Zwei Bewilligungen, ein geschlossener Markt: Online-Sportwetten in der Schweiz

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Unter dem Geldspielgesetz gibt es genau zwei Veranstalter, und wer online mitspielen will, muss sich zwischen ihnen und dem Ausland entscheiden. Diese Wahl ist die eigentliche Frage hinter jeder Suche nach Online-Wetten in der Schweiz, und sie ist enger, als sie aussieht: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen beiden, die eine Bewilligung besitzen. Jedes Angebot daneben kennt der Schweizer Rechtsrahmen nicht.

Ein Fussball liegt auf dem Anstosspunkt eines leeren Rasenplatzes in der Abenddämmerung, im Hintergrund leuchten Flutlichtmasten.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019.

29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen und Spielregeln der beiden Veranstalter.

Spielerschutz zuerst: die Limiten, bevor die erste Wette läuft

Die Limite steht bei Swisslos vor der Wette, nicht danach. Wer sich bei Sporttip registriert, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, bevor er die erste Teilnahme abschliesst. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Menschen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Eine Sanduhr steht neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Notizen auf einem Holztisch, daneben dampft eine Tasse Tee.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Diese 72 Stunden sind die ehrlichste Regel des ganzen Marktes. Sie kosten nichts und schützen vor genau dem Moment, in dem ein Konto nach zwei verlorenen Kombiwetten plötzlich wieder Luft braucht. Wer an einem Sonntagabend beschliesst, seine Limite zu verdoppeln, spielt am Mittwoch mit demselben Betrag weiter. Das ist keine Bevormundung, das ist eine Abkühlphase, und der Gesetzgeber hat sie aus gutem Grund vorgesehen: Nach VGS müssen Erhöhungen ohnehin erst nach 24 Stunden greifen, Swisslos und Loterie Romande warten mit 72 Stunden länger.

Neben den Verlustlimiten lässt sich bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Ein festes staatliches Einzahlungsdach gibt es in der Schweiz nicht. Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat, und das ist bei der Bewertung der beiden Veranstalter mehr wert als jeder Bonus, weil es bedeutet, dass die Bremse in der Hand des Kontoinhabers liegt und nicht in der Marketingabteilung.

Sperre und Sperrregister: die Tür, die sich selbst schliesst

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Vor Fristablauf gibt es keine Aufhebung. Wer eine unbefristete Spielsperre wählt, landet in einem schweizweiten Register, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gilt. Eine solche Eintragung ist der wirksamste Schalter, den ein Spielender umlegen kann, und sie ist bewusst unbequem.

Schneebedeckte Berggipfel erheben sich im klaren Morgenlicht hinter einem leeren Stadion mit hellen Zuschauerrängen.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die rechtliche Grundlage ist streng: Sperrungen erfassen überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren, eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Für einen selbst gewählten Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss ein Angebot bestehen. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Ein Kontrollkauf der Aufsicht aus dem Jahr 2025 relativiert die Verkaufsstellen: Bei einer Reihe von Testkäufen wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man kann daraus zwei Schlüsse ziehen. Der erste: Der Schutz am Schalter funktioniert schlechter, als die Regel klingt. Der zweite, praktischere: Ein Online-Konto mit ausgelesenem Ausweis und Adressabgleich bietet mehr Kontrolle als ein Gespräch über den Tresen. Wer sein Konto erst gar nicht öffnet, umgeht die Limitenfrage ohnehin nicht — er verlagert sie nur dorthin, wo niemand mehr hinsieht.

Gewinne sind kein Einkommen. Ein typischer Wettender bleibt steuerlich unter jeder Schwelle, aber das ist kein Argument für mehr Einsatz, sondern nur die Beschreibung eines Glücksspiels mit überwiegend negativem Erwartungswert.

Wann die Limite ernst wird — und wen sie nicht trifft

Die Limiten gelten für die bewilligten Schweizer Veranstalter. Ein Auslandanbieter ohne Schweizer Bewilligung führt seine eigenen Hausregeln, hängt an keinem Schweizer Sperrregister und untersteht keiner Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, hat die Wahl zwischen einem Markt mit harter Bremse und einem ohne.

