Online Wettbüro Schweiz – zwei bewilligte Veranstalter und eine Liste, die kaum jemand liest
Datenstand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen sind gegen die Informationen der Gespa und die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter geprüft.

Wer in der Schweiz nach einem Wettbüro sucht, sucht meistens etwas, das es hier gar nicht gibt. Es gibt Annahmestellen, es gibt ein Online-Konto, es gibt zwei Veranstalter – und es gibt eine ganze Reihe ausländischer Marken, die auf Schweizer Bildschirmen auftauchen, ohne hier irgendetwas zu dürfen. Genau darin liegt die eigentliche Entscheidung: nicht welcher Anbieter der beste ist, sondern welcher Weg zu welchem Spieler passt.
Der Fussball dominiert das Angebot, die Quoten verraten die Marge, und die Regeln sind in der Schweiz enger geschnürt als in fast jedem Nachbarland. Wer das weiss, trifft eine andere Wahl. Wer es nicht weiss, zahlt für eine Quote, die er für selbstverständlich hält, einen Aufpreis, den er nie zu sehen bekommt.
Spielerschutz: die Limiten, die vor der ersten Wette stehen
Ehe überhaupt ein Tipp abgegeben werden kann, muss der Spielende sich selbst Grenzen setzen. Das ist keine Empfehlung in einer Broschüre, sondern eine Bedingung des Systems: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt optional eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Diese 72 Stunden sind der unspektakulärste und wirksamste Teil des ganzen Schweizer Modells. Wer nach einer schlechten Nacht seine Limite hochsetzen will, muss drei Tage mit der alten Limite leben. Der Impuls, der in dieser Nacht entstanden ist, hat dann längst keine Stimme mehr. Das erklärt auch die Differenz zur gesetzlichen Vorgabe: Das Geldspielgesetz verlangt, dass eine Erhöhung nach 24 Stunden greift, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der strengere Wert steht in den Vertragsunterlagen, nicht im Gesetz.
Sperren, Pausen und das gemeinsame Register
Neben den Limiten steht die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also wegen der Sportwetten sperren lässt, sperrt sich in derselben Bewegung aus dem Casino. Das ist unbequem für den, der eigentlich nur eine Pause wollte, und es ist trotzdem richtig: Wer an einer Stelle nicht mehr weiterspielen will, will es an der anderen meist genauso wenig, nur später.

Das Register ist zugleich die Trennlinie zum Ausland. Kein ausländischer Anbieter ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Eine dort gesetzte Sperre läuft ins Leere, sobald sich der Spielende auf einer anderen Domain ein neues Konto baut. Was in der Schweiz eine Schranke ist, ist dort bloss eine Einstellung.
Wo die Kontrolle endet
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört ohne Kommentar auf den Tisch, weil sie die Annahme widerlegt, eine persönliche Abgabe am Schalter sei per se die sicherere Variante. Die Kontrolle ist so gut wie die Person hinter dem Schalter, nicht besser.
Auch die Sperre hat einen Weg zurück, und er ist lang. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer sich sperrt, um sich vor einem Wochenende mit Fussball und Bier zu schützen, sperrt sich faktisch für die halbe Saison.
Steuern, Auszahlung und der Weg zurück zum Guthaben
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundeswert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Wer einen Gewinn über dem Schwellenwert erhält, bekommt 35 % Verrechnungssteuer abgezogen und holt sie über die Steuererklärung zurück. Der kantonale Schwellenwert weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Für den typischen Wettenden liegt der Gewinn weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Wer eine steuerlich relevante Grösse erwartet, fragt Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.
Beim Geld zurückzumachen gibt es einen Punkt, den die Werbung für ausländische Marken gern verschweigt. Auszahlungen schweizerisch bewilligter Anbieter laufen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredit an Spielende gibt es nicht. Die Regeln sind altmodisch und sie sind der Grund, weshalb das Geld dort zuverlässig ankommt.
Sport und Turniere: was überhaupt gespielt werden darf
Die Betonung in dieser Schweizer Regulierung liegt auf dürfen, nicht auf anbieten. Die Gespa führt eine Liste der zugelaufenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, aktuell in der Version vom 10. September 2026, und was nicht darauf steht, existiert für den Schweizer Markt nicht. Es dürfen nur Sportwetten auf Sportereignisse angeboten werden – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind unzulässig. Die Liste ist ein geschlossener Katalog, keine Richtlinie.
