Wettseiten vergleichen heisst in der Schweiz vor allem: zwei Anbieter prüfen und neun Fremde richtig einordnen

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz nach einem Vergleich von Wettseiten sucht, erwartet eine Rangliste mit ein paar Dutzend Namen. Bekommen kann er zwei Bewilligungen, einen geschlossenen Sportartenkatalog und eine Sperrliste, auf der die übrigen Namen stehen. Das ist kein Mangel des Vergleichs, es ist sein Inhalt.

Ein Schachbrett steht mitten in einer Partie auf einem Tisch, daneben ein Glas Wasser.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Stand 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande sowie gegen die Veröffentlichungen der Gespa.

Wettseiten mit Bonus zuerst: warum die Aktion nie das Angebot ist

Ein Bonus ist der Teil einer Wettseite, der am wenigsten über sie aussagt. Das klingt nach einer steilen These für einen Text, der mit diesem Kapitel anfängt, aber es folgt direkt aus dem Schweizer Recht: Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). Dieses eine Wort — Zustimmung — erklärt die gesamte Aktionslandschaft und macht sie zugleich lesbar.

Ein Wanderweg führt durch eine Almwiese zu einem Bergdorf, in der Ferne liegt Schnee auf den Gipfeln.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Das Gesetz unterscheidet zwischen dem, was ein Veranstalter anbieten darf, und dem, was er bei der Aufsicht einzeln beantragen muss. Eine Quote ist Teil des Grundangebots. Ein Gratisguthaben ist es nicht. Wer 2025 Gratisspielguthaben anbieten wollte, brauchte eine Zustimmung der Gespa, und die wurde erteilt: 24 Zustimmungen gingen an die Loterie Romande, acht an Swisslos. Das sind keine Zahlen aus einer Marketingbroschüre, das sind Verwaltungsvorgänge. Sie sagen, weshalb die Aktionen der beiden bewilligten Veranstalter klein ausfallen und weshalb eine ausländische Seite, die mit einem vierstelligen Bonus wirbt, in der Schweiz überhaupt nichts anbieten darf.

Was von der Aktion übrig bleibt, wenn man sie zerlegt

Nimmt man einen Bonus auseinander, bleiben drei Teile: der Betrag, die Bedingung, die Frist. Der Betrag steht gross auf der Seite, die anderen zwei in den Bedingungen. Ein Vergleich, der nur den Betrag liest, vergleicht Werbeplakate.

Bei den zugelassenen Veranstaltern kommt die Bedingung häufig aus der Produktlogik selbst. Der Kombiboost von Sporttip gilt ausschliesslich online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Wer drei Voraussagen wählt, bekommt nichts. Wer vier wählt, deren niedrigste Quote 1.45 ist, bekommt ebenfalls nichts. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Steigerung sieht grosszügig aus, bis man sich fragt, wie oft ein Spielender fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 in einer einzigen Kombination richtig hat. Das ist der eigentliche Preis dieser Aktion, und er steht in keinem Werbebanner.

Bei den Quotenboosts gilt eine andere Beschränkung: Sie greifen nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Diese letzte Regel verdient einen Moment Aufmerksamkeit, weil sie zwei Funktionen derselben Seite gegeneinander stellt. Wer den Boost annimmt und dann unterwegs aussteigt, verliert genau den Vorteil, wegen dem er die Wette überhaupt platziert hat.

Die Bedingung, die man im Vergleich selten mitgelesen bekommt

Ein Bonus ohne Einzahlung ist in der Schweiz kein Produkt, das ein Fremdanbieter einfach bereitstellen kann, denn auch ein Gratisguthaben ohne Einzahlung ist ein Gratisspielguthaben und damit zustimmungspflichtig. Wer eine solche Werbung sieht, sieht eine Aussage über ein Angebot, das in der Schweiz nicht über eine Bewilligung verfügt. Das ist kein Detail am Rand des Vergleichs. Es ist der Punkt, an dem sich die zwei Gruppen von Namen, die auf jedem Vergleichsportal nebeneinander stehen, endgültig trennen.

Und noch etwas gehört in dieses Kapitel, weil es bei jeder Aktion der bewilligten Veranstalter gilt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist grundsätzlich nicht auszahlbar. Ein Bonus, der nur gespielt und nie abgehoben werden kann, ist kein Guthaben. Er ist eine Erlaubnis, eine begrenzte Zeit lang ohne eigenen Einsatz mitzuspielen, und wer das einmal akzeptiert hat, liest Bonusbedingungen wie jeder normale Kaufvertrag.

Der Vergleich der zehn Wettseiten im Überblick

Die Rangliste, die man von einem Wettseiten Vergleich erwartet, hat in diesem Land eine feste Länge. Nicht weil jemand zehn ausgewählt hätte, sondern weil zwei vergeben sind und acht Namen daneben stehen, die man kennen sollte, ohne sie zu empfehlen.

Die folgende Übersicht ordnet darum nicht zehn Angebote nach Qualität, sondern zehn Namen nach ihrem Bewilligungsstatus. Das ist die einzige Reihung, die hier etwas über den Wert einer Wette aussagt.