Praktisch heisst das: Wer heute seine Limiten setzt, entscheidet über das Spielgeld von morgen. Wer sie nicht setzt, kommt bei Sporttip gar nicht erst ins Konto. Diese Reihenfolge — erst die Verlustobergrenze, dann die Wette — ist der Teil des Schweizer Modells, den ausländische Portale schlicht nicht haben.

Bonus und Gratisguthaben: warum die Geschenke klein ausfallen

«Startguthaben ohne Einzahlung» — der Satz klingt nach einer Tüte Geld. In der Schweiz braucht jede Gratisspielaktion, jedes Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist der Grund, warum hier keine Aktionslawine rollt: Der Werbeweg zum Spieler führt über eine Aufsicht und nicht über eine Marketingidee.

Der zweite Dämpfer folgt der Auszahlung. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Ein Geschenk, das man setzen muss, um überhaupt etwas daraus zu machen, ist kein Guthaben, sondern eine Verpflichtung mit Verfallsdatum.

Kombiboost, Quotenboost, Profitboost: was sie wert sind

Sporttip hält verschiedene Aufwertungen bereit. Der Kombiboost gilt nur online, für Pre-Match-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffel liest sich grosszügig, bis man die Bedingung dazustellt. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind kein Sonntagsschein, sondern eine Konstruktion, in der ein einziger Fehlgriff alles kostet. Die 100 % stehen sehr weit hinten, und genau dort gehören sie auch hin.

Quotenboosts gelten nur online für Pre-Match-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt. Wird die Wette per Cash-Out beendet, verfällt der Boost — von einer Aufwertung bleibt dann nichts übrig. Und weil die Erhöhung auf den Nettogewinn geht und nicht auf den Einsatz, ist die Werbewirkung immer grösser als der Betrag, der am Ende auf dem Konto liegt.

Cash-Out bei Sporttip funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es gibt ihn nur bei Online-Wetten, und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Der bequeme Ausstieg ist ein Angebot, kein Recht, und er ist immer dann am teuersten, wenn man ihn am dringendsten braucht.

Was eine Kombiwette dem Konto abverlangt

Quoten sind Dezimalzahlen, und der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Wie hoch die Marge eines Buchmachers ist, lässt sich an diesen Zahlen ablesen, und der Blick lohnt, bevor man über Boni spricht.

Nehmen wir das lehrreichste Beispiel, das es gibt: einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90. Das ist keine zitierte Quote, sondern die Rechnung hinter jeder Quote. Die Auszahlungsquote des Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten, hier also 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das ergibt rund 0,95, die Auszahlungsquote liegt bei ungefähr 95 %. Die Marge des Anbieters ist der Rest, also rund 5 %. Bei einer Quote von 1,90 und einem Einsatz von CHF 100 zahlt eine gewonnene Wette CHF 190 zurück, der Nettogewinn beträgt CHF 90. Nur: Bei einer 50-Prozent-Chance und einer Auszahlungsquote von 95 % liegt der Erwartungswert über viele Wetten hinweg bei etwa CHF 95 pro CHF 100 Einsatz. Dieses Beispiel ist eine illustrative Rechnung, keine zitierte Quote und kein Angebot eines Veranstalters.

Die Bandbreite der Auszahlungsquoten hängt vom Markt ab, nicht vom Anbieter allein: Ein Zwei-Weg-Markt trägt weniger Marge als ein Markt mit vielen Ausgängen, weil jede zusätzliche Möglichkeit Platz für den Aufschlag lässt. Bei einem knappen Markt ergibt sich eine Auszahlungsquote von ungefähr 95 % bis 97 %, bei einem breiten Nebenmarkt fällt sie deutlich darunter. Ein Sporttip-Kombiboost von 5 % auf den Nettogewinn einer Vier-Voraussagen-Kombination kann eine Marge, die über drei Legs hinweg mehrfach anfällt, nicht wettmachen. Die Aufwertung addiert sich auf das Ergebnis, der Abschlag multiplizierte sich vorher schon in die Quote hinein.

Zahlungen: zwei Auszahlungen gratis, danach wird es administrativ

Die Einzahlung läuft auf Namen. Winnings und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei lizenzierten Schweizer Wetten nicht. Das ist unbequem und genau der Punkt: Ein Auszahlungsweg, der eine Identität kennt, ist der einzige, der bei einem Streitfall eine Adresse hat.

