Freiwette bei Schweizer Sportwetten: Wo Guthaben herkommt und wo es endet
Stand: 29. Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten der Gespa sowie die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Wer in der Schweiz nach einer Freiwette sucht, landet schnell auf Seiten, die ihm ein Guthaben zeigen, das er mit einem Klick abholen könne. Das ist der erste Punkt, an dem die Sache schief wird. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und für Gratisspielguthaben und Freiwetten braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist erteilt worden – im Jahr 2025 in 24 Fällen an die Loterie Romande und in 8 Fällen an Swisslos. Nicht an zehn, nicht an dreissig Anbieter, sondern an zwei Veranstalter. Wer ausserhalb dieser beiden ein Gratisguthaben verspricht, verspricht etwas, das in der Schweiz nicht bewilligt ist.
Das ist keine Fussnote, das ist die Landkarte. Eine Freiwette ist hier ein kleines, befristetes, nicht auszahlbares Guthaben, und der Weg zum Gewinn führt über eine Quote, nicht über den Einsatz. Wer das einmal verstanden hat, liest jedes Angebot anders.
Neukundenangebote: die kurze Liste der Wege zum Gratisguthaben
Der Weg zum Gratisguthaben in der Schweiz ist ein anderer als in Deutschland, Österreich oder auf einem Offshore-Portal. Er ist kürzer, enger und – das überrascht viele – seltener an eine Erstregistrierung gebunden. Wer ein Konto bei der Loterie Romande oder bei Swisslos anlegt, bekommt nicht automatisch etwas dazu. Es gibt schlicht zwei Wege, und beide sind an einen Anlass und eine Frist geknüpft.
Der eine Weg führt über einen Code, der ausserhalb der eigenen Wohnung verbreitet wird. Die Loterie Romande fuhr in der Saison 2025/26 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Das ist der Kern mehrerer Partnerangebote, und für diesen einen ist belegt, worauf die sieben Aktionstage und die Frist hinausliefen: zwei Wochen nach der Rückkehr aus dem Stadion war der Code tot.
Der andere Weg führt über eine Zusatzfunktion am laufenden Wettbetrieb, die aber keine Freiwette ist und auch keine werden soll. Sporttip führt einen Kombiboost, der ausschliesslich online greift – Prematch, Live und Systemwetten – und mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer den Boost als «Gratisgeld» liest, hat die Mechanik umgedreht: Er erhöht einen Gewinn, den man zuerst erzielen muss.
Bei diesem Punkt lohnt sich ein zweiter Blick, denn hier liegt der ganze Unterschied begründet. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber hinaus geht es bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Das gilt für erspieltes Guthaben. Für Gratisspielguthaben aus einer Promotion gilt es nie – es ist nicht auszahlbar, und daran ändert auch eine noch so lange Reihe gewonnener Wetten nichts.
Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit: die vier Grössen, die den Wert tragen
Wer zwei Aktionsangebote vergleicht, vergleicht in Wahrheit vier Zahlen, die nichts miteinander zu tun haben und doch zusammen den Wert bestimmen: die Höhe des Guthabens, die Frist, in der es verbraucht sein muss, die Mindestquote, ab der ein Einsatz zählt, und die Frage, ob aus dem Guthaben je Geld wird. Auf den Plakaten ist immer nur die erste sichtbar.
Die Höhe ist der am wenigsten aussagekräftige Wert. CHF 10 klingen nach einer Kleinigkeit, und in absoluten Zahlen sind sie eine. Die Loterie Romande deckelt das Einzahlungsvolumen auf das Spielerkonto ohnehin bei CHF 10’000 pro 30 Tage, Swisslos erlaubt Käufe von Spielguthaben erst ab CHF 20 und begrenzt sie auf CHF 10’000 in 30 Tagen, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer solche Limiten ohnehin ausschöpft, für den ist ein Zehner der Rundungsfehler im System.
Die Frist ist der Wert, der still verfällt. Dreissig Tage klingen grosszügig, bis man auf die Sportarten schaut, die in diesen dreissig Tagen stattfinden. Eine Fussballwoche bringt genug Spiele, um ein Zehner-Guthaben zu verbrauchen. Eine Serie, die gerade pausiert, bringt keines. Wer das Guthaben auf eine Sportart setzen will, die erst in sechs Wochen wieder läuft, hat es schon verloren.
Die Mindestquote ist der eigentliche Filter, und er wird bewusst selten genannt. Sporttip verlangt für den Kombiboost mindestens vier Voraussagen mit Quote 1.50 – eine Schwelle, die man am Wettprogramm ablesen kann, statt sie zu erraten. Bei einer Freiwette entscheidet dieselbe Schwelle darüber, ob eine Voraussage überhaupt zählt. Fällt sie darunter, ist der Schein nicht ungültig, aber der Boost verschwindet.
Und die Auszahlbarkeit ist die Grösse, die man am leichtesten übersieht, weil sie erst am Ende sichtbar wird. Nicht auszahlbares Spielguthaben bleibt im System. Es ist eine Fahrkarte, kein Bargeld.
Für den, der die Sache einmal durchrechnen will: Bei 1,90 gegen 1,90 in einem Zwei-Weg-Markt verteilt sich ein Einsatz auf zwei Ausgänge. Für einen einzelnen Schein mit den CHF 10 der «Patinoires et Stades»-Aktion beträgt der mögliche Nettogewinn unter der Annahme einer Quote von 1.90 CHF 9 – gerechnet als CHF 10 × 0.90, weil der Einsatz nicht ausgezahlt wird. Erspielt das Guthaben bei dieser Quote einen noch so glücklichen Lauf, liegt der Auszahlungsbetrag aus dem Guthaben in der Grössenkategorie unter CHF 20 und ist damit im Bereich, den beide Veranstalter automatisch dem Spielerkonto gutschreiben – behalten lässt er sich trotzdem nicht abheben.
