Ganz neue Sportwettenanbieter Schweiz 2026: Zwischen zwei Bewilligungen und einer Sperrliste
Ein Land mit genau zwei Veranstaltern – und daneben eine Sperrliste, die zeigt, wie viele Namen hier ohne Erlaubnis unterwegs sind.

Wer in der Schweiz nach einem ganz neuen Sportwettenanbieter sucht, findet schnell ein Dutzend Namen, die es vor ein paar Jahren noch nicht gab. Was er nicht findet, ist ein dritter Veranstalter mit Bewilligung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was unter einem neuen Namen auftritt, ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung – und damit eine grundsätzlich andere Entscheidung.
Datenstand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Publikationen der Gespa und das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) geprüft.
Woran ein wirklich neuer Anbieter zu erkennen ist
«Neu» ist im Sportwettenmarkt kein Qualitätsmerkmal, sondern eine Zeitangabe. Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst kürzlich aufgetreten ist. Über Bewilligung, Quoten oder Verlässlichkeit sagt das nichts – und in der Schweiz sagt es nicht einmal etwas darüber, ob der Betrieb hier erlaubt ist. Die beiden Veranstalter, die es gibt, sind nicht neu. Sie sind die einzigen.

Genau deshalb ist die Suche nach einem ganz neuen Anbieter in diesem Land eine Suche nach der falschen Eigenschaft. Wer neu ist, ist in aller Regel ausländisch. Wer ausländisch ist, hat hier keine Bewilligung. Und wer keine Bewilligung hat, steht vor Fragen, die sich bei einem bewilligten Produkt gar nicht stellen.
Neu, ausländisch, bewilligt – drei verschiedene Dinge
Drei Begriffe gehen im Alltag durcheinander, obwohl sie drei völlig verschiedene Dinge trennen. «Neu» beschreibt den Marktauftritt. «Ausländisch» beschreibt Sitz und Aufsicht. «Bewilligt» beschreibt eine Erlaubnis, die nach Artikel 4 BGS nur in der Schweiz gilt – eine ausländische Lizenz, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, entfaltet hier keine Wirkung.
Die drei Merkmale hängen zusammen, aber nicht zwingend. Ein ausländischer Anbieter kann jahrelang existieren und trotzdem «neu» für einen Spielenden sein, der ihn gerade erst entdeckt. Ein Produkt kann neu wirken, weil es eine neue Wettart eingeführt hat, und trotzdem von einem der beiden Veranstalter stammen. Was nie vorkommt: ein neuer Name mit Schweizer Bewilligung.
Warum der Marktzugang an einer Zahl hängt
Das Geldspielgesetz macht Online-Sportwetten zu einem Grossspiel und verlangt eine Veranstalterbewilligung plus eine Bewilligung pro Spiel, geregelt in den Artikeln 21 bis 25 BGS. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei gedeckelt. Das ist keine Marktlücke, die auf einen Bewerber wartet. Es ist eine bewusste Begrenzung.
Wer heute in der Schweiz Sportwetten anbieten will, müsste diesen Deckel ändern. Bis dahin bleibt die Suche nach dem neuesten Anbieter eine Suche unter ausländischen Namen – mit den Folgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen.
Was die Bewilligung wert ist, wenn beide Seiten auf dem Tisch liegen
Auf der einen Seite steht eine Bewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa, Sitz der Swisslos in Basel. Auf der anderen Seite steht eine ausländische Seite, deren Lizenz hier nichts gilt. Der Unterschied ist nicht kosmetisch. Er entscheidet darüber, ob ein Streitfall in der Schweiz ausgetragen werden kann und ob ein Selbstausschluss dort ankommt, wo er gemeint ist.
Für viele Spielende ist genau das der Knackpunkt. Wer gelegentlich einen Franken auf ein Fussballspiel setzt und ein Auge darauf haben will, dass sein Konto einem vereinbarten Rahmen folgt, hat bei einem bewilligten Produkt mehr davon als bei einer Seite mit bunten Boni.
Wo die bewilligte Wahl eng wird
Beide Veranstalter bedienen ihr eigenes Gebiet, und das ist keine Nebensache. Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Online-Konto ist damit nicht nur an den Wohnsitz in der Schweiz gebunden, sondern praktisch an das jeweilige Gebiet. Für einen Spielenden in Zürich ist die Westschweizer Wahl keine Wahl. Für jemanden in Genf gilt dasselbe umgekehrt. Diese Zweiteilung steht auf Karten gern als Fussnote. Sie entscheidet aber darüber, über welche Angebote ein Leser überhaupt reden kann.
Der Blick über die Grenze und seine Kosten
Ausländische Seiten sind präsent, weil sie beworben werden und weil sie in Suchergebnissen oft vor den bewilligten Produkten stehen. Das macht sie nicht zu Schweizer Anbietern.
Wer dort spielt, verliert drei Dinge auf einmal: den Zugang zum Schweizer Sperrregister, die Schweizer Aufsicht über Fairness und Auszahlung und den Rechtsweg in der Schweiz. Das Gewinnen bleibt erlaubt. Der Rechtsschutz fällt weg. Mehr dazu steht in den Abschnitten zur Rechtslage und zu den Schutzmechanismen – hier genügt die Feststellung, dass eine Seite mit Wohnsitzprüfung noch keine Schweizer Seite ist.
