Aktuelle Wettgutscheine in der Schweiz – wer sie anbieten darf und wem welche Aktion nützt
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben auf dieser Seite wurden gegen die Aufsichtsdaten der Gespa und die veröffentlichten Veranstalterangaben von Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Wer in der Schweiz nach einem Wettgutschein sucht, findet zwei völlig verschiedene Dinge unter demselben Wort. Das eine ist eine Aktion eines konzessionierten Veranstalters, genehmigt, klein, in Franken dotiert, an einen Wohnsitz gebunden. Das andere ist eine Werbeseite, die auf ein Portal ohne Schweizer Bewilligung führt, wo ein «Willkommensbonus» in vierstelliger Höhe steht, an den niemand hier einen Anspruch hat. Beide heissen Gutschein. Nur eines davon hat in diesem Land eine Grundlage.
Die Loterie Romande hat im Winter eine Aktion gefahren, die zeigt, wie so etwas hier aussieht: «JouezSport – Patinoires et Stades», sieben Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, ein in den National-League-Stadien verbreiteter Code, CHF 10 Spielguthaben für alle, die ihn innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingaben. Insgesamt 7’000 Stück. Dreissig Tage gültig. Nicht auszahlbar.
Das ist die Grössenordnung. Kein Vergleich zu dem, was ausländische Portale versprechen, und genau deshalb steht sie hier am Anfang.
Neukundenangebote in der Schweiz: was ein Gutschein hier überhaupt sein darf
Der Begriff wird überstrapaziert. In der Alltagssprache ist ein Wettgutschein alles, was den ersten Einsatz verbilligt: ein Gratisguthaben, eine Quotenerhöhung, ein Freiwette, ein Bonus auf den Nettogewinn. Rechtlich ist die Sache enger. Das Geldspielgesetz kennt das Gratisspiel und die Gutschrift und stellt beides unter Zustimmungsvorbehalt — wer in der Schweiz Gratisspiele oder Gratisgutschriften anbieten will, braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das sind, zusammen, 32 Aktionen für ein ganzes Land und ein ganzes Jahr.
Zieht man von diesen 32 die Casino- und Lotteriepromotionen ab, bleibt für Sportwetten wenig übrig. Wer ein Aktionsfeuerwerk erwartet, wie es deutsche oder österreichische Portale auffahren, wird in der Schweiz nicht fündig. Wer ein paar Franken Spielraum für den ersten Wettschein sucht, schon.
Der zweite Punkt, an dem der Begriff in der Schweiz bricht: die Auszahlbarkeit. Promotionsguthaben ist kein Geld. Bei Swisslos steht es ausdrücklich in den Bedingungen — Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande ebenso. Der Betrag erscheint im Spielerkonto, lässt sich für Wetten verwenden, und was daraus an Gewinn entsteht, landet auf dem Konto. Das Guthaben selbst nicht. Wer CHF 10 Spielguthaben bekommt, hat CHF 10 Wettkapital, keine CHF 10.
Und der dritte Punkt: die Geografie. Ein Online-Konto bei Swisslos setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus, bei der Loterie Romande Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone. Eine Aktion der Loterie Romande ist für jemanden in Zürich nicht einlösbar, eine Swisslos-Aktion für jemanden in Genf nicht. Das ist keine Marketing-Einschränkung, sondern die Struktur des Schweizer Marktes. Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, dazwischen eine Grenze, die mitten durch das Land läuft.
Die Grundlagen: warum die Auswahl klein bleibt
Wer verstehen will, warum es hier nicht mehr gibt, muss einen Satz aus dem Gesetz verdauen: eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz. Der umgekehrte Fall — eine ausländische Bewilligung, die hier etwas wert wäre — existiert nicht. Eine Konzession aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet auf Schweizer Gebiet keine Wirkung. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern der Kern des Regelwerks.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Nicht zwei pro Kanton, nicht zwei pro Sprachregion — zwei für das ganze Land. Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Aufsicht veröffentlicht keine Bewilligungsliste mit Dutzenden Einträgen, sondern eine Sperrliste mit blockierten ausländischen Domänen.
Für den Gutschein folgt daraus etwas Unspektakuläres: Aktionsangebote entstehen hier in einem geschlossenen Markt. Kein Anbieter muss um Kunden kämpfen, keine Neukundenprämie muss einen Konkurrenten unterbieten. Ein Duopol gibt wenig Anlass, sich mit Geld zu überbieten. Die 32 Zustimmungen des Jahres 2025 sind in dieser Lesart nicht Knausrigkeit, sondern das, was ein Markt mit zwei Teilnehmern hergibt.