Weit günstiger liest sich die Mitte, weit teurer der Rand. Bei einer Quote von 1.20 auf einen der beiden Ausgänge sinkt der durchschnittliche Wert des Freiguthabens; bei einer Quote von 3.00 steigt er, bezahlt mit einer deutlich kleineren Chance. Das ist keine Schweizer Besonderheit, sondern die Mechanik der Quotenschlüssel, und es ist der Grund, warum ein Freiguthaben nicht «gratis» ist: Es ist eine Wette mit kleinerem Einsatz, aber nicht mit kleinerem Risiko.
Bei Sportstip – Swisslos, um genau zu sein – ist die Limite für diese Übung nachlesbar: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer einen Freibetrag mit einem eigenen Einsatz zu einem grösseren Schein kombinieren will, stösst also schneller an die Oberkante, als er denkt.
Die vier Grössen zusammengenommen ergeben das, was auf der Seite nie steht: Der Wert einer Freiwette liegt nicht in der Zahl, die gross darübersteht, sondern in der Spielwoche, in die sie fällt.
Vergleich: was zwei bewilligte Veranstalter und neun gelistete Marken trennen
Die Auswahl an Schweizer Sportwetten ist nicht gross, und sie ist keine Frage des Geschmacks. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten im Land anbieten. Jede andere Marke, die ein Schweizer Spieler trifft, hat keine Schweizer Bewilligung – und keine Schweizer Bewilligung heisst: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Spielerschutzaufsicht.
Diese Trennung ist der eigentliche Vergleich. Die folgenden Bewilligungsstatus beziehen sich auf die Gespa-Liste und die bewilligten Veranstalter.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| IviBet | keine | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz |
| Pribet | keine | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz |
| HighFlyBet | keine | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz |
| BetFury | keine | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz |
| BC.Game | keine | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz |
| 1xBet | keine | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz |
| BetOnRed | keine | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz |
| BDMBet | keine | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz |
Neun Zeilen in der Spalte ohne Bewilligung, zwei in der bewilligten. Das ist die Verteilung, und sie sagt mehr über den Schweizer Markt als jede Quote. Was in der letzten Spalte steht, ist zudem das entscheidende Merkmal: Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland gilt hier nicht. Sie hat in der Schweiz keine Kraft, und eine Marke, die im Ausland reguliert ist, hat im Inland gerade deshalb keinen Schutz zu bieten. Die Betreiber der neun Marken handeln entsprechend ohne Schweizer Bewilligung, und das Sperrsystem der Gespa setzt dort an, wo eine ausländische Bewilligung nichts hilft, nämlich bei den Domains.
Die Frist ist also kurz, die Wahl klein, und das ist beabsichtigt. Wer den Vergleich so liest, wie er gedacht ist, gewinnt schon durch die Verengung: Die Frage lautet nicht, bei wem es die grösste Freiwette gibt, sondern bei wem man überhaupt spielen darf. Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe drohen dem, der Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Der Spieler selbst wird nicht bestraft. Das ist die eine gute Nachricht in dieser Konstruktion, und sie ist keine Einladung.
Wo die Bewilligung im Alltag sichtbar wird
Eine Bewilligung ist kein Dokument, das man einmal liest und dann vergisst. Sie zeigt sich an konkreten Stellen, und an diesen Stellen wird der Unterschied zwischen einem bewilligten Veranstalter und einer gemeldeten Marke praktisch.
Da ist die Wohnsitzfrage. Ein Online-Konto bei Swisslos ist nur für Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen – also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das ist keine Formalie, über die sich hinwegsehen lässt: Wer in Zürich wohnt, bekommt bei der Loterie Romande kein Konto, und wer in Genf wohnt, keines bei Swisslos. Wer ein Konto bei einer Marke ohne Bewilligung hält, hat eine Ausweichmöglichkeit – eine, die von der Gespa blockiert werden kann und bei der kein Beschwerdeweg nach Schweizer Recht besteht.
Da ist die Frage, was überhaupt gewettet werden darf. Die Gespa führt eine Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Das ist eine geschlossene Liste: nur Sportereignisse, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, einen Esport-Abschnitt ebenso. Ob es eine Freiwette gibt, die auf einen dieser nicht gelisteten Märkte zielt, ist damit auch beantwortet: Er existiert in der Schweiz nicht. Turniere, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ohnehin ausgeschlossen.
Wer wissen will, worauf er sein Freiguthaben setzen kann, liest nicht das Marketing, sondern das Wettprogramm. Was dort fehlt, fehlt aus einem Grund.
Quoten, Marge und Limiten statt Aktionsgrösse
Die Grösse der Freiwette ist der falsche Einstieg in einen Vergleich. Der Betrag ist ein Marketingwert; die Quote ist der Wert, den man tatsächlich bekommt. Und die Quote trägt unsichtbar die Buchmachermarge in sich.
Diese Marge lässt sich an einem Zwei-Weg-Markt ausrechnen, und das ist die nützlichste Übung auf dieser Seite. Setzt man zwei Quoten von je 1,90 an, lautet der Quotenschlüssel: 1 geteilt durch die Summe aus 1/1,90 und 1/1,90. Die Summe der Kehrwerte beträgt rund 1,0526, der Quotenschlüssel liegt damit bei etwa 95,0 Prozent. Die Marge ist der Rest: rund 5,0 Prozent. Von jedem Franken, der in diesem Markt umgesetzt wird, bleiben rechnerisch fünf Rappen beim Buchmacher, und 95 Rappen fliessen als Auszahlung zurück. Bei 1,20 gegen 3,00 wäre die Marge spürbar höher, bei einem engeren Markt niedriger. Die Zahl 1,90/1,90 ist ein Beispiel und kein notiertes Angebot.