Warum die Rechtslage hier der eigentliche Vergleich ist
Die Bewilligung für Sportwetten erteilt in der Schweiz die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die nach dem Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 arbeitet. Nicht die ESBK – die ist nur für Spielbanken zuständig. Wer die falsche Behörde nennt, erzählt auch sonst grosszügig.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Nach Artikel 4 BGS gilt sie nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz mag am Firmensitz zählen. Hier zählt sie nicht.
Zwei Veranstalter und eine Liste, die das Gegenteil einer Anbieterliste ist
Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung? Nein. Es gibt auch keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter – nicht, weil sie schlecht geführt würde, sondern weil es keine weiteren gibt.
Die einzige Liste, die die Gespa zu diesem Thema veröffentlicht, ist die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Sie nennt nicht, wo man spielen darf, sondern was in der Schweiz nicht erreichbar sein soll. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019. Ende 2025 trug sie 671 Domains, die Telecom-Anbieter hier per DNS blockieren. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Der Betreiber tauscht die Adresse, und die Seite bleibt für den, der die neue kennt, erreichbar.
Für einen Leser heisst das: Die Abwesenheit einer Domain auf der Sperrliste ist kein Bewilligungsnachweis. Gesperrt wird nur, was aufgefallen ist.
«Ohne Bewilligung» ist nicht «verboten»
Der Spielende darf bei einer ausländischen Seite spielen. Bestraft wird das Organisieren, nicht das Mitmachen – das Bundesamt für Justiz sagt es ausdrücklich. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar nach Artikel 130 BGS, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende fällt nicht unter diesen Strafartikel.
Das ist die Wahrheit, und sie ist für beide Seiten der Debatte unbequem. Ein Verbotsvorwurf wird durch Wiederholung nicht wahr. Der Kunde einer ausländischen Seite ist nicht vorbestraft – er ist unversichert. In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Kontrolle gibt es keine, Rechtsschutz auch nicht. Die Wahl ist frei, der Preis dafür ebenfalls.
Was Werbung darf und was nicht
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein, so Artikel 74 BGS. Derselbe Artikel verbietet in Absatz 3 die Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist. Werbung dafür wird nach Artikel 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Solche Seiten werden hier deshalb beschrieben, nicht beworben – dabei bleibt es.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, geregelt in Artikel 75 Absatz 2 BGS. Im Jahr 2025 erteilte sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Was ein Bonus wert ist, steht in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Dort liest man es.
Ein Zugang, der an drei Bedingungen hängt
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Drei Sätze, die zusammen mehr über den Schweizer Markt sagen als jede Bonusseite. Kein anonymer Zugang, keine Zweitidentität, keine Registrierung von irgendwo. Wer diese Hürde als lästig empfindet, sollte wissen, dass sie der Preis für die Dinge ist, die ihm später zugutekommen.
Ein Konto gehört einer Person
Ein Spielerkonto ist keine Nummer, sondern eine Zuordnung. Nach den Artikeln 47 bis 52 VGS gilt: ein Konto pro Person und geprüfte Identität. Das ist die Grundlage dafür, dass ein Selbstausschluss überhaupt greifen kann. Ohne diese Zuordnung wäre eine Spielsperre eine Bitte.
Genau hier liegt der Unterschied, den ein Anbieter ohne Wohnsitzprüfung nicht leisten kann. Nicht aus Bosheit – aus Aufsicht. Ein Register, das nur innerhalb eines Landes gilt, kann eine Identität, die nirgends verifiziert wird, nicht erfassen.
Was ein Eintrag auf der Sperrliste bedeutet
Wer nach einem neuen Anbieter sucht und dabei auf die Sperrliste stösst, hat eine nützliche Information gefunden. Die Gespa führt dort ausländische Domains, die Schweizer Telecom-Anbieter per DNS blockieren – auf Grundlage der Artikel 86 bis 93 BGS. Auf der Liste zu stehen heisst: Diese Domain ist in der Schweiz nicht erreichbar, weil hier ohne Bewilligung Sportwetten angeboten wurden.
Es heisst nicht, dass die Seite verschwunden ist. Domain-Hopping erledigt das innerhalb von Stunden, und ein neuer Name steht schon bereit. Wer seine Suche auf einen bestimmten Firmennamen richtet, wird ihn früher oder später finden – auf der Liste oder daneben. Die Sperrliste ist ein Indiz, keine Momentaufnahme des Marktes.
Keine Sperre, kein Register, kein Rechtsweg
Ein ausländischer Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden. Wer sich dort freiwillig sperren lässt, tut das in einem System, das mit dem hiesigen nichts zu tun hat. Die Schweizer Sperre wirkt gegenüber bewilligten Veranstaltern – einschliesslich der Casinos und ihrer Online-Angebote – sowie im Fürstentum Liechtenstein. Bei einer Seite ohne Bewilligung führt sie nirgendwohin.
Dasselbe gilt für den Rechtsweg. Streitigkeiten mit einem ausländischen Anbieter landen nicht bei einer Schweizer Stelle. Ob eine Beschwerde überhaupt beantwortet wird, hängt an der Firma und nicht an einer Aufsicht, die einschreiten könnte. Es ist der eigentliche Grund, warum auf dieser Seite zwei Gruppen getrennt stehen und getrennt bleiben.
