Gratiswette bei Registrierung – was die zwei Schweizer Wege taugen und was sie kosten

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Aufsichtsdaten der Gespa und die veröffentlichten Spiel- und Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.

Ein leeres Wettschein-Papier und ein Kugelschreiber liegen auf einem Gartentisch auf einer Terrasse, daneben steht ein Windlicht.
Gewinne bis CHF 1'000 netto werden bei der Loterie Romande direkt dem Wallet gutgeschrieben, Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage begrenzt.

Eine Gratiswette bei der Registrierung ist in der Schweiz ein schmaler Vorgang. Wer hier ein Konto eröffnet, bekommt kein Werbepaket, sondern ein Stück Spielguthaben mit Bedingungen: Der Einsatz wird nicht zurückbezahlt, das Guthaben lässt sich nicht auszahlen, und die Aktion selbst braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Das ist kein Zufall und auch keine Zurückhaltung aus Bescheidenheit. Es ist die Bauart des Systems.

Damit steht der Leser vor einer echten Wahl — und um diese Wahl geht es hier. Es gibt den Weg über einen der beiden konzessionierten Veranstalter mit vollem Schweizer Spielerschutz, engem Wettprogramm, Wohnsitzpflicht und kleinen Aktionen. Und es gibt den Weg über die ausländischen Seiten, die mit grossen Gratisbeträgen bei der Anmeldung werben, ohne Schweizer Bewilligung arbeiten und keinen Franken Schweizer Schutz mitbringen. Beide Wege haben ihren Preis. Die Frage ist nur, welcher zu welchem Spielenden passt.

Neukundenangebote mit Gratiswette: was der Begriff wirklich bedeutet

Wer «gratiswette bei registrierung» in die Suchmaske tippt, hat meistens ein Bild im Kopf: anmelden, Geld geschenkt bekommen, damit gewinnen. Die Realität ist technischer. Ein Gratisspielguthaben ist ein Guthabenposten im Spielerkonto, der aus einer Promotion stammt und nicht aus einer Einzahlung. Genau daraus folgt alles Weitere: Er trägt Bedingungen, er ist befristet, und bei einem Gewinn bleibt der Einsatz zurück.

Das klingt nach Haarspalterei, ist aber die zentrale Unterscheidung des ganzen Themas. Ein Beispiel, das nichts kostet und viel erklärt. Angenommen, ein wettender Mensch setzt CHF 10 Gratisspielguthaben auf eine Quote von 2.10, und die Wette geht auf. Er bekommt CHF 21 gutgeschrieben — aber nicht die CHF 10 Einsatz dazu, denn die waren nie sein Geld. Beim echten Geldeinsatz hätte dieselbe Wette CHF 21 für CHF 10 Einsatz ergeben, also CHF 11 Gewinn plus die CHF 10 zurück. Hier bleiben CHF 11. Der Unterschied zwischen «Gratiswette» und «geschenktem Geld» beträgt also genau der Einsatz, multipliziert mit der Quote.

Das ist die eine Hälfte. Die andere ist die Auszahlbarkeit: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer daraus gewinnt, gewinnt Spielguthaben, mit dem er weiter spielt — nicht Geld, das auf ein Bankkonto wandert. Mehrere Schritte dazwischen ändern daran nichts.

Die Runde durch die Aktion ist der wichtigste Satz, den ein Neukunde über eine Gratiswette bei der Registrierung wissen muss: Der Gewinn ergibt sich aus der Quote, der Einsatz bleibt draussen.

Die Conditionen, die kein Werbebanner zeigt

Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit des Guthabens sind die drei Stellschrauben, an denen sich Neukundenangebote unterscheiden — und die drei Dinge, die in der Werbung für gewöhnlich nicht vorkommen. Eine Aktion kann noch so gross beworben sein; wenn die Frist zwei Wochen beträgt und der Neukunde sie verstreichen lässt, war der Betrag null Franken wert. Wenn eine Mindestquote gilt, schliesst sie eine ganze Klasse von Voraussagen aus: Der sichere Favoritensieg auf Quote 1.20 zählt nicht mehr, und der Einsatz muss woanders hin.

