Kombiwetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, klare Regeln, ein offener Weg

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz eine Kombiwette platzieren will, trifft eine Vorentscheidung, bevor er überhaupt ein Spiel auswählt: Swisslos oder Loterie Romande. Ein dritter Veranstalter mit Schweizer Bewilligung existiert nicht. Das ist keine Marktlücke, sondern Gesetz — und es prägt jede Strategie, die danach kommt.

Ein Schachbrett mit mehreren Figuren mitten in einer Partie steht auf einem Holztisch, daneben liegt ein Stift.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben auf dieser Seite wurden gegen die Spielregeln von Swisslos Sporttip und der Loterie Romande Jouez Sport, die Bedingungen für die Online-Teilnahme sowie die Rechtsgrundlagen des Geldspielgesetzes und der Gespa geprüft.

Man kann sich über diese Enge ärgern. Zwei Anbieter, ein geschlossener Katalog erlaubter Sportarten, Wohnsitzpflicht im jeweiligen Vertragsgebiet. Nur: Die Enge ist auch eine Auskunft. Sie sagt dem Wettenden genau, wem er sein Geld gibt, wer haftet, welche Limiten greifen und wo er im Streitfall hingeht. Wer stattdessen bei einem ausländischen Anbieter landet, tauscht diese Klarheit gegen ein grösseres Wettprogramm — und bezahlt den Tausch mit etwas, das auf der Rechnung nie auftaucht.

Was bei Wetten in der Schweiz erlaubt ist und wer die Bewilligung vergibt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht von der ESBK — die prüft Casinos, und diese Zuständigkeit wird in Leserbriefen regelmässig durcheinandergebracht.

Ein leeres kariertes Heft und ein Bleistift liegen auf einem Küchentisch im warmen Licht des späten Nachmittags.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist keine Fussnote, sondern der Angelpunkt der ganzen Rechtslage. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und beide Plätze sind vergeben: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Die beiden teilen sich das Land auf. Swisslos veranstaltet Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne.

Wer im Vertragsgebiet der einen Veranstalterin wohnt, kommt bei der anderen nicht online hinein. Ein Spielerkonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis also im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Ein Umzug von Zürich nach Genf ist damit auch ein Anbieterwechsel.

Was überhaupt gewettet werden darf — und was nicht

Der erlaubte Katalog ist geschlossen. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind; Frauensportwettbewerbe ebenso. Rangierungswetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Corner- und Kartenmärkte tauchen in der Liste nicht auf, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Ein hölzerner Richterhammer liegt auf einer polierten Tischplatte vor einem hohen Fenster mit weichem Morgenlicht.
Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300'000; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Wer aus einem ausländischen Wettprogramm eine Kombination aus Politquoten und Bundesligaspielen zusammenstellt, hat also im legalen Schweizer Angebot kein Gegenstück — und das ist die eigentliche Beschränkung, nicht die Zahl der Spiele. Bundesliga, Premier League, Super Bowl: solche Wettkämpfe stehen im Programm, solange sie auf der Gespa-Liste figurieren. Ein Kombischein aus zwei Bundesligapartien und einem Handicap ist damit Alltag. Ein Kombischein aus zwei Bundesligapartien und einer Wette darauf, wer die Wahl gewinnt, ist es nicht.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert — es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, nicht ein Recht des Wettenden. Bei Sporttip gibt es sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich online und nur als vollständige Auszahlung ohne Teilbetrag. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Über virtuellen Sport ist rechtlich nichts festgehalten; schreiben wir also nichts darüber.

Die zwei Wege und was jeder kostet

Aus dieser Rechtslage ergeben sich für den Wettenden genau zwei Wege, und keiner ist per se der sichere.

Der bewilligte Weg führt zu Swisslos oder Loterie Romande. Dafür gibt es vollen Schweizer Schutz: die Limiten aus Art. 87 VGS, das Sperrregister, der Rechtsweg, die Aufsicht. Dafür gibt es auch einen geschlossenen Sportarten- und Marktkatalog, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung, die jede Person genau einmal zulässt. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre — und die aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesenen Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft.

Der ausländische Weg führt zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Dort wartet das breitere Programm, oft auch das, was die Gespa-Liste nicht kennt. Bezahlt wird das mit einem Bündel von Nachteilen, das zusammengehört: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — aber die kantonale Steuerpraxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Dazu kommt: Im Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Der Spielende wird nicht bestraft. Sein Geld kann trotzdem weg sein.

Ein ausländisches Papier — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Gespa veröffentlicht dazu eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Die Sperrliste ist eine Zugangssperre, keine Endlosschleife — und sie ist der Grund, warum ein Anbieter, den man gestern noch erreicht hat, morgen schon umgezogen sein kann.