Schutzmechanismen, die am Konto hängen
Die Schweiz hat keine gesetzliche Deckelung der Einzahlungen. Das überrascht viele. Was sie hat, ist eine Pflicht an den Veranstalter, vom Spielenden selbst gesetzte Höchstwerte zu verlangen – geregelt in Artikel 87 VGS: einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste.
Die Grenze setzt also der Spielende. Der Veranstalter muss darauf bestehen, dass es sie gibt. Eine Herabsetzung wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich erst nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande handhaben in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden. Wer den Aufschub als Bevormundung liest, sollte ihn noch einmal lesen: Er ist genau dafür da, eine Entscheidung im Ärger zu bremsen.
Eine Sperre, die weiter reicht als das eine Produkt
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten wieder aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle – so die Artikel 84 und 81 VGS.
Ein vom Spielenden gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Artikel 89 VGS. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, Artikel 45 BGS. Das ist die unangenehme Kehrseite: Der Ausschluss schützt, und er nimmt in Kauf, dass ein Gewinn aus der Zeit der Sperre verfällt.
Wo die Kontrolle an ihre Grenzen kommt
Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl sollte man zweimal lesen. Sie betrifft Verkaufsstellen, nicht das Online-Angebot, und sie beschreibt einen Schalter, an dem der Ausweis nicht verlangt wurde.
Die Lehre daraus ist nicht, dass die Schweiz schlecht aufpasst. Sie ist, dass «die Schweiz schützt» zu pauschal wäre. Ein Schloss an einer Tür bedeutet nicht, dass jeder Schalter prüft.
Schutz auf Papier – und die Frage, wer ihn durchsetzt
Verantwortungsvolles Spielen ist in der Schweiz keine App, die man installiert, sondern ein Regelwerk, das an eine Bewilligung geknüpft ist. Limiten, Sperren, Register, altersgebundene Konten, das Verbot der Annahme ohne geprüfte Identität: All das hängt daran, dass ein Veranstalter unter hiesiger Aufsicht steht.
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlen diese Mechanismen meist nicht völlig – sie haben nur keine Verbindlichkeit gegenüber einer Schweizer Stelle, die sie einfordern könnte. Einige Seiten bieten eigene Einzahlungslimits an. Ob und wie sie wirken, ist Sache der Firma.
Was ein Spielender selbst mitbringt
Jeder Spielende trägt die wichtigsten Werkzeuge selbst mit sich. Ein Verlustlimit, das man vor dem ersten Wettschein setzt und nicht danach. Eine feste Grenze für die monatliche Ausgabe, unabhängig davon, wie das Konto gerade steht. Und die Einsicht, dass die Zahl auf dem Wettschein nichts darüber sagt, wie klug sie war.
Wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt, bekommt für diese Disziplin einen Rahmen: eine Sperre, die tatsächlich greift, ein Limit, das sich nicht sofort hochdrehen lässt, ein Register, das auch im Casino gilt. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, kann dieselbe Disziplin aufbringen – er hat nur keine Stelle, die ihm hilft, sie einzuhalten.
Wo Hilfe zu finden ist
Die alltägliche Antwort der Schweiz lautet: bei einer Fachstelle, einer Beratungsstelle, beim Hausarzt. Der Hinweis des Gesetzes ist ausdrücklich, und er lautet auf eine gesundheitliche wie auf eine steuerliche Frage gleichermassen: eine Fachperson fragen.
Was ein Konto an Werkzeugen mitbringt, steht in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters – dort ist es beschrieben, und dort ändert es sich. Wonach sich ein Leser erkundigen sollte, steht im Abschnitt zu den Schutzmechanismen.
Was ein Bonus im Schweizer Rahmen bedeutet
In der Schweiz brauchen Gratisspiele oder Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Artikel 75 Absatz 2 BGS. Die Aufsicht erteilte im Jahr 2025 deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bonusbedingungen kommen allein aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Diese Zahl ist klein, und das ist der Punkt. Ein Markt mit zwei Veranstaltern produziert wenige Freigaben. Wer einen Gratiswett-Bonus sucht und dabei ständig auf ausländische Seiten stösst, findet ihn dort leichter – unter einem anderen Rechtsrahmen.
Gratisspielguthaben und Gratiswette sind nicht dasselbe
Gratisspielguthaben ist ein Begriff des Gesetzes. Gratiswette oder Freiwette ist ein Begriff des Marktes. Wer die beiden gleichsetzt, verwechselt eine Aufsichtsvorgabe mit einem Marketingwort.
Für den Leser zählt die Unterscheidung, weil daran hängt, wer die Regeln schreibt: bei einem bewilligten Veranstalter der Schweizer Rahmen mit dem Zustimmungserfordernis, bei einer ausländischen Seite die Bedingungen der Firma. Dass Gratisspielguthaben aus einer Promotion nicht auszahlbar ist, ist kein Ärgernis, sondern eine Eigenschaft.
Was ein Kombiboost im eigenen Haus verlangt
Auch innerhalb der bewilligten Welt gibt es Boni, und sie lohnen eine genaue Lektüre. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.
Daraus folgt keine Quote und kein Gewinn. Der Boost ist eine prozentuale Erhöhung eines erzielten Nettogewinns und setzt voraus, dass alle Voraussagen aufgehen. Wer ihn einrechnet, rechnet mit einer Chance, nicht mit einem Ergebnis.