Der dritte Punkt, die Auszahlbarkeit, ist der billigste und wirksamste Werbefilter überhaupt. Ein Guthaben, das nie auszahlbar ist, ist für den Anbieter ein Marketingaufwand und keine Auszahlung. Für den Spielenden ist es ein Grund, das Wettprogramm genauer anzusehen als die Aktionsgrafik.

Dazu kommt eine Eigenheit des Schweizer Markts. Free games und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Der Aufsicht liegt damit eine Liste der Aktionen vor, die überhaupt stattfinden dürfen — und sie ist kurz. Das ist keine Marktregulierung im Nebensatz, sondern der Grund, warum der Suchende hier weniger findet als in jedem Nachbarland.

Wer die Teilnahmebedingungen liest — und bei jedem Anbieter werden sie vor der Anmeldung verlinkt —, sucht vier Angaben: den Aktionsbetrag, das Ablaufdatum, ob eine Mindestquote gilt und ob das resultierende Guthaben auszahlbar ist. Fehlt eine der vier, ist die Aktion nicht unklar, sondern sie ist in dem Punkt ungünstig.

Was Gratisspielguthaben mit fünf Prozent Rand zu tun hat

Die Quotenschlüssel-Frage gehört in jede Betrachtung eines Gratisguthabens, weil sie über den realen Wert entscheidet. Eine Quote ist nicht der faire Preis eines Ereignisses. Der Auszahlungsschlüssel eines Marktes sagt, welchen Anteil aller Einsätze dieser Markt an die Spielenden zurückgibt — und der Rest bleibt beim Veranstalter. Dieser Rest ist der Grund, warum aus einem Gratisguthaben im Durchschnitt weniger herauskommt als die volle Summe.

Die Details dieses Rechengangs stehen im Abschnitt «Der Gegenwert des CHF-10-Guthabens», wo ein Markt mit zwei Ausgängen und Quoten von 1.90 zu 1.90 durchgerechnet ist. Hier genügt der Hinweis, dass jede Aussage über «Gratisgeld» an diesem Punkt entweder ehrlich wird oder verstummt.

Top 10 im Vergleich: die zwei konzessionierten Wege und die ausländischen Seiten

Ein Vergleich der Anbieter, die einem wettenden Menschen in der Schweiz begegnen, muss mit einer unbequemen Tatsache beginnen: Es gibt hier keine Top 10 im üblichen Sinn. Der interkantonale Gesetzgeber hat die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Alle weiteren Namen sind ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung, und ihre Lizenz wirkt in der Schweiz nicht.

Die Tabelle nennt trotzdem alle zehn Namen, die in dieser Betrachtung auftauchen, und ordnet jeden ein. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Landkarte: Wer auf eine dieser Seiten stösst, soll wissen, auf welcher Seite der Grenze er steht.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. angegebene Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
PowBet keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz
20Bet keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz
myBet keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz
ZotaBet keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz
Bettilt keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz
Unibet keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz
Sportuna keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz
Wettigo keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz

Die entscheidende Grösse dieser Tabelle ist die zweite Spalte. Sie ist oben zweimal ausgefüllt und unten achtmal leer, und diese Verteilung ist nicht das Ergebnis einer strengen Rangliste, sondern einfach der Rechtslage. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hat nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz. Sie existiert, sie ist vielleicht echt, sie hilft aber niemandem vor einem Schweizer Gericht.

Und sie verlängert sich strafrechtlich: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar; gewerbsmässig drohen bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber seine Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und das ist der Teil, der einen persönlich trifft.

Voraussetzungen, die zur Liste dazugehören

Eine Rangliste, die nur Beträge nennt, ist ein Werbeplakat. Die fünf Grössen, an denen sich die Anbieter hier tatsächlich unterscheiden lassen, sind Limiten, Auszahlungsregeln, Zahlungswege, Wettprogramm und Schutzmechanismen.

