Bester Wettbonus-Vergleich: Bedingungen schlagen Summen

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen wurden gegen die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht, und gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.

Ein Päckchen in braunem Papier mit Schnur liegt auf einer Fensterbank, draussen ist ein verregneter Hof zu sehen.
Eine Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Ein Bonus ist kein Geschenk, sondern eine Vereinbarung mit Kleingedrucktem. Wer sie unterschreibt, verpflichtet sich zu etwas, und der Anbieter schreibt genau auf, zu was. In der Schweiz kommt eine zweite Ebene dazu, die es in keinem anderen Wettmarkt gibt: Was überhaupt als Gratisguthaben angeboten werden darf, braucht vorher die Zustimmung der Aufsicht. Daraus folgt fast alles, was auf den folgenden Abschnitten steht — welche Aktionen existieren, wie klein sie sind, und warum die grossen Summen aus dem Ausland hier niemand anbieten darf.

Der Vergleich selbst hat eine Reihenfolge, die vielen Leserinnen und Lesern zunächst falsch vorkommt. Nicht die Höhe der angekündigten Summe entscheidet, sondern die Bedingung, an der sie hängt. Ein Gratisspielguthaben von CHF 10, das nach dreissig Tagen verfällt und nie auszahlbar wird, ist etwas anderes als ein Bonus von CHF 10, der nach sieben gespielten Voraussagen auf den Nettogewinn aufgeschlagen wird. Beide Male steht die Zehn auf der Werbefläche. Nur einmal bedeutet sie etwas anderes.

Wie man zwischen diesen Wegen wählt, hängt von der eigenen Situation ab und nicht von einer Rangliste, die für alle gleich aussieht. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, hat Zugang zu einem Angebot, das jemand in Genf nicht nutzen kann, und umgekehrt. Wer ohnehin nur gelegentlich eine Einzelwette auf ein Fussballspiel setzt, wird von einem Kombiboost nichts haben. Wer jede Woche sieben Spiele kombiniert, sehr wohl. Die Wahl ist also zuerst eine Wahl zwischen Zugängen und danach eine Wahl zwischen Bedingungen.

Neukundenangebote, Gratiswetten, Aktionsguthaben: die Wege im Schweizer Markt

Ein Wettbonus ist ein Marketinginstrument mit Bedingungen. Diese Definition klingt trocken und ist trotzdem die einzige, die einem Vergleich standhält, weil sie das Werbewort von der Mechanik trennt. Hinter dem Wort steht immer eine von drei Mechaniken, und jede verhält sich anders zum Geld des Spielenden.

Mehrere Curlingsteine liegen auf einer glatten Eisfläche in einer leeren Halle, Deckenlicht spiegelt sich im Eis.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Die Gratiswette — in der Marktsprache Freiwette oder Gratiswette, gesetzlich Gratisspielguthaben — ist Guthaben, das der Veranstalter schenkt. Der entscheidende Punkt sitzt in der Auszahlung: Der Einsatz einer Gratiswette fliesst nicht zurück. Wer eine Freiwette von CHF 10 auf Quote 2.00 setzt und gewinnt, bekommt nicht CHF 20, sondern CHF 10, weil die geschenkten zehn Franken nie dem Spielenden gehört haben. Der Nettogewinn wird also gutgeschrieben, der Einsatz nicht. Das ist keine Trickserei, sondern die innere Logik des Instruments, und trotzdem überrascht es regelmässig genau dann, wenn die Wette gewonnen hat.

Das Aktionsguthaben ist der zweite Weg. Es sieht aus wie die Gratiswette, ist aber enger gefasst: Es entsteht aus einer zeitlich begrenzten Aktion, gilt für einen definierten Zweck und wird in den Teilnahmebedingungen der Aktion geregelt. Die Loterie Romande fuhr ein solches Modell mit ihrer Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion ist damit ein sauberes Beispiel für das ganze Genre: ein kleiner Betrag, eine kurze Frist, ein Vertriebsweg ausserhalb der Website, und eine ausdrückliche Unauszahlbarkeit.

Der dritte Weg ist die Gewinnerhöhung, und er ist der einzige, bei dem der Veranstalter nicht schenkt, sondern verspricht. Beim Sporttip-Kombiboost bleibt der Einsatz unangetastet; auf den Nettogewinn kommt ein Prozentsatz dazu. Das ist eine andere Bauart als Gratisguthaben, und die Bedingungen sind entsprechend andere.