Brand Schweizer Bewilligung (Bewilligung oder keine) Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für Grossspiele SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für Grossspiele Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
IviBet keine Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
FortuneJack keine Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
BetAlright keine Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
GG.BET keine Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
Unibet keine Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
X3Bet keine Bewilligung gemeldete Bewilligung Tobique (Kanada)
PowBet keine Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
BetFury keine Bewilligung keine Schweizer Bewilligung

Diese Tabelle erinnert daran, dass die erste Spalte einer jeden Wettseiten-Übersicht nicht die Quote ist, sondern der Status. Die Aussage der achten Zeile ist besonders lehrreich: Dass ein Name eine ausländische Bewilligung meldet und ein anderer nicht, macht für Spielende in der Schweiz keinen Unterschied, weil die gemeldete Lizenz und die fehlende gemeldete Lizenz vor Schweizer Recht dieselbe Wirkung haben. Eine Bewilligung nach ausländischem Recht gilt nur in ihrem Land (Art. 4 BGS). Auf der Steuerstufe endet die Gleichheit allerdings: Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, was auf den ersten Blick nach einem Vorteil klingt, bis die kantonale Praxis hinzukommt — Thurgau etwa behandelt Gewinne von ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Die Grundlagen eines jeden Wettseiten Vergleichs

Wer die Kriterien falsch wählt, vergleicht nicht falsch, sondern etwas anderes. Deshalb steht am Anfang dieser Zusammenstellung die Frage, was überhaupt messbar ist, und was man getrost liegen lassen darf.

Ruderboote liegen am hölzernen Steg eines Sees, über dem Wasser hängt feiner Morgendunst.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Die Gesamtheit der Bewilligungen ist der stärkste Prüfpunkt, hat aber in der Schweiz eine kuriose Form: Es gibt sie als Marktstandard nicht, weil es nur zwei gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Bewilligungsliste für weitere Anbieter, weil es keine gibt. Sie veröffentlicht eine Sperrliste. Wer also eine Liste von ausländischen Wettseiten sieht, sieht in dieser Datengrundlage genau jenes Verzeichnis, das die Aufsicht zum Zweck der Sperrung führt.

Was Kriterien leisten und was nicht

Es gibt drei Kriterien, die eine Wette wirklich verändern: der Preis der Wette, die Limits, innerhalb derer man sie platzieren darf, und die Regeln, die entscheiden, ob und wann sie ausgezahlt wird. Alles andere — Bonusgeschichten, App-Bewertungen, Farbwahl — ist Werkzeug, nicht Substanz. Eine App, die man gern öffnet, macht aus einer Quote 1.90 keine 1.95.

Darüber hinaus gibt es einen vierten Punkt: die Regelung des Spielerschutzes. Nicht, weil sie die Quoten verbessert, sondern weil sie bei einem bewilligten Schweizer Angebot vorgeschrieben ist und bei einem ausländischen Angebot schlicht fehlt. Der gesetzliche Rahmen setzt die Regeln, und der folgenreichste unter ihnen ist zugleich der unsichtbarste: Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Deckelung der Einzahlungen. Die Limiten muss der Spielende selbst setzen, und der Veranstalter muss für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste einen oder mehrere Höchstwerte verlangen (Art. 87 VGS). Das ist ein entscheidender Unterschied zu einem Land mit staatlicher Einsatzgrenze. Der Schutz wird hier nicht geliefert, er wird abgefragt, und er ist nur so gut wie die Zahl, die man selbst einträgt.

Der Quotenschlüssel: die Zahl hinter der Quote

Die Quote selbst sagt nichts über die Marge aus, die in ihr steckt — der Quotenschlüssel sagt es. Er ist die Summe der Kehrwerte aller möglichen Ausgänge eines Marktes, und die Marge ist das, was davon übrig bleibt.

Für einen typischen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten ergibt die Summe der beiden Kehrwerte (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) rund 1’053. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt damit bei etwa 94,7 %, und die Marge bei etwa 5,3 %. Das ist keine Preisangabe eines Anbieters, sondern ein Rechenbeispiel, und abhängig von der Quote verschiebt sich das Ergebnis: Bei 1.85 auf beiden Seiten liegt die Marge bei etwa 8,1 %, bei 1.95 nur noch bei etwa 2,6 %. Die Marge ist also nicht das, was der Buchmacher pro Wette verdient, sondern die Schicht, die er auf jede Wette legt, um überhaupt Einnahmen zu erzielen. Sie hängt nicht von der Höhe des Einsatzes ab, sondern von der Anzahl der Wetten.

Nimmt man beide Zahlen zusammen — Quotenschlüssel und Marge — entsteht daraus ein Bild, das für den Vergleich an einer Stelle besonders nützlich ist: Bei einem Quotenschlüssel von 94,7 % gehen vom Gesamtumsatz des Marktes höchstens 94,7 % an die Spielenden zurück. Und so vorsichtig man mit diesem Satz sein muss — es ist der Durchschnitt über viele Wetten, nicht ein Ergebnis für eine einzelne —, so zeigt er doch, weshalb ein Angebot, das seine Quoten in den Mittelpunkt stellt, selten mit der Marge wirbt, die in ihnen steckt.