Ein Urteil über die beiden Wege fällt nicht das Gesetz, sondern der Wettende selbst. Wer eine Handvoll Spiele pro Woche kombiniert und im Streitfall jemanden erreichen will, ist beim bewilligten Weg richtig. Wer gezielt Märkte sucht, die es hier nicht gibt, sollte wissen, was er dafür aufgibt.

Limiten, Sperren und der Umgang mit dem eigenen Einsatz

Der wirksamste Bestandteil einer Kombiwetten-Strategie ist nicht die Auswahl der Spiele. Es ist die Zahl, die vorher feststeht: der maximale Verlust, den man bereit ist zu tragen.

In der Schweiz setzt diese Grenze der Wettende selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss von sich aus einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz nennt für die Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich lässt sich bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Einen gesetzlich festgeschriebenen Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht.

Der 72-Stunden-Vorlauf ist die eigentliche Einschränkung, und er ist psychologisch klug gebaut. Wer nach drei verlorenen Kombinationen an einem Sonntagabend die Limite hochsetzen will, merkt am Montag, dass die Wette, die er im Kopf hatte, längst gespielt ist. Das ist keine Schikane. Das ist der einzige Mechanismus im ganzen System, der den Wettenden vor sich selbst schützt, und man sollte ihn einmal bewusst erlebt haben.

Spielsperre und das schweizweite Register

Wer gar nicht mehr spielen will, kann sich sperren lassen. Bei Swisslos ist der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperrbar, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Sperrregister nach Art. 80–82 BGS dient zugleich der Erfassung überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Der Punkt, der beim Sperrregister regelmässig überhört wird: Es gilt schweizweit und branchenübergreifend. Es ist keine Swisslos-Liste. Wer sich dort einträgt, sperrt sich selbst bei einem Anbieter aus, der kein Schweizer Veranstalter ist — weil dieser gar nicht an das Register angebunden ist. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Bei einem ausländischen Anbieter existiert dieser Anspruchsausschluss nicht, weil es die Sperre dort nicht gibt.

Bei den Verkaufsstellen sieht die Praxis weniger streng aus, als das Gesetz klingt. Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufspunkten in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Man sollte die Kontrolle am Schalter also nicht als Schutzwall lesen. Am Bildschirm ist die Altersgrenze eine andere Geschichte: Dort entscheidet die Identitätsprüfung, nicht die Aufmerksamkeit einer Person an der Kasse.

Warum die Zahl der Voraussagen das Risiko ist, nicht die Quote

Jede zusätzliche Voraussage in einer Kombination verbessert die Gesamtquote und verschlechtert die Wahrscheinlichkeit, dass diese Quote überhaupt fällig wird. Beides ist derselbe Vorgang. Ein Kombischein aus zwei Spielen mit je einer Quote von rund 1.90 kommt auf etwa 3.61 — eine Zahl, die auf dem Wettschein aussieht wie ein Plan. Sie ist keiner. Sie ist das Produkt aus zwei Ereignissen, die beide eintreten müssen.

Genau hier verschwindet der Spielraum für die sogenannte sichere Kombiwette. Wer zehn Voraussagen mit je einer Quote von 1.50 kombiniert, hält am Ende eine Gesamtquote von rund 57.60 in der Hand und eine Wette, die praktisch nie aufgeht. Das ist keine Pechsträhne, sondern Arithmetik.

Wer dagegen sehr niedrige Quoten stapelt, tauscht Länge gegen Risiko, aber nicht gegen die Marge. Bei Jouez Sport muss die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Eine Kombination aus fünf Favoritensiegen mit je 1.10 bringt eine Gesamtquote von ungefähr 1.61. Der Reiz liegt darin, dass jede einzelne Voraussage plausibel klingt. Der Preis liegt darin, dass fünf plausible Voraussagen zusammen keine sichere Voraussage ergeben.

Die praktische Konsequenz für den eigenen Schein: Die Zahl der Voraussagen bestimmt das Verlusttempo stärker als die Höhe des Einsatzes. Wer die Limite für den Monat schon gesetzt hat, hat damit auch die Obergrenze für die Zahl der Kombinationen gesetzt, die in diesen Monat passen.

Der Kombiboost: was der Aufschlag auf den Nettogewinn wirklich wert ist

Bonus auf Kombiwetten klingt nach einem Geschenk an den, der wagt. Es ist eines — an den, der ohnehin gewinnt.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Aufschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier solchen Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Diese Staffelung ist der ehrlichste Satz im ganzen Bonusgeschäft. Sie sagt dem Wettenden direkt ins Gesicht, wie selten ein Schein mit fünfzehn Treffern ist. Der Anbieter verspricht nicht, dass es klappt. Er bepreist die Unwahrscheinlichkeit.