Boosts und der Cash-Out, der sie frisst
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Satz ist der wichtigste. Wer einen Boost nutzt und die Wette vorzeitig glattstellt, verliert die Erhöhung – und erhält einen Cash-Out-Betrag, der ohnehin tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Zwei Abzüge in einer Handlung. Dass der Cash-Out-Betrag vom Stand der Sportereignisse abhängt, jederzeit geändert werden kann und Swisslos ihn nicht für alle Wetten anbieten muss, steht in den Spielregeln, nicht in der Werbung.
Wo das Geld hingeht und wie lange es unterwegs ist
Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Wer PostFinance Pay nutzt, bestätigt die Transaktion direkt in der PostFinance App – kein Ausdruck, kein Kontoblättchen, keine Referenznummer, die man später sucht. Welche Zahlungswege ein Anbieter führt, steht in dessen Bedingungen; die Aufsicht schreibt keine Marke vor.
Wenn die Auszahlung zwei Regeln kennt
Innerhalb von 365 Tagen zahlt Swisslos Spielguthaben zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zwei freie Auszahlungen pro Jahr sind grosszügig, gemessen an einem Konto, das zweimal etwas abräumt. Für jemanden, der laufend kleinere Beträge abzieht, ist die 3-%-Kommission ein Kostenfaktor, den keine Quotenrechnung kennt. Und fünf bis zehn Arbeitstage machen aus einem Gewinn am Sonntag noch kein Geld am Montag.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber hinaus wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Der Unterschied zwischen den beiden Wegen ist kein Zufall: Der untere Betrag bleibt im System, der obere verlässt es.
Warum es kein anonymes Auszahlungskonto gibt
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt – Artikel 50 Absatz 2 VGS. Ein Kredit an Spielende ist nach Artikel 75 Absatz 1 BGS nicht möglich. In der bewilligten Schweizer Sportwette gibt es damit keine anonymen Auszahlungen und keine Krypto-Auszahlungen.
Ein Zahlungsweg ist etwas anderes als die Frage, wer das Risiko trägt. Das Konto lautet auf den eigenen Namen. Bei einem ausländischen Anbieter kann der Leser selbst prüfen, welche Marken dort angeboten werden, und sich fragen, wem die Verantwortung für deren Einhaltung gehört. Der Unterschied liegt nicht darin, dass ein bewilligter Anbieter schäbigere Zahlungsarten führt, sondern darin, dass die verifizierte Identität Ergebnis einer Prüfung ist.
Der Schweizer Weg hat keine Zahlungsblockade
Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren. Solche Behauptungen sind falsch, und sie sollten es bleiben.
Die Sperre, die es gibt, ist eine DNS-Sperre gegen die Domain – sie trifft den Zugang, nicht die Zahlung. Wer die Sperrliste als Finanzpolizei versteht, versteht sie falsch.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Der erlaubte Markt ist keine offene Fläche, sondern eine geschlossene Liste. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten zulässig sind, ergibt sich aus der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettbewerbe – Ausgabe vom 10.09.2026, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS.
Was die Liste einschliesst, ist so ungewöhnlich wie ihre Grenzen. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe nie. Ecken- und Kartenmärkte tauchen nicht auf, eine Esports-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS ausgeschlossen.
Live, Cash-Out und die Grenze der Vorhersage
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte besteht nicht. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Diese Regel ist für den Live-Spieler wichtiger als jede Quotentabelle. Wer auf ein Ereignis setzt, das im Moment des Absetzens schon eingetreten ist, hat eine Quote von 1.00 gesetzt, nicht eine Wette. Und in den Sekunden, in denen ein Spiel umkippt, kann genau das passieren.
Cash-Out ist in der Schweiz nicht reguliert. Man kann es deshalb nur als das beschreiben, was ein Veranstalter anbietet. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Die reguläre Spielzeit ist nicht die gefühlte
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – beim Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Wer im Pokalspiel auf ein Ergebnis setzt und dabei an die Verlängerung denkt, denkt an etwas, das ausserhalb der Wette liegt. Der Unterschied zwischen «das Spiel endet 1:1» und «die Mannschaft kommt weiter» ist der Unterschied zwischen zwei Märkten. Auf dem Wettschein steht, welcher gemeint ist.
Einsatzgrenzen und die Zahl auf dem Schirm
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei Systemwetten hebt sich die Grenze, weil aus den Einzelwetten viele Kombinationen entstehen. Der Höchsteinsatz von CHF 10’000 gilt dem Paket, nicht einer einzelnen Zeile darauf. Wer wissen will, was ein Konto an einem Spieltag verkraftet, sollte diese Grenzen kennen.
Voneinander abhängige Ereignisse und der Bet Builder
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Diese Regel sagt zwei Dinge zugleich. Sie erlaubt die Kombination zusammenhängender Ereignisse – ein Tor und ein Sieg derselben Mannschaft etwa – und sie verweigert sie ausserhalb der vorgesehenen Funktion. Wer eine solche Kombination über die normale Kombiwette baut, baut auf eine Wette, die im Zweifel ganz verschwindet.
Der Gewinnbetrag wird gerundet, nicht verhandelt
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Eine Wette zu CHF 10 auf eine Quote von 2.10 ergibt einen Gewinnbetrag von CHF 21 – die Rechnung, die auf jedem Wettschein steht. Die Rundungsregel ändert am einzelnen Betrag nur Rappen, und genau deshalb gehört sie hierher: Wer viele Wetten absetzt, merkt sie am Monatsende.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00.