Wo die Grenze zwischen den beiden Anbietern liegt

Die Rechtslage in der Schweiz ist strenger als in jedem Nachbarland, und das zeigt sich schon daran, dass sie das Wort Lizenz offenbar vermeidet: Was hier eine Bewilligung ist, ist dort eine Lizenz. Die Folge ist eine klare Zweiteilung des Vergleichs.

Zwei Veranstalter, kein dritter

Die kantonale Ordnung hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt unter dem Namen Sporttip das Deutschschweizer Angebot, die Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport das Westschweizer. Ihre Einzugsgebiete sind festgelegt, und sie überlappen sich nicht: Sporttip laufen in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport läuft in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Das ist die wichtigste Einzelinformation für jeden, der einen Vergleich sucht. Man vergleicht nicht zwei Anbieter, die um denselben Spielenden konkurrieren, sondern zwei Anbieter, die sich das Land geteilt haben. Wer in Zürich wohnt, findet bei Jouez Sport kein Konto. Wer in Genf wohnt, findet keines bei Sporttip. Die Wahl ist damit nicht eine Wahl zwischen Angeboten, sondern eine Wahl, die der Wohnsitz bereits getroffen hat — und wer das nicht weiss, sucht vergeblich nach einem Vergleichssieger.

Diese Aufteilung beruht auf dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und der interkantonalen Vereinbarung, die seit 2019 gilt.

Der geschlossene Katalog

Wettseiten unterscheiden sich in der Schweiz nicht in erster Linie durch die Zahl der Sportarten, sondern durch die Sportarten, die auf der Liste stehen. Die Gespa führt einen geschlossenen Katalog der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen.

Der Katalog ist die eigentliche Erklärung dafür, weshalb ein Vergleich zwischen Schweizer und ausländischen Angeboten nicht symmetrisch ist. Ein ausländisches Angebot kann Sportarten aufnehmen, die auf dieser Liste fehlen. Die Liste zeigt keine Corner- und keine Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion gibt es dort ebenfalls nicht. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ohnehin nicht erlaubt. Wer also eine reiche Auswahl sucht, findet sie nicht bei den bewilligten Veranstaltern, sondern bei den ausländischen Namen — und muss dafür den Rechtsrahmen aufgeben, der genau diese Auswahl so eng macht.

Teilnahmebedingungen als Vergleichskriterium

Der Vergleich wird erst dann nützlich, wenn man die Teilnahmebedingungen der beiden Bewilligungen nebeneinanderlegt. Bei Sporttip braucht es für die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Diese Regeln haben eine praktische Konsequenz: Ein Vergleich, der nur die Angebote nebeneinander stellt, übersieht, dass bei den bewilligten Veranstaltern bereits der Zugang eine Prüfung voraussetzt — und dass das für einen Teil der Interessierten den Vergleich vor der ersten Einzahlung beendet.

Bewilligung, Sperrliste, Steuer: die harten Bedingungen

Es gibt kein deutlicheres Zeichen dafür, wie sehr der Vergleich zweigeteilt ist, als die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht ein Verzeichnis von ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86-93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Diese Liste ist kein Nebenschauplatz, sie ist in gewissem Sinn das Gegenstück zur Bewilligungsrolle. Der Markt ist so reguliert, dass sein Umfang als Liste geführter Domains messbar wird.

Was eine fehlende Bewilligung für den Vergleich bedeutet

Ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung hat drei Konsequenzen, die in einem Vergleich hinter dem Preis oft verschwinden. Erstens ist es nicht an das Sperrregister angeschlossen. Wer sich hier sperren lässt, sperrt sich damit in der Schweiz nicht bei ihm. Das ist im Alltag die schwerwiegendste Folge, weil sie genau jenen Mechanismus ausschaltet, der bei einem Problem zuerst greifen soll. Zweitens fehlt der Schweizer Rechtsweg: Wer sein Geld nicht bekommt, hat keinen Schweizer Weg, es einzuklagen. Drittens unterliegt der Provider mit seinem Angebot keinem Spielerschutz, den eine Schweizer Aufsicht überhaupt prüfen könnte.

Was ein ausländisches Angebot rechtlich nicht schützt, lässt sich in einem schärferen Satz sagen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist der Veranstalter von Sportwetten ohne Bewilligung strafbar, und zwar mit bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Staat greift hier also nicht gegen den Spielenden durch, sondern gegen den Anbieter. Der Spielende bleibt nach der Praxis des Bundesamtes für Justiz straflos. Das ist ein schwacher Trost, wenn man bedenkt, dass Einsätze und Gewinne bei einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können. Genau das ist der Preis, den ein Spielender trägt, obwohl er nicht bestraft wird.