Was dort steht, hat Fallstricke, die ein Fussballfan beim Namen nennen sollte. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenswetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Und zwei Dinge fehlen auf der Liste vollständig: Eckball- und Kartenmärkte finden sich dort nicht, ein Esport-Abschnitt ebenfalls nicht. Wer bei einem ausländischen Anbieter Cors of-Counts und Kartenspiele liebt, findet sie im bewilligten Schweizer Angebot nicht vor – nicht weil der Anbieter zu klein wäre, sondern weil die Aufsicht sie nicht auf die Liste gesetzt hat. Aus guten Gründen, aber der Wettende zahlt den Preis dafür.
Es gibt eine zweite Schranke, die selten erwähnt wird: Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen unter 18 Jahren, und wer als Wettkämpfer selbst an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der zweite Punkt ist keine Formalie. Er schliesst das offensichtlichste Informationsvorsprung-Szenario aus, und er gilt ausnahmslos.
Fussball, Eishockey und die Turniere, die 2028 und 2030 anstehen
Fussball und Eishockey tragen das Programm, und die Turniere geben dem Kalender seine Höhepunkte: die EM 2028, die WM und die Wettbewerbe späterer Jahre stehen überall im Wettprogramm. Eine EM 2028 oder eine WM 2030 ist für den Schweizer Markt kein Zusatzangebot, sondern der Grund, weshalb der Katalog überhaupt wächst. Was dabei gespielt werden darf, ändert sich nicht mit dem Turnier: Der Katalog bleibt derselbe, das Ereignis wechselt nur.
Pferderennen haben in der Schweiz eine andere Geschichte als Fussball, und wer sich dafür interessiert, wird im Vorabendprogramm eher fündig als im Live-Bereich. Das ist weniger eine Eigenschaft des Sports als eine des Katalogs: Was selten im Programm steht, bleibt selten.
Reguläre Spielzeit, Kombinationen und die Bet-Builder-Regel
Ein Fussballwettprogramm sagt selten, was mit Verlängerung und Penaltyschiessen gemeint ist – die Schweizer Regeln tun es. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist die Art Detail, an dem sich entscheidet, ob eine Wette aufgeht oder nicht, und es ist schriftlich fixiert.
Für Kombinationen gibt es eine Regel mit Zähnen: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Spielende hat dann ein Wochenende lang auf eine Wette gewartet, deren Ausgang noch nicht feststand, und bekommt am Ende nur sein Geld zurück. Kombinationen ohne Zusammenhang sind davon nicht betroffen, sie sind das tägliche Brot.
Absagen haben eine eigene Frist. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Die 48 Stunden gelten ab dem ursprünglichen Beginn und nicht ab dem Tag der Absage – wer das auseinanderhält, versteht, weshalb eine wetterbedingte Verschiebung um einen Tag meist ohne Folgen bleibt und eine Verschiebung um eine Woche nicht.
Livewetten: die Wette gilt, unabhängig vom Bild
Livewetten sind erlaubt, vor und während des Ereignisses, wenn der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Ein englisches Rechtsverständnis von «In-Play-Beschränkungen» gibt es in der Schweiz nicht – das Gesetz schränkt nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Was es gibt, sind Regeln zur zeitlichen Abfolge. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer ohne Bildschirm setzt, ist also nicht schlechter gestellt. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist kein Trick, sondern die technische Notwendigkeit, eine Wette zu entwerten, deren Ausgang bereits eingetreten war, während der Tipp noch im System stand.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. Und gerundet wird in zwei Schritten: erst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Aufrundung vor der Abrundung ist eine kleine Freundlichkeit an den Spieler, die in den Bedingungen steht und in der Praxis 5 Rappen ausmacht.
Wie das Wettbüro funktioniert: Wettschein, Konto und der Weg dorthin
Der Kern ist schnell erklärt, und er ändert sich nicht dadurch, dass ein Konto statt eines Wettscheins benutzt wird: Einsatz mal Quote ergibt den möglichen Gewinn. Beim Wettschein streicht jemand den Tipp an, bezahlt an der Kasse und nimmt den Beleg mit. Beim Online-Konto liegt das Guthaben im Wallet, der Tipp steht im Warenkorb, und die Bestätigung erfolgt am Bildschirm. Öffnungszeiten hat nur eine der beiden Varianten.
Anmelden, prüfen lassen, Limiten setzen
Die Registrierung ist der Punkt, an dem sich Online und Verkaufsstelle am stärksten unterscheiden. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden daraus ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Identitätsprüfung im Schnellverfahren ist nicht vorgesehen; wer online ein Konto will, zeigt, wer er ist.
Das ist der eigentliche Preis der ersten Wette auf diesem Weg. Wer eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Ausweis vermeiden will, zahlt diesen Preis nicht – er zahlt später, bei einer Auszahlung oder bei einer gesperrten Domain. Die Prüfung ist lästig und sie ist die Voraussetzung dafür, dass eine Auszahlung am Ende an den richtigen Namen geht.