Bei den Limiten beginnt es harmlos: Mindesteinsatz und Höchsteinsatz. Bei den Zahlungswegen wird es interessant, denn Schweizer Veranstalter zahlen nur auf ein Konto aus, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, und Kredite an Spielende gibt es nicht. Bei den Schutzmechanismen schliesslich trennt sich, was zusammengehört: Der Schweizer Weg führt in ein Register, das auch für Kasinos und das Fürstentum Liechtenstein gilt. Der ausländische Weg führt in keines.

Eine hohe Aktionssumme in der Anmeldemaske sagt über keinen dieser fünf Punkte etwas. Sie ist die einzige Zahl, die auf der Startseite steht.

Gratiswette bei Registrierung: die Grundlagen der beiden Schweizer Wege

Die beiden Veranstalter trennen nicht das Angebot, sondern die Landkarte. Swisslos mit dem Produkt Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Gebiet zu haben.

Ein Basketball liegt bei Sonnenuntergang auf einem leeren Aussenplatz, lange Schatten fallen über den Boden.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer in Zürich wohnt, hat faktisch einen Anbieter. Wer in Lausanne wohnt, hat den anderen. Das ist die einzige Wahl, die der konzessionierte Schweizer Markt einem Neukunden lässt, und sie hängt nicht von der Qualität der Aktion ab, sondern von der Adresse im Ausweis.

Swisslos betreibt Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande zählt in der Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.

Für die Online-Registrierung braucht es bei Swisslos mindestens 18 Jahre, den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer die Prüfung nicht besteht, kommt nicht hinein — und das ist keine Hürde, die man umgeht, sondern die Stelle, an der der ganze Schutzmechanismus hängt.

Sporttip: das Programmwettangebot im Detail

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das Wettprogramm umfasst Einzel-, Kombinations-, System- und Livewetten sowie Langzeitwetten. Für Einzel- und Kombinationswetten liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000; für eine Systemwette liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei der regulären Spielzeit zählt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Zwei Mechanismen verdienen eigene Beachtung, weil sie zeigen, wie genau die Bedingungen greifen. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online, sind pro Wettenden einmal nutzbar, ebenfalls in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab. Wer den Cash-Out als Sicherheitsnetz einplant, plant mit einem Betrag, der kleiner ist als die Zahl auf dem Wettschein.

Jouez Sport: das Guthaben und seine Grenzen

Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Das ist die Aktion, auf die sich jede Vorstellung von einer Gratiswette bei der Registrierung in der Schweiz stützen muss. Sieben Aktionstage, ein Stadionbesuch, ein Code, CHF 10. Wer eine Anmeldung mit sofortigem Gratisbetrag sucht, findet hier nichts — wer aber im Stadion sitzt und das Konto ohnehin hat, bekommt für einen Code zehn Franken Spielguthaben, mit dem er ohnehin weitergespielt hätte.

Bei Swisslos wird Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Auszahlungen: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.

Der Gegenwert des CHF-10-Guthabens

Hier steht die einzige Rechnung dieses Themas, die wirklich etwas über den Wert einer Gratiswette aussagt. Angenommen wird ein Markt mit zwei Ausgängen zu Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Beispiel, keine zitierte Preisstellung — und ein Gratisspielguthaben von CHF 10, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird.

Aus den beiden Quoten ergibt sich ein Auszahlungsschlüssel von 95 % auf diesem Markt, der Rest von 5 % bleibt beim Veranstalter. Setzt man den Einsatz nicht mitgezählt, bringt das Guthaben im Durchschnitt rund CHF 4.30 bis CHF 4.50 an Gewinnwert, je nach Markt und dessen Schlüssel. Die Faustregel dahinter: Es ist weniger als die Hälfte des aufgedruckten Betrags.

Diese Zahl ist ein Durchschnittswert über viele Wetten unter den genannten Annahmen. Sie sagt nichts darüber, was ein einzelner Wettschein auszahlt — der eine landet bei CHF 0, der andere bei CHF 9, das Guthaben ist nach dem ersten Einsatz weg. Wer den Gegenwert als Ertragsversprechen liest, hat die Rechnung falsch herum gelesen.

