Regionalliga-Wetten Schweiz 2026: zwei Wege, ein klarer Unterschied

Updated Oktober 2026
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Die vierte deutsche Liga ist kein Ereignis, das man einfach vorfindet. Sie steht in der Schweiz nur dann im Wettprogramm, wenn die Gespa sie führt.

Ein kleiner Fussballplatz mit einfacher Holztribüne und Rasenstreifen am Rand einer Ortschaft, im Hintergrund ein bewaldeter Hügel im Abendlicht.
In der Fussball-Regionalliga spielen je Staffel 18 bis 20 Mannschaften.

Datenstand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter.

Wer in der Schweiz auf Fussball der Regionalliga setzen will, trifft auf ein Land, in dem Sportwetten zu den Grossspielen zählen und zwei Veranstalter zugelassen sind. Kein dritter. Damit ist die Ausgangsfrage nicht «welcher Anbieter ist der beste», sondern «welcher der beiden Wege liegt mir überhaupt offen, und was verlangt er von mir». Die Antwort hängt an der Wohnadresse, am Alter und an einem PDF, das die Aufsicht pflegt. Das ist unbequem, aber es ist die Lage.

Was in der Regionalliga überhaupt gespielt wird

Die Fussball-Regionalliga ist die vierthöchste Spielklasse im deutschen Männerfussball und gliedert sich in fünf eingleisige Staffeln: Nord, Nordost, West, Südwest und Bayern. Wer nach «Regionalliga wetten» sucht, meint fast immer eine dieser fünf, und meistens eine bestimmte — Südwest hat eine andere Zusammensetzung als Nordost, und die Anstosszeiten unterscheiden sich je Staffel deutlich.

Ein abgenutzter Fussball liegt auf einem Kiesweg neben dem Eingang eines Vereinsplatzes, Laub liegt auf dem Boden.
Die erste Saison der Fussball-Regionalliga war 1963; ihre heutige Form als vierthöchste Spielklasse besteht seit der Saison 2008/09.

Fünf Staffeln, von denen jede ihr eigenes Programm schreibt

Für einen Wettschein ist die Aufteilung mehr als eine Formalie. Fünf eigenständige Ligen bedeuten fünf eigenständige Spielpläne, und die Terminierung folgt regionalen Gegebenheiten: Ein Staffelspiel im Südwesten kann an einem Freitagabend stattfinden, während die Nordost-Staffel am Sonntagmittag spielt. Ein Veranstalter, der die vierte Liga führt, muss also nicht ein Ereignis abdecken, sondern ein Dutzend pro Spieltag — verteilt über das Wochenende. Genau daran entscheidet sich, ob eine Liga im Programm steht oder nur auf dem Papier existiert.

Die Grösse der Staffeln erklärt, warum das Angebot so unübersichtlich wirkt. In der Fussball-Regionalliga spielen je Staffel 18 bis 20 Mannschaften. Aus 18 bis 20 Vereinen je Staffel entstehen über eine Saison hinweg Hunderte von Begegnungen, und jede davon ist einzeln zu terminieren, einzeln zu bewerten und einzeln in ein Wettprogramm einzupflegen. Bei einer Erstliga mit 18 Vereinen ist diese Arbeit Routine. Bei fünf parallelen Staffeln mit je 18 bis 20 Mannschaften ist sie es nicht.

Der Aufstieg, der den Spielplan formt

Was in der Regionalliga auf dem Spiel steht, ist ungewöhnlich gestaffelt. Aus der Fussball-Regionalliga steigen seit 2019 die Meister von drei Staffeln direkt in die 3. Liga auf; die restlichen zwei Staffelmeister spielen in einem Playoff den vierten Aufsteiger aus. Drei Saisonsieger bekommen also direkt, was zwei andere erst über eine Entscheidungsrunde erreichen müssen.

Für Wettende bedeutet diese Konstruktion, dass ein Staffelsieg nicht bei allen Mannschaften denselben Druck erzeugt. In einer Staffel, deren Meister direkt aufsteigt, ist der erste Platz das Ziel schlechthin. In einer Staffel, die in das Playoff führt, kann eine Mannschaft am letzten Spieltag vor einer Reise stehen, die sie sonst nie antritt. Der Spielplan selbst wird dadurch zum Teil der Information: Wer die Tabelle kennt, weiss, welche Partie noch Bedeutung trägt — und welche nicht mehr.