Was es stattdessen gibt, sind dauerhafte Mechaniken statt Neukundenprämien: ein Kombiboost bei Sporttip, der den Nettogewinn einer Kombiwette um 5 Prozent bei vier Voraussagen hebt, um 20 Prozent bei sieben, um 40 Prozent bei zehn und um 100 Prozent bei fünfzehn — jede Voraussage mit Quote von mindestens 1.50, nur online, Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Dazu Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf definierte Sportereignisse, beide pro Wettendem nur einmal nutzbar, beide in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Das ist der Schweizer Alltag: keine Willkommensprämie, die ein Konto füllt, sondern Werkzeuge, die den Ertrag einer klugen Wette ein wenig verbessern. Wer das Kleingedruckte liest, merkt schnell, dass ein Boost auf den Nettogewinn etwas anderes ist als ein Bonus auf den Einsatz.
Die Rangliste: wie sich zehn Anbieter nach Gutscheinwert vergleichen lassen
Die folgende Übersicht stellt die zwei konzessionierten Veranstalter und acht ausländische Portale nebeneinander, die Schweizer Spielende regelmässig antreffen. Die Reihenfolge folgt dem Aufbau des Schweizer Marktes, nicht einer Wertung: erst die beiden Organisatoren mit Bewilligung, dann die ausländischen Portale ohne Schweizer Bewilligung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Genehmigung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Genehmigung ohne Geltung in der Schweiz |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Genehmigung ohne Geltung in der Schweiz |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Genehmigung ohne Geltung in der Schweiz |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Genehmigung ohne Geltung in der Schweiz |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Genehmigung ohne Geltung in der Schweiz |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Genehmigung ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Genehmigung ohne Geltung in der Schweiz |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Genehmigung ohne Geltung in der Schweiz |
Die dritte Spalte ist die wichtigste und die langweiligste zugleich. Bei acht von zehn Zeilen steht dasselbe, weil die Lage dieselbe ist: eine Genehmigung irgendwo auf der Welt, die hier nichts bewirkt. Das ist keine offene Frage, sondern eine geschlossene. Wer in der Tabelle nach einem versteckten dritten Schweizer Anbieter sucht, sucht vergeblich.
Interessanter ist die zweite Spalte, weil sie eine Frage beantwortet, die Werbeseiten gern offenlassen: Darf dieser Anbieter in der Schweiz überhaupt Wetten veranstalten? Bei zwei Zeilen ja, bei acht nein. Alles, was danach kommt — Bonus, Quote, Auszahlung — hängt an dieser Vorfrage.
Was die Tabelle nicht leistet: sie sagt nichts über die Qualität des einzelnen Portals. Zwei ausländische Anbieter können beide ohne Schweizer Bewilligung sein und sich in Zahlungswegen, Quoten und Kundendienst deutlich unterscheiden. Die Spalte markiert die Zugehörigkeit zur Schweiz, nicht das Können.
Wie sich ein Angebot nüchtern bewerten lässt
Vier Grössen entscheiden, ob ein Gutschein sein Versprechen hält, und keine davon steht fett auf der Werbeseite.
Die erste ist die Gültigkeitsdauer. Beim Patinoires-Code waren es sieben Tage ab Erhalt des Codes, das Guthaben selbst dann dreissig Tage. Ein Zeitfenster von sieben Tagen klingt grosszügig, bis man merkt, dass es den Code, die Eingabe und die erste Wette umfasst. Wer den Code am sechsten Tag findet, hat einen Tag.
Die zweite ist die Mindestanforderung an die Wette. Sie steht nicht in der Patinoires-Aktion, weil der Code keine Mindestquote verlangt. Wo sie steht, bei den Kombi- und Quotenboostern von Sporttip, verändert sie alles: ein Boost auf Voraussagen von mindestens 1.50 schliesst die langweiligen Favoritenwetten aus, die ein vorsichtiger Spielender bevorzugt.
Die dritte ist die Auszahlbarkeit des Guthabens. Nicht auszahlbares Guthaben ist Wettkapital, kein Geld. Der Unterschied wird erst beim Auszahlungsversuch sichtbar.