Rechtslage: warum die Aktionen klein bleiben und die ausländischen Seiten in der Grauzone stehen

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz in der Fassung vom 1. Januar 2019 und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK — die ist für Kasinos zuständig. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Ein Steinbrunnen auf einem stillen Dorfplatz im ersten Morgenlicht, Wasser fliesst ruhig in das Becken.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Der Kern des Themas steht in einem Satz des Gesetzes: Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. In der Praxis heisst das, dass ein Veranstalter nicht eine Aktion aus dem Boden stampfen kann, wenn ihm die Idee gefällt. Er muss sie einreichen. Die Zahl der Zustimmungen blieb überschaubar — 24 gingen an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Das ist die Erklärung dafür, dass die Aktionen hier klein ausfallen, und es ist die einzige Erklärung, die man braucht: Es ist nicht Bescheidenheit, es ist ein Genehmigungsverfahren mit einer schmalen Latte.

Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist ebenfalls keine Anbieterfrage. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Esport taucht in der Gespa-Liste nicht auf. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es nicht.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die technische Antwort auf die Frage, was passiert, wenn der Klick zu spät kommt.

Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters. Bei verspätet platzierten Livewetten und bei abgesagten Ereignissen gilt das gemeinsame Muster: Die Wette wird mit Quote 1.00 gewertet oder der Einsatz zurückbezahlt. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, werden Einzelwetten zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung greift die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombination für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei den Limiten bleibt die Schweizer Variante klar geregelt: Alle Kantone haben zusammen zwei Veranstalter zugelassen.

Die Sperrliste und die Grenze der Schweizer Aufsicht

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste datiert auf den 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Aufsicht selbst mit dem Namen Domain-Hopping beschreibt und für den sie namentlich Beispiele nennt: Interwetten und Bet-at-Home, und bet365 als auf der Liste stehend.

Was diese Liste leistet und was nicht, ist die wichtigste Nuance dieses Abschnitts. Sie sperrt den Zugang, sie sperrt nicht das Geld. Es gibt in der Schweiz kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unkonzessionierte Wettseiten. Wer behauptet, Banken oder Kartennetzwerke würden solche Zahlungen blockieren, behauptet etwas, das es nicht gibt.

Der ausländische Weg führt damit in eine Lage, die man in einem Satz zusammenfassen kann: kein Schweizer Erlaubnisschein, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Dazu ein Steuerdetail, das die Kantone unterschiedlich handhaben — Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag.

Auch strafrechtlich sind die Seiten nicht weiss: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar, gewerbsmässig bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Und die Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist selbst strafbar — bis zu einer Busse von CHF 500’000. Das ist der Grund, warum dieser Text keine ausländische Seite empfiehlt, sondern sie beschreibt. Wer für eine unzulässige Seite wirbt, riskiert mehr als einen bösen Kommentar.

Steuern, Einzahlungen und das eine Konto

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb ist hier «je nach Kanton» die einzige korrekte Angabe und nie eine einzelne kantonale Zahl.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Der typische Wettende liegt weit darunter: auf seinem Gewinn liegt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine Steuerfrage konkret klären will, wendet sich an eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Auszahlungen und Guthaben gehen ausschliesslich an ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen oder Kryptoauszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht, und Kredite an Spielende gibt es ebenfalls nicht. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Angelegenheit und nur seinen Bedingungen zu entnehmen.

Verantwortungsvolles Spielen bei Gratiswetten: die Limiten, die auch hier gelten

Eine Gratiswette bei der Registrierung ist ein Vollzug auf ein Spielerkonto, und auf diesem Konto gelten dieselben Regeln wie für jede andere Wette. Das ist die eine Sache, die in der Diskussion um Gratisguthaben am häufigsten untergeht: Der Schutzmechanismus unterscheidet nicht zwischen gekauftem Guthaben und Aktionsguthaben.

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer sein Limit senkt, ist sofort gebunden; wer es erhöhen will, muss drei Tage warten und in dieser Zeit mit dem alten Limit auskommen. Das ist die wirksamste Bremse im System, und sie sitzt an genau der Stelle, an der ein impulsiver Entschluss entsteht.

