nach Art. 50 Abs. 2 VGS. Bei einem Streit steht ein Schweizer Wettender einem Anbieter gegenüber, dessen Sitz und Rechtsordnung er nicht kennt — und die Wette wird nach dessen Regeln abgerechnet, nicht nach Schweizer Recht.

Wer trotzdem dort landet, weil ein Kampf dort gehandelt wird, den die Gespa-Liste nicht kennt, landet dort aus einem nachvollziehbaren Grund. Nur: der Weg führt aus dem Schweizer Schutz heraus, und die Domain kann jederzeit verschwinden.

BetOnRed — ohne Bewilligung, ohne Schweizer Schutz

Bei BetOnRed ist die Ausgangslage die gleiche wie bei jedem Anbieter ausserhalb des bewilligten Systems. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, eine gemeldete Bewilligung ist nicht belegt und hätte in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, die Domains können auf die Sperrliste kommen.

Was ein Wettender bei einer solchen Marke selbst tragen muss, ist die Prüfung der Auszahlungsbedingungen. Bei einem bewilligten Veranstalter gelten Gewinne und Guthaben nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS), bei einem Konto ohne Schweizer Bewilligung ist das eine Frage der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Steht dort eine Verifizierung vor der Auszahlung, entscheidet sie darüber, ob ein Gewinn aus einem Kampfabend auch ankommt. Das ist die Prüfung, die vor dem Einsatz und nicht nach dem Sieg ansteht.

Für einen Wettenden mit kleinem Budget ist die Marke eine der Adressen, die in der Nacht erreichbar sind, wenn ein Kampf in Las Vegas läuft. Wer die Schweizer Sperre aber als Schutzmechanismus benutzt hat, verliert diesen Schutz mit dem Wechsel. Das ist der Preis des Angebots, und er ist bei jedem Konto einzuschätzen, das kein Register kennt.

Wettigo — die Herkunft der Bewilligung entscheidet

Wettigo tritt als ausländische Marke auf dem Schweizer Suchmarkt in Erscheinung, ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung, wie Wettigo sie gemeldet hat, ist nicht belegt, und eine ausländische Bewilligung bindet niemanden in der Schweiz (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Interessant ist bei Marken wie dieser weniger das Sortiment als die Frage nach dem Aufsichtsorgan. Ein bewilligter Veranstalter steht unter der Aufsicht der Gespa, und diese Aufsicht ist mit Prüfungen, Auflagen und einem Register verbunden. Wo ein solches Organ fehlt, fehlt auch die Stelle, bei der ein Wettender einen Streit um eine abgerechnete Wette anhängig machen könnte — ausser bei einem Gericht in einem Land, das er nicht kennt.

Wer eine solche Seite nutzt, sollte zumindest die Steuerseite kennen. Ausländische Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer auf Gewinnen, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein grosser Gewinn auf einem Kampf kann also an einer Stelle steuerpflichtig sein, an der ein Schweizer Gewinn es nicht wäre. Wer das nicht weiss, erlebt die Überraschung im März.

Cloudbet — Krypto im Zahlungsweg, Schweizer Mechanik nicht

Cloudbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei allen Marken dieser Gruppe: keine Veranstalterbewilligung nach BGS, kein Bewilligungsnachweis im Schweizer Sinn, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung hier (Art. 4 BGS), kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

An diesem Punkt lohnt sich ein genereller Hinweis, der für alle Krypto-nahen Angebote gilt: Die Zahlungswege gehören nicht zu den Schweizer Schutzmechanismen. Bei einem bewilligten Veranstalter werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im Schweizer System nicht. Ob eine Marke ohne Bewilligung einen anderen Zahlungsweg anbietet, sagt daher nichts über ihre Sicherheit aus, sondern nur über ihren Sitz und ihre Hausregeln.

Was eine solche Marke für manche attraktiv macht, ist die Grenze, die sie nicht kennt: kein Wohnsitzerfordernis, keine Liste, kein Ausweis-Upload. Diese Bequemlichkeit ist die Gegenleistung für alles, was fehlt, und wer hier wettet, sollte die eigene Verlustgrenze selbst setzen, weil es keine Pflicht dazu gibt.

Pribet — im Suchergebnis präsent, ohne Schweizer Bewilligung

Pribet erscheint als Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und Pribet gehört nicht dazu. Eine Bewilligung ist nicht belegt; eine allfällige ausländische hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Bei Marken dieser Grösse ist die naheliegende Frage die nach dem Weiterkommen des Gewinns — und die lässt sich nur anhand der eigenen Bestimmungen beantworten. Wer die Bedingungen liest, sucht keine Zahl, sondern die Bedingung: Auszahlungsdauer, Limiten pro Auszahlung, Verifizierung. Das ist der Teil, den ein Wettender bei jedem Anbieter ausserhalb des Schweizer Systems selbst prüfen muss, weil ihm keine Aufsichtsbehörde diese Arbeit abnimmt.

Für einen Wettenden mit klarem Budget und ohne die Neigung, sich an ein Sperrregister zu binden, ist der Weg zu einer solchen Marke ein bewusster Verzicht. Das ist eine Wahl, die man treffen kann — aber man sollte wissen, dass man sie trifft, und nicht glauben, man habe mehr Angebot ohne Preis bekommen.

