Willkommensbonus bei Sportwetten in der Schweiz – zwei Wege, und nur einer davon kennt ein Sperrregister

Updated Oktober 2026
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Datenstand: 29. Oktober 2026; die Bewilligungsangaben zu den beiden Schweizer Veranstaltern wurden gegen die Geldspielaufsicht Gespa und das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) geprüft.

Eine kleine Schachtel mit Schleife steht auf einem Fensterbrett, dahinter ein grauer Wintertag.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach einem Willkommensbonus für Sportwetten sucht, findet zwei völlig verschiedene Dinge unter demselben Wort. Das eine ist ein Kombiboost bei Sporttip, der fünf Prozent auf den Nettogewinn legt, sobald vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 auf dem Wettschein stehen. Das andere ist eine Werbeseite für ein Auslandangebot, das hierzulande keine Bewilligung hat, keinen Kontakt zum hiesigen Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, dafür aber ein Einzahlungsformular. Beides heisst Bonus. Nur eines davon steht im Gesetz.

Neukundenangebote bei den zugelassenen Veranstaltern: klein, bedingt, nicht auszahlbar

Der Grund für die Bescheidenheit steht in einem Satz Gesetzestext. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Wer als Veranstalter in der Schweiz legal Sportwetten anbietet, darf also nicht einfach Geld auf ein Konto legen und den Neukunden davon erzählen. Er fragt zuerst die Aufsicht. Die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das ist kein Verbot von Werbung, aber es ist eine Schleuse, und hinter einer Schleuse fliesst wenig.

Was Sporttip Neukunden und Bestandskunden gibt

Der Sporttip-Kombiboost gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und wer sich die Kombination aus vier Zweitliga-Spielen zusammenstellt, weil ihm die Quoten zusagen, sollte vorher wissen, dass genau diese vier den kleinsten Satz tragen.

Das ist ein Angebot, das mit der Anzahl der Voraussagen wächst und nicht mit der Einzahlung. Es belohnt Tippfleiss, nicht Einzahlungsbereitschaft. Wer ohnehin Kombiwetten baut, nimmt es mit; wer auf ein einzelnes Spiel setzen will, für den existiert es nicht. Der Unterschied zwischen vier und sieben Voraussagen ist der Unterschied zwischen 5 % und 20 % — aber auch der zwischen einer Wette, die noch halbwegs wahrscheinlich durchgeht, und einer, deren letzte Voraussage regelmässig kippt.

Dazu kommen Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist der Punkt, den die Werbung nicht betont: Wer während des Spiels die Nerven verliert und auscasht, verliert die Erhöhung gleich mit. Der Bonus verschwindet nicht anteilig, er ist weg.

Was Jouez Sport Neukunden gibt

Die Loterie Romande fährt eine andere Linie. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück bereit, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Rechnen wir das ehrlich: Zehn Franken, drei Wochen Frist, ein Code aus dem Stadion. Wer im Stadion war, hat die zehn Franken geschenkt bekommen, sofern er schnell genug war. Wer nicht im Stadion war, hatte keinen Zugang. Eine Aktion für die eigene Klientel, der sechs Westschweizer Kantone, und für die Sitzplatznähe zu einem Eishockeyspiel. Das ist keine Neukundenakquise im üblichen Sinn, das ist Publikumsbindung mit einer Prise Gratisguthaben.

Dass beide Schweizer Veranstalter so zurückhaltend sind, hat einen zweiten Grund neben dem Gesetz: Sie müssen nicht werben. Sie haben ein Gebietsmonopol, und der Ertrag geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Ein Veranstalter, der keinem Wettbewerber unterliegt, hat keinen Anlass, sein Geld in Neukundenprämien zu stecken.

Was Aktionsguthaben wert ist — die Bedingungen entscheiden

Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, ist kein Geld. Es ist ein Gutschein, der nur im Spiel wieder zu Geld wird, und auch dann nur, wenn die Wette gewinnt. Das ist keine Haarspalterei, das ist der Kern des Geschäfts mit Gratisspielguthaben: Der Einsatz kehrt bei einem Gewinn nicht zum Spieler zurück, nur der Gewinn wird gutgeschrieben.