Verantwortlich für den Betrieb sind nicht die Vereine. Zur Saison 2012/13 wechselte die Hauptverantwortlichkeit für die Fussball-Regionalliga vom DFB zu fünf Ligaverbänden. Wer dort anruft, um eine Verlegung zu erfragen, landet nicht beim deutschen Fussballbund, sondern bei einem Regionalverband. Das klingt nach einer Randnotiz und ist doch der Grund, warum Verlegungen, Nachholspiele und Absagen in dieser Liga anders organisiert sind als in den Ligen darüber.

Wer den Spielplan liest, kommt um einen Blick auf das Alter des Wettbewerbs nicht herum. Die erste Saison der Fussball-Regionalliga war 1963; ihre heutige Form als vierthöchste Spielklasse besteht seit der Saison 2008/09. Zwischen dem Start und der heutigen Gestalt liegen mehr als vier Jahrzehnte Umbau — mit Zwischenformen, die es heute nicht mehr gibt. Eine Wettquote, die auf eine Partie dieser Liga gesetzt wird, bezieht sich also auf einen Wettbewerb, dessen Form relativ jung ist und dessen Aufstiegsregeln 2019 noch einmal angefasst wurden.

Welche Begegnungen als Ereignis in Frage kommen

Nicht jedes Spiel ist ein Wettereignis, und das ist keine Frage des Geschmacks. Ein Wettanbieter führt nur, was er bewerten kann und darf. Für die Regionalliga heisst das: Meisterschaftsspiele der Staffeln stehen im Vordergrund, Aufstiegs-Playoff und Abstiegsentscheidungen daneben, und genau diese Struktur liefert den Rahmen, in dem überhaupt ein Programm entstehen kann.

Wichtiger ist, was daraus für den einzelnen Spieltag folgt. Ein voller Spieltag in einer Staffel mit 20 Mannschaften umfasst zehn Begegnungen. Wenn dieselbe Runde gleichzeitig in vier weiteren Staffeln läuft, verschwinden einzelne Partien schnell an den Rand der Programmliste — nicht, weil sie unwichtig wären, sondern weil sie im Verhältnis zur Menge klein sind. Das ist der nüchterne Grund, warum die vierte Liga in der Praxis oft schmaler bepreist wird als die Bundesligen: Das Ereignis selbst ist dasselbe, aber die Aufmerksamkeit, die ihm zukommt, ist eine andere.

Die zehn Anbieter, bei denen Regionalliga-Wetten in der Schweiz auf dem Wettschein stehen oder eben nicht

Die Regionalliga hat in der Schweiz eine unsichtbare Grenze, und sie verläuft nicht zwischen gut und schlecht, sondern zwischen bewilligt und nicht bewilligt. Von den zehn Veranstaltern, die Schweizer Wettende antreffen, dürfen zwei Sportwetten in der Schweiz anbieten. Die anderen acht tun es ohne Schweizer Bewilligung. Eine Rangliste, die diese beiden Gruppen vermischt, führt den Leser in die Irre — deshalb stehen sie hier getrennt und in einem einzigen Vergleich nebeneinander, aber nie als dasselbe.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin bzw. angeführte Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
bet365 keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung festgestellt
X3Bet keine Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada)
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung festgestellt
MyStake keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung festgestellt
BDMBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung festgestellt
ZotaBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung festgestellt
Sportaza keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung festgestellt
22Bet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung festgestellt

Die Spalte mit der angeführten Bewilligung ist die lehrreichste des ganzen Vergleichs. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern steht dort ein Name, ein Sitz und eine Aufsicht. Bei den acht ausländischen stehen achtmal dieselben vier Wörter: keine Bewilligung festgestellt. Das ist keine Auslassung, sondern ein Befund. Eine ausländische Bewilligung — gleich aus welchem Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und eine Tobique-Bewilligung, wie sie bei X3Bet angeführt wird, ist in Basel genauso wenig durchsetzbar wie gar keine.

Der Überblick: was Quoten auf unterklassigen Fussball aussagen

Bevor die einzelnen Programme verglichen werden, gehört eine Frage auf den Tisch, die in der Werbung nie vorkommt. Was steht eigentlich in einer Quote auf ein Regionalliga-Spiel?