Die Abgabe: Verkaufsstelle, App, QR-Code
Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Und App-Wetten bleiben nicht in der App: In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist die pragmatischste Eigenschaft des ganzen Schweizer Modells, und sie wird in der Werbung für ausländische Marken nie erwähnt, weil diese sie nicht anbieten. Wer den Tipp vorbereitet, ihn aber gerne an einem Schalter abgibt, muss sich nicht entscheiden.
Aufladen und Auszahlen
Guthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Unterschied zwischen Limite und Deckel ist hier kein Detail: Die 10’000 sind ein Zeitfenster, die 9’999 eine Obergrenze des Kontostands. Ein grosser Gewinn, der auf dem Konto liegen bleibt, blockiert weitere Einzahlungen, bis ausgezahlt wurde.
Eine Zahlungsart, die Swisslos ausdrücklich anbietet, ist PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Was ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen, und die Liste der Zahlungsarten ist das am schnellsten veraltende Dokument eines Wettanbieters.
Auszahlungen folgen einem klaren Muster. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Der letzte Punkt ist der wichtigste: Ein Bonus, der sich nicht auszahlen lässt, ist kein Guthaben, sondern ein Gutschein mit Verfallsdatum.
Bei Gewinnen verläuft die Grenze bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung. Bis dorthin schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Diese 3 Arbeitstage sind für die meisten Wettenden die relevante Zahl, nicht die 5 bis 10 Arbeitstage der generellen Auszahlungsregel.
Und dann ist da noch die Frist, die viele überrascht: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Einsprache erheben will, muss das innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun. 26 Wochen klingen grosszügig, bis man merkt, dass die Frist ab der Bekanntmachung der Wettauswertung läuft und nicht ab dem Moment, in dem der Spielende den Beleg wiederfindet. Ein Beleg im Wettschrank ist kein Guthaben.
Cash-Out: eine Option, kein Recht
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Dass Cash-Out nicht reguliert ist, bedeutet genau das: Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, keine Zusage des Gesetzgebers.
Zwei Eigenschaften dieser Funktion sollte man vorher kennen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab; Swisslos kann ihn jederzeit ändern und muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer einen Cash-Out als Werkzeug gegen Nervosität einsetzt, sollte deshalb nicht damit rechnen, den Wert der Wette herauszubekommen. Der Abschlag ist der Preis der Nerven, und er ist kein kleiner. Bei den Boosts gibt es eine Folge, die ebenfalls in den Bedingungen steht: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Kombiboost, Quotenboosts, Profitboosts
Sporttip hat drei Varianten des Zusatzanreizes, und alle drei haben Bedingungen, die man vor dem Tipp lesen sollte. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quotenboosts gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer fünf Prozent zusätzlich hört, sollte dazuhören, dass die Erhöhung gedeckelt ist – der Prozentsatz beschreibt eine Skala, nicht einen Betrag.
Was bei Sporttip auf dem Spiel steht: von CHF 1 bis CHF 10’000
Ein Blick auf die Limiten zeigt, wem das Angebot gebaut ist. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Ein Franken als Mindesteinsatz ist eine bewusste Ansage an Gelegenheitswettende und an junge Spielende. Die Tausend als Obergrenze pro Einzel- oder Kombiwette ist es ebenso: Sie ist der Grund, weshalb grosse Spieler mit einer Vorliebe für einzelne Hausnummern im Ausland landen. Zwischen diesen beiden Zahlen liegt fast das ganze Schweizer Publikum, und wer am oberen Rand spielt, hat hier die engere Decke. Dass eine Wette über der Limite schlicht nicht angenommen wird, ist die saubere Lösung – besser als eine spätere Reduktion im Nachhinein.
Die Marge in jeder Quote: 1.90 und 1.90 bedeuten nicht 100 %
Hier lohnt ein Blick auf das, was in keiner Quote steht. Angenommen, ein Markt bietet zwei Ausgänge zu je 1.90 – ein Rechenbeispiel, keine gestellte Quote. Der Quotenschlüssel dieses Marktes ergibt sich aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also aus zwei Summanden von je rund 0.5263. Der Auszahlungsanteil liegt damit bei etwa 95 %. Die Marge beträgt entsprechend rund 5 % – und die beiden Grössen addieren sich sauber auf 100 %.