Dass die 72 Stunden nicht aus dem Gesetz stammen, sondern aus den Bedingungen der Veranstalter, lohnt einen zweiten Blick. Das Gesetz verlangt, dass eine Erhöhung erst nach 24 Stunden wirkt. Die beiden Schweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Spielende bekommt also mehr Wartezeit als das Minimum — ein Detail, das in der Diskussion um Schweizer Wettregulierung selten auftaucht und hier in seinem ganzen Umfang gelesen gehört.

Dass eine Verlustlimite ausgerechnet in einem Text über Gratiswetten so ausführlich steht, hat einen einfachen Grund. Wer sich wegen eines Gratisbetrags registriert, hat den ersten Schritt in ein Konto gemacht, auf dem gespielt wird, und die Limite ist die einzige Zahl, die er zu diesem Zeitpunkt dauerhaft festlegt. Sie gehört nicht zu den Fussnoten der Aktion, sondern zu ihren Bedingungen.

Spielsperre, Register und der Weg zurück

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer eine Sperre auf sich eintragen lässt, sperrt sich damit nicht bei einem Anbieter, sondern im ganzen Markt — und, was in der Praxis mehr wiegt, auch für die Kasinos.

Die freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Das ist keine Formalie. Wer sich selbst sperrt, um Abstand zu gewinnen, gewinnt diesen Abstand nicht für einen Nachmittag: Der Weg zurück dauert Monate und führt über eine Stelle, die ein Gespräch mit ihm führen wird.

Was das für eine Person mit einem Spielproblem bedeutet, soll der Text nicht ausmalen. Die Sperre ist ein Instrument, das funktioniert, weil es länger dauert, als die meisten erwarten, und weil es nicht nur bei einem Anbieter gilt. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Eine Testkauf-Erhebung der Gespa aus dem Jahr 2025 zeigt, worauf man sich beim Schutz an Verkaufsstellen nicht verlassen sollte. In 47,5 % von 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist eine Zahl, die man zweimal lesen muss. Der Schutz an der Verkaufsstelle ist kein Bollwerk, sondern eine Absichtserklärung, die in fast jedem zweiten Test scheitert.

Wer sich mit einem Anliegen an eine Fachstelle für Spielsucht wenden will, findet sie auf der Website der Gespa und bei den kantonalen Präventionsstellen. Der Ehrenkodex ist derselbe wie in der Werbung: ruhig, konkret und nicht beschönigend.

Die Anbieter im Einzelnen: zehn Namen und was hinter ihnen steht

Die Reihenfolge dieses Abschnitts folgt der Liste, nicht einer Vorliebe. Zuerst die zwei Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, dann die acht ausländischen Seiten, denen die Leserschaft in diesem Markt tatsächlich begegnet. Jede Bewertung steht auf eigenen Tatsachen, und die Fremdseiten werden nicht besser bewertet, da sie nicht über eine Schweizer Bewilligung verfügen.

Swisslos Sporttip: der Anbieter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos betreibt Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, mit Sitz in Basel. Für das Wettgeschäft steht der Name Sporttip. Die Bewilligung ist eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet zu haben — die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein.

Das Wettprogramm umfasst Einzel-, Kombinations-, System- und Livewetten sowie Langzeitwetten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000; bei einer Systemwette liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, der Bonus auf den Nettogewinn reicht von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quoten- und Profitboosts sind pro Wettenden einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Cash-Out ist auf einen vollständigen Ausstieg ohne Teilauszahlung beschränkt.

Beim Geld wird es unromantisch: Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, darüber innert drei Arbeitstagen auf dem Konto.

Die Stärke liegt nicht in der Aktion. Sie liegt in der Tatsache, dass eine nicht eingelöste Wette nicht einfach verpufft, sondern die Gewinne nach 26 Wochen seit der Bekanntmachung der Wettauswertung verfallen — bis dahin hat man Zeit, und bei einer verweigerten Auszahlung bleibt eine Einsprache per eingeschriebenem Brief innert zehn Tagen. Wer ein Konto will, das nach Schweizer Regeln funktioniert und auf dem die 72-Stunden-Bremse beim Limit sitzt, ist hier richtig. Wer einen grossen Betrag bei der Anmeldung erwartet, wird enttäuscht, und das ist kein Mangel des Anbieters, sondern die Folge der Bewilligungspraxis.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg mit CHF 10 im Stadion

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Auch hier ist die Bewilligung eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa, und das Online-Konto setzt den Wohnsitz im Gebiet voraus.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, insgesamt waren 7’000 Stück vorgesehen. Das ist eine Aktion mit einem klaren Zutrittstor — ein Stadionbesuch — und einem klaren Zeitfenster.