Prüfen wir das am Ziel statt an der Methode: Wer aus zehn Franken Guthaben mit einer Quote von 2.00 achtzig Franken macht, hat achtzig Franken im Wallet. Gewinnt er nicht, ist er bei null, und es hat ihn nichts gekostet ausser der Zeit. Der Erwartungswert liegt unter dem Nennwert des Guthabens, weil der Buchmacher seinen Anteil schon in die Quote eingerechnet hat — bei jedem einzelnen Markt, den der Spieler anfasst.

Bei Swisslos kommt eine weitere Bedingung dazu, die man kennen muss: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das steht nicht im Kleingedruckten der Aktion, es steht in den Bedingungen für die Online-Teilnahme, und es gilt auch dann, wenn das Guthaben aus einer Wette erworbene Gewinne enthält. Wer also mit CHF 10 Spielguthaben CHF 200 gewinnt, kann die CHF 200 auszahlen lassen — die zehn Franken selbst bleiben im Konto.

Was der Kombiboost konkret auszahlt

Rechnen wir die fünfundzwanzig Prozent auf dem Papier nach. Angenommen, jemand setzt CHF 10 auf eine Vierfach-Kombination, jede Voraussage mit einer Quote von mindestens 1.50 — hier mit den Beispielquoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten und beträgt 9’792. Der Bruttogewinn wäre CHF 97.92. Der Nettogewinn ist die Differenz zum Einsatz, also CHF 87.92, und darauf liegt der Bonus von 5 %.

Daraus ergibt sich die Spanne — die Auszahlung bewegt sich zwischen CHF 97.92 vor Bonus und CHF 102.32 mit dem Fünfundzwanzig-Prozent-Bonus. Bewusst eine Spanne, weil sie von der Zahl der Voraussagen abhängt und nicht von der Höhe des Einsatzes: vier Voraussagen ergeben den unteren Wert, ein voller Fünfzehner den oberen, und bei zehn Voraussagen mit je 1.60 läge die Gesamtquote bei 109’951 mit einem Bruttogewinn von CHF 1’099.51 und einem Bonus von CHF 435.80.

Ein Hinweis auf die Grenzen der Rechnung: Einsatz und Gewinnerhöhung sind beim Kombiboost limitiert. Bei sehr hohen Gesamtquoten — ein Fünfzehner mit starken Aussenseitern — greift die Obergrenze, bevor die hundert Prozent greifen. Wer den maximalen Boost will, wettet also auf eine Konstellation, die ohnehin kaum hält.

Die zehn Veranstalter im Vergleich: Bewilligung, Aktionen, Einsatzgrenzen

Die Rangliste ordnet die beiden Schweizer Veranstalter vorne ein, weil sie die einzigen sind, die hierzulande Sportwetten anbieten dürfen. Die acht ausländischen Seiten stehen dahinter als Referenz, nicht als Empfehlung. Das ist keine Geschmacksfrage: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist strafbar (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS), und eine Beschreibung mit einer Empfehlung zu verwechseln wäre der Fehler, den die Aufsicht am schnellsten ahndet. Wir beschreiben und bewerten; unterschreiben muss der Leser selbst.

Anbieter Bewilligung Veranstalterin bzw. berichtete Bewilligung Neukundenangebot Mindesteinsatz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Kombiboost 5 % bis 100 % auf den Nettogewinn, Quotenboosts und Profitboosts, nur online CHF 1
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) CHF 10 Spielguthaben über Code-Aktion (7’000 Stück, 30 Tage, nicht auszahlbar) —
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —
bet365 ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —
BassBet ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — —

Die zweite Spalte liest sich monoton, und das ist die eigentliche Aussage der Tabelle. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains — nicht das Verzeichnis der Erlaubten. Wer im Tabellenkopf nach dem Gegenstück zu einer deutschen oder maltesischen Regulierung sucht, findet an dieser Stelle zwei Namen und achtmal nichts.

Grundlagen: was ein Neukundenangebot ist und was davon übrig bleibt

Der Markt kennt ein halbes Dutzend Formen, und jede hat andere Mathematik. Es lohnt sich, sie auseinanderzuhalten, weil die Werbung sie alle «Bonus» nennt.

