TWINT-Wetten in der Schweiz – was die zwei zugelassenen Veranstalter wirklich bieten
Stand: 29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande sowie gegen die Angaben der Gespa zum Geldspielgesetz.

Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit TWINT sucht, stösst auf zwei völlig verschiedene Angebotsgruppen. Auf der einen Seite stehen Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — die einzigen Veranstalter, die hierzulande überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Auf der anderen Seite eine lange Reihe ausländischer Seiten, die mit schnellen Auszahlungen, Gratiswetten und derselben Bezahlmethode werben, ohne in der Schweiz eine Bewilligung zu besitzen. Das ist keine Auswahl zwischen ähnlichen Produkten. Es ist eine Wahl zwischen zwei Rechtsräumen, und jeder von beiden kostet den Wettenden etwas anderes.
Der wichtigste Satz dieses Textes steht deshalb gleich am Anfang: Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Wer bei einem Anbieter ohne solche Bewilligung einzahlt, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schlichtungsstelle und im Streitfall keinen hiesigen Rechtsweg. Wer bei einem der beiden zugelassenen Veranstalter spielt, zahlt diesen Preis umgekehrt: engere Limiten, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, ein Wohnsitzkriterium — und deutlich mehr Schutz. Beide Wege sind entscheidbar. Keiner von beiden ist die bequeme Wahl.
Spielerschutz in der Schweiz: Limiten setzen, bevor die erste Wette läuft
Bevor irgendwo Geld fliesst, steht in der Schweiz eine Eingabe. Wer sich bei Sporttip registriert, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen — das ist keine Option im Menü, sondern eine Bedingung der Teilnahme. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen. Wer eine Grenze nach oben schieben will, wartet also drei Tage, und das ist Absicht: der Abend, an dem es teuer wird, ist meist derselbe Abend, an dem die Grenze fällt.
Die gesetzliche Grundlage dieser Begrenzung steht in der Verordnung zum Geldspielgesetz: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Wer die Limite setzt, ist der Spielende selbst — nicht der Staat. Die Schweiz kennt keine gesetzliche, für alle geltende Einzahlungsobergrenze. Das ist ein Unterschied, den viele Debatten übersehen: die Grenze kommt aus dem eigenen Konto, und sie kann nur dort angepasst werden, mit Wartezeit.
Sperren: freiwillig, und dann wirklich
Wer eine Pause braucht, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren lassen. Vor Ablauf der Frist ist die Sperre nicht aufhebbar, und wer trotzdem anruft, erfährt genau das. Eine unbefristete Spielsperre geht weiter: Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos, Online-Casinos eingeschlossen, bis hinüber ins Fürstentum Liechtenstein. Ein Register, das alle Anbieter sehen, ist mehr wert als zehn freiwillige Selbstbeschränkungen, die nur das eigene Konto betreffen.
Wer ausgeschlossen ist oder noch nicht 18 Jahre alt, hat übrigens keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das steht im Gesetz, nicht in den Bedingungen eines einzelnen Veranstalters.
Wo der Schutz endet
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt. In 200 Fällen wurde einer minderjährigen Person in 47.5 % der Fälle eine Sportwette verkauft. Fast jeder zweite Versuch war erfolgreich. Diese Zahl steht hier, weil sie zur Nüchternheit gehört: Die Kontrolle an der Theke ist nicht der zuverlässige Filter, für den sie gehalten wird, und wer in einem Kiosk mit einer Wettschein-Idee auftaucht, sollte nicht damit rechnen, abgewiesen zu werden. Die Schutzwirkung liegt damit umso stärker beim Konto — bei der Verifizierung, den Limiten und der Sperre.
Für die Frage nach der Bezahlmethode heisst das: Was auf dem Bildschirm bequem ist, ist nicht automatisch die Seite mit dem besseren Schutz. Ein Zahlungsknopf sagt nichts darüber, welche Regeln dahinter stehen.
Bonus und Gratisspielguthaben: der enge Spielraum der Konzessionierten
«Willkommensbonus», «Gratiswette», «Risikofrei-Wette» — die Vokabeln kommen aus einem Markt, in dem um Kundschaft verhandelt wird. In der Schweiz bewegt sich derselbe Wortschatz in einem engen rechtlichen Rahmen. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die Hausordnung: kein Wettlauf um Neukunden mit immer grösseren Beträgen, sondern einzelne Aktionen, die vorab genehmigt sind.