Die Blockade und ihre Grenzen

Wer ein ausländisches Wettportal nicht erreicht und annimmt, das Angebot sei verschwunden, sollte wissen, was hier tatsächlich passiert. Die Sperrliste ist eine Domainliste, und die Sperrung lässt sich umgehen, indem ein Anbieter auf eine neue Domain umzieht. Die Gespa nennt für diese Praxis die Bezeichnung des Domain-Hoppings, und die gesperrten Domains werden innert Stunden ersetzt; die Gespa nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home. Ein ausländisches Angebot ist also nicht einfach weg, weil es gesperrt ist. Es ist nur erschwert zu erreichen, und die Erschwerung trifft in der Regel weniger die gut informierten Nutzer als die Gelegenheitsspielenden, die auf dem Weg zur Sperrseite nicht weiterkommen.

Die Steuerfolge, die man beim Vergleich leicht übersieht

Gewinne aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten in dieser Kategorie — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Betrag wird vom Bundesrat festgelegt und ändert sich jährlich: Ab dem 1.1.2026 sind es CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, für das Steuerjahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Über diesem Betrag einbehält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für einen typischen Spielenden ist diese ganze Kategorie bedeutungslos: Ein Gewinn liegt weit unter dem Freibetrag, es gibt keine Einkommenssteuer auf dem Gewinn.

Der Punkt, an dem der Vergleich kippt, liegt eine Ebene darunter. Beim ausländischen Anbieter unterliegt der Gewinn nicht der Verrechnungssteuer, weil dieser Mechanismus an Schweizer Grossspiele anknüpft. Die kantonale Praxis füllt diese Lücke jedoch unterschiedlich: Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Die genauen Folgen hängen damit vom Wohnkanton ab, und wer das für seinen Fall wissen will, sollte einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen.

Eines ist sicher und wird oft vergessen: Es gibt in der Schweiz keine Steuer auf den Einsatz. Wer von einer Wettsteuer liest, liest von einem anderen Land.

Wenn das Angebot gefährlich wird: Grenzen, Pausen, Sperren

Der Spielerschutz gehört als Kriterium in jeden Vergleich, weil er nicht als Produktvorteil auftritt, sondern als Bedingung — und weil man ihn erst versteht, wenn man ihn nicht mehr braucht.

Bei Sporttip begegnet einem das deutlichste Beispiel gleich beim ersten Login. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, kann im Maximum CHF 1’000 hinterlegen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Drei Limiten gleichzeitig sind mehr, als der Durchschnitt der europäischen Anbieter verlangt, und doch ist der eigentliche Schutzwert in der Asymmetrie zwischen Senken und Erhöhen verborgen: Man kann sich sofort weniger erlauben und erst nach drei Tagen mehr. Diese drei Tage sind die Sperrfrist für Impulse. Wer in einer Verlustphase versucht, sein Limit anzuheben, muss diese Wartezeit überstehen, und in den meisten Fällen ist der Drang genau dann vorbei. Für einen Spielenden, der ohnehin nie an die Oberlimite stösst, ändert die Regel nichts am Abend. Für einen Spielenden, der in einer schlechten Woche sein Limit anheben will, verschiebt sie die Entscheidung um drei Tage, und genau darum steht sie in den Bedingungen.

Sperre und Register: die einzige Form von Sicherheit, die nicht verhandelbar ist

Die zweite Schutzschicht ist die Spielsperre. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass sie vor Ablauf aufgehoben wird. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos und solcher im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Gruppen von Wettseiten, und er ist nicht graduell, sondern strukturell.

Der Mechanismus lässt einen wichtigen Punkt zu: Eine freiwillige Selbstsperre braucht nicht nur den Willen, sondern auch ein Register, das sie durchsetzt. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter selbst sperrt, schliesst eine Tür, die im nächsten Konto dieses Anbieters schon wieder offen ist, und die Sperre reicht nicht weiter. Wer sich über einen bewilligten Schweizer Anbieter sperren lässt, schliesst Türen, die er nicht selbst öffnen kann, und die Sperre gilt breiter. Es ist ein Unterschied zwischen einer Entscheidung und einer Entscheidung, die ausgeführt wird.

Wo die Schutzwirkung endet

Ein Vergleich, der diesen Punkt auslässt, wäre unvollständig, und es wäre ein anderer Vergleich. Die Gespa hat 2025 in Testkäufen geprüft, ob Sportwetten an Minderjährige verkauft werden, und dabei festgestellt, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen an Minderjährige verkauft wurde. Die Aufsicht selbst dokumentiert also eine erhebliche Schutzwirkungslücke an den physischen Verkaufsstellen, und wer diese Zahl in einem Vergleich findet, findet eine Warnung, nicht eine Bestätigung.

Wer aus dieser Zahl nun den Umkehrschluss zieht, dass die Internetkanäle die Lücke schliessen, irrt. Das richtige Fazit aus der Zahl ist ein anderes: Die Schutzwirkung liegt nicht beim Anbieter, sie liegt bei der Kontrolle, und beides ist nicht deckungsgleich. Der beste Rat, den ein Vergleich in diesem Kapitel geben kann, ist der Hinweis, sich nicht auf eine verkäuferische Auskunft zu verlassen, sondern auf die eigenen, eingerichteten Limiten.