Von der Quote zum Auszahlungsanteil

Eine Quote ist kein Geschenk, sondern ein Preis mit einer eingebauten Gebühr. Der Auszahlungsanteil eines Marktes ergibt sich aus der Summe der Kehrwerte aller Quoten, die Marge ist der Rest auf hundert Prozent. Nehmen wir einen 1X2-Markt mit den Quoten 2.10 auf den Heimsieg, 3.40 auf das Unentschieden und 3.60 auf den Auswärtssieg — ein Rechenbeispiel, kein Angebot und keine zitierte Quote, wie es jeder Wettende an einem beliebigen Spieltag vorfindet.

Die drei Kehrwerte sind 0,476, 0,294 und 0,278. Ihre Summe liegt bei rund 1,048. Der Auszahlungsanteil des Marktes beträgt damit ungefähr 95 Prozent — und weil sich die Marge genau umgekehrt aus demselben Verhältnisspinnt, liegt sie bei etwa 5 Prozent, in einer Bandbreite von rund 4 bis 6 Prozent je nach Buchmacherin und Ereignis. Das ist die Marge, die in jeder einzelnen der drei Quoten schon steckt.

Was heisst das für den Wettschein? Wer 100 Franken auf diesen Markt verteilt, verliert im statistischen Mittel rund 5 Franken an die Buchmacherin, unabhängig davon, welches der drei Ergebnisse eintritt. Die Zahl ist ein Durchschnitt über sehr viele Wetten unter der Annahme, dass der Markt ungefähr richtig bepreist ist — keine Vorhersage für eine einzelne Partie und keine Aussage darüber, wie irgendein Spiel endet. Bei einer Erstliga-Partie mit grossem Publikum liegt dieselbe Kennzahl häufig etwas tiefer. Fünfeinhalb statt fünf Prozent klingen nach nichts. Über eine Saison sind sie der Unterschied zwischen einem Hobby und einem teuren Hobby.

Warum die vierte Liga schwerer zu bepreisen ist

Bei einem Spiel der Regionalliga fehlt der Buchmacherin fast alles, was eine Bundesliga-Partie bepreisbar macht: die detaillierte Information, die breite Öffentlichkeit, das Wettvolumen, das sich selbst korrigiert. Wenige Augenzeugen, dünne Berichte, Kaderwechsel, die in keiner Fernsehsendung besprochen werden. Wenn zwei Mannschaften aufeinandertreffen, deren Zustand niemand ausserhalb des Vereinsumfelds zuverlässig kennt, ist jede Quote eine Annahme — und eine Annahme, die sich nicht über Volumen korrigiert, bleibt länger falsch.

Für Wetten auf unterklassigen Fussball hat das drei Konsequenzen. Erstens ist der Markt kleiner, und wo weniger Umsatz fliesst, sind die Margen in der Regel nicht grosszügiger als in den oberen Ligen. Zweitens verschieben sich Quoten auf dünne Märkte mit deutlich weniger Aufmerksamkeit — eine einzelne grössere Wette kann den Preis über Nacht verändern. Drittens liefert die Quote selbst eine Information, die in einer Bundesliga-Partie fehlt: Sie zeigt, wie unsicher sich die Buchmacherin ist, weil sich ihre Annahme kaum an Marktdaten prüfen lässt.

«Sichere Quoten» auf ein Regionalliga-Spiel gibt es deshalb nicht, und die Werbung, die das behauptet, verwechselt eine Quote mit einem Titelblatt. Eine Quote sagt nichts über das Ergebnis, sondern nur über den Preis einer Wette. Wer das verwechselt, verwechselt das Ticket mit der Reise.

Die Rechtslage: warum die Gespa-Liste über Ihre Regionalliga-Wette entscheidet

In der Schweiz ist Sportwetten kein Gewerbe, das jede Person mit einer Serverfarm betreiben darf. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt — der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern auf Grundlage des Geldspielkonkordats, in Kraft seit 1. Januar 2021. Die ESBK ist hier nicht zuständig; sie beaufsichtigt allein die Casinos. Wer das verwechselt, sucht an der falschen Stelle nach einer Bewilligung.

Ein Bahnsteig mit leeren Bänken an einem Regionalbahnhof am Morgen, ein Zug fährt in der Ferne ein.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist der Rechtssatz, an dem sich der ganze Rest entscheidet.

Zwei Veranstalterinstitutionen, zwei Landesteile

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande, mit dem Produkt Jouez Sport. Mehr gibt es nicht, und es gibt auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacherinnen, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.