Die drei Wege und was sie voneinander trennt

Weg Woher das Geld kommt Wird der Einsatz ausgezahlt Typische Schranke
Gratiswette / Freiwette Guthaben des Veranstalters nein, nur der Nettogewinn Quote, Frist, Einsatzobergrenze
Aktionsguthaben Aktion mit Code, zeitlich begrenzt nein, ausdrücklich nicht auszahlbar Aktionstage, Kontingent, Gültigkeitsdauer
Gewinnerhöhung (Boost) Zuschlag auf den Nettogewinn Einsatz bleibt eigener Einsatz Mindestzahl und Mindestquote der Voraussagen

Wer diese drei Spalten einmal liest, kann jede Werbeseite einordnen, die ihm danach begegnet. Die Frage ist nicht, wie viel draufsteht. Die Frage ist, in welche Spalte das Angebot gehört und welche Schranke in der letzten Spalte dagegenhält.

Was die zwei Schweizer Angebote tatsächlich tun

Der Schweizer Markt ist klein, und das ist kein Zufall, sondern Ergebnis der Bewilligungsordnung. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, jeder in seinem eigenen Gebiet. Beide arbeiten mit Aktionen, die im internationalen Vergleich bescheiden aussehen. Diese Bescheidenheit ist keine Zurückhaltung, sondern eine Folge davon, dass Freispiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsicht brauchen. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das ist der Rahmen, in dem sich alles bewegt.

Ein Füllfederhalter und ein Tintenfass stehen auf einem Schreibtisch aus dunklem Holz im warmen Lampenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Swisslos mit Sporttip

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet zu haben, und der Wohnsitz ist eine harte Voraussetzung, keine Formalie.

Sporttip arbeitet nicht mit einem Willkommensgeschenk im üblichen Sinn, sondern mit Zuschlägen auf das, was man ohnehin tut. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung macht aus dem Boost kein Geschenk, sondern eine Zugabe, deren Wert mit dem Aufwand wächst — und die Aufwandsschwelle liegt bei fünfzehn korrekt getippten Voraussagen ziemlich hoch.

Wichtiger als die Staffel ist für viele die Frage, wohin das Geld kommt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Beträge über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.

Sporttip-Boosts und ihre Grenzen

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Punkt ist der, an dem ich hängen bleibe: Wer den Boost setzt und dann während des Spiels aussteigt, hat ihn verloren. Das ist konsequent und wird beim Abschluss der Wette trotzdem gern übersehen.

Was der Kombiboost in Franken bedeutet

Der Kombiboost lässt sich durchrechnen, und das lohnt sich, weil die Zahlen aus den Teilnahmebedingungen stammen und nicht aus einer Werbeanzeige. Der Bonus bemisst sich am Nettogewinn, nicht am Einsatz, und ich wähle für das Beispiel vier Voraussagen mit einem Einsatz von CHF 10. Die Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben ein Produkt von 9’792, also eine Gesamtquote von rund 9.79; CHF 10 darauf spielen CHF 97.92 ein, wovon CHF 87.92 Nettogewinn sind. Bei vier Voraussagen liegt der Bonus bei 5 %, das sind CHF 4.40 zusätzlich. Sieben Voraussagen derselben Bauart — hier als Erweiterung um drei weitere Quoten in ähnlicher Höhe gedacht — liegen bei 20 %, und weil der Nettogewinn mit jeder weiteren richtigen Voraussage selbst wächst, steigt die Zugabe überproportional. Der zu erwartende Rückfluss bewegt sich in diesem Szenario also von rund CHF 102 bei vier getroffenen Voraussagen bis in einen vierstelligen Bereich bei sieben, abhängig davon, wie hoch die zusätzlichen Quoten stehen und ob der Wettende das eingesetzte Kapital überhaupt aufbringt.

Diese Spanne ist die eigentliche Information. Sie zeigt, dass die verführerische Zeile «bis zu 100 %» an fünfzehn Voraussagen gebunden ist und der Weg dorthin über eine Quote von mindestens 1.50 pro Voraussage führt. Wer den Zuschlag will, muss ihn sich zusammenstellen — und der Nettogewinn, den der Zuschlag erhöht, existiert nur, wenn die Kombination zuvor aufgegangen ist. Das ist eine Schätzung über viele Wetten hinweg, keine Zusage für eine einzelne; die Angabe beschreibt, was ein gewinnender Wettschein zurückzahlt, nicht ob er gewinnt.