Was heisst das für eine Freiwette? Das auszahlbare Guthaben ist nicht der Betrag, der auf dem Schein steht, sondern der Betrag mal dem Quotenschlüssel, wenn man den Erwartungswert betrachtet. Bei CHF 10 Freiguthaben und 95 Prozent bleiben im Mittel, über viele Wetten gedacht, etwa CHF 9,50 möglicher Rückfluss – und der Einsatz fliesst nicht mit, weil er nicht zurückgezahlt wird. Bei einer Quote von 1,90 liegt der Nettogewinn eines gewonnenen Scheins bei CHF 9, bei einer Quote von 1,20 bei CHF 2, bei einer Quote von 3,00 bei CHF 20. Das ist ein Erwartungswert, eine Durchschnittsgrösse über viele Scheine, und kein Versprechen für einen einzelnen. Wer eine einzelne Freiwette platziert, hat kein «etwa 9,50» in der Tasche, sondern ein Ergebnis: null oder den jeweiligen Nettogewinn.
Die Limiten sind die zweite Zahl, die einen Vergleich trägt, und sie wirken in beide Richtungen. Sporttip erlaubt für eine Einzel- oder Kombinationswette höchstens CHF 1’000 und für eine Systemwette höchstens CHF 10’000 – eine Obergrenze, die für den normalen Freiwettennutzer irrelevant ist und für den, der einen Boost mit eigenem Geld ausbaut, plötzlich relevant wird. Wichtiger ist die Untergrenze: CHF 1 Mindesteinsatz. Ein Guthaben unter dieser Schwelle ist kein Guthaben.
Bleibt der Geldfluss. Wer bei Swisslos gewinnt, bekommt Beträge bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch auf das Wallet; höhere Beträge gehen innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet zu und überweist darüber hinaus auf die angegebene IBAN. Auszahlungen an Dritte, anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und das folgt aus dem Gesetz, nicht aus der Bequemlichkeit der Veranstalter.
Diese Bündelung ist der Sinn des ganzen Vergleichs: Ein grosser Aktionsbetrag bei einer Marke ohne Bewilligung ist weniger wert als ein kleiner Betrag bei einem bewilligten Veranstalter.
Grundlagen: was eine Freiwette ist und was sie vom eigenen Einsatz trennt
Eine Freiwette ist eine Wette, deren Einsatz jemand anders stellt. Beim bewilligten Schweizer Angebot trägt dieses Guthaben einen Namen aus dem Gesetz: Gratisspielguthaben. Es ist im Spielerkonto sichtbar, es lässt sich für eine Wette verwenden, und es folgt einem anderen Auszahlungsweg als Geld, das man selbst eingezahlt hat.

Der Unterschied zeigt sich in der Rechnung, nicht im Formular. Bei einer Wette mit eigenem Geld setzt man CHF 10 ein und bekommt bei einer Quote von 2.10 im Gewinnfall CHF 21 zurück – den Einsatz plus CHF 11 Gewinn. Bei einer Freiwette über dieselben CHF 10 und dieselbe Quote bekommt man nur den Gewinn: CHF 11. Der Einsatz ist verbraucht, nicht zurückbezahlt, und das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern der Normalfall einer Freiwette. Viele Portale verkaufen genau diesen Punkt als Vorteil – «Sie riskieren nichts» – und lassen die zweite Hälfte des Satzes weg: Sie gewinnen auch weniger, und bei einem Verlust verfällt der Wert ganz, weil kein eigener Einsatz verfallen kann.
Sporttip rechnet den Gewinnbetrag so: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Kaskade kennt kaum jemand, und sie ist der Grund, warum zwei Scheine mit theoretisch identischem Erwartungswert am Ende um fünf Rappen auseinanderliegen.
Für das Verständnis von Freiwetten ist diese Rechenregel zentral, denn sie zeigt: Eine Freiwette ist keine Wette zu anderen Bedingungen, sondern dieselbe Wette mit einem Einsatz, den man nicht selbst bezahlt hat.
Was man mit seinem Guthaben machen kann, ist eine zweite Ebene. Bei der Loterie Romande wird ein Gewinn bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, ein höherer Betrag auf die angegebene IBAN überwiesen. Bei Swisslos gilt dieselbe Schwelle: bis CHF 1’000 automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto auf den eigenen Namen. In beiden Fällen bleibt Gratisspielguthaben aus einer Promotion draussen, denn es ist nicht auszahlbar.
Die Frage «Freiwette oder Einzahlung mit Bonus» ist in der Schweiz keine Wahl zwischen zwei Angeboten, sondern eine Wahl innerhalb eines Angebots: Der bevorzugte Freiwettenweg bei den beiden Veranstaltern ist die Kombination mit einer Funktion des Wettbetriebs oder ein Aktionsguthaben.
Wettschein, Kombiwette und Livewette: der Rahmen einer Freiwette
Ein Guthaben nützt nur, wenn klar ist, welche Wette man darauf setzen kann. Und hier wird die Mechanik schnell enger, als sie auf den ersten Blick aussieht.
Die Einzelwette ist der einfache Fall: eine Voraussage, eine Quote. Die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen zu einer Gesamtquote, und da liegt die Verlockung wie die Falle. Vier Voraussagen mit je einer Quote von 2.00 ergeben eine Gesamtquote von 16.00, und auf einem Freiguthaben von CHF 10 wären das CHF 160 zurück. Der Haken ist die Wahrscheinlichkeit: Alle vier müssen aufgehen. Die Kombination ist der Ort, an dem der Einsatz von Fremdgeld psychologisch am wenigsten weh tut und statistisch am wenigsten bringt – ein riskanterer Weg zu einem grösseren Wert, und der Erwartungswert bleibt derselbe oder sinkt.