Der Zugang teilt sich nach Wohnsitz. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für einen Wettenden heisst das: Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet zu haben. Wer in Bern wohnt, kommt an Jouez Sport nicht vorbei, weil es dort schlicht nicht angeboten wird. Wer in Genf wohnt, steht vor derselben Wand in umgekehrter Richtung. Das ist keine Auswahl zwischen Alternativen, sondern eine Zuweisung — und die Auswahl, die die Werbung verspricht, existiert nur auf der Seite, auf der man sie liest.

Die Aufsicht über die Veranstalterinstitutionen liegt bei der Gespa, und der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Die Zahl ist gross genug, um sie einmal zu nennen: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, unter anderem für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten im engeren Sinne stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Sportwetten-Kuchen ist also kleiner geworden, während der Gesamtreingewinn gewachsen ist — ein Detail, das in keiner Werbeanzeige für ein Willkommensangebot vorkommt.

Der Katalog: was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Sie steht in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Wer prüfen will, ob die Regionalliga als Ereignis in Frage kommt, prüft genau dieses Dokument — die Liste nennt Wettbewerbe, und was nicht auf ihr steht, darf nicht angeboten werden.

Die Bedingungen der Liste sind eng gefasst. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie ausdrücklich genannt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste führt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Der Katalog endet nicht beim Sport, sondern bei der Frage, was überhaupt ein Wettereignis sein darf. Gewettet werden kann nur auf Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Ein Regionalliga-Spiel ist ein Sportereignis. Aber es muss eben auch in der Liste stehen, und wer das nicht prüft, betet statt zu setzen.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Der Cash-Out dagegen ist nicht reguliert und deshalb als Produktmerkmal jeder Veranstalterin zu beschreiben. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; angeboten werden muss er nicht für jede Wette. Wer den Notausgang sucht, findet also einen, dessen Preis sich täglich ändern kann.

Wettende sind nicht strafbar — aber auch nicht geschützt

Ein ausländisches Angebot ist nicht deshalb zulässig, weil es irgendwo auf der Welt eine Bewilligung hat. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS).

Der Spieler wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige. Was folgt, ist unangenehmer: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Veranstalterin eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- oder Fair-Play-Kontrolle. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Aufsicht, die sich für einen Streit über eine strittige Wette interessiert.

Die Sperrliste ist das Werkzeug, das der Gesetzgeber gegen diese Angebote hat. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains zum Ende des Jahres 2025). Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste. Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Seiten blockieren — wer das behauptet, erfindet ein Gesetz. Geblockte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Ein Domain-Wechsel ist keine Bewilligung, aber er zeigt, wie wenig eine Blockade über die Erreichbarkeit eines Angebots aussagt.

Beschreiben, nie bewerben: Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Beschreibung und Bewertung ausländischer Angebote ist etwas anderes als eine Empfehlung, und die acht Namen im folgenden Abschnitt über die Anbieter sind genau das: eine Beschreibung dessen, was Schweizer Wettende antreffen, inklusive der Feststellung, dass sie in diesem Land keine Bewilligung haben.

Alter, Konto und Identität

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Der Zugang läuft über ein Spielerkonto mit geprüfter Identität (Art. 47 bis 52 VGS), und der Grundsatz lautet ein Konto pro Person.

Bei Swisslos braucht es für die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Zwei Dinge daran sind bemerkenswert. Erstens die Geschwindigkeit: Der Ausweis wird nicht eingetippt, sondern ausgelesen. Zweitens die Sinnlosigkeit des Versuchs, mit einem zweiten Konto zu arbeiten — die Prüfung gegen Adressdatenbanken macht ein Doppelkonto nicht zu einem Trick, sondern zu einem Fehler.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das klingt selbstverständlich und ist eine Regel, die in einer vierten Liga, in der Spieler und Zuschauer sich kennen, mehr Relevanz hat als in einem anonymen Stadion.

Was die Auszahlung angeht, ist die Schweizer Lösung streng und klar: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Kein Vorschuss, kein Überziehen, kein Konto, das sich selbst auffüllt. Welche Zahlungsmarken eine Veranstalterin akzeptiert, steht in ihren eigenen Bedingungen — und nur dort.

Verlustlimiten und Spielsperre: was für jede Wette gilt, auch für diese

Wetten auf unterklassigen Fussball haben eine Eigenschaft, die sie für den Spielerschutz besonders relevant macht: Die Quoten sind schwer einzuschätzen, und die Versuchung, einen schlecht eingeschätzten Preis mit einem grösseren Einsatz auszugleichen, ist gross. Genau deshalb sind die Instrumente, die hier folgen, nicht Fussnoten, sondern die eigentliche Gebrauchsanweisung.

