Ein Euro Einzahlung bei Sportwetten – was die Schweiz zulässt und was nicht
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen und Aufsichtsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, und gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalterinnen geprüft.

Wer nach einer Einzahlung von einem Euro sucht, sucht in der Schweiz nach etwas, das es hier nicht gibt. Spielguthaben auf einem bewilligten Schweizer Wettkonto lässt sich nicht in Euro kaufen, und der kleinste Betrag, mit dem sich das Konto überhaupt aufladen lässt, liegt bei CHF 20. Das ist kein Zufall und auch keine Bequemlichkeit der Anbieter, sondern die Folge davon, dass in diesem Land zwei Veranstalterinnen ein geschlossenes Angebot betreiben. Wer trotzdem auf einer Seite landet, die «ab 1 €» verspricht, landet nicht bei einem Schweizer Anbieter.
Genau darum geht es hier. Es gibt zwei Wege, und beide sind gangbar: der bewilligte Weg mit Frankenkonto, Wohnsitznachweis, Verlustlimiten von der ersten Wette an – und der ausländische Weg, auf dem ein Euro tatsächlich reicht, auf dem aber nichts von alldem greift. Was jeder dieser Wege von einem Spielenden verlangt, was er ihm abnimmt und wem er taugt, ist der eigentliche Inhalt dieses Textes. Die Zahl 1 taucht in der Schweizer Variante nur an einer Stelle auf: als Mindesteinsatz pro Wette. Nicht als Einzahlung.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Sperren und die Sache mit dem kleinen Betrag
Die interessanteste Zahl für einen Sparsamen kommt ganz am Anfang. Bevor Sporttip eine Wette annimmt, muss der Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Das ist keine Empfehlung in Kleingedrucktem, sondern eine Bedingung der ersten Teilnahme. Wer den ersten Wettschein ausfüllen will, hat vorher eine Zahl genannt, die sagt, wie viel er verlieren darf. So sieht Spielerschutz aus, der nicht umgangen werden kann, weil er vor dem Spiel steht.
Ein Detail daran ist wichtiger als der ganze Rest. Eine Senkung dieser Limiten gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz verlangt 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden 72 an – also drei Tage, in denen jemand mit einem impulsiven Abend nachdenken kann, ob die Euphorie oder der Verstand den Antrag gestellt hat. Ein Anbieter, der die strengere Frist freiwillig wählt, gibt der Abkühlung Raum. Wer die Limiten einmal hochgesetzt hat, merkt sich die 72 Stunden am besten, bevor er sie braucht.
Zusätzlich lässt sich bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Das ist eine andere Schraube als die Verlustlimite. Die Verlustlimite begrenzt, was verloren gehen darf; die Einzahlungslimite begrenzt, was überhaupt auf das Konto kommt. Ein Spielender, der sein Budget steuern will und nicht nur seinen Verlust, findet hier den richtigen Hebel, und die Beträge bleiben in Franken.
Sperren, Register und warum ein Euro kein Sicherheitsmassstab ist
Wer eine Pause braucht, kann den Zugang bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Vor Ablauf der Frist ist diese Sperre nicht aufhebbar. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Sperre folgt der Person in jede Spielform, nicht nur auf die Seite, auf der sie ausgesprochen wurde.
Konten, die über die bewilligten Anbieter hinausführen, kennen dieses Register nicht. Eine ausländische Seite kann von einer Schweizer Spielsperre nichts wissen, weil sie an das Register nicht angeschlossen ist. Dort hilft nur eine eigene Selbstbeschränkung auf der jeweiligen Plattform, und die gilt – falls sie überhaupt angeboten wird – immer nur dort.
Und nun zur kleinen Einzahlung. Ein Euro Einzahlung klingt nach Beherrschung und nach kleinem Risiko, nach einem Betrag, bei dem nichts passieren kann. Der Gedanke trügt. Ob am Ende viel verloren geht, entscheidet nicht der Betrag, der auf das Konto fliesst, sondern die Zahl der Überweisungen, die ihm folgen. Ein Konto, das sich in Zwanzigfranken-Schritten aufladen lässt, ist nicht sicherer als eines mit einer Mindesteinzahlung von CHF 200, wenn es unbegrenzt oft aufgeladen werden kann. Genau das ist der Punkt, an dem die bewilligten Anbieter sich unterscheiden: sie setzen eine Grenze über das ganze Konto, nicht nur über die erste Bewegung.
Was die Aufladebegrenzungen in der Praxis bedeuten
Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.