Sporttip hat für Voraussagen, die voneinander abhängen, eine eigene Regel: Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann es die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer auf einem Freiguthaben vier Korrekturwetten derselben Partie kombiniert, riskiert, dass die Position stillschweigend verschwindet, und zurück kommt nicht das Guthaben, sondern die Grundlage dafür.
Auch die Livewette ist eine eigene Grösse. Sie ist in der Schweiz erlaubt, sofern der Veranstalter über die entsprechende Entscheidung verfügt; das Geldspielgesetz zieht keine Grenze zu bestimmten Live-Märkten. Die Sporttip-Regeln ziehen eine andere Grenze: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Auf einem normalen Schein kostet das den Gewinn. Auf einem Freiguthaben kostet es den ganzen verbliebenen Wert, denn Quote 1.00 heisst Rückzahlung des Einsatzes, und ein nicht auszahlbarer Einsatz ist bei einer Rückzahlung genauso wenig auszahlbar wie vorher.
Auch die Laufzeit einer Wette gehört zu diesem Rahmen. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – etwa 90 Minuten im Fussball – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Pokal auf den Sieger setzt und dabei an eine Freiwette denkt, sollte diese Regel vorher lesen, nicht danach.
Eine weitere Falle ist die Absage. Wird ein Sporttip-Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – im Rahmen eines Turniers gilt dessen Rahmentermin –, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Auch hier ist «zurückbezahlt» bei einem Freiguthaben kein Geld, sondern verbrauchtes, sofern die Promotion-Frist inzwischen abgelaufen ist.
Und dann ist da noch die Frist nach dem Gewinn. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer gegen die Verweigerung einer Auszahlung vorgehen will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Ein Gewinn, der auf dem Konto schlummert, ist keine Selbstverständlichkeit für die Ewigkeit.
Rechtslage: warum es diese zwei Veranstalter gibt und niemanden mehr
Die Schweizer Sportwette ist ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in force seit dem 1. Januar 2019. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1.1.2021 gilt. Wer eine Bewilligung erhält, braucht zwei Dinge: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das ist Artikel 4, und er erklärt, warum eine ausländische Lizenz hier nichts bewegt.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Swisslos betreibt Sporttip, mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Westschweiz; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Diese Konstruktion ist keine Marktlücke, sie ist die Marktordnung. Wer eine Freiwette sucht, sucht sie in einem Duopol, und ein Duopol erklärt die Zurückhaltung bei den Angeboten besser als jede Marketingfloskel: Es gibt keinen Wettbewerb um Neukunden, den man mit Gratisguthaben gewinnen müsste.
Ein Wort zu einer Verwechslung, die ich oft sehe: Zuständig ist die Gespa, nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission. Die ESBK beaufsichtigt ausschliesslich die Casinos. Ein Online-Casino und eine Sportwette sind zwei verschiedene Bewilligungen mit zwei verschiedenen Regeln – ein Casino-Limit ist kein Wettlimit.
Was gewettet werden darf, steht in der Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS. Diese Liste ist geschlossen. Nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Auf der Liste fehlen Corner- und Kartenmärkte, und ein Esport-Abschnitt fehlt ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter über die entsprechende Entscheidung verfügt. Das Geldspielgesetz zieht keine Grenze zu bestimmten Live-Märkten. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert – es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, kein gesetzlicher Anspruch, und die Seite beschreibt es als das, was es ist.
Geld und Identität gehören zum Kern der Bewilligung. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spieler gibt es nicht. Wer im Kanton Zürich oder in Genf ein Konto eröffnet, weiss damit auch, wohin ein Gewinn geht: auf sein eigenes Konto, sonst nirgendwohin.
Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und einen Schutz- oder Fairplay-Anspruch hat er nicht.
Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unbewilligte Wettseiten sperren. Was es gibt, ist die Sperrliste: Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 führt sie als auf der Liste stehend. Wer denkt, eine gesperrte Adresse bedeute das Ende eines Anbieters, hat die Mechanik nicht verstanden.
Freiwetten brauchen die Zustimmung der Gespa
Gratisspielguthaben und Freiwetten sind nicht einfach eine Marketingidee, sie sind bewilligungspflichtig. Artikel 75 Absatz 2 BGS verlangt die vorgängige Zustimmung der Gespa, und diese Zustimmung ist in einem überschaubaren Umfang erteilt worden: 2025 erhielt die Loterie Romande 24 Zustimmungen, Swisslos 8. Für den Leser heisst das, dass die Zahl der möglichen Freiwetten in der Schweiz eine administrative Obergrenze hat.
Die Form, in die diese Zustimmung gegossen wird, ist eine befristete Aktion. Die «Patinoires et Stades»-Aktion illustriert das Muster: sieben Aktionstage in einer Saison, ein Code, der an diesen Tagen in den Stadien verbreitet wurde, eine Einlösefrist von sieben Tagen, ein Guthaben von CHF 10 mit 30 Tagen Gültigkeit, eine Stückzahl von 7’000, nicht auszahlbar. Nichts an diesem Angebot ist zufällig. Die Befristung gehört zur Genehmigung, die Deckelung der Stückzahl gehört zum Volumen, und der nicht auszahlbare Charakter gehört zum Willen, mit dem Guthaben keine Auszahlung zu erzeugen.
Wer ein Angebot prüft, prüft also zuerst, ob es in diesem Rahmen steht: ein Code oder ein Mechanismus, der zu einer Zustimmung passt, eine Frist, eine Stückzahl, eine fehlende Auszahlbarkeit. Ein unbefristetes «Freiguthaben für alle Neukunden» passt in dieses Muster nicht.