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein Konto, das sich in einem Monat um CHF 10’000 aufladen lässt, ist kein Kleinspielerkonto — wer in dieser Grössenordnung unterwegs ist, sollte die Limitenfrage aus dem Abschnitt zum Spielerschutz zuerst beantworten.

Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an, bestätigt direkt in der PostFinance App. Wer nach PayPal oder Lastschrift sucht, sollte nicht davon ausgehen, dass ein bestimmter Anbieter eine bestimmte Zahlungsmarke führt: Welche Zahlungsmittel ein Veranstalter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen und nirgends sonst.

Auszahlung: 365 Tage, zweimal gratis, dann 3 %

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Diese 3 % sind der interessanteste Satz im Zahlungsabschnitt. Wer sein Guthaben in vielen kleinen Beträgen abzieht, zahlt für den Komfort. Wer es liegen lässt und einmal abräumt, zahlt nichts, wartet aber auch länger auf sein Geld. Der schnellste Weg ist nicht der, der am meisten einbringt: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Zwei Wege, zwei Zeitachsen, und keiner davon ist «sofort».

Ein Hinweis am Rand: Der Schweizer Rechtsrahmen kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartengesellschaften Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer eine Auslandsseite nutzt, hat dort keine Schweizer Adresse für sein Geld und im Streitfall keinen Schweizer Weg.

Was auf dem Wettschein noch aussteht

Ein Sporttip-Gewinn verfällt, wenn er nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird. Wird eine Auszahlung verweigert, ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz genug, dass man sie kennen sollte, bevor man sie braucht. Wer eine abgesagte Veranstaltung erwischt, muss ebenfalls nachrechnen: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Aus einer Kombination mit vier Legs wird dann eine mit drei, und die Quote sinkt entsprechend.

Vergleich der Anbieter: die bewilligten Veranstalter und der Auslandsmarkt

Die Einordnung, wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf, ist kurz. Die beiden bewilligten Veranstalter stehen im nächsten Abschnitt, die ausländischen Marken danach, und die Tabelle fasst zusammen, worauf die Einordnung beruht.

Für Schweizer Verhältnisse gibt es keine Bewilligung ohne Veranstalter. Ein Bewilligungsinhaber braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Ein ausländischer Entscheid, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, hat hier keine Wirkung. Nach dem BGS ist die Bewilligung ausländischer Anbieter damit gegenstandslos, und mehrere der hier gelisteten Marken werden von der Aufsicht namentlich auf der Liste blockierter Domains geführt.

Unter einem Wettschein mit Schweizer Bewilligung stehen ein Sperrregister, eine Aufsicht und ein Rechtsweg; unter einem ohne Bewilligung steht ein Haus, das seine eigenen Regeln schreibt. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht keine Schutz- oder Fair-Play-Kontrolle.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip ja, Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport ja, Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Roobet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Donbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet365 ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betclic ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte «Schweizer Bewilligung» entscheidet den Vergleich, bevor irgendeine Quote betrachtet wird. Zwei Marken tragen eine Bewilligung, acht tragen an dieser Stelle nichts, was in der Schweiz zählt. Das ist keine Wertung der Produktqualität — es ist die Feststellung, welches Recht auf einen Wettschein überhaupt Anwendung findet. Die Aufsicht veröffentlicht nur die Liste blockierter ausländischer Domains; eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Das ist die knappste Antwort auf die Frage nach den besten Anbietern, die dieser Markt hergibt.

Wie Online-Wetten hier ablaufen, vom Konto bis zur Auszahlung

Zur Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Zweitkonto ist damit keine Lücke, die man ausnutzen könnte, sondern ein Fehler, der auffällt.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Diese Regel hat mehr Substanz, als sie auf den ersten Blick hat: Sie nimmt den Athleten aus dem Markt, in dem er sonst die sicherste Information hätte.

Wetten lassen sich online über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Damit existiert ein Weg zwischen zwei Welten — der Schein entsteht digital, wird aber an einem Schalter bezahlt. Wer sein Spielbudget in bar verwaltet, findet hier eine Lösung; wer seine Limiten im Konto führen will, bleibt im Online-Weg.