Limiten setzt der Wettende, nicht der Staat

Die Limiten sind spielerseitig zu setzen. Die Veranstalterin muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Die Schweiz kennt keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung greift von Gesetzes wegen erst nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Bei Swisslos konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72-Stunden-Regel ist die wichtigste Zahl in diesem Abschnitt, und sie wird meist falsch gelesen. Sie ist keine Bremse nach einem Verlust, sondern eine Bremse vor der eigenen Entscheidung. Wer die Limite am Samstagabend nach einem verlorenen Kombi erhöhen will, kann den Betrag eingeben — wirksam wird er erst am Dienstag. In diesen 72 Stunden liegt der ganze Zweck der Regel. Wer unter 21 Jahre alt ist, merkt den Unterschied deutlicher: Die Oberlimite liegt bei CHF 1’000 statt CHF 9’999, und das ist keine Erziehungsgeste, sondern eine Betragsgrenze, die eine ganze Strategie ausschliesst.

Die Spielsperre und das Register, das über Kantone hinaus wirkt

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Sperre ist damit das einzige Instrument auf dieser Seite, das über ein einzelnes Produkt hinausgeht. Wer sie nutzt, sperrt sich nicht von Sporttip aus, sondern von einer ganzen Gruppe von Angeboten — und das ist der Punkt. Die Sperre ist gesetzlich geregelt (Art. 80 bis 82 BGS): Sie erfasst Überschuldete und Suchtkranke sowie die Selbstsperre, und sie steht in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Eine Zahl, die in diesen Abschnitt gehört, weil sie die Erwartung an die Kontrolle am Verkaufspunkt korrigiert: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich darauf verlässt, dass jemand anderes schon hinschaut, verlässt sich auf eine Kontrolle, die in der Hälfte der geprüften Fälle nicht funktioniert hat.

Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die Kehrseite des Schutzes: Die Sperre schützt nicht nur, sie nimmt auch — und zwar den Anspruch auf das, was auf dem Spielerkonto liegt.

Steuern auf einen Regionalliga-Gewinn

Gewinne aus Schweizer Grossspielen im bewilligten Bereich sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt.

Für den typischen Wettenden heisst das: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Gewinne daraus unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer also auf einer ausländischen Seite einen kleinen Betrag gewinnt, kann steuerlich schlechter dastehen als auf einem Schweizer Wettschein mit einem grossen. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht; wer das Gegenteil hört, hört ein Märchen. Für die eigene Situation führt der Weg zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Programm und Regeln

Jetzt zu den einzelnen Wegen. Die Reihenfolge folgt der Aufsichtslogik, nicht dem Werbebudget: erst die beiden bewilligten Veranstalterinstitutionen, dann die acht ausländischen Angebote, die Schweizer Wettende antreffen. Zwei Gruppen, zwei Rechtsrahmen, ein Vergleich.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Wer dort ein Konto eröffnet, betritt einen geprüften, geschlossenen Raum.

Der Zugang ist eng und deckt doch einen grossen Teil des Landes ab: das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Wohnsitzprüfung liefert zugleich die Antwort auf die Frage, warum ein Tessiner Sporttip nutzen kann, ein Genfer aber nicht.

Die Einsatzgrenzen sind einheitlich und niedrig angesetzt: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Einzelwette mit hohem Einsatz plant, stösst bei CHF 1’000 auf eine Wand, die sich nicht verhandeln lässt.

Im Betrieb gibt es einige Details, die den Wettschein in der Praxis prägen. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer — etwa Fussball 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Regel mit Zähnen: Wer während eines laufenden Elfmeters noch schnell auf Elfmeter setzt, setzt auf eine Quote, die eins betragen kann.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundungsrichtung ist kleinteilig, aber sie ist eine Richtung: nach unten. Zwei Boosts lockern das Bild auf, beide online. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Die Staffelung ist elegant und die Hürde real: 15 Voraussagen mit je mindestens 1.50 zu treffen, ist kein Nebeneffekt eines Samstagnachmittags.

Auch die Absage ist geregelt. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem Regionalliga-Spiel mit Platzregen ist das die entscheidende Zahl: 48 Stunden entscheiden, ob der Einsatz zurückkommt oder ein Kombiteil auf eins fällt.