Was nicht existiert, ist ein Verbot der Werbung zu bestimmten Tageszeiten. Was existiert, ist ein Werbeverbot: Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein.
Was für ausländische Marken gilt und was nicht
Die neun Marken im Vergleich tragen alle dasselbe Etikett: keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung ist für dieses Land ohne Kraft. Das ist keine Formalie, sondern der Ausgangspunkt jeder Bewertung.
Die Folgen lassen sich in drei Punkten zusammenfassen, und jeder von ihnen ist praktisch. Diese Marken sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden – wer sich über eine Schweizer Spielsperre selbst gesperrt hat, dessen Sperre wirkt hier nicht. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, was bedeutet, dass der Zugang eines Tages ohne Vorwarnung aus dem Schweizer Netz verschwindet. Was der Spieler auf der Habenseite hat, ist ein anderes Produktangebot und eine andere Quote; was er auf der Sollseite hat, ist der gesamte Schutzapparat, den das Bewilligungssystem trägt.
Es wäre trotzdem falsch, das bewilligte Angebot als die bequeme Wahl zu verkaufen. Die bewilligte Seite hat ihren Preis: nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, ein Wohnsitzerfordernis, eine Identitätsprüfung, ein Limitensystem und ein kleiner Freiwettenrahmen. Eine ausländische Marke hat den gegenteiligen Zuschnitt: mehr Märkte, mehr Zahlungswege, mehr Aktionsgutschriften – und keinen Schutz, wenn etwas schiefgeht. Wer eine Freiwette sucht, entscheidet in Wahrheit zwischen diesen beiden Zuschnitten, nicht zwischen zwei Beträgen.
Wer weiss, wohin man sich wendet, wenn das Spiel aus dem Ruder läuft, ist im bewilligten System besser dran. Wer einen Markt spielen will, den die Gespa-Liste gar nicht führt, findet ihn nur ausserhalb – und trägt dort das ganze Risiko allein. Das ist keine Empfehlung in eine Richtung, sondern die Beschreibung der Wahl, die tatsächlich auf dem Tisch liegt.
Spielerschutz: was ein Gratisguthaben am Risiko ändert und was nicht
Gratisspielguthaben sind Fremdgeld, und Fremdgeld fühlt sich anders an als eigenes. Genau hier liegt der Punkt, den die Anbieter gerne offen lassen: Es ändert nichts am Risiko der Wetten, die danach folgen.
Die Limiten sind der erste Ort, an dem das Bemerkenswerte sichtbar wird. Sie werden vom Spielenden gesetzt, nicht vom Staat. Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Unterschied zwischen «sofort» und «nach 72 Stunden» ist der ganze Mechanismus in zwei Worten. Wer sich im Verlust ärgert und die Limite erhöhen will, muss drei Tage warten – lang genug, um es sich anders zu überlegen. Wer sie senkt, ist sofort geschützt. Der Gesetzgeber verlangt, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste setzt; Artikel 87 VGS lässt ein Absenken sofort wirken und ein Anheben nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein Freiwettenangebot ändert an dieser Mechanik nichts. Es kommt danach.
Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgelegte Einzahlungslimite. Wer eine Zahl wie CHF 1’000 als staatliche Grenze kennt, hat sie aus einem anderen Land mitgebracht. Was es gibt, sind die Limiten des jeweiligen Veranstalters, und die erwähnte freiwillige 30-Tage-Einzahlungslimite ist eine Selbstbeschränkung auf eigenes Verlangen.
Interessant ist, was ein Gratisguthaben für einen Spieler mit einer gesetzten Verlustlimite bedeutet. Das Guthaben ist kein Einsatz aus eigener Tasche, aber der Verlust daraus zählt je nach Ausgestaltung in die Verlustrechnung. Wer eine Limite von CHF 200 für 30 Tage gesetzt hat und sie mit einem Zehner-Guthaben beginnt, hat für eigene Einsätze nur noch CHF 190 Raum, wenn der Verlust mitgezählt wird. Ein Freiguthaben vergrössert also nicht den Spielraum, den eine Verlustlimite schafft – es zehrt an ihm.
Kontosperren sind der zweite Mechanismus, und sie sind bei weitem schärfer als jede Limite. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach Artikel 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die strengste Konsequenz im ganzen System, und sie trifft genau die Menschen, die sie brauchen.
Der dritte Punkt ist unbequem und gehört trotzdem auf diese Seite: Der Schutz an den Verkaufsstellen ist nicht wasserdicht. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt, und an Verkaufspunkten wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist ein Befund über die Realität, nicht über die Absicht, und er betrifft alle Angebote, die an einer Verkaufsstelle laufen. Der Online-Kanal hat die Identitätsprüfung als Gegenmittel – nicht als Rechtfertigung, sondern als Unterschied.
Für einen Freiwettennutzer folgt daraus eine einfache Reihenfolge: Limiten setzen, bevor das erste Guthaben verwendet wird, und nicht danach. Das klingt banal, aber die Limitenprüfung vor der ersten Teilnahme ist genau die Reihenfolge, die das System vorsieht, und sie ist der Grund, warum sie in der Registrierung nicht übersprungen werden kann.
Ein Konto, ein Name, eine Adresse: warum die Prüfung nicht verhandelbar ist
Die Registrierung ist der Engpass, durch den jede Freiwette in der Schweiz muss, und wer sie als Ärgernis betrachtet, verwechselt Ursache und Wirkung.
Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist kein Verwaltungsakt, das ist die Sperrregister-Logik in Software: Ohne verifizierte Identität kann das Register nicht greifen.
