Wettboni bei Buchmachern: Wer wirklich etwas davon hat

Updated Oktober 2026
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In der Schweiz darf nicht jeder Buchmacher mit Boni winken, und wer es darf, tut es sparsam: 2025 hat die Aufsicht Swisslos acht Zustimmungen für Gratisspielguthaben erteilt. Die Loterie Romande kam auf 24. Zwei Zahlen, die den ganzen Markt erklären, über den diese Seite redet.

Ein dreistufiges Siegerpodest aus Holz steht in einer leeren Halle, helle Deckenlampen werfen weiche Schatten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der Aufsichtsbehörde für Geldspiele und die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen geprüft.

Wettbonus verstehen, bevor man ihn annimmt: das Kleingedruckte entscheidet

Ein Wettbonus ist bezahlte Aufmerksamkeit. Dahinter sitzt eine Marge, die in jede Quote eingebaut ist, und ein Veranstalter, der eine Aktion nicht aus Nettigkeit auflegt, sondern weil Neukunden ihm mehr einbringen als die Aktion kostet. Wer das einmal verstanden hat, liest Bonusbedingungen anders.

Eine Eingangshalle mit Marmorboden und hohen Fenstern ohne Menschen, Tageslicht spiegelt sich auf dem Boden.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Gratiswette, Boost, Aktionsguthaben: warum nur die Nettozahlen zählen

Gratiswetten, Boosts und Aktionsguthaben haben Mindestquoten, Fristen und Umsatzbedingungen. Der entscheidende Satz steckt in einer einzigen Regel: Gewinne aus Gratiswetten enthalten den Einsatz nicht. Wer eine Gratiswette über CHF 10 erfolgreich setzt, bekommt nicht 10 mal Quote zurück, sondern 10 mal (Quote minus 1). Bei Quote 2.00 ist das halb so viel, wie der erste Blick verspricht.

Ein Boost ist eine andere Bauart. Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

«Quotenboost» heisst nicht, dass die Quote auf dem Wettschein plötzlich grosszügiger wäre als der Markt. Bei Sporttip gelten Quotenboosts nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer den Boost nutzt und dann cash out, verliert ihn.

Auf der Anbieterseite ist der Wortschatz noch weiter gespannt. Man liest von «Gratiswette», «Freiwette», «Risikofreier Wette», «Willkommenspaket». Vier Bezeichnungen für Mechanismen, die sich unterschiedlich verhalten, wenn sie einmal ausgelöst sind, und es lohnt sich, die Mechanik je Aktion von Hand nachzurechnen.

Wettschein, Wallet, Liga-Wette: woran die Aktion hängt

Die Liste der suchbaren Varianten ist lang, und wer nach einem Bonus für eine bestimmte Liga sucht, sollte den Mechanismus kennen: Eine Aktion hängt fast nie am Wettbewerb, sondern am Wettschein. Der Bonusmechanismus greift an der Quote, an der Anzahl Voraussagen, am Einsatz oder an der Art der Kombination.

Die Sporttip-Spielregeln liefern das anschaulichste Beispiel. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eine Kombination aus Ergebnis und Torschützenkönig selbst zusammenklickt, baut an einer Regel vorbei. Die Wette wird entweder nicht angenommen oder später zurückgerollt, und aus dem erhofften Boost wird eine Rückerstattung.

Dazu kommt die Auszahlung am Ende. Wer eine Wette gewinnt, sollte wissen, was tatsächlich ankommt. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einem Gewinn von CHF 248.37 macht die Rundung ein paar Rappen aus; bei einem Systemwetten-Gewinn und einem Einsatz nahe dem Maximum ist es mehr.

Ein weiterer Mechanismus, den Werbung selten erwähnt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der ausgelobte Bonus kann damit in sich zusammenfallen.

Und dann ist da noch die Frist nach dem Spiel. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein Erfolg, den man liegen lässt, ist kein Gewinn.