Dazu kommen die Mindestquoten. Jede der Voraussagen muss einzeln auf mindestens 1.50 stehen. Ein Kombischein aus vier Spielen mit Quoten von 1.40, 1.60, 1.80 und 2.00 erfüllt die Bedingung nicht, weil eine Voraussage unter der Schwelle liegt — und wie viele solcher Voraussagen der Schein dann noch enthält, entscheidet über die Stufe, nicht über die Absicht. Man kann sich eine Kombination also nicht nach Gefühl zusammenstellen und den Boost hinterher abholen. Die Konstruktion folgt der Schwelle, nicht dem Spielverständnis.

Und was der Boost nicht anfasst: die Marge. Jede Quote, auch die mit dem Zuschlag, ist um den Anteil gekürzt, den der Veranstalter einbehält. Ein Aufschlag von 20 % auf den Nettogewinn erhöht den Gewinn im Erfolgsfall. Er senkt nicht die Hürde, über die man dafür springen muss. Der Boost belohnt den Treffer, nicht den Versuch.

Quotenboosts, Profitboosts und der Cash-Out, der sie frisst

Neben dem Kombiboost kennt Sporttip zwei weitere Aufschläge. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Dieser letzte Satz ist der teuerste der drei. Er verknüpft zwei Funktionen, die nichts miteinander zu tun haben: den vorzeitigen Ausstieg und die Gewinnerhöhung. Wer eine Kombination mit Boost vorzeitig auflöst, verliert den Zuschlag — und der Cash-Out-Betrag liegt ohnehin tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Ausstieg ist also ein doppelt teurer Weg: weniger Geld als beim regulären Ausgang, kein Boost, keine Rückabwicklung.

Bei der Loterie Romande gibt es keine vergleichbare Kombiboost-Staffel in den Bedingungen, die dieser Vergleich auswertet. Das heisst nicht, dass es dort nichts gibt. Es heisst, dass ein Wettender, der einen Aufschlag einplanen will, die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters selbst nachlesen muss — die Gratisspielguthaben-Bewilligungen der Gespa jedenfalls gehen an beide Häuser, im Jahr 2025 mit 24 Bewilligungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS).

Bonusbedingungen, die den Wert auffressen

Ein Aufschlag ist so viel wert wie die Bedingung, die an ihm hängt. Beim Kombiboost sind es vier: Mindestzahl der Voraussagen, Mindestquote pro Voraussage, Kanal (nur online), und der Verfall bei Cash-Out. Wer einen Schein baut, um den Boost zu bekommen, baut ihn nach der Bedingung — und eine Kombination, die nach einer Quote von 1.50 pro Bein zusammengestellt wird, ist eine andere Kombination als eine, die nach Form und Statistik zusammengestellt wird.

Anzeigen für Geldspiele dürfen nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Ein Zeitfenster-Verbot für Werbung gibt es nicht.

Wie eine Voraussage entsteht — und warum keine Kombination sicher ist

Der Weg zu einem Kombischein beginnt nicht mit der Frage nach der höchsten Quote. Er beginnt mit einer Einschätzung, die man vor der Quotenanzeige trifft.

Eine Voraussage entsteht aus drei Zutaten: Form, Statistik und Quote. Form heisst, was die Mannschaft in den letzten Wochen tatsächlich gespielt hat — nicht, was sie auf dem Papier sein sollte. Statistik heisst, was sich über eine längere Reihe von Spielen zeigt. Die Quote heisst, was der Veranstalter für wahrscheinlich hält und welchen Anteil er für sich einbehält. Erst wenn alle drei zusammen ein Bild ergeben, ist der Schein eine Entscheidung und kein Impuls.

Aus dieser Reihenfolge folgt die Definition des Value-Bets, und es lohnt sich, sie nüchtern zu formulieren: Value liegt vor, wenn die eigene Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit über der liegt, die in der Quote steckt. Nicht wenn die Quote hoch ist. Eine Quote von 6.00 auf ein Ereignis, das man selbst bei 20 % sieht, ist ein Value-Bet; eine Quote von 1.20 auf ein Ereignis, das man bei 90 % sieht, kann einer sein; eine Quote von 3.00 auf ein Ereignis, das man selbst bei 25 % sieht, ist keiner. Der einzige Unterschied zwischen diesen drei Sätzen ist eine Zahl, die man selbst liefern muss.