Ein Beispiel zeigt die Grössenordnung. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Zehn Franken. Nicht auszahlbar. Wer aus einem deutschen Vergleichsportal anreist, in dem dreistellige Gutschriften mit dreissigfacher Umsatzbedingung normal sind, misst hier eine andere Währung: Der Betrag ist klein, und die Aktionsdauer ist kurz.
Was ein Gratisspielguthaben wirklich ist
Der entscheidende Satz steckt in jedem dieser Angebote und wird beim Lesen meist überflogen: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Eine Gratiswette kann also einen Gewinn erzeugen, aber der Einsatz, aus dem sie stammt, wird nicht zu Geld. Bei Swisslos steht diese Regel ausdrücklich in den Bedingungen für die Online-Teilnahme, und die Loterie Romande handhabt es in ihren eigenen Bestimmungen genauso. Wer ein solches Guthaben als «CHF 10 geschenkt» liest, liest falsch. Es ist ein Guthaben für Wetten, kein Kontostand.
Beträge und Bedingungen kommen zudem ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Aktion, die auf einer Vergleichsseite steht und nicht in den Teilnahmebedingungen des Veranstalters, existiert nicht. Wer zehn Minuten in die Originalbedingungen investiert, weiss danach mehr als nach einer Stunde in Foren.
Ein weiterer Mechanismus, der nichts mit Neukunden zu tun hat, aber in dieselbe Kategorie fällt: der Kombiboost bei Sporttip. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn liegt bei 5 % für vier, 20 % für sieben, 40 % für zehn und 100 % für fünfzehn solcher Voraussagen — wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Der Sprung von 5 auf 100 Prozent sieht dramatisch aus. Fünfzehn richtig getippte Voraussagen mit Quoten ab 1.50 sind nur erst eine andere Aufgabe als vier, und wer sie löst, hat längst gewonnen, was der Boost obendrauf noch verändert.
Zahlungsabwicklung: wie Guthaben auf das Spielerkonto kommt und wie es wieder weggeht
Geld hinein, Geld hinaus. Bei den zwei Schweizer Veranstaltern läuft beides über das eigene Spielerkonto — das Wallet — und unterliegt Vorschriften, die nichts mit der bevorzugten Bezahl-App zu tun haben. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht, und Kredit an Spielende ebenfalls nicht. Wer eine Seite sucht, auf der sich Gewinne an eine beliebige Wallet-Adresse schicken lassen, sucht eine Seite ohne Schweizer Bewilligung — daran ändert die Bezahlmethode nichts, mit der die Einzahlung bequem gemacht wurde.
Aufladen bei Swisslos
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf gelingt nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die letzte Bedingung ist die interessantere: Wer kurz vor dem Maximum steht, kann nicht einfach nachladen — das Guthaben selbst ist die Schranke, nicht nur der Monatsbetrag.
Welche Zahlungsarten Swisslos im Einzelnen anbietet, steht in seinen eigenen Bedingungen. Eine davon ist dokumentiert: PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wer eine bestimmte App nutzen will, prüft vor der Registrierung, ob sie in der Aufladeliste auftaucht — die Registrierung selbst ist nicht der Moment, in dem man das herausfinden möchte.
Aufladen bei der Loterie Romande
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Auffällig sind die Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200: Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Ein Ticket ist damit ein Gutschein mit Verfallsdatum, und wer mehrere kleine Beträge auf einem Ticket bündeln wollte, kann das nicht — die Gutschrift erfolgt ganz oder gar nicht. Für Gelegenheitswettende ist das die niederschwelligste Variante, für alle anderen eine zusätzliche Schublade, in der Geld liegen bleibt.
Auszahlungen kennt die Loterie Romande in zwei Wegen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Sporttip-Wettscheinen mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 geht es auch analog: Jede Jouez-Sport-Verkaufsstelle löst sie ein, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Was Auszahlungen bei Swisslos kosten
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die 3 % treffen also nicht den Gelegenheitsspieler, sondern den, der oft kleine Beträge abzieht — genau die Gewohnheit, die ein Spielerkonto sonst attraktiv macht. Wer sein Guthaben sammelt und einmal im Jahr auszahlt, sieht die Gebühr nie.
Bei den Gewinnen greift eine eigene Schwelle. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Unterhalb der Schwelle passiert also nichts, worauf man warten müsste. Oberhalb braucht es eine hinterlegte Zahlungsverbindung — wer keine angegeben hat, klärt das besser vor dem Gewinn als danach.
Einen Punkt sollten Wettende kennen, der nichts mit der Technik zu tun hat: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Halbjahr für den Gewinn, zehn Tage für den Streit — die zweite Frist ist um ein Vielfaches kürzer, und sie läuft, während man noch überlegt.