Ein Punkt, der in keiner Programmübersicht steht, aber für Kombinationswetten zählt: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Märkte desselben Spiels kombinieren will, braucht also diese Funktion.

Fazit: Sporttip ist der einzige Weg, der einer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnhaften Person eine Schweizer Bewilligung, ein Sperrregister mit Wirkung und einen Schweizer Rechtsweg bietet — und er bezahlt das mit einem geschlossenen Wettkatalog und einer Einzelwettengrenze von CHF 1’000. Wer die Regionalliga in einem engen Rahmen spielen will, in dem Absage, Rundung und Boost in Regeln gefasst sind, findet hier das vollständigste Regelwerk. Wer einen vierstelligen Betrag auf ein einzelnes Viertligaspiel setzen möchte, findet hier keine Tür.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Schutz, sechs Kantone weiter westlich

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Veranstalterin sitzt an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Der Name der Institution ist Programm: Hier wird nicht ein Schweizer Angebot verwaltet, sondern ein frankophones.

Die Bewilligungslage ist identisch mit der von Swisslos. Jouez Sport ist eines der beiden Produkte, die als Grossspiel bewilligt sind — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Wer in einem der sechs Kantone wohnt, hat Zugang zu einem vollständig bewilligten Angebot mit Sperrregister, Schweizer Rechtsweg und denselben gesetzlichen Limitenregeln, die für alle bewilligten Veranstalter gelten.

Die Abgrenzung ist eine geografische, und sie ist die härteste Kante dieser ganzen Seite. Die sechs Kantone sind keine Empfehlung, sondern der Perimeter. Ein Konto in Genf ist keine Option für jemanden, der in Zürich wohnt, und umgekehrt. Wer einen Umzug plant, ändert seine Zugangsvoraussetzung mit der Adresse — ein Detail, das bei der Wahl eines Anbieters selten mitgedacht wird und bei einem Umzug innert Kantonsgrenzen sofort spürbar wird.

Fazit: Die Westschweizer Veranstalterin bietet den frankophonen Kantonen exakt jene Bewilligungs- und Schutzlage, die Sporttip den übrigen Kantonen bietet — und überschreitet die Sprachgrenze nicht. Für wen Wohnsitz und Sprachraum zusammenfallen, ist die Frage damit entschieden; für alle anderen stellt sie sich gar nicht erst.

bet365: grosses Wettangebot ohne Schweizer Bewilligung

bet365 ist ein international tätiges Wettangebot, das Schweizer Wettende antreffen, und es hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten. Eine Bewilligung ist bei bet365 in der Schweiz nicht festgestellt; sie hätte hier auch keine Wirkung (Art. 4 BGS). Über eine Schweizer Bewilligung hinaus fehlt die Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden; bet365 wird in diesem Zusammenhang von der Aufsicht als auf der Liste genannt.

Was Schweizer Wettende dort trotzdem finden, ist der Grund, warum der Name in dieser Aufzählung steht: ein international ausgerichtetes Programm, das über die deutschen Ligen hinausreicht. Wer die Regionalliga in einem Umfeld spielen möchte, das mehr als zwei Anbieter kennt, findet hier ein grösseres Schaufenster — und bezahlt es damit, dass es kein Schweizer Schaufenster ist.

Fazit: Das Angebot ist umfangreich und die Schweizer Bewilligung fehlt vollständig; wer die Blockierbarkeit der Domain als Betriebsunfall liest, verwechselt eine Sperrliste mit einem technischen Problem. Der Abstand zu den beiden bewilligten Veranstaltern liegt nicht im Preis, sondern darin, wer bei einem Streit anrufbar ist.

X3Bet: die kanadische Bewilligung, die in Basel nichts bedeutet

Bei X3Bet gilt dasselbe Grundmuster, mit einer Variante in der Spalte der angeführten Bewilligung. Drittquellen führen eine Bewilligung aus Tobique in Kanada an. In der Schweiz entfaltet eine solche Bewilligung keine Wirkung (Art. 4 BGS) — genau so wenig wie eine, die überhaupt nicht festgestellt wurde. Keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain blockierbar.

Der kanadische Eintrag ist deshalb interessant, weil er zeigt, wie eine Bewilligung in der Kommunikation funktioniert: Sie klingt nach Aufsicht, während sie in einem anderen Rechtsraum liegt. Ein Tobique-Register prüft keine Schweizer Limiten, kennt kein Sperrregister und interessiert sich nicht für die Frage, ob die Regionalliga auf einer Schweizer Liste steht.