Und hier scheitert die Vorstellung, es gebe eine Kombiwetten-Strategie, die langfristig sicher aufgeht. Sie scheitert nicht an fehlendem Wissen über Fussball. Sie scheitert an der Struktur des Produkts. Der Veranstalter verkauft jede einzelne Quote mit einem Abstand zum echten Preis — das ist die Marge. Eine Kombination multipliziert die Quoten und damit den Abstand. Je länger der Schein, desto grösser der Vorsprung, den der Wettende aufholen muss.

Der Irrglaube von der sicheren Bank

«Sichere Kombiwetten» sind das haltbarste Gerücht im Markt. Der Gedanke dahinter: Man nehme nur Favoritensiege mit niedrigen Quoten, dann trage jedes Bein sich selbst, und die Kombination aus lauter kleinen Vorteilen summiert sich zum Gewinn.

Rechnen wir es durch. Fünf Beine mit je 1.10 ergeben eine Gesamtquote von ungefähr 1.61 — bei CHF 100 Einsatz einen möglichen Gewinn von CHF 161. Fünfmal 90 % Trefferwahrscheinlichkeit ergeben aber keine 90 % für den Schein. Damit die Gesamtquote 1.61 überhaupt fällig wird, müssen alle fünf Beine eintreten. Es gibt keine Stufe, auf der man noch aussteigen könnte, es sei denn über Cash-Out, dessen Betrag tiefer liegt als der mögliche Wettgewinn.

Die niedrige Quote ist also kein Sicherheitsnetz, sondern ein Verkleinerungsglas. Sie macht aus einem grossen Risiko einen kleinen Betrag, den man öfter gewinnt — und einen kleinen Betrag, den man bei einem einzigen Fehler komplett verliert.

Wer trotzdem kombinieren will, sollte die Länge begrenzen. Zwei oder drei Voraussagen mit begründeten Einschätzungen sind etwas anderes als acht Voraussagen mit je einem Bauchgefühl. Das ist die einzige Regel, die aus der Struktur des Produkts folgt und nicht aus einer Vorliebe.

Einzelwette oder Kombiwette: zwei Produkte, zwei Rechnungen

Die Einzelwette setzt auf ein Ereignis. Die Kombiwette setzt auf mehrere, und alle müssen eintreten. Das ist der ganze Unterschied, und er verändert die Rechnung vollständig.

Bei der Einzelwette zahlt man die Marge einmal. Bei der Kombination multiplizieren sich mit den Quoten auch die Margen. Der Veranstalter behält bei jedem Bein seinen Anteil, und weil die Quoten multipliziert werden, werden die Abstände zum echten Preis mitmultipliziert. Wer zwei Beine à 1.90 zu einer Gesamtquote von 3.61 verbindet, hat nicht zweimal denselben Vorteil eingekauft, sondern zweimal denselben Nachteil.

Wie gross dieser Nachteil ist, lässt sich an einem Beispiel zeigen. Nehmen wir einen illustrativen Markt mit nur zwei Ausgängen, für beide Seiten eine Quote von 1.90 — ausdrücklich ein Rechenbeispiel, keine angebotene Quote. Rechnet man 1 geteilt durch 1.90 plus 1 geteilt durch 1.90, erhält man etwa 1.0526. Der Kehrwert davon ist die Auszahlungsquote des Marktes: rund 95,0 %. Die Marge beträgt damit etwa 5,0 % — der Anteil, den der Veranstalter von jedem auf diesen Markt gesetzten Franken einbehält.

Diese Marge ist keine Strafe und kein Betrug. Sie ist der Preis der Veranstaltung. Sie ist nur nicht dafür bekannt, in der Werbung zu stehen. Eine Quote von 1.90 liest sich wie eine Zahl mit zwei Kommastellen; sie ist in Wahrheit eine Zahl mit einer Steuer darin.

Und sie altert schnell. Quoten und Margen ändern sich mit dem Wettprogramm; wer eine bestimmte Zahl von gestern noch im Kopf hat, plant mit einem Preis, den es nicht mehr gibt.

Das Rechenbeispiel führt zu einem Satz, den man sich merken kann: In der Einzelwette liegt die Marge einmal, in einer zweibeinigen Kombination zweimal. Wird der Schein länger, wächst die Zahl der Margen, und der Auszahlungsanteil sinkt weiter. Wie stark er sinkt, hängt davon ab, wie der Veranstalter jeden einzelnen Markt bepreist — die Gesamtquote eines Kombischeins ist deshalb kein reines Produkt der Fairness, sondern immer auch eine Verhandlung über Preise.