Ein Dorfplatz mit steinernem Brunnen liegt am Vormittag still da, die Läden ringsum sind noch geschlossen.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Eine Gratiswette, in der Marktsprache auch Freiwette, ist ein Einsatz, den der Veranstalter stellt. Entscheidend ist, was passiert, wenn sie gewinnt: Der Einsatz wird in der Regel nicht mit dem Gewinn ausbezahlt. Aus einer Gratiswette von CHF 10 auf Quote 2.00 werden also keine CHF 20, sondern CHF 10.

Ein Quotenboost ist ein erhöhter Preis, kein Guthaben. Bei Sporttip gilt er nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, ist pro Wettendem einmal nutzbar und verfällt bei einem Cash-Out. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz — auch hier: limitiert, einmalig, cash-out-empfindlich.

Ein Bonus auf den Nettogewinn, wie ihn der Kombiboost zahlt, ist die sauberste Form von den drei. Er setzt keinen zusätzlichen Einsatz voraus, sondern rechnet auf das, was eine Wette ohnehin abwirft. Er verlangt aber eine Struktur — mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 — und belohnt damit genau die Wette, deren Ausgang am wenigsten wahrscheinlich ist.

Was im Schweizer Markt fehlt, ist die vierte Form: das grosse Einzahlungspaket, das den Einsatz verdoppelt. Solche Angebote stehen auf Seiten ohne Schweizer Bewilligung, und dort steht häufig die Formulierung «ohne Einzahlung» daneben. Ein Bonus ohne Einzahlung ist per Definition Kundenwerbung, die der Anbieter vorfinanziert. Die Frage ist immer, womit er das Geld zurückholt: mit Umsatzbedingungen, mit einer Mindestquote, mit einer Frist oder mit einer Obergrenze auf den Gewinn aus dem Guthaben. Findet man keine dieser vier Angaben, ist das kein grosszügiges Angebot, sondern ein unfertiges Kleingedrucktes.

Bei Swisslos und der Loterie Romande kommen die Bedingungen aus den eigenen Teilnahmebedingungen, und sie sind kurz genug, um sie zu lesen. Prüfen muss man vier Dinge: ob das Guthaben auszahlbar ist, wie lange es gültig bleibt, wie hoch der Einsatz mindestens sein muss und ob es einen Umsatz gibt. Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» stehen die Antworten in einem einzigen Satz: nicht auszahlbar, dreissig Tage, zehn Franken, kein Umsatzerfordernis über die Teilnahmebedingung hinaus.

Ein Treppenhaus aus hellem Stein führt in einem Altbau nach oben, Licht fällt durch ein hohes Fenster.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Rechtslage: Gratisguthaben brauchen die Zustimmung der Gespa

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), und Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1.1.2021). Die ESBK ist nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur Casinos. Diese Zuständigkeit ist der erste Punkt, den Leser verwechseln, und der zweite folgt sofort: Eine Bewilligung braucht einen Veranstalter und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Wer in der Schweiz überhaupt Veranstalter sein darf

Diese Auflage liest sich harmlos, ist aber der Grund für alles Weitere. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, IKV 2020. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und faktisch im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen, wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Die Grenze verläuft nicht am Pass, sondern am Wohnsitz.

Warum die Zustimmung der Gespa nötig ist

Der Satz, an dem sich der ganze Unterschied zwischen einem Schweizer und einem ausländischen Neukundenangebot entscheidet, steht in Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Der Veranstalter darf das Geld nicht einfach verteilen; er muss fragen. Die Aufsichtsbehörde hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt — Zahlen, die man als Grosszügigkeit lesen kann oder als Dosierung.

Der Grundsatz dahinter ist keine Schikane. Ein Gratisguthaben ist ein Anreiz, und Anreize stehen in einem Spannungsverhältnis zu dem, was das Gesetz sonst verlangt: Spielerschutz, Werbeverbot gegenüber Minderjährigen und gesperrten Personen, keine irreführende Werbung (Art. 74 BGS). Wer Anreize kontrolliert, kontrolliert den Zugang zum Spiel. Deshalb darf Werbung nicht aufdringlich sein, nicht irreführen und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten.