Die vierte ist die Obergrenze. Bei Swisslos steht sie im System, nicht in der Aktion: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt das System automatisch dem Wallet gut, darüber wird auf das Konto überwiesen, sofern eine Zahlungsverbindung bekannt ist, innert drei Arbeitstagen. Das ist keine Bonusgrenze, aber es ist die Grenze, an der die meisten Wetten ohnehin vorbeikommen.
Wo der Vergleich seine Grenze hat
Ein Punkt lässt sich hier nicht auflösen, und es wäre unseriös, ihn zu verschweigen: die Aktionslage verändert sich. Die Patinoires-Aktion lief bis zum 10. März 2026. Ob es im nächsten Winter eine ähnliche gibt, weiss niemand, und die Aufsicht erteilt ihre Zustimmungen jeweils für einzelne Aktionen. Die Bedingungen stehen in den Teilnahmebedingungen des Veranstalters, nicht auf Vergleichsseiten.
Wer wissen will, welche Aktion gerade läuft, schaut auf die Seite des Veranstalters selbst oder in sein Spielerkonto. Jede zweite Quelle ist eine Kopie, und Kopien veralten.
Die konzessionierten Veranstalter im Detail
Die beiden Schweizer Veranstalter sind in dieser Übersicht keine Alternativen unter vielen, sondern die einzigen, die in diesem Land Sportwetten veranstalten dürfen. Was sie voneinander trennt, ist weniger das Produkt als das Gebiet.
Swisslos Sporttip: Kulturgutschrift für 19 Kantone, die Tessin und Liechtenstein
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet voraus, dazu ein Mindestalter von 18 Jahren, keine bestehende Spielsperre und eine Identitätsprüfung, bei der die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Eine Registrierung pro Person.
Zum Aufladen des Spielkontos lassen sich Online-Zahlungsmittel oder ein Einzahlungsschein nutzen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in dreissig Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay wird ebenfalls angeboten, die Bestätigung läuft direkt in der App.
Die Wetten selbst haben enge Grenzen: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Ein Anbieter, der seine Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und eine Wette über der Limite nicht annimmt, sagt damit mehr über seine Risikofreude als über sein Vertrauen in den Kunden.
Der Cash-Out ist vorhanden, aber schmal: Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich online, ausschliesslich als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out ist nicht mehr rückgängig zu machen, und garantiert ist er für keinen Markt. Der angebotene Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Ausgang.
Für Livewetten gilt: die Wette zählt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann das Unternehmen Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt das Unternehmen eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann es die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten, aufgerundet auf zwei Nachkommastellen und dann auf fünf Rappen abgerundet. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00.
Zwei Fallen, die in keiner Werbung stehen: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks des Unternehmens. Wer gegen eine verweigerte Auszahlung Einsprache erheben will, hat dafür zehn Tage und braucht einen eingeschriebenen Brief.
Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage.
Das Urteil: Sporttip ist das Angebot für jemanden, der in Zürich oder Bern wohnt und einen gesetzlichen Rahmen über alles stellt. Die engen Einsatzlimiten und die wenigen Aktionsmechaniken sind der Preis dafür. Wer die Abwechslung mehrerer Buchmacher sucht, wird hier nicht fündig — es gibt sie schlicht nicht.
Loterie Romande Jouez Sport: sieben Aktionstage für sechs Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Hier liegt die einzige echte Gutscheinaktion dieses Marktes, die sich mit Zahlen belegen lässt. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar.
Sieben Aktionstage über einen Winter, in Fussball- und Hockeystadien verteilt, tausend Codes pro Aktionstag im Schnitt. Das ist eine Promotion, die auf Stadionbesucher zielt, nicht auf Schnäppchenjäger vor dem Bildschirm. Wer sonntags im Stadion steht, bekommt etwas. Wer den Code in einem Forum findet, hat ihn vielleicht schon zu spät.
Das Konto hat eigene Grenzen: Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Das Urteil: die Westschweizer Variante richtet sich an Leute, die ohnehin ins Stadion gehen und die Wette als Zusatz zum Match sehen. Für alle anderen bleibt die Aktion ein Fenster, das sich für ein paar Wochen im Winter öffnet — und dann wieder zu ist.