Was das für die Wahl bedeutet: Wer einen einzelnen Wert klar erkennt, fährt mit der Einzelwette besser, weil er die Marge nur einmal bezahlt. Wer zwei unabhängige Werte erkennt, kann kombinieren — aber die Kombination muss die zusätzliche Marge rechtfertigen, und das ist eine höhere Hürde, als sie auf den ersten Blick aussieht.

Wie die Gesamtquote entsteht

Das Rechenwerk ist einfach, und seine Gnadenlosigkeit kommt genau daher. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Drei Beine mit 1.80, 2.10 und 1.65 ergeben eine Gesamtquote von ungefähr 6.24. Zwei Beine mit 1.90 und 1.90 ergeben etwa 3.61. Das ist die eine Rechenregel, die ein Kombispieler wirklich beherrschen muss, und sie ist in einer Minute gelernt.

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist die einzige Stelle in der ganzen Rechnung, an der der Wettende verliert, ohne dass es irgendwo steht.

Bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette 2 bis 10 Voraussagen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Ein Kombischein mit zehn Beinen stösst also nicht nur an eine Längengrenze, sondern auch an eine Deckelung: Selbst eine Kombination, die rechnerisch über eine halbe Million ergeben würde, zahlt höchstens CHF 300’000 aus. Wer lange Scheine mit minimalen Einsätzen baut, merkt davon nichts. Wer grössere Beträge einsetzt, sollte die Deckelung kennen, bevor sie ihn trifft.

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das erklärt eine Erfahrung, die viele Wettende mit rechnerisch identischen Scheinen machen: Nicht der Schein entscheidet, sondern die Limite.

Ein Hinweis, der beim Zusammenstellen oft übersehen wird: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos versehentlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Zwei Märkte aus derselben Partie nebeneinander auf den Schein zu setzen, ist also keine schlaue Idee, sondern eine Ungültigkeitsfalle.

Die unsichtbaren Regeln: Verlängerung, Absage, Verfall

Die drei Regeln, die einen Kombischein in einem Satz umdrehen können, betreffen den Zeitraum, den man mitwettet.

Die reguläre Spielzeit bei Sporttip umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Sieger eines Pokalspiels ist also nicht automatisch eine Wette auf den Sieger nach 90 Minuten — und nicht automatisch eine auf den Sieger der Veranstaltung. Man muss wissen, welcher der beiden man abschliesst.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist ein fairer Umgang mit dem Risiko, aber er verändert die Rechnung: Ein Kombischein aus vier Beinen mit 1.80, 2.10, 1.65 und 1.90 kommt auf eine Gesamtquote von rund 11.85. Fällt das zweite Bein aus und wird auf 1.00 gewertet, bleiben aus demselben Einsatz ungefähr 5.64 — der Schein lebt weiter, nur mit einer anderen Zahl. Wer nicht weiss, dass Absagen so behandelt werden, wartet auf einen Gewinn, der in dieser Höhe nie kommen wird.

Und dann der Verfall: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Halbjährlich zur Post zu gehen, um zu prüfen, ob ein alter Wettschein noch offen ist, ist keine Pedanterie. Es ist die einzige Frist in dieser Liste, nach der das Geld tatsächlich weg ist.

Bei Livewetten bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Livewettende konkurriert also mit einer Uhr, die er nicht sieht.

Die zwei bewilligten Veranstalter und zehn Kriterien für den Vergleich

Ein Vergleich von Kombiwetten-Anbietern in der Schweiz beginnt mit einer Einschränkung, die man nicht wegdiskutieren kann: Es gibt zwei. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport teilen sich das Land nach Sprachregion. Der Vergleich ist damit kein Rennen um den besten Preis, sondern eine Einordnung, welche Regeln, Limiten und Wege zu welchem Wettenden passen.

Veranstalter Bewilligung oder keine Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung Vertragsgebiet
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne FR, GE, JU, NE, VD, VS
WirWetten keine Bewilligung in der Schweiz gemeldete Bewilligung nicht festgestellt —
Gamdom keine Bewilligung in der Schweiz gemeldete Bewilligung nicht festgestellt —
Rabona keine Bewilligung in der Schweiz gemeldete Bewilligung nicht festgestellt —
Boomerang Bet keine Bewilligung in der Schweiz gemeldete Bewilligung nicht festgestellt —
PowBet keine Bewilligung in der Schweiz gemeldete Bewilligung nicht festgestellt —
X3Bet keine Bewilligung in der Schweiz gemeldete Bewilligung laut Drittquellen: Tobique (Kanada) —
Playzilla keine Bewilligung in der Schweiz gemeldete Bewilligung nicht festgestellt —
Jackbit keine Bewilligung in der Schweiz gemeldete Bewilligung nicht festgestellt —

