«Neukundenbonus» in der Schweiz – warum die grossen Zahlen ins Ausland gehören

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen sind gegen den Rahmen des Geldspielgesetzes und die Aufsicht durch die Gespa geprüft.

Eine rote Laufbahn in einem leeren Leichtathletikstadion, Morgentau liegt auf dem Rasen in der Mitte
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Wer «Neukundenbonus» in eine Suchmaske tippt, erwartet Geld. Ein Guthaben, das vor der ersten Wette auf dem Spielerkonto liegt, damit man ohne eigenes Risiko anfängt. In der Schweiz gibt es das nicht, jedenfalls nicht in der Form, in der es die Werbung verspricht. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, für das zwei Veranstalter eine Bewilligung haben: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht, und wer eine Bewilligung aus einem anderen Land vorzeigt, darf in der Schweiz trotzdem nichts veranstalten. Was bleibt, ist ein Kombiboost, ein paar Aktionstage in der Westschweiz und ein langer Schwanz ausländischer Seiten, deren Angebote auf einem Fussballfeld stehen, das die Schweiz nicht betritt.

Das ist die Ausgangslage, und sie macht die Wahl einfacher, als sie aussieht. Es gibt zwei Wege, und beide haben einen Preis. Der eine Weg führt zu einem bewilligten Veranstalter, mit Limiten, Spielerschutz und einem Wohnsitz, der passen muss. Der andere führt zu einer Adresse ohne Schweizer Bewilligung, mit einem Bonus, der in Zahlen gross aussieht und in Schutz klein ist. Wer den ersten Weg nimmt, bekommt weniger versprochen. Wer den zweiten nimmt, bekommt mehr versprochen und weniger, worauf er sich berufen kann.

Neukundenangebote unter der Lupe: Mindestquote, Laufzeit, Umsatz, Auszahlbarkeit

Ein Willkommensangebot besteht aus vier Schrauben, und jede lässt sich eine halbe Umdrehung enger stellen, ohne dass sich am beworbenen Betrag etwas ändert. Die erste ist die Mindestquote: Ab welcher Quote zählt eine Voraussage überhaupt für die Aktion? Die zweite ist die Laufzeit: Bis wann muss das Angebot genutzt oder freigespielt sein? Die dritte ist die Umsatzbedingung, also wie oft ein Guthaben oder ein Bonus durch Wetten laufen muss, bevor etwas davon ausgezahlt werden darf. Die vierte ist die Auszahlbarkeit selbst: Ist der Gewinn aus Aktionsguthaben Geld oder nur ein weiterer Satz zum Weiterspielen?

Wer diese vier Punkte liest, versteht, warum zwei Angebote mit demselben grossen Zahlenwert völlig verschieden viel wert sein können. Ein Betrag, der nie auszahlbar wird, hat denselben Cash-Wert wie ein Gutschein für etwas, das man ohnehin tut.

In der Schweiz kommt eine fünfte Schraube dazu, die es im Ausland so nicht gibt: die Bewilligung. Die Veranstalterin entscheidet nicht frei, welche Aktionen sie fährt. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das ist kein Verbot von Werbung, aber es ist eine Schleuse vor jedem Geschenk, und sie erklärt, weshalb die Schweizer Angebote so unspektakulär aussehen.

Was tatsächlich existiert, lässt sich an einem Fall vollständig durchdeklinieren. Die Loterie Romande fuhr vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», verteilt auf sieben Aktionstage. Wer innerhalb von sieben Tagen einen Code, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war dreissig Tage gültig und ausdrücklich nicht auszahlbar.

Zehn Franken, sieben Tage zum Reagieren, dreissig Tage zum Verwenden, kein Rappen davon ausgehbar. Man kann das als lustloses Marketing lesen. Man kann es auch als das ehrlichste Angebot der Branche lesen: Der Wert des Geschenks steht offen da, die Bedingungen passen in einen Satz, und niemand muss eine Umsatzrechnung im Kopf lösen, um zu merken, dass der Ertrag bescheiden ist. Wer Gratisspielguthaben grundsätzlich nicht auszahlen kann, weil Gewinne daraus den Status des Geschenks behalten, verspricht nicht mehr, als er gibt.