Einzel- und Kombinationswetten: Einsatzgrenzen und Regeln

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein abgelehnter Schein ist kein Systemfehler, sondern die Hausregel, die greift.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Kombinationsspieler ist das die Regel mit dem grössten Überraschungspotenzial, weil sie nicht auf der Quotenanzeige steht, sondern in den Bedingungen.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — beim Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Cupsieger setzt und den Sieger nach 90 Minuten bekommt, kann sich bei dieser Regelung nicht beschweren; er hat nur nicht gelesen, was auf dem Programm stand.

Livewetten und die Quote 1.00

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Diese Regel ist der ehrlichste Teil des Liveangebots. Sie räumt ein, dass ein Bildschirm dem Ereignis nachhängt und dass ein Klick in der entscheidenden Sekunde nicht immer beim richtigen Quotenstand landet. Eine Quote von 1.00 bedeutet: Einsatz zurück, Gewinn null. Nicht jeder Anbieter am Markt handhabt das so freundlich, und wer live auf Ereignisse setzt, die er selbst in einem Stream sieht, sollte wissen, dass sein Vorteil am Bildschirm nicht immer in einen Vorteil auf dem Wettschein übersetzt wird.

Quartalsende, Bekanntmachung, Fristen: der Papierkram

Der Papierkram hinter einem Wettschein ist umfangreicher, als die Übersicht erwarten lässt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, was den Vorgang geräuschlos macht. Darüber läuft es über das Konto. Wer sein Guthaben über Monate ansammelt, sollte die Frist von 26 Wochen und die Einsprachefrist von 10 Tagen kennen, und wer sein Geld regelmässig abzieht, sollte die zweimal jährlich kostenlose Auszahlung nicht mit einer dritten verwechseln. Beide Punkte stehen in den Zahlungsbedingungen und nicht in der Hilfe.

Rechtliche Lage: was erlaubt ist, was nicht, und warum die Liste so kurz ist

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Wer in der Schweiz online auf ein Fussballspiel setzen will, landet damit zwangsläufig bei einer der beiden Veranstalterinnen — oder ausserhalb des Rahmens.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Rückgang um CHF 13 Mio. ist die interessanteste Zahl des ganzen Abschnitts. Ein bewilligter Markt, der weniger abwirft, während der Auslandsmarkt wächst, erklärt mehr über die Attraktivität der Quoten als jede Werbebroschüre.

Was gewettet werden darf, und was nicht

Wettbar sind nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Aufsicht führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste, die auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS gestützt ist. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe nie. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Wer ein grösseres Wettangebot sucht, findet es bei den Marken ohne Schweizer Bewilligung — und tauscht dafür die geschlossene Liste gegen Regeln ein, die er nicht kennt und nicht überprüfen kann.

Die Steuerfrage, in einem Absatz

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender bleibt weit unter dieser Grösse: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Anders sieht es aus, wenn das Geld aus dem Ausland kommt. Auf Gewinnen ausländischer Anbieter fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Sportwettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht, wer das Gegenteil liest, liest es falsch. Für den eigenen Fall gehört die Frage ohnehin zu einem Steuerberater oder einer kantonalen Steuerverwaltung.

Werbung, Sperrliste und der Auslandsmarkt

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist Werbung untersagt und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Das ist der Grund, warum die ausländischen Marken hier nüchtern eingeordnet und nicht angepriesen werden — beschreiben ist erlaubt, bewerben nicht. Eine Sperrstunde für Werbung zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.

Die Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping. Bet365 wird von der Aufsicht als auf der Liste geführt genannt, ebenso Interwetten und Bet-at-Home. Wer also nach dem besten ausländischen Anbieter sucht, findet mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Seite, die in der Schweiz gar nicht erreichbar ist.

Die rechtliche Bewertung des Auslands ist eindeutig: Ohne Schweizer Bewilligung fehlen Schweizer Sperrregister, Schweizer Rechtsweg und Schweizer Aufsicht, und ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Wer Sportwetten ohne Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Weder das eine noch das andere ist die sichere Wahl, und wer das Gegenteil behauptet, verkauft etwas.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Zehn Marken, zwei Bewilligungen. Wer vor der Entscheidung steht, sollte zuerst wissen, ob ein Online-Konto überhaupt offensteht — Swisslos bedient das Vertragsgebiet, die Loterie Romande die Westschweiz, und die Auslandsmarken haben hier keine Bewilligung.