Ausländische Portale ohne Schweizer Bewilligung: was sie von einem konzessionierten Angebot unterscheidet
Die acht folgenden Portale haben keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt ausschliesslich in der Schweiz. Eine berichtete Genehmigung aus einem anderen Land hat hier keine Wirkung. Diese Portale sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Die Aufsicht nennt dabei ausdrücklich, dass blockierte Domänen innerhalb von Stunden ersetzt werden.
Wer hier ein Konto eröffnet, tut das ohne den Schutz, den ein konzessionierter Veranstalter bietet: keine geprüfte Identität im Schweizer System, keine Anbindung an die Spielsperre, kein Weg an eine Schweizer Stelle bei einem Streit. Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, werden steuerlich aber anders behandelt als Gewinne aus Schweizer Grossspielen — dazu unten mehr. Das ist kein Plädoyer gegen diese Anbieter, sondern die Beschreibung dessen, was ein Konto dort bedeutet.
BetAlright
BetAlright gehört zur Gruppe der Portale, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten und deren berichtete Genehmigung hier keine Wirkung entfaltet. Für einen Spielenden bedeutet das: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domäne auf die Sperrliste kommt.
Was das Portal von den anderen sieben unterscheidet, lässt sich aus einer Bewilligungsspalte allein nicht ablesen. Wer es ernsthaft prüfen will, tut das an den Stellen, die zählen: die Auszahlungsbedingungen im eigenen Konto, die Bearbeitungszeiten, die Antwortzeiten des Kundendienstes, und die Frage, in welcher Sprache und nach welchem Recht ein Streit entschieden wird.
Das Urteil: Die Bewilligungslage macht BetAlright für jemanden uninteressant, der den Schweizer Rahmen sucht — und für jemanden, der ohnehin bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist sie kein Unterscheidungsmerkmal, weil sie für die ganze Gruppe gilt.
Interwetten
Interwetten tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die Aufsicht nennt das Portal im Zusammenhang mit dem Domänenwechsel: blockierte Domänen werden innert Stunden ersetzt, und Interwetten wird als ein Anbieter genannt, bei dem das beobachtet wurde. Das ist ein praktischer Hinweis darauf, wie wenig eine Blockade gegen ein gut aufgestelltes Portal ausrichtet.
Die Bewilligungsspalte sagt für sich genommen wenig. Was ein Portal dieser Grösse von den kleineren unterscheidet, ist die Reichweite des Angebots und die Stabilität der Zahlungswege.
Das Urteil: Wer hier spielt, spielt in einem Umfeld, das die Schweizer Aufsicht aktiv zu blockieren versucht. Das ist kein Verbot für den Spielenden — bestraft wird der Veranstalter, nicht der Kunde —, aber es beschreibt das Verhältnis dieses Anbieters zur Schweiz genauer als jede Werbeseite.
Roobet
Roobet gehört zu den Portalen ohne Schweizer Bewilligung. Es fällt in der Wahrnehmung durch ein Angebot auf, das über Sportwetten hinausgeht.
Für die Bewertung macht das einen Unterschied, den die Bewilligungsspalte nicht zeigt: Je breiter ein Portal aufgestellt ist, desto schwieriger wird der Vergleich mit einem reinen Sportwettenangebot. Wer Sportwetten sucht, sollte den Sportwettenteil getrennt betrachten und nicht vom Rest der Plattform auf ihn schliessen.
Das Urteil: Roobet ist für einen Spielenden interessant, der eine breite Plattform will — und uninteressant für jeden, der die Schweizer Struktur mit geprüfter Identität und Sperrregister sucht. Beides schliesst sich aus.
Funbet
Funbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die berichtete Genehmigung hat in der Schweiz keine Geltung, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht.
Was dieses Angebot von den übrigen unterscheidet, liegt im Produkt und nicht in der Bewilligungslage. Ein Vergleich, der nur die Spalte liest, übersieht das.
Das Urteil: Die fehlende Schweizer Bewilligung ist bei einer ganzen Gruppe von Anbietern dasselbe Merkmal. Ein Portal dieser Gruppe gewinnt oder verliert für einen Spielenden nicht an dieser Zeile, sondern an dem, was es sonst tut.
Cloudbet
Cloudbet gehört zur Gruppe der Portale ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort ein Konto führt, tut das ohne den Schutz eines konzessionierten Veranstalters und ohne Anbindung an das schweizerische Sperrsystem.
Was hier hervorsticht, ist weniger die Bewilligungslage als die Frage, wie Ein- und Auszahlungen abgewickelt werden — und diese Frage stellt sich bei jedem ausländischen Anbieter neu.
