Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz: zwei Wege, sehr verschiedene Bedingungen

Updated Oktober 2026
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Wer nach einem Bonus ohne Einzahlung sucht, stellt sich meist eine andere Frage als die, auf die er stösst. Er will gratis wetten, ohne vorher Geld zu überweisen. In der Schweiz ist genau das der Engpass: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht. Deshalb gibt es hier zwei bewilligte Veranstalter, aber keine Wand voller Neukundenangebote.

Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben auf dieser Seite wurden gegen die Angaben der Gespa und die Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.

Was ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz überhaupt sein kann

Der Begriff führt in die Irre, und zwar nicht aus Bosheit der Anbieter, sondern weil zwei verschiedene Dinge unter einem Wort liegen. Ein Anbieter kann einem Neukunden Guthaben schenken, mit dem er wetten darf, ohne dass er je eine Einzahlung getätigt hat. Oder er kann eine Wette ganz oder teilweise von seinem eigenen Geld tragen, sodass der Kunde nicht ins Minus fällt, wenn sie verliert. Beides heisst im Marketing «Bonus ohne Einzahlung». Nur eines davon füllt ein Konto.

Im Schweizer Recht ist beides kein gewöhnliches Werbemittel, sondern eine bewilligungspflichtige Sache: Wer Gratisspiele oder Gratisguthaben anbietet, braucht dafür die vorherige Zustimmung der Gespa. Das ist die Erklärung für das, was Suchende hierzulande vorfinden. Die Aktionen existieren, sie sind aber klein, befristet und mengenmässig gedeckelt. Sie sind auch nicht dazu gedacht, den Kunden dauerhaft ins Spiel zu holen, sondern ihn an ein Produkt heranzuführen.

Für den Leser heisst das: Die Frage lautet nicht «Wo gibt es den grössten Bonus?». Die Frage lautet «Was für ein Guthaben ist es, wie lange gilt es, darf ich damit auszahlen, und was muss ich tun, damit es überhaupt auf meinem Konto landet?».

Gratisguthaben, Freiwette und Limitkauf unterscheiden

Drei Dinge, die im Alltag durcheinandergehen:

Wer diese drei sauber trennt, liest jedes Neukundenangebot in fünf Sekunden richtig.

Wer wem gehört, und warum das nicht das Kantonsthema ist

Die zulässige Sportwettenlandschaft in der Schweiz besteht aus zwei Veranstaltern, und sie teilen sich das Land nicht nach Lust, sondern über ein Recht, das Bund und Kantone bindet. Der eine ist Swisslos, eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen. Der andere ist die Loterie Romande, die ihr Sportwettenprodukt als Jouez Sport führt.

Weil jede von ihnen für ihr eigenes Gebiet bewilligt ist, ist der Wohnsitz ein Zulassungskriterium. Das ist die Frage, die viele Leser im Kopf haben, und sie hat eine klare Antwort: Ein Onlinekonto gibt es nur für Personen, die im Gebiet des jeweiligen Veranstalters Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für einen Sporttip-Zugang sind das die Deutschschweizer Kantone samt Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; für einen Jouez-Sport-Zugang die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Zürich sitzt, kommt an Jouez Sport nicht vorbei, weil es Jouez Sport dort nicht gibt.

Der praktische Folgerungssatz daraus ist unbequem und wird selten ausgesprochen: Etwa die Hälfte der Schweizer Wettenden kann auf einer der beiden bewilligten Plattformen überhaupt kein Konto eröffnen — nicht wegen mangelnder Bonität, sondern wegen der Postleitzahl.

### Grundlagen: Einsätze, Limiten und was ein Konto voraussetzt

Vor jeder Aktion steht der nüchterne Teil: Wer darf teilnehmen, wie viel darf gesetzt werden, und wie kommt Geld wieder heraus.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Bei Swisslos gehört zur Online-Registrierung ein Mindestalter von 18 Jahren sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird nicht auf Zutrauen geprüft: Die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette oberhalb der Limite wird gar nicht erst angenommen.

Die Auszahlungsseite ist bei Swisslos ebenfalls gerahmt. Spielguthaben werden innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage — und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Beträge darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.

Bei der Loterie Romande gelten eigene Zahlen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Warum die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen anbieten

Es gibt eine regulatorische Erklärung, und sie ist die vollständige Antwort. Wer Gratisspiele oder Gratisguthaben anbieten will, braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Zahl, die alles erklärt: Es geht nicht um fehlende Grosszügigkeit, sondern um ein Bewilligungsverfahren, das jede einzelne Gratisaktion durchlaufen muss. Wer ein Paket aus zwanzig Gratisaktionen gewohnt ist, liest hier eine andere Grössenordnung.

Dazu kommt, dass die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Es gibt keine weiteren bewilligten Anbieter, und es gibt keine Liste von Anbietern, die es nicht gibt. Die Aufsicht publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen.

