Wettanbieter Quotenvergleich: Marge, Ausschüttung und die zwei bewilligten Veranstalter
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa und die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz abgeglichen.

Wer zwei Quoten nebeneinanderlegt, vergleicht selten das, was er zu vergleichen glaubt. Die höhere Zahl sticht ins Auge, die niedrigere verschwindet, und die Entscheidung fällt auf einem Feld, das der Buchmacher selbst bestellt hat. Denn eine Quote ist kein Angebot und keine Prognose. Sie ist ein Preis, in den ein Aufschlag eingerechnet ist, und dieser Aufschlag — die Marge — ist die einzige Grösse im ganzen Vergleich, die für jeden Ausgang eines Marktes gilt und niemandem auffällt.
In der Schweiz hat der Vergleich ausserdem eine Grenze, die keine Rechenregel verschieben kann. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz»: Veranstalten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Quotenvergleich mit einem Dutzend Namen findet hier nicht statt, weil es ein Dutzend nicht gibt. Was bleibt, ist ein Vergleich, der zwei bewilligte Veranstalter ernst nimmt, die Zahlen hinter jeder Quote offenlegt und die ausländischen Seiten, auf die man beim Suchen stösst, als das benennt, was sie sind: ohne Schweizer Bewilligung.
Die folgende Einordnung führt durch die Rechenarbeit, die zwei bewilligten Wege und die ausländischen Angebote — und sie sagt bei jedem Weg, für wen er taugt und was er kostet.
Was hinter einer Quote steht: Marge, Ausschüttung und implizite Wahrscheinlichkeit
Die Rechenarbeit beginnt mit einem Kehrwert. Bei festen Dezimalquoten entspricht die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs dem Kehrwert seiner Quote: Die Quote 1,01 steht für 99,01 %, die Quote 2,00 für 50,00 %, die Quote 4,00 für 25,00 %. Wer das einmal verinnerlicht hat, liest Quoten anders. Eine Quote von 4,00 ist nicht «viermal so viel wert», sondern der Preis für ein Ereignis, dem der Buchmacher eine Chance von einem Viertel zuschreibt. Die Zahl am Bildschirm und die Wahrscheinlichkeit im Kopf sind dasselbe Ding in zwei Schreibweisen.

Zurück zu den Kehrwerten, diesmal über alle Ausgänge eines Marktes hinweg. Addiert man sie, kommt bei einem realen Buchmacher mehr als 100 % heraus. Dieser Überschuss heisst Overround, und er ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Der Kehrwert der Summe ist die Ausschüttungsquote — der Anteil der Einsätze, der in Form von Gewinnen an die Spielenden zurückfliesst. Die Marge ist die Differenz zwischen 100 % und diesem Anteil, die andere Seite derselben Medaille.
Ein Beispiel, das kein Zitat ist, sondern eine Rechnung an einer runden Zahl: Setzt man für eine Zweiwegwette auf beide Seiten die Quote 1,90, dann ergibt 1 ÷ 1,90 zweimal addiert etwa 1,0526, also rund 105,3 % implizite Wahrscheinlichkeit. Der Auszahlungsanteil liegt damit bei ungefähr 95 %, die Marge bei ungefähr 5 %. Dieses Ergebnis ist kein Punkt, sondern eine Bandbreite — und zwar aus zwei Gründen. Erstens hängt es an der gewählten Quote: Bei zwei Seiten zu je 1,95 rutscht die Marge auf ungefähr 2,5 %, bei zwei Seiten zu je 1,80 auf ungefähr 10 %. Die 1,90 steht hier, weil sie die Mitte markiert, nicht weil sie ein Marktpreis wäre. Zweitens hängt es am Markt: Bei Buchmacher-Quoten sind etwa 90 % Ausschüttung typisch bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, etwa Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, etwa Fussball. Eine Rechnung an einem Markt ist keine Aussage über den nächsten.
Genau hier kippt die übliche Erwartung an einen Quotenvergleich. Die Zahl mit den meisten Nachkommastellen ist die schlechteste Vergleichsgrundlage, weil sich hinter ihr kein einziger Qualitätsunterschied verstecken muss — dieselbe Marge lässt sich als 1,90/1,90, als 1,89/1,91 oder als 1,95/1,85 schreiben, und nur eine dieser Schreibweisen sieht nach dem besseren Angebot aus. Was ein Vergleich leisten kann, ist etwas anderes: aus vier Zahlen zwei Verhältniszahlen machen, die Summe bilden und den Überschuss benennen. Das dauert zwanzig Sekunden und ersetzt einen Eindruck durch eine Messung.
Wer das auf einen ganzen Markt anwenden will, stösst auf die Grenze der Methode. Die Rechnung über alle Ausgänge funktioniert nur, wenn der Markt vollständig ist — und vollständig ist er nur, wenn man alle Ausgänge kennt, die der Buchmacher anbietet. Bei einem Unentschieden-Markt im Fussball sind das drei, bei einem Dutzend Sonderwetten können es zwölf sein. Übersieht man einen Ausgang, fällt die Summe zu niedrig aus und das Ergebnis schmeichelt dem Anbieter. Ein Vergleich, der zwei Buchmacher über zwanzig unterschiedlich geschnittene Märkte gegeneinanderstellt, misst am Ende vor allem die Schnittarbeit des Vergleichenden.
Feste Quote, variable Quote: zwei Systeme, zwei Ausschüttungen
Nicht jede Quote ist ein Preis, gegen den jemand antritt. Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf; die Quote gilt ab Wettabschluss und kann nachträglich nicht geändert werden. Der Wettende weiss, was er bekommt. Der Buchmacher trägt das Risiko, und die Marge ist sein Lohn dafür.

Bei variablen Quoten, dem Totalisator, setzen die Wettenden untereinander, und die Quote steht erst nach dem Ereignis fest. Hier gibt es keinen Gegner, nur einen Topf. Der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %. Wer diese Zahlen liest, versteht sofort, warum der Totalisator in einem Quotenvergleich selten gut abschneidet: Ein Anteil unter 50 % bedeutet, dass weniger als die Hälfte aller Einsätze wieder ausgeschüttet wird — und bei Pferderennen hängt das Ergebnis an der Rennbahn, nicht an der Rechnung des Buchmachers.
Die beiden Systeme sind auch für den Vergleich nicht mischbar. Eine Totalisatorquote von 12,0 und eine feste Quote von 12,0 sehen gleich aus und sind es nicht: Die eine ist ein vorläufiger Anteil an einem noch unbekannten Topf, die andere eine Zusage. In einer Tabelle nebeneinander gestellt, verliert jede von beiden ihre Bedeutung — und die Tabelle wird trotzdem gelesen, als hätte sie eine.
Was ein Vergleich am Ende beantwortet — und was nicht
Die ehrliche Antwort auf die Frage, was ein Quotenvergleich liefert: eine Aussage darüber, wie viel ein Markt zurückzahlt, und eine Aussage darüber, wie die Anbieter sich in dieser Kennzahl unterscheiden. Er liefert keine Aussage darüber, welche Wette gewinnt. Die implizite Wahrscheinlichkeit ist eine Rechnung am Preis, nicht am Spiel. Wer aus 50,00 % für die Quote 2,00 liest, dieses Ergebnis treffe «eher» ein als ein anderes, hat den Kehrwert mit einer Prognose verwechselt.
Es lohnt sich, an dieser Stelle die eigenen Erwartungen zu sortieren. Ein Quotenvergleich ist ein Werkzeug für drei Fragen: Wie teuer ist dieser Markt bei diesem Anbieter? Wie unterscheidet sich derselbe Markt bei einem anderen? Und ab welchem Unterschied lohnt der Wechsel überhaupt? Die dritte Frage wird am häufigsten ausgelassen, obwohl sie die praktischste ist. Zwischen einer Ausschüttung von 90 % und einer von 95 % liegt ein Unterschied, der sich über viele Wetten summiert und in einer einzelnen Wette verschwindet. Zwischen 94 % und 95 % liegt ein Unterschied, der in fast jeder Betrachtung verschwindet, ausser in einer sehr langen.
Wer wissen will, wo die Schwelle liegt, muss seine eigene Frequenz kennen. Jemand, der zweimal im Jahr einen Fünfer auf ein Spiel setzt, hat aus der Margendifferenz zwischen zwei Anbietern keinen realen Vorteil zu ziehen. Jemand, der wöchentlich spielt, schon. Der Vergleich ist also nicht für alle gleich viel wert — und das ist keine Ausrede, sondern die Grösse, die über seinen Nutzen entscheidet.
Der Vergleich der bewilligten Veranstalter und der ausländischen Seiten
Über einen Vergleich in der Schweiz lässt sich nur entscheiden, wenn man weiss, wie die Anbieterlandschaft hier verfasst ist. Die folgende Einordnung fasst zusammen, wer eine Schweizer Bewilligung hat, wer als Veranstalter auftritt und welche Lizenz ausländische Seiten für sich in Anspruch nehmen.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter oder genannte Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | eine ausländische Lizenz ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | eine ausländische Lizenz ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | eine ausländische Lizenz ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | eine ausländische Lizenz ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | eine ausländische Lizenz ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | eine ausländische Lizenz ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | eine ausländische Lizenz ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | eine ausländische Lizenz ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
Die mittlere Spalte ist die einzige, die über den Vergleich entscheidet, und sie hat in dieser Tabelle genau zwei Einträge. Alles unterhalb der Linie ist nicht «weniger gut reguliert», sondern «nicht reguliert, soweit die Schweiz betroffen ist». Ein ausländischer Anbieter mit einer Lizenz aus Curaçao oder Malta ist damit nicht kriminell — er ist nur in einem anderen Rechtsrahmen tätig, und dieser Rahmen kennt weder das Schweizer Sperrregister noch einen schweizerischen Rechtsweg.
Wer die Tabelle als Rangliste liest, liest sie falsch. Sie ist eine Weiche: Die ersten beiden Zeilen beschreiben Strassen, die durch die Schweiz führen, die anderen acht Strassen, die hier keine Zufahrt haben.
Warum der Quotenvergleich in der Schweiz nur zwei Wege kennt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist und in den Artikeln 3 lit. c und e BGS verankert ist. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Wer in der Schweiz Wetten auf Sport anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung «gilt nur in der Schweiz».
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der eine ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip: Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Der andere ist die Loterie Romande mit Jouez Sport, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet.
Damit ist ein wesentlicher Punkt für jeden Quotenvergleich gesetzt: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Zwei Anbieter sind das ganze Feld.
Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete
Die beiden bewilligten Wege sind geografisch getrennt, und das ist keine Formalie, sondern die erste Frage, die ein Konto betrifft. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und führt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Für die Registrierung eines Online-Kontos bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip also nicht durch die Registrierung, wer in Zürich wohnt, nicht bei Jouez Sport. Das ist keine Härte des einen oder anderen Veranstalters, sondern die Struktur des Systems, und es macht manche Quotenvergleiche von vornherein theoretisch: Eine Quote, die man nicht spielen kann, ist keine Alternative.
Wo die Rohdaten für einen Quotenvergleich herkommen
Wer die Margen zweier Veranstalter gegenüberstellen will, braucht dieselbe Begegnung, denselben Markt und denselben Moment. In der Praxis heisst das: Man sucht die Partie auf beiden Portalen, notiert die Quoten aller Ausgänge des gewählten Marktes, bevorzugt eine Zweiwegwette, und rechnet die Kehrwerte zusammen. Der Zeitpunkt ist entscheidend, weil Quoten sich laufend ändern — eine am Morgen notierte Quote auf ein Spiel am Abend ist eine andere Zahl als dieselbe Quote eine Stunde vor Anpfiff. Ein Vergleich ohne Uhrzeit ist eine Behauptung.
Die Rechnung selbst unterscheidet sich nicht zwischen den Anbietern. Nur die Eingangszahlen tun es. Was ein solcher Vergleich zutage fördern kann, ist eine Differenz von wenigen Prozentpunkten Ausschüttung, und diese Differenz ist der ganze Ertrag der Übung.
Was in der Schweiz erlaubt ist — und was das für den Vergleich bedeutet
Der erlaubte Inhalt von Sportwetten ist eine geschlossene Liste. Sie findet sich in der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Erlaubt sind nur Sportwetten — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Qualifikationsrunden erscheinen in der Liste nur, wenn sie darin aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Für den Vergleich heisst das: Viele Märkte, die ausländische Seiten bewerben, existieren im Schweizer Angebot gar nicht. Wer zwei Anbieter über ein Dutzend Spezialmärkte gegenüberstellen will, findet diese Märkte bei den bewilligten Veranstaltern möglicherweise nicht vor. Das schrumpft den Vergleich, aber es erklärt ihn auch: Die geschlossene Liste ist der Grund, warum ein Schweizer Sporttip-Quotenvergleich anders aussieht als der Vergleich zweier ausländischer Portale.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und ist damit Sache des jeweiligen Veranstalters: Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer Cash-Out als Vergleichskriterium führt, vergleicht also nicht zwei Ausprägungen einer Vorschrift, sondern zwei Hausregeln — und bei einem Anbieter ist es eine, die nur online und nur ganz oder gar nicht funktioniert.
Bei den Wetten selbst gibt es Feinheiten, die den Vergleich praktisch berühren. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Diese Boost-Konstruktionen sind die Stelle, an der ein Quotenvergleich am ehesten in die Irre führt. Ein beworbener Prozentsatz ist kein Quotenaufschlag auf den Markt, sondern eine Erhöhung auf einen Nettogewinn unter Bedingungen — mit Mindestquote, Mindestanzahl an Voraussagen, Limitierung und Verfall bei Cash-Out. Die effektive Erhöhung der Ausschüttung hängt davon ab, wie viele Wetten eines Spielers diese Bedingungen überhaupt erfüllen. Ein Spieler mit vielen kleinen Kombinationen unter vier Voraussagen sieht von einem 100-%-Bonus nichts.
Die Auszahlung selbst folgt bei Sporttip einer eigenen Rundungsregel: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Jouez Sport darf der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 betragen und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst zwei bis zehn Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Solche Obergrenzen sind keine Randnotiz für einen Quotenvergleich. Wer eine Quote wählt, wählt auch die Grenze, bis zu der sie trägt.
Wie viel Schweizer Schutz an einem Konto hängt
Der Schutz, den ein bewilligter Veranstalter bietet, ist an ein verifiziertes Konto gebunden und nicht an die blosse Tatsache, dass ein Portal auf einer Schweizer Domain erreichbar ist. Die Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto ohne Identität gibt es nicht, und das ist der Punkt, an dem ein Teil des Schutzes beginnt.
Ausgezahlt wird nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, gestützt auf Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS ausgeschlossen. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.
Ein weiterer Punkt, der häufig falsch dargestellt wird: Die Schweiz hat kein Instrument zur Zahlungsblockierung gegen unerlaubte Wettseiten. Banken und Kartenherausgeber sperren solche Zahlungen nicht. Was es gibt, ist die Sperrliste der Gespa mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren, gestützt auf Art. 86 bis 93 BGS — die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, das sogenannte Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Ein Vergleich, der eine ausländische Seite im Browser öffnet, sagt damit nichts darüber aus, ob die Domain in einer Woche noch erreichbar ist.
Wer die Gespa-Sperrliste prüfen will, findet sie auf der Website der Aufsichtsbehörde. Das ist der einzige offizielle Ort, an dem sich nachschauen lässt, ob eine ausländische Domain aktuell blockiert wird — und die Liste ist eine Momentaufnahme, keine dauerhafte Eigenschaft einer Marke.
Quoten und Steuern: Der Steuerfreibetrag entscheidet über die Marge
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich als solche Grossspiele. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht ab: je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für die Praxis heisst das: Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb des Freibetrags. Auf seinem Gewinn liegt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Das ist der steuerliche Teil, der die Marge nicht berührt und deshalb selten im Quotenvergleich auftaucht — und es ist der Teil, der bei einem ausländischen Anbieter anders aussieht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.
Wer die konkrete eigene Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Das ist keine Floskel, sondern der einzige Weg, weil der kantonale Freibetrag von Kanton zu Kanton abweicht und keine allgemeine Zahl ihn ersetzt.
Wer den Quotenvergleich nutzt, sollte die Limiten vorher setzen
Eine bessere Quote ändert nichts am Verlustrisiko jeder Wette. Das ist der Satz, an dem sich der ganze Vergleich misst: Von zwei Anbietern mit unterschiedlicher Ausschüttung verliert man bei beiden über die Zeit — beim einen langsamer. Eine Quote ist kein Einkommen, sondern ein Preis, und ein Preis senkt kein Risiko.
In der Schweiz setzen die Spielenden ihre Limiten selbst; der Staat gibt keine feste Einzahlungsobergrenze vor. Der Veranstalter muss aber einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen, gestützt auf Art. 87 VGS. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese 72 Stunden sind der interessanteste Satz im ganzen Spielerschutz, wenn man genauer hinsieht. Das Gesetz verlangt 24 Stunden, die Veranstalter nehmen sich drei Tage, und diese Differenz ist kein Formfehler, sondern eine Bremse mit Absicht. Wer nach einem verlorenen Abend seine Verlustlimite erhöhen will, wird drei Tage lang an die alte Zahl erinnert. Das ist die einzige Frist im Schweizer Wettangebot, die dem Spielenden zugutekommt, und sie ist der Grund, warum eine Limite, die man einmal gesetzt hat, sich nicht in derselben Nacht auflösen lässt.
Die Spielsperre ist das zweite Werkzeug. Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt, gestützt auf Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Art. 89 VGS. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, Art. 45 BGS.
Ein Hinweis, der in keinen Werbetext gehört und deshalb hier steht: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Schalter ist also nicht streng, und wer sich darauf verlässt, dass der Verkaufsposten die Hausregeln durchsetzt, verlässt sich auf eine Statistik, die dagegen spricht.
Für jemanden mit einem Verlustmuster ist die Limite das wirksamere Werkzeug, nicht der Anbieterwechsel. Der Vergleich hilft beim Preis, nicht beim Muster.
Die bewilligten Wege: Swisslos Sporttip und die Loterie Romande
Swisslos Sporttip: Der Weg für das deutschschweizer Vertragsgebiet
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019, die IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa — einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt. Das Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnhaft sind: den deutschsprachigen Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu Tessin und Fürstentum Liechtenstein.
Bei den Limiten ist Sporttip der grosszügigere der beiden Wege. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Spieler mit kleinen Einsätzen ist die untere Grenze damit kein Hindernis.
Beim Regelwerk ist Sporttip der Ort mit den meisten Sonderfällen, und sie sind für einen Quotenvergleich relevanter, als sie aussehen. Ein Livewettereignis gilt unabhängig davon, ob es live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Die Bet-Builder-Pflicht bei abhängigen Ereignissen derselben Veranstaltung wurde bereits beschrieben.
Das ist die Eigenart dieses Weges: Er ist der einzige mit einem deutschschweizer Vertragsgebiet und einer unteren Einsatzgrenze von CHF 1, und er ist zugleich der mit dem dichtesten Geflecht aus Sonderregeln. Wer Livewetten während spielentscheidender Szenen platziert, sollte wissen, dass Quote 1.00 nicht bedeutet, dass nichts passiert — sie bedeutet, dass der Einsatz zurückkommt und der Gewinn ausbleibt.
Loterie Romande Jouez Sport: Der Westschweizer Weg mit den tieferen Obergrenzen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Konstruktion wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die in einem der sechs Kantone wohnhaft sind.
Die Limiten liegen tiefer, und das ist kein Nachteil für jeden. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Bei der Auszahlungsseite beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst zwei bis zehn Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Die tiefere Obergrenze von CHF 500 je Wette ist die klarste Eigenschaft dieses Weges. Wer gross setzt, stösst hier auf eine Wand, bevor die eigene Strategie überhaupt zum Zug kommt. Wer dagegen den Verkaufsstellenweg nutzt, findet dort eine Struktur vor, die es bei Sporttip in dieser Form nicht gibt, und eine Reihe von Annahmestellen, die in der Westschweiz dicht gesät sind.
Zusammen genommen ergibt sich ein Bild, das keinen Sieger kennt und auch keinen braucht. Die beiden bewilligten Veranstalter unterscheiden sich nicht in der Bewilligungsart, sondern in einem Bündel praktischer Grössen: untere Einsatzgrenze, obere Einsatzgrenze, Vertragsgebiet, Gewinnhöchstgrenze und Zugang über Annahmestellen. Wer in Zürich wohnt, hat keine Wahl. Wer in Freiburg wohnt, auch nicht. Und genau das ist die Antwort auf die Frage, die ein Quotenvergleich im Ausland beantwortet: Hier entscheidet zuerst der Wohnort und erst danach die Quote.
Ausländische Seiten: Nachschlagen erlaubt, Schweizer Schutz nicht
Die folgenden Portale sind ausländische Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie haben keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und ihre Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Eine ausländische Lizenz — aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land — entfaltet in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Diese Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen schweizerischen Rechtsweg, und für die Nutzung gilt einzig ihr eigenes Regelwerk.
Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat. Sie wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren, Art. 130 BGS. Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Ein Schweizer Schutz- und Fair-Play-Standard existiert nicht.
Die acht Portale werden im Vergleich an denselben Kriterien gemessen wie die bewilligten Veranstalter — Bewilligung, Limiten, Regelwerk, Spielerschutz — und die Bewilligungsspalte fällt bei allen gleich aus.
AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, und die Schweiz kennt hier keinen Schutzweg: kein Anschluss an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Eine im Ausland genannte Lizenz ist nicht belegt und hätte in der Schweiz nach Art. 4 BGS ohnehin keine Wirkung.
Für einen Quotenvergleich ist die Bewilligungslage das entscheidende Feld, und hier steht nichts, was sich mit den zwei bewilligten Veranstaltern vergleichen liesse. Wer die Seite nachschlägt, sollte die Bewilligungsfrage in den eigenen Bedingungen des Anbieters prüfen, bevor er dort Geld einzahlt.
Wer sein Konto bei den bewilligten Veranstaltern führt, verliert bei AmunRa nichts.
Boomerang Bet: ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet tritt als ausländischer Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung auf. Es besteht keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Eine im Ausland genannte Lizenz ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Die Bewilligungsspalte bleibt damit leer, und keine Quote dieser Seite ist gegen eine Schweizer Quote abwägbar. Wer die Seite prüfen will, findet die Angaben zu ihrer Lizenz in ihren eigenen Bedingungen — und nicht in einer Schweizer Quelle, weil es keine gibt.
Der Name verspricht eine Rückkehr. Bei den Bewilligungen kehrt nichts zurück.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz liegt nicht vor, das Schweizer Sperrregister ist nicht angeschlossen, ein schweizerischer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden. Eine ausländische Lizenz ist nicht belegt und hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung.
An denselben Kriterien gemessen wie die bewilligten Veranstalter, fällt Wettigo allein in der Bewilligungsfrage durch — und die Bewilligungsfrage entscheidet darüber, ob es überhaupt etwas zu vergleichen gibt. Wie der Anbieter seine Quoten stellt, lässt sich ohne Schweizer Bewilligung nicht gegen das Schweizer Angebot aufrechnen.
Wer in der Schweiz ein Konto führt und hier spielt, hat an diesem Portal keinen Bedarf.
Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen schweizerischen Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste der Gespa per DNS blockiert werden. Eine im Ausland genannte Lizenz ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Damit gilt für Rainbet dasselbe wie für die übrigen Portale dieser Gruppe: Der Vergleich mit den bewilligten Veranstaltern endet bei der Bewilligung, weil dort die eine Seite nichts vorzuweisen hat. Wer die Seite nutzt, spielt ausschliesslich nach ihrem eigenen Regelwerk, und gegen dieses Regelwerk steht kein Schweizer Instanzenweg.
Gegen einen bewilligten Veranstalter verliert Rainbet nur eine Zeile. Es ist die erste.
BassBet: ohne Schweizer Bewilligung
BassBet ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz besteht nicht, es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen schweizerischen Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Eine ausländische Lizenz ist nicht belegt und hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Geltung.
Wer in der Schweiz wetten will, findet hier keine Anbindung an den Schweizer Schutz. Für die Bewilligungsfrage gibt es auch keine Zwischenstufe: Entweder ein Anbieter hat die Veranstalter- und Spielbewilligung, oder er hat sie nicht.
An BassBet ist nichts zu prüfen, was über die Frage der Bewilligung hinausginge.
Pribet: ohne Schweizer Bewilligung
Pribet tritt als ausländischer Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung auf. Es besteht keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, und die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wie bei allen Anbietern dieser Gruppe bleibt der Vergleich mit den bewilligten Veranstaltern auf der Bewilligungsfrage stehen. Wer seinen Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet oder in einem Westschweizer Kanton hat, hat zwei Wege mit vollem Schutz — und keinen Grund, sich für einen dritten ohne ihn zu entscheiden.
Die Bewilligung ist der einzige Wert in der Spalte. Sie fehlt.
Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz liegt nicht vor, das Schweizer Sperrregister ist nicht angeschlossen, ein schweizerischer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann über die Sperrliste der Gespa blockiert werden. Eine ausländische Lizenz ist nicht belegt und hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung.
Der Name verweist auf eine Casino-Umgebung, und das ist ein Hinweis darauf, womit sich ein solches Portal typischerweise finanziert. Wetten und Casino sind in der Schweiz getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln; ein Casino-Angebot ersetzt keine Sportwettbewilligung, und ein ausländisches Casino-Angebot ersetzt auch keine Schweizer.
Wer Quoten vergleichen will, braucht eine Bewilligung, keine Spielhalle im Namen.
HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet gehört zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen schweizerischen Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Nach denselben Kriterien gemessen wie die bewilligten Veranstalter, bleibt bei HighFlyBet nur die Feststellung, dass die Schweiz hier keine Zuständigkeit kennt. Ein Vergleich der Quoten mit Swisslos oder der Loterie Romande sagt nichts über die Qualität dieser Seite, weil die Vergleichsbasis fehlt.
Ein hoher Flug endet ohne Bewilligung dort, wo er begonnen hat.
Wer welchen Weg nimmt
Der Vergleich führt nicht zu einem Sieger, sondern zu vier Lesern mit vier Antworten. Das ist die eigentliche Ausbeute der Rechenarbeit.
Wer in einem deutschschweizer Kanton, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat genau einen bewilligten Weg, und die Auswahl beschränkt sich auf die Frage, ob Sporttip zu seinem Spielverhalten passt. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, hat ebenfalls einen. Für diese beiden Gruppen ist die Diskussion über ausländische Portale eine akademische Frage mit einem praktischen Haken: Der Weg ist eine Stunde entfernt, die Domain in einer Woche vielleicht nicht mehr erreichbar, und dazwischen steht kein Schweizer Instanzenweg.
Wer vor allem kleine Einzelwetten spielt, findet bei Sporttip die untere Grenze von CHF 1, die den Einstieg ohne Umweg erlaubt. Wer in der Westschweiz grösser setzen will, stösst bei Jouez Sport auf CHF 500 je Wette, und das ist die Grenze, an der sich entscheidet, ob dieser Weg überhaupt in Frage kommt. Das ist keine Bewertung der Quoten, sondern eine Bewertung der Passung, und sie kommt vor jeder Quotenrechnung.
Wer viel und häufig spielt, für den zählt die Ausschüttungsquote am stärksten, weil sich eine Margendifferenz über viele Wetten summiert. Für diesen Leser lohnt die Kehrwertrechnung auf dieselbe Begegnung auf beiden Portalen — und die Erkenntnis, dass der Ertrag der Übung in Prozentpunkten gemessen wird und nicht in Franken. Wer selten und klein spielt, hat von dieser Rechnung fast nichts, weil die Differenz in seiner Bilanz nicht sichtbar wird.
Wer ein Verlustmuster bei sich kennt, sollte den Anbieter nicht als erste Stellschraube behandeln. Die Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage, die vor der ersten Sporttip-Teilnahme gesetzt werden muss, die 72 Stunden, die eine Erhöhung blockieren, und die Spielsperre mit dem schweizweiten Register sind die Instrumente, die an dieser Stelle greifen. Im Abschnitt zu den Limiten vor der ersten Wette steht, wie sie sich setzen und wieder lösen lassen.
Und wer sich für ein ausländisches Portal entscheidet, trifft eine Entscheidung über den Rechtsrahmen, nicht über die Quote. Ob eine Seite mit einer Lizenz aus Curaçao oder Malta die besseren Zahlen stellt, ist eine Frage, die sich ohne Schweizer Bewilligung nicht an das Schweizer Angebot anschliessen lässt. Was bleibt, ist eine Rechnung ohne Anspruch: die Zahlen lesen, die Regeln lesen, und das Risiko ohne Schweizer Rechtsweg selbst tragen. Mehr ist an dieser Stelle nicht zu haben, und weniger wäre unredlich.
Häufige Fragen
Wie funktioniert das Cash-Out bei Sporttip?
Bei Sporttip können Sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn oder live einen Cash-Out nutzen. Dies ist ausschliesslich online möglich. Es handelt sich um ein vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, das sich nach der Ausführung nicht rückgängig machen lässt. Eine Garantie, dass für jeden Markt ein Cash-Out existiert, gibt es nicht.
Was passiert mit einer Livewette, wenn das Ereignis bereits entschieden ist?
Wenn Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen sie mit einer Quote von 1.00. In spielentscheidenden Situationen, etwa bei Elfmetern, Roten Karten oder Entscheidungen des Videoschiedsrichters, kann Swisslos Wetten ebenfalls mit der Quote 1.00 werten. Die Livewette ist zudem unabhängig von einer tatsächlichen Live-Übertragung des Spiels.
Wie kombiniere ich bei Sporttip mehrere Ereignisse desselben Spiels?
Voneinander abhängige Wettereignisse einer Sportveranstaltung können Sie bei Sporttip ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Sollte Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne Nutzung dieser Funktion annehmen, behält sich der Anbieter das Recht vor, die gesamte Kombinationswette für ungültig zu erklären und den eingesetzten Betrag an Sie zurückzuerstatten.
Wie kann ich den Sporttip-Kombiboost für meine Wetten nutzen?
Der Kombiboost steht online für Prematch-, Live- und Systemwetten zur Verfügung, wenn Sie mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je 1.50 oder höher treffen. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt gestaffelt bis zu 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Beachten Sie, dass Einsatz und Erhöhung jeweils limitiert sind.
Was passiert mit meiner Wette, wenn ein Sportereignis abgesagt wird?
Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem geplanten Beginn oder innerhalb eines Turniers nachgeholt, gilt die Wette als ungültig. Bei Einzelwetten erhalten Sie Ihren Einsatz zurück. In einer Kombinationswette wird die betreffende Voraussage mit der Quote 1.00 bewertet und die Wette entsprechend neu berechnet.
Quoten – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