Die Rangliste: zwei Bewilligungen, kein Anbieter mehr
Eine Rangliste braucht eine Vergleichsgrundlage, und in der Schweizer Sportwette ist diese Grundlage zuerst rechtlich und erst danach geschmacklich. Wer Sportwetten veranstalten darf, entscheidet nicht der Markt. Das Geldspielgesetz kennt die Bewilligung für den Veranstalter und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel, und beide gelten nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Verglichen wird hier also nicht, wer die schönere App hat, sondern welche der beiden Bewilligungen zum eigenen Wohnsitz passt und was die eigene Region an Produkt bekommt. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, findet dort sein Konto; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, bei der Loterie Romande. Ausserhalb dieser Gebiete gibt es für eine Schweizer Online-Wette kein Konto — bei keinem der beiden.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Ausländische Wettseiten mit Schweizer Publikum | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (etwa Curaçao, Malta, Deutschland) |
Die Tabelle liest sich kürzer, als sie aussieht. In der dritten Zeile steht kein einzelner Anbieter, sondern eine Kategorie, und genau darum geht es: Ein ausländischer Anbieter unterscheidet sich in dieser Spalte nicht von jedem anderen ausländischen Anbieter. Die Bewilligung, die er vorweisen kann, hat in der Schweiz keine Kraft. Art. 4 des Geldspielgesetzes sagt das ausdrücklich, und daran ändert weder ein Gütesiegel auf der Startseite etwas noch die Zahl der Jahre, die das Unternehmen schon existiert.
Wie eine Rangliste hier überhaupt aussehen kann
Wer zwei Kriterien anlegt — die Bewilligung und die Zahl der Märkte —, sortiert schnell und ehrlich. Die Bewilligungsspalte ist binär: bewilligt oder nicht. Die Produktspalte differenziert innerhalb der bewilligten Gruppe, weil beide Veranstalter dieselbe Bewilligungsart tragen und sich erst im Angebot unterscheiden.
Dazwischen liegt ein Qualitätsmerkmal, das keine Marketingseite erwähnt: die Marge. Jede Quote enthält sie, denn der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt. Er lässt sich aus den angebotenen Quoten aller Ausgänge eines Marktes ausrechnen: eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten. Die Marge ist 100 % minus diesen Anteil. Sie ist der Grund, warum eine Quote selten das ist, was sie auf den ersten Blick verspricht, und der Grund, warum ein Vergleich, der nur Spitzenquoten einander gegenüberstellt, systematisch das Falsche vergleicht.
Grundlagen: was bei Schweizer Sportwetten auf dem Spiel steht
Ein Wettanbieter mit einer bequemen Bezahlmethode ist zuerst ein Unternehmen mit Hausregeln, und die Hausregeln entscheiden über mehr als die Frage, wohin das Geld fliesst. Vier Grundlagen lohnen sich, bevor irgendwo ein Konto entsteht.

Erstens der Einsatz. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1; der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Obergrenze ist also kein Versprechen, sondern eine Momentaufnahme — ein Fehler, der bei hohen Quoten teuer wird, wenn der eigene Einsatz plötzlich nicht mehr angenommen wird.
Zweitens die Person. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist die klassische Integritätsregel und sie ist ernst gemeint: der eigene Mannschaftskamerad auf der anderen Seite der Quote.
Drittens die Registrierung. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande gilt dasselbe Prinzip in ihren eigenen Worten: Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, ein Konto pro Person, eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite und in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Ein Beweis, der vier Monate gültig ist, ist ein Beweis, der regelmässig neu erbracht werden muss.
Viertens die Wette selbst. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Definition entscheidet über Märkte, ohne dass sie in der Quotenübersicht steht. Wer auf ein Ergebnis tippt und dabei an das Ende des Spiels denkt, denkt an eine andere Wette als die, die auf dem Schein steht.
Dazu kommt die technische Seite der Livewette. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Das ist keine Willkür, sondern die technische Konsequenz daraus, dass eine Livequote nur so lange eine Quote ist, wie das Ergebnis offen ist.
Und schliesslich der Cash-Out, den viele für eine Selbstverständlichkeit halten. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist zudem tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sporteignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Aussteigen ist also möglich — aber nur ganz, nur online, nicht überall, und zu einem Preis, den der Anbieter festlegt.
