Wettanbieter Apps 2026 im Vergleich: zwei Bewilligungen, zehn Apps
Wer in der Schweiz nach einer Wett-App sucht, stösst auf Dutzende Treffer. Die meisten davon sind Angebote, die hier gar nicht veranstaltet werden dürfen. Zwei Apps haben eine Schweizer Bewilligung: die Sporttip App von Swisslos und Jouez Sport der Loterie Romande.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Was eine Wett-App leisten muss, bevor sie in die Auswahl kommt
Auf dem Telefon entscheidet nicht, wer die schönste Startseite hat. Es entscheidet, ob eine Wette in unter einer Minute sitzt, ob der Kontostand stimmt und ob die Limite dort zu setzen ist, wo man sie sucht. Genau daran messen wir hier jede App.

Die Ausgangslage ist ungewöhnlich für einen europäischen Markt. In der Schweiz bewerben sich nicht zwanzig Anbieter um denselben Nutzer, sondern zwei Veranstalter teilen das Land unter sich auf. Das macht die Auswahl klein und die Kriterien scharf: Eine Bewilligung ist entweder da oder nicht, und alles andere — Bedienung, Limiten, Auszahlung — lässt sich direkt aus den Spielregeln ablesen, nicht aus einer Werbeseite. Nach Bewertungssternen im App-Store haben wir bewusst nicht sortiert. Eine Bewertung sagt, wie zufrieden jemand mit dem Anmeldevorgang war, nicht ob er sein Geld sieht, wenn er gewinnt.
Der zweite Punkt vor jeder Bewertung ist der Zugang. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Spielerkonto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet zu haben. Wohnt man in Genf, hilft die Sporttip App nichts; wohnt man in Zürich, hilft Jouez Sport nichts. Das ist keine Details, es ist die halbe Kaufentscheidung.
Touchscreen: was auf dem kleinen Bildschirm wirklich zählt
Wer heute eine Wette abgibt, tut das in der Regel im Zug, in der Pause oder auf dem Sofa. Die App muss also das können, was die Filiale nicht kann: schnell sein und trotzdem vollständig.

Bei Sporttip sind Wetten online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android möglich. Die App rechnet nicht abgeschottet von der übrigen Welt: Eine dort zusammengestellte Wette lässt sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Wer kein Konto anlegen möchte oder den Gang zur Verkaufsstelle bevorzugt, landet also nicht in einer Sackgasse, sondern nimmt denselben Wettschein mit. Das ist ein Detail von der Sorte, die den Unterschied zwischen «nutze ich» und «nutze ich nicht» ausmacht, und es taucht in keiner Bonuswerbung auf.
Für die Bedienung am Touchscreen heisst das konkret: Ein Wettschein, der im Zug begonnen und an der Verkaufsstelle fertiggestellt wird, verliert nichts. Kontostand und Limiten liegen im Konto, nicht auf einem Zettel. Was die App im Einzelnen an Ladezeiten und Menüführung bietet, hängt vom Gerät und der Verbindung ab — ein Wert, den wir nicht aus Katalogen übernehmen, sondern den jeder selbst beim ersten Login merkt.
Die zehn Apps in der Rangfolge, die die Bewilligung vorgibt
Die Reihenfolge dieses Vergleichs beginnt bei der Bewilligung und endet bei der Bedienung. Alles dazwischen — Limiten, Auszahlungswege, Spielerschutz — ist nur eine Vertiefung desselben Gedankens.
| Anbieter | Bewilligung für Schweizer Sportwetten | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja, Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja, Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte mit der Schweizer Bewilligung ist die einzige, die in dieser Tabelle wirklich unterscheidet. Alles unterhalb der ersten beiden Zeilen trägt denselben Eintrag, und das ist keine Nachlässigkeit: Es gibt in der Schweiz keinen weiteren Veranstalter mit Bewilligung, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Für einen Teil der Leser dürfte das ernüchternd sein, und es lohnt sich, den Grund zu benennen, statt nur das Ergebnis. Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und der umgekehrte Satz gilt ebenso: Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat hier keine Wirkung. Ein Anbieter, der in Malta ordentlich zugelassen ist, betreibt in der Schweiz trotzdem ein nicht bewilligtes Spiel. Deshalb die schroffe Zweiteilung in der Tabelle: Sie beschreibt nicht, wie viel Mühe sich ein Anbieter gibt, sondern ob er hier überhaupt tätig werden darf.