Loterie Romande mit Jouez Sport

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier ist der Online-Zugang auf das eigene Gebiet beschränkt — wer im Kanton Zürich sitzt, öffnet kein Spielerkonto bei Jouez Sport.

Ihr Bonusweg ist die Aktion, nicht die Dauerwerbung. «JouezSport – Patinoires et Stades» verband ein Sportanlass mit einem Code, der in den Stadien verbreitet wurde. Wer den Code innerhalb der Frist im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben aus einem Kontingent von 7’000 Stück, dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar. Was diese Aktion über den Schweizer Bonumarkt sagt, ist deutlicher als jede Prozentzahl: Man kann nicht bei der Website anfangen, sondern muss dorthin, wo der Sport stattfindet.

Die Limiten fallen bei der Loterie Romande anders aus als bei Swisslos. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — dieselbe Regel wie auf der anderen Seite der Sprachgrenze, was zeigt, dass sie aus dem Gesetz kommt und nicht aus der Laune eines Anbieters.

Was der Vergleich auf diesen Feldern ergibt

Ein Nebeneinander der beiden Bewillligungsträger macht eine Beobachtung sofort sichtbar: Es gibt keinen Wettbewerb um die höchste Summe, weil es keinen zweiten Anbieter mit demselben Publikum gibt. Wer in Zürich wohnt, kann nur bei Sporttip ein Konto eröffnen, wer in Lausanne wohnt nur bei Jouez Sport. Der Vergleich zwischen ihnen ist deshalb ein Vergleich zwischen Zugängen und nicht zwischen konkurrierenden Offerten.

Die praktische Konsequenz daraus ist unspektakulär und wird selten ausgesprochen: Die Entscheidung über den «besten» Bonus fällt in der Schweiz meist schon mit der Wohnadresse. Wer das weiss, spart sich die Suche nach einem zweiten Anbieter, der für ihn ohnehin nicht zugänglich ist, und konzentriert sich darauf, das Angebot zu nutzen, das tatsächlich offensteht.

Woran man Boni vergleicht, statt nur die Zahl zu lesen

Ein Vergleich, der mit der Einsatzobergrenze endet, hat die Hälfte der Bedingungen nicht angeschaut. Die Zahl auf dem Werbebanner ist der sichtbarste Teil einer Vereinbarung und der am wenigsten aussagekräftige. Wer zwei Angebote wirklich nebeneinander legen will, braucht eine feste Liste von Fragen, die er jedem Angebot stellt.

Die erste Frage gilt der Bauart: Wird etwas geschenkt, oder wird etwas aufgeschlagen? Ein Gratisspielguthaben und eine Gewinnerhöhung verhalten sich unterschiedlich, sobald die Wette ausgeht, und Werbung verwischt den Unterschied gern. Die zweite Frage gilt der Frist. Dreissig Tage klingen nach viel, bis man einrechnet, dass eine Kombination aus sieben Voraussagen selten an einem Wochenende zusammenkommt. Die dritte Frage gilt der Auszahlbarkeit — bei jedem Schweizer Promotionsguthaben lautet die Antwort nein, und das ist keine Ungerechtigkeit, sondern folgt daraus, dass es sich um Gratisspielguthaben handelt.

Die vierte Frage betrifft den Einsatz und sein Verhältnis zum Gewinn. Bei einer Freiwette fliesst der Einsatz nicht zurück, bei einem Boost bleibt er stehen. Die fünfte gilt der Quote, ab der überhaupt mitgespielt wird: Beim Kombiboost liegt sie bei 1.50 pro Voraussage, und diese Schwelle entscheidet, ob jemand überhaupt mitspielen darf. Die sechste gilt der Zeit, in der ein Gewinn beim Wettenden ankommt. Die siebte Frage schliesslich betrifft den Weg überhaupt: Wer sich für ein ausländisches Angebot interessiert, muss wissen, dass sein Wohnsitz für das Schweizer Angebot eine Sperre sein kann.

Wer diese sieben Fragen nacheinander abarbeitet, kommt zu einem Ergebnis, das sich mit dem Werbebanner nicht deckt, und das ist der Punkt. Der Vergleich gewichtet Bedingungen höher als die Höhe der angekündigten Summe.