Das ist eine Bandbreite und kein Punkt, denn zwischen Prematch und Live, zwischen Fussball und einem kleinen Markt wandert die Marge deutlich. Fünf Prozent ist das, was ein gut aufgestellter Hauptmarkt hergibt; in dünn gehandelten Nebenmärkten liegt der Abzug spürbar höher. Ein Beispiel für die Wirkung: Bei 5 % Marge gibt der Wettende über eine Serie von Wetten im Durchschnitt rund 5 % jedes eingesetzten Frankens an den Veranstalter, unabhängig davon, ob er trifft oder nicht. Das ist keine Prognose über den Ausgang einer Wette, sondern ein Durchschnittswert über sehr viele Wetten; niemand verliert genau 5 % – der eine verliert deutlich mehr, der andere gewinnt.
Der Vergleich zwischen zwei Anbietern entscheidet sich nicht an der grossen Zahl auf dem Bildschirm, sondern an diesem unsichtbaren Prozentsatz. Zwei Quoten von 1.90 und 1.92 wirken wie ein Detail; über hundert Wetten ist der Unterschied der Faktor, der über den Ertrag entscheidet.
Die Anbieter im Vergleich: zwei Bewilligungen und eine Liste voller Grauzonen
Ein Vergleich der Wettanbieter fällt in der Schweiz kurz aus, und das ist keine Schwäche. Es gibt zwei Veranstalter mit Bewilligung und eine wachsende Zahl ausländischer Marken ohne Schweizer Bewilligung. Beide Gruppen sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende beiden begegnen – verglichen werden sie nach denselben Merkmalen, und die zweite Gruppe trägt eine Kennzeichnung, die nichts beschönigt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | Swisslos, Basel; als eines der beiden Grossspiele durch das Geldspielgesetz zugelassen |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | Loterie Romande, Lausanne; das zweite zugelassene Grossspiel |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht gesichert; ohne Kraft in der Schweiz |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht gesichert; ohne Kraft in der Schweiz |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht gesichert; ohne Kraft in der Schweiz |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht gesichert; ohne Kraft in der Schweiz |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht gesichert; ohne Kraft in der Schweiz |
| Bettilt | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht gesichert; ohne Kraft in der Schweiz |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht gesichert; ohne Kraft in der Schweiz |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht gesichert; ohne Kraft in der Schweiz |
Die Tabelle sagt mehr als ihre zwei Spalten, wenn man sie ernst nimmt. In der ersten Spalte steht die entscheidende Eigenschaft, und sie ist nicht graduell: Entweder es gibt eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung, oder es gibt sie nicht. Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – entfaltet nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes in der Schweiz keine Wirkung. Sie ist keine mildere Form der Zulassung, sondern eine Angabe auf einer anderen Rechtsordnung.
Was die zweite Spalte zeigt, ist der Grund, weshalb acht der zehn Zeilen ähnlich aussehen. Der wesentliche Unterschied zwischen den ausländischen Marken liegt für Schweizer Spielende nicht in deren Rechtsordnung, sondern darin, welche Folgen an dieselbe Ausgangslage gehängt werden, und die sind für alle acht identisch.
Swisslos Sporttip – das Grossspiel für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto ist nur für Personen offen, die in diesem Gebiet wohnen. Wer in Genf lebt, kann hier kein Konto eröffnen, und das ist keine Laune des Anbieters, sondern die Struktur des Konkordats.
Die harten Zahlen dieses Angebots sind oben im Einzelnen breitgetreten: die Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000, die Systemwette bis CHF 10’000, die Verlustlimiten mit 72 Stunden Wartezeit bei Erhöhung, die zwei Gratisauszahlungen pro Jahr. Was in einer Übersicht gern untergeht, ist die zweite Hälfte des Geschäftsmodells: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten selbst stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer bei Sporttip setzt, finanziert Sportvereine und Kantonskassen mit. Das ist der eigentliche Unterschied zu einer Marke, deren Erlös in eine Holding fliesst, und es macht die engere Angebotspalette nicht wett, aber erklärbar.
Verifiziert wird jede Person einmal, die Limiten gelten ab dem ersten Tipp, und die Palette bleibt geschlossen. Für den Bundesbürger, der eine Wette auf ein Spiel seiner Liga im Verkaufsstellen-Netz abstossen und den Erlös gemeinnützig gebunden sehen will, ist das der passende Weg. Für den, der Woche für Woche nach dem exotischsten Markt sucht, ist es der falsche.
Loterie Romande Jouez Sport – dasselbe Recht, anderes Gebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Verkaufsstellendichte ist für die Westschweiz die relevante Zahl – wer in Freiburg oder im Wallis wohnt, findet sein Wettbüro über diese 2’350 Punkte und nicht über einen Bildschirm.