Die Bewilligungszeile: wem man überhaupt zuhört

Ein Wettbonus hat einen Wert, und dieser Wert setzt die Bewilligung voraus. Wer in der Schweiz Wetten veranstaltet, braucht eine Bewilligung; Bonusaktionen unterliegen zusätzlich der Zustimmung der Aufsicht. Ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung ist vor allem eines: ein Werbeversprechen ohne Schweizer Rechtsweg. Die Bewilligungen und Zustimmungen der beiden Schweizer Veranstalterinnen sind aufgeführt bei Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Die zehn besprochenen Buchmacher sind in der Rubrik «Die zehn Buchmacher und ihre Wettboni im Überblick» mit ihrer Bewilligungslage aufgeführt.

Die zehn Buchmacher und ihre Wettboni im Überblick

Die folgende Rangliste bewertet Bonusbedingungen, Bewilligung und Quotenniveau und weist aus, welche Aktionen in der Schweiz nutzbar sind. Nutzbar heisst dabei nicht nur erlaubt, sondern auch tatsächlich zugänglich für einen Haushalt mit Schweizer Wohnsitz. Das schliesst mehr Angebote aus, als Werbebanner vermuten lassen.

Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage, nicht der Grösse des Werbebudgets: Die zwei Schweizer Veranstalterinnen zuerst, danach die ausländischen Marken, jede mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung».

Buchmacher Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Fezbet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
Wettigo keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
Duelbits keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
BDMBet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
PowBet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
Coolzino keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt

Die Spalte zur Bewilligung ist deshalb so monoton, weil das Gesetz monoton ist: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer eine weitere Liste lizenzierter Buchmacher sucht, findet keine, weil es keine gibt. Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Für die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung steht in der Tabelle dasselbe, und in der Rubrik «Die zehn Buchmacher und ihre Wettboni im Überblick» steht zu jeder von ihnen nur das, was über ihre Bewilligungslage zu sagen ist. Keine in der Schweiz gültige Bewilligung bedeutet auch, dass keine Kontrolle über die Spieleinsätze besteht: keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Rechtsweg.

Wo das Angebot an Grenzen stösst

Wer einen Bonus sucht, stösst in der Schweiz zuerst auf eine Mengengrenze und dann auf eine Gebietsgrenze. Die Mengengrenze erklärt die acht Zustimmungen. Die Gebietsgrenze erklärt, warum unter zehn Anbietern nur die beiden ersten für einen Schweizer Haushalt überhaupt in Frage kommen, und wählt dann noch nach Wohnsitz aus.

Ein Fehler, der bei der Suche nach Bonusangeboten regelmässig passiert: Das Bonusangebot wird mit dem Spielangebot verwechselt, das an der Kasse desselben Veranstalters steht. Es sind verschiedene Dinge. Swisslos kann eine bestehende Aktion jederzeit beenden, und ihr Fehlen am Spielort sagt nichts über die Online-Konditionen. Umgekehrt sagt eine Zustimmung der Aufsicht nur, dass die Aktion erteilt worden ist, nicht dass sie noch läuft.

Grundlagen und Einordnung: Wie Buchmacher an der Marge verdienen

Für alles, was mit Boni zu tun hat, gilt eine einzige Rechnung: Der Buchmacher verdient an der Marge jeder Quote, und Boni sind Werbung mit Bedingungen, kein Geschenk. Die Marge ist der Teil jedes Einsatzes, der unabhängig vom Ausgang beim Veranstalter bleibt.

Ein Paar Ski steckt aufrecht im Schnee vor einer Berghütte, im Hintergrund färbt der Sonnenaufgang die Gipfel.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Um zu zeigen, was das konkret heisst, reicht ein Schulbeispiel: ein Markt mit zwei Ausgängen, beide zu Quote 1.90. Das ist kein zitiertes Angebot, sondern eine Rechenhilfe. Setzt man die Kehrwerte zusammen, ergibt sich ein Auszahlungsschlüssel von rund 95 Prozent. Der Buchmacher behält also ungefähr 5 Prozent jedes Einsatzes auf diesen Markt, gleichgültig, wer gewinnt.

Fünf Prozent klingt nach wenig, bis man bedenkt, was das über viele Wetten bedeutet. Wer über einen Monat CHF 1’000 in Wetten zu solchen Quoten umsetzt, hat statistisch gesehen rund CHF 50 an den Veranstalter verloren, bevor überhaupt ein Tipp falsch war. Die Marge sitzt in der Quote, nicht in einer Gebühr, und sie lässt sich nicht umgehen, indem man vorsichtiger setzt.