Auf der Geländeseite sind Einzahlungen auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf die angegebene IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Der Vergleich mit dem Nachbarn fällt ungewöhnlich aus: Die Westschweiz bietet die konkreteste Gratisaktion dieses Marktes, aber sie ist an einen Stadionbesuch und sieben Aktionstage gebunden. Wer nicht in einem National-League-Stadion war, kann sie verpasst haben, ohne je davon zu erfahren. Wer dort war, bekommt zehn Franken Guthaben für einen Code — und wer sein Konto ohnehin benutzt, für den ist das der grösste Wert, den eine Schweizer Aktion derzeit liefert.

PowBet: ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung

PowBet gehört zu den Seiten, die einem wettenden Menschen in der Schweiz begegnen, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine angegebene Bewilligung wurde nicht festgestellt und hätte nach dem Geldspielgesetz ohnehin keine Kraft in der Schweiz. Die Seite ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS gesperrt werden.

Was dieser Absatz nicht sagt, ist ebenso wichtig wie das, was er sagt. Er sagt nichts über die Wettbewerbsfähigkeit der Quoten, nichts über Auszahlungszeiten, nichts über Zahlungswege und nichts über Limiten. Diese Dinge sind für diese Seite nicht belegt, und wer sie wissen will, liest die Bedingungen des Anbieters selbst.

Für wen bleibt eine solche Seite trotzdem interessant? Für Personen, die ein Wettprogramm suchen, das breiter ist als die von der Gespa bewilligte Liste, und die die fehlende Schweizer Aufsicht bewusst in Kauf nehmen. Wer jedoch genau deshalb hier ist, weil er eine Gratiswette bei der Registrierung sucht, sollte wissen, worauf er verzichtet: nicht auf ein Detail, sondern auf die Möglichkeit, sich bei einem Streit auf Schweizer Recht zu berufen.

20Bet: ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung

Auch 20Bet ist eine Seite ohne Schweizer Bewilligung, mit einer angegebenen Bewilligung, die nicht festgestellt wurde und in der Schweiz keine Wirkung hätte. Die Einordnung unterscheidet sich damit nicht von der vorigen: kein Schweizer Erlaubnisschein, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Möglichkeit einer DNS-Sperre über die Gespa-Liste inbegriffen.

Die Frage, die hier entschieden werden muss, ist eine andere als bei PowBet. Wer zwei ausländische Seiten nebeneinanderstellt, vergleicht nicht Anbieter, sondern Zugangsbedingungen. Und die wesentliche Zugangsbedingung ist in beiden Fällen dieselbe: Es gibt keine Schweizer Aufsicht, und es gibt niemanden, der bei einem Streit um einen Gratisbetrag, eine Auszahlung oder eine gesperrte Wette vermittelt.

Ein Gratisbetrag bei der Anmeldung, gross genug um aufzufallen, ist auf solchen Seiten ein Werbemittel, dessen Wert sich erst nach dem Lesen der Bedingungen zeigt. Genau deshalb lohnt an dieser Stelle keine Bewertung der Aktion, sondern der Hinweis: Die Bedingungen des Anbieters sind die einzige Quelle, die zählt.

myBet: ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung

Für myBet gilt die nämliche Einordnung: keine Schweizer Bewilligung, eine angegebene Bewilligung ohne Feststellung und ohne Wirkung in der Schweiz, kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrung der Domains über die Gespa-Liste möglich.

Auffällig ist an dieser Seite nichts, was sich mit Schweizer Recht vereinbaren lässt. Das macht sie nicht kriminell für den Spielenden — heute der Anbieter strafbar, nicht der Kunde —, aber es heisst, dass er im Ernstfall allein steht. Die Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

An dieser Stelle der Liste beginnt sich die zweite Spalte der Vergleichstabelle zu wiederholen. Das ist unvermeidlich, weil die Rechtslage sich wiederholt. Bei den Fremdseiten wechselt nur der Name — die Konstellation bleibt dieselbe. Wer die Seite ausprobiert, sollte das mit einem Betrag tun, den er verlieren kann, statt mit einem, den er noch braucht.