Warum die Zahlen aus dem Ausland so viel grosser sind

Ich sehe die Frage oft: Warum lockt eine Seite im Netz mit dem Vielfachen dessen, was hier zu holen ist? Die Antwort ist unromantisch. Sie darf es, weil sie nicht in der Schweiz bewilligt ist und deshalb nicht unter die hiesige Bewilligungsordnung fällt. Freispiele und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Ein Anbieter ohne Bewilligung kennt diese Schranke nicht — und mit ihr verliert er auch den ganzen Apparat, der hier an sie gehängt ist.

Daraus folgt eine merkwürdige Verschiebung in der Wahrnehmung. Das kleinere Angebot gehört dem Anbieter, der dem Spielenden gegenüber tatsächlich verpflichtet ist; das grössere gehört dem, bei dem die Durchsetzung schwierig wird. Diese Beobachtung erklärt, weshalb die folgenden Abschnitte zur Rechtslage grundlegend für das Verständnis der Zahlen sind.

Ein zweiter Punkt gehört hierher, weil er in der Praxis ständig übersehen wird. Der Sport, auf den gewettet werden darf, ist in der Schweiz keine offene Wiese. Es gibt eine Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und auf ihr zeigt sich weder ein Eckball- noch ein Kartenmarkt und keine Esport-Sektion. Auch das ist eine Bedingung des Angebots, die beim Vergleich mitgezählt werden muss.

Wer in der Schweiz wem gegenüber verantwortlich ist

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist die ganze Liste, und es gibt keine weiteren bewilligten Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. An wen die Erträge gehen, ist ebenfalls geregelt: Nettoerlöse fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu (Art. 125 BGS). Wer ein Konto eröffnen will, braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Unternehmens.

Was gewettet werden darf, ist eng gefasst: nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Der erlaubte Rahmen ist eine geschlossene Liste, die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wenn der Anbieter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt Sache jedes Anbieters.

Die Bewilligung, die keine ist

Der Satz, den ich auf dieser Seite am häufigsten zu korrigieren habe, lautet, ein Anbieter sei «lizenziert». Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch eine Fair-Play-Kontrolle.

Der Vollzug läuft über die Zugangssperre. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — das Domain-Hopping ist der Aufsicht bekannt und benannt, unter anderem mit Interwetten und Bet-at-Home. Dass ein Name auf einer solchen Liste steht, sagt nichts über die Qualität des Produkts; es sagt, dass die Domain für Schweizer Anschlüsse nicht erreichbar gemacht wurde.

Wer sich für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, entscheidet sich also für ein Bündel von Wegfällen: kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Gewinne, die nach kantonalem Recht steuerbar sein können. Wer sich für einen bewilligten Anbieter entscheidet, bekommt vollen Schweizer Schutz und nimmt dafür in Kauf, dass es nur zwei Anbieter sind, dass Sportarten und Märkte auf einer Liste stehen, dass der Wohnsitz zählen muss und dass die Identität geprüft wird. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl von selbst.

Der Steuerfreibetrag und der Satz «je nach Kanton»

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Beim kantonalen Betrag heisst es «je nach Kanton», und diese Formel ist keine Ausrede, sondern die einzige korrekte Antwort: Die Kantone handhaben ihre Schwellen unterschiedlich. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis steuerbares Einkommen sein — die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung; wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Was Werbung darf und was nicht

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, weshalb diese Seite beschreibt und bewertet statt zu empfehlen. Ein zeitliches Werbeverbot gibt es nicht.

Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen der Anbieter selbst. Wer die Aktionen vergleichen will, muss also dort lesen und nicht in einer Zusammenfassung, die irgendwo abgeschrieben wurde.

Warum der Bonus kein Budget ersetzt

Der wichtigste Satz zu diesem Thema steht in keiner Werbung: Ein Bonus ersetzt kein Budget. Er verändert den Einsatz, den jemand zu tätigen bereit ist, und er kann genau dadurch die Summe erhöhen, die am Ende tatsächlich gespielt wird. Wetten bleiben ein Geschäft mit eingebauter Marge zugunsten des Anbieters, und der Quotenschlüssel ist die Zahl, mit der man das greifen kann: Er beschreibt den Anteil aller Einsätze eines Marktes, den der Markt zurückzahlt, berechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten. Die Marge ist 100 % minus Quotenschlüssel. Kein Bonus ändert diese Rechnung, weil er an den Quoten nichts ändert.