Woher die Zahl auf dem Wettschein kommt

Der Auszahlungsschlüssel ist eine Marktkennzahl ohne Gesetzeskraft: der Anteil aller Einsätze, den ein einzelner Markt zurückzahlt. Er wird als Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes gebildet, die Marge ist 100 Prozent minus dieser Anteil.

Die beiden Zahlen sind dieselbe Sache aus zwei Richtungen. Ein Schlüssel von 95 Prozent ist eine Marge von 5 Prozent. Wer den einen Wert liest, soll den anderen nicht als zusätzliche Information missverstehen. Ob eine Marge gut oder schlecht ist, hängt vom Markt ab. Der Auszahlungsschlüssel eines Hauptmarktes ist nicht der eines Nebenmarktes, und die Zahl, die auf der Seite steht, ist immer nur für den Markt gültig, aus dem sie gerechnet wurde.

Der Auszahlungsschlüssel bewegt sich je nach Markt und je nach Anbieter in einer anderen Grössenordnung. Je mehr Ausgänge ein Markt hat und je enger die Quoten beieinanderliegen, desto mehr zieht der Veranstalter ab, weil die Summe der Kehrwerte über viele Ausgänge schneller über 1 wächst. Auf einen Zwei-Wege-Markt wie im Beispiel ist die Marge am kleinsten. Bei einem Handicap mit vier oder sechs möglichen Ausgängen ist sie typischerweise höher, weil die Quoten enger liegen.

Bonusbedingungen sind der zweite Ort, an dem die Marge arbeitet. Jede Bedingung, die zum Setzen zwingt, führt den Spieler noch einmal durch die Marge. Ein Umsatzziel von CHF 5’000 auf einem Markt mit rund 95 Prozent Auszahlungsschlüssel ist eine Rechnung, keine Formalie, und wer sie im Kopf überschlägt, versteht, warum ein «grosszügiger» Bonus selten grosszügig endet. Wie sich das auf konkrete Angebote auswirkt, steht bei den einzelnen Buchmachern.

Zwei Wege in den Markt, zwei Arten von Risiko

In der Schweiz entscheidet nicht der Bonus über den Weg, sondern die Wohnadresse. Zwei Wege in den Markt existieren, und beide haben einen Preis, den man kennen sollte. Wer in einem Kanton des Swisslos-Vertragsgebiets wohnt, hat Zugang zu einem Veranstalter mit Schweizer Bewilligung und ohne Spielmöglichkeit für Minderjährige; wer dies nicht tut, hat diesen Weg nicht offen (siehe den Abschnitt «Bewilligung, Geldspielgesetz und Sperrliste: was rechtlich gilt»).

Wer trotzdem spielt und bei einem ausländischen Anbieter landet, bekommt eine Aktion, die unter anderen Regeln läuft: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Das ist kein Verbot, sondern eine Wegbeschreibung. Die Wahl ist echt, aber sie ist nicht symmetrisch.

Bewilligung, Geldspielgesetz und Sperrliste: was rechtlich gilt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, auf Grundlage des Geldspielkonkordats in der Fassung ab 1. Januar 2021. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig; sie beaufsichtigt nur Casinos.

Die Bewilligung hat zwei Stufen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Bewilligung, woher sie auch kommt, entfaltet hier keine Wirkung. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Daraus folgt eine ungewöhnliche Marktlage: Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten Domains.

Wer eine Schweizer Sportwette anbieten darf

Swisslos betreibt seine Sportwetten unter dem Namen Sporttip und wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Im Gebiet der Swisslos ist eine Online-Registrierung möglich, und die Bedingungen sind eng: mindestens 18 Jahre, dazu Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Für einen Haushalt in Genf ist Sporttip also keine Option, und für einen Haushalt in Zürich ist es Jouez Sport nicht.