Swisslos Sporttip — die Limiten stehen vor dem ersten Schein

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Sportwettenangebot läuft unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, die Aufsicht führt die Gespa. Im Vergleich zu jedem anderen Anbieter auf dieser Seite ist das die einzige Karte, die keinen Zusatz braucht: Hier steht ein Schweizer Rechtsrahmen hinter dem Wettschein.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet zu haben. Wer in Genf oder Waadt wohnt, findet hier also keine Tür — nicht, weil das Angebot fehlt, sondern weil die Gebietsaufteilung so gewollt ist.

Das Produkt selbst ist breit genug für den Alltag: Einzelwetten, Kombinationen, Systemwetten, Langzeitwetten, Pre-Match und live, dazu Cash-Out als vollständiger Ausstieg. Die Einsatzgrenzen liegen zwischen CHF 1 und CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bei Systemwetten bis CHF 10’000. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Kombinationswette ist die Zahl, die den Unterschied zu ausländischen Portalen ausmacht: Wer dort mit vierstelligen Beträgen auf einen Schein geht, findet hier eine Wand, und diese Wand ist gesetzlich gewollt.

Fazit: Dieses Angebot gewinnt nicht bei der Quotenhöhe, sondern bei der Frage, was passiert, wenn etwas schiefgeht — Sperrregister, Limiten mit 72-Stunden-Bremse und ein Schweizer Rechtsweg sind die Antworten darauf, und wer sein Spiel als Unterhaltung mit festem Budget führt, bekommt hier mehr Schutz als überall sonst in diesem Vergleich.

Loterie Romande Jouez Sport — dasselbe Recht, ein anderes Publikum

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier stehen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS hinter dem Angebot, und auch hier führt die Gespa die Aufsicht.

Für Deutschschweizer ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts eine Absage: Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone zu haben. Wer in Zürich sitzt, kommt bei Jouez Sport online nicht weiter, egal wie gut das Angebot ist. In der Westschweiz dagegen ist es genau die andere Hälfte des bewilligten Marktes, mit demselben Schutzrahmen und denselben Limitenregeln, aber einem anderen regionalen Zuschnitt — 2’350 Verkaufsstellen sind ein Netz, das die Deutschschweizer Konkurrenz in dieser Form nicht in jedem Kanton hat.

Die Kehrseite ist dieselbe Gebietslogik, die Sporttip trägt. Wer umzieht, wechselt unter Umständen die Seite des Marktes, und die zweite Bewilligung ist keine Alternative für alle, sondern eine Alternative für die andere Landeshälfte.

Fazit: Zwei Bewilligungen bedeuten in der Praxis nicht zwei Wahlmöglichkeiten, sondern eine je Wohnort — für die Westschweiz ist Jouez Sport die einzige bewilligte Tür, und der regionale Rechtsweg ist das, was sie wert ist.

BetOnRed — ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed tritt mit dem Anspruch auf, von dem die Rede ist, eine Bewilligung zu besitzen, doch in der Schweiz hat diese Bewilligung keine Wirkung. Die Schweiz kennt nur eine Bewilligung für Sportwetten, und sie gilt nur in der Schweiz; ein ausländischer Entscheid, gleich aus welchem Land, ändert daran nichts. Nach Artikel 4 BGS bleibt er damit gegenstandslos. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt und dann per DNS blockiert werden.

Das ist die wiederkehrende Struktur bei allen Marken dieses Abschnitts. Was die Marke anbietet, steht in ihren eigenen Bedingungen — und es ist nicht Aufgabe eines Schweizer Vergleichs, diese Bedingungen nachzuprüfen.

Fazit: Was hier fehlt, ist nicht eine Quote, sondern eine Adresse: Es gibt keine Schweizer Stelle, an die sich ein Spielender wenden könnte, wenn am Konto etwas schiefläuft, und dieser Umstand wiegt schwerer als jedes Produktdetail.

Roobet — ohne Schweizer Bewilligung

Roobet ist einer der Namen, die Schweizer Spielende beim Surfen treffen, und der Anspruch auf eine ausländische Bewilligung ist der Grund, warum diese Marke überhaupt auftaucht. In der Schweiz hat dieser Anspruch keine Kraft. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Aufsicht kann die Domain blockieren.