Zwei Obergrenzen für denselben Zeitraum klingen identisch, sind es aber nicht ganz. Bei Swisslos soll das Guthaben unter CHF 10’000 bleiben, die Aufladung selbst darf in 30 Tagen bis CHF 10’000 betragen. Wer sein Wallet vollständig auffüllt, kann es danach nicht mehr aufladen, bis wieder etwas abgespielt ist. Das ist eine sanfte Bremse, die kaum jemand bemerkt – bis er sie einmal erreicht.
Wer den Monat im Blick behalten will, rechnet mit gut CHF 333 pro Tag. Das ist mehr, als die meisten brauchen, und es ist die Grenze, die der Gesetzgeber absichtlich nicht auf einen tieferen Wert fixiert hat: die Verantwortung für das Mass liegt beim Spielenden, die Kontrolle über die Zahl bei der Veranstalterin.
Bonus und Freiwette: warum «gratis» kein Nettogewinn ist
Freiwetten und Gratisguthaben haben in der Schweiz einen eigenen Rechtsrahmen. Sie brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und das ist keine Formalie: dort gehen jährlich nur eine Handvoll Bewilligungen hinaus. 2025 waren es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer sich über den dürftigen Umfang von Schweizer Werbeaktionen wundert, findet hier den Grund – nicht fehlende Fantasie, sondern ein Genehmigungsverfahren.
Die scharfe Kante liegt aber nicht im Volumen, sondern im Wort. Eine Freiwette ist kein Geschenk, sondern eine Wette mit einem Einsatz, der dem Spielenden nicht gehört. Verliert sie, ist der Einsatz weg. Gewinnt sie, wird bei den meisten Anbietern nur der Gewinn ausbezahlt, nicht der Einsatz – die Wette kostet also nichts, trägt aber deutlich weniger ein als der Blick auf den Wettschein verspricht. «Gratis» beschreibt in diesem Geschäft den Vorgang, nicht den Ertrag.
Ein praktisches Beispiel aus dem bewilligten Angebot zeigt, wie diese Mechanik aussieht. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Nicht auszahlbar heisst hier wörtlich: es spielt sich ab oder verfällt. Nach 30 Tagen ist das Guthaben weg, ob es gesetzt wurde oder nicht. Und wer es setzt und gewinnt, gewinnt auf dem Papier mehr, als er ausbezahlt bekommt, weil das Gratisspielguthaben selbst nicht auszahlbar ist. Ein Bonus, der eine Monatsfrist trägt, ist für den Gelegenheitsspieler gedacht – nicht für jemanden, der sich für ein Wochenende anmeldet.
Gratisspielguthaben, Kombiboost und die Grenze des gesetzlich erlaubten Spielguthabens
Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Diese Regel scheint klein, sie hat aber eine unangenehme Konsequenz: gewinnt jemand aus einem solchen Guthaben einen ansehnlichen Betrag, wird nur der Gewinnteil weiterverwendet. Der Einsatz war nie sein.
Aktive Boni im bewilligten Angebot müssen dagegen nicht auf Gratisguthaben beruhen. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Leiter ist steil, aber sie lässt sich nicht abkürzen. Vier Voraussagen mit mindestens 1.50 sind bereits eine Kombination, in der jede einzelne Position stimmen muss. Der Bonus, der oben steht, wird nicht mit der Wahrscheinlichkeit multipliziert, ihn zu erreichen – er wird nur ausgezahlt, wenn die Kombination hält.
Was ausländische Seiten als «Bonus» verkaufen
Auf den Seiten ohne Schweizer Bewilligung sind die Beträge grösser, die Schwellen tiefer und die Einzahlungschwelle oft bei einem Euro. Dass ein Bonus dort nicht genehmigt werden muss, macht ihn nicht besser – es macht ihn unbeaufsichtigt. Nimmt eine Seite ohne Schweizer Bewilligung eine Einzahlung von einem Euro entgegen und legt einen Bonus obendrauf, kann der Spielende nicht davon ausgehen, dass dieser Bonus an dieselben Regeln gebunden ist wie bei einem bewilligten Anbieter. Er ist es nicht, weil dort niemand mitprüft.
Ein Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, sieht auf jeder Seite gleich aus. Der Unterschied liegt darin, wer eine Seite dafür zur Rechenschaft ziehen kann, wenn sie sich anders verhält. Für einen bewilligten Anbieter ist das die Aufsicht; für eine Seite ohne Bewilligung ist es niemand. Diese eine Beobachtung ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts.