Bei Sporttip ist das Werbemittel kein Guthaben, sondern ein Zuschlag auf den Gewinn. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Diese Staffelung ist der eigentliche Neukundenbonus der Schweiz, und sie unterscheidet sich grundsätzlich von einem Einzahlungsbonus. Sie belohnt nicht den ersten Franken auf dem Konto. Sie belohnt die Zahl der Voraussagen im Kombischein, und die Schwelle für den vollen Prozentsatz liegt bei fünfzehn. Wer fünfzehn Spiele auf einem Schein kombiniert, hat nicht ein Willkommensgeschenk angenommen, sondern eine Position mit fünfzehn Beinen gebaut, die alle stehen müssen. Der Prozentsatz wächst mit dem Risiko. Das ist keine Kritik am Modell, sondern seine Beschreibung.

Dazu kommt der Quotenboost, der bei Sporttip nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gilt, und der Profitboost, der den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöht. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Dieser letzte Satz ist die Art Detail, die ein Angebot in der Praxis halbiert. Der Boost hebt sich auf, sobald man die Wette vorzeitig glattstellt — und genau das tun viele Spielende, wenn eine Kombination nach zwei Dritteln gut steht. Die Erhöhung ist also an ein Durchhalten gebunden, das sie selbst nicht erwähnt.

Der Satz, gegen den man die ganze Schweizer Lage liest, ist die Höchstgrenze. Ein Neukundenbonus wird in Zuschlägen auf einen Gewinn ausgedrückt, und dieser Gewinn hat eine Decke. Beim Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000, der Mindesteinsatz bei CHF 1. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Ein Bonus von 100 % auf den Nettogewinn klingt nach Verdoppelung. Auf einen Schein mit CHF 1’000 Einsatz und einer Quote von 2.10 wären das nach der Rechnung des Veranstalters CHF 2’100 vor Zuschlag — Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Die Verdoppelung des Nettoanteils klingt grosszügig, bis die Zahl der Beine davorsteht.

Top 10 im Quervergleich: bewilligte und ausländische Anbieter im Direktvergleich

Die folgende Einordnung trennt zwei Gruppen, die nicht vermischt werden dürfen. Oben stehen die beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfen. Darunter stehen acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende antreffen und die deshalb in eine Vergleichstabelle gehören, aber mit einem Status, der in jeder Zeile mitgelesen werden muss.

Marke Bewilligungsstatus Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betovo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betscore ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte mit dem Status ist die einzige, die eine Entscheidung wirklich bewegt. Acht der zehn Zeilen tragen denselben Eintrag, und das ist kein Ausfüllfehler, sondern die Struktur des Schweizer Marktes. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Wer eine ausländische Bewilligung vorweist, hat damit nichts gewonnen: Eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt in der Schweiz nicht.

Dass in der Spalte für den Veranstalter bei diesen Anbietern kein Name einer Schweizer Behörde und kein Registereintrag steht, ist keine Lücke, sondern die logische Folge: Es gibt keinen Eintrag, auf den man sich berufen könnte. Ein Spieler, der auf einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung setzt, hat keinen Ansprechpartner in der Schweiz, keinen Eintrag im hiesigen Sperrregister und keinen Rechtsweg, der ihm hier hilft.

Was die Tabelle nicht zeigen kann, ist die Grösse der Lücke in Zahlen. Swisslos kauft Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, in dreissig Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein Zahlungsweg ist PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Solche Sätze gibt es bei den acht Marken darunter nicht zu vergleichen, weil es dort keine bewilligte Schweizer Struktur gibt, deren Reglement man zitieren könnte.

Zwei Bemerkungen zur Lesart der Tabelle. Erstens gehen Wetten und Auszahlungen in der Schweiz nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und Kredite an Spielende sind verboten. Zweitens darf man aus der Zeile «ohne Schweizer Bewilligung» nicht lesen, der Anbieter sei generell illegal — er ist in der Schweiz nicht bewilligt, und Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist strafbar. Beschreiben lässt sich das, anpreisen nicht.

Wer die Liste von oben nach unten liest, sieht zwei Marken mit Hausrecht und acht ohne. Die entscheidende Frage ist nicht, welche die höchste Zahl nennt. Sie ist, auf welchem Boden diese Zahl steht.