Bettilt: ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung

Bettilt fällt in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, angegebene Bewilligung nicht festgestellt und ohne Kraft in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Ein Punkt, der bei allen acht Fremdseiten gleich aussieht und deshalb nur hier in voller Länge steht, weil er in jedem Absatz gilt: Das Sperrsystem arbeitet über DNS. Wer die Sperre mit einem VPN umgeht, umgeht die Blockade, aber nicht die Rechtsfolge. Die Wette bleibt eine Wette bei einem Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung.

Ein Markt, der sich über Domainschaltungen und Werbekampagnen immer neue Namen zulegt, ist kein Markt, in dem ein Gratisangebot als Vertrauensbeweis taugt. Es ist ein Markt, in dem nur der liest, was geschrieben steht.

Unibet: ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung

Unibet ist der bekannteste Name in dieser zweiten Hälfte der Liste, und die Bekanntheit macht die Sache nicht anders. Die Seite führt keine Schweizer Bewilligung, eine angegebene Bewilligung wurde nicht festgestellt und hätte in der Schweiz keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.

Der Bekanntheitsgrad verleitet zu einem Fehlschluss, der an dieser Stelle einmal ausgesprochen gehört: Ein Name, der seit Jahren in ganz Europa zu lesen ist, ist kein Beleg für eine Bewilligung in der Schweiz. Der Markt, in dem ein solcher Anbieter arbeitet, entscheidet über seine Bewilligungen — nicht seine Grösse. Es gibt in der Schweiz keine weitere bewilligte Buchmacherliste, nicht weil sie kurz wäre, sondern weil es sie nicht gibt.

Für den Leser heisst das nicht, dass die Seite schlecht ist. Es heisst, dass niemand hier für sie einsteht. Wer sich dessen bewusst ist und eine breite Palette an Märkten sucht, findet sie vielleicht genau dort — nur nicht mit Schweizer Schutz.

Sportuna: ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung

Sportuna reiht sich in die gleiche Kategorie ein: keine Schweizer Bewilligung, eine angegebene Bewilligung ohne Feststellung und ohne Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, DNS-Sperre möglich.

Was diese Seite für einen Teil der Leserschaft interessant macht, ist nicht überliefert und wäre auch nicht hilfreich. Die einzige Grösse, die sich objektiv unterscheiden lässt, ist der Schweizer Bewilligungsstatus, und der unterscheidet hier nichts, weil er bei allen acht Fremdseiten gleich ist.

Was bleibt, ist der Hinweis auf die Steuerpraxis: Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach der kantonalen Praxis vollständig als Einkommen steuerbar sein. Wer bei einer solchen Seite gewinnt, sollte das einplanen.

Wettigo: ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo ist der letzte Name dieser Liste und trägt die gleiche Einordnung wie die sieben vorigen: keine Schweizer Bewilligung, angegebene Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Dass die Liste der Fremdseiten so gleichförmig endet, ist selbst eine Information. Der Konkurrenzdruck in der Schweiz wirkt nicht auf die Bewilligung, sondern auf das Marketing — und das Marketing spricht über Beträge, nicht über Aufsicht. Wer sich diese Reihenfolge bis hierher angesehen hat, hat bemerkt, dass die einzigen zwei Namen mit einer Schweizer Bewilligung oben stehen und dass keiner der acht unteren diese Lücke mit einem Merkmal schliesst.

Die Bilanz dieser Runde ist unaufgeregt: Zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung, zwei Spielgebiete, zwei Adressprüfungen, ein Register, das für beide gilt. Acht Anbieter ohne, mit einem Gratisbetrag als Köder und einem Rechtsweg, der woanders liegt.