Das Urteil: Die Domäne kann auf die Sperrliste gesetzt werden und wäre dann über Schweizer Anschlüsse nicht mehr erreichbar. Wer seine Kontobindung an einen Anbieter hängt, der jederzeit verschwinden kann, sollte das wissen, bevor er einzahlt.
AmunRa
AmunRa tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine ausländische Genehmigung entfaltet auf Schweizer Gebiet keine Wirkung; die Aufsicht veröffentlicht keine Liste ausländischer Anbieter mit Schweizer Zulassung, weil es keine gibt.
Für die Bewertung heisst das: Jede Prüfung dieses Portals muss an seinen eigenen Bedingungen ansetzen, nicht an einer Zulassung.
Das Urteil: Wer AmunRa prüft, prüft ein Portal ohne Schweizer Rückhalt. Für einen Spielenden, der einen Streit notfalls vor einer Schweizer Stelle austragen will, endet die Prüfung hier.
1xBet
1xBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die berichtete Genehmigung hat in der Schweiz keine Geltung, der Anschluss an das Sperrregister fehlt.
Das Portal ist in vielen Märkten präsent und deshalb auch Schweizer Spielenden bekannt. Bekanntheit ist aber kein Merkmal, das die Bewilligungsspalte verändert.
Das Urteil: Was für die anderen Portale ohne Bewilligung gilt, gilt auch hier. Der Unterschied liegt nicht in der Zulassung, sondern in der Frage, ob ein Spielender bereit ist, ohne Schweizer Schutz zu spielen.
DirectionBet
DirectionBet gehört zur Gruppe der Portale ohne Schweizer Bewilligung. Kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Sperrregister, die Möglichkeit der DNS-Blockade.
Bei einem kleineren Portal wiegt die fehlende Bewilligung schwerer als bei einem grossen, weil Reputation und Bestandsdauer weniger Anhaltspunkte bieten.
Das Urteil: Wer hier einzahlt, sollte sich dessen bewusst sein, dass es keinen Schweizer Weg gibt, Geld oder Ansprüche durchzusetzen. Die Bewilligungsspalte ist in diesem Fall die ganze Antwort.
Die Rechtslage: wer eine Gratiswette anbieten darf und warum
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht bei der ESBK — die ist für Casinos zuständig und für Sportwetten die falsche Adresse. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Für Gratisspiele und Gratisgutschriften kommt ein weiterer Schritt dazu: Sie brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Wer eine Gratiswette ohne diese Zustimmung bewirbt, handelt ohne Grundlage. Die im Jahr 2025 erteilten Zustimmungen — 24 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos — sind die vollständige Liste dessen, was in diesem Bereich genehmigt wurde.
Was überhaupt bewettet werden darf, steht in einer geschlossenen Liste: nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten führt Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Rankingwetten nur, wenn das Ranking über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte tauchen in der Liste nicht auf, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat.
Eine Bewilligung für Wetten sagt nichts über Cash-Out. Der ist nicht reguliert und bleibt Sache jedes Veranstalters: bei Sporttip Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur vollständig, ohne Garantie für jeden Markt. Bei den ausländischen Portalen ist er deren eigene Angelegenheit, und die Schweizer Regeln sagen dazu nichts.
Zur Werbung: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist strafbar und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Deshalb beschreibt diese Seite und wirbt nicht.
Für ausländische Anbieter gilt: eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Kraft. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Steuern: warum die meisten Gewinne hier nicht interessieren
Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel — und Sportwetten gehören dazu — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb steht hier «je nach Kanton» und nicht eine Zahl.
Wer darüber kommt, für den behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; die lässt sich über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen. Der typische Wettende bleibt weit unter der Schwelle und zahlt auf seinen Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer.
Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus: deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, steuerlich werden sie aber anders eingeordnet. Die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Andere Kantone handhaben das anders. Das ist allgemeine Information und kein Steuerrat; für die eigene Situation fragt man eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.
Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.
Zahlungen: nur auf ein Konto im eigenen Namen
Auszahlungen aus einem konzessionierten Schweizer Sportwettenangebot gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen gibt es nicht, Auszahlungen in Kryptowährung ebenso wenig. Ein Kredit an Spielende ist nicht möglich.
Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Angelegenheit und steht in seinen Bedingungen. Swisslos nennt PostFinance Pay und Einzahlungen per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein. Bei den ausländischen Portalen sind die Zahlungswege deren Sache, und Schweizer Regeln greifen dort nicht. Klar ist nur eines: Es gibt in der Schweiz keine Blockade von Zahlungen an unerlaubte Wettseiten durch Banken oder Kartennetzwerke. Wer hofft, dass seine Bank ihn schützt, hofft auf etwas, das es nicht gibt.
Verantwortung: was Limiten und Spielsperren mit Gutscheinen zu tun haben
Ein Gutschein ist kein eigener Modus. Wer mit Promotionsguthaben wettet, tut das in einem Spielerkonto mit denselben Regeln wie jede andere Wette. Das ist keine Formalität, sondern der Punkt, an dem sich gute Absicht und Praxis treffen.
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Bei Swisslos bedeutet das konkret: Wer zum ersten Mal an Sporttip teilnimmt, muss Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage einrichten.
Wer die 72 Stunden für lang hält, hat das Gesetz nicht gelesen: Es verlangt 24 Stunden für die Erhöhung, die Veranstalter wenden 72 an. Der Puffer ist also nicht Schikane, sondern eine Verschärfung dessen, was ohnehin Mindeststandard wäre.
Die Spielsperre ist der stärkere Hebel. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für einen bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Für einen Gutschein heisst das: Wer gesperrt ist, ist von jeder Aktion ausgeschlossen. Das ist keine Härte, sondern der Zweck der Sperre. Wer sich selbst gesperrt hat, um Abstand zu gewinnen, soll nicht über eine Promotion zurückgeholt werden.
Ein Punkt, der die Schweiz auszeichnet und den man kennen sollte: Es gibt keine feste staatliche Einzahlungsobergrenze. Der Rahmen kommt aus den selbst gesetzten Limiten und aus den Spielerschutzregeln des Veranstalters, nicht aus einer Zahl im Gesetz.
Und eine Zahl, die man nicht weglassen kann, auch wenn sie unbequem ist: Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe gemacht und dabei in 47,5 Prozent von 200 Fällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an Verkaufsstellen für streng hält, irrt. Der Schutz am Online-Konto ist eine andere Sache, aber die Verkaufsstellen sind offensichtlich eine Lücke.
Bei den ausländischen Portalen greift keines dieser Instrumente. Kein schweizweites Sperrregister, keine Limitenpflicht nach Schweizer Recht, kein Weg, sich dort auf eine Schweizer Stelle zu verlassen. Wer seine eigene Verlustlimite braucht, muss sie dort selbst ziehen.
Was ein Gutschein in Zahlen wert ist: der Steuerfreibetrag neben dem Guthaben
Der Kontrast zwischen der Grösse einer Schweizer Promotion und dem Steuerfreibetrag auf Bundesebene ist der schnellste Weg, den Massstab dieses Marktes zu verstehen. Ein Patinoires-Code bringt CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar. Der Bundesfreibetrag liegt bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn.
Zwischen diesen beiden Zahlen liegt alles, was in der Schweiz passiert. Bis CHF 1’000 netto pro Spielbestätigungsquittung landet ein Gewinn automatisch im Wallet, darüber hinaus geht er auf das Konto. Der Steuerfreibetrag auf Bundesebene steht bei CHF 1’071’000, die kantonale Schwelle weicht je nach Kanton ab. Der typische Wettende gewinnt weit weniger, zahlt keine Einkommenssteuer auf den Gewinn und sieht keine Verrechnungssteuer.
Was an einem Gutschein also hängt, ist ein Guthaben von zehn Franken gegen eine Steuerschwelle von sieben Stellen. Und trotzdem entscheidet eine Zahl von zehn Franken, ob jemand überhaupt ein Konto eröffnet. Die Steuerschwelle entscheidet das nicht.
Der Wert eines Gratisguthabens, wenn die Quote dazukommt
Ein Gratisguthaben ohne Einsatz ist nichts wert, solange es nicht auf eine Wette gesetzt wird. Sein durchschnittlicher Wert hängt an drei Dingen: der Quote, auf die es gesetzt wird, dem Quotenschlüssel des Marktes und der Tatsache, dass das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist.