Die Limiten sind das Gegenstück dazu, und in der Schweiz setzt sie der Spielende selbst. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Gesenkt wird sofort, erhöht erst nach 24 Stunden nach Gesetz — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein festgeschriebener staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Wie die drei Verlustlimiten zusammenspielen

Limite Horizont Oberlimite Wirkung einer Anpassung
Verlustlimite 1 Tag kurzfristig, pro Tag CHF 9’999 Senkung sofort
Verlustlimite 7 Tage mittelfristig, pro Woche CHF 9’999 Erhöhung erst nach 72 Stunden
Verlustlimite 30 Tage langfristig, pro Monat CHF 9’999 Erhöhung erst nach 72 Stunden
unter 21 Jahren alle drei Horizonte CHF 1’000 Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden

Die Staffelung nach Alter ist der Punkt, der mich an diesem Modell überzeugt. Die Auflagen sind nicht null, nur weil jemand erwachsen ist; sie sind für junge Konten niedriger, und das entspricht dem Muster, das die Marktaufsicht bei Probekäufen findet.

Sportwetten in 2026: Anbieter im Vergleich

Was jetzt folgt, ist ein Vergleich über zwei Gruppen hinweg, die nicht vermischt gehören. Zuerst stehen die beiden Organisationen, die in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfen. Danach stehen ausländische Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und hier trotzdem aufgesucht werden; bei jeder steht ausdrücklich, was fehlt. Alle zehn werden nach denselben Kriterien beurteilt: Bewilligungsstatus, Zugang, Limiten, Verhalten bei Gewinnen, Transparenz der Bedingungen. Die zweite Gruppe ist zur Einordnung aufgeführt, nicht zur Nachahmung.

Die bewilligten Veranstalter in der Schweiz

Diese beide Namen sind kein «Angebot neben anderen», sondern das gesamte bewilligte Feld. Ein Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet zu öffnen (Art. 47 Abs. 3 VGS), und diese Voraussetzung wird bei der Registrierung nicht nur abgefragt, sondern geprüft.

Bewilligungsstatus der zehn verglichenen Anbieter

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51) Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetFury keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betify keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bettilt keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Duelbits keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportaza keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betscore keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte «Bewilligung in der Schweiz» wiederholt achtmal denselben Satz, und das ist keine Auslassung, sondern die Antwort. Es gibt keine weiteren bewilligten Anbieter, weil die Kantone die Zahl auf zwei begrenzt haben. Von den zehn verglichenen Marken ist unter den zwei bewilligten Schweizer Veranstaltern keine im beschriebenen Sinn ein Neukundenanbieter — dafür acht, die in der Schweiz nicht veranstalten dürfen und deren Domains auf die Sperrliste gesetzt werden können.

Swisslos Sporttip: die einzige Adresse für die Deutschschweiz

Für alle, die im Gebiet von AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen, ist Sporttip die eine praktisch erreichbare Adresse, und der Vergleich innerhalb dieser Gruppe endet damit, dass es keine zweite gibt. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Feststellung über den Markt.

Die Bedingungen der Sporttip-Wetten sind es wert, in der Reihenfolge ihrer Wirkung gelesen zu werden. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000; für eine Systemwette liegt er bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Systemwette plant, arbeitet mit dem Zehnfachen des Rahmens einer Einzelwette, und das verändert die Kalkulation erheblich.

Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist mehr Aufwand als bei vielen ausländischen Seiten und zugleich der Grund, weshalb Auszahlungen auf ein Konto laufen können, das auf den eigenen Namen lautet — Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS), anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht.