Was die App beim ersten Login verlangt
Eine App, die man ohne Formalitäten öffnet, gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Identitätsprüfung ist also keine Formalität am Rand, sondern der Vorgang, der das Konto überhaupt entstehen lässt.
Wer das als Hürde empfindet, sollte den Tausch benennen: Der Ausweis, der beim Login durchleuchtet wird, ist derselbe Ausweis, der später die Auszahlung auf das eigene Konto absichert. Bei Swisslos werden Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Winnings und Guthaben gehen nach den Vorgaben des Geldspielgesetzes nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet — anonyme Auszahlungen oder Krypto-auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht.
Sporttip: Limiten, Quoten und Cash-Out im Detail
Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer sich in der App vertippt und die Limite zu tief setzt, kommt also schnell wieder herunter — aber nicht sofort wieder hinauf. Die Wartezeit ist die eigentliche Bremse, und sie sitzt genau an der richtigen Stelle.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein vierstelliger Einsatz auf ein Kombi aus fünf Ligen liegt damit ausserhalb des Möglichen, und zwar nicht als Empfehlung, sondern als technische Grenze.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 10 auf eine Quote von 2.10 bringt rechnerisch CHF 21, davon bleiben nach der Rundung auf 5 Rappen ebenfalls CHF 21. Der Reingewinn vor Abzug liegt bei CHF 11. Entscheidend ist die Rundungsrichtung: abgerundet wird immer, aufgerundet nur bis zur zweiten Nachkommastelle. Über viele Wetten hinweg ist das eine kleine, systematische Abgabe an den Veranstalter, die in keiner Quote steht.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer die Funktion als «Geld zurücknehmen» versteht, versteht sie falsch: Sie ist ein Verkauf der Wette an den Veranstalter zu dessen Preis, und dieser Preis liegt unter dem, was die Wette im Erfolgsfall gebracht hätte.
Loterie Romande: das Pendant für die Westschweiz
Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande in Lausanne. Die Organisation zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — eine Zahl, die verrät, wie sehr dieses Angebot auf das Filialnetz gebaut ist. Wer in Freiburg oder im Wallis wohnt, findet hier das Gegenstück zur Sporttip App, mit demselben Rechtsrahmen und demselben Grundsatz: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa.
Mehr als zwei bewilligte Apps gibt es nicht. Wer in der Westschweiz wohnt und die Sporttip App ausprobiert, scheitert an der Wohnsitzprüfung; wer in Zürich wohnt und Jouez Sport öffnet, ebenso. Diese Kantonsgrenze ist die praktischste Eigenschaft des Schweizer Systems und die unbeliebteste. Sie folgt aus der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen und aus der Aufteilung, die die Kantone darin festgeschrieben haben.
Warum eine gesperrte ausländische Seite keine Alternative ist
Die Sperrliste der Gespa ist das sichtbarste Werkzeug des Schweizer Systems. Sie enthält ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Die Gespa nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste geführt.
Eine blockierte Domain ist aber kein stabiles Hindernis. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — ein Verfahren, das als Domain-Hopping bekannt ist. Wer eine gesperrte Adresse sucht, findet über kurz oder lang eine Ersatzadresse, und deshalb ist die Sperrliste eine Hürde und keine Mauer. Für den Leser heisst das: Man kann auf einem ausländischen Angebot spielen. Man kann nur nicht darauf bauen, dass es morgen noch erreichbar ist.