Zahlungsabwicklung: Franken hier, Euro dort – und was am Auszahlungskonto hängt
Bei Swisslos ist PostFinance Pay eine Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer diese App ohnehin für Postfinance-Geschäfte nutzt, hat hier den kürzesten Weg vom Konto zum Spielguthaben.
Bei der Loterie Romande gibt es ein eigenes Werkzeug für Bargeldspieler. Prepaid-Tickets der Loterie Romande gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Man kann sie also nicht in Raten verbrauchen: das Ticket wird ganz übertragen.
Damit steht die untere Grenze des bewilligten Marktes fest. Der kleinste Aufladebetrag irgendwo im Schweizer Sportwettenangebot beträgt CHF 20, und das sind Prepaid-Tickets und Online-Aufladung gleichermassen. Ein Euro ist es nirgends – auch nicht bei der Westschweizer Variante.
Warum der Name auf dem Konto wichtiger ist als der Betrag
Auszahlungen und Guthaben gehen in der Schweiz nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Das ist keine Praxis der Anbieter, sondern eine Auflage, die aus der Verordnung kommt, und sie hat eine klare Folge: anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Wer sein Guthaben auf ein fremdes Konto umleiten will, kann das gar nicht versuchen.
Bei Swisslos zahlt der Veranstalter Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die dritte Auszahlung ist also nicht verboten, sie kostet – 3 % des Betrags, abgezogen für den Transfer.
Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können dagegen in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Das ist die eine Schwelle, unter der Papier noch schneller ist als jede Überweisung – und der Betrag ist klein genug, dass die Auszahlungslimite der verkauften Bons nicht auf dieses Geschäft durchschlägt.
Bei Gewinnen sieht die Maschinerie so aus: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.
Wer sein Geld sofort will, muss also unter CHF 1’000 bleiben oder die Wartezeit einplanen. Wer ein grosses Papier in der Hand hält, geht in die Verkaufsstelle – und weiss, dass ein voller Wettschein über CHF 200 zum Schalter geht, nicht zum Automaten. Die 26-Wochen-Frist gilt es dabei nicht zu vergessen: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.
Wird eine Auszahlung verweigert, ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das ist eine Sporttip-Regel, keine allgemeine Schweizer Frist, und sie ist kurz genug, um sie zu unterschätzen.
Von einem Euro zu xtausend Franken: wo die Wege sich trennen
Die beiden Wege unterscheiden sich nicht in der Höhe der Einzahlung, sondern in der Zahl der Stellen, die mitlesen. Auf der bewilligten Seite steht ein Konto auf den eigenen Namen, eine geprüfte Identität, ein Register, das Sperren kennt, und eine Auszahlung, die auf demselben Weg zurückkommt, auf dem sie gekommen ist. Auf der Seite ohne Bewilligung steht ein Betrag, der den Einstieg möglichst niedrig hält.
Für eine Einzahlung von einem Euro lässt sich letztlich keine Ersparnis rechnen. Wer sein Spielbudget ohnehin beisammen hat, verliert mit einer Mindesteinzahlung von CHF 20 nichts Wesentliches; wer sie nicht beisammen hat, gewinnt mit einem Euro nichts, weil die Zahl nicht die Summe der Überweisungen begrenzt.
Einordnung der Anbieter: zwei Bewilligungen, acht ausländische Namen
Die folgende Übersicht nennt nur, was sich über den Bewilligungsstatus sagen lässt, und ordnet die Namen danach. Sie ist keine Empfehlung und keine Rangfolge nach Qualität – sie ist der Versuch, einen Vergleich auf das Wenige zu stellen, das über alle zehn Namen hinweg wirklich bekannt ist.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt |
| Bruce Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), gemeldet von Drittquellen |
Die Tabelle sagt weniger, als sie zu sagen scheint. In der zweiten Spalte stehen achtmal dieselben Worte, weil über die acht Namen nichts anderes zu ermitteln ist: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz anerkannte ausländische Bewilligung. Der Unterschied innerhalb der acht liegt nicht im Bewilligungsstatus, sondern in dem, was hinter dem Namen steckt, und das erklären wir hier.
In der ersten Spalte stehen acht Zeilen, die sich nicht unterscheiden – ausser bei X3Bet, wo eine kanadische Bewilligung gemeldet wird, die in der Schweiz keine Geltung hat. Eine ausländische Bewilligung nützt in diesem Land nichts, auch wenn sie existiert. Die Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und nur sie zählt hier.