Rechtlich unterscheidet sich Jouez Sport nicht von Sporttip: gleiche Bewilligungsart, gleiche Aufsicht, gleiche Altersgrenze, gleiche Sperrregister-Pflicht, gleiche Limitenphilosophie in den eigenen Bedingungen. Die Dienstleistung ist dieselbe in einer anderen Sprache, mit einem anderen Filialnetz und einer anderen Gewinnverwendung. Der Unterschied, den ein Spielender merkt, ist der Wohnkanton. Wer in Neuenburg wohnt, hat Jouez Sport und kein Sporttip-Konto; wer in Zürich wohnt, umgekehrt. Das ist die unbefriedigendste Eigenschaft des Schweizer Modells, und sie folgt direkt aus der Beschränkung auf zwei Veranstalter.
Für einen Westschweizer bedeutet das: Es gibt einen bewilligten Online-Weg, und es gibt ihn bei einem einzigen Anbieter. Die Wahlmöglichkeit, die ein Vergleich suggeriert, existiert innerhalb der Bewilligung nur in der Theorie.
Warum die acht folgenden Marken dieselbe Zeile tragen
Die acht folgenden Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, und nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Ihre gemeldete Bewilligung ist keine gesicherte Angabe, und sie hat in der Schweiz keine Kraft. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen sie, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert wird. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains.
Diese Sätze sind für alle acht identisch, und es wäre eine Zumutung, sie acht Mal auszuschmücken. Die eine Sache, die ein Spielender über diese Gruppe wissen muss und die in keiner Anbieterbeschreibung für sich selbst steht, betrifft den Fall, dass etwas schiefgeht. Wer sein Konto bei einer dieser Marken nicht mehr erreicht, hat in der Schweiz keinen Ansprechpartner; ein Umzug der Domain genügt, und die Website ist unter dem alten Adresse nicht mehr auffindbar. Die Gespa nennt für das Wechseln der Domains Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, und sie führt bet365 auf der Liste.
Für das Verhalten der Spielenden folgt daraus wenig Erbauliches. Die Sperrliste verschiebt das Angebot, sie entfernt es nicht. Die Domains werden umgezogen, und wer einmal ein Konto hatte, findet es meist innert Stunden wieder. Was sich nicht umziehen lässt, ist das Sperrregister – und genau dort hätte eine Sperre ihren Zweck.
BassBet – ohne Schweizer Bewilligung
BassBet gehört zur Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung, mit den Folgen, die für diese Gruppe oben gelten. Die gemeldete Bewilligung ist nicht gesichert und in der Schweiz ohne Kraft; ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Das Bundesgesetz über Geldspiele kennt nur die beiden Veranstalter Swisslos und Loterie Romande; alles andere fällt nicht unter eine mildere Kategorie, sondern gar nicht unter die Zulassung.
Was bleibt, ist die Beobachtung, dass sich die Marken dieses Feldes für einen Schweizer Spielenden vor allem in der Darstellung und nicht in der Rechtsstellung unterscheiden. Das Aussehen der Startseite ist bei den acht Zeilen der Tabelle die einzige Grösse, die sich wirklich ändert.
1Bet – ohne Schweizer Bewilligung
Für 1Bet gilt: Der Anbieter verfügt über keine Schweizer Bewilligung; eine allfällige ausländische Lizenzierung hat in der Schweiz keine Kraft, es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit. Ein Streit über eine Auszahlung wird in einer ausländischen Rechtsordnung ausgetragen, und der Weg dorthin ist für einen Betrag von ein paar hundert Franken praktisch verschlossen.
Wer solche Marken trotzdem prüfen will, kann das nur an ihrem eigenen Kleingedruckten tun: Auszahlungsfristen, Identitätsprüfungen, Limiten und Bedingungen für Boni. Diese Punkte stehen in den Bedingungen des Anbieters und nirgends sonst.
BetLabel – ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel trägt dieselbe Zeile wie die anderen sieben: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, mögliche Aufnahme in die Sperrliste. Die Aufsicht über den Schweizer Markt richtet sich ausschliesslich an die beiden bewilligten Veranstalter, und eine ausländische Marke ist nicht Adressat dieser Aufsicht.
Für einen Spielenden heisst das: Wer hier ein Konto hält, hat die Schweizer Schutzmechanismen nicht im Rücken. Verlustlimiten mit 72-Stunden-Sperre, ein Sperrregister, ein Rechtsweg – nichts davon gilt ausserhalb der Bewilligung.
N1 Bet – ohne Schweizer Bewilligung
Bei N1 Bet zeigt sich ein ähnliches Bild: Der Anbieter verfügt über keine Schweizer Bewilligung und alle Angaben zu ausländischen Lizenzen sind in der Schweiz ohne Kraft. Zudem besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und eine mögliche Aufnahme in die Sperrliste bleibt vorbehalten. Das Verhalten des Anbieters ist damit allein sein eigenes.