Sportarten, Wettbewerbe, Grenzen – und was daraus folgt
Welche Sportarten und Wettbewerbe im Programm stehen, richtet sich nach der Gespa-Liste. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur teilweise enthalten. Das heisst nicht, dass ein Anbieter sie nicht zeigen könnte. Es heisst, dass die Liste darüber entscheidet, was zulässig ist.
Wer gewohnt ist, in einem ausländischen Wettprogramm alles zu finden, was im Fernsehen läuft, wird hier einiges vermissen. Das ist der Preis des geschlossenen Rahmens – und der Grund, warum ein ausländischer Anbieter für manches Publikum attraktiv bleibt.
Die Wahl zwischen zwei Schweizer Wegen
Wer in der Schweiz bewilligt Sportwetten spielen will, wählt zwischen zwei Produkten. Nicht zwischen zehn. Der Vergleich, den eine Rangliste sonst abbildet, findet hier auf zwei Zeilen statt.
Zwischen diesen beiden gibt es Unterschiede, aber sie liegen im Detail: in den Limiten, in den Boni, im Zahlungsweg, im Zuschnitt des Wettprogramms. Wer die beiden vergleicht, vergleicht nicht Anbieter wie Anbieter, sondern zwei Häuser eines Rahmens.
Nach welchen Kriterien zwei Häuser zu vergleichen sind
Quotenhöhe und Marge sind die naheliegenden Kriterien. Die Marge steckt in der Quote selbst: Sie ist die Differenz zwischen dem, was die Summe der Quoten aller Ausgänge eines Marktes auszahlen könnte, und dem ganzen Einsatz. Wer zwei Quoten desselben Marktes am selben Tag nebeneinanderlegt, sieht den Unterschied sofort. Wer zwei verschiedene Märkte nebeneinanderlegt, sieht ihn meist nicht.
Dazu kommen Auszahlungsregeln und die Frage nach dem Spielerkonto: Wo setzt man Limiten, wie lange dauert eine Erhöhung, welche Bedingungen gelten für Gratisspielguthaben. In der Schweiz steht damit ein Vergleich zweier bewilligter Veranstalter, kein Wettbewerb unter Fremden.
Was bei einem Anbieter ohne Bewilligung auf dem Etikett steht
Bei einer ausländischen Seite sagt die Lizenz nichts, weil sie hier nicht gilt. Was auf dem Etikett steht, sind andere Dinge: Sitz, Aufsichtsland, Zahlungswege, Sperrlistenstatus. Wer solche Ketten mit einem Schweizer Konto vergleicht, vergleicht Äpfel mit Birnen.
Die Übersicht unten führt deshalb zwei Schweizer Veranstalter zuerst und danach, ausdrücklich als Referenz, ausländische Namen, die Schweizer Spielende in Suchergebnissen antreffen. Diese Reihenfolge ist keine Geschmacksfrage. Sie ist die Rechtslage.
Was die Suche nach «ganz neu» am Ende auswirkt
Wer nach dem neuesten Anbieter sucht, sucht nach einem Wechsel. In der Schweiz ist der Wechsel klein: zwei Produkte, ein Gebiet, ein Konto. Wer ihn vollziehen will, muss wissen, was er aufgibt.
Am Ende läuft es darauf zu, wofür jemand spielt. Für einen regelmässigen Blick auf ein Spiel, mit einem Limit, das hält, sind die beiden Bewilligten gebaut. Für das Gefühl, alles auf einer Seite zu finden – jeden Markt, jede Zahlungsmarke – bietet das ausländische Angebot mehr. Beides lässt sich wählen. Nur nicht gleichzeitig.
Limiten, Sperren und der Papierkram eines neuen Kontos
Ein neues Konto bietet die Gelegenheit, die eigenen Grenzen von Anfang an zu setzen statt später. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Zahl, die ins Auge springt, ist die Oberlimite von CHF 9’999. Sie ist keine Empfehlung. Sie ist der äusserste Rahmen, den ein Spielender sich selbst geben darf – und dass darunter noch eine freiwillige Einzahlungslimite steht, macht die Sache nicht komplizierter, sondern ehrlicher. Wer will, bindet sich sofort enger, nicht nach dem dritten verlorenen Wochenende.
Was vom Konto übrig bleibt
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Zwei Fristen, die niemand auf dem Radar hat, und beide schneiden. 26 Wochen sind lang genug, um sie zu vergessen, und kurz genug, um irgendwann zu fehlen. Die Zehntagesfrist für eine Einsprache ist noch unnachgiebiger: Ein Passwort, das nicht ankommt, ist noch keine Einsprache.
Wohin das Geld der Swisslos geht
Der Reingewinn aus den übrigen Spielen, ohne Lose, wird nach der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten und lag 2025 bei CHF 3’863’790.
Das ist die Zahl, die den Schweizer Weg erklärt. Ein erheblicher Teil des Reingewinns geht an die Kantone, nicht an Aktionäre. Eine Sportwette bei Sporttip ist damit auch eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit – was sie nicht besser macht, aber einordnet.