Was ein ausländisches Angebot kostet, ohne dass es auf dem Wettschein steht
Die entscheidende Frage bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht, ob er funktioniert, sondern was fehlt, wenn etwas schiefgeht.
Drei Dinge fehlen systematisch. Erstens: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister. Wer sich bei Swisslos für eine unbefristete Spielsperre entscheidet, wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es diesen Mechanismus nicht, und die eigene Sperre reist nicht mit. Zweitens: kein Schweizer Rechtsweg. Ein Streit über eine ausgewertete Wette ist nicht vor einer Schweizer Instanz auszutragen, und die Aufsicht, die die Regeln durchsetzt, ist für dieses Angebot nicht zuständig. Drittens: die Möglichkeit der Konfiskation. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nach Auskunft des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.
Man kann das als theoretisches Risiko abtun. Man kann auch die Probe aufs Exempel machen und sich fragen, wie ein Schweizer Gericht wohl über eine Forderung aus einem in der Schweiz nicht bewilligten Spiel entscheiden würde. Die Antwort darauf gehört nicht in eine App-Bewertung, sondern in die Überlegung vor dem ersten Einsatz.
Rechte und Pflichten: der Rahmen, den die beiden Apps teilen
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und unterstehen der Aufsicht der Gespa mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK ist zuständig — die Eidgenössische Spielbankenkommission beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Wer in dieser Unterscheidung unsicher ist, sollte sie sich merken: Sie trennt das Sportwettenangebot von der Casino-Welt, auch wenn beide unter demselben Gesetz stehen.
Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Das ist der juristische Kern der ganzen Debatte. Der Reingewinn fliesst gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer Sporttip spielt, finanziert also indirekt das, was er am Wochenende anschaut — ein Argument, das kein ausländischer Anbieter mit einer Quote aufwiegen kann.
Der zulässige Inhalt des Angebots ist eine geschlossene Liste. Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht möglich. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS): Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- oder Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls. Esport taucht in der Liste der Gespa schlicht nicht auf. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wer sich eine App wegen der exotischen Märkte aussucht, wird hier also nicht fündig — nicht weil der Veranstalter nicht will, sondern weil die Liste endet.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das Gesetz sieht dabei keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte vor. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die unspektakulärste und wahrscheinlich wichtigste Regel für Live-Wettende überhaupt: Die App entscheidet nicht, was fair wäre, sondern was die Spielregeln sagen, und die sagen 1.00.
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird, ist die Definition der Spielzeit. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball also 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Cup auf «Sieger nach 90 Minuten» setzt und dann das Elfmeterschiessen sieht, hat nicht verloren und nicht gewonnen; die Wette ist nach 90 Minuten entschieden.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Auch das ist keine Formalie: Es schliesst den Kreis der Wissenden enger als in vielen anderen Märkten.
Werbung, Gratisspielguthaben und die Grenze des Marketings
Die Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Das ist die Erklärung dafür, warum auf schweizerischen Seiten so selten für ausländische Anbieter geworben wird — die Strafe trifft den Werbenden, nicht nur den Veranstalter.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist kein Gummistempel: 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Der «100 % Bonus», den man von ausländischen Portalen kennt, hat hier also einen Genehmigungsweg, und dieser Weg führt über eine Aufsichtsbehörde. Höhe und Bedingungen eines Bonus stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, nicht aus einer Werbeseite.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten wieder aufheben, ein Fachgremium ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Limiten und Spielerschutz: was die App vor der ersten Wette verlangt
Die Limite setzt niemand von oben. Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich fixierte Einzahlungs-Obergrenze. Wer also auf eine staatlich verordnete Deckelung wartet, wartet auf etwas, das es nicht gibt.