Auf der Seite der Auszahlung entspricht dem die Kontobindung. Gewinne fliessen bis CHF 1’000 automatisch ins Wallet, darüber auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Das ist der Grund, warum anonyme oder Krypto-Auszahlungen im bewilligten Angebot nicht vorkommen – nicht aus Misstrauen gegen den Spieler, sondern weil die Rückverfolgbarkeit Teil des Schutzkonzepts ist.
Wer eine Freiwette nutzen will, muss also zwei Dinge hinnehmen: dass er sein Konto verifizieren lässt, und dass sein Guthaben nicht ohne Weiteres auszahlbar ist. Beides ist nicht das Kleingedruckte, es ist das Produkt.
Für einen Spieler in einem Kanton ausserhalb des Vertragsgebiets ist die Reihenfolge noch klarer. Er wählt zuerst den Veranstalter, der ihn überhaupt aufnimmt, und die Wahl einer Freiwette kommt danach.
Die bewilligten Veranstalter im Einzelnen
Zwei Häuser tragen das Schweizer Sportwettenangebot. Sie sind sich ähnlicher, als beide zugeben würden, und verschieden genug, dass die Wahl zwischen ihnen eine ist.
Sporttip: die breitere Bühne, mit dem Kombiboost als Zugpferd
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Der auffälligste Baustein für einen Freiwettennutzer ist der Kombiboost, weil er einer ist, der an Bedingungen hängt. Er gilt ausschliesslich online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist eine Staffelung, die den Zusatznutzen erst bei einer ganzen Reihe schwieriger Voraussagen gross werden lässt; bei vier Voraussagen ist der Zusatz der kleinste und die Eintrittshürde die niedrigste.
Daneben stehen die Quoten- und Profitboosts: Erstere gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Letztere erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und beide verfallen bei einem Cash-Out. Wer den Boost nimmt und dann vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung – nicht die Wette, aber den Zusatz.
Cash-Out selbst ist bei Sporttip ein vollständiger Ausstieg: für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Auszahlungsbetrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer den Ausstieg als Sicherheitsnetz einplant, plant mit einem Netz, das Löcher haben darf.
Beim Ein- und Auszahlungsweg ist Swisslos nüchtern: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer sein Guthaben abheben will, zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Mein Urteil: Bei Sporttip entscheidet die Staffelung des Kombiboosts, ob sich die Aktionsmechanik lohnt – erst ab einer ganzen Kette von Voraussagen mit Quote ab 1.50 wird sie erheblich, und wer nur eine Wette platzieren will, bekommt dort fast nichts. Die Auszahlungskommission ab dem dritten Bezug in einem Jahr ist der zweite Punkt, an dem das Haus an einem Freiwettengewinn noch einmal mitschneidet, wenn der Gewinn abhebbar wäre. Wer seinen Sport in der Deutschschweiz verfolgt und ohnehin mit Kombinationen arbeitet, findet hier das passendere Werkzeug; wer eine einzelne Wette auf einen Markt setzen will, der auf der Gespa-Liste fehlt, findet ihn hier gar nicht.
Jouez Sport: die Westschweizer Adresse mit dem Aktionsguthaben
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer ausserhalb dieser sechs Kantone wohnt, kommt nicht an ein Konto.
Für den Freiwettennutzer ist das Haus durch die «Patinoires et Stades»-Aktion der Saison 2025/26 geprägt: Laufzeit vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen, ein in den National-League-Stadien verbreiteter Code, Einlösung innert 7 Tagen im verifizierten Konto, CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein Angebot mit einem Ort und einem Anlass – wer nicht im Stadion war, hatte keinen Zugang, und der Zeitplan sagt mehr über die Zielgruppe als jede Werbebotschaft.
Den Rahmen um dieses Guthaben bilden zwei Limiten. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt und das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das ist eine schmale Spanne zwischen dem, was sich aufladen lässt, und dem, was ein Gewinn auslösen kann – und der Deckel auf dem Wallet-Guthaben macht das Konto für den, der grosse Beträge parken will, ungeeignet.
Über eigene Wettbewerbsformate und Zusatzfunktionen: Das Haus führt Jouez Sport für ein klar abgegrenztes Publikum, und die Promotionspraxis ist auf Anlässe im eigenen Absatzgebiet zugeschnitten.
Mein Urteil: Jouez Sport ist die schmale, gut dosierte Adresse, und die 7’000 Stück der «Patinoires»-Aktion sagen alles über ihren Charakter – wer in einem der sechs Kantone wohnt und ohnehin Hockey schaut, trifft hier auf ein Angebot, das zu seinem Alltag passt. Wer ein ganzes Guthaben auf ein einziges Spiel setzen will, stösst an die Wallet-Grenze. Die Frage, die dieses Haus für den Westschweizer aufwirft, ist nicht die Grösse des Betrags, sondern ob er den Code an einem der sieben Tage in der Hand gehabt hat.
Marken ohne Schweizer Bewilligung im Vergleich
Die folgenden acht Marken tauchen in Schweizer Suchergebnissen auf, und ein Spieler trifft sie, obwohl sie hier nicht bewilligt sind. Sie werden hier beschrieben und bewertet, nicht empfohlen, und sie tragen alle das gleiche Merkmal: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem BGS. Für jede von ihnen gilt, dass eine gemeldete Bewilligung in der Schweiz keine Kraft hat, dass keine Anbindung an das Sperrregister besteht, dass ein Schweizer Rechtsweg fehlt und dass die Domains auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden können.
IviBet: gelistet, aber ohne Schweizer Rechtsweg
IviBet gehört zu den Marken, denen ein Schweizer Spieler in Suchresultaten begegnet, und die Bewertung beginnt und endet bei der Bewilligungslücke. Ohne Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS fehlt die Grundlage für alles, was im bewilligten System selbstverständlich ist: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Instanzenweg bei einer strittigen Auszahlung, keine Aufsicht, die eine Beschwerde aufnehmen könnte. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Wer abwägt, ob er dort ein Konto führt, sollte einkalkulieren, dass seine Domain jederzeit auf die Sperrliste gesetzt werden kann und der Zugang dann ohne Vorwarnung aus dem Schweizer Netz verschwindet.