Steuern auf einen Gewinn, der im Restaurant ausgegeben wird
Für die meisten Spielenden ist die Steuerfrage langweilig, weil sie sich nicht stellt. Gewinne aus Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt die Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn von der Einkommenssteuer befreit. Ab dem 1.1.2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier je nach Kanton.
Ein typischer Sportwettgewinn liegt weit unter diesen Schwellen. Dann fällt keine Einkommenssteuer an, und es wird auch keine Verrechnungssteuer erhoben. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab; wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert, holt sie zurück.
Wenn der Gewinn aus dem Ausland kommt
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als volles Einkommen.
Das ist der steuerliche Teil des Preises für das Spiel ausserhalb der Schweizer Bewilligung. Kein Verrechnungssteuerabzug klingt zunächst gut. Die volle Steuerpflicht auf den Gewinn klingt weniger gut. Für die konkrete Situation ist eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig.
Eine Steuer, die es nicht gibt
Es gibt in der Schweiz keine Steuer auf Wett-Einsätze. Wer das Gegenteil behauptet, hat entweder eine ausländische Rechtsordnung im Kopf oder ein Marketinginteresse.
Was existiert, ist die Spielsuchtabgabe auf den Bruttospielertrag der Veranstalter. Sie trifft das Haus, nicht den Spielenden. Die Unterscheidung ist wichtig genug, um sie einmal klarzustellen.
Die zehn Namen und ihr Schweizer Status im Überblick
Die folgende Übersicht ordnet die Namen nach ihrem Schweizer Status. Die Spalte zur Bewilligung ist die einzige, die hier wirklich trennt – und sie trennt zwei Gruppen, die auf keiner Seite verschmolzen werden dürfen. Eine ausländische Seite wird hier weder als legal noch als sicher bezeichnet.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Rabona | Keine Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| 20Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| MyStake | Keine Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| MrXbet | Keine Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Betscore | Keine Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| HornetBet | Keine Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| BC Game | Keine Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
Bei den ausländischen Namen trägt die Spalte zur gemeldeten Bewilligung keinen Inhalt, und das ist der Punkt: Eine ausländische Lizenz hat für die Schweiz keine Wirkung. Trüge man dort eine Aufsichtsbehörde und ein Land ein, entstünde der Eindruck, hier gäbe es etwas zu vergleichen. Es gibt etwas zu unterscheiden.
Die zwei, die eine echte Wahl sind
Swisslos Sporttip – das grösste Angebot im Vertragsgebiet
Swisslos ist das Haus mit Sitz in Basel, das Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kommt für ein Online-Konto nicht in Frage – unabhängig davon, wie gut das Angebot ist. Wer darin wohnt, findet hier das umfangreichste Paket an Boni, Zahlungswegen und Wettfunktionen, das die Schweiz zu bieten hat.
Die Wetten lassen sich online über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden – der einzige Weg in dieser Liste, auf dem ein digital erstellter Wettschein wieder auf Papier landet.
Das Konto verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung. Wer Limiten vor der ersten Teilnahme setzen muss, erlebt einen Anbieter, der seine Spielerschutzpflichten ernst nimmt – und er erlebt sie als Hürde. Bei einer Erhöhung der Verlustlimite sind 72 Stunden zu warten. Der Anbieter entscheidet das nicht aus Fürsorge, sondern weil das Gesetz eine Frist verlangt. Die 72 Stunden fühlen sich trotzdem nach 72 Stunden an.
Wer sein Konto aufladen will, hat einen Mindestbetrag von CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, unter der Bedingung, dass das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zwei Auszahlungen pro Jahr auf ein Konto im eigenen Namen sind gratis, ab der dritten können 3 % Kommission anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Für einen Gewinn am Sonntag ist Dienstag oder Mittwoch die realistische Erwartung – sofern man sich an den unteren Betrag hält, der automatisch gutgeschrieben wird.
Sporttip ist die umfangreichste der beiden Schweizer Adressen, nicht die günstigste. Wer im Vertragsgebiet wohnt, regelmässig spielt, den Livebereich und den Bet Builder nutzt und Limiten wirklich braucht, sollte sich mit diesem Produkt auseinandersetzen. Wer es vor allem bequem haben will, wird an der Auszahlungslogik ab CHF 1’000 hängen bleiben.
Loterie Romande Jouez Sport – das Westschweizer Haus mit dem dichtesten Filialnetz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz – dazu 221 Mitarbeitende.
2’350 Verkaufsstellen für sechs Kantone sind eine Dichte, die kein Online-Anbieter erreicht. Wer sein Spiel lieber an einem Schalter abgibt als in einer App, es aber nicht aufgeben will, sein Konto selbst zu führen, findet hier den Gegenpol zu allem, was ein ausländischer Anbieter ist: In der Westschweiz wird Sportwette als ein Produkt mit physischer Präsenz betrieben.
Das Online-Konto ist Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone vorbehalten. Für einen Spielenden in Bern oder Zürich ist Jouez Sport keine Option – nicht mangels Qualität, sondern mangels Zuständigkeit. Umgekehrt gilt: Wer in Genf wohnt, hat die Loterie Romande als Hausadresse und muss nicht nach etwas Neuem suchen.