Die Rubrik «gemeldete Bewilligung» ist der Grund, warum diese Tabelle zwei Gruppen hat und nicht eine. Bei einem Papier aus einem anderen Land — Kanada, Curaçao, Malta, woher auch immer — handelt es sich um eine Angabe, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Sie ist kein Qualitätsmerkmal und kein Sicherheitsversprechen. Eine Bewilligung, die im Ausland gilt, ist im Inland schlicht ein Stück Papier. Die Aufsicht prüft hier nur, was sie selbst bewilligt hat.

Die bewilligten Veranstalter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: das grösste Vertragsgebiet und die engste Bonusstaffel

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Es ist damit das grössere der beiden Gebiete — und für die meisten Deutschschweizer Wettenden das einzige, in dem ein Onlinekonto überhaupt möglich ist.

Die Kombinationsregeln sind der eigentliche Vergleichspunkt. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und staffelt den Aufschlag auf den Nettogewinn mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung brauchen die Bet-Builder-Funktion. Absagen werden über Quote 1.00 im Kombischein behandelt, abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, und Gewinne verfallen nach 26 Wochen.

Dazu kommt eine Schutzarchitektur, die kein ausländischer Anbieter nachbilden kann: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage, selbst sperrbarer Zugang für 1 bis 180 Tage, unbefristete Sperre im schweizweiten Register, Einzahlungen über PostFinance Pay direkt in der App bestätigt, Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen, ab der dritten Auszahlung eine mögliche Kommission von 3 % und eine Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen, wenn die Zahlungsverbindung bekannt ist. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wetten lassen sich online oder über die Sporttip App abgeben; in der App zusammengestellte Scheine können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden.

Für Kombiwetten-Spieler ist das die umfangreichste Regelmaschine im Land. Die Stufentreppe bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen ist ein Bonussystem, das sich selbst relativiert: Es belohnt genau die Scheine, die am seltensten aufgehen. Wer zwei oder drei Beine spielt, bekommt davon nichts. Wer systematisch versucht, über die 1.50-pro-Bein-Schwelle zu kommen, verändert seine Auswahl für einen Aufschlag, dessen untere Stufe 5 % beträgt — ein Betrag, der bei einem durchschnittlichen Kombischein in der Grössenordnung eines Kaffees liegt. Die Bonusstaffel ist deshalb weniger ein Anreiz als eine Landkarte der Unwahrscheinlichkeit.

Loterie Romande Jouez Sport: klare Längengrenze, hohe Deckelung, Westschweiz only

Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Auch hier handelt es sich um eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, beaufsichtigt von der Gespa.

Die Kombinationsregeln von Jouez Sport in der 17. Ausgabe des Reglements liegen offen: eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000.

Die Obergrenze von zehn Voraussagen ist im Schweizer Vergleich das klarste Limit, und es hat eine gute Seite: Sie verhindert die Scheine, die rechnerisch alles und praktisch nichts sind. Wer zehn Beine mit je 1.50 kombinierte, käme auf eine Gesamtquote von rund 57.60 — eine Zahl, die in der Vorstellung gross ist und in der Auswertung nie wird. Bei Jouez Sport ist bei zehn Schluss, und das schützt den Wettenden vor der eigenen Rechnung.

Die Mindestquote von 1.10 ist die andere relevante Zahl. Sie ist tief, tiefer als die 1.50, die Sporttip pro Bein für den Kombiboost verlangt. Ein Kombischein aus lauter Favoritensiegen mit 1.10 bis 1.30 ist bei Jouez Sport damit zulässig. Ob er sinnvoll ist, ist eine andere Frage — die Rechnung dazu steht oben, und sie bleibt dieselbe.

Was in diesen WRUs nicht steht, sollte man an der eigenen Verkaufsstelle oder in den Bedingungen nachlesen: Welche Aufschläge die Loterie Romande für Kombinationen kennt, ist keine Angabe, die aus den hier ausgewerteten Reglements hervorgeht. Wer dort einen Kombiboost einplant, prüft das vor dem Schein und nicht danach.

Die ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden acht Anbieter haben keine Bewilligung in der Schweiz. Sie werden hier beschrieben und eingeordnet, nicht empfohlen — Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Was für alle acht in gleicher Weise gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass ihre Domains auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden. Eine gemeldete ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Diese drei Sätze wiederholen wir nicht bei jedem Anbieter; sie stehen hier einmal und gelten für alle acht.