Welche Wetten erlaubt sind und welche nicht

Was im Programm stehen darf, ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Rubrik. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Interessant ist, was Livewetten bei Sporttip praktisch bedeuten: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Esports wird hier nicht als Sportart geführt. Eine Rubrik Esport erscheint in der Liste nicht, und damit fehlt die Grundlage, auf der ein Anbieter diese Wetten anbieten könnte.

Zu welchen Wetten der Zuschlag gehört

Eine Regel, die besonders bei schnellen Entscheidungen zählt: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, im Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Sieger einer Pokalpartie kann also bei einem Tor in der Verlängerung nicht aufgehen, auch wenn der Ausgang auf dem Platz entschieden ist.

Der Zuschlag ist ein Detail, das mehr Geld bewegt als so mancher Bonus. Bei einem Turnier mit vielen Entscheidungsspielen entscheidet er darüber, ob eine Wette gewinnt oder nicht, und keine Bonusbedingung ersetzt eine Regel, die man nicht gelesen hat.

Verlustlimiten und Spielschutz bei Bonusangeboten

Boni verleiten zum Weiterspielen; wer Verlustlimiten setzt und einhält, behält den Überblick über Einsätze und Verluste. Das klingt nach einem Satz aus einer Broschüre, ist aber als Rechnung gemeint: Zusätzliches Guthaben erhöht den Einsatz, ohne den Ausgang zu ändern, und deshalb steigt mit jedem Franken Bonus der Betrag, um den es am Ende gehen kann.

Wie die Limiten bei den Schweizer Veranstaltern funktionieren

Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Bonusmechanismus und die Limite treffen sich an genau einer Stelle. Wer eine Gratiswette zusätzlich zum Guthaben erhält, hat mehr Spielraum, aber dieselbe Verlustlimite. Die Limite ist die Obergrenze für den Verlust, nicht für den Umsatz. Wer auf einen 100-Prozent-Kombiboost hin grösser setzt, trifft die Limite schneller, ohne dass sich der Ausgang auch nur mit einem Franken geändert hätte.

Dazu kommt der Zugangsstopp. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die zehn Buchmacher im Einzelnen: Boni, Bedingungen, Bewilligung

Die beiden folgenden Schreibweisen benutzen durchgehend dieselbe Sprache für dieselben Dinge, weil die Unterschiede sonst im Wortschatz verschwinden: Bei Swisslos heissen die Dinge Veranstalterbewilligung, Spielbewilligung und Grossspiele; anderswo liest man «Lizenz», und das ist ein anderes Wort für etwas, das in der Schweiz keine Wirkung hat.

Swisslos Sporttip: das einzige bewilligte Bonusangebot mit Deutschschweizer Reichweite

Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat genau einen bewilligten Anbieter, und dieser Anbieter hat eine Aktion, die im Markt ihresgleichen sucht – nicht wegen der Höhe, sondern wegen der Zustimmung. Swisslos ist eine der beiden Organisatorinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt.

Betrieben wird Sporttip von der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51); die Aufsicht führt die Gespa.

Sieben Zahlen, die für den Alltag wichtiger sind als jede Aktion. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20 kaufen; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Unter den Zahlungsarten nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Der letzte Satz ist der wichtigste für jeden, der wegen eines Bonus kommt. Ein Gratisspielguthaben ist Spielguthaben, aber kein Geld. Es lässt sich einsetzen, und wenn daraus ein Gewinn entsteht, ist dieser auszahlbar; die Gutschrift selbst verlässt das System nicht. Wer ein Bonusangebot nach seinem Nennwert beurteilt, beurteilt eine Zahl, die nie auf dem Konto ankommt.

Zu den Mechanismen: Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und staffelt sich mit 5, 20, 40 und 100 Prozent auf den Nettogewinn. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Diese letzte Bedingung verdient eine eigene Zeile, weil sie die Versuchung erklärt. Cash-Out sieht aus wie ein Notausgang, kostet aber Geld, und bei den Boosts ist er ein Eigentor: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Kombination mit Boost gebaut hat und dann aussteigt, hat den Boost nicht teilweise, sondern gar nicht. Wird eine Wette abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist sie ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00 – auch hier ist der Bonus weg.