Eine Feinheit zur Kombinationswette fehlt noch, weil sie regelmässig zu Diskussionen führt. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wenn zwei Tipps zum selben Spiel in einer Kombi stehen und die Kombi verschwindet, ist das die Erklärung — und der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.
Rechtslage: was eine Schweizer Bewilligung umfasst und was nicht
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK: Diese Behörde beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Die Zuständigkeit ist wichtig, weil sie zeigt, wie eng der Kreis gezogen ist — für Sportwetten gibt es genau eine Aufsicht, und sie führt eine kurze Liste.

Eine Bewilligung braucht den Veranstalter und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Der letzte Halbsatz ist der ganze Punkt. Ein Anbieter mit einer Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat in der Schweiz keine Zulassung — nicht mit einer kleineren, nicht mit einer eingeschränkten, sondern mit gar keiner. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Bestraft wird der Veranstalter, nicht die Spielerin; das Bundesamt für Justiz sagt es ausdrücklich. Wer bei einer unbewilligten Seite spielt, begeht also keine Straftat — trägt aber das Risiko, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können, und hat weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.
Der Bewilligungskreis ist ein geschlossener
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt, und damit ist die Auswahl nicht durch Marketing, sondern durch Recht bestimmt. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Wer eine zusätzliche Schweizer Bewilligung sucht, sucht vergeblich. Die Nettoerlöse gehen übrigens an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen, was den Rahmen erklärt — hier wird nicht ein privater Markt reguliert, sondern ein öffentlicher Zweck beliefert.
Zur Blockierung: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt für dieses Vorgehen Interwetten und Bet-at-Home; bet365 steht auf der Liste. Wer nach einer Sperre bemerkt, dass dieselbe Seite unter anderem Namen wieder erreichbar ist, hat keinen Fehler gemacht und keine Lücke entdeckt: Das Nachrücken ist eingeplant, und es ist der Grund, warum eine Sperrliste allein keine Auswahlentscheidung ersetzt.
Die Sperrliste ist zugleich das Gegenstück zu einer Behauptung, die man häufig hört. Die Schweiz kennt kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unbewilligte Wettseiten. Dass eine Bank oder ein Kartennetzwerk solche Zahlungen unterbinden würde, trifft nicht zu.
Was überhaupt bewettet werden darf
Der erlaubte Markt ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026). Erlaubt sind nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- oder Kartenmärkte und eine Esport-Abteilung sucht man im Verzeichnis vergeblich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Beim Cash-Out ist die Lage anders: Er ist gesetzlich nicht geregelt, und man beschreibt ihn deshalb nur als Funktion des jeweiligen Anbieters — bei Sporttip mit den Grenzen, die oben stehen.
Die Steuer, oder: der Betrag, an dem fast niemand ankommt
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 betrug er CHF 1’070’400. Oberhalb dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb gilt sie «je nach Kanton» — eine einzelne kantonale Zahl an dieser Stelle wäre schlicht falsch. Unterhalb der Schwelle fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht; wer eine solche in Abrechnungen sucht, sucht eine Erfindung.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Dafür ist die kantonale Praxis eine andere: Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Der Gedanke ist einfach — die Steuerfreiheit knüpft an die Bewilligung, nicht an den Gewinn. Wer grenznah spielt, sollte die eigene kantonale Verwaltung fragen; für diese Frage gibt es keine allgemeine Antwort, sondern nur einen Steuerberater oder eine kantonale Auskunft.
Ebenfalls in den rechtlichen Rahmen gehört die Werbung. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Deshalb steht in diesem Text auch keine Aufforderung, irgendwo ein Konto zu eröffnen: Beschreiben und bewerten ist erlaubt, werben wäre es nicht.
Die zwei bewilligten Veranstalter und die ausländischen Seiten
Verglichen wird hier auf derselben Grundlage: Bewilligung, Spielerschutz, Bedingungen und Kosten. Die beiden Schweizer Veranstalter stehen vorne, weil sie die einzigen sind, die diese Grundlage überhaupt erfüllen; die ausländischen Seiten werden als das beschrieben, was sie sind — präsent, aber ohne Schweizer Bewilligung.
Swisslos Sporttip: die Bewilligung für ichereichs grösstes Vertragsgebiet
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa.
Das Vertragsgebiet ist der Punkt, an dem für die meisten Interessierten die Entscheidung fällt. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Wer in Genf oder Waadt wohnt, bekommt hier kein Online-Konto, und das ist keine Zumutung des Supports, sondern die Grenze der Bewilligung.
Beim Aufladen ist der Weg über das Wallet vorgezeichnet: Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und ein