Grundlagen: was ein Willkommensangebot verspricht und was davon in der Schweiz ankommt

Ein klassischer Neukundenbonus im europäischen Sinne hat eine feste Form: Einzahlung, Bonus obendrauf, Umsatzbedingung, Freispielen, danach auszahlbar. Die Bausteine sind immer dieselben, und ihre Reihenfolge bestimmt, wie viel Arbeit zwischen dem Versprechen und dem Geld liegt. Man legt etwas ein, die Veranstalterin legt etwas dazu, dieses Etwas muss in Wetten mit einer Mindestquote laufen, und erst danach ist es ausgehbar. Je höher die Umsatzbedingung und je höher die Mindestquote, desto länger dauert es, bis aus einem beworbenen Betrag ein Guthaben wird.

Ein Schachbrett mit Figuren mitten in einer Partie steht auf einem Holztisch, Licht von einem Fenster
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

In der Schweiz hat dieser Bauplan keine Entsprechung. Sportwetten sind ein Grossspiel, und Grossspiele darf nur veranstalten, wer eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz hat — ein Bewilligungspaar, keine Lizenz im umgangssprachlichen Sinn. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass die Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Eine ausländische Erlaubnis, gleich aus welchem Land, entfaltet hier keine Wirkung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Auf der einen Seite steht Swisslos mit dem Produkt Sporttip. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Auf der anderen Seite steht die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf wohnt, hat also Zugang zu Jouez Sport und nicht zu Sporttip. Die Sprachgrenze ist die Grenze des Angebots.

Dieses Detail ist für einen Neukunden wichtiger als jeder Bonusprozentsatz. Der Wohnsitz entscheidet, welcher der beiden Veranstalter überhaupt in Frage kommt, und damit entscheidet er, welche Aktionen man überhaupt sehen wird. Ein Leser aus Zürich kann sich über die Aktionstage der Loterie Romande informieren, aber nicht daran teilnehmen. Ein Leser aus dem Wallis kann den Kombiboost studieren, aber nicht nutzen. Die Auswahl, die in der Werbung wie eine Wahl zwischen zwei Geschmacksrichtungen aussieht, ist in Wahrheit eine Zuteilung.

Für die Kontoeröffnung bei Swisslos braucht es mindestens achtzehn Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist ein Vorgang, der ein paar Minuten dauert und bei dem man den Ausweis zur Hand haben sollte.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, und auch dort ist das Konto an das Gebiet gebunden. Wer in der Deutschschweiz lebt, wird bei der Registrierung scheitern, und das ist keine Formalie, die sich umgehen liesse. Es ist die Bedingung, unter der die Kantone dem Angebot zugestimmt haben.

Was ein Neukunde bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter erwarten darf, ist damit umrissen: ein verifiziertes Konto, ein begrenztes Produkt, Aktionen mit Zustimmung der Aufsicht und ein Willkommensgeschenk, das man in Franken ausrechnen kann. Was er nicht erwarten darf, ist eine Einzahlung, die sich verdoppelt.

Rechtslage: Gratisspielguthaben braucht Zustimmung, ausländische Bewilligungen gelten nicht

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Diese Zuständigkeit ist keine Fussnote, sie erklärt die ganze Gestalt des Marktes. Eine Bewilligung braucht den Veranstalter und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Ein kleines Segelboot auf einem ruhigen Bergsee, Nebel liegt am Ufer, die Berge verschwinden im Dunst
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen vorab die Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat 2025 insgesamt zweiundzwanzig solcher Zustimmungen erteilt, vierundzwanzig an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Diese Zahl ist der Schlüssel zum Verständnis der Schweizer Angebotslage. Ein Veranstalter kann nicht einfach eine Kampagne fahren, wenn ihm danach ist. Er muss vorher fragen, und die Antwort kommt von einer Behörde, die den Spielerschutz als Kernauftrag hat. Deshalb ist die Aktion der Loterie Romande mit ihren CHF 10 und sieben Aktionstagen kein Ausdruck von Geiz, sondern das Ergebnis eines Genehmigungsverfahrens.