MrXbet — ausländische Marke im Schweizer Suchergebnis

MrXbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es besteht keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach BGS, eine Bewilligung ist nicht belegt, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Was bei solchen Marken regelmässig unterschätzt wird, ist die Frage der Registrierung. Bei einem bewilligten Veranstalter ist jede Person nur einmal registriert, die Identität wird geprüft, und die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken abgeglichen. Wer sein Konto bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung eröffnet, gibt Ausweisdaten heraus, deren Weiterverwendung er nicht überblickt. Das ist keine technische Spitzfindigkeit, sondern der Punkt, an dem der Datenschutz eines Kunden endet, sobald die Rechtsordnung des Anbieters eine andere ist.

Für einen Wettenden, der ein einzelnes Konto will, um auf einen Kampfabend zu setzen, ist die Frage damit vor allem eine Frage der Daten. Das Sortiment mag breiter wirken; was der Nutzen davon ist, hängt daran, ob ein Gewinn am Ende ankommt.

MyStake — breites Sortiment, kein Schweizer Regelwerk

MyStake ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, mit demselben Bewilligungsstatus wie die übrigen Marken dieser Gruppe: keine Veranstalter- und keine Spielbewilligung nach BGS, kein Bewilligungsnachweis, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Was der praktische Unterschied zum bewilligten Weg ist, lässt sich an den Limiten festmachen. Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000, und Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Solche Grenzen sind unbequem, aber sie sind eine Bremse, die im Konto eingebaut ist. Wo eine solche Grenze fehlt, muss sie die Person selbst im Kopf haben. Bei Sportarten mit vielen Kämpfen an einem Abend ist das keine theoretische Gefahr.

Wer grosse Einzelwetten gewohnt ist und in der Schweiz an die CHF 1’000 stösst, findet bei einer Marke ohne Bewilligung mehr Spielraum. Was er dafür abgibt, ist die gesetzliche Verbindung zwischen Sperrregister und Anbieter — und damit der Mechanismus, der ein Konto nach einer Selbstsperre tatsächlich stilllegt.

X3Bet — gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz

X3Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Als gemeldete Bewilligung erscheint bei ihr Tobique (Kanada), die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS). Eine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung besteht nicht, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, die Domains können auf die Sperrliste kommen.

An dieser Marke lässt sich der wichtigste Mechanismus des Schweizer Systems erklären. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS); eine Bewilligung woanders ist eine Erlaubnis woanders. Im Umkehrschluss: Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Wettende selbst wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Daraus folgt für den Leser kein Verbot, sondern eine Rangfolge. Wo eine Schweizer Bewilligung besteht, gibt es eine Aufsicht, ein Register und ein kontoführendes Institut mit klaren Auszahlungsregeln. Wo sie fehlt, gibt es das alles nicht — unabhängig davon, wie professionell die Seite aussieht. Wer die Schweizer Absicherung nicht braucht, kann anders wählen. Wer sie braucht, weiss nun, wo er sie bekommt.

Was ein Gewinn am Ende wert ist

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: kein Einkommenssteuerbetrag und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der steuerliche Teil der Wahl zwischen einem bewilligten und einem nicht bewilligten Anbieter, und er ist der am seltensten gelesene. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Die Antwort auf die Frage, was ein Gewinn wert ist, hat deshalb zwei Ebenen. Die erste ist die Quote: Bei Sporttip werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), die Auszahlung ist also an ein verifiziertes Konto gebunden. Die zweite ist die Steuer, und dort unterscheiden sich die beiden Gruppen. Für konkrete Fälle ist die Auskunft einer Steuerberatung oder der kantonalen Steuerverwaltung massgebend; diese Angaben sind allgemeiner Natur.

Häufige Fragen zu UFC-Wetten in der Schweiz

Nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Ob Kampfsport im Programm steht, hängt von der Gespa-Liste und vom aktuellen Wettprogramm ab und ist vor dem Einsatz zu prüfen.

Bietet Swisslos oder die Loterie Romande UFC an, oder fehlt Kampfsport auf der Liste?

Ob Kampfsport erscheint, hängt an der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung vom 10.09.2026) und am Wettprogramm des jeweiligen Veranstalters. Es ist zu prüfen, nicht anzunehmen — und es kann sich mit jeder Listensversion ändern. Esport steht nicht auf der Liste.

Wie wette ich auf eine UFC Fight Night, und wie ergibt sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?

Man wählt einen Markt — Sieger, Siegesart oder Rundenzahl — und setzt vor dem Kampf oder live. Der Gewinn ist Einsatz mal Quote; bei einer Kombination werden die Quoten der Teile zu einer Gesamtquote multipliziert. Ein Beispiel: Bei einer Quote von 2.10 bringt ein Einsatz von CHF 20 genau CHF 42 zurück, davon CHF 22 Nettogewinn.

Warum werden bei UFC-Kämpfen überhaupt Quoten angezeigt?

Quoten sind die in eine Zahl übersetzte Wahrscheinlichkeitseinschätzung des Veranstalters samt eingebauter Marge. Sie zeigen das Preisschild jedes Ausgangs und machen Angebote vergleichbar. In der Schweiz kommen Quoten nur auf Ereignisse der geschlossenen Gespa-Liste zustande — was nicht auf der Liste steht, wird nicht angeboten.

Was bedeutet es, wenn eine ausländische Seite UFC-Wetten ohne Schweizer Bewilligung anbietet?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Solche Marken sind nicht an das Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden; Ende 2025 umfasste diese Liste 671 Domains. Der Spielende wird nicht bestraft, kann aber Einsätze und Gewinne verlieren.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei Livewetten auf Kämpfe?

Bei Swisslos muss man vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre gilt im schweizweiten Register, auch für Casinos und in Liechtenstein.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»