Bei jeder Auszahlung zählt zuerst der Weg dorthin

Ein Vergleich von Wettseiten, der die Auszahlung erst am Schluss erwähnt, behandelt das Geld dort, wo es den Spielenden schon verlassen hat. Bei den bewilligten Veranstaltern sind die Wege genau geregelt.

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Kredite an Spieler sind ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer von einer Krypto-Auszahlung liest, liest nicht von einem bewilligten Schweizer Angebot, denn anonyme Auszahlungen existieren in diesem Rahmen nicht. Die Formel «Geld kommt zurück auf ein Konto, das auf denselben Namen lautet» ist in diesem Sinne kein Sicherheitsmerkmal, sondern eine Grundbedingung.

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder die Sporttip App abgeben; die App gibt es für iOS und Android, und Wetten, die in der App zusammengestellt wurden, können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Beides ist ein Vergleichspunkt, weil er den Weg von der Auswahl bis zur Wette beschreibt: digital auswählen, physisch bestätigen, das gibt es nur bei einem Anbieter mit Verkaufsstellen. Zum Aufladen des Spielkontos dient unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Wo Geld wirklich hängen bleibt

Wer eine Auszahlung nie erhält, hat ein Problem, das der Vergleich lösen soll. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter gelten für die Auszahlung konkrete Fristen. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die Frist, in der ein Gewinn geltend gemacht werden muss, ist ebenfalls geregelt: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Diese Satzfolge ist in einem Vergleich nicht bloss eine Formalität, denn sie macht drei Punkte sichtbar. 26 Wochen sind eine lange Frist, aber sie sind lang genug, um sie zu vergessen — ein Gewinn auf einem Wallet, der niemandem auffällt, verfällt nicht deswegen, weil jemand nicht zahlen will, sondern weil eine Frist steht. Der 10-Tage-Brief schliesst die Amtswegigkeit aus und macht aus einem Streit eine Handlung, die man aktiv unternehmen muss. Und die 3-%-Kommission klingt klein, bis sie sich auf einen Betrag bezieht, der ohnehin nicht klein ist: Wer sein Guthaben in mehreren Tranchen abhebt, zahlt den Weg nach Hause mit.

Die Zahl der Tranchen macht den Unterschied: Zweimal im Jahr kostet eine Auszahlung nichts, ab dem dritten Mal kostet sie etwas. Wer sein Guthaben also bewusst sammelt, statt jede Woche abzuheben, kann die Kosten praktisch auf Null drücken. Ein Detail, das ein gewöhnlicher Anbietervergleich nicht zeigt. Nebenbei bemerkt fliessen die 3 % in die Auszahlungsabwicklung, während ein Freiwett-Bonus niemals auch nur einen Franken davon erreicht, weil er gar nicht erst auszahlbar ist.

Der Punkt hat noch eine zweite Marke: Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer sich auf den automatischen Weg verlässt, muss bei einem Gewinn über tausend Franken eine Überweisung erwarten, die 3 Arbeitstage dauert, und in der Zwischenzeit ist Kontobewegung nichts, was er selbst beschleunigen kann. Für einen Spielenden mit kleinen Einsätzen ist das kein Problem. Für einen Spielenden mit einer grossen Einzelwette ist es eine Woche mit Bewegung im Konto, die er nicht beeinflussen kann.

Für die praktische Frage nach dem Zahlungsweg auf das Konto bleibt ein Satz: Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen eigenen Bedingungen. Der Vergleich kann hier nicht weiterhelfen als bis zur Bewilligung, weil die fehlende Schweizer Bewilligung bei einem ausländischen Anbieter genau jenen Schweizer Weg auf das Konto ausschliesst, der bei einem bewilligten Anbieter garantiert ist.

Swisslos Sporttip im Vergleich: die bewilligte Referenz für die Deutschschweiz

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) veranstaltet. Sporttip ist der Markenname, unter dem die Sportwetten laufen.

Die Bewilligung ist die Grundlage des ganzen Vergleichs und rechtfertigt einen eigenen Blick. Es handelt sich um eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht liegt bei der Gespa. Der Ortsbezug ist nicht bloss eine Formalität: Wer im Vertragsgebiet wohnt, erhält ein Konto, und wer nicht dort wohnt, erhält keines. Eine Bewilligung nach ausländischem Recht hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Bei den Limiten ist Swisslos für Schweizer Verhältnisse grosszügig und für ausländische Verhältnisse eng. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Kehrseite dieser zwei Zahlen ist die Planung. Wer CHF 1’000 auf eine einzige Einzelwette setzen will, kann das tun, aber dann ist Schluss. Wer eine Wette über der Limite abgeben möchte, kann sie nicht in zwei Teile zerlegen und beide annehmen lassen, weil die Limite pro Wette gilt. Dieser Punkt erscheint in den Bedingungen, obwohl die Zahl oberflächlich nach einem grosszügigen Limit klingt.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung auf 5 Rappen ändert an der Wahl des Einsatzes nichts, kann aber an einer Kante wirken: Bei kleinen Einsätzen ist der Unterschied zwischen dem rechnerischen und dem ausgezahlten Betrag klein, aber sichtbar, und beide Schritte folgen einer festgelegten Regel.