Worauf gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet, und auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte finden sich nicht in der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Diese Liste ist für einen Neukunden die wichtigste Lektüre überhaupt, und sie hat keinen Werbecharakter. Sie setzt die Grenze dessen, was ein Angebot überhaupt enthalten kann. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kennt diese Grenze nicht. Er kann Corner-Märkte anbieten, Esport, was immer er will, weil er sich nicht an die Schweizer Liste hält. Wer das als Freiheit liest, sollte den Preis dazulesen.

Dieser Preis steht in der Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt das Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, bet365 steht auf der Liste. Das ist das ehrlichste Bild der Lage: Der Zugang wird erschwert, nicht geschlossen. Wer eine blockierte Adresse sucht, findet innert eines Tages eine neue.

Für einen Spieler bedeutet das drei Dinge, die zusammen eine Entscheidung tragen. Er hat keinen Ansprechpartner in der Schweiz. Er ist nicht im hiesigen Sperrregister erfasst, das freiwillig gesperrte Personen schweizweit und auch in Fürstentum Liechtenstein sowie in Casinos einschliesslich Online-Casinos führt. Und er hat keinen Rechtsweg, der ihn hier schützt, während Stakes und Gewinne in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden können. Wer ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft. Nur geholfen wird ihm auch nicht.

Wer eine Schweizer Wette gewinnt, zahlt in aller Regel keine Steuer darauf. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man mit der Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Ein gewöhnlicher Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze und hat weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf seinem Gewinn.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze. Wer seine Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Verantwortung und Limiten: der Bonus ersetzt keine Verlustgrenze

Bei Swisslos setzen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter einundzwanzig Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage möglich.

Zwei Bemerkungen dazu. Erstens ist die Staffel nach Alter keine Bevormundung, sondern die Einsicht, dass die ersten Jahre die teuren sind. Zweitens ist die 72-Stunden-Regel die eigentliche Schutzvorkehrung: Wer im Ärger über eine verlorene Kombination die Limite hochsetzen will, muss drei Tage warten. Das Gesetz sieht im Übrigen eine Erhöhung nach 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Man kann das als kundenfreundlich oder als gängige Praxis lesen; in beiden Fällen ist es der Puffer zwischen dem Impuls und der Entscheidung.

Eine Schweizer Besonderheit: Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Die Veranstalterin muss verlangen, dass für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste Höchstwerte festgelegt werden. Es gibt keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze, und es gibt keine staatlich vorgegebene Verlustgrenze. Wer eine Null zu viel einträgt, hat sie selbst eingetragen.

Der zweite Mechanismus ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle beteiligt wird. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Der letzte Satz verdient ein Ausrufezeichen, und er bekommt es als Feststellung: Wer gesperrt ist und trotzdem setzt, verliert den Einsatz und hat keinen Anspruch auf den Gewinn. Das ist keine Härte im Einzelfall, sondern die Bedingung, unter der eine Sperre überhaupt wirkt.

Nun zum unangenehmen Teil. Die Gespa hat 2025 in zweihundert Testkäufen geprüft, ob an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wird. In 47,5 % der Fälle geschah genau das. Diese Zahl sollte jeder lesen, der Verkaufsstellen als sichereren Weg ansieht als das Netz. Eine Kontrolle am Schalter ist nur so gut wie die Person, die sie durchführt.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab achtzehn Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das sind harte Grenzen, und sie stehen in den Teilnahmebedingungen, nicht in einem Werbetext.

Was ein Neukundenbonus in diesem Gefüge nicht ist, muss man aussprechen: Er ist kein Ersatz für eine Limite. Es verteilt Risiko um, es senkt keines. Es verleitet dazu, mehr Scheine zu bauen, als man ohne das Angebot gebaut hätte. Wer sein Verlustlimit vor der ersten Wette festlegt, tut das mit klarem Kopf; wer es während einer Serie festlegt, tut es mit dem Kopf, den die Serie gerade produziert. Und die erste Wette nach der Freischaltung eines Bonus ist noch keine Wette, sondern ein Rechenschritt zu einer Auszahlung.

Wenn das Spiel ausser Kontrolle gerät, darf man fragen. Hilfe ist keine Kapitulation. Wer bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter spielt, findet dort eine Produktsperre, eine unbefristete Spielsperre und die Verlustlimiten in den Kontoeinstellungen, alles drei ohne Telefonat mit einer Hotline.