Das ist ein Bonus, der für die Menge gemacht ist, nicht für den, der auf der Suche nach dem grössten Geschenk ist. Wer regelmässig online spielt und Boosts ohnehin in seine Kombinationen einbaut, nutzt die Staffel als Rabatt auf die Marge. Wer einmalig 100 Franken abholt, findet hier nichts.

Loterie Romande Jouez Sport: bewilligt, aber ausserhalb der Westschweiz unzugänglich

Für einen Haushalt in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura ist Jouez Sport der einzige bewilligte Weg überhaupt. Betrieben wird es von der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Die Bewilligung entspricht der von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa.

Der Massstab ist derselbe wie oben beschrieben: Werbung mit Zustimmung der Aufsicht, keine Gratisspielguthaben ohne diese, Limiten, die der Spielende selbst setzt. Für die Westschweiz ist damit der übliche Bonusvergleich schnell zu Ende. Ein Anbieterwahl existiert nicht, und eine Rangliste mit zehn Einträgen, die französischsprachige Adressen berücksichtigt, wäre eine Rangliste mit einem bewilligten Eintrag.

Das ist die Position, an der Verlustlimiten, Registrierung und Bewilligung von der lästigen Formalität zur eigentlichen Information werden. Wer in der Westschweiz wohnt, vergleicht nicht Anbieter, sondern Bedingungen, und die Frage lautet nicht, wer den grössten Bonus zahlt, sondern ob die eigene Aktion überhaupt etwas mit der eigenen Spielweise zu tun hat.

Fezbet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande sind für Sportwetten zugelassen; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer hier spielt, begibt sich in ein System ohne Schweizer Aufsicht.

Es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keinen Rechtsweg. Die Domains dieser Marke können gesperrt werden. Für die Bewertung: Fezbet ist keine Alternative zu einem bewilligten Anbieter, sondern ein System ohne Schweizer Schutz. Wer dies wählt, agiert auf eigene Gefahr.

Wer sich für diesen Anbieter entscheidet, wählt ein System ohne Schweizer Aufsicht. Die regulatorischen Rahmenbedingungen sind hier nicht gegeben.

Cloudbet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen ausländischen Angeboten gilt: Eine im Ausland gemeldete Bewilligung ist in der Schweiz wirkungslos (Art. 4 BGS). Nutzer sind hier nicht durch die Schweizer Aufsicht geschützt.

Das Sperrregister der Gespa ist hier nicht anwendbar, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Nutzer sollten beachten, dass keine Kontrolle durch Schweizer Behörden erfolgt. Cloudbet ist daher kein gleichwertiger Ersatz zu lizenzierten Angeboten. Wer hier wettet, setzt auf ein System ohne nationale Rückgriffsmöglichkeit.

Dieses Angebot erfüllt nicht die Voraussetzungen für einen bewilligten Betrieb in der Schweiz. Eine regulatorische Kontrolle findet nicht statt.

Wettigo: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo besitzt keine Schweizer Bewilligung, womit das Angebot in der Schweiz rechtlich nicht zulässig ist (Art. 4 BGS). Der Anbieter unterliegt keiner Aufsicht durch die Gespa.

Ohne Schweizer Aufsicht fehlt auch die Anbindung an das Sperrregister. Wettigo ist kein bewilligtes Angebot und unterliegt keinen Schweizer Regeln zur Spielersicherheit. Wer das Angebot nutzt, verzichtet auf die Vorteile des regulierten Marktes. Das ist eine klare Grenze.

Duelbits: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Duelbits agiert ohne Schweizer Bewilligung, was nach Art. 4 BGS bedeutet, dass das Angebot keine rechtliche Wirkung im schweizerischen Geldspielsektor entfaltet.

Hier existiert keine Verknüpfung mit dem Schweizer Sperrregister. Duelbits bietet keine Absicherung durch Schweizer Institutionen. Wer sich für diesen Weg entscheidet, sollte sich des Fehlens jeglicher Rückgriffsmöglichkeit bewusst sein. Die Risiken sind hier individuell zu tragen.

BDMBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

BDMBet bietet seine Dienste ohne Schweizer Bewilligung an, weshalb die im Ausland gemeldete Lizenz hier keine Gültigkeit besitzt (Art. 4 BGS).