In diesem Rahmen ist die Marke für den interessant, der ausserhalb des Schweizer Systems spielen will und die Konsequenzen kennt – und für den, der den Schweizer Schutz sucht, ist sie die falsche Adresse. Was sie an Produkt und Quoten bietet, ersetzt diesen fehlenden Rechtsweg nicht.
Pribet: das Etikett ist das ganze Argument
Pribet trägt dasselbe Etikett wie die übrigen Marken dieser Gruppe: keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, und damit ist die Frage nach der Zulässigkeit für jede andere Marke beantwortet, bevor man sich die Quoten ansieht. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzsystems – kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Sperrwirkung einer Schweizer Spielsperre.
Der praktische Kern liegt nicht im Produkt, sondern in der Reihenfolge der Prüfung: Wer sich für eine solche Marke interessiert, sollte zuerst klären, was passiert, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Die Antwort ist nicht beruhigend, und sie ist für alle neun Marken dieser Liste dieselbe. Für einen Spieler, der ohnehin nur mit kleinem Einsatz arbeitet, ist der Verlust eines Aktionsguthabens zu verkraften; der Verlust einer grossen Auszahlung nicht.
HighFlyBet: kein Konto im Sperrregister, keine Schweizer Spielsperre
HighFlyBet steht wie die anderen Marken ohne Schweizer Bewilligung da, und der Unterschied zu einem bewilligten Veranstalter zeigt sich an einer Stelle, die man leicht übersieht: Eine bei Swisslos oder der Loterie Romande eingetragene Spielsperre wirkt hier nicht. Wer sich selbst gesperrt hat – produktbezogen für 1 bis 180 Tage oder unbefristet im schweizweiten Register –, findet bei einer ausländischen Marke keine Tür, die sich dadurch schliesst. Der Schutzmechanismus, den die Schweiz aufgebaut hat, endet an der Landesgrenze, und diese Marke liegt ausserhalb.
Das ist für einen Menschen in einer schwierigen Phase kein Detail, sondern der entscheidende Punkt. Wer eine Sperre braucht, braucht eine Umgebung, in der sie greift.
BetFury: Domain-Hopping als Dauerzustand
BetFury gehört in die Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung, und bei ihr ist die Domain-Frage besonders greifbar, weil sie mit einem Wechsel der Endung arbeitet. Die Sperrliste der Gespa erfasst ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt das Domain-Hopping.
Für einen Spieler heisst das: Die Erreichbarkeit einer solchen Marke ist keine Konstante, sondern ein Zustand, der sich ändern kann. Wer dort ein Guthaben hält, kann es eines Tages nicht mehr abrufen. Alle neun Marken dieser Liste tragen dieses Merkmal, und für den, der Wert auf Erreichbarkeit legt, ist es das Kriterium vor allen anderen.
BC.Game: die Wahl zwischen Produktumfang und Rechtsschutz
BC.Game gehört zu den Marken, die Schweizer Spieler kennen, ohne dass sie hier bewilligt wären – und damit steht die Entscheidung im Raum, die diese ganze Gruppe kennzeichnet: umfangreicheres Produkt gegen vollständigen Rechtsschutz. Wer im bewilligten System spielt, hat eine geschlossene Liste an Sportarten und Wettarten, ein Wohnsitzerfordernis, eine Identitätsprüfung und ein Limitensystem. Wer ausserhalb spielt, hat mehr Möglichkeiten und trägt das Risiko allein.
Für einen entscheidungsfreudigen Spieler mit klaren Grenzen ist das eine bewusste Wahl. Für den, der eine Schweizer Spielsperre braucht oder einen Rechtsweg für eine strittige Auszahlung, ist es keine Wahl, sondern ein Irrweg. Wer abseits des Systems etwas wettet, sollte wissen, dass die Schweiz keine Sperre gegen Zahlungen an solche Anbieter kennt: Was wirkt, ist die DNS-Sperre, und die trifft die Domain, nicht das Konto.
1xBet: kein Anspruch auf Schweizer Spielerschutz
1xBet ist eine der bekanntesten Marken dieser Gruppe und trägt dieselbe Bewilligungslücke. Eine ausländische Bewilligung – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Kraft. Wer dort spielt, hat keinen Anspruch auf den Schweizer Spielerschutz: keine Anbindung an das Sperrregister, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Instanz, an die man sich wenden kann. Und weil das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung strafbar ist – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre –, können Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Spieler selbst wird nicht bestraft; sein Guthaben kann es trotzdem erwischen.
Das ist der Punkt, an dem eine rational kalkulierte Entscheidung für eine ausländische Marke ihre Grenze findet: Die Rechnung geht nur auf, solange keine Auszahlung strittig wird.
BetOnRed: das Einzahlungsversprechen ohne Gegenprobe
BetOnRed steht im gleichen Feld wie die übrigen acht Marken: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko. In diesem Feld ist der massgebliche Faktor nicht der Aktionsbetrag, sondern die Frage, wie verlässlich eine Auszahlung ankommt.
Wer eine Marke ausserhalb des Bewilligungssystems prüft, prüft Auszahlungszeiten, Auszahlungslimiten und Identitätsanforderungen – und die Gespa-Aufsicht, die das für die Schweizer Veranstalter regelmässig tut, fehlt hier. Der Leser, der trotzdem ein Konto dort hält, sollte eine kleine Auszahlung vor einer grossen testen. Das ist keine Empfehlung für die Marke, sondern die einzige Probe, die er selbst durchführen kann.