Beide Veranstalter im Detail

Swisslos Sporttip: der Kombiboost als einziges echtes Neukundenangebot

Sporttip ist das Produkt, mit dem Swisslos Sportwetten veranstaltet, im Verbund der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Das ist die grösste Zuteilung der Schweiz, und sie deckt die Deutschschweiz vollständig ab. Wer dort wohnt, hat genau einen bewilligten Weg zum Sportwetten.

Das Aushängeschild für Neukunden ist der Kombiboost: online, Prematch, Live und Systemwetten, ab vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, mit Zuschlägen von 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen auf den Nettogewinn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Daneben stehen der Quotenboost für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und der Profitboost auf den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses, beide einmal pro Wettenden nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, beide verfallen bei einem Cash-Out.

Die Prosa um diese Zahlen ist schnell geschrieben: Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für einen Neukunden liegt nicht beim höchsten Prozentsatz, sondern beim niedrigsten, weil vier gut gewählte Voraussagen eine andere Sache sind als fünfzehn. Wer das Angebot nutzen will, ohne sich zu verheben, sucht die Staffelstufe, auf der er sich noch wohlfühlt — und die liegt für die meisten bei 5 % oder 20 %, nicht bei 100 %.

Technisch ist Sporttip sauber gebaut. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer nachrechnet, kommt auf denselben Wert. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen — was besser ist als eine stillschweigende Kürzung.

Zum Cash-Out gibt es Substanzielles. Er gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Cash-Out ist also kein Instrument, sondern ein Angebot unter Vorbehalt. Man verkauft die Wette zurück, und der Rückkaufpreis fällt nie zu eigenen Gunsten aus. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Auszahlungen laufen über das Wallet oder das Konto: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Spielguthaben zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die 3 % ab der dritten Auszahlung sind im Schweizer Kontext die einzige Gebühr, auf die ein regelmässiger Spieler stösst, und sie ändert das Auszahlungsverhalten: Wer oft kleine Beträge abzieht, zahlt dafür, wer selten grössere abzieht, nicht. Das ist ein legitimes Design, und es ist gut, dass es in den Bedingungen deutlich steht und nicht in einem Kleingedruckten verschwindet.

Was der Kombiboost im Verhältnis zu diesem Apparat ist: ein Werkzeug für Spielende, die ohnehin Kombinationen bauen. Der Zuschlag von 5 % auf einen Nettogewinn bei vier Voraussagen ist gemessen an ausländischen Versprechen unspektakulär, und genau darin liegt seine Qualität. Er verschiebt keine Erwartung. Er belohnt eine Wette, die man auch ohne ihn platziert hätte. Der Reiz liegt nicht im Prozentsatz, sondern in der Auszahlbarkeit: Was aus einem solchen Gewinn wird, ist echtes Geld auf einem Konto in eigenem Namen.

Loterie Romande Jouez Sport: Aktionstage in den Stadien statt Dauerbonus

Jouez Sport ist das Sportwetten-Produkt der Loterie Romande für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschutzzone und 221 Mitarbeitende — Zahlen, die ihr Gewicht in der Westschweiz illustrieren, und zwar im Wortsinn: Der Vertrieb läuft stark über physische Stellen.

Das eingangs zerlegte Angebot «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. CHF 10 Spielguthaben, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar, insgesamt 7’000 Stück, verteilt über einen Code in den Stadien der National League, der innerhalb von sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden musste.

Man muss diese Konstruktion als das lesen, was sie ist: eine Verknüpfung von Sportbesuch und Spielkonto. Der Code liegt im Stadion, nicht im Netz. Wer ihn bekommt, sass auf einem Platz. Das ist die Kartoffel der Schweizer Werbung, sie setzt keine Umsatzbedingung voraus, sondern einen Stadionbesuch.

Die Wallet-Regeln sind streng und klar. Einzahlungen bis CHF 10’000 pro dreissig Tage, Wallet-Guthaben bis CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Diese Staffel bei CHF 1’000 ist konsequent, und sie bedeutet für die Praxis: Der grosse Teil der Gewinne landet im Spielerkonto und wird dort weiterverwendet, nicht auf dem Bankkonto. Wer einen Gewinn von mehreren hundert Franken lieber auf dem Konto sieht, kann ihn nicht einfach dorthin überweisen, ohne ihn vorher abzuheben. Das ist kein Nachteil, sondern eine Auszahlungslogik — und sie ist bei beiden Schweizer Veranstaltern ähnlich gebaut, weil sie den gleichen Vorgaben folgt.