Wer in der Westschweiz oder in der Deutschschweiz eine Auslandsseite findet, findet immer dieselbe Lage: keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Weg für sein Geld. Die Aufsicht führt die Marken namentlich, deren Domains sie auf die Sperrliste setzt, und die Liste wird innert Stunden nachgeführt. Eine Seite, die heute erreichbar ist, muss das nicht bleiben.

Fazit: Der eigentliche Nachteil liegt nicht beim Angebot, sondern beim Ausgang — wer eine Streitigkeit hat, findet keinen Schweizer Ansprechpartner, und das ist der Teil, den man nicht kalkulieren kann.

Rainbet — ohne Schweizer Bewilligung

Auch Rainbet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung mit einer gemeldeten Bewilligung, die in der Schweiz nicht wirkt. Anschluss an das Sperrregister: keiner. Schweizer Rechtsweg: keiner. Sperrliste der Aufsicht: möglich.

Bei Marken dieser Kategorie ist der praktische Unterschied untereinander klein, und das ist die eigentliche Erkenntnis dieses Abschnitts: Wer sich für ein Auslandsangebot entscheidet, entscheidet sich für eine ganze Gruppe, deren Mitglieder sich in den Punkten unterscheiden, die für einen Schweizer Spieler am wenigsten zählen.

Fazit: Ein grosses Wettprogramm ist kein Ersatz für eine Bewilligung — der Umfang des Programms sagt nichts darüber, wer zuständig ist, wenn eine Auszahlung stockt.

1xBet — ohne Schweizer Bewilligung

1xBet gehört zu den international bekanntesten Namen auf dieser Liste und ist in der Schweiz dennoch ohne Bewilligung. Eine gemeldete ausländische Bewilligung hat nach Artikel 4 BGS keine Wirkung. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Die Bekanntheit eines Namens ist die schwächste Grundlage einer Entscheidung. Die Aufsicht blockiert Domains per DNS über Schweizer Telekommunikationsanbieter, und sie nennt Beispiele für Marken, die auf der Liste stehen — unter anderem bet365, Interwetten und Bet-at-Home. Wer heute ein Konto eröffnet, geht damit um, dass die Erreichbarkeit sich innerhalb von Stunden ändern kann.

Fazit: Nicht die Grösse des Namens entscheidet, sondern die Frage, welches Recht auf einen Wettschein Anwendung findet — und für 1xBet ist das nicht das Schweizer.

Donbet — ohne Schweizer Bewilligung

Donbet ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung, deren gemeldete Bewilligung hier keine Wirkung entfaltet. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Für einen Spielenden, der die beiden bewilligten Veranstalter kennt, ist der Vergleich mit Donbet schnell gemacht: Auf der einen Seite stehen Limiten, Sperrregister und Rechtsweg, auf der anderen Seite stehen die Hausregeln des Anbieters. Der Unterschied liegt nicht in der Bequemlichkeit, sondern darin, wer im Streitfall antwortet.

Fazit: Die fehlende Bewilligung ist die einzige Eigenschaft dieser Marke, die in der Schweiz sicher feststeht, und sie allein genügt, um sie hinter die bewilligten Veranstalter zu stellen.

bet365 — ohne Schweizer Bewilligung, und auf der Sperrliste geführt

bet365 ist der aussagekräftigste Fall der ganzen Liste. Die Marke ist international gross, und die Aufsicht nennt sie ausdrücklich als eine der Marken, deren Domains auf der Sperrliste stehen. Eine Schweizer Bewilligung besitzt sie nicht; eine gemeldete ausländische Bewilligung hat nach Artikel 4 BGS keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.

Dass eine Marke dieser Grösse auf der Liste steht, zeigt, dass die Blockade keine Frage der Grösse ist. Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren die Domains per DNS, und die Aufsicht nennt Domain-Hopping als Antwort der Anbieter: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Für einen Spielenden heisst das, dass Erreichbarkeit kein Qualitätsmerkmal ist und schon gar kein Bewilligungsersatz.

Fazit: Die Aufsicht hat diese Marke für Schweizer Zugänge gesperrt — das ist die klarste Aussage, die ein Vergleich über einen Anbieter treffen kann, und sie überholt jedes Produktargument.