Was erlaubt ist und was nicht — Sportarten, Märkte, Livewetten

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden. Im Verzeichnis stehen keine Corner- und keine Kartenmärkte, und es hat keine Esports-Rubrik. Wer sich also bei einem Schweizer Veranstalter über das dünne Angebot an Sondermärkten wundert, wundert sich über eine Liste und nicht über ein Versäumnis.

Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Märkte ein. Wer bei Sporttip live wettet, sollte zwei Regeln kennen: Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 — in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.

Was eine Bewilligung aus einem anderen Land hier bedeutet

Nichts. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft. Aber Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Aufsicht über den Anbieter, kein Sperrregister, keinen Rechtsweg und keine Fairplay-Kontrolle.

Was gegen solche Seiten läuft, ist eine Sperrliste. Die Gespa publiziert ein Verzeichnis ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste. Man kann das Angebot also nicht dauerhaft vom Schweizer Markt fernhalten, aber man kann es unerreichbar machen für alle, die es nicht gezielt suchen.

Sicher spielen: Limiten vor dem ersten Einsatz, Sperre gilt auch für Aktionen

Der Spielerschutz geht in diesem Land jedem Anreiz vor. Das ist keine Floskel, sondern eine Reihenfolge: Limiten werden gesetzt, bevor der erste Einsatz läuft, und eine Spielsperre wirkt auch gegen jedes Guthaben und jede Aktion. Wer seine Grenzen danach festlegt, hat die Reihenfolge des Gesetzes gegen sich.

Verlustlimiten und Einzahlungslimiten

Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Zweiundsiebzig-Stunden-Regel ist die einzige Bremse, die verlässlich funktioniert. Wer abends nach einer verlorenen Wette das Konto aufstocken will, sitzt drei Tage fest. Wer das als Bevormundung liest, hat die Funktion noch nicht verstanden: Sie ist nicht gegen sparsame Spieler gerichtet, sondern gegen den einen Impuls, der mehr Geld kostet als jede Mindestquote. Im Vergleich dazu sind die Loterie-Romande-Regeln, die ein Guthaben von höchstens CHF 10’000 zulassen, eher grosszügig.

Bei Swisslos ist der Kauf von Spielguthaben auf dem Wallet über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein möglich, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen an, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Eine Einzahlungslimite beim Veranstalter ersetzt übrigens nicht die eigene Budgetfrage — sie begrenzt die Einzahlung, nicht die Verlustsumme eines Abends mit mehreren Wetten.

Die Spielsperre und das Sperrregister

Die Spielsperre ist die schärfere Massnahme (Art. 80–82 BGS): Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, eingetragen in einem schweizweiten Register. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die eigentliche Funktion des Registers: nicht die Sperre bei einem Anbieter, sondern die Sperre überall dort, wo überhaupt ein Schweizer Bewilligungsinhaber steht. Wer sich bei Swisslos sperrt, sperrt sich damit auch für die anderen.

Was Sperrregister und Ausland zusammen bedeuten, ist der unangenehmste Punkt dieser Seite. Ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an das Register angebunden. Wer sich in der Schweiz sperren lässt und danach bei einer solchen Seite ein Konto eröffnet, hat sich gar nicht gesperrt — er hat ein Konto geschlossen. Eine Selbstsperre, die fünf Minuten später mit einer anderen E-Mail-Adresse unterlaufen werden kann, ist eine Selbstsperre gegen sich selbst.

Eine Sperre gilt auch für Aktionen und Guthaben. Wer gesperrt ist, verliert den Anspruch auf Einsätze und Gewinne (Art. 45 BGS). Eine Gutschrift aus einer Aktion ist davon nicht ausgenommen — sie wandert nicht auf ein Konto, das es faktisch nicht mehr gibt. Für den Alltag heisst das: Wer eine Aktion nutzen will, muss im Moment der Nutzung spielberechtigt sein, und wer sich sperrt, lässt liegen, was noch im Wallet liegt.

Wo es Hilfe gibt

Wer merkt, dass aus dem Bonus ein Antrieb geworden ist, findet Beratung bei den kantonalen Suchthilfestellen und, für Fragen des Steuerrechts, bei der kantonalen Steuerverwaltung. Die Gespa führt das Sperrregister und nimmt Meldungen entgegen. Das sind die Stellen, die im Ernstfall zuständig sind, und sie sind kostenlos. Wer nur eine Limite ändern will, findet in seinem Spielerkonto die passende Einstellung — Senkungen gelten meist sofort.