Für einen Neukunden in der Westschweiz heisst das: Der Einstieg führt über ein verifiziertes Konto, ein Wallet mit Limiten und sporadische Aktionen, die man im Stadion oder über den Kanal der Gesellschaft findet. Wer einen Dauerbonus erwartet, wird von der Realität der Loterie Romande enttäuscht. Wer ein Konto will, bei dem er jede Limite vorher einstellt, wird hier fündig.

Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung

Bahigo ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung aus einem anderen Land, gleich welcher, gilt in der Schweiz nicht und hat hier keine Wirkung. Bahigo ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht; die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was das praktisch bedeutet: Ein Schweizer Spieler, der bei Bahigo ein Konto hält und einen Auszahlungsstreit führt, hat keine Stelle in der Schweiz, an die er sich wenden kann. Er hat auch keine Verlustlimiten, die nach Schweizer Vorgaben funktionieren, und keine Spielsperre, die in einem schweizerischen Register landet und überall greift. Wohin die Wetten gehen und wer sie lizenziert hat, ist eine Frage, die man vor der Kontoeröffnung stellt und nicht danach.

Die Marke richtet sich an Spieler, die das Angebot über die Schweizer Grenze hinaus suchen — mehr Märkte, andere Quoten, kein Wohnsitznachweis innerhalb eines Vertragsgebiets. Wer das braucht, findet es. Wer eine Aufsicht braucht, findet sie hier nicht.

Betovo: ohne Schweizer Bewilligung

Betovo gehört zur selben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine im Ausland gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das hiesige Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen und dann per DNS blockiert werden.

Der praktische Kern ist immer derselbe, und er lässt sich an einer Frage festmachen: Wer hilft mir, wenn die Auszahlung nicht kommt? Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter gibt es eine Adresse, eine Bedingung, eine Frist und im äussersten Fall eine Aufsicht. Bei Betovo gibt es die Antwort des Support-Teams. Der Unterschied wiegt mehr als jede Quotendifferenz, weil er im Zweifel den ganzen Gewinn betrifft.

Wer bei Betovo spielt, sollte seine Ein- und Auszahlungen selbst dokumentieren und die Bedingungen vor der ersten Einzahlung gelesen haben. Wer das nicht will, gehört zu den Spielern, für die der Schweizer Weg gemacht ist.

Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo steht auf derselben Seite der Linie wie die übrigen ausländischen Marken: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Registeranschluss, ohne Schweizer Rechtsweg, mit dem Risiko der DNS-Sperre.

Für Schweizer Spielende ist das der Kandidat, bei dem die Frage nach der Bilanz am schärfsten gestellt werden muss. Ein ausländisches Konto bietet oft mehr Wetten und manchmal bessere Quoten pro Markt. Es bietet aber keinen Schutz, wenn die Auszahlung sich verzögert, und es bietet keinen Ort, an dem eine Beschwerde landet. Wer regelmässig spielt und Auszahlungen über mehrere tausend Franken plant, sollte dieses Kriterium vor dem Bonusprozentsatz werten.

Wettigo bleibt damit eine Option für Spieler, die das Angebot anderswo suchen, und keine Option für Spieler, die im Streitfall jemanden anrufen wollen.

Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung

Sportuna führt in der Tabelle den Status «ohne Schweizer Bewilligung», mit einer im Ausland gemeldeten Erlaubnis, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste und DNS-Blockade.

Das ist ein Anbieter für Spieler, die den Markt ohne Schweizer Grenzen nutzen wollen, und die dafür den Verzicht auf Schweizer Schutzmechanismen in Kauf nehmen. Der Verzicht ist nicht abstrakt. Er betrifft die Verlustlimiten, die Spielsperre und die Frage, an wen man sich wendet, wenn etwas klemmt.

Wer abwägt, sollte sich vorstellen, er habe gewonnen, die Auszahlung stocke, und die Antwort des Supports bestehe in einer Frist ohne Datum. Genau für diesen Moment ist eine Bewilligung da.