Dafür gibt es eine klare Regel für die Richtung. Eine Senkung der Limite wirkt sofort. Eine Erhöhung wirkt nach Gesetz erst nach 24 Stunden, und Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied zwischen 24 Stunden und 72 Stunden ist kein Detail am Rand: Er ist der Puffer, den der Veranstalter freiwillig über das gesetzliche Minimum legt, und er trifft genau den Moment, in dem jemand nach einer Verlustserie beschliesst, mehr einzusetzen. Wer die eigene Grenze an einem Sonntagabend nach oben schrauben will, kann das am Montagmorgen noch immer — nur nicht mehr am Sonntagabend.
Zur Wahrheit über Spielerschutz an der Verkaufsstelle gehört eine unangenehme Zahl. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: In 47.5 % von 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer Minderjährigenschutz als gelöst betrachtet, weil er im Gesetz steht, sollte diese Zahl neben die Regel legen. Sie sagt nichts über die App, aber viel darüber, wie zuverlässig Regeln im Alltag greifen.
Wenn die Wette ungültig wird
Ein abgesagtes oder verlegtes Sportereignis ist der häufigste Grund, aus dem eine Wette nicht so ausgeht, wie der Wettschein vermuten lässt. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Kombination bricht also nicht zusammen, sie schrumpft um diesen einen Baustein. Das ist die kulantere der beiden denkbaren Lösungen und der Grund, warum ein Kombischein nach einem Spielausfall nicht wertlos ist.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Märkte desselben Spiels kombiniert, sollte also prüfen, ob die App das überhaupt zulässt — sonst entscheidet im Zweifel nicht die Quote, sondern die Rückabwicklung.
Bei den Gewinnen gibt es eine Frist, die man kennen sollte: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beides sind Fristen, die in den Spielregeln stehen und nicht in der App-Werbung.
Der Kombiboost: wann sich das Kombinieren wirklich rechnet
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Was heisst die Mindestquote von 1.50 in der Praxis? Sie schliesst den beliebten Trick aus, drei klare Favoriten und ein Unentschieden mit Quote 1.20 zu kombinieren. Jede einzelne Voraussage muss für sich genommen einen realen Ausgang bezahlen. Das ist für das Kombinieren keine Kleinigkeit: Der Boost honoriert nicht die Länge des Scheins, sondern die Schwierigkeit jedes einzelnen Bausteins.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf genau eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Quotenboost gesetzt hat und dann vorzeitig aussteigen will, tauscht also die Erhöhung gegen den Cash-Out-Betrag — und der liegt ohnehin unter dem möglichen Wettgewinn.
Was die Einsätze angeht: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Die Obergrenze von CHF 10’000 für Systemwetten klingt grosszügig, bis man sich vergegenwärtigt, dass eine Systemwette mit vielen Kombinationen und einem deutlich höheren betragsmässigen Gesamtrisiko daherkommt.
Das Wallet: einzahlen, auszahlen, verfallen
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese beiden Zahlen — CHF 10’000 pro 30 Tage und CHF 9’999 als Bestand — gehören zusammen und ergeben einen Spielraum, der für praktisch alle privaten Wettenden mehr als genug ist und für niemanden ein Limit darstellt, das im Alltag auffällt.
Kredit erhält niemand: Nach dem Geldspielgesetz darf den Spielenden kein Kredit gewährt werden. Wer vorher noch zwei Franken einzahlen müsste, kann also nicht einfach weiterspielen.
Bei der Auszahlung zählt die Grösse des Gewinns. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer gewohnt ist, sofort über den Kontostand zu verfügen, sollte diese Schwelle kennen: Bis CHF 1’000 läuft es automatisch, darüber kontobasiert — und dann zählt der Name auf dem Konto.
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bemerkenswert daran ist weniger das Verfahren selbst als der Ort: Die Freigabe passiert in einer Banking-App, nicht im Browser. Wer Zahlungsfreigaben grundsätzlich in der Bankenumgebung erledigt, findet das nachvollziehbar; wer alles in einer einzigen App haben will, findet es umständlich.
