Sportwetten-Apps in der Schweiz: zwei zugelassene Wege, zehn Anbieter im Vergleich
Auf dem Schweizer Wettmarkt gibt es genau zwei Apps mit Bewilligung, und beide gehören einem Veranstalter, der die Kantone selbst betreiben. Wer nach der besten Sportwetten-App sucht, sucht deshalb nicht unter zwanzig Bewerbern, sondern entscheidet zuerst, in welchem Kanton er wohnt. Alles andere folgt daraus.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Veranstaltern wurden gegen die öffentlich einsehbaren Unterlagen der Gespa und der beiden Veranstalter geprüft.
Was eine Wett-App auf dem Touchscreen leisten muss
Ein Smartphone ist kein kleiner Laptop mit besserem Akku. Wer eine Wette im Zug zusammenstellt, hält das Gerät mit einer Hand, tippt mit dem Daumen und schaut alle paar Sekunden auf die Gleisanzeige. Was auf dem Bildschirm eines Rechners grosszügig wirkt, wird hier zur Fingerübung.
Genau daraus entstehen die Kriterien, an denen sich Wett-Apps in der Schweiz messen lassen müssen. Der Wettschein muss erreichbar bleiben, während man im Wettprogramm blättert. Quoten müssen sich beim Wechsel zwischen Live-Markt und Wettschein aktualisieren, ohne die Auswahl zu verlieren. Und die Bestätigung einer Wette muss so eindeutig sein, dass niemand zwei Minuten später rätselt, ob der Einsatz nun steht oder nicht. Sporttip löst das unter anderem damit, dass sich online zusammengestellte Wetten per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen lassen — ein Umweg, den man auf dem Sofa nie braucht und an der Bahnhofstrasse schätzt.
App oder Mobilversion: die Wahl, die zuerst ansteht
Wer auf dem Telefon wetten will, hat bei Swisslos zwei Wege zum selben Konto: die Sporttip App für iOS und Android oder die Mobilversion im Browser. Beide Wege führen zu demselben Spielerkonto, derselben Verlustlimite und derselben Spielsperre. Der Unterschied liegt nicht im Angebot, sondern im Verhalten des Geräts.
Eine installierte App meldet sich selbst zurück. Push-Meldungen bringen das Ergebnis einer Langzeitwette auf den Sperrbildschirm, auch wenn die Seite längst geschlossen ist. Wer das nicht will, schaltet es ab — die Funktion ist ein Angebot, keine Eigenschaft des Kontos. Die Mobilversion dagegen verlangt nichts vom Gerätespeicher und ist von jedem fremden Telefon aus erreichbar, ohne dass man sich dort anmelden muss. Für ein Konto, das man nur gelegentlich öffnet, ist das der bequemere Weg; für jemanden, der jedes Wochenende ein paar Wetten abgibt, ist die App die klarere Sache.
Wichtig ist, was beide Wege nicht unterscheiden: Die Limiten, die man vor der ersten Wette setzen muss, gelten überall gleich. Eine App, die sich grosszügiger anfühlt als die Webseite, ist dieselbe App mit anderem Gehäuse.
Die Wahl zwischen App und Mobilversion wird oft als Geschmacksfrage verkauft. Sie ist eine Frage der Haltung zum eigenen Konto: wie oft man es öffnet, und ob man dabei gestört werden will.
Registrierung, Konto und Identitätsprüfung in der App
Ein Spielerkonto bei einem Schweizer Veranstalter entsteht nicht in zwei Minuten. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Dieser Vorgang ist der Filter, der die Schweizer Apps von fast allem unterscheidet, was man im Netz sonst findet. Er sitzt vor der ersten Wette, nicht danach. Wer sich anmeldet, gibt seinen Namen, sein Geburtsdatum und seinen Wohnort preis, und zwar gegenüber einem Veranstalter, der die Kantone hinter sich hat. Das ist lästig und es ist der Punkt, an dem die meisten ausländischen Angebote leer ausgehen: Sie fragen nicht, wer man ist, und sie dürfen es auch nicht.