Es besteht kein Zugang zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. BDMBet ist nicht in das bewilligte System eingebunden. Für Spieler bedeutet dies den Verzicht auf den regulatorischen Schutz durch die Gespa. Ein Bonus ändert an dieser rechtlichen Ausgangslage nichts.

PowBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

PowBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz sind ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande für Sportwetten zugelassen; ausländische Bewilligungen haben keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Wer diesen Anbieter nutzt, verzichtet auf Schweizer Schutzmechanismen.

Eine Verbindung zum Sperrregister besteht nicht. Die Domains können gesperrt werden, und der Rechtsweg ist in der Schweiz nicht gegeben. PowBet bietet kein gleichwertiges Sicherheitsniveau. Spieler tragen das volle Risiko eines unregulierten Systems, unabhängig von Werbeversprechen.

Coolzino: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung, womit das Angebot unter Art. 4 BGS fällt und in der Schweiz keine rechtliche Gültigkeit entfaltet. Nutzer profitieren hier nicht von der Schweizer Spielaufsicht.

Coolzino ist nicht an Schweizer Sperrlisten angebunden, und Rechtsbehelfe sind nicht vorgesehen. Das Angebot stellt keine Alternative zu bewilligten Anbietern dar, sondern operiert ausserhalb der Schweizer Rechtsordnung. Wer hier wettet, agiert ohne den Schutz der nationalen Aufsicht – das bleibt auch bei Aktionen bestehen.

N1 Bet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

N1 Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung, wodurch die ausländische Lizenzierung gemäss Art. 4 BGS in der Schweiz wirkungslos bleibt. Die Aufsicht durch die Gespa findet nicht statt.

Die Anbindung an das Sperrregister fehlt, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. N1 Bet unterliegt nicht den bewilligten Standards. Nutzer agieren hier ohne die Absicherung, die ein in der Schweiz bewilligtes System bietet.

Ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Grundlage für eine gleichwertige Absicherung des Spielers. Die regulatorische Einstufung bleibt dabei unabhängig von etwaigen Bonusversprechen.

Was ein Bonus am Ende kostet: Marge, Umsatz und die Rechnung dahinter

Ein Bonus ist kein Guthaben, sondern eine Verpflichtung mit Zinsen. Um das zu zeigen, reicht das Schulbeispiel von oben: zwei Ausgänge zu Quote 1.90, Auszahlungsschlüssel rund 95 Prozent, Marge rund 5 Prozent. Das ist eine Spanne, kein fester Wert; die genaue Zahl hängt davon ab, wie die beiden Quoten im konkreten Markt stehen, und bei Quoten von 1.85 auf beiden Seiten verschiebt sie sich.

Wer zusätzliches Guthaben einsetzt, läuft noch einmal durch diese Marge. Setzt jemand über einen Monat CHF 4’000 in Wetten auf diesen Markt um, ist der statistisch zu erwartende Verlust rund CHF 200, also die Marge auf den Umsatz. Steigt der Umsatz, weil eine Aktion zum Weiterspielen animiert, steigt der erwartete Verlust im selben Verhältnis.

Das ist der Grund, warum die Bedingungen zählen und nicht der Nennwert. Ein Gratisspielguthaben ohne Auszahlbarkeit und mit kurzer Frist ist nur dann etwas wert, wenn es in einen auszahlbaren Gewinn verwandelt wird. Der Kombiboost ist die ehrlichere Bauart: Er zahlt auf den Nettogewinn, also auf den Teil, der nach der Marge bleibt. Der Prozentsatz bei vier Voraussagen ist klein, und das ist konsequent, denn ab vier Voraussagen steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine davon danebengeht.

Die durchschnittliche Belastung beim Durchspielen einer Aktion bemisst sich an drei Dingen: der Höhe des eingesetzten Bonus, der Marge des Marktes, auf den gesetzt wird, und der Zahl der Wetten. Wer eine Vorgabe von vier Mindestquoten von je 1.50 auf dem erwähnten Markt einhält, setzt einen Betrag mehrfach um und zahlt auf jede dieser Wetten die Marge. Die Spanne ist die eigentliche Auskunft über die Aktion.