Die Aktion der Loterie Romande als Grossspiel im Kleinen

Am konkretesten wird die Sache an einem Beispiel. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, erhielt im verifizierten Konto CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben; das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Betrachten Sie das Paket, das in diesem Satz steckt. CHF 10, dreissig Tage, siebentausend Kontingente, verteilt an sieben Tagen in den Stadien. Kein Institut der Welt nennt das einen grossen Bonus. Der Wert liegt in etwas anderem: Der Betrag ist so klein, dass niemand ein Konto mit Geld auflädt, um ihn zu bekommen, und das ist bei einer Schachtel Gratisguthaben die eigentliche Eigenschaft.

Wie die zwei bewilligten Plattformen im Vergleich einzuordnen sind

Schauen wir uns die Sache als Ganzes an. Auf der einen Seite stehen zwei bewilligte Veranstalter mit dem vollen Schweizer Schutzapparat, einem geschlossenen Sportartenkatalog und einem eng begrenzten Aktionstopf. Auf der anderen Seite steht eine Reihe ausländischer Plattformen, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, die hier keine Bewilligung haben und die von der Aufsicht auch nicht als Anbieter geführt werden.

Wer die Wahl allein nach der Höhe eines beworbenen Neukundenbetrags trifft, wählt eine der beiden Gruppen nach dem Nutzlosesten, was sie unterscheidet. Die Bewilligung ist der Punkt, an dem sich die Gruppen wirklich trennen. Das folgende Bild ordnet die zehn Plattformen auf dieser Seite nach dem, was ein Schweizer Leser zuerst wissen muss.

Plattform Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter oder berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
20Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
myBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
BC.Game keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
BassBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
Unibet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
22Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
1Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung

Eine Zeile dieser Übersicht trägt die ganze Aussage. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz und wird für ein bestimmtes Spiel erteilt; sie deckt kein anderes Produkt ab und sie lässt sich nicht aus einem ausländischen Register herüberholen. Bei den acht ausländischen Plattformen ist eine berichtete Bewilligung nicht feststellbar — und selbst wenn eine existierte, hätte sie hier keine Wirkung. Das ist keine Formalie, sondern der Unterschied zwischen einem Konto, das an das Sperrregister angeschlossen ist, und einem, das es nicht ist.

Wer in der Westschweiz wohnt, findet in dieser Tabelle zwei Zeilen, die für ihn zählen, und beide führen zu einem Aktionstopf in der Grössenordnung von Zehnern, nicht Hunderten. Wer in der Deutschschweiz wohnt, findet eine. Wer an einer dieser acht ausländischen Plattformen ein Konto führt, findet einen Anbieter, der den Schweizer Spielerschutz nicht kennt und dessen Domäne auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt werden kann. Alle drei Wege existieren. Nur einer davon bringt im Streitfall jemanden mit, an den man sich wenden kann.

Vergleich nach Bedingungen und nicht nach beworbener Höhe

Der Vergleich ordnet die Aktionen nach Bedingungen, Auszahlbarkeit und Dauer und nicht nach dem beworbenen Betrag. Das ist keine Marotte, sondern die einzige Reihenfolge, die einem Leser Geld spart. Ein Guthaben von CHF 50, das dreissig Tage gilt und das man nicht auszahlen kann, ist CHF 50 wert, solange es läuft. Ein Guthaben von CHF 10, das denselben Bedingungen unterliegt, ist CHF 10 wert. Die Höhe ist die sichtbarste Zahl am Angebot; die Bedingungen sind die, die über den tatsächlichen Wert entscheiden.

Und noch etwas ordnet sich mit: Aktionen sind bei den bewilligten Veranstaltern Instrumente der Neukundengewinnung, nicht dauerhafte Einkommensquellen. Wer regelmässig wetten will, sollte nicht die Aktion vergleichen, sondern das Wettprogramm und die Quotenstellung des Anbieters. Der Hinweis ist unspektakulär und trifft trotzdem den Kern der Sache.

### Rechtslage: Bewilligung, Sperrliste und was ein Aktionsguthaben nicht darf

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und sie werden von der Gespa beaufsichtigt, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK: Diese Aufsicht kümmert sich um Casinos, und das ist eine andere Baustelle. Eine Bewilligung braucht es zweifach — eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel — und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Vollständig ist der Kreis nur mit dem, was hier NICHT bewilligt werden kann. Wetten sind ausschliesslich auf Sportereignisse möglich; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste, die die Gespa in ihrer Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten führt. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind; Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte führt die Liste nicht, und einen Esport-Bereich führt sie ebenfalls nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und im Spiel, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt: Das ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters, und wer sie nutzt, liest die Bedingungen des Anbieters, nicht ein Gesetz.

Was die Bewilligung einem Konto hinzufügt und was sie ihm nimmt

Zwei Seiten, und beide gehören auf den Tisch. Wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt, bekommt einen Anschluss an das Sperrregister, einen verifizierten Ein-Account-Zwang, Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen und den kantonalen Gemeinnützigkeitszweck als Empfänger des Reingewinns. Wer dort spielt, bekommt aber auch eine geschlossene Sportartenliste, ein begrenztes Wettprogramm und einen Aktionstopf, der durch ein Bewilligungsverfahren gelaufen ist.