Betclic — ohne Schweizer Bewilligung

Betclic steht in derselben Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Wer die bewilligten Veranstalter kennt, kann den Vergleich in einem Satz führen: Bei Swisslos und der Loterie Romande ist der Rahmen Schweizer Recht, bei Betclic ist er das nicht. Alles andere — Quoten, Märkte, Zahlungswege — ist eine Frage der Bedingungen dieses Anbieters und keine Frage, die ein Schweizer Vergleich beantworten kann.

Fazit: Der Vergleich endet dort, wo die Bewilligung fehlt: Ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung lässt sich mit einem bewilligten nicht auf eine Stufe stellen, unabhängig davon, wie viele Märkte es führt.

22Bet — ohne Schweizer Bewilligung

22Bet schliesst die Reihe der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Gemeldete Bewilligung ohne Wirkung nach Artikel 4 BGS. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Der Ratschlag, den man an dieser Stelle geben kann, ist kein Angebot, sondern eine Prüfliste: Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führt, sollte wissen, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können, und dass Gewinne ausländischer Anbieter nach der Praxis einzelner Kantone wie Thurgau voll steuerbar sind. Das sind zwei Dinge, die kein Rabatt aufwiegt.

Fazit: Zehn Marken, zwei Bewilligungen — und diese Marke gehört zur Mehrheit, für die in der Schweiz niemand zuständig ist ausser sie selbst.

Was die Rechnung neben der Quote zeigt

Ein Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 ist keine zitierte Quote, sondern das einfachste Modell, an dem sich die Marge sichtbar machen lässt. Die Auszahlungsquote ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte, also 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), und das sind rund 0,95 oder 95 %. Die Marge ist der Rest: rund 5 %. Bei einer Quote von 1,90 und CHF 100 Einsatz zahlt eine gewonnene Wette CHF 190 zurück, der Nettogewinn beträgt CHF 90.

Über viele Wetten hinweg und unter der Annahme, dass beide Ausgänge gleich wahrscheinlich sind, liegt der Erwartungswert bei etwa CHF 95 pro CHF 100 Einsatz. Das ist der Preis des Marktes, ausgedrückt als Durchschnitt, und nicht als Vorhersage für einen einzelnen Schein. Wer zehn Wetten zu je CHF 100 auf solche Märkte setzt, hat nach dieser Schätzung im Schnitt rund CHF 950 statt CHF 1’000 in der Hand — nicht, weil zehn Wetten verloren gehen, sondern weil die Marge in jeder Quote steckt.

Die Bandbreite ist der eigentliche Punkt: Die 5 % gelten für einen knappen Zwei-Weg-Markt und sind die untere Grenze des Üblichen. Ein Markt mit vielen Ausgängen trägt mehr Marge, und je weiter ein Markt vom Hauptgeschehen weg liegt, desto grösser wird der Aufschlag. Ein Kombiboost von 5 % auf den Nettogewinn einer Vier-Voraussagen-Kombination setzt sich gegen diese Marge nicht durch, weil er nach dem Abschlag greift und die Marge in jedem Leg der Kombination bereits wirkt. Der sichtbare Bonus und der unsichtbare Preis stehen in keinem Verhältnis.

Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz

Wie läuft eine Online-Sportwette in der Schweiz vom Konto bis zur Auszahlung ab?

Registrierung mit 18 Jahren und Wohnsitz im Vertragsgebiet der Veranstalterin, Ausweis wird ausgelesen und gegen Adressdaten geprüft, ein Konto pro Person. Vor der ersten Teilnahme stehen die Verlustlimiten. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Konto.

Welche Anbieter dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und wer bedient welche Kantone?

Bewilligt sind nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Sporttip bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, dazu Tessin und Liechtenstein; Jouez Sport die Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet.

Was ist die Gespa, und wofür dient die Sperrliste ausländischer Domains?

Die Gespa ist die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern und führt die Aufsicht über die bewilligten Grossspiele. Sie veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wann greift eine Erhöhung?

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam, länger als die 24 Stunden, die das Gesetz vorsieht.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und wo steckt die Marge?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Produkt der Einzelquoten. Die Marge steckt in jedem Kurs: Bei einem Zwei-Weg-Markt zu 1.90 und 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %, die Marge also bei ungefähr 5 % — bei breiteren Märkten fällt die Auszahlungsquote niedriger aus.

Bis zu welchem Betrag sind Gewinne steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht ab; darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»