Grundlagen: Mindesteinzahlungen in Euro und die Sache mit dem Frankenkonto
Die Frage nach der Mindesteinzahlung in Euro hat in der Schweiz eine strukturelle Antwort: hier spielen alle Konten in Franken. Das liegt nicht an der Währungspolitik der Anbieter, sondern an der Herkunft ihrer Bewilligung. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Zwei Veranstalterinnen, zwei Sprachräume, ein Land, eine Währung.

Damit ist auch klar, wem die Euro-Angaben auf ausländischen Seiten gehören: nicht ihnen. Wer «ab 1 €» liest, liest über einen Anbieter, der in der Schweiz nicht tätig sein darf. Die Zahl ist dann nicht falsch – sie beschreibt nur einen anderen Rechtsraum.
Der Vergleich mit dem, was Schweizer Anbieter verlangen, fällt unspektakulär aus. Bei Swisslos liegt der Mindestbetrag für den Kauf von Spielguthaben bei CHF 20. Bei der Loterie Romande beginnt das günstigste Prepaid-Ticket ebenfalls bei CHF 20. Es gibt also tatsächlich eine untere Schwelle von rund 20 Franken im gesamten bewilligten Markt, und sie ist nicht Verhandlungssache. Wer weniger einsetzen will, kann das tun – der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1. Nur die Kasse öffnet erst bei CHF 20.
Genau hier liegt die Erklärung, die die Suchanfrage nicht erwartet. Ein Euro ist in der Schweiz eine Einsatzgrösse, keine Einzahlungsgrösse.
Wie die Verlustlimite vom ersten Tag an wirkt
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Das geschieht vor der ersten Wette, nicht danach, und das ist der entscheidende Unterschied zu einem Konto, auf dem man erst einmal spielt und später über Grenzen nachdenkt.
Wer neu anfängt und unsicher ist, wählt eine tiefe Zahl. Die Erhöhung dauert ohnehin 72 Stunden, die Senkung wirkt sofort. Ein Anfänger, der eine Limite von CHF 50 pro Tag setzt, kann sich an diesem Abend nicht mehr verrennen, und er kann sie am nächsten Tag nicht heimlich anheben. Anders als das Aufladen des Kontos ist diese Entscheidung nicht umkehrbar im Affekt.
Die Höchstlimite von CHF 9’999 ist hoch genug, dass kaum jemand sie je erreicht. Sie ist auch nicht als Zielgrösse gedacht, sondern als Decke. Die individuelle Zahl darunter setzt der Spielende.
Was ein Euro Einzahlung für den Spielenden wirklich kostet
Wer die Suche nach einer Ein-Euro-Einzahlung ernst nimmt, sucht nach einem Einstiegspreis. Der eigentliche Preis liegt aber an drei anderen Stellen: der Zugang ist an einen Wohnsitz in einem bestimmten Kantonsgebiet gebunden, das Konto ist an eine geprüfte Identität gebunden, und das Geld kommt nur auf ein Konto zurück, das den eigenen Namen trägt. Drei Bedingungen, die kein Geld kosten und jederzeit greifen.
Diese Bedingungen sind gerade für den Gelegenheitsspieler unbequem, der die Seite an einem freien Abend öffnet, ohne einen Ausweis zur Hand zu haben. Wie die Registrierung abläuft und was sie verlangt, steht im Abschnitt zur Rechtslage – und wer dort in Ruhe liest, versteht danach auch, warum eine Einzahlung von einem Euro in dieses System nicht passt.
Rechtslage: warum eine ausländische Bewilligung hier nichts wert ist
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist und die nicht die ESBK ist – jene Behörde kontrolliert ausschliesslich Casinos. Diese Zuständigkeit ist der Grund, warum die Zahl der Anbieter so klein ist: eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Wie die Bewilligung in der Praxis aussieht, zeigen die beiden Karten. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese Gebiete bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet, und nur wer dort wohnt, öffnet ein Online-Konto.
Die zweite Karte gehört der Westschweiz. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Für einen Vergleich der beiden ist die Anzahl der Verkaufspunkte das greifbarste Merkmal. Wer Sportwetten auch am Schalter abgeben will, findet in der Westschweiz ein dichtes Netz; im Swisslos-Vertragsgebiet ist das Angebot entsprechend breiter über die Kantone verteilt. Für das Spiel am Bildschirm spielt das kaum eine Rolle – bis zu jener Auszahlung in Bar, die im Abschnitt Zahlungsabwicklung beschrieben ist.
Der entscheidende Punkt für eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ist ein anderer. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und Schutz oder Fair-Play-Kontrolle gibt es nicht.
Bei acht Namen in der Übersicht steht deshalb dasselbe: keine Schweizer Bewilligung. Bei X3Bet wird von Drittquellen eine Bewilligung in Tobique in Kanada gemeldet, was in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Dieselbe Bewilligung im Ausland, dieselbe Bedeutungslosigkeit hier.
Registrierung, ein Konto, geprüfte Identität
Die Registrierung verlangt bei Swisslos mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Diese Prüfung ist der Grund, warum die Registrierung ein paar Minuten dauert und nicht zwei.
Bei der Loterie Romande sind für ein Online-Spielerkonto Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone nötig, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie mit Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Das eine Konto pro Person ist keine Formalie, sondern die Voraussetzung dafür, dass Limiten und Sperren überhaupt greifen können.
Ausserhalb dieses Systems fällt der Teil weg, der am meisten leistet. Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist weder an das Sperrregister angeschlossen noch wird ein Wohnsitz im Vertragsgebiet geprüft noch ein Konto pro Person durchgesetzt. Die Identitätsprüfung ist die Bedingung, unter der ein Verlustlimit sanktionsfähig bleibt.
Was in der Schweiz gewettet werden darf und was nicht
Der erlaubte Markt ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und nur diese dürfen angeboten werden. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht, und die Liste kennt weder Eckball- noch Kartenmärkte. E-Sport erscheint in der Liste nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Das erklärt, warum Livewetten bei Sporttip so funktionieren, wie sie funktionieren. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf eine Situation setzt und einen Sekundenbruchteil zu langsam ist, bekommt also nicht die Wette, die er gesehen hat.
Cash-Out ist keine gesetzlich geregelte Einrichtung, sondern eine Einrichtung jedes Anbieters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer das als Versicherung liest, liest es falsch: Versicherungen müssen angeboten werden, Cash-Out nicht.
Und dann wäre da noch die Steuer
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, deshalb bleibt es bei «je nach Kanton» und nicht bei einer einzelnen Zahl. Über der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Ein üblicher Wetter bleibt weit unter dieser Grenze. Auf seinem Gewinn lastet keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer Genaueres braucht, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer den ausländischen Weg wählt, wählt also nicht nur eine kleinere Einzahlungsschwelle, sondern auch eine andere steuerliche Behandlung.
Gesperrte Domains und die Frage, wie lange eine Sperre hält
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Diese Liste ist nicht statisch: blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt dafür das Domain-Hopping und nennt Anbieter wie Interwetten und Bet-at-Home, und sie führt bet365 auf der Liste.
Für den Spielenden heisst das, dass eine einmal blockierte Adresse nichts beweist. Eine Seite, die gestern blockiert war, ist morgen über eine neue Domain erreichbar. Die Sperrliste schützt nicht dauerhaft vor einer Seite, sie verzögert den Zugang. Wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf eine Halbwertszeit von Stunden.
Wichtig für die Einordnung: gegen unerlaubte Wettseiten gibt es in der Schweiz keine Sperrung von Zahlungen. Banken und Kartenherausgeber blockieren solche Überweisungen nicht. Wer glaubt, seine Bank verhindere die Einzahlung auf eine Seite ohne Bewilligung, irrt.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge ist nicht die Rangfolge. Die zwei bewilligten Veranstalterinnen stehen zuerst, weil bei ihnen die Bewilligung und das Vertragsgebiet zur Sache gehören; darauf folgen die acht Namen ohne Schweizer Bewilligung. Bewertet werden alle zehn nach denselben Merkmalen: Bewilligungsstatus, Zugangsbedingungen, Limiten, Auszahlung, Marktbreite.
Swisslos Sporttip: die tiefste Einstiegsschwelle im bewilligten Angebot
Sporttip ist die Sportwettenmarke von Swisslos, und bei ihr beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Das ist die einzige Stelle im bewilligten Schweizer Markt, an der eine Eins-Zahl wirklich steht – vorne am Wettschein, nicht an der Kasse. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
In der Breite des Angebots zeigt sich dafür die andere Seite. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Kombi-Spieler muss also wissen, an welcher Stelle er eine Kombination baut – die Funktion entscheidet, ob die Wette im Streitfall steht oder fällt.
Die Reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer – beim Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Pokalspiel setzt und die Verlängerung meint, sollte das vorher nachlesen. Und der Zugang ist eng: Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Was diese Karte am deutlichsten macht, ist die Verbindung von tiefer Einsatzschwelle und hoher Aufladeschwelle. Ein Spielender kann für CHF 1 wetten, aber nur in Zwanzigfranken-Schritten einzahlen – das Konto füllt sich also schneller, als sich einzelne Wetten aneinanderreihen. Wer diszipliniert in kleinen Einsätzen spielt, hat hier trotzdem immer einen Puffer im Wallet stehen. Das tiefe Einsatzminimum nützt dann am meisten, wenn daneben eine tiefe Verlustlimite steht.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Variante mit Bargeld im Rücken
Jouez Sport ist die Sportwettenmarke der Loterie Romande, und ihr wichtigstes Merkmal ist die Verzahnung mit dem Verkaufstellennetz. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende sind keine Zahlen für ein Online-Produkt, sondern für ein Netz, das auch Bargeld verarbeitet. Gewinne oder Einsatz-Rückerstattungen bis CHF 200 lassen sich an jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Für den Zugang heisst das: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, eine Ausweiskopie mit Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist, und pro Person nur ein Konto. Der Aufwand unterscheidet sich nicht von dem bei Swisslos, und er lässt sich nicht umgehen.
Interessant ist der Vergleich mit dem Nachbarn bei den Grenzen nach oben. Bei der Loterie Romande liegen Einzahlungen und Wallet-Guthaben bei je höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, bei Swisslos bei CHF 10’000 Einzahlung gegen CHF 9’999 Guthaben. Ein Unterschied von einem Franken, und er hat eine kleine Konsequenz: bei Swisslos ist das volle Wallet der Endzustand. Bei der Loterie Romande können Einzahlungs- und Bestandsgrenze zusammenfallen.
Das Prepaid-Ticket ist das Werkzeug, das es nur hier gibt. Vier Stückelungen, ein Jahr Gültigkeit, Gutschrift in einem Betrag. Wer sein Spielbudget physisch halten will, findet hier die einzige Karte im Schweizer Sportwettenangebot, die das kann. Wer ohnehin online auflädt, gewinnt damit nichts.
Pribet: ein Name ohne Schweizer Bewilligung
Pribet steht in der Schweiz ohne Bewilligung da. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, und eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat nach dem Geldspielgesetz keine Geltung in diesem Land. Für einen Spielenden heisst das konkret: Pribet ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Was Pribet über Einzahlungen, Boni oder Auszahlungszeiten handhabt, lässt sich von aussen nicht mit der Verbindlichkeit sagen, die für einen bewilligten Anbieter gilt. In dieser Übersicht steht Pribet deshalb an einer Stelle, die über den Bewilligungsstatus nichts hinausgeht. Die Bewilligung ist das einzige Merkmal, das sich über alle acht Namen ohne Schweizer Bewilligung hinweg wirklich vergleichen lässt, und bei Pribet lautet es schlicht: keine.
Wer die Seite dennoch prüft, prüft am besten zuerst das eine, was zählt: ob irgendwo eine Schweizer Bewilligung nachgewiesen wird. Wird sie nicht nachgewiesen, ist alles Weitere eine Frage des Vertrauens in einen Anbieter, den niemand in diesem Land beaufsichtigt.
BetPanda: derselbe Ausgangspunkt, andere Zielgruppe
BetPanda trägt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Die Folgen sind dieselben wie bei jedem Namen in dieser Gruppe: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht, und die Möglichkeit, dass die Domain auf der Sperrliste landet und über DNS blockiert wird.
Der Unterschied zwischen den acht Namen liegt nicht in der Bewilligungslage, sondern in dem, wie sie sich anmelden und wen sie ansprechen. Die einen treten mit einem breiten Casinoangebot auf, die anderen mit einem schmalen Sportwettenkern. Wer eine Seite prüft, prüft deshalb nicht die Bewilligung, sondern die Auszahlungsbedingungen, die Limiten und die Frage, ob sich überhaupt erkennen lässt, wer die Seite betreibt.
Bei BetPanda bleibt in dieser Übersicht die Bewilligungszeile leer, und das ist keine Lücke der Darstellung, sondern die ganze Auskunft. Eine Schweizer Bewilligung lässt sich nicht übersehen – sie steht in jedem Impressum eines bewilligten Anbieters in erkennbarer Form. Wo sie fehlt, fehlt sie.
Rollbit: der Name, der am wenigsten nach Sportwetten klingt
Rollbit ist unter den acht der Name, der am wenigsten nach einem klassischen Wettanbieter aussieht, und das ist für die Entscheidung nicht unerheblich. Ein Spielender, der Sportwetten sucht, findet dort möglicherweise ein Angebot, das um andere Inhalte herum gebaut ist. Ob eine solche Seite für Sportwetten taugt, lässt sich nicht an der Bewilligung ablesen – die fehlt ohnehin –, sondern an der Frage, ob der Sportwettenbereich das Hauptprodukt ist oder eine Nebenspalte.
Die Schweizer Bewilligung fehlt auch hier, mit denselben drei Folgen: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht. Wer auf Rollbit spielt, spielt in einem Rechtsraum, in dem die Aufsicht einer anderen Jurisdiktion über die Seite nicht mit der hiesigen vergleichbar ist – wenn überhaupt eine besteht.
Wer eine Seite wie diese prüft, sollte zuerst nach der Regelung für Auszahlungen und nach den Einsatzgrenzen suchen. Diese beiden Angaben entscheiden darüber, ob die Seite für regelmässiges Spiel überhaupt in Frage kommt, unabhängig davon, wie attraktiv die Oberfläche aussieht.
1xBet: grosser Name, dieselbe fehlende Bewilligung
1xBet gehört zu den bekanntesten Namen ausserhalb des Bewilligungssystems, und die Bekanntheit ändert den Status nicht. In der Schweiz besteht keine Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung hat nach dem Geldspielgesetz hier keine Geltung. Der Name ist gross, die Rechtsstellung vor einem Schweizer Gericht ist es nicht.
Aus Schweizer Sicht ist bei einem solchen Anbieter vor allem eines relevant: es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Wer sich über eine Auszahlung oder über strittige Wettabrechnungen beschwert, trägt den Streit in einer Jurisdiktion aus, die mit der Schweizer Aufsicht nichts zu tun hat. Für einen Betrag von einem Euro ist dieser Weg nicht sinnvoll – schon der Aufwand, sich zu beschweren, übersteigt die Einzahlung.
Bekanntheit ist in diesem Geschäft kein Ersatz für eine Aufsicht. Wer die Seite nutzt, sollte das wissen und die Zahl, die er dort einzahlt, als Geld behandeln, das im Zweifel nicht zurückkommt.
Bruce Bet: ohne erkennbaren Schweizer Bezug
Bruce Bet steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht, und es gibt keinen erkennbaren Schweizer Bezug, der daran etwas ändern könnte. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht, und die Domain kann von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Für die Bewertung bedeutet das eine sehr kurze Prüfliste. Wer den Bewilligungsstatus als erstes Kriterium nimmt, ist mit diesem Namen in einem Satz durch: keine Bewilligung, also nicht im System. Alles Weitere – Bonusbedingungen, Auszahlungslimiten, Einsatzgrenzen – ist bei einem unbeaufsichtigten Anbieter ein Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Spielenden, ohne dritte Instanz.
Wer es dennoch versuchen will, sollte mit einem Betrag spielen, dessen Verlust er nicht bemerkt. Das ist keine Empfehlung für die Seite, sondern die einzige vernünftige Konsequenz aus der fehlenden Aufsicht.
22Bet: breite Plattform, schmale Absicherung
22Bet präsentiert sich als breit aufgestellte Plattform, und daran ändert die fehlende Schweizer Bewilligung nichts: hier ist sie nicht erteilt, eine ausländische Bewilligung hat vor Schweizer Behörden keine Wirkung, und der Anschluss an das inländische Sperrregister fehlt. Der Umfang einer Plattform ist kein Ersatz für eine Aufsicht, und die Zahl der Sportarten sagt nichts über die Durchsetzbarkeit einer Auszahlung.
Was aus Schweizer Sicht bleibt, ist die Steuerfrage. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie als steuerbares Einkommen behandeln – im Thurgau ist das für Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe der Fall. Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte das bei der Steuererklärung im Kopf haben.
Die Breite des Angebots ist damit kein Argument für die Seite, sondern nur eine Beschreibung ihrer Oberfläche.
Boomerang Bet: ein weiterer Name ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet steht in derselben Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Anerkennung einer ausländischen Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann blockiert werden. Der Name klingt nach einem Bonusversprechen, und Bonuszahlungen sind in der Schweiz an die Zustimmung der Gespa gebunden – dort gingen 2025 ganze 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Im Ausland gibt es keinen vergleichbaren Filter.
Für einen Spielenden, der eine Einzahlung von einem Euro sucht, ist dieses Fehlen eines Filters das entscheidende Merkmal. Ein Bonus ohne Aufsicht kann alles oder nichts wert sein, und niemand prüft nach, ob die Bedingungen eingehalten werden, die bei der Auszahlung plötzlich wichtig werden.
Wer die Seite prüft, findet auf der Habenseite ein möglicherweise niedriges Einstiegsniveau und auf der Sollseite die vollständige Abwesenheit einer Instanz, die im Streitfall entscheidet.
X3Bet: die einzige gemeldete ausländische Bewilligung in dieser Gruppe
Bei X3Bet unterscheidet sich eine Zeile: von Drittquellen wird eine Bewilligung in Tobique in Kanada gemeldet. Für einen Spielenden in der Schweiz ist der Unterschied kleiner, als er aussieht. Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder Kanada – hat in der Schweiz keine Geltung. Wer die Meldung liest, liest also über einen Anbieter, der in einem anderen Rechtsraum kontrolliert wird, nicht in diesem.
Damit bleibt es bei den drei Folgen, die diese ganze Gruppe teilt: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockade durch Schweizer Telekom-Anbieter.
Der kanadische Eintrag ist damit eine Information über die Herkunft, nicht über den Schutz. Genau darin liegt der Kern dieser Gruppe: der Unterschied zwischen den acht Namen ist nicht der Bewilligungsstatus, sondern nur die Frage, wie transparent jeder mit seiner Herkunft umgeht.
Was die Gruppe der acht im Vergleich zeigt
Alle acht Namen teilen dieselbe Rechtsstellung, und das ist die einzige tragfähige Vergleichsgrundlage über sie. Über die drei Schweizer Kriterien – Anschluss an das Sperrregister, Schweizer Rechtsweg, Schweizer Aufsicht – ist bei jedem das Ergebnis identisch negativ. Über ihre Einzahlungsgrenzen, Bonusbedingungen und Auszahlungszeiten lässt sich von aussen nichts mit derselben Verbindlichkeit sagen wie über einen bewilligten Anbieter, weil keine Instanz die Angaben prüft.
Wer innerhalb dieser Gruppe dennoch vergleichen will, vergleicht deshalb nicht Bewilligungen, sondern Auskünfte: ob eine Seite ihre Bedingungen klar und vollständig darlegt, ob Auszahlungen in nachvollziehbarer Frist zugesagt werden, ob eine Selbstbeschränkung angeboten wird. Der Vergleich bleibt ein Vergleich von Selbstauskünften ohne Prüfinstanz.
Für die eingehende Frage nach der Ein-Euro-Einzahlung heisst das: die acht Namen liefern alle das, was gesucht wird, und keiner von ihnen liefert etwas, was nicht gesucht wurde, aber gebraucht wird. Die Einzahlung von einem Euro ist billig; der Empfänger ist es auch.
Häufige Fragen zur Einzahlung bei Schweizer Sportwetten
Weshalb gibt es bei den bewilligten Schweizer Anbietern keine Mindesteinzahlung in Euro?
Weil bewilligte Schweizer Konten in Franken geführt werden. Swisslos und die Loterie Romande sind die beiden Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung, und ihre Spielerkonten rechnen in CHF. Eine Einzahlung in Euro setzt einen Anbieter voraus, der hier ohne Bewilligung tätig ist. Der kleinste Aufladebetrag liegt bei CHF 20.
Wie hoch ist der Mindestbetrag, um Spielguthaben bei Swisslos aufzuladen, und welche Obergrenzen gelten?
Das Minimum liegt bei CHF 20 für den Kauf von Spielguthaben, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Darüber hinaus lässt sich zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Welche zwei Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und für welche Kantone gilt ihre Bewilligung?
Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und in Liechtenstein durchgeführt. Jouez Sport gilt für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Weshalb werden Gewinne nur auf ein Konto auf den eigenen Namen ausbezahlt?
Weil die Verordnung es so vorschreibt: Guthaben und Gewinne gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Kontoinhaber lautet. Anonyme und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten deshalb nicht. Wer einzahlt, muss also auch einzeln identifizierbar sein, weshalb die Registrierung eine geprüfte Ausweiskopie verlangt – bei der Loterie Romande mit Vorder- und Rückseite.
Was bedeutet es für Spielende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung eine Einzahlung von einem Euro anbietet?
Dass drei Schutzmechanismen fehlen. Die Seite ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht. Dazu kommt die Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockade. Ein tiefer Einstiegsbetrag ist kein Schutz, denn begrenzt wird die Anzahl der Einzahlungen, nicht ihr Minimum.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirkt eine Erhöhung?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Zahlungen – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