Ein wertvolleres Kriterium ist die Auszahlungskette in einem Problemfall. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist ein Auszahlungsversprechen für den Fall, dass ein Ereignis nicht stattfindet, und deshalb in einem Vergleich relevanter als die Frage, welche Quote auf einem Favoriten steht.

Dazu kommen Merkmale, die auf ihre Kosten hinweisen. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei einer Sporttip-Wette umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist eine Regel, die eine Kombination im Nachhinein unwirksam machen kann, und sie gehört in die Bewertung.

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote; der Bonus auf den Nettogewinn steigt von 5 % bei vier auf 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Das Fazit fällt bei den Zusatzfunktionen anders aus als bei den Grundfunktionen. Der Cash-Out ist praktisch für alle, die eine Wette absichern möchten, aber er ist kein Werkzeug für die, die ihn als eine Art Gewinngarantie verstehen. Die Entscheidung zwischen Cash-Out und einem regulären Ausstieg ist keine Entscheidung zwischen zwei gleichwertigen Optionen: Der Auszahlungsbetrag liegt strukturell unter dem möglichen Gewinn, und wer regelmässig aussteigt, tauscht eine höhere erwartete Rendite gegen die Sicherheit eines bereits erzielten Ergebnisses. Das ist ein legitimer Tausch, und die Seite bietet keine Teilauszahlung an, was ihn endgültig macht. Wer teilweise absichern will, hat diese Möglichkeit nicht.

Der verbleibende Unterschied: ein geschlossenes Angebot

Die drei Merkmale, die in einem Vergleich am schärfsten gegen das Angebot arbeiten, sind der geschlossene Katalog, die Wette über der Limite und die 5-Rappen-Rundung auf den Gewinn. Alle drei sind Bedingungen und keine Fehler. Ein Vergleich, der Swisslos an der Zahl der Sportarten misst, misst es an der Zahl der bewilligten Sportarten und nicht an der Auswahl.

Auf der Ebene des gesellschaftlichen Nutzens gibt es eine Zahl, die in keinen Konkurrenzvergleich gehört, aber zum Verständnis der Rolle beiträgt. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, davon für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Das ist die einzige Stelle im Vergleich, an der die Sportwette eine messbare Grösse für etwas anderes wird. Der Rückgang von CHF 122 Mio. auf CHF 109 Mio. ist eine Zahl, die ein Leser im Geschäftsbericht einordnet und nicht in einem Sportvergleich. Für die Entscheidung des Einzelnen ändert sie nichts: Ein Spielender, der wegen einer bewilligten Plattform oder einer erhaltenen Auskunft bei Swisslos bleibt, tut es wegen der Bewilligung und nicht wegen der CHF 506 Mio., die in die kantonalen Fonds fliessen. Genau das ist die nüchterne Einordnung: Die Bewilligung ist das Kriterium, nicht das Gemeinwohlargument.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, ein anderes Gebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Der Vergleich mit Swisslos beginnt bei der Reichweite und endet bei der Bewilligung. Auch die Loterie Romande besitzt eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), überwacht von der Gespa, und eine ausländische Bewilligung hat vor Schweizer Recht keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der einzige Unterschied, den der Vergleich von aussen sicher feststellen kann, ist geografisch: Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Freiburg und Jura auf der einen Seite, der Rest der Schweiz auf der anderen. Wer in Freiburg wohnt, vergleicht nicht, sondern erhält sein Konto bei Jouez Sport und nicht bei Sporttip.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind ein anderes Vergleichskriterium. Für einen Spielenden, der eine Wette bar bezahlen oder den Wettschein persönlich abholen will, ist die Dichte der Verkaufsstellen wichtiger als die Höhe der Quote auf einem Spitzenfussballspiel. Bei 221 Mitarbeitenden ist der Betrieb entsprechend verankert: Die Loterie Romande ist keine digitale Plattform mit einer Filiale, sie ist ein Netz von Verkaufsstellen mit einem Online-Angebot. Das ändert nicht die rechtlichen Bedingungen, aber die Alltagstauglichkeit für einen Teil der Spielenden.

Ein Vergleich der Einsatzlimiten zwischen den beiden Organisatoren liegt auf der Hand, und er ist nicht befriedigend zu beantworten. Aus den vorliegenden Bedingungen der Loterie Romande lassen sich keine entsprechenden Einsatzgrenzen entnehmen, und ein Vergleich, der die Limiten von Swisslos auf Jouez Sport überträgt, wäre falsch: Die Limiten sind Teil der jeweiligen Spielregeln und nicht der Bewilligung. Wer in der Westschweiz spielt, findet die Zahlen im eigenen Produkt.