Was eine Gratiswette bei der Registrierung im Vergleich kostet

Am Ende bleibt eine Wahl, die sich in zwei Sätzen zusammenfassen lässt. Wer den Schweizer Weg nimmt, wählt einen geschlossenen Markt mit wenigen Aktionen, einer Adressprüfung, einem Register und einer Limite, die sich höchstens langsam erhöhen lässt. Wer den ausländischen Weg nimmt, wählt ein breiteres Programm und grössere Anmeldeprämien, aber ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister, ohne Rechtsweg — und mit der Möglichkeit, dass die Domain gesperrt wird.

Wer klein spielt und sich in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein aufhält, findet bei Sporttip ein Konto mit CHF 1 Mindesteinsatz und einer Verlustlimite, die er selbst setzt. Der Gratisbetrag ist hier klein, und das ist der Preis der Bewilligung. Wer in der Westschweiz wohnt und ohnehin ein Stadion besucht, nimmt die CHF 10 aus der Aktion der Loterie Romande mit — der einzige Gratisbetrag dieses Marktes, der an einen konkreten Anlass gebunden ist und deshalb auch tatsächlich ausgezahlt wird, wenn die Bedingung erfüllt ist.

Wer mehr möchte als die von der Gespa bewilligte Liste an Sportarten und Wettarten, wird auf den Schweizer Seiten nicht fündig. Die Gretchenfrage lautet dann, ob ihm das breitere Programm wichtiger ist als der Schutz, den das Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg bieten. Die Antwort fällt je nach Budget und Erfahrung anders aus — und sie ist die einzige Antwort, die dieser Text dem Leser nicht abnimmt.

Was aus einem Gratisguthaben wirklich herauskommt, lässt sich beziffern, und die Zahl ist ernüchternd: Bei einem Markt mit einem Auszahlungsschlüssel von 95 % bleiben von CHF 10 nominal rund CHF 4.30 bis CHF 4.50 an durchschnittlichem Gewinnwert. Das ist mehr als nichts und weniger als das Versprechen.

Wer die vier Angaben prüft — Aktionsbetrag, Ablaufdatum, Mindestquote, Auszahlbarkeit —, weiss vor der Anmeldung, was er bekommt. Der Rest ergibt sich daraus von selbst.

Häufige Fragen zur Gratiswette bei der Registrierung

Bekommen Neukunden in der Schweiz bei der Registrierung eine Gratiswette geschenkt?

Nicht von der blossen Anmeldung. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und beide Schweizer Veranstalter halten ihre Aktionen klein. Die CHF 10 der Loterie Romande waren an einen Code aus den National-League-Stadien, sieben Aktionstage und sieben Tage Eingabefrist gebunden. Ein Anmeldebonus ohne solche Bedingung existiert hier nicht.

Warum fallen die Gratisaktionen der beiden Schweizer Veranstalter so klein aus?

Weil jede Aktion vorab genehmigt werden muss. Gratisspielguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa; in einem Jahr gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Mit einem Bewilligungsverfahren, einer festen Liste zulässiger Sportarten und einem Publikumsauftrag entsteht kein Werbepaket nach dem Muster ausländischer Seiten.

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit zurückbezahlt?

Nein. Bei einem Gratisspielguthaben ist der Einsatz nicht zurückbezahlbar; gutgeschrieben wird der Gewinn, der sich aus der Quote ergibt. Bei Quote 2.10 werden aus CHF 10 Guthaben CHF 21, aber die CHF 10 kommen nicht dazu. Das unterscheidet die Gratiswette von einem geschenkten Geldbetrag.

Wie hoch war das Gratisspielguthaben der Loterie Romande, und wie lange war die Aktion gültig?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, insgesamt waren 7’000 Stück vorgesehen.

Ab welchem Betrag schreibt die Loterie Romande Gewinne direkt dem Wallet gut?

Gewinne bis CHF 1’000 netto pro Spielbestätigungsquittung werden direkt dem Wallet gutgeschrieben. Höhere Beträge werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben bleibt davon unberührt und ist in jedem Fall nicht auszahlbar.

Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bei der Registrierung bewerben?

Sie dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten; nur Swisslos und Loterie Romande haben eine Bewilligung. Wer dort spielt, hat keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Spielende wird nicht bestraft.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»