Die acht Bewilligungen im Vergleich: eine Rangliste mit Vorbehalt

Die folgenden Kurzporträts halten sich an das, was sich belegen lässt: Bewilligungsstatus, Kontakt zum Schweizer Recht, Stellung im Vergleich. Sie sind keine Empfehlung und keine Freigabe. Wer bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt in einem Rechtsraum, in dem er keine Schweizer Rechte hat und an den er sich im Streitfall nicht wenden kann.

Swisslos Sporttip — der Standard für die Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein

Swisslos Sporttip ist eine von zwei Veranstaltern, die die interkantonale Rechtsordnung überhaupt zulässt: eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel, eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS, unter Aufsicht der Gespa. Organisatorin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnhaft sind.

Das Angebot an Neukunden ist der Kombiboost mit 5 % bis 100 % auf den Nettogewinn, online für Prematch, Live und Systemwetten, mit der Auflage von mindestens vier Voraussagen zu je mindestens Quote 1.50. Quotenboosts gelten nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und sind pro Wettendem einmal nutzbar. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Ebenfalls zu kennen: Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und das Geld liegt regelmässig unter dem, was ohne vorzeitigen Verkauf möglich gewesen wäre; der Betrag hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer auscasht, gibt die Chance auf den vollen Gewinn her und verliert einen laufenden Boost gleich mit. Bei Kombinationen voneinander abhängiger Ereignisse derselben Sportveranstaltung bleibt nur die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich anders an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Zur Auszahlung: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und erlaubt nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Das ist der zurückhaltendste Bonus des Vergleichs und der einzige, der einen Schweizer Rechtsweg hinter sich hat. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt und ohnehin Kombiwetten baut, bekommt hier einen echten Zuschlag auf den Gewinn, ohne Einzahlungsformular und ohne Auslandskonto. Wer auf ein einzelnes Spiel setzen will, bekommt gar nichts.

Loterie Romande Jouez Sport — Westschweiz, mit Guthaben und klaren Fristen

Die Loterie Romande ist der zweite zugelassene Veranstalter, mit derselben Bewilligungsart und derselben Aufsicht durch die Gespa. Die Organisatorin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande; sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, betreibt 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die in diesem Gebiet wohnhaft sind.

Das Neukundenangebot der letzten Saison war die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», gelaufen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: CHF 10 Spielguthaben für einen innert sieben Tagen eingegebenen Code aus den National-League-Stadien, insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar. Neukunden wie Bestandskunden kamen über dieselbe Tür hinein — der Zugang entschied sich im Stadion und am Timing, nicht am Kontostatus.

Die Einzahlungs- und Guthabengrenzen sind grosszügiger als bei Swisslos: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer einen grösseren Einzelgewinn erzielt, erhält ihn also nicht als Guthaben, sondern als Überweisung — ein sauberer Schnitt, der die Versuchung beseitigt, den Gewinn im Konto weiterzudrehen.

Der Wert dieser Aktion stand und fällt mit dem Stadionbesuch. Zehn Franken sind zehn Franken, aber sie waren an einen Ort gebunden und an ein enges Zeitfenster von sieben Tagen, und nur wer den Code tatsächlich im verifizierten Konto eingab, bekam sie. Als Neukundenprogramm ist das schwach, als Bindungsinstrument für die eigene Klientel konsequent. Für Leser aus der Westschweiz bleibt es der einzige legale Weg zum Gratisspielguthaben.

HornetBet — Gelder ohne Schweizer Bewilligung, ohne hiesigen Rechtsweg

HornetBet ist eine der Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, und eine berichtete Bewilligung — woher auch immer — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Seite ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Mehr ist über diese Seite auf dem Feld dieses Vergleichs nicht zu sagen. Wer wissen will, ob HornetBet ein Willkommensangebot führt, eine Einzahlung verlangt oder mit einem Guthaben ohne Einzahlung wirbt, findet die Antwort in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und in seinem Kassabereich — nicht in einer Schweizer Aufsichtsquelle, weil es keine gibt. Und die Antwort bleibt ohne Durchsetzungsweg: Was dort steht, wird nicht von einer hiesigen Behörde geprüft.