Das ist nicht die Grenze des Vergleichs, sondern die Grenze dessen, was ein Vergleich über die Regionalsparte aussagen kann. Eine ehrliche Antwort auf die Frage, welcher der beiden Veranstalter der billigere ist, verlangt einen Blick in die Bedingungen und nicht in eine Vergleichsliste. Immerhin lässt sich eines mit Sicherheit sagen: Beide sind kantonal verankert und beide sind die bewilligten Veranstalter ihrer Gebiete.

Die zufriedenstellende Lesart der beiden Bewilligungen

Wer nach dem Vergleich der zwei eine Rangliste erwartet, bekommt stattdessen zwei Erkenntnisse. Die erste lautet, dass die beiden nicht konkurrieren, sondern sich ergänzen. Die zweite lautet, dass die Unterschiede deshalb weniger eine Frage von Qualität als von Wohnsitz sind. So gesehen löst sich die Frage, welcher Anbieter der bessere ist, nicht auf, sie wechselt das Bezugssystem. Der richtige Vergleich ist nicht der zwischen Anbietern, sondern der zwischen den Wegen, die zu ihnen führen.

Ausländische Wettseiten: die Alternative, die hier keine ist, und wer trotzdem zu ihr greift

Es gibt in der Schweiz keinen Markt mit vielen Anbietern, und darum gibt es auch keine Rangliste mit vielen Anbietern. Was es gibt, sind Namen, die man kennen sollte, und einen Bewilligungsstatus, den man bei keinem von ihnen erhält. Nach der gesetzlichen Grundlage ist Sportwetten nur mit einer Bewilligung erlaubt, und für diese Bewilligung gilt, dass sie nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS).

Einige Namen melden eine ausländische Bewilligung. X3Bet etwa meldet eine Bewilligung aus Tobique in Kanada. Bei den übrigen ist die Bewilligungslage unklar und eine ausländische Bewilligung im Übrigen vor Schweizer Recht ohne Wirkung. Das ist die einzige sachliche Aussage, die ein Vergleich über diese Namen treffen kann. Ob ein Anbieter eine Bewilligung hat oder nicht, ändert an der fehlenden Schweizer Bewilligung nichts.

Diese Namen sind aus einem anderen Grund Teil eines Vergleichs: Man begegnet ihnen in der täglichen Suche nach Wettseiten. Und der Punkt, auf den es ankommt, ist der Preis für die Nutzung dieses Weges. Ein ausländisches Angebot kann mehr Märkte und grössere Aktionen zeigen, aber es fehlt die Schweizer Kontrolle und es fehlt die Sperre, die bei einem Schweizer Anbieter eingetragen werden kann. Dazu kommt die Steuerfolge: Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber nach der kantonalen Praxis können sie als Einkommen steuerbar sein. Die Schweiz kennt zudem keine Zahlungssperre gegen unlizenzierte Wettseiten.

Kurz: Für einen Spielenden, der die Regeln der Schweizer Bewilligung will, ist dieser Weg nichts, denn er hat sie nicht. Wer dagegen ein Angebot ausserhalb der bewilligten Struktur sucht, der findet es dort — und diese Seite beschreibt es, ohne es zu empfehlen. Der Unterschied zwischen den beiden Wegen ist nicht die Quote, sondern die Instanz, die im Streitfall einsteht.

Was ausländische Anbieter aus Sicht des Vergleichs nicht lösen

Ein ausländischer Anbieter löst nämlich nicht das Problem, für das man ihn wählt. Auch wenn er eine Bewilligung hätte oder ein Zahlungsmittel anbietet, das hier fehlt, bleibt die Grundfrage unbeantwortet: Wer haftet, wenn die Auszahlung ausbleibt. Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Das ist die strengste Ausprägung des Schutzes, den dieses Land kennt, und sie richtet sich gegen die Werbung, nicht gegen den Spielenden. Umgekehrt heisst das: Wo dieses Verbot nicht greift, ist auch keine Instanz vorhanden, die für die Abwicklung einsteht.

Wie man einen Vergleich selbst nachprüft, bevor man einzahlt

Ein Vergleich ist nur so gut wie die Quelle, aus der man die Angaben nimmt, und hier ist die Reihenfolge am wichtigsten. Die erste Prüfung ist der Status der Bewilligung, und diese findet man bei der Aufsicht, nicht bei einem Portal. Die zweite Prüfung sind die eigenen Bedingungen des Anbieters: Limit, Mindesteinsatz, Auszahlungsdauer, Cash-Out-Regel. Die dritte Prüfung ist die Steuerfrage im eigenen Kanton.

Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter führt diese Reihenfolge zu einem klaren Ergebnis, weil die Bewilligung die Grundlage ist und die Bedingungen darauf aufbauen. Wer sich vergewissern will, dass die Angaben stimmen, kann die Regeln von Sporttip oder von Jouez Sport einsehen, die jeweils mit Versionsdatum veröffentlicht sind, und dort die konkreten Werte nachschlagen. Das ist mühsamer als eine Liste, aber es ist der Teil der Arbeit, den der Vergleich einem nicht abnehmen kann.