Dass die Konditionen eines ohne Bewilligung tätigen Anbieters in der Schweiz nicht überprüfbar sind, ist die eigentliche Aussage dieser Zeile. Der Spielende verlässt sich auf die Selbstauskunft einer Firma, die keiner Schweizer Aufsicht untersteht.
Cloudbet – ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet steht in derselben Kategorie: ohne Schweizer Bewilligung, mit einer gemeldeten Bewilligung, die keine gesicherte Angabe ist und in der Schweiz keine Kraft entfaltet. Ein Sperrregister-Anschluss besteht nicht, und die Domain kann blockiert werden.
Für Spielende, die schnelle Auszahlungen und ungewöhnliche Zahlungswege schätzen, ist das ein bekannter Name. Was er nicht ist, ist ein Schweizer Anbieter – und die Schweizer Schutzmechanismen, die den Unterschied ausmachen, gelten dort nicht.
Bettilt – ohne Schweizer Bewilligung
Bettilt führt dieselbe Zeile: keine Schweizer Bewilligung, keine gesicherte Angabe einer ausländischen Bewilligung, keine Kraft in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, mögliche Sperrung der Domain. Für sich genommen ist das eine leere Beschreibung, und genau deshalb steht sie hier so knapp.
Die rechtliche Lage macht aus dieser Marke keine Ausnahme. Wo eine Schweizer Bewilligung fehlt, fehlt sie ganz, und kein Merkmal der Plattform ersetzt sie.
20Bet – ohne Schweizer Bewilligung
Bei 20Bet ist die Situation identisch: Es liegt keine Schweizer Bewilligung vor, und eine allfällige ausländische Zulassung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und eine Aufnahme in die Sperrliste ist möglich. Der Schweizer Markt kennt zwei Veranstalter, und 20Bet ist keiner davon.
Wer solche Anbieter ausprobiert, sollte das mit einem Betrag tun, dessen Verlust er nicht merkt. Das ist keine Empfehlung, sondern die einzige Konsequenz aus einer Ausgangslage, in der es keine Rückholwege gibt.
Betwinner – ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner rundet die Liste ab und weist dieselbe Rechtsstellung auf: Es besteht keine Schweizer Bewilligung, die ausländische Lizenz ist in der Schweiz ohne Kraft, kein Anschluss an das Sperrregister ist vorhanden und eine mögliche Sperrung droht. Auch hier gibt es keine Ausnahme und keine Zwischenstufe.
Auffällig an dieser Gruppe ist weniger ihr Inhalt als ihre Zahl. Acht Marken ohne Bewilligung stehen zwei mit Bewilligung gegenüber, und die Aufsicht blockiert Domains statt Anbieter. Wer die Liste der gesperrten Domains liest, sieht ein Wettrennen, das die Aufsicht nicht gewinnen kann – und die Auswahl bleibt für den Spielenden trotzdem die Entscheidung zwischen zwei Rechtsordnungen.
Wettbüro Schweiz: die Grundlagen und die Frage nach der Nähe
Der Begriff Wettbüro führt in der Schweiz in die Irre, und deshalb steht er hier am Anfang des Grundlagenteils und nicht am Anfang des Artikels. Ein Wettbüro bezeichnet im umgangssprachlichen Gebrauch einen Ort, an dem Wetten angenommen werden, und in vielen Ländern ist das ein privates Geschäft mit eigenen Regeln und eigenem Angebot. In der Schweiz existiert diese Art Geschäft nicht. Sportwetten sind ein Grossspiel und dürfen nur von den beiden bewilligten Veranstaltern durchgeführt werden. Was einem Wettbüro am nächsten kommt, ist eine Verkaufsstelle von Swisslos oder der Loterie Romande; die Begriffe Annahmestelle und Verkaufsstelle treffen die Sache genauer.
Das erklärt, weshalb die Suche nach einem Wettbüro in der Nähe oft ins Leere läuft. Wer auf einen Laden mit Pferderennen-Bildschirmen und eigenen Quoten hofft, findet ihn nicht. Wer eine Annahmestelle sucht, findet sie in der Regel in einem Kiosk, einem Bahnhof oder einem Supermarkt. Und wer die Frage nach der Nähe eigentlich online beantworten will, landet beim Swisslos-Vertragsgebiet.
Mit wem ein Wettbüro zusammenarbeitet, ist damit auch beantwortet, aber anders als in anderen Märkten. Die Schweizer Annahmestelle arbeitet nicht mit einer Reihe von Buchmachern zusammen, sie ist die Swisslos oder die Loterie Romande. Es gibt keine Kooperation, die mehrere Anbieter unter einem Tresen versammelt, und deshalb auch keine wechselnden Quoten je nach Partner.