Wer ein Angebot bewerten will, sucht deshalb nach drei Angaben: dem Einsatz, der zum Freispielen nötig ist, der Mindestquote für qualifizierende Wetten und dem Datum, an dem die Aktion endet. Fehlt eine davon, ist das kein Detail, sondern der Kern. Alles andere sind Zahlen, die sich gut anhören.

Zur Steuer noch ein Satz, weil das Gerücht hartnäckig ist. Ein Spielgewinn aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel ist bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei; erst darüber fällt eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent an, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Der Bundesfreibetrag liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Freibetrag weicht ab – je nach Kanton. Eine Quellensteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer es genau wissen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen zu Wettboni bei Buchmachern

Wie verdient ein Buchmacher an Wettboni, und wo steckt die Marge?

Die Marge sitzt in jeder Quote, nicht im Bonus. Bei zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsschlüssel von rund 95 Prozent, der Buchmacher behält also rund 5 Prozent jedes Einsatzes. Ein Bonus führt den Spieler häufiger durch diese Marge, weil er zusätzlichen Umsatz erzeugt. Die Aktion ist Werbung, die sich über das Volumen bezahlt.

Welche Buchmacher dürfen in der Schweiz Boni anbieten?

Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Sportwetten auf zwei begrenzt; eine im Ausland gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Für Gratisspielguthaben braucht es zusätzlich die Zustimmung der Aufsicht: 2025 erhielt Swisslos acht, die Loterie Romande 24.

Worin unterscheiden sich Neukundenbonus, Boost und Gratiswette?

Ein Neukundenbonus ist zusätzliches Guthaben, eine Gratiswette setzt einen Gewinn frei, ohne den Einsatz zurückzugeben – Gewinne aus Gratiswetten enthalten den Einsatz nicht. Ein Boost erhöht den Gewinn auf einen bestehenden Wettschein, bei Sporttip als Kombiboost online mit mindestens vier Voraussagen zu je mindestens 1.50. Drei Mechanismen, drei verschiedene Werte.

Welche Fristen und Mindestquoten gelten typischerweise für Aktionen?

Die Schweizer Veranstalterinnen arbeiten mit eigenen Bedingungen; bei Sporttip verlangt der Kombiboost mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und gilt nur online. Gewinne aus Sporttip-Wetten verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung. Wer eine Aktion nutzt, liest die Frist vorher, nicht danach.

Wie wirken Verlustlimiten, wenn ein Bonus zusätzliches Guthaben bringt?

Die Limite begrenzt den Verlust, nicht den Umsatz. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzliches Guthaben erhöht den möglichen Einsatz.

Welche Rolle spielt die Sperrliste der Gespa bei Buchmachern ohne Schweizer Bewilligung?

Seit dem 3. September 2019 veröffentlicht die Gespa eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomunternehmen über DNS sperren; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung bleibt damit erreichbar, aber ohne Schweizer Aufsicht, ohne Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg.

Was von aussen auf diese Seite kommt: kein Bonuswert ohne Adresse

Ein Bonusangebot ohne Schweizer Bewilligung ist kein Wettbonus auf dieser Liste, und ein Bonus mit Bewilligung ist kein Geschenk. Zwei Schritte liegen zwischen der Werbung und dem entscheidenden Moment, und der erste ist die Adresse.

Es gibt Anbieter, die in der Schweiz beworben werden und hier nicht erreichbar sind, und es gibt Schweizer Veranstalterinnen, die einen Bonus anbieten, der tiefer ist als das, was ausländische Werbebanner versprechen. Bonusvergleiche blenden das aus, und deshalb lohnt sich der Umweg: Wohnkanton prüfen, Zugang prüfen, dann die Bedingungen lesen und erst dann überlegen, ob man spielt.

Ein Satz zum Schluss an die eigene Adresse: Wer spielt, um zu spielen, und kalkuliert, wie viel Unterhaltung ihn wert ist, trifft eine bessere Entscheidung als wer den Gutschein nimmt und nachrechnet. Ein Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, und ein Boost, der bei Cash-Out verfällt, sind keine Fehler im System, sondern das System.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»