Betscore: ohne Schweizer Bewilligung

Betscore steht ohne Schweizer Bewilligung da, mit einer ausländischen, hier wirkungslosen Erlaubnis, ohne Sperrregisteranschluss und ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Die Schweizer Aufsicht hat gut sechshundert Domains geblockt, und die Liste wächst nach. Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, kann morgen hinter einer Sperre stehen. Das klingt nach einem technischen Detail, es ist aber ein Praxisthema: Der Zugang kann sich innerhalb von Stunden verschieben.

Betscore ist damit eine Marke für Spieler, die mit diesem Wechsel umgehen können und die keine geschützte Struktur brauchen. Wer eine braucht, ist bei diesem Anbieter an der falschen Adresse.

MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung

MrXbet ist als Marke ohne Schweizer Bewilligung geführt. Es gibt keinen Schweizer Veranstalterstatus, keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Adresse kann per DNS blockiert werden.

Für einen Leser, der die Schweizer Lage kennt, ist das der Punkt, an dem die Frage «Was, wenn ich gewinne?» konkret wird. Ein ausländischer Anbieter ist nicht dasselbe wie ein ausländischer Veranstalter mit Schweizer Bewilligung — eine solche gibt es nicht. Es gibt hier nur zwei bewilligte Veranstalter, und MrXbet gehört nicht dazu.

Wer bei MrXbet spielt, spielt auf einen Vertrag ohne Schweizer Vollstreckungsweg. Das ist mitunter in Ordnung, solange nichts schiefgeht. Es ist die Art von Ordnung, die man nicht planen kann.

Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung

Playzilla trägt denselben Status: ohne Schweizer Bewilligung, ausländische Erlaubnis ohne Wirkung nach Art. 4 BGS, kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Blockade.

Die Marke richtet sich an Spieler, die ein breites Angebot suchen und den Schutzverzicht akzeptieren. Genau hier sollte man sich an die einfache Regel halten, die für alle acht ausländischen Marken gilt: Vor der ersten Einzahlung die Bedingungen lesen, nach der Auszahlungsfrist schauen und sich nicht auf ein Versprechen verlassen, das nur in der Werbung steht.

Playzilla bleibt damit eine Option für den, der das Angebot über alles andere stellt, und keine Option für den, der im Streit einen Ansprechpartner will.

Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung

Rainbet schliesst die Liste der ausländischen Marken ab, ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung, mit einer ausländischen Erlaubnis, die in der Schweiz nichts gilt, ohne Registeranschluss und ohne hiesigen Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Für Schweizer Spielende ist die zentrale Zahl hier nicht der Bonus, sondern die Null: null Schweizer Bewilligungen, null Anbindung an das Sperrregister, null Schweizer Rechtsweg. Wer diese Null akzeptiert, kann bei Rainbet spielen. Wer sie nicht akzeptiert, findet oben in derselben Tabelle zwei Veranstalter, bei denen sie durch Schutzregeln ersetzt ist.

Was ein Kombiboost mit CHF 10 Einsatz tatsächlich zahlt

Der Kombiboost lässt sich durchrechnen, wenn man einen Schein mit einem festen Einsatz und ein paar Quoten annimmt. Nehmen wir CHF 10 Einsatz und einen Schein mit vier Voraussagen — die Untergrenze, damit der Boost überhaupt greift. Angenommen wird jede dieser vier Voraussagen mit einer Quote, die die Mindestquote von 1.50 knapp übersteigt, als Beispiel also 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Das sind illustrative Quoten, keine von Swisslos angebotenen Preise, und der Schein gewinnt in diesem Rechenbeispiel.

Die Gesamtquote ist das Produkt der vier Einzelquoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 ergibt 9’792. Aus CHF 10 Einsatz werden bei einem Treffer CHF 97.92 zurück, der Nettogewinn beträgt CHF 87.92. Der Kombiboost greift bei vier Voraussagen mit 5 % auf den Nettogewinn, was CHF 4.40 ausmacht — die Erhöhung des Nettogewinns, nicht des Auszahlungsbetrags, und in diesem Beispiel ohne Berücksichtigung der Limiten, die Swisslos auf Einsatz und Gewinnerhöhung setzt. Die Erhöhung ist also auf zwei Stellen nach dem Komma gerechnet und effektiv rund 5 % der Nettoausbeute.