Die Loterie Romande ist in derselben Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS geführt und untersteht derselben Aufsicht. Der Schutzrahmen, den ein Westschweizer Konto mitbringt, unterscheidet sich nicht von dem des Sporttip-Kontos. Was sich unterscheidet, ist die Region, die Marke und die Anbindung an ein dichtes Filialnetz. Das ist weniger, als die Suche nach einem neuen Anbieter verspricht – und mehr, als eine Liste mit 671 gesperrten Domains zu bieten hat.
Die Referenznamen ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden acht Namen stehen hier, weil Schweizer Spielende sie antreffen. Keiner davon hat eine Schweizer Bewilligung, keiner ist im Schweizer Sperrregister geführt, und keiner kann hier ein Spielerkonto nach Schweizer Regeln führen. Die Aufsicht kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen und per DNS blockieren lassen. Sie können keine Sperre eines Schweizer Registers durchsetzen und keinen Schweizer Rechtsweg anbieten. Sie sind nicht als Bewilligte zu behandeln, und sie werden hier nicht beworben.
BetAlright – ein Name ohne nachprüfbare Lizenz
BetAlright gehört zur Gruppe der Anbieter, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Eine Bewilligung gilt nach Artikel 4 BGS nur in der Schweiz, eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Über die tatsächliche Lizenzierung sagt der Anbieter nichts Nachprüfbares. Ein Spieler kann daher nur auf die Angaben der Seite selbst bauen – und das ist dünn für eine Firma, die sein Geld verwahrt.
Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister. Wer sich hier freiwillig sperren lassen will, tut das in einem System, das mit dem hiesigen nichts zu tun hat, und wer sich in der Schweiz sperren lässt, ist hier davon nicht betroffen. Eine Beschwerde über eine Auszahlung landet nicht bei einer Schweizer Stelle. Ob die Domain gesperrt wird, entscheidet die Aufsicht anhand ihrer eigenen Liste, nicht anhand der Qualität der Seite.
Ein Name, der nicht auf der Sperrliste steht, ist nicht geprüft – er ist nur nicht aufgefallen. Wer das als Empfehlung liest, hat die Liste falsch herum gelesen.
Rabona – ein bekannter Name mit ausländischem Standort
Rabona zählt zu den ausländischen Marken, die einem Schweizer Leser vertraut erscheinen, weil sie in Suchergebnissen weit oben stehen. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht. Die Aufsicht kann die Domain per DNS blockieren lassen. Damit ist die Liste der belastbaren Merkmale dieses Anbieters von hier aus fast erschöpft.
Das heisst nicht, dass auf der Seite nichts funktioniert. Es heisst, dass aus Schweizer Sicht kein Instrument greift, wenn etwas nicht funktioniert. Wer dort spielt, hat sein Konto einem Anbieter anvertraut, dessen Lizenz nur in einem anderen Land etwas bedeutet und dessen Domain jederzeit verschwinden kann. Danach sucht man sie, irgendwo, mit einer anderen Endung.
Die Bekanntheit einer Marke sagt nichts über ihre Aufsicht in der Schweiz. Wer eine vertraute Marke mit einem bewilligten Veranstalter vergleicht, vergleicht Markenerinnerung mit Recht. Ein ungleicher Vergleich.
20Bet – ein Programm mit Casino-Schwerpunkt
20Bet tritt als eine Marke auf, deren Profil auf ein Casino-Publikum zielt. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, und die gemeldete Bewilligung hat hier keine Geltung. Eine Aufsicht über Spielerschutzvorgaben im Schweizer Sinn gibt es nicht.
Der Punkt, der für einen Casino-Spieler wichtig ist: Ein bewilligter Schweizer Veranstalter darf Sportwetten anbieten, aber keine Casino-Spiele; Casino ist ein getrennter Bereich. Wer bei einem bewilligten Anbieter spielt, findet dort keine Spielautomaten. Wer Casino und Wetten in einer Oberfläche will, landet zwangsläufig bei einer Firma ohne Schweizer Bewilligung – und mit ihr in einem Regelkreis, in dem die Schweiz nichts durchsetzt. Mit der Frage, ob das Angebot gut ist, hat das nichts zu tun. Es geht um die Frage, wer eingreift, wenn es schiefgeht. In der Schweiz: niemand.
MyStake – eine Marke, die sich auf keine Aufsicht festlegen lässt
MyStake gehört zu den Anbietern, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Was ein Spieler mit dieser Feststellung anfangen soll, weiss er selbst nicht so recht: Ohne belastbare Angabe zur Lizenz taugt die Seite nur zu einer einzigen Erkenntnis, nämlich dass sie für Schweizer Belange irrelevant ist.
Es gibt keine Registrierungspflicht im Schweizer Sinn, keine geprüfte Identität, keine Verbindung zum Sperrregister. Vor einer Einzahlung sollte man wissen, auf welchen Namen das Konto läuft, wer die Domain betreibt und wie die Angaben zu prüfen sind. Wer diese Fragen nicht beantworten kann, kennt seinen Vertragspartner nicht. Bei einem Grossspiel ist das mehr als eine Formalität.
Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Was ein Leser auf der Seite findet, hängt an der Firma und an keiner Prüfung, die der hiesige Rahmen vornehmen könnte.
MrXbet – hohe Suchtreffer und eine weite Domainlandschaft
MrXbet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Lizenz ist hier wirkungslos. Über die Domain entstehen keine Schweizer Ansprüche: keine Spielsperre, keine Beschwerdestelle, kein Verbraucherschutz durch die Aufsichtsbehörde.