BDMBet: die Verengung wirkt zuerst gegen den Leser
BDMBet gehört zu den neun gelisteten Marken ohne Schweizer Bewilligung, und bei ihr wie bei den anderen acht gilt: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspielangebot ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 nach Artikel 131 BGS geahndet. Deshalb wird hier beschrieben und bewertet und nicht geworben.
Für den Leser folgt daraus ein doppelter Nachteil. Er liest ein Angebot, das er in der Schweiz nicht beworben sehen darf, und er bekommt es in einem Umfeld, in dem die Gespa-Liste und die geschlossene Liste der erlaubten Sportarten nicht gelten. Wer bis hierher gelesen hat, hat die Information, die er braucht: Die Wahl ist kleiner, als die Suchresultate suggerieren, und der Schutz, den das bewilligte System bietet, ist der Grund, warum der Fremdanbieter nicht in dasselbe Geschäft passen muss. Wer das trotzdem prüft, prüft die Ein- und Auszahlungswege – nicht die Höhe eines Gutschriftversprechens.
Steuern, Limiten und der Tag danach: die Fragen, die nach dem Gewinn kommen
Zwei Zahlen bestimmen die Steuerfrage, und beide sind einfach. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zur Höhe des Steuerfreibetrags pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; versteuert wird erst der Betrag darüber. Der massgebende Betrag für die direkte Bundessteuer, den die ESTV führt, liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 bei CHF 1’070’400 lag. Der kantonale Freibetrag ist ein anderer, und der Unterschied ist erheblich: je nach Kanton.
Wer einen normalen Freiwettengewinn von CHF 9 oder CHF 200 erzielt, gewinnt weit unter diesen Schwellen. Er zahlt keine Einkommenssteuer auf diesen Betrag und keine Verrechnungssteuer. Bei einem Gewinn über der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; die Steuer lässt sich über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen.
Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Wer von einer Abgabe auf jeden Wettschein liest, hat sie aus einem anderen Land.
Der Unterschied zwischen bewilligt und nicht bewilligt zeigt sich hier zum zweiten Mal. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer also auf eine ausländische Marke setzt, sollte den steuerlichen Teil nicht als «nichts» abtun, sondern «je nach Kanton» prüfen. Für eine konkrete Auskunft ist ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Auf der Auszahlungsseite ist die Schwelle bei beiden Veranstaltern dieselbe: Bis CHF 1’000 geht der Gewinn automatisch ins Wallet, darüber auf ein Konto auf den eigenen Namen – bei Swisslos innert 3 Arbeitstagen, bei der Loterie Romande per Überweisung auf die angegebene IBAN. Wer ein Gratisspielguthaben gewinnt, bleibt im System: Das Guthaben ist nicht auszahlbar, und daran ändert die Steuerfrage nichts, weil der Betrag nicht auszahlbar ist.
Und dann ist da noch die Frist, die ich auf dieser Seite am häufigsten unterschätzt sehe: Gewinne, die nicht gelten gemacht werden, verfallen. Bei Swisslos gilt eine Frist von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung, nach der ein Gewinn zugunsten des Zwecks von Swisslos verfällt; eine Einsprache gegen einen abgelehnten Auszahlungsantrag muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Wer einen Freibetrag liegen lässt, verliert ihn – und die Uhr läuft ab der Bekanntmachung, nicht ab dem Moment, in dem man es merkt.
Häufige Fragen zu Freiwetten in der Schweiz
Was genau ist eine Freiwette, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?
Eine Freiwette ist eine Wette, deren Einsatz der Veranstalter stellt. Nur der Gewinn wird ausgezahlt – der Einsatz selbst nicht. Bei einer Wette mit eigenem Geld kommt im Gewinnfall der Einsatz zurück; bei einer Freiwette fehlt er. Das auszahlbare Guthaben ist im Schweizer System entsprechend nur das Ergebnis aus Quote und Einsatz.
Dürfen die Schweizer Veranstalter überhaupt Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?
Nein. Gratisspielguthaben und Freiwetten brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erhielt die Loterie Romande 24 Zustimmungen und Swisslos deren 8. Dieser Rahmen erklärt, warum Schweizer Neukundenaktionen selten, klein, befristet und meist an einen Code gebunden sind. Ein unbefristetes Gratisguthaben für alle passt nicht in dieses Muster.
Wie wird der Gewinn berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?
Bei Sporttip gilt Einsatz mal Quote, bei Kombinationen das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Bei CHF 10 Freiguthaben und einer Quote von 1.90 beträgt der Nettogewinn CHF 9 – der Einsatz fehlt in dieser Summe, weil er nicht zurückfliesst.
Welche Bedingungen muss ich vor dem Einsatz einer Freiwette prüfen?
Vier Grössen entscheiden: die Frist, in der das Guthaben verbraucht sein muss, eine Mindestquote für zählende Voraussagen, eine Stückzahl- oder Aktionsbegrenzung und die Frage der Auszahlbarkeit. Beim belegten Schweizer Promotionsguthaben galt eine Gültigkeit von 30 Tagen bei fehlender Auszahlbarkeit; beim Kombiboost sind es mindestens vier Voraussagen mit je Quote 1.50.
Muss ich Verlustlimiten gesetzt haben, bevor ich eine Freiwette platzieren kann?
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ohne gesetzte Limiten läuft die Registrierung nicht weiter – und ein Gratisguthaben ist kein Freifahrtsschein durch diese Prüfung.
Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Für die direkte Bundessteuer liegt der Betrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Kantonal gilt ein anderer Wert – je nach Kanton. Ein typischer Freiwettengewinn bleibt weit darunter.
Bonus – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