Dasselbe Spiel auf der obersten Stufe, fünfzehn Voraussagen mit je 1.60: Das Produkt der fünfzehn Quoten liegt bei rund 1150, aus CHF 10 werden also über CHF 11’500 zurück, und 100 % Bonus auf den Nettogewinn verdoppeln diesen Anteil. Wer diese Zeile liest und nur die zweite Hälfte sieht, übersieht die erste: Ein Schein mit fünfzehn Beinen steht, wenn alle fünfzehn Voraussagen eintreffen. Die erwartete Auszahlung eines solchen Scheins ist seine Gesamtquote mal Einsatz, und die Gesamtquote ist der Preis, den der Buchmacher für die Kombination aller Risiken setzt. Die Staffelung belohnt die Länge des Scheins, nicht seine Trefferaussicht.

So gerechnet, bewegt sich der Bonus auf einen CHF-10-Schein mit vier Voraussagen je nach Quote in einer Grössenordnung von etwa CHF 4 bis knapp CHF 5 — ein Betrag, der in keinem Verhältnis zu den ausländischen Versprechen steht und der ehrlicherweise auch nicht dafür gedacht ist. Der Zuschlag ist rund eine halbe Portion Pommes, und er ist echtes Geld. Das ist die ehrlichste Beschreibung des Schweizer Neukundenangebots, und sie funktioniert nur, solange der Schein gewinnt: Bei einem verlorenen Schein gibt es keinen Nettogewinn, auf den sich ein Zuschlag legen liesse. Der Boost verdoppelt nichts, er erhöht etwas, das erst entstehen muss.

Der Vergleich mit dem Gratisspielguthaben der Loterie Romande zeigt den Unterschied der Konstruktionen deutlicher als jede Prozentzahl. CHF 10 Spielguthaben sind zehn Franken, sobald sie auf dem Konto sind, gebunden an dreissig Tage und eine Einlösefrist, nicht auszahlbar. Der Boost ist ein prozentualer Aufschlag, der erst aus einem Gewinn entsteht, dafür mit fester Rechenregel und auszahlbarem Ergebnis. Wer den Franken lieber sicher will, nimmt das Guthaben. Wer ohnehin Kombinationen baut und ein paar Franken mehr aus seiner Kombination ziehen will, nimmt den Boost. Beides sind bescheidene Angebote, und keines von beiden verwandelt eine Wette in eine Wette ohne Risiko — was es auch nicht ist, egal wie die Werbung es nennt.

Häufige Fragen zum Neukundenbonus bei Schweizer Sportwetten

Bekomme ich als neuer Kunde in der Schweiz einen Neukundenbonus für Sportwetten?

In der klassischen Form nicht. Schweizer Sportwetten dürfen nur zwei Veranstalter betreiben, und Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Gespa — 2025 gab es zweiundzwanzig davon. Was es gibt, sind Zuschläge auf Gewinne und einzelne Aktionstage, kein Startguthaben auf Vorrat.

Welche Aktionen fahren Swisslos und die Loterie Romande tatsächlich?

Swisslos fährt mit dem Sporttip-Kombiboost einen Zuschlag auf den Nettogewinn ab vier Voraussagen mit Quote 1.50, gestaffelt von 5 bis 100 %. Die Loterie Romande verteilte in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben über in Stadien verbreitete Codes — 7’000 Stück, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar.

Warum locken ausländische Seiten mit hohen Beträgen, und was fehlt dort?

Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht. Solche Seiten sind hier nicht bewilligt, nicht an das Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg; die Gespa kann ihre Domains per DNS blockieren. Grosse Bonusbeträge stehen also dort, wo keine Schweizer Aufsicht sie begrenzt.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip genau?

Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was ist die Marge eines Buchmachers, und warum ändert ein Bonus daran wenig?

Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; die Marge ist 100 % minus diese Quote. Sie steckt in jedem Preis, auch in einem, den ein Bonus später erhöht. Ein Zuschlag auf einen Gewinn verändert den Preis der Wette nicht.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz kann ich ein Konto eröffnen?

Mindestens achtzehn Jahre, und der Wohnsitz muss im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters liegen: bei Swisslos in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein, bei der Loterie Romande in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, und pro Person ist nur eine Registrierung möglich.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»