Annahmestelle, Online-Konto, Markt: welcher Weg zu wem passt
Aus dem Schweizer Aufbau folgen drei Wege, und der wichtigste Punkt ist, dass keiner davon der bequemste für alle ist. Der Weg über die Verkaufsstelle passt zu jemandem, der mit Bargeld hantiert, kein Online-Konto mit Ausweisprüfung will und es schätzt, den Beleg in der Hand zu halten. Er scheitert an den Öffnungszeiten und daran, dass die 47,5 % der Testkäufe, in denen eine Wette an Minderjährige verkauft wurde, die Idee der persönlichen Kontrolle relativieren.
Der Weg über das Online-Konto passt zu jemandem, der vom Sofa aus setzen will, Livewetten und Cash-Out nutzt und bereit ist, den Ausweis einmal hochzuladen. Er verlangt die Registrierung im richtigen Vertragsgebiet, und er verlangt, dass die Limiten vor der ersten Wette gesetzt sind.
Der Weg über eine ausländische Marke passt zu jemandem, der Märkte sucht, die der Schweizer Katalog nicht kennt, oder der die Limiten bei CHF 1’000 pro Wette zu eng findet. Er kostet die Schweizer Schutzmechanismen, und das ist kein Nebenpunkt, sondern der Kern. Kein ausländischer Anbieter ist an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können blockiert werden.
Für die grosse Mehrheit der Spielenden ist die Entscheidung mit dem Wohnkanton bereits gefallen. Bewilligt ist nur, was im eigenen Vertragsgebiet liegt, und damit gibt es für einen Zürcher faktisch einen bewilligten Online-Weg und für einen Genfer einen anderen. Das ist der unbefriedigendste Zug des Systems und der Grund, weshalb die acht Zeilen ohne Bewilligung überhaupt Leser finden.
Wo sich ein Blick nachrechnet
Wer zwischen zwei Wegen schwankt, kann die Entscheidung an einer einzigen Grösse festmachen: dem Quotenschlüssel des Marktes, den er tatsächlich spielt. Zwei Quoten von 1.90 und 1.90 ergeben rund 95 % Auszahlungsanteil und rund 5 % Marge – als Rechenbeispiel und nicht als gestellte Zahl; in Nebenmärkten liegt der Abzug höher, in Live-Märkten meist ebenfalls. Über eine Saison ist dieser Abzug die deterministischste Grösse im ganzen Spiel, weil er von jedem Einsatz abgeht, unabhängig vom Ausgang. Die Limite von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette dagegen ist überprüfbar und klar; die Bedingungen fremder Anbieter sind es in der Schweiz nicht. Wer eine Wette über der Limite abgeben will, merkt sofort, dass sie nicht angenommen wird.
Wer mit kleinem Budget spielt, sollte die Gegebenheiten umdrehen: Nicht die Höchstlimite ist dann die relevante Zahl, sondern der Mindesteinsatz von CHF 1 sowie die Verlustlimiten mit ihrer sofortigen Senkung. Ein Spielender, der seine 30-Tage-Verlustlimite tief setzt, kann sie in derselben Minute noch senken, aber 72 Stunden lang nicht erhöhen. Das ist der stärkste Selbstschutz im ganzen System und er kostet nichts. Wer die Zahl nicht kennt, sollte sie in den Bedingungen von Swisslos nachschlagen, bevor er einzahlt.
Rechtliche Lage: wer in der Schweiz überhaupt Wetten annehmen darf
Die Regel ist knapper als in jedem Nachbarland, und sie lässt sich in einem Satz sagen: In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos mit dem Produkt Sporttip und von der Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport veranstaltet werden. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Das Gesetz, die Aufsicht und die Bewilligung
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz in der Fassung, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht die zuständige Behörde für Sportwetten; sie beaufsichtigt die Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.
Jouez Sport in der Westschweiz beruht auf derselben Grundlage wie Sporttip in der Deutschschweiz, dem Tessin und Liechtenstein. Beide sind Grossspiele, beide stehen unter derselben Aufsicht, beide veranstalten nach demselben Katalog. Ein Konto ist an den Wohnsitz im jeweiligen Gebiet gebunden, und das ist die praktisch wichtigste Folge der Zweierregel.
Was in der Schweiz nicht erlaubt ist und was daraus für Spielende folgt
Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten, und darauf steht eine Busse von bis zu CHF 500’000. Das erklärt, weshalb die Beschreibungen der acht ausländischen Marken hier nüchtern ausfallen: Sie sind Feststellungen, keine Aufforderungen. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die entscheidende Trennlinie für jeden, der sich mit dem Gedanken an eine ausländische Marke trägt: Nicht er macht sich strafbar.