Die Zahlungssperre ist die Regel, die am häufigsten falsch zitiert wird, in beide Richtungen. Richtig ist: Die Aufsicht führt eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen. Geblockte Domänen werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping und nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, während sie bet365 als auf der Liste stehend führt. Falsch ist die Behauptung, Banken oder Kartensysteme würden Zahlungen an unzulässige Wettseiten sperren. Ein solches Werkzeug gibt es in der Schweiz nicht. Eine Domänensperre trifft den Zugang, nicht den Zahlungsverkehr.

Ausländische Seiten ohne Bewilligung: was für Schweizer Spielende dranhängt

Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist kein Auslegungsspielraum. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Fairplay-Verfahren gibt es nicht, an das man sich halten könnte.

Wer hier spielt, spielt also ohne einen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und ohne einen Schweizer Rechtsweg. Auf die Gewinnauszahlung wirkt sich das ein zweites Mal aus, aber über das Steuerrecht: Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer also glaubt, die ausländische Plattform sei der steuerlich günstigere Weg, muss diesen Satz erst zu Ende lesen.

Und noch die Umkehrung, weil sie auf dieser Seite genauso wichtig wird: Auch die bewilligte Plattform ist nicht automatisch die richtige Wahl für jeden Leser. Sie hat einen geschlossenen Katalog, ein Wohnsitzerfordernis und eine Verifikation. Wer ein Konto will, ohne seinen Ausweis hochzuladen, wird bei ihr nicht fündig — und genau dieser Leser ist der Adressat einer ganz anderen Seite.

### Rechtslage der Werbung: was ein Anbieter mit einer Aktion nicht sagen darf

Aktionswerbung ist reguliert, und die Regeln sind für einen Werbetreibenden eng. Werbung darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführen und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten. Und ein Punkt, der auf dieser Seite nach vorne gehört: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht zulässig ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft.

Das ist die Grenze zwischen Beschreiben und Bewerben, und sie erklärt, warum diese Seite Bewilligungsstatus, Bedingungen und Kosten nüchtern und ohne Empfehlung hinstellt. Eine Aktion wird hier nach ihren Bedingungen beurteilt, nicht nach ihrem Versprechen. Eine zeitliche Beschränkung für Werbung gibt es übrigens nicht; die Regeln sind inhaltlich, nicht nach Uhrzeit.

Der Weg zum Guthaben führt über die Bedingungen, nicht über die Werbung

Wer wissen will, was ein Aktionsguthaben wirklich ist, liest drei Sätze: die Laufzeit, die Verfügbarkeit und die Auszahlbarkeit. Bei den bewilligten Veranstaltern steht die entscheidende Information schon in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Angebots, und bei Swisslos zusätzlich in den Bedingungen für die Online-Teilnahme, die das Gratisspielguthaben aus Promotionen generell von der Auszahlung ausnehmen. Diese Bedingung ist kein Detail am Rand. Sie trennt ein Guthaben, das eine Zeit lang zum Wetten da ist, von einem Guthaben, das zum Vermögen des Spielenden gehört.

Der Loterie-Romande-Weg zu einem Aktionsguthaben ist der klassische Neukundenweg mit einer schweizerischen Eigenheit: Der Kunde leitet die Anmeldung über die Website ein, gibt bei der Erstregistrierung seinen Aktivierungscode an und erhält nach erfolgreicher Verifizierung das Guthaben. Wer bei der falschen Internetadresse landet, landet am Ende in der Regel bei einem ausländischen Angebot, das mit der Loterie Romande nichts zu tun hat.

Auszahlungswege und was die bewilligten Plattformen erlauben

Beide bewilligten Veranstalter zahlen nur auf ein Konto aus, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Ein anonymes Konto oder eine Krypto-Auszahlung sind im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht vorgesehen, und eine Kreditgewährung an Spielende ist dem Veranstalter untersagt. Wie sich das Spielerkonto aufladen lässt, ist Sache des Anbieters und steht in seinen Bedingungen.

Bei Swisslos läuft das über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Für Swisslos ist zudem PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos dokumentiert; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die Obergrenze von CHF 9’999 klingt nach einer Zahl, die nur wenige erreichen. Sie ist trotzdem die interessanteste Zeile dieses Abschnitts. Sie zeigt, dass die Plattform ihr eigenes Guthaben als Vorstufe zum Geldeinsatz führt und den Puffer nicht ins Unendliche wachsen lässt — und dass sie Preisstufen im Kopf hat, die mit dem Alltag eines Freizeitwetters nichts zu tun haben.

### Verantwortung beim Wetten: Limiten sind Bedingung und nicht Bremse

Ein Aktionsguthaben ist nicht ein rechtsfreier Raum neben dem Spielerschutz. Auch ein Guthaben, das man nicht eingezahlt hat, läuft in Limiten, und wer eines erhält, muss vor der ersten Wette Verlust- oder Einsatzlimiten festlegen.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Mechanik dahinter ist die eigentliche Regel: Wer seine Limite nach oben schrauben will, wartet drei Tage auf die eigene Vernunft. Das ist kein Schikane-Detail, sondern die einzige Stelle an der Plattform, an der eine Entscheidung gegen die Wand läuft.

Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich feste Einzahlungsobergrenze. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat; der Veranstalter muss von ihm Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Gesetzlich gilt: Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Selbstsperre und der Spielerschutz als Rahmen des Ganzen

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer selbst kürzer pausieren will, kann das ebenfalls: Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Das Sperrsystem hat eine zweite Seite, die man kennen muss, weil sie eine Aussage über den Markt ist. Die Aufsicht testet den Schutz an den Verkaufspunkten und lässt sich nicht von ihrer eigenen Statistik blenden: 2025 wurde an Verkaufspunkten in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Punkt-zu-Punkt-Schutz der Schweiz als streng darstellt, liest diese Zahl zuerst. Sie ist die ehrlichste Einzelzahl im ganzen Schutzapparat, und sie kommt von der Aufsicht selbst.

Für die Empfehlung, die am Ende jeder Wettseite stehen sollte: Wer merkt, dass aus dem Gratisguthaben mehr geworden ist als eine Wette im Monat, findet beim bewilligten Veranstalter ein Werkzeug, das er selbst bedienen kann, und bei gesperrter Person keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Niederlassungen für Suchtfragen gibt es in allen Kantonen; wer sich beraten lassen will, findet sie schneller, als er den nächsten Bonus findet. Und: Wer als gesperrte oder minderjährige Person spielt, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne — die Sperre schützt nicht nur, sie ist eine Bedingung des Vertrags.

Verantwortung und Steuern: was vom Gewinn übrig bleibt

Die Steuerseite gehört zum Spielerschutz, nicht neben ihn. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundeswert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton, und genau so sollte ein Leser das lesen.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Spielende in der Steuererklärung zurückholt, indem er den Gewinn deklariert. Alles klar und für die Praxis des normalen Wetters irrelevant: Wer CHF 200 gewinnt, kommt in keinem Kanton in die Nähe des Freibetrags; er zahlt auf diesen Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht. Ein Hinweis in eigener Sache des Lesers: Bei Fragen zur eigenen Steuersituation ist ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Verrechnungssteuer, Freibetrag: was ein ausländisches Konto steuerlich heisst

Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerbehandlung ist der eigentliche Punkt. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als steuerbares Einkommen, unabhängig von ihrer Höhe. Die zwei Wege trennen sich hier also nicht nach dem Zufallsprinzip: Der bewilligte Veranstalter schützt die kleine Wette, das Wohnsitzkriterium schliesst einen Teil der Schweiz aus, und beim ausländischen Anbieter wird ein bescheidener Gewinn unter Umständen voll als Einkommen besteuert.

Und jetzt die Ehrlichkeit, die eine Seite wie diese selten ausspricht: Keine der beiden Gruppen ist die sichere Wahl an sich. Der bewilligte Weg ist der einzige mit Schweizer Kontrolle und Schweizer Recht im Rücken und hat den schmaleren Katalog und die kleinere Aktion. Der Weg ohne Bewilligung ist der mit dem grösseren beworbenen Neukundenbetrag und dem Risiko, das jenseits der Auszahlung beginnt — in der Steuererklärung, im Streitfall und in dem Moment, in dem sich der Leser eingestehen muss, dass er eine Plattform gewählt hat, die sich nicht an Schweizer Regeln hält.

Was ein Gratisguthaben von CHF 10 in Wetten wert ist

Rechnen wir es durch, weil hier der eigentliche Betrug am Marketingbegriff sitzt. Der Bemessungspunkt ist ein Gratisguthaben, wie es die Loterie Romande in ihrer Stadionaktion ausgegeben hat: nominal CHF 10 Spielguthaben. Swisslos führt Gratisspielguthaben bei einer Auszahlung explizit nicht. Das Guthaben steht also für Wetten zur Verfügung, nicht als Vermögen. Der Wert, der beim Wetter ankommt, ist deshalb nicht der Wert des Guthabens, sondern der wirtschaftliche Vorteil, den es erzeugt.

Für die Rechnung nehme ich einen fairen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 auf beiden Seiten — ein Rechenbeispiel, kein Zitat einer Schweizer Quote, denn solche Quotenmargen sind nicht Teil der Schweizer Aktionen. Das Guthaben von CHF 10 wird auf eine Seite gesetzt. Bei einem Gewinn steht brutto CHF 19 auf dem Konto, davon CHF 10 Einsatz, also CHF 9 Nettoertrag in Form von Spielguthaben, das weiterhin nicht auszahlbar ist. Bei einer Niederlage ist das Guthaben weg, und es hat den Wetter keine CHF gekostet, aber zehn Franken Spielraum. Wer diese Wette mit dem beworbenen Betrag von CHF 10 verwechselt, überschätzt den Wert der Aktion um mehr als das Doppelte.

Umrechnen auf die Mechanik: Auf jedem solchen Markt zahlt das Angebot nach Abzug der Anbieterquote im Durchschnitt weniger aus, als die Nominale suggeriert. Realistisch liegt der Barwert eines Zwanzig-Franken-Guthabens, das nicht bar ausgezahlt werden kann, zwischen CHF 3 und CHF 6, je nachdem, wie hoch die tatsächliche Auszahlungsquote und wie gross der Buchmachervorteil ausfällt — bei sehr kleinen Aktionen, wie sie die beiden bewilligten Veranstalter ausgeben, entsprechend am unteren Ende.

Die entscheidende Zeile aus dieser Rechnung ist keine Zahl, sondern eine Unterscheidung. Wer ein Freiwette-Angebot nutzt, setzt kein eigenes Geld und erhält im Gewinnfall einen Ertrag, der aber nicht den Einsatz umfasst; die Auszahlungsquote bleibt in beiden Fällen bestehen und verteilt sich zwischen Anbieter und Wetter. Gewinnt der Wetter, ist die Freiwette eine echte Sache. Verliert er, kostet sie ihn nichts ausser der Entscheidung, im Produkt geblieben zu sein. Der eigentliche Preis einer solchen Aktion ist also nicht das Geld, sondern das, was sie beim Wetter verändern soll: die Gewohnheit.

Und der Gegenwert, wenn das Guthaben einer echten Aktion mit Bedingungen unterliegt

Diese ganzen Rechnungen drehen sich um Bedingungen, die noch nicht im Spiel sind. Wenn zu einem Guthaben ein Umsatzerfordernis tritt, verschiebt sich der Barwert weiter nach unten, weil ein Teil der Wetten verliert, bevor das Guthaben überhaupt zu Geld werden könnte. Die Aktionsbedingungen, die man dafür liest, sind die zum jeweiligen Angebot — bei Swisslos die Teilnahmebedingungen und die Bedingungen für die Online-Teilnahme, bei der Loterie Romande die Bedingungen der jeweiligen Aktion. Weder Swisslos noch die Loterie Romande nennen in ihren Promotionsbedingungen ein generelles Mindestquoten- oder Umsatzerfordernis. Das ist nicht die einzige erfreuliche Nachricht des Tages, aber es ist eine.

Was ein Bonus bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kostet

Und nun die Kosten, die nicht im Angebot stehen. Acht Plattformen in dieser Übersicht haben keine Schweizer Bewilligung. Ihre Bedingungen sind nach ausländischem Recht geschrieben, ihre Aktionen unterliegen keiner Gespa-Prüfung, und bei einem Streit gibt es hier keine Stelle, die für den Spielenden entscheidet. Wenn eine dieser Plattformen mit einem Bonus ohne Einzahlung wirbt, werben Sie mit etwas, das kein Schweizer Pendant hat. Prüfen lässt sich die Sachlage über die Sperrliste, die die Aufsicht veröffentlicht: Wer wissen will, ob eine ausländische Domäne bereits blockiert wird, findet sie dort, und wer sie in der Schweiz nutzt, nutzt sie mit dem Risiko, dass die Sperre nachgezogen wird.

Laufzeit und Auszahlbarkeit als eigentliche Preisfrage

Zwei Parameter entscheiden, ob ein Guthaben zum echten Vorteil wird oder zur Dekoration. Die Laufzeit — bei der Loterie-Romande-Aktion 30 Tage — und die Verfügbarkeit. Innerhalb der Laufzeit zählt, was der Wetter aus dem Guthaben macht. Danach zählt nur noch, ob das Ergebnis seinem normalen Konto gehört oder weiter im Spiel gefangen bleibt. Wer ein Guthaben als «Geld» einplant, verwechselt Werbeflyer mit Kontoauszug.

Wer die Prozedur von der Anmeldung bis zur ersten Wette einmal durchdenkt, wird feststellen, dass die Laufzeit der Schlüssel ist. Bei der Anmeldung beginnt sie mit der Verifizierung des Kontos, das dauert so lange, wie die Prüfung dauert. Nach der Bestätigung beginnt die Uhr für das Guthaben. Falls niemand direkt nach dem Eintreffen des Codes registriert, ist es nach dem Ende der Aktion dahin. Und ganz am Ende steht der Verifikationsschritt, für den man Ausweis, Adresse und Geduld braucht, denn ohne Verifizierung wird nichts ausgezahlt. Und wer an einer Aktion wie der Stadionaktion teilnimmt, muss den Code innert sieben Tagen eingegeben haben, sonst läuft die Aktion ohne ihn.

Vergleich der zehn Plattformen nach Bewilligungsstatus

Und weil der gewählte Weg der eigentliche Unterschied ist, kommt hier eine Einordnung der zehn Plattformen, die auf dieser Seite vorkommen. Bei den acht ausländischen Namen steht «ohne Schweizer Bewilligung»: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine berichtete ausländische Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung, die Domänen können auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt werden, und die Zahlungen laufen ausserhalb des Schweizer Schutzes.

Plattform Bewilligung in der Schweiz Berichtete Bewilligung Bedeutung für Schweizer Spielende
Swisslos Sporttip ja, für ein Grossspiel Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung voller Schweizer Schutz, Wohnsitzerfordernis
Loterie Romande Jouez Sport ja, für ein Grossspiel Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung voller Schweizer Schutz, Wohnsitzerfordernis
20Bet nein nicht feststellbar ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg
myBet nein nicht feststellbar ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg
BC.Game nein nicht feststellbar ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg
BassBet nein nicht feststellbar ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg
Unibet nein nicht feststellbar ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg
22Bet nein nicht feststellbar ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg
bet-at-home nein nicht feststellbar ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg
1Bet nein nicht feststellbar ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg

Das sagt die Tabelle nicht: dass ein Konto bei einer dieser acht Plattformen unmöglich wäre. Es sagt nur, dass keine von ihnen hier eine Bewilligung hat und dass eine berichtete Bewilligung daran nichts ändert. Wer trotzdem dort spielt, tut es auf eigenes Risiko. Wer den Schutzapparat will, muss innerhalb der zwei Zeilen bleiben.

Die zehn Buchmacher im Einzelnen

Die Reihenfolge, in der die zehn hier stehen, ist kein Ranking nach Qualität. Zuerst kommen die zwei Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung haben — Swisslos und die Loterie Romande —, weil kein sinnvoller Vergleich einer Schweizer Wettseite sie nach den anderen acht führen kann. Danach kommen die ausländischen Plattformen, die Schweizer Spielende antreffen, jede mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Sie werden nach denselben Kriterien beurteilt wie die ersten beiden; sie haben nur nicht dieselbe Rechtsstellung.

Swisslos Sporttip: die bewilligte Plattform mit dem grössten Aktionspotenzial

Wer den bewilligten Schweizer Markt verstehen will, beginnt bei Swisslos. Die interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist der eine der zwei Veranstalter, die der interkantonale Rahmen für Sportwetten zulässt.

Der Markt ist geschlossen und sauber abgesteckt. Sporttip wird im Gebiet von neunzehn Deutschschweizer Kantonen, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und mindestens 18 Jahre alt ist, kann ein Konto eröffnen; eine Spielsperre schliesst das aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identitätsprüfung liest die Daten aus einem hochgeladenen Ausweis und gleicht sie gegen Adressdatenbanken ab. Das ist lästig und es ist der Punkt, an dem der Schweizer Schutz anfängt.

Das Wettangebot hat Tiefe und Grenzen zur gleichen Zeit. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wo der Anbieter über den Standard hinausgeht, tut er es mit Bedacht. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, beide sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Aktionen ohne Einzahlung sind bei Swisslos das knappste Gut des ganzen Feldes. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 acht Zustimmungen an Swisslos erteilt. Wer hier ein Paket aus mehreren Gratisaktionen erwartet, wird enttäuscht — und wer versteht, dass eine Zustimmung der Aufsicht vor jeder einzelnen vorausgeht, hört auf, das als Geiz zu lesen. Die Aktionstopf-Grösse ist der Preis der Bewilligung, und sie ist klein.

Die Abwicklung im Auszahlungsteil ist gradlinig und hat einen Haken. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Beträge darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.

Unter der Haube stehen Regeln, die im Streitfall zählen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten; er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden — und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer sich einen staying power-Vorteil davon verspricht, merkt spätestens hier, dass Cash-Out ein Angebot des Anbieters ist und kein Anspruch.

Fazit: Swisslos Sporttip ist die richtige Adresse für Leser, die eine Schweizer Bewilligung, ein tiefes Wettprogramm mit Live- und Systemwetten und den Anschluss an das Sperrregister wollen — nicht für Leser, die auf ein grosses Startguthaben aus sind. Acht Zustimmungen der Aufsicht für Gratisaktionen in einem Jahr sagen mehr über das Konto als jede Werbung.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative

Auf der anderen Seite des Röstigrabens steht die Loterie Romande mit Jouez Sport, und sie ist für viele Leser der einzige bewilligte Zugang überhaupt. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — Zahlen, die erklären, warum die Verkaufsstellennähe in der Westschweiz ein anderes Gewicht hat als anderswo.

Die Rechtsstellung ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa, verankert im Geldspielgesetz. Ein Onlinekonto gibt es nur für Personen, die im Gebiet der sechs Kantone Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auch hier gilt: Die Hälfte der Schweizer Wettenden fällt aus dem Zugang, nur ist es diesmal die andere Hälfte.

Die Kontoführung ist klar limitiert. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, darüber geht der Betrag auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Und dann die Aktion, die diesen Anbietern am nächsten kommt von dem, wonach die Leser suchen. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die vollständige Beschreibung des Angebots, weil das Angebot vollständig so aussieht.

Fazit: Jouez Sport ist der bewilligte Weg für Westschweizer Wettende mit Interesse an einer Plattform, die ihre Aktion über den Stadionbesuch und nicht über die Werbebanner verteilt — und es ist das Gegenteil eines Bonusanbieters. Ein Code im Stadion, siebentausend Kontingente und dreissig Tage Laufzeit sind die Antwort auf die Frage nach dem Gratisbonus in der Westschweiz.

20Bet: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

20Bet ist eine der ausländischen Plattformen, die Schweizer Spielende im Netz antreffen. Sie hat keine Schweizer Bewilligung — nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine ausländische Bewilligung, egal welcher Provenienz, hat nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung in der Schweiz.

Was das praktisch heisst: Wer dort ein Konto führt, hängt nicht am Schweizer Sperrregister, hat keinen Schweizer Rechtsweg und spielt bei einer Domäne, die die Aufsicht auf die Sperrliste setzen kann. Die Sperre selbst ist ein Zugangsfilter und kein rechtliches Verfahren; sie verschwindet nicht, weil man sie nicht aufruft.

Über Aktionen ohne Einzahlung lässt sich für diesen Anbieter nichts sagen. Die Bewilligungslage ist der Punkt, der einen Schweizer Leser hier betrifft, und sie ist eindeutig.

Fazit: Eine Plattform, die den Schweizer Schutz nicht kennt und deshalb hier nicht als gleichwertige Alternative taugt — wer sie trotzdem wählt, wählt bewusst den Verzicht auf die Schweizer Regeln.

myBet: ohne Schweizer Bewilligung

Bei myBet liegt die Sache gleich. Keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht der Gespa, damit kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Eine berichtete Bewilligung aus einem anderen Land ändert daran nichts: Eine Bewilligung gilt in der Schweiz nur, wenn sie von der Schweizer Aufsicht erteilt wurde, und ansonsten ist sie ohne Wirkung.

Auch die Domäne dieses Anbieters kann auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Das ist die einzige Steuerungsmöglichkeit, die der Schweizer Staat bei einem Anbieter ohne Bewilligung hat, und sie wirkt gegen den Zugang, nicht gegen das Angebot.

Aussagen zu Aktionen ohne Einzahlung trägt dieser Anbieter in der vorliegenden Übersicht nicht bei. Wer sich für ihn interessiert, prüft seine Bedingungen selbst, bevor er Geld dorthin bewegt.

Fazit: Ein Anbieter ohne Schweizer Standbein und ohne Schweizer Schutz; er zählt zum Teil des Marktes, den die Aufsicht ausschliesst, nicht zu dem, den sie beaufsichtigt.

BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt dasselbe Grundmuster wie bei allen ausländischen Plattformen dieser Übersicht: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domäne auf die Sperrliste gesetzt wird.

Das Muster ist nicht repetitiv aus Bequemlichkeit, sondern weil es der einzige harte Unterschied zwischen den beiden Gruppen ist. Wer die acht Namen vergleicht und hofft, einer von ihnen sei rechtlich näher an der Schweiz als die anderen, sucht an der falschen Stelle. Keiner von ihnen hat hier eine Bewilligung.

Für Aktionen ohne Einzahlung gibt dieser Anbieter in dieser Übersicht nichts her. Wer sein Angebot prüfen will, liest seine eigenen Bedingungen, und wer sein Konto dort führt, sollte wissen, dass ein Streitfall nicht vor einer Schweizer Stelle landet.

Fazit: Eine ausländische Plattform wie die anderen sieben — beschreiben lässt sie sich, empfehlen lässt sie sich nicht.

BassBet: ohne Schweizer Bewilligung

BassBet gehört zur selben Gruppe. Keine Bewilligung der Gespa, keine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, kein Platz in der Schweizer Schutzarchitektur. Die Aufsicht darf die Domäne blockieren lassen, und der Anbieter ist damit im Schweizer Markt kein Anbieter, sondern ein Zugang, den man umgehen muss.

Was für den Leser zählt, ist die Reihenfolge der Prüfung: erst die Bewilligung, dann das Angebot. Wer diese Reihenfolge umdreht, beurteilt eine Plattform nach ihrer Werbung und nicht nach der Frage, ob sie im Streitfall überhaupt greifbar ist.

Zu Aktionen ohne Einzahlung trägt der vorliegende Überblick nichts bei. Die Bewilligungslage bleibt der Punkt, an dem sich die Entscheidung festmacht.

Fazit: Ohne Schweizer Bewilligung bleibt die Plattform ausserhalb der Struktur, die einen Schweizer Wettenden überhaupt erst schützt.

Unibet: ohne Schweizer Bewilligung

Unibet zählt zu den bekannten ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen, und auch hier ist die Rechtsstellung dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, keine Gespa-Aufsicht, kein Anschluss an den Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Der Bekanntheitsgrad eines Namens ist kein Bewilligungsersatz; auf dieser Seite wird er nicht zu einem.

Die Aufsicht nennt ausländische Domänen im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping, und bet365 führt sie als auf der Liste stehend. Wo eine bestimmte Marke am Ende einer solchen Liste landet, ändert nichts an der Bewilligungslücke.

Ein Konto bei diesem Anbieter lässt sich führen, und er kann beworben werden. Beschreiben lässt er sich auf dieser Seite trotzdem nur als das, was er rechtlich ist: ein Anbieter ohne Schweizer Zulassung. Was er an Aktionsguthaben auslobt, steht in seinen eigenen Bedingungen und ist mit einem Schweizer Gratisguthaben nicht vergleichbar, weil die Aktion keiner Aufsichtsprüfung unterliegt.

Fazit: Bekanntheit füllt keine Bewilligungslücke; wer den Schweizer Schutz will, findet ihn bei diesem Namen nicht.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet steht in derselben Gruppe. Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Gerichtsweg. Die Bewilligung ist an das Grossspiel und an die Schweiz gebunden; ein ausländisches Register trägt hier nichts bei.

Für einen Schweizer Leser ist die Domäne damit kein regulärer Anbieter, sondern ein Angebot ausserhalb des zulässigen Kreises. Die Aufsicht kann sie blockieren lassen, und die Blockade wirkt per DNS.

Zu Aktionen ohne Einzahlung ist hier nichts zu sagen. Wer ein Konto in Erwägung zieht, sollte seine Bedingungen lesen — und wissen, dass er damit auf Schweizer Schutz verzichtet.

Fazit: Eine Marke ohne Schweizer Zulassung; ihre Erwähnung auf dieser Seite ist eine Beschreibung, keine Empfehlung.

bet-at-home: ohne Schweizer Bewilligung

Bei bet-at-home ist der Name in der Schweizer Diskussion doppelt präsent, denn die Aufsicht nennt ihn im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping. Die rechtliche Ausgangslage bleibt trotzdem die aller acht ausländischen Namen: keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.

Die Aufsicht hat bet365 als auf der Sperrliste stehend geführt und führt Domänen, die nach einer Sperre neu auftauchen. Dass eine Domäne im Ausland aktiv ist, ist also kein Beleg für irgendetwas. Es ist die Beschreibung eines Zustands.

Aktionen ohne Einzahlung sind für diesen Anbieter nicht Gegenstand dieser Übersicht. Wer wissen will, was er anbietet, liest seine Bedingungen; wer wissen will, ob seine Domäne blockiert wird, prüft die Sperrliste der Aufsicht.

Fazit: Als bekannter ausländischer Name mit Schweizer Spuren bleibt der Anbieter ausserhalb der bewilligten Struktur — und damit ausserhalb des Schweizer Schutzes.

1Bet: ohne Schweizer Bewilligung

1Bet schliesst die Liste der acht ausländischen Plattformen und teilt ihre Rechtslage vollständig: keine Schweizer Bewilligung, keine Gespa-Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko per DNS.

Wer hier einsteigt, tut das ohne einen Schweizer Ansprechpartner im Rücken, und er tut es in einem Markt, in dem der Gesetzgeber das Veranstalten ohne Bewilligung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt — für den Spielenden nicht strafbar, aber ohne Rückgriffsmöglichkeit. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Was der Anbieter an Aktionen ohne Einzahlung auslobt, gehört in seine Bedingungen, nicht in diese Übersicht. Der Vergleich dieser Seite sortiert ohnehin nicht nach beworbenen Beträgen.

Fazit: Ohne Bewilligung und ohne Schweizer Recht im Rücken bleibt der Name eine Erwähnung, keine Option.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Ja, in begrenztem Umfang. Bei der Loterie Romande gab es die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben für einen Code aus den National-League-Stadien — 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Bei Swisslos erteilte die Aufsicht im Jahr 2025 acht Zustimmungen für Gratisaktionen.

Warum bieten die zwei bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa brauchen. 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Jede einzelne Gratisaktion läuft durch dieses Verfahren, weshalb der Aktionstopf der beiden Veranstalter klein bleibt — unabhängig davon, wie ein Anbieter werben möchte.

Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden?

Nein. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar, und bei Swisslos nimmt die Regel zu den Auszahlungen Gratisspielguthaben aus Promotionen ausdrücklich davon aus. Das Guthaben dient dem Wetten; Bargeld wird daraus nur über einen Gewinn und auch dann nur, soweit die Bedingungen des Angebots es zulassen.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Nein. Der Einsatz einer Freiwette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Bei einer Wette mit einem Einsatz von CHF 10 auf Quote 1.90 gewinnt der Wetter CHF 9 netto, nicht CHF 19 — die CHF 10 Einsatz gehören ihm nie. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem Guthaben und einem Geschenk.

Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Dass der Bonus keiner Aufsichtsprüfung unterliegt und dass mit der Plattform kein Schweizer Schutz verbunden ist: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht. Zudem kann die Domäne auf die Sperrliste gesetzt werden, und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundeswert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab — je nach Kanton. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»