Steuern: wann ein Gewinn tatsächlich etwas kostet
Der wichtigste Satz für Schweizer Wettende ist kurz. Gewinne aus einem schweizerisch bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb bleibt hier nur: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle. Auf den Gewinn fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Es gibt in der Schweiz ausserdem keine Wettsteuer auf Einsätze, auch wenn man das von anderen Märkten anders kennt. Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern sieht es anders aus: Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Ein Gewinn kann also gerade deshalb etwas kosten, weil er in der Schweiz nicht hätte erzielt werden dürfen. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Die Apps im Einzelnen: zehn Anbieter, zwei Gruppen
Die folgenden Einschätzungen nehmen jeden Anbieter einzeln vor. Die ersten beiden sind die bewilligten Veranstalter; die übrigen acht sind ausländische Angebote ohne Schweizer Bewilligung, aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Die Bewertungskriterien bleiben über beide Gruppen dieselben — Bewilligung, Bedienung, Limiten, Auszahlungsweg —, aber die Tatsache der Bewilligung lässt sich nicht wegrechnen.
Swisslos Sporttip: die App mit dem QR-Code an der Verkaufsstelle
Sporttip ist das Produkt der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Veranstaltet wird es gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die Wetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51), die Aufsicht liegt bei der Gespa.
Die App gibt es für iOS und Android, und sie hängt an der grössten Eigenheit dieses Anbieters: Eine in der App zusammengestellte Wette lässt sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Kontostand, Limiten und der Verlauf liegen im Spielerkonto, das nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet offensteht — den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Was die App technisch und in den Märkten bietet, ist durch die Bewilligung begrenzt: Corner- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie Esport, Langzeit- und Ranglistenwetten gibt es nur, soweit die Gespa-Liste sie zulässt. Das Wallet verlangt CHF 20 als Mindesteinzahlung, kennt in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 an Einzahlungen und einen Höchstbestand von CHF 9’999. Auszahlungen laufen innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto im eigenen Namen; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Wer in der Deutschschweiz wohnt und eine Wette auch einmal ausserhalb der App abschliessen will, kommt an Sporttip praktisch nicht vorbei. Die Bewilligung ist hier kein Qualitätssiegel, sondern eine Zugangsberechtigung, die kein anderer Anbieter im selben Gebiet hat. Genau deshalb schlägt der QR-Code, der sonst nur eine technische Fussnote wäre, den praktischen Nutzen jeder ausländischen App: Der Wettschein überlebt den Weg vom Zug zur Verkaufsstelle.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Antwort
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht der von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa. Das Einzugsgebiet umfasst die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Der Reingewinn fliesst wie bei Swisslos dem Gemeinwohl zu, und die Struktur des Angebots folgt demselben Rahmen: geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten, keine Corner- und Kartenmärkte, kein Esport, dieselbe Altersgrenze von 18 Jahren, dieselbe Pflicht zur Identitätsprüfung und dieselbe Regel, dass nur ein Konto pro Person möglich ist.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind die eigentliche Kennzahl dieses Angebots. Wer dort ohnehin regelmässig vorbeikommt, hat mit Jouez Sport eine App, die auf dasselbe Netz zurückgreift. In der Westschweiz ist das die einzige Wahl mit Bewilligung — und damit eine Wahl, die sich nach dem Wohnort entscheidet, nicht nach der App.
BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Nach dem Geldspielgesetz dürfen in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die gemeldete Bewilligung hat damit keine Geltung in der Schweiz. BetAlright ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was das praktisch bedeutet: Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Ansprechpartner, wenn eine Wette strittig ausgewertet wird, und die eigene Spielsperre gilt dort nicht. Eine Schweizer Lizenz, auf die man sich berufen könnte, existiert nicht.
Der Anbieter bleibt trotzdem auffindbar, und das ist die eigentliche Aussage. Die Bewilligungslage macht ihn in der Schweiz unzulässig; mehr als die Feststellung dieses Umstands lässt sich über ihn hier nicht sagen.
1Bet: ohne Schweizer Bewilligung
1Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da für Sportwetten in der Schweiz ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande zugelassen sind, hat eine ausländische Konzession hier keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Das Angebot ist nicht an das nationale Sperrregister angebunden, bietet keinen Schweizer Rechtsweg, und die Web-Adressen unterliegen der DNS-Sperre der Gespa.
Für den Leser heisst das dasselbe wie bei jedem Anbieter dieser Gruppe: Die Regeln, nach denen eine Wette ausgewertet wird, sind nicht die Schweizer Regeln, und die Aufsicht, die sie durchsetzen könnte, ist nicht die Schweizer Aufsicht.
Wer eine Wette abseits des bewilligten Angebots abschliesst, sollte wenigstens die Auszahlungsbedingungen vorher lesen. Beim bewilligten Anbieter stehen sie in den Spielregeln; hier sind sie Sache des Veranstalters.
bet-at-home: ohne Schweizer Bewilligung, auf der Sperrliste genannt
Auch bet-at-home verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Weil lediglich Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten hierzulande betreiben dürfen, ist eine ausländische Zulassung nach Art. 4 BGS nicht wirksam. Der Dienst ist nicht im schweizerischen Sperrregister registriert und entzieht sich dem hiesigen Rechtsweg. Die Gespa führt den Anbieter explizit auf ihrer Liste der blockierten Dienste, deren Domains via DNS-Sperre unzugänglich gemacht werden.
Damit ist dieser Fall der anschaulichste der Gruppe: Dass eine Domain in der Schweiz blockiert wurde oder wird, ändert nichts daran, dass Schweizer Spielende den Anbieter kennen und seine Ersatzadressen finden. Die Sperre verhindert den Zugang über die bekannte Adresse, nicht den Anbieter.
Pribet: ohne Schweizer Bewilligung
Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung bleibt ohne Wirkung (Art. 4 BGS), und die gemeldete Bewilligung hat keine Geltung in der Schweiz. Pribet ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was fehlt, ist nicht ein Bonus, sondern ein Satz, der im Streitfall gilt. Beim bewilligten Anbieter steht er in den Spielregeln, die unter Schweizer Aufsicht stehen.
Wer sich für ein solches Angebot entscheidet, sollte wenigstens wissen, wohin er sich wendet, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Vor einer Schweizer Instanz ist die Antwort kurz.
PowBet: ohne Schweizer Bewilligung
PowBet bietet sein Programm ohne Schweizer Bewilligung an. Da ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz ausrichten dürfen, bleibt eine ausländische Lizenz ohne Belang (Art. 4 BGS). Es existiert weder eine Anbindung an das Sperrregister noch ein inländischer Rechtsweg; die Web-Präsenz ist potenziell von DNS-Blockaden durch die Gespa betroffen.
Auch hier gilt: Die Bewilligung ist nicht vorhanden, und damit ist die Frage nach Schutz und Fair-Play-Kontrolle beantwortet. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine.
Ein Spielerkonto unterliegt dort den Bedingungen des Veranstalters. Ob zum Beispiel eine Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen läuft, sagt nur dessen eigene Regelung.
Donbet: ohne Schweizer Bewilligung
Donbet hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung bleibt ohne Wirkung (Art. 4 BGS), und die gemeldete Bewilligung hat keine Geltung in der Schweiz. Keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Sperrliste der Gespa per DNS blockiert werden.
Die Bewertung fällt hier so knapp aus wie bei den übrigen Anbietern ohne Bewilligung, und das liegt nicht an mangelnder Recherche: Sobald die Bewilligung fehlt, fehlt der Massstab, an dem sich die übrigen Punkte messen liessen.
Wer in der Schweiz wohnt, hat mit der Sporttip App oder Jouez Sport ein Angebot, das die Prüfung der Identität, die Limiten und den Auszahlungsweg nach Schweizer Regeln regelt. Der Vergleich endet dort.
BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel besitzt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Sportwetten sind in der Schweiz exklusiv Swisslos und der Loterie Romande vorbehalten, womit eine ausländische Zulassung rechtlich wirkungslos ist (Art. 4 BGS). Nutzer profitieren von keinem Schweizer Rechtsweg und keiner Anbindung an das Sperrregister, während die Web-Domänen laufend auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Das ist kein abwägendes Urteil, sondern eine Feststellung: Ohne Bewilligung fehlen dem Angebot genau die drei Dinge, die einen Schweizer Wettenden im Konfliktfall tragen — Register, Rechtsweg und Aufsicht.
Was ein solcher Anbieter in seinen eigenen Bedingungen zusichert, bleibt dessen eigene Zusage. Prüfen lässt sie sich nur dort.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können per DNS-Sperre über die Sperrliste der Gespa blockiert werden.
Bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung bleibt am Ende eine Frage, die sich nicht mit einer Quote beantworten lässt: Was passiert, wenn etwas schiefgeht? Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und der Spielende trägt das Risiko, ohne selbst bestraft zu werden.
Der einzige Weg, der zu einer belastbaren Antwort führt, ist der Blick in die Bedingungen des Anbieters — vor dem ersten Einsatz, nicht danach.
Welche App zu welchem Wohnort passt
Die Auswahl reduziert sich auf eine einzige Variable, sobald man die Bewilligung ernst nimmt: den Wohnsitz. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt, hat mit der Sporttip App die einzige App mit Schweizer Bewilligung, die für ihn zugänglich ist. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, hat Jouez Sport. Ein Wechsel zwischen den beiden ist nicht möglich, und zwar unabhängig davon, welche App besser gefällt.
Für Leser, die sich dennoch nach Alternativen umsehen, ist die entscheidende Frage nicht, welcher Anbieter mehr Märkte zeigt oder welcher Bonus höher aussieht. Sie lautet, was fehlt, wenn eine Auszahlung stockt. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlen Register, Rechtsweg und Aufsicht. Das lässt sich durch kein Merkmal auf dem Wettschein aufwiegen, und keine Quote auf der Welt bezahlt es zurück.
Häufige Fragen zu Wettanbieter-Apps in der Schweiz
Welche Sportwetten-App ist in der Schweiz die beste, und welche Kriterien sind sinnvoll?
Sinnvoll sind Bewilligung, Bedienung am Touchscreen, Höhe der Limiten, Auszahlungsweg und Spielerschutz. Nach diesen Massstäben führt die Sporttip App für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. App-Store-Bewertungen taugen als Kriterium nicht, weil sie über Zugang, Limiten und Auszahlung nichts aussagen.
Welche Wett-Apps dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten?
Nur die Apps der beiden bewilligten Veranstalter: die Sporttip App von Swisslos und Jouez Sport der Loterie Romande. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine weitere Schweizer Bewilligung für Sportwetten, und die Gespa veröffentlicht keine Liste zusätzlicher Buchmacher, sondern nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Muss in der App ein Konto eröffnet werden, und welche Angaben verlangt die Identitätsprüfung?
Ja, ein Spielerkonto ist Voraussetzung. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wie lassen sich Verlustlimiten in der App setzen, und wann wirkt eine Erhöhung?
Vor der ersten Teilnahme müssen bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung wirkt nach Gesetz erst nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausbezahlt?
Nach dem Geldspielgesetz nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis.
Was bedeutet es, wenn die App eines ausländischen Anbieters auf der Sperrliste der Gespa steht?
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden jedoch innert Stunden ersetzt — die Gespa spricht von Domain-Hopping. Die Sperre verhindert also den Zugang über eine bekannte Adresse, nicht das Angebot selbst.
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Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