Was ihn trotzdem trifft, ist unangenehmer, weil es ihn nicht vorwarnen kann. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Im schlimmsten Fall verliert jemand Geld, das er nie als riskant erkannt hat, weil das Risiko nicht bei ihm liegt. Und keine Fairplay-Kontrolle überwacht, was auf dem Konto passiert.
Die Sperrliste gehört in denselben Zusammenhang. Die Gespa veröffentlicht Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Aufsicht nennt dieses Muster Domain-Hopping. Als Werkzeug hat die Liste einen ehrlichen Zweck und eine ehrliche Grenze: Sie verlangsamt den Zugang, sie verhindert ihn nicht.
Eine Sache, die in dieser Diskussion gern untergeschoben wird, gilt es abschliessend klarzustellen. Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an unzulässige Wettangebote sperren. Wer behauptet, eine Karte funktioniere dort «aus Sicherheitsgründen» nicht, behauptet etwas Unzutreffendes.
Was bei den bewilligten Anbietern geregelt ist und was nicht
Die Kehrseite der Bewilligung ist eine Reihe von Einschränkungen, die den Spieler unmittelbar treffen. Nur Sportwetten auf Sportereignisse sind zulässig, und die erlaubte Palette ist der geschlossene Katalog der Gespa-Liste mit Ecken-, Karten- und Esport-Märkten, die dort nicht vorkommen. Livewetten sind erlaubt, das Geldspielgesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Und Cash-Out ist überhaupt nicht reguliert – es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und keine gesetzlich zugesicherte Leistung. Wer Cash-Out als Recht betrachtet, irrt; was Sporttip dafür anbietet und wann es das tut, steht in seinen Regeln und nicht im Gesetz.
Auch die doppelte Kontrolle an der Registrierung ist eine Folge der Bewilligung: ein Konto pro Person, eine verifizierte Identität, keine Registrierung ohne Ausweis. Das ist unbequem und es ist der Preis dafür, dass die Auszahlung an den richtigen Namen geht.
Bei den Gratisspielguthaben und Gratiswetten lohnt eine Klarstellung. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist 2025 in 24 Fällen an die Loterie Romande und in acht Fällen an Swisslos erteilt worden. Das ist kein Verbot von Boni, sondern eine Bewilligungspflicht – und sie erklärt, weshalb das Schweizer Bonusangebot kleiner ausfällt als das ausländische. Höhe und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Bonus, der in dieser Bewilligungspraxis entsteht, ist selten spektakulär und meistens ehrlich.
Was ausländische Marken, deren Domains blockiert werden, für Schweizer Spielende bedeuten, lässt sich ohne Beschönigung so zusammenfassen: kein Schweizer Permit, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständiges Einkommen. Bewilligte Anbieter bieten den vollen Schweizer Schutz – aber nur zwei Veranstalter, einen geschlossenen Sportartenkatalog, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl von sich aus, und wer das Gegenteil behauptet, verkauft etwas.
Häufige Fragen zum Wettbüro in der Schweiz
Was ist ein Wettbüro, und wie ist das Wettangebot in der Schweiz organisiert?
Ein Wettbüro ist der umgangssprachliche Name für einen Ort, an dem Wetten angenommen werden. In der Schweiz gibt es dafür die Verkaufsstellen von Swisslos und der Loterie Romande, dazu das Online-Konto. Private Wettbüros sind hier nicht zugelassen; die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.
Wie unterscheidet sich das Wetten an der Verkaufsstelle vom Online-Konto?
An der Verkaufsstelle wird der Tipp auf einem Wettschein erfasst und bar bezahlt; der Beleg ist der Gewinnanspruch. Online liegt das Guthaben im Wallet, der Tipp wird über Swisslos.ch oder die Sporttip App bestätigt. Der grösste Unterschied liegt bei der Livewette und beim Cash-Out: Beide gibt es bei Sporttip nur online.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und gibt es private Wettbüros mit Bewilligung?
Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Private Wettbüros mit Bewilligung existieren nicht; die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Buchmacher, sondern nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote, und wie wird gerundet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Kombination aus drei Wetten zu 2.10, 1.80 und 1.90 ergibt eine Gesamtquote von rund 7.18.
Ab welchem Alter sind Sportwetten erlaubt, und wer darf online ein Konto eröffnen?
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Für ein Online-Konto braucht es zusätzlich Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Welche Limiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wie funktioniert die Spielsperre?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre läuft über das schweizweite Register und gilt auch für Casinos.
Vergleich – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