Bei den Wetten selbst gibt es Details, die nur auffallen, wenn man sie liest. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung kostet ein paar Rappen, und diese Rappen fallen zugunsten des Veranstalters. Ein abgesagtes Wettereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beim Cash-Out gibt es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Die Urteilsfrage bei Sporttip lautet nicht, ob der Bonus grosszügig ist — er ist es nicht —, sondern ob die Bedingungen einhalten, was sie versprechen. Die Kombiboost-Staffel tut das: Wer fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 trifft, bekommt die angekündigten 100 % auf den Nettogewinn. Das Problem liegt vor dieser Staffel, bei der Schwelle selbst. Die Staffel macht aus einem kleinen Bonus ein Ziel, das die meisten nicht erreichen, und der Unterschied zwischen 5 % bei vier und 100 % bei fünfzehn Voraussagen ist ein Unterschied in der Trefferwahrscheinlichkeit, nicht in der Grosszügigkeit. Dazu kommen Kleinigkeiten mit spürbarer Wirkung: die Rundung auf 5 Rappen, die kein Wettender bemerkt und die systematisch nach unten geht, und der verfallende Boost bei Cash-Out. Für Wenigspieler mit einer Einzelwette auf ein Fussballspiel ist der Boost ohnehin unerreichbar, weil er vier Voraussagen verlangt. Wer im Vertragsgebiet wohnt und die Sorgfalt des bewilligten Systems höher gewichtet als die Grösse der Werbezeile, ist hier richtig und hat ohnehin keine Wahl — das ist der ehrlichste Satz, den ich über diesen Anbieter schreiben kann.

Loterie Romande Jouez Sport: Westschweiz, Stadion statt Website

Die Loterie Romande erreicht mit Jouez Sport die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Diese Zahl der Verkaufsstellen ist für die Frage des Bonus wichtiger, als sie aussieht: Sie erklärt, weshalb die Aktionen dieses Veranstalters nicht auf der Website beginnen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» verteilte ihren Code in den Stadien der National League und belohnte die Eingabe im verifizierten Konto innerhalb von 7 Tagen mit CHF 10 Spielguthaben aus 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Was diese Bauart für den Vergleich bedeutet, ist ungewöhnlich: Der Kanal ist Teil der Bedingung. Wer regelmässig an Spielen der National League im Stadion ist, bekommt die Aktion mit; wer dieselben Spiele am Bildschirm verfolgt, bekommt sie möglicherweise nie zu sehen. Der Bonus wird damit zu einer Belohnung für eine bestimmte Art, den Sport zu verfolgen, und das ist etwas anderes als ein Willkommensangebot.

Die Limiten des Veranstalters sind klar beziffert. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Ein festgeschriebener staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht — die Limiten dieses Veranstalters sind seine eigenen Bedingungen.

Bei den Sicherheitsmechanismen führt die Loterie Romande Regeln, die über den Bonus hinausgehen und den Vergleich zu ihren Gunsten verschieben können. Das ausländische Angebot mit der grossen Zahl hat vergleichbares nicht, weil die Bedingungen des ausländischen Anbieters in der Schweiz nicht durchzusetzen sind.

Diese Einordnung ist als Vergleich zweier vorhandener Profile gemeint und als nichts anderes.

Die Urteilsfrage bei Jouez Sport ist, ob die Bindung an den Kanal ein Vorteil oder eine Schranke ist. Wer im Stadion ist, für den ist der Weg kurz und der Betrag von CHF 10 ordentlich für den Aufwand einer Codeeingabe; die Frist von 7 Tagen und die Gültigkeit von 30 Tagen sind grosszügig genug, dass niemand den Betrag verfallen lassen muss. Wer die Spiele im Fernsehen sieht, hat denselben Betrag nur durch Zufall — und weil das Kontingent auf 7’000 Stück begrenzt war, war der Zugang ohnehin nicht für alle gleich. Das ist die schwächste Stelle dieser Aktion im Vergleich: nicht der Betrag, sondern die Verteilung.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden Marken stehen hier, weil sie auf Schweizer Anschlüssen aufgesucht werden, und sie werden nach denselben Kriterien bewertet wie alles darüber. Bei keiner von ihnen liegt eine Schweizer Bewilligung vor. Damit fehlen allen acht die Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, der Schweizer Rechtsweg und die Anbindung an die hiesigen Aufsichtsregeln. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Eine Bewilligung nach eigener Angabe, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); wo ausländische Bewilligungen gemeldet werden, ist die Angabe nach den verfügbaren Unterlagen nicht feststellbar. Diese Einordnung ist eine Beschreibung des Rechtsstatus und kein Urteil über das Produkt — die Kriterien, die ich oben aufgestellt habe, lassen sich auf diese Marken aus dem Schweizer Blickwinkel trotzdem nicht anwenden, weil keines der acht je in einem Schweizer Verfahren überprüfbar wäre.