Nehmen wir das Patinoires-Guthaben von CHF 10, gesetzt auf einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90. Der Quotenschlüssel dieses Marktes ergibt sich aus dem Kehrwert der Summe der Kehrwerte der beiden Quoten, also aus 1 geteilt durch die Summe von 1 geteilt durch 1.90 und 1 geteilt durch 1.90; das ergibt 0.95, also 95 Prozent, und die Marge des Veranstalters ist die restlichen 5 Prozent.
Der durchschnittliche Wert des Gutscheins beträgt in diesem Beispiel rund CHF 4.32. Die Rechnung ist der bekannte Weg für Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht mit dem Gewinn ausgezahlt wird: CHF 10 multipliziert mit dem Faktor aus Quote minus 1 geteilt durch Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel von 0.95. Das Ergebnis liegt je nach Quotenschlüssel und Quote in einem Band von ungefähr CHF 4.05 bis CHF 4.52. Bei einer Quote von 2.00 und einem Quotenschlüssel von 0.95 ergibt dasselbe Vorgehen rund CHF 4.75, bei einer Quote von 1.50 entsprechend weniger.
Die Zahl beschreibt den Erwartungswert über viele Wetten, nicht den Ausgang einer einzelnen. Wer das Guthaben auf eine Quote von 1.90 setzt und gewinnt, bekommt CHF 19; gutgeschrieben wird auf dem Spielerkonto die Differenz zum Einsatz, also CHF 9, zuzüglich bleibt das Guthaben im Konto, ohne auszahlbar zu sein. Wer verliert, verliert nichts, was er ausgegeben hat. Über viele Wetten hinweg liegt der Wert aber bei den berechneten vier bis fünf Franken, nicht bei zehn.
Das ist die Antwort auf die Frage, was ein Gutschein bringt: nicht sein Nennwert, sondern der Nennwert abzüglich des Anteils, den der Veranstalter über die Quoten zurückholt. Bei einem Gratisguthaben von zehn Franken sind das fünf bis sechs Franken, die an den Quoten verloren gehen.
Und weil Promotionsguthaben nicht auszahlbar ist, endet die Rechnung ohnehin im Spielerkonto: was daraus als Gewinn entsteht, ist echtes Geld, das Guthaben selbst nicht. Wer das nicht weiss, wundert sich bei der ersten Auszahlung.
Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz
Gibt es Wettgutscheine bei den Schweizer Veranstaltern, und wer muss sie genehmigen?
Ja, in kleiner Form. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Gratisspiele und Gratisguthaben anbieten, brauchen dafür aber vorab die Zustimmung der Gespa. 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ein Beispiel ist die Patinoires-Aktion mit CHF 10 Spielguthaben.
Was bedeutet ein Gutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?
Ein Gutschein ohne Einzahlung setzt kein eigenes Geld voraus — im Schweizer Fall ist es Promotionsguthaben. Wer es nutzt, spielt mit dem Guthaben, nicht mit seinem eigenen Einsatz. Bedingungen sind meist Gültigkeitsdauer, Wohnsitz im Vertragsgebiet, verifiziertes Konto und die fehlende Auszahlbarkeit des Guthabens selbst.
Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?
Nein. Der Einsatz eines Gratisguthabens ist nicht auszahlbar und wird beim Gewinn nicht mitvergütet. Gewinnt eine CHF 10 Gratiswette bei Quote 1.90, beträgt die Auszahlung CHF 19, davon entfallen CHF 9 auf den Nettogewinn. Das Guthaben von CHF 10 bleibt im Spielerkonto und ist nicht auszahlbar.
Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen solcher Aktionen?
Dauerhafte Mechaniken richten sich an alle Kontoinhaber: der Kombiboost bei Sporttip hebt den Nettogewinn um 5 bis 100 Prozent je nach Zahl der Voraussagen, Quoten- und Profitboosts sind je Wettendem einmal nutzbar. Die Grenzen liegen in Mindestquoten, Einsatzlimits und im Verfall des Boosts bei einem Cash-Out.
Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?
Ja, ohne Ausnahme. Die Limiten gelten für alle Wetten im Konto, unabhängig davon, ob mit Guthaben oder eigenem Geld gesetzt wird. Wer gesperrt ist, ist von jeder Aktion ausgeschlossen. Eine Erhöhung der Verlustlimite wirkt bei Swisslos erst nach 72 Stunden, eine Senkung sofort.
Wie wird der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen abgerundet. Bei einem nicht auszahlbaren Guthaben ist der Einsatz nur rechnerische Grundlage, nicht auszahlbarer Bestandteil.
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