Fazit: Eine Bewilligung aus einem anderen Land ist für einen in der Schweiz wohnhaften Wettenden kein Merkmal, sondern eine Herkunftsangabe. Was bleibt, ist ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung mit denselben Folgen wie bei jedem anderen Anbieter dieser Gruppe.

BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed gehört zu den Angeboten, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Die Feststellung lautet: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz wirksame Bewilligung festgestellt (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain blockierbar.

Wer dort ein Konto eröffnet, verlässt den Bereich, in dem die Limitenregeln, das Sperrregister und der Rechtsweg gelten. Die Regeln des Anbieters ersetzen sie — und es sind dessen Regeln, nicht die des Gesetzes.

Fazit: Das Merkmal dieses Angebots ist nicht, was es verspricht, sondern was in der Schweiz fehlt: kein Register, keine Aufsicht, kein Weg. Wer das bewusst in Kauf nimmt, sollte es als bewusste Entscheidung führen und nicht als Detail.

MyStake: ohne Schweizer Bewilligung

MyStake tritt unter denselben Voraussetzungen auf: keine Schweizer Bewilligung, keine hier wirksame Bewilligung festgestellt (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain blockierbar.

Die Schweiz kennt gegenüber solchen Angeboten kein Zahlungssperrwerkzeug für Banken oder Kartennetzwerke. Wer die Zahlung selbst abwickelt, ist der einzige Kontrollpunkt in der Kette — und dieser Kontrollpunkt heisst nicht Aufsicht, sondern Vorsicht.

Fazit: Die fehlende Schweizer Bewilligung ist hier kein Nebensatz, sondern die vollständige Beschreibung der Rechtsstellung. Alles Weitere ist eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft.

BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung

Für BDMBet gilt dasselbe Bild. Keine Schweizer Bewilligung, keine hier wirksame Bewilligung festgestellt (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain blockierbar.

Solche Angebote tauchen regelmässig unter wechselnden Domains auf. Das ist kein Betriebsunfall des Marktes, sondern eine Reaktion auf die Sperrliste: Eine Domain ist schnell ersetzt, eine Bewilligung nicht.

Fazit: Die Wechselfähigkeit einer Domain ist die Kehrseite fehlender Aufsicht; sie macht die Erreichbarkeit unabhängig davon, ob überhaupt eine Erlaubnis besteht.

ZotaBet: ohne Schweizer Bewilligung

ZotaBet tritt unter denselben Bedingungen auf: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz wirksame Bewilligung festgestellt (Art.

Gewinne aus einem solchen Angebot unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und die kantonale Steuerpraxis kann sie als voll steuerbares Einkommen behandeln — im Kanton Thurgau etwa unabhängig von der Höhe. Der steuerliche Nachteil tritt also zu dem fehlenden Schutz hinzu, und er trifft auch kleine Gewinne.

Fazit: Wer den steuerlichen Teil dieser Seite liest, findet hier den zweiten, weniger sichtbaren Unterschied zu den beiden bewilligten Veranstaltern. Er wird nicht in der Werbung erwähnt, weil er dort nichts zu suchen hat.

Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza reiht sich in dieselbe Gruppe ein: keine Schweizer Bewilligung, keine hier wirksame Bewilligung festgestellt (Art.

Was in der Schweiz bei einem Streit bleibt, ist ein Gespräch mit dem Anbieter über dessen eigene Regeln. Es gibt keine Stelle, die darüber hinaus eine Kontrolle ausübt, und keinen Fair-Play-Anspruch, der durchgesetzt werden könnte.

Fazit: Fehlende Aufsicht ist keine abstrakte Kategorie, sondern der Wegfall jeder Instanz ausserhalb des Anbieters.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet ist das zehnte Angebot dieser Aufzählung und trägt dieselbe Feststellung: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz wirksame Bewilligung festgestellt (Art.

Das Muster wiederholt sich über acht Namen hinweg, und genau darin liegt die Information dieser Seite. Es gibt in der Schweiz nicht mehrere konkurrierende Rechtsrahmen, sondern zwei bewilligte Veranstalterinstitutionen und eine lange Reihe von Angeboten ohne Bewilligung. Wer eine Entscheidung trifft, trifft sie zwischen diesen beiden Welten, nicht innerhalb einer von ihnen.