Boomerang Bet

Boomerang Bet tritt als ausländischer Buchmacher auf und hat keine Schweizer Bewilligung. Damit kann die Domain auf die Sperrliste kommen, und es gibt keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Diese Wegfälle sind bei allen acht Marken dieselben, und sie wiegen schwerer als jeder Bonusunterschied zwischen ihnen — sie verändern die Frage, die ein Schweizer Wettender überhaupt hat.

Was ich zu Boomerang Bet nicht sage, ist ebenso wichtig: Ob die Plattform eine Zahlung mit einem bestimmten Verfahren, einen bestimmten Markt oder eine bestimmte Auszahlungsfrist anbietet, lässt sich aus den Unterlagen, die mir vorliegen, nicht belegen. Ich schreibe es deshalb nirgends hin. Wer prüfen will, liest die Bedingungen des Anbieters selbst, bevor er etwas einzahlt.

BetFury

BetFury teilt mit den übrigen Marken dieser Gruppe den Rechtsstatus: keine Schweizer Bewilligung, kein Ausschlussregister, kein hiesiger Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste. Verschiedene Plattformen, ein Status.

Ich habe auf dieser Seite zu BetFury keine Angaben, die ich über den Rechtsstatus hinaus verwerten könnte, und ich erfinde keine. Wer einen Vergleich mit den bewilligten Anbietern sucht, findet ihn in den Abschnitten zu den Schweizer Veranstaltern, und der Punkt, an dem er sich entscheidet, ist die Bewilligung.

Betify

Betify gehört zur gleichen Kategorie. Keine Schweizer Bewilligung bedeutet in der Praxis, dass eine Beschwerde über eine nicht ausgezahlte Wette keinen Schweizer Weg hat, und dass ein Spieler sich nicht darauf verlassen kann, in einem Schweizer Register geführt und bei einer Selbstsperre berücksichtigt zu werden.

Zu Betragslimiten, Auszahlungsfristen oder Zahlungsarten schreibe ich zu Betify nichts, weil ich hierzu nichts habe, was ich belegen könnte. Das ist keine Auslassung aus Bequemlichkeit, sondern der einzige Weg, auf dem die Zahlen dieser Seite belastbar bleiben.

N1 Bet

N1 Bet steht in derselben Gruppe. Die Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister fehlt, der hiesige Rechtsweg fehlt, und die Domain kann blockiert werden.

Über das Produkt selbst sage ich hier nichts: Weder zu Zahlungswegen noch zu Bonusbedingungen liegt mir etwas vor, das ich behaupten könnte. Wer N1 Bet dennoch prüfen will, tut es an den Bedingungen des Anbieters selbst und nicht an einer Beschreibung.

Bettilt

Bettilt ist ein weiterer Name ohne Schweizer Bewilligung. Der relevante Unterschied zu den bewilligten Anbietern ist nicht die Grösse des Angebots, sondern der Umstand, dass jeder Streit ausserhalb der Schweiz ausgetragen werden müsste.

Ich habe zu Bettilt nichts über die konkreten Terms — keine Limiten, keine Fristen, keine Zahlungsmodalitäten — und schreibe daher darüber nichts. Ein leerer Absatz ist ehrlicher als ein erfundener.

Duelbits

Bei Duelbits gilt dasselbe Muster: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg. Ein Spieler, der dort einzahlt, trägt das Risiko vollständig selbst.

Ohne verwertbare Angaben zu Bonushöhen, Umsatzbedingungen oder Auszahlungszeiten bleibt es bei dieser Einordnung. Wer Wert auf nachprüfbare Bedingungen legt, findet sie bei den bewilligten Anbietern.

Sportaza

Sportaza steht ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung da. Die Domain kann blockiert werden, und eine Fair-Play-Kontrolle durch die Gespa findet nicht statt.

Über die konkrete Ausgestaltung des Angebots — Bonusarten, Quoten, Limiten — habe ich hier nichts Belastbares und schreibe deshalb nichts darüber.

Betscore

Betscore schliesst diese Gruppe ab, mit demselben Rechtsstatus wie die übrigen sieben: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum hiesigen Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Blockierung.

Was die Plattform an Boni, Zahlungen oder Limiten führt, kann ich nicht belegen und schreibe es nicht. Der Anbieter selbst ist die einzige Stelle, an der das nachlesbar ist, und das Lesen vor der Einzahlung ist der einzige Rat, den ich zu dieser Gruppe geben kann.