Der Name gehört zum Typ Anbieter, dessen Suchtreffer hoch liegen und dessen Domain jederzeit mit einer anderen Endung erreichbar sein kann. Für einen Schweizer ist das ein doppeltes Kriterium gegen die Marke: Sie ist schwer einzuschätzen und schwer wiederzufinden. Wer trotzdem spielen will, sollte sich klar machen, dass er keine Beziehung unter Schweizer Recht eingeht, sondern eine zu einer Firma, die der hiesige Aufsichtsrahmen nicht kennt.
Betscore – ohne Bewilligung, ohne Register, ohne Verfahren
Betscore tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Das ist der Zustand, in dem der Schweizer Gesetzgeber für eine ausländische Seite keinen der drei Schutzmechanismen vorsieht: kein Sperrregister, keine Fairness-Aufsicht, kein Schweizer Verfahren.
Wer bei Betscore spielt, kann dort gute Erfahrungen machen. Er kann auch das Gegenteil machen, und er hat dann keinen Adressaten in der Schweiz. Aus einem Gewinn, der nicht ausgezahlt wird, wird hier keine Forderung, die man an eine Behörde richtet, sondern ein Streit auf eigenes Risiko. Es gibt kein Sperrregister, das hier wirkt, keine Aufsicht, die prüft, und keinen pauschalen Schweizer Anwalt.
Ein Name ohne Bewilligung ist keine Empfehlung. Er ist eine Ausnahme von den Regeln, die für bewilligte Veranstalter gelten.
HornetBet – Domain ohne Rechtsweg
HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung. Der Name enthält sprachlich nichts Schweizerisches; die Domain ist austauschbar. Genau darauf läuft es bei einer Sperrung hinaus. Die Aufsicht kann die Domain per DNS blockieren lassen, und die Marke wechselt die Adresse – die Firma bleibt, das Gesicht nicht.
Wenn eine Streitigkeit entsteht, ist der Gegenstand eine Domain, nicht ein Konto bei einem Aufsichtsadressaten. Wer vorher wissen will, wie viel das ausmacht, sollte sich fragen, wer den Nachweis über einen Kontostand erbringt und wer ihn später anerkennt. Der Schweizer Rahmen bietet hier keinen Ansprechpartner.
Aus Schweizer Sicht ist das keine Anklage – in manchen Ländern funktioniert das gut. Es ist eine Feststellung: Was hier zugelassen ist, ist hier zugelassen, und was nicht, garantiert hier nichts.
BC Game – Krypto-Zahlungen und die Steuerfolge
BC Game gehört zu den Anbietern, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Domain-Hopping, das Wechseln der Adresse bei Blockierung, ist bei Anbietern dieses Typs gängige Praxis.
Interessanter für einen Schweizer Leser ist ohnehin das Steuerthema. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Das ist die Kehrseite jeder Krypto-Seite: Sie verspricht Anonymität und liefert im Gewinnfall eine Steuerpflicht, die man selbst erklären muss.
Das Spiel bei einem ausländischen Anbieter ist nicht bestraft – der Spielende fällt nicht unter Artikel 130 BGS. Aber das Steuerthema bleibt bei ihm hängen, und das ist unangenehmer als jede Domain-Sperre.
Häufige Fragen zu neuen Sportwettenanbietern in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?
Nein. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Ein neuer Name mit Schweizer Bewilligung müsste einer dieser beiden sein, und beide sind seit Jahren etabliert. Neue Marken sind ausländische Seiten ohne Bewilligung und damit etwas grundsätzlich anderes als ein bewilligter Anbieter.
Welcher Anbieter ist unter den zwei Zugelassenen der richtige?
Das entscheidet der Wohnort, nicht die Qualität. Swisslos mit Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande mit Jouez Sport bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt den Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Für die meisten Schweizer bleibt damit faktisch nur ein Produkt.
Was bedeutet ein neuer Anbieter auf der Sperrliste der Gespa?
Die Sperrliste enthält ausländische Domains, die Schweizer Telecom-Anbieter per DNS blockieren. Ein Eintrag heisst, dass hier ohne Bewilligung Sportwetten angeboten wurden. Ende 2025 trug die Liste 671 Domains. Betreiber tauschen blockierte Adressen innert Stunden aus, deshalb ist ein fehlender Eintrag kein Beweis für eine Bewilligung.
Wie lassen sich Quoten und die eingerechnete Marge vergleichen?
Man nimmt die Quoten aller Ausgänge eines Marktes, bildet für jeden den Kehrwert und addiert sie. Der Kehrwert dieser Summe ist der Auszahlungsanteil, die Differenz zu 100 % die Marge. Verglichen werden darf nur derselbe Markt desselben Ereignisses am selben Tag. Wetten selbst gehen in diese Rechnung nicht ein: Beide Veranstalter setzen ihre Quoten unabhängig.
Welche Zahlungswege bieten bewilligte Anbieter, und warum läuft die Auszahlung auf das eigene Konto?
Die Zahlungswege sind Sache des Veranstalters und stehen in seinen Bedingungen. Swisslos etwa bietet das Aufladen per PostFinance Pay und per Einzahlungsschein an. Ausgezahlt wird nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers, so Artikel 50 Absatz 2 VGS. Die Identität ist damit nachprüfbar, und anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es nicht.
Vergleich – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