Bonus und Verlustlimit in Zahlen: eine Beispielrechnung, die keine Prognose ist

Die Frage, was eine Wette einbringt, lässt sich nicht beantworten, ohne eine Zahl einzusetzen. Jede Angabe in diesem Abschnitt ist eine Beispielrechnung.

Eine Einzelwette über CHF 100 zu einer Quote von 1.90 bringt bei einem Treffer CHF 190 zurück, also CHF 90 Nettogewinn aus Einsatz mal Quote, davon der Einsatz abgezogen. Nimmt man eine Kombination aus zwei Voraussagen mit einer Gesamtquote von 3.60 aus dem Produkt der beiden Einzelquoten, so werden aus CHF 100 bei einem Treffer CHF 360. Das ist die Arithmetik der Quote: Die Kombination multipliziert die Auszahlung und die Zahl der Bedingungen, die man richtig haben muss. CHF 100 auf eine Einzelwette mit Quote 1.80 bringt CHF 180, auf eine mit Quote 2.10 bringt es CHF 210.

Anders als beim Einsatz rechnet sich der Preis der Wette nicht aus einer einzelnen Quote, sondern aus dem Markt. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt der Quotenschlüssel bei etwa 94,7 %, die Marge also bei etwa 5,3 %. Diese Marge ist ein Durchschnitt über viele Wetten und keine Vorhersage für eine einzelne. Für einen Umsatz von CHF 100 kommt in diesem Markt unter den Annahmen der Beispielrechnung ein erwarteter Betrag von rund CHF 94,70 zurück; der erwartete Kostenanteil liegt damit bei etwa CHF 5,30. Das ist eine Schätzung unter Annahmen, kein Versprechen. Setzt man dieselben CHF 100 bei 1.85 auf beiden Seiten ein, sinkt der erwartete Rückfluss auf rund CHF 92,40, weil die Marge dort bei etwa 8,1 % liegt.

Der Kombiboost ist der Punkt, an dem die Rechnung mehrdeutig wird. Sein Bonus gilt auf den Nettogewinn und setzt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 voraus. Wer vier solche Voraussagen zu einer Kombination verbindet und auf einen Nettogewinn von CHF 31 kommt, erhält bei 5 % Bonus einen zusätzlichen Betrag von rund CHF 1.55 — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und ob die Kombination überhaupt aufgeht, hängt davon ab, dass alle vier Voraussagen richtig sind. Der Bonus auf den Nettogewinn ist also die Belohnung für das schwierigste Ereignis im ganzen Produkt, und das ist die zentrale Einsicht aus der Rechnung.

Häufige Fragen zum Wettseiten Vergleich in der Schweiz

Nach welchen Kriterien lassen sich Wettseiten sinnvoll vergleichen?

Der Bewilligungsstatus steht immer an erster Stelle, denn in der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten veranstalten und jede ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Danach folgen der Preis der Wette als Marge im Markt, die Einsatzgrenzen, die Regeln zu Auszahlung und Cash-Out sowie der vorgeschriebene Spielerschutz mit Verlustlimiten und Spielsperre.

Warum gibt es in der Schweiz nur zwei Anbieter für Sportwetten, und wie teilen sie das Land auf?

Die kantonalen Regelungen begrenzen die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei. Swisslos betreibt Sporttip in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Gebiete überlappen sich nicht.

Wie viel Marge steckt in den Quoten, und wie lässt sie sich zwischen Anbietern vergleichen?

Die Marge ergibt sich als Summe der Kehrwerte der Quoten aller Ausgänge eines Marktes. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit 1.90 zu beiden Seiten liegt der Quotenschlüssel rechnerisch bei rund 94,7 Prozent und die Marge bei etwa 5,3 Prozent. Vergleichen lässt sich das über dieselbe Marktart, weil die Marge je Markt unterschiedlich ausfällt.

Wie unterscheiden sich die Einsatzgrenzen bei Sporttip und Jouez Sport?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann sie jederzeit ändern. Für Jouez Sport stehen die Limiten in den Bedingungen der Loterie Romande und lassen sich nicht übertragen.

Was bedeutet es für einen Vergleich, dass ausländische Seiten keine Schweizer Bewilligung haben?

Eine ausländische Bewilligung gilt nur in ihrem eigenen Land. Deshalb fehlen bei diesen Anbietern der Anschluss an das Schweizer Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg, und Gewinne können nach kantonaler Praxis als Einkommen steuerbar sein. Die Schweiz kennt keine Zahlungssperre gegen solche Anbieter.

Wie unterscheiden sich Auszahlung, Zahlungsweg und Kosten bei den zugelassenen Veranstaltern?

Bei Swisslos erfolgen zwei Auszahlungen pro Jahr innerhalb von 365 Tagen kostenlos auf ein Konto auf den eigenen Namen, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 kommen automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»