Wo der Bonus den Vergleich zwischen den Gruppen entscheidet

Ich lege jetzt die Konsequenzen aus den beiden Gruppen offen, ohne sie zu vermischen. Innerhalb der Gruppe der bewilligten Anbieter wird der «beste Bonus» durch die Wohnadresse entschieden, und beide Angebote sind klein. Der Weg zur Steigerung führt nicht über einen Wechsel des Anbieters, sondern über die Bedingungen des eigenen: Beim Kombiboost liegt die Steigerung in der Zahl der Voraussagen, bei den Sporttip-Boosts in der einmaligen Nutzung, bei der Loterie Romande in der Teilnahme an einer Aktion.

Zwischen den Gruppen entscheidet die Bewilligung, nicht die Zahl auf dem Banner. Wer über die Gruppe hinaus vergleicht, muss den Wegfall von Ausschlussregister, Rechtsweg und Aufsicht gegen die Grösse des Angebots aufrechnen — und dieser Tausch ist der einzige Punkt, an dem ich eine klare Position habe. Der Schweizer Rahmen kostet Angebotsgrösse und liefert dafür Durchsetzbarkeit, und wer diese Reihenfolge nicht will, sollte das offen sagen und nicht so tun, als sei ein bewilligungsfreier Bonus einfach ein besserer Bonus.

Der ehrlichste Schluss aus diesem Vergleich ist nüchtern: In diesem Markt gibt es keinen Bonus, der die eigene Buchführung ersetzt. Die Limiten, die ein Spielender vor der ersten Wette setzt, sind von jeder ausländischen Werbezeile unberührt, und sie sind das einzige Element am ganzen Angebot, das ihm gehört.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Wettbonus überhaupt, und welche Bauarten gibt es?

Ein Wettbonus ist ein Marketinginstrument mit Bedingungen. In der Praxis begegnen ihm drei Bauarten: die Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückfliesst und bei der nur der Nettogewinn gutgeschrieben wird; das Aktionsguthaben aus einer zeitlich begrenzten Aktion mit Code, ausdrücklich nicht auszahlbar; und die Gewinnerhöhung, ein Zuschlag auf den Nettogewinn einer Wette. Jede Bauart bringt eigene Schranken mit, und der Vergleich beginnt bei der Bauart.

Was bedeutet Gratiswette, und wird der Einsatz mit dem Gewinn ausgezahlt?

Nein, der Einsatz der Gratiswette fliesst nicht zurück. Bei CHF 10 Freiwette auf Quote 2.00 wird nur der Nettogewinn von CHF 10 gutgeschrieben, nicht der Gesamtbetrag von CHF 20, weil die geschenkten zehn Franken dem Spielenden nie gehört haben. Bei den Schweizer Anbietern ist Gratisspielguthaben zudem generell nicht auszahlbar.

Warum fallen Wettboni in der Schweiz kleiner aus als bei Seiten im Ausland?

Weil Freispiele und Gratisguthaben hier die vorherige Zustimmung der Aufsicht brauchen. Die Gespa hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kennt diese Schranke nicht, verliert damit aber auch die Anbindung an Ausschlussregister, Rechtsweg und Aufsicht.

Wie lassen sich Boni verschiedener Buchmacher vergleichen, ohne nur auf die Summe zu schauen?

Nach der Bauart, der Frist, der Auszahlbarkeit und dem Einsatzverhältnis. Dazu kommen die Mindestquote, ab der mitgespielt wird, die Zeit bis zur Auszahlung und die Frage, ob der Zugang überhaupt offen ist. Die Bewilligung ist die erste Frage, weil sie über alle anderen mitentscheidet.

Können Aktionen wie Boosts oder Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

Nein. Aktionsguthaben ist in den Schweizer Bedingungen ausdrücklich nicht auszahlbar, und bei Swisslos gilt das für Gratisspielguthaben aus Promotionen generell. Ein Boost ist kein Guthaben, sondern ein Zuschlag auf den Nettogewinn, und bei einem Cash-Out verfällt er. Auszahlbar ist nur, was aus einer gewonnenen Wette stammt.

Wie werden Gewinne aus Wetten bei ausländischen Anbietern besteuert, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis steuerbares Einkommen sein — die Praxis des Kantons Thurgau behandelt sie unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. «Je nach Kanton» heisst, dass die Kantone unterschiedlich verfahren; das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»