Der Massstab, an dem sie sich messen lassen muss, ist deshalb der harte: eine Schweizer Bewilligung, ein Sperrregister, eine Aufsicht. Keines der drei Kriterien ist erfüllt. Für einen Leser, dem es um den Bonus geht und der eine Auslandsseite trotzdem ansehen will, sollte der erste Blick den Bedingungen gelten — den Umsatzvorgaben, der Mindestquote, der Frist und der Frage, ob der Gewinn aus dem Guthaben gedeckelt ist. Stehen diese Angaben nicht klar da, ist der Bonus nicht grosszügig, sondern unbestimmt.

bet365 — bekannter Name, auf der Sperrliste geführt

bet365 gehört zu den Seiten, die die Gespa in ihrer Liste der blockierten Domains nennt. Für Spieler in der Schweiz heisst das: Die Seite hat keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), und der Zugang kann per DNS gesperrt werden. Markenbekanntheit ändert daran nichts. Ein grosser Name ist keine Bewilligung.

Eine Beschreibung des angebotenen Neukundenbonus findet auf dieser Seite nicht statt, und das ist eine bewusste Grenze. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).

Damit der Leser wenigstens die Fragen kennt, die er sich selbst beantworten muss: Handelt es sich um echtes Geld oder um ein Guthaben, das nur als Einsatz dient? Bleibt der Gewinn aus dem Guthaben auszahlbar oder ist er gedeckelt? Wie oft muss der Betrag umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist? Gibt es eine Mindestquote, unterhalb derer die Umsätze nicht zählen? Und bis wann muss alles erledigt sein? Fünf Fragen, die über den Wert jedes Neukundenangebots entscheiden — bei einem Schweizer Veranstalter wie bei einer Seite ohne Bewilligung.

Wie bei allen Auslandsanbietern ist der Vergleich mit dem Bewilligten unangenehm: Der Weg über die Sperrliste ist kein Unfall. Die Aufsicht hat 671 Domains am Ende von 2025 blockiert, und sie ersetzt blockierte Adressen innerhalb von Stunden. Das ist ein Katz-und-Maus-Spiel, an dem der Spieler nicht teilnimmt — er zahlt die Rechnung, wenn der Anbieter verschwindet.

BassBet — ohne Bewilligung, also vor allem ein offener Punkt

BassBet steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht. Es gibt nur zwei Veranstalter für Sportwetten in der Schweiz, und BassBet ist keiner davon; eine berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains auf der Sperrliste möglich.

Was die Seite über ihre Neukundenangebote schreibt, ist auf dieser Seite nicht abgebildet. Wer sich dafür interessiert, liest die Bedingungen des Anbieters selbst und achtet darauf, ob es überhaupt einen Bonus ohne Einzahlung gibt oder nur die übliche Staffelung nach der ersten Einzahlung. Der Unterschied ist praktisch gross: Ein Angebot ohne Einzahlung ist ein Geschenk mit Bedingungen, ein Einzahlungspaket ist ein Anreiz, mehr zu zahlen als geplant.

Der Vergleichspreis für die Bewilligung ist in Franken leicht zu benennen. Ein Sporttip-Konto kostet CHF 1 Einsatz pro Wette. Ein BassBet-Konto kostet die Rechte, die das Schweizer Recht gewährt: Aufsicht, Sperrregister, Einzahlungsschutz, Rechtsweg. Diese Rechte stehen in keiner Bonusstaffel, und sie sind nicht nachkaufbar.

Sportaza — ein Bewilligungsstatus, den man mitrechnen muss

Sportaza führt keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt für sie alles, was oben für die Gruppe steht: eine berichtete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Kontakt zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain blockierbar.