Fazit: Auch beim letzten Namen dieser Gruppe bleibt die Antwort dieselbe wie beim ersten: kein Register, keine Aufsicht, kein Weg. Die Wiederholung ist keine Schwäche der Beschreibung, sondern das Ergebnis eines Marktes mit zwei bewilligten Anbietern.

Welcher Weg zu welchem Wettenden passt

Die Wahl, die diese Seite offenlegt, ist keine Geschmacksfrage. Sie hat zwei Varianten, und beide kosten etwas Bestimmtes.

Der erste Weg führt über Sporttip oder Jouez Sport. Er verlangt Wohnsitz im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin, ein Konto mit geprüfter Identität und den Umgang mit einem geschlossenen Katalog von Sportarten und Wettarten. Dafür liefert er die Gespa-Liste als Prüfmassstab, ein Sperrregister mit Wirkung über Kantone und Casinos hinweg, einen Schweizer Rechtsweg und einen Veranstalter, an den man sich bei einer strittigen Auszahlung wenden kann. Für einen Wettenden mit einem normalen Budget und dem Wunsch, nachvollziehbare Regeln zu haben, ist das die einzige Variante, die einen Rechtsrahmen besitzt.

Der zweite Weg führt über einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Er bietet mehr Auswahl, weitere Ligen und eine Registrierung ohne Wohnsitzprüfung im Vertragsgebiet. Er kennt aber kein Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Erreichbarkeit hängt an einer Blockliste, die sich in Stunden ändern kann. Dazu kommt die Steuerfrage, die bei ausländischen Grossspielen je nach Kanton anders aussehen kann als bei einem Schweizer Grossspiel.

Für wen passt was? Wer in einem Vertragskanton wohnt und Wert auf Schutz legt, findet auf dem ersten Weg alles, was das Gesetz zu bieten hat, und verzichtet auf Vielfalt. Wer in einem Kanton wohnt, dessen Veranstalterin ein bestimmtes Programm nicht führt, steht vor einem geschlossenen Katalog — das ist ein Nachteil, aber ein bekannter. Wer den zweiten Weg wählt, sollte wissen, dass er seine Regeln selbst mitbringt: eine eigene Verlustlimite, weil kein Register greift, und eine eigene Zurückhaltung bei Zahlungen, weil kein Netzwerk blockiert.

Eine dritte Variante gibt es nicht. Wer auf die Frage nach dem «besten Anbieter» eine Liste mit zehn gleichwertigen Namen erwartet, hat die Lage nicht verstanden: Es gibt zwei bewilligte und acht nicht bewilligte, und das ist die ganze Auswahl.

Häufige Fragen zu Regionalliga-Wetten in der Schweiz

Wo kann man in der Schweiz auf die Regionalliga wetten?

Nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ob die Regionalliga im jeweiligen Programm steht, entscheidet die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettbewerbe. Eine Auswahl unter mehreren Buchmacherinnen gibt es in der Schweiz nicht.

Wie lässt sich prüfen, ob die Regionalliga in der Gespa-Liste der zugelassenen Wettarten steht?

Die Aufsicht veröffentlicht die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer datierten Fassung — derzeit jene vom 10. September 2026. Wer die Regionalliga dort nicht findet, wird sie im bewilligten Schweizer Wettprogramm nicht angeboten bekommen. Zusätzlich hilft der Blick ins Programm der jeweiligen Veranstalterin.

Was ist von Wettseiten zu halten, die Regionalliga-Wetten ohne Schweizer Bewilligung anbieten?

Sie dürfen es in der Schweiz nicht, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Der Spieler wird nicht bestraft, doch es gibt kein Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Fair-Play-Kontrolle, und Einsätze wie Gewinne können in einem Verfahren gegen die Veranstalterin eingezogen werden.

Warum sind Quoten auf unterklassige Spiele schwerer einzuschätzen?

In der vierten Liga fehlt die detaillierte Information, das Publikum und das Wettvolumen, das Preise korrigiert. Wenige Augenzeugen und dünne Berichte bedeuten, dass jede Quote auf einer Annahme beruht, die sich kaum über Umsatz selbst berichtigt. Die Marge bleibt trotzdem im Preis, oft eher höher als in den oberen Ligen.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Nettogewinn ist der Betrag abzüglich des Einsatzes.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und was bewirkt die Spielsperre?

Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre steht in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»