WirWetten: bekannt im Markt, schutzlos in der Schweiz

WirWetten ist eines der bekannteren ausländischen Angebote, mit denen Schweizer Wettende in Berührung kommen. Eine Schweizer Bewilligung hat es nicht, und eine im Ausland gemeldete Bewilligung ist in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS).

Für Kombiwetten-Spieler ist der interessanteste Punkt nicht die Plattform selbst, sondern die Lücke im Schutz. Wer sich freiwillig sperren lassen will, kann das über das schweizweite Register tun — nur ist WirWetten daran nicht angebunden. Die Sperre wirkt also dort nicht, wo sie am nötigsten wäre. Wer sich selbst schützen will, muss den Ausweg über die Sperrliste der Gespa suchen oder die Seite selbst meiden.

Wer die breitere Spielauswahl sucht, die das Schweizer Angebot nicht bietet, wird bei WirWetten fündig. Wer den Rechtsweg, die Limitenaufsicht und das Sperrregister braucht, wird es nicht.

Gamdom: breite Oberfläche, kein Schweizer Anker

Gamdom tritt mit einer breiten Produktoberfläche auf, die über klassische Sportwetten hinausgeht. In der Schweiz ist das ohne Bewilligung, ohne Sperrregister-Anbindung und ohne Schweizer Rechtsschutz.

Was für den Kombispieler zählt, ist die Struktur des Angebots: Je grösser die Zahl der Märkte, desto mehr Kombinationsmöglichkeiten — und desto mehr Gelegenheiten, zwei voneinander abhängige Ereignisse desselben Spiels nebeneinander auf einen Schein zu legen, ohne dass eine Bet-Builder-Funktion korrigierend einschreitet. Ob ein Anbieter das verhindert, steht in dessen eigenen Bedingungen.

Wer dort spielt, sollte wissen, dass er auf sich allein gestellt ist. Die Limiten, die in der Schweiz gesetzlich verlangt werden, existieren hier nicht.

Rabona: internationales Programm, Schweizer Lücke

Rabona zählt zu den ausländischen Plattformen, die Schweizer Wettende über Vergleichsseiten kennenlernen. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, und das ist die Angabe, die im Vergleich mit Sporttip und Jouez Sport alles andere überschreibt.

Rechtlich ist die Lage unkompliziert: Ein Papier aus einem anderen Land hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Praktisch heisst das: Es gibt keine Schweizer Aufsicht über die Quotenstellung, keine Beschwerdestelle, keinen Anspruch nach Art. 45 BGS und keine Einbindung in das Register, das eine Spielsperre schweizweit durchsetzt.

Für den, der das Angebot kennt und nutzt, bleibt die Frage der Zahlungswege. In der Schweiz sind Auszahlungen an ein Konto auf den eigenen Namen der Standard (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bei einem ausländischen Anbieter ist das eine Frage der Hausregeln, nicht der Schweizer Vorschrift.

Boomerang Bet: Auffindbarkeit ist kein Gütesiegel

Boomerang Bet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung mit einer im Ausland gemeldeten Zulassung, die hier keine Kraft hat (Art. 4 BGS).

Der Fall ist ein gutes Beispiel für einen Denkfehler, der viele Wettende erwischt: die Verwechslung von Auffindbarkeit mit Zulassung. Eine Plattform, die sich über Jahre hält, wirkt etabliert. Etabliert heisst aber nur, dass sie funktioniert. Zugelassen heisst, dass jemand hinschaut. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; sie führt nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Wer wissen will, ob ein Anbieter in der Schweiz zugelassen ist, hat genau zwei Namen zu prüfen und keinen dritten.

Wer trotzdem dort spielt, sollte den Umstand kennen, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen kantonal unterschiedlich behandelt werden. In Thurgau etwa gilt die Steuerpraxis, solche Gewinne unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen zu behandeln.

PowBet: grosses Programm, keine Schweizer Aufsicht

PowBet gehört zu den ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Gemeldete ausländische Zulassungen haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und die Anbindung an das Schweizer Sperrregister fehlt.

Für den Kombispieler ist vor allem ein Mechanismus relevant: Je grösser das Wettprogramm, desto verlockender wird die Verlängerung des Scheins über viele Beine. Die Staffelung des Sporttip-Kombiboosts — 5, 20, 40 und 100 % — ist die offene Beschreibung genau dieser Verlockung. Ein Anbieter ohne Bewilligung kann eine ähnliche Staffel anbieten, ohne dass sie von einer Schweizer Aufsicht auf Klarheit geprüft wird. Bedingungen sind dort Vertragstext, nicht Aufsichtsmaterie.

X3Bet: Bewilligung aus Kanada, ohne jede Wirkung hier

X3Bet unterscheidet sich von den übrigen sieben in einem Punkt, der die Sache aber nicht ändert. Drittquellen melden eine Bewilligung aus Tobique in Kanada. In der Schweiz ist sie ohne jede Wirkung (Art. 4 BGS). Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, die Anbindung an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht.

Kanada oder Curaçao — für den Wettenden in der Schweiz macht das keinen Unterschied. Der Prüfmassstab ist nicht, woher ein Papier kommt, sondern ob es in der Schweiz gilt. Und das tut es nicht.

Wer bei einem solchen Anbieter eine Kombination abschliesst und sich im Streitfall über die Regeln zur Absage eines Spiels wundert, hat keine Stelle, an die er sich wenden kann. Die Regeln gelten, die der Anbieter aufstellt.

Playzilla: Casino-Optik, Wett-Randprodukt

Playzilla präsentiert sich in erster Linie als Casino-Plattform; Sportwetten sind ein Teil des Angebots. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, eine gemeldete ausländische hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Hier lohnt ein Hinweis auf eine Grenze, die in der Schweiz rechtlich sauber gezogen ist: Sportwettenbewilligung und Casinobewilligung sind zwei verschiedene Dinge mit zwei verschiedenen Regeln. Ein Anbieter, der sein Publikum über Casinospiele gewinnt, ist deshalb kein Wettanbieter mit besonderen Schutzstandards — und wer über einen Casino-Zugang auch wettet, sollte die Limiten nicht verwechseln. Die Limiten, die für das eine Produkt gelten, gelten nicht automatisch für das andere.

Jackbit: Zweitmarkt für Kombinationen

Jackbit ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit einer gemeldeten Zulassung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Aufsichts- und Rechtsschutzlücke entspricht der der übrigen Plattformen in diesem Abschnitt.

Für Kombiwetten ist eine Kategorie nützlich, die kein Schweizer Anbieter bedienen kann: Scheine, die auf Ereignisse oder Märkte setzen, die auf der Gespa-Liste nicht stehen. Solche Kombinationen haben im bewilligten Schweizer Angebot kein Gegenstück. Ob das ein Argument ist, muss jeder selbst entscheiden. Ein Argument gegen eine Schweizer Plattform ist es nicht — es ist ein Argument gegen den geschlossenen Katalog.

Häufige Fragen zu Kombiwetten in der Schweiz

Muss bei einer Kombiwette alles richtig getippt sein?

Ja. Eine Kombiwette steht und fällt mit jeder einzelnen Voraussage auf dem Schein. Es gibt keine Zwischenstufe, die noch rettet, und keinen Teilerfolg. Fällt ein Bein aus, ist die Wette verloren — unabhängig davon, wie überzeugend die übrigen Beine eingetroffen sind, und unabhängig davon, wie hoch die Gesamtquote war.

Wie wird die Gesamtquote aus den Einzelquoten berechnet?

Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Zwei Beine mit je 1.90 ergeben rund 3.61, drei Beine mit 1.80, 2.10 und 1.65 ergeben etwa 6.24. Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Gesamtquote, dann auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen abgerundet. Je mehr Beine, desto rascher wächst die Zahl — und desto seltener tritt sie ein.

Warum geht keine Kombiwetten-Strategie langfristig sicher auf?

Weil in jeder Quote eine Marge steckt und die Kombination die Quoten und damit die Margen multipliziert. Der Veranstalter verkauft jedes Bein mit demselben Abstand zum echten Preis; über mehrere Beine wächst dieser Vorsprung mit. Wertet man einen illustrativen Zweiwegemarkt mit 1.90 und 1.90 aus, bleiben rund 95 % Auszahlungsquote — eine Marge von etwa 5 % pro Markt. Auch eine gut begründete Kombination bleibt deshalb eine Wette.

Wie viele Voraussagen darf eine Kombiwette bei Jouez Sport enthalten?

Bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette 2 bis 10 Voraussagen. Die Gesamtquote muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn liegt bei CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Bei Sporttip gibt es keine vergleichbare Obergrenze der Beinzahl, wohl aber einen Höchsteinsatz.

Was passiert mit dem Schein, wenn ein Spiel abgesagt wird?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist es bei Sporttip ungültig. Eine Einzelwette wird zurückbezahlt; in einer Kombinationswette erhält die Voraussage Quote 1.00. Der übrige Schein bleibt also bestehen, die Gesamtquote sinkt entsprechend, und der mögliche Gewinn liegt tiefer als ursprünglich gerechnet.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»