Auch hier wird kein Neukundenangebot beschrieben — nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil eine Werbung dafür in der Schweiz eine Straftat wäre. Der entscheidende Punkt bei den Auslandsseiten ist ohnehin ein anderer als die Frage nach dem Bonusbetrag: Bei einem Schweizer Veranstalter sind die Höchstwerte für Einsätze und Verluste verbindlich, bei einer Auslandsseite kann ein Limit eine freiwillige Funktion ohne Durchsetzung sein. Genau das merkt man erst, wenn man es braucht.

Der Nutzwert der Marke im Vergleich liegt in der Frage, die sie aufwirft: Wer sich fragt, ob ein Auslandsbonus attraktiver ist als der Schweizer Kombiboost, vergleicht zwei Dinge, die nicht vergleichbar sind — ein paar Prozent auf einen Gewinn hier, ein Rechtsweg weniger dort. Der zweite Punkt lässt sich nicht in Prozent ausdrücken.

HighFlyBet — Neukundenwerbung ohne Bewilligung, für Schweizer Leser ohne Durchsetzungsweg

HighFlyBet steht in derselben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung ohne Geltung hierzulande (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Blockierung per DNS möglich.

Ob und mit welchem Neukundenangebot die Seite wirbt, lässt sich auf dem Boden dieses Vergleichs nicht sagen, und der Anbieter selbst ist im Streitfall keine neutrale Auskunftsquelle. Wer ein Konto eröffnet und den Bonus nutzen will, sollte vor der ersten Einzahlung wissen, an wen er sich wendet, wenn der Gewinn nicht ankommt. Bei Swisslos lautet die Antwort Bezirksgericht oder Einsprache per eingeschriebenem Brief. Bei einer Seite ohne Bewilligung lautet sie Sitz des Anbieters.

Der Massstab ist ein Vergleich ohne Publikum: Ein Neukundenbonus ist nur so viel wert wie die Aussicht, ihn ausbezahlt zu bekommen. Auf dieser einen Achse liegt HighFlyBet hinter beiden Schweizer Veranstaltern, unabhängig von jeder Quote, die auf der Startseite steht.

bet-at-home — als Domain von der Aufsicht ausdrücklich genannt

bet-at-home gehört zu den Namen, die die Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping nennt. Diese Nennung betrifft die Domain und nicht das Bonuspaket, und sie ist der faktische Kern des Schweizer Status dieser Seite: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS), kein Sperrregister, kein Rechtsweg, DNS-Blockierung als vorgesehenes Mittel.

Über die Neukundenangebote des Anbieters steht hier nichts, und über seine Limiten und Zahlungswege steht hier nichts. Wer sich auf der Seite umsieht, tut es ohne Schweizer Aufsicht im Rücken und sollte Bonuszahlungen genauso prüfen wie jede andere Ziffer im Kleingedruckten.

Für einen anhaltenden Kundenstamm in der Schweiz spricht der Status nicht. Wer eine bestimmte Marke will, bekommt sie — aber nicht mit Schweizer Rechtsschutz, und der Preis dafür steht nirgendwo auf der Startseite. Er steht darin, was man nicht tun kann: bei einer Aufsichtsbehörde anrufen, in einem Register nachsehen, sich auf eine Zahlungszusage verlassen, die nach Schweizer Recht zu erfüllen wäre.

BetPanda — ohne Bewilligung, im Vergleich nur als Referenz

BetPanda erscheint in dieser Übersicht als Seite ohne Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Bewilligung ist hier ohne Kraft (Art. 4 BGS), das Sperrregister kennt die Seite nicht, ein Schweizer Gerichtsweg existiert nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Ein Neukundenangebot wird hier nicht beschrieben, weil Beschreibung und Werbung bei einem nicht bewilligten Anbieter zwar juristisch unterscheidbar, praktisch aber nah beieinander liegen — und weil ein Bonusbetrag ohne Schweizer Durchsetzungsweg kein Faktor ist, den man in eine Rangfolge einbauen kann. Was ein Leser selbst prüfen kann und was in der Reihenfolge der Wichtigkeit zuletzt kommt: die Höhe der Staffel.

Der praktische Wert der Nennung liegt im Kontrast. Beide Schweizer Veranstalter stehen im Sperrregister, wenn sich ein Spieler sperren lässt, und beide zahlen auf ein Konto des Kontoinhabers aus (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es in einer bewilligten Schweizer Sportwette nicht, und Kredit an Spieler ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Bei einer Seite ohne Bewilligung gelten die Regeln, die sie selbst geschrieben hat.

BetOnRed — ohne Bewilligung, also die Wahl für ein anderes Risikoprofil

BetOnRed schliesst diese Gruppe ab: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Blockierung der Domain per DNS vorgesehen.

Die Neukundenbedingungen der Seite stehen nicht in dieser Übersicht, und daran ändert auch die Suche eine Rubrik weiter nichts. Der Punkt, auf den es bei einer Auslandsseite ankommt, ist nicht das Versprechen auf der Startseite, sondern die Frage, ob die Bedingungen eine Mindestquote, eine Umsatzvorgabe, eine Frist oder eine Gewinnobergrenze nennen — die vier Hebel, mit denen ein Gratisguthaben billiger wird, als es aussieht.

Für wen kommt so ein Konto überhaupt in Frage? Für jemanden, der in der Schweiz wohnt und dessen Kanton nicht im Vertragsgebiet des einen oder anderen Veranstalters liegt — also für niemanden, denn die beiden Gebiete decken das Land ab. Für jemanden, der Sportarten oder Märkte sucht, die die Gespa nicht auf ihrer Liste führt: Corner, Karten, Esports, politische oder TV-Wetten, letztere ohnehin nicht erlaubt. Das ist die ehrliche Antwort auf die Frage, was ein Auslandangebot hier leistet. Es öffnet die Nische, und es nimmt den Schutz weg.

Häufige Fragen zum Willkommensbonus bei Sportwetten

Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport einen Willkommensbonus für neue Konten?

Im engeren Sinn nicht. Sporttip gewährt einen Kombiboost auf den Nettogewinn — 5 % bei vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, bis 100 % bei fünfzehn —, daneben Quoten- und Profitboosts. Jouez Sport gab zuletzt in einer Code-Aktion CHF 10 Spielguthaben aus. Alles davon ist willkommensnah, aber an Bedingungen gebunden, und Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Gespa.

Warum brauchen Gratiswetten und Gratisguthaben in der Schweiz die Zustimmung der Gespa?

Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt es, weil ein Anreiz ein Spielzugang ist und deshalb unter Aufsicht gehört. 2025 gab die Gespa vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. In der Kontrolle solcher Anreize steckt der Spielerschutz: Wer Anreize steuert, steuert mit, wie viel Neukunden das Spiel kostet.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

In der Regel nicht. Das ist der wichtigste Unterschied zwischen einem Guthaben und Geld: Der Einsatz gehört nicht dem Spieler, nur der daraus erzielte Gewinn wird gutgeschrieben. Bei Swisslos kommt hinzu, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Wer CHF 10 Guthaben auf Quote 2.00 setzt, bekommt im Erfolgsfall CHF 10, nicht CHF 20.

Was bedeutet es, wenn Aktionsguthaben nicht auszahlbar ist?

Es bedeutet, dass der Betrag im Spielerkonto bleiben muss und nur als Einsatz dient. Bei der Loterie Romande lautet die Formulierung «nicht auszahlbar», bei Swisslos ebenso; Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch ins Wallet, grössere Beträge per Überweisung. Für den Spieler heisst das: Der Nennwert des Guthabens ist nicht der Wert des Angebots, sondern ein Einsatzpfand mit Ablaufdatum.

Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?

Als Werbung ohne Schweizer Aufsicht. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), das Sperrregister kennt solche Seiten nicht, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt. Zweiundsechzig Zustimmungen für Inlandaktionen stehen in keinem Verhältnis zu einem Auslandangebot; wer es prüft, liest zuerst Umsatz, Mindestquote, Frist und Gewinnobergrenze.

Wie wirken sich Verlustlimiten und eine Spielsperre auf den Bezug von Aktionen aus?

Limiten sind vor dem ersten Einsatz zu setzen, eine Erhöhung greift bei Swisslos erst nach 72 Stunden, und eine Spielsperre schliesst Ansprüche auf Einsätze und Gewinne aus (Art. 45 BGS). Die Sperre steht im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos sowie in Liechtenstein. Solange Aktionen in diesem Konto laufen, sind sie von der Sperre mitbetroffen.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»