Für Menschen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben oder häufig wechseln, ist dieser Punkt die entscheidende Einschränkung. Ein Konto in der App setzt voraus, dass man hier wohnt.
Push-Meldungen und was sie aus einer Wette machen
Wenn das Telefon klingelt, weil ein Tor gefallen ist, ist die Wette schon entschieden — aber nicht immer. Eine Push-Meldung zum Zwischenstand ist Information. Eine Push-Meldung, die zum Nachlegen drängt, ist Werbung. Beide sehen auf dem Sperrbildschirm fast gleich aus.
Die BGS verbietet aufdringliche Werbung und Werbung, die sich an Minderjährige oder an gesperrte Personen richtet; Werbung für ein Spiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist eine Straftat und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Diese Regeln gelten für den Veranstalter mit Bewilligung. Ein ausländischer Anbieter, der seine App mit Aktionshinweisen zupflastert, steht unter keiner dieser Vorschriften.
Praktisch heisst das: Push-Meldungen in einer bewilligten App sind ein Werkzeug, das man einschalten und ausschalten kann, und die Auswahl lohnt sich. Wer ein Nachrichtenfenster auf dem Sperrbildschirm als Anstoss zum Wetten erlebt, sollte es abschalten. Das Konto bleibt bestehen, die Wette bleibt bestehen, nur der Anstoss verschwindet.
Wetten unterwegs im Griff halten
Die App liefert die Quoten überallhin mit. Dieselbe App liefert auch das Ergebnis. Wer sie in der Schlange an der Kasse öffnet, hat fünf Minuten, und in fünf Minuten lassen sich viele Wetten abgeben.
Sporttip setzt dem Grenzen, die man kennen sollte. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Der Veranstalter kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist ein technisches Limit, kein Verbot — aber es markiert die Grössenordnung, in der sich eine Wette auf dem Telefon bewegt.
Was eine App nicht ist: kein Kaufargument, kein Wettprogramm
Eine App ist ein Zugang, kein Angebot. Sie hat denselben Marktplatz dahinter, dieselben Quoten, dieselben Regeln zur Spielzeit wie die Webseite. Wer glaubt, über die App lasse sich ein anderes Wettprogramm erreichen, wird enttäuscht.
Die App ist auch keine Empfehlung. Dass ein Anbieter eine schön gestaltete Anwendung hat, sagt nichts darüber, ob die Quote stimmt. Die Quote ist der Preis, und über den entscheidet die Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten, nicht das Design.
Sportwetten-Apps in der Schweiz: der Vergleich der zehn Anbieter
Die Liste führt zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung und danach acht Marken, denen in der Schweiz keine Bewilligung erteilt wurde. Die beiden Gruppen stehen nicht nebeneinander auf einer Stufe: Wer eine Schweizer Bewilligung hat, darf hier Sportwetten anbieten, und wer sie nicht hat, darf es nicht.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ausgewiesen; ohne Geltung in der Schweiz |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ausgewiesen; ohne Geltung in der Schweiz |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ausgewiesen; ohne Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ausgewiesen; ohne Geltung in der Schweiz |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ausgewiesen; ohne Geltung in der Schweiz |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ausgewiesen; ohne Geltung in der Schweiz |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ausgewiesen; ohne Geltung in der Schweiz |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht ausgewiesen; ohne Geltung in der Schweiz |
Die Spalte mit der Veranstalterangabe füllt sich in der zweiten Hälfte nicht, weil dort nichts auszuweisen ist. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Geltung; Art. 4 BGS sagt das ausdrücklich. Wer die Tabelle bis zur letzten Zeile liest, hat die wichtigste Information dieses Vergleichs schon beisammen.
Was in der Tabelle nicht steht und trotzdem über die Brauchbarkeit einer App entscheidet, ist die Frage, was mit dem Geld passiert, wenn etwas schiefgeht. Bei einem Veranstalter mit Bewilligung gibt es eine Aufsicht, eine Sperrliste und einen Weg, auf dem man sich beschweren kann. Bei den acht übrigen Marken gibt es das nicht.
Wie die Rangliste zustande kommt
Eine Rangliste, die Apps nach ihrem Funktionsumfang ordnet, sagt über den Wert einer Wette nichts. Also ordnet dieser Vergleich nach etwas anderem: nach dem Weg, den das Geld nimmt, und nach der Frage, welche Zugänge einer Person überhaupt offenstehen.
Die erste Stufe ist die Bewilligung. Ohne sie bleiben alle weiteren Eigenschaften ohne Bedeutung, weil ein Streitfall keinen Adressaten hat. Die zweite Stufe ist die Passung zum Wohnort: Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone einschliesslich Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wer im Kanton Waadt wohnt, kann bei Swisslos kein Online-Konto eröffnen; wer im Kanton Zürich wohnt, kann es bei Jouez Sport nicht. Das ist keine Empfehlung und keine Benachteiligung, das ist die Aufteilung des Landes in zwei Vertragsgebiete.
Auf diesen zwei Stufen steht alles Weitere: ob Live-Wetten angeboten werden, ob es einen Cash-Out gibt, wie hoch der Mindesteinsatz ist, wie lange eine Auszahlung dauert. Diese Eigenschaften sind echte Unterschiede — aber sie entscheiden erst, wenn die ersten beiden Fragen beantwortet sind.
Platzierungen sind in diesem Vergleich keine Kaufempfehlung. Wer eine Wette abgeben will, entscheidet das selbst und nach eigenen Gründen.
Wo die Kriterien an ihre Grenze stossen
Manche Angaben lassen sich für die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung gar nicht vergleichen, weil sie in der Schweiz kein Gegenstück haben. Ein Cash-Out ist bei Sporttip ausdrücklich eine Eigenschaft des Veranstalters und nicht gesetzlich geregelt; ob eine ausländische Marke so etwas anbietet, ist ihre eigene Sache und sagt nichts über ihren Status hier.
Ein zweiter Punkt betrifft die Quote. Der Quotenschlüssel einer Wette — in der Marktsprache der Auszahlungsanteil, den ein Markt an die Wettenden zurückgibt — lässt sich aus den Einzelquoten aller Ausgänge eines Marktes rechnen. Für die Schweizer Angebote liegt er bei der Mehrheit der Wettarten über 90 %. Wo er darunter liegt, zahlt der Veranstalter weniger zurück, und das ist für einen Vielspieler eine Kostenfrage. Bei welcher Marke der Anteil vom genehmigten Angebot abweicht, ist von aussen nur über die eigene Auszahlungsrechnung zu überprüfen.
Die Grundlagen: Bonus, Zahlung und Kosten in der App
Sporttip als Marke von Swisslos hat eine Eigenheit, die man kennen muss: Es gibt keine Einzahlungsprämie im üblichen Sinn. Was es gibt, sind Verstärkungen auf den Gewinn — und die sind an Bedingungen geknüpft, die den Wert einer Wette verändern.

Der Kombiboost und was er verlangt
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-Wetten, Live-Wetten und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Das ist eine Staffel, die sich linear liest und in der Praxis nicht linear ist. Der Sprung von vier auf sieben Voraussagen bringt 15 Prozentpunkte mehr; der Sprung von zehn auf fünfzehn noch einmal 60. Wer vier Kombiwetten mit je vier Voraussagen spielt, sammelt vier kleine Aufschläge; wer eine mit fünfzehn spielt, setzt alles auf einen einzigen Wettschein. Der zweite Weg zahlt mehr in Prozent und weniger in Erwartung, weil eine Kombination aus fünfzehn Voraussagen gegen den Spieler arbeitet — jede einzelne muss aufgehen.
Quotenboosts und Profitboosts
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Satz ist der wichtigste. Ein Cash-Out ist oft die Rettung, wenn eine Wette kippt — und er kostet dann den Boost, der an ihr hing. Wer den Boost mitgenommen hat, sollte sich den Ausstieg zweimal überlegen.
Wie sich eine Wette ausrechnet
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung arbeitet gegen den Wettenden, und zwar um höchstens 5 Rappen. Bei einer Wette mit CHF 1 Einsatz ist das ein Prozent der Wette; wer oft mit kleinen Einsätzen spielt, merkt das über ein Jahr.
Ein Beispiel in Zahlen: Aus CHF 10 Einsatz und einer Quote von 2.10 ergibt sich ein möglicher Gewinn von CHF 21, davon sind CHF 11 Reingewinn. Bei einer Kombination aus zwei Voraussagen mit den Quoten 1.90 und 2.10 multiplizieren sich diese zu einer Gesamtquote von 3.99; aus CHF 10 werden also bis zu CHF 39.90, und der Reingewinn liegt bei CHF 29.90. Das ist der Betrag, den eine gewonnene Wette zurückzahlt, und er sagt nichts darüber, ob sie gewinnt.
Zahlung und Auszahlung
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben wird. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz genug, dass man sie nicht aus dem Gedächtnis einhalten wird.
Das Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, wobei ein Mindestbetrag von CHF 20 gilt und in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich sind; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Zwei Gratisauszahlungen im Jahr sind grosszügig für ein Konto, das man selten leert, und knapp für eines, das nach jedem Gewinn auszahlen will. Die 3 % ab der dritten Auszahlung sind kein Drama — aber wer regelmässig kleine Beträge abzieht, zahlt dafür, dass das Geld den Anbieter verlässt.
Warum es keine Paypal-Option für Wetten gibt
Anonymous Zahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; eine Kreditvergabe an Spielende ist verboten. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Wer die Zahlungsart wechseln will, muss also zuerst klären, welche Kanäle der Veranstalter überhaupt führt — und ob sie zu seinem eigenen Konto in der Schweiz passen. Eine anonyme Zahlungsmöglichkeit jedenfalls wird niemand finden.
Was in den Grundlagen steckt, wenn man eine App auswählt
Wer aus dem Bisherigen eine App wählen will, braucht kein Kriterienraster, sondern drei Antworten. Erstens: Darf ich hier überhaupt ein Konto eröffnen? Zweitens: Was kostet mich eine Wette, wenn ich gewinne und wenn ich verliere? Drittens: Was gilt für mein kantonales Steueramt?
Was eine App von der Webseite unterscheidet — und was nicht
App und Webseite teilen sich in der Schweiz ein Konto. Sie teilen sich die Limiten, die Sperre, das Guthaben und die Fristen. Sie unterscheiden sich in der Art, wie sie Aufmerksamkeit verlangen.
Für die Kosten einer Wette sind sie identisch: Dieselbe Quote gilt auf dem Telefon wie am Rechner. Wenn eine App ihre Quoten anders darstellt als die Webseite, ist das ein Fehler, kein Angebot.
Sportarten und Wettarten: die geschlossene Liste
In der Schweiz darf nicht auf alles gewettet werden. Die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten; nur Sportereignisse dürfen überhaupt Gegenstand einer Wette sein. Wetten auf das Wetter, auf die Politik oder auf eine Fernsehsendung sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, E-Sport taucht darin nicht auf. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Das ist die Kehrseite der Freiheit, die man auf einer ausländischen Plattform findet. Wer dort auf eine Ecke in der 88. Minute wettet, findet dafür im Schweizer Programm nichts. Wer das nicht braucht, verliert nichts.
Steuern: was ein Gewinn in der Schweiz kostet
Gewinne aus in der Schweiz erlaubten Grossspielen — zu denen die Sportwetten zählen — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton».
Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt, indem man den Gewinn deklariert. Ein durchschnittlicher Wettender bleibt weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer über einen Anbieter ohne Bewilligung spielt, sollte vorher bei seiner kantonalen Steuerverwaltung fragen. Für alle Steuerfragen gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Die Rechtslage: nur mit Bewilligung eines der zwei Veranstalter
Wett-Apps für Sport in der Schweiz werden nicht von einer Bundesbehörde konzessioniert, sondern interkantonal. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, und werden von der Gespa beaufsichtigt. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist dafür nicht zuständig: Sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos.

Eine Bewilligung braucht immer zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist der Satz, an dem sich alles entscheidet. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land — hat hier keine Geltung.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Anbieter: Es gibt keine weiteren. Wer eine seriöse Übersicht sucht, stösst auf zwei Namen und danach auf eine Sperrliste.
Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne.
Vertragsgebiete: wohnen entscheidet
Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient die sechs Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer im Kanton Genf wohnt, findet bei Sporttip kein Konto. In der Westschweiz ist die Loterie Romande kein Ersatz, sondern die einzige Tür.
Das ist die Eigenheit dieses Marktes, die man in keinem Vergleich zweier ausländischer Buchmacher findet: Die Auswahl hängt am Wohnort, nicht am Geschmack. Umgekehrt gilt: Wen die Geografie in eines der beiden Gebiete stellt, hat auch keine Wahl zu treffen.
Wer ein Konto eröffnen darf
Die Anforderungen sind knapp und nicht verhandelbar. Mindestens 18 Jahre. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet. Keine bestehende Spielsperre. Nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Minderjährige werden online nicht zugelassen.
Was die Bewilligung nicht abdeckt
Die Bewilligung deckt Sportwetten ab, mehr nicht. Ob eine Wette einen Rückkaufswert hat, wenn es schiefgeht, steht nicht im Gesetz: Cash-out ist ausdrücklich eine Eigenschaft des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab. Er kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Wer den Ausstieg nimmt, tauscht einen unsicheren höheren Betrag gegen einen sicheren kleineren — das ist der ganze Mechanismus, und es ist erstaunlich, wie selten er ausgesprochen wird.
Live-Wetten und die Regeln zur Spielzeit
Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine Entscheidung dafür hat. Das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Zwei Regeln zur Spielzeit sollte jeder kennen, der live wettet. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Und bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten.
Der letzte Punkt hat es in sich. Wer während eines Elfmeters auf ein Tor wettet, erfährt unter Umständen, dass die Wette zum Einsatz zurückkam. Nicht verloren, aber auch nicht gewonnen. Und das ist keine Ausnahme, sondern die Regel für eine Situation, die jedem Live-Wetter bekannt vorkommt.
Voneinander abhängige Ereignisse und der Bet Builder
Wettaussagen derselben Sportveranstaltung, die voneinander abhängen, lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Wenn der Veranstalter eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion annimmt, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Das erklärt, warum eine Kombination aus «Sieg Mannschaft A» und «mehr als 2.5 Tore im selben Spiel» an manchen Orten gar nicht zusammengeht. Die beiden Aussagen hängen voneinander ab, und ein Veranstalter kann sie nicht getrennt bepreisen, ohne sich selbst zu unterlaufen.
Was passiert, wenn ein Ereignis abgesagt wird
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Tournaments — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00.
Die Quote 1.00 ist der Punkt, an dem eine Kombination asynchron wird. Eine zurückbezahlte Voraussage verkleinert die Gesamtquote nicht einfach; sie verschwindet aus dem Produkt. Eine Kombination aus vier Voraussagen zu je Quote 2.00 zahlt statt des 16-Fachen dann nur noch das Achtfache, und der Einsatz bleibt derselbe. Die Wette, die wegen eines abgesagten Spiels «zurückgezahlt» wurde, ist in Wirklichkeit eine andere Wette geworden.
Der Anbieter ohne Bewilligung und die Sperrliste
Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch faire Spielkontrolle.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen. Gesperrte Domänen werden innert Stunden ersetzt — ein Mechanismus, den die Gespa Domain-Hopping nennt und zu dem sie unter anderem Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 führt sie auf der Liste.
Eine Sperrliste, die sich selbst überholt, sagt etwas über ihre Wirkung: Sie verhindert nicht, dass jemand einen Anbieter ohne Bewilligung findet. Sie verhindert nur, dass er ihn über eine bekannte Adresse erreicht.
Spielerschutz: was in der App eingebaut ist
Die Limiten, die eine Schweizer Wett-App kennt, setzt der Spielende selbst. Der Staat verlangt keine feste Obergrenze für Einzahlungen, sondern dass der Veranstalter von jedem Konto Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangt. Wer die Limite selbst festlegt, hält sich eher daran, weil sie die eigene Zahl ist.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden und was sie wert sind
Gesetzlich muss eine Erhöhung nach 24 Stunden wirksam werden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die drei Tage sind keine Schikane. Sie sind die Zeitspanne, in der die meisten Impulserhöhungen den Weg zurück in die Ernüchterung finden.
Die Untergrenze von CHF 1’000 für Menschen unter 21 Jahren ist dabei die interessanteste Zahl der ganzen Regelung. Sie ist keine Empfehlung und kein Verbot; sie ist eine Obergrenze, die sich nicht anheben lässt. Dass der Gesetzgeber sie nur für Jüngere vorsieht, liest sich als Eingeständnis: Wer unter 21 ist, soll sich die Zahl nicht selbst wählen können.
Die Spielsperre und das gemeinsame Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das Register ist der einzige Mechanismus auf dieser Seite, der über den einzelnen Anbieter hinausgeht. Es erfasst überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren, und die Eintragung wirkt nicht nur gegen die eigene App, sondern gegen das bewilligte Spiel in der ganzen Schweiz. Eine freiwillige Sperre kann nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle beteiligt ist. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wer eine Pause braucht, findet sie in der App. Wer wissen will, wie lange sie hält, findet die Antwort in den Bedingungen des Veranstalters und nicht im Willen, mit dem er sie gesetzt hat.
Ein Hinweis zur Kontrolle an Verkaufsstellen
Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer diese Zahl liest, sollte sie nicht als Anklage gegen die Verkäufer verstehen — sondern als Grund, den eigenen Nachweis nicht an der Kasse zu erwarten. Die Kontrolle, die trägt, ist die im Konto.
Was ausländische Apps an Schutz nicht mitbringen
Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und kennt keinen Schweizer Rechtsweg. Wer dort spielt, hat bei einem Streit keinen Adressaten in der Schweiz, und die ausländischen Gewinne sind nach kantonaler Praxis unter Umständen steuerbar — der Kanton Thurgau behandelt solche Gewinne als volles Einkommen.
Das ist die Rechnung, die man aufmachen sollte, bevor man eine schönere Oberfläche gegen einen Bewilligungsstatus eintauscht. Es gibt keinen Grund, von vornherein von «der sicheren Wahl» zu sprechen, in keine der beiden Richtungen. Es gibt Unterschiede, und sie haben Preise.
Wie Sporttip und Jouez Sport in der App auftreten (die zugelassenen Anbieter)
Swisslos Sporttip: Basler Veranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist die eines Grossspiels: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa.
Zum Vertragsgebiet gehören die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das ist die grösste zusammenhängende Fläche, die ein Schweizer Wettanbieter bedienen darf.
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Webseite oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 Quote und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen.
Weniger sichtbar, aber für die Rechnung wichtiger: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Diese Zahl ist der eigentliche Unterschied zu jedem ausländischen Anbieter, und sie steht in keinem Bonusvergleich. Wer bei Sporttip wettet, zahlt einen Teil seines Einsatzes an Sportverbände und Kantone. Ob das ein Argument ist, muss jeder selbst entscheiden — es ist aber ein Argument, das nur auf dieser Seite der Grenze existiert, und der Rückgang von CHF 122 auf CHF 109 Mio. zeigt, wohin die Spielenden abwandern.
Bemerkenswert ist zudem, wie eng die Freiwilligkeit bemessen ist. Der Kombiboost liest sich wie ein Geschenk; tatsächlich ist er eine Staffel, die erst bei fünfzehn Voraussagen die volle Höhe erreicht — einer Zahl, bei der die Kombination selbst zur Hauptschwierigkeit wird.
Loterie Romande Jouez Sport: sechs Kantone, 2’350 Verkaufsstellen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Bewilligung ist dieselbe Art Grossspiel-Bewilligung wie die von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, unter Aufsicht der Gespa. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne.
Zur Grösse: Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Für ein Territorium von sechs Kantonen ist das eine Dichte, die in der Deutschschweiz ihresgleichen sucht — und sie erklärt, warum der QR-Code für in der App zusammengestellte Wetten in der Westschweiz näher liegt als anderswo. Wer ohnehin an einer Verkaufsstelle vorbeikommt, kann den Wettschein dort einlösen, statt ihn online abzuschliessen.
Für einen Anbieter mit einem Sechstel der Kantone ist das eine beachtliche Präsenz. Der Vergleich zweier Veranstalter mit unterschiedlich grossen Vertragsgebieten endet schnell bei der Zahl der Zugangspunkte, und dort steht die Westschweizer Veranstalterin besser da, als ihre Kantonszahl vermuten lässt.
Bleibt die Einschränkung, die für beide gilt und beide trennt: Wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, kann bei Jouez Sport kein Online-Konto führen. Die 2’350 Verkaufsstellen helfen ihm nicht, weil das Konto am Wohnort hängt und nicht am Weg zur Arbeit.
Was die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung sind — und was sie nicht sind
Bei diesen acht Anbietern steht jeweils «ohne Schweizer Bewilligung». Das ist kein Ausschlusskriterium für die Erwähnung, sondern der Grund dafür: Schweizer Spielende treffen sie, und ein Vergleich, der sie verschweigt, wäre unvollständig.
Gemeinsam ist allen acht: keine Schweizer Bewilligung, eine nicht ausgewiesene Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Ihre Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden und werden dann per DNS gesperrt. Bei jedem Verfahren gegen einen solchen Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.
Sportaza: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg
Sportaza gehört zu den Marken, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Weder eine Veranstalterbewilligung noch eine Spielbewilligung unter dem BGS ist ausgewiesen; eine ausländische Bewilligung, wo sie denn bestünde, hätte in der Schweiz keine Geltung. Eine Verbindung zum gemeinsamen Sperrregister besteht nicht.
Wer die Marke dennoch prüfen will, findet in ihren eigenen Bedingungen und auf der Sperrliste der Gespa die zwei Stellen, an denen sich ihr Status klären lässt.
In diesem Vergleich steht Sportaza nicht wegen eines Produkts, sondern wegen seines Status. Und der Status ist die einzige Angabe, die über den Wert einer Wette hier entscheidet.
Bruce Bet: ohne Bewilligung, ohne Registeranschluss
Bruce Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Veranstalterbewilligung oder Spielbewilligung unter dem BGS liegt nicht vor, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hätte hier keine Wirkung. An das Schweizer Sperrregister ist die Marke nicht angeschlossen.
Die Marke fällt nicht durch eine Besonderheit auf, sondern durch das Fehlen einer Bewilligung.
Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, trägt das Risiko eines Verfahrens gegen den Anbieter mit. Einsätze und Gewinne können darin eingezogen werden. Das ist keine Warnung, sondern der Stand der Regeln.
Coolzino: ohne Bewilligung, mit Sperrlistenrisiko
Coolzino ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Mustergültig fehlt beides: die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung unter dem BGS. Die Bewilligung ist nicht ausgewiesen. Eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister besteht nicht.
Ihre Domäne kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Dass eine Sperre per DNS umgangen werden kann, macht sie nicht wirkungslos — sie verschiebt nur, wer sie zu spüren bekommt.
Ein Anbieter, dessen Status von einer Sperrliste abhängt, ist kein Ort für ein Konto, das über Jahre bestehen soll.
WirWetten: deutschsprachige Marke ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten richtet sich mit seinem Namen an deutschsprachige Spielende und tritt in der Schweiz dennoch ohne Bewilligung auf. Eine Veranstalterbewilligung oder Spielbewilligung unter dem BGS ist nicht ausgewiesen. Ein Anschluss an das gemeinsame Sperrregister besteht nicht.
Ein deutscher Name ist keine Schweizer Bewilligung. Das ist der einzige Punkt, an dem diese Marke in diesem Vergleich auffällt: Sie liest sich vertraut und ist es nicht.
Wer sie prüfen will, klärt zuerst ihren Bewilligungsstatus, nicht ihr Wettprogramm.
20Bet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
20Bet gehört zur Gruppe der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung unter dem BGS liegt nicht vor; eine ausländische Bewilligung hätte nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Der Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt.
An das Konto ist keine Schweizer Aufsicht geknüpft, und im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg.
Das ist die ganze Auskunft, die dieser Vergleich über 20Bet geben kann — und sie reicht, um die Entscheidung zu strukturieren.
BetFury: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Aufsicht
BetFury tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Weder eine Veranstalter- noch eine Spielbewilligung unter dem BGS ist ausgewiesen. Eine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister besteht nicht, und Schweizer Spielende haben bei dieser Marke keinen Rückgriff auf eine hiesige Aufsicht.
Wer dort gewinnt, klärt die Steuerfrage mit seiner kantonalen Steuerverwaltung, weil ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbar sein können.
Der Vergleich endet bei BetFury dort, wo er bei allen acht endet: bei einer Bewilligung, die fehlt.
HornetBet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg
HornetBet gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung unter dem BGS ist nicht ausgewiesen und hätte als ausländische ohnehin keine Wirkung. Kein Anschluss an das gemeinsame Sperrregister. Kein Schweizer Rechtsweg.
Die Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Mehr als den Status gibt es zu dieser Marke in der Schweiz nicht zu sagen, und der Status ist die ganze Auskunft.
N1 Bet: ohne Bewilligung am Ende der Liste
N1 Bet steht am Ende dieser Übersicht und teilt mit den sieben vor ihm das entscheidende Merkmal: keine Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalter- oder Spielbewilligung unter dem BGS ist nicht ausgewiesen, ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht.
Wie bei den übrigen Marken dieser Gruppe können Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Wer den Vergleich bis hierher gelesen hat, kennt den einen Satz, der über diese acht Marken zu sagen ist, und die Reihenfolge, in der dieses Wissen angewendet wird: erst die Bewilligung, dann der Wohnort, dann alles andere.
Was die Bewilligung für den Einzelnen bedeutet
Die Frage, welche App die beste ist, hat in der Schweiz keine Rangfolge zur Antwort, sondern eine Weiche. Zwei Veranstalter teilen sich das Land, und der Wohnort entscheidet, welcher davon überhaupt in Frage kommt. Wer im Kanton Zürich wohnt, findet bei Sporttip ein Konto; wer im Kanton Waadt wohnt, bei Jouez Sport. Innerhalb des jeweiligen Gebiets ist die Wahl zwischen App und Mobilversion eine Frage der Bequemlichkeit und ändert an den Kosten einer Wette nichts.
Für die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Weiche, nur eine Warnung mit Preisschild. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, ein Bewilligungsstatus, der nicht ausgewiesen ist, und ein Sperrlistenrisiko für die Domäne. Wer eine schönere Oberfläche sucht und dafür den Adressaten im Streitfall aufgibt, hat kein Geschäft gemacht.
Der Teil, den man leicht übersieht, ist der eigene Beitrag. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage stehen vor der ersten Wette, eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden, und die unbefristete Spielsperre wirkt über den Anbieter hinaus. Diese Werkzeuge sind in einer bewilligten App vorhanden, und sie sind der Teil der Entscheidung, der auch nach der Anmeldung noch in der eigenen Hand liegt.
Häufige Fragen zu Sportwetten-Apps in der Schweiz
Woran erkennt man, welche Sportwetten-App die beste ist?
An der Bewilligung zuerst, am Wohnort danach. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus. Erst wenn diese zwei Fragen beantwortet sind, lohnen sich Live-Wetten, Cash-out und Mindesteinsätze als Vergleichsgrössen.
Welche Apps dürfen in der Schweiz für Sportwetten genutzt werden?
Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz und stehen nur Veranstaltern mit Bewilligung offen. Die Kantone haben deren Zahl auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Weitere bewilligte Anbieter gibt es nicht.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Konto in der App?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein abgeschlossenes Konto ist damit personalisiert und nicht übertragbar.
Wie wirken Verlustlimiten und Spielsperre in der App?
Vor der ersten Wette sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register erfasst und gilt auch für Casinos.
Gibt es in der App Live-Wetten und Cash-out?
Live-Wetten sind unter dem Geldspielgesetz erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels. Cash-out ist dagegen nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Eigenschaft des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip steht er für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten bereit, ausschliesslich online und nur als vollständiger Ausstieg.
Wie läuft die Auszahlung ab, und auf welches Konto geht sie?
Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet — anonym gibt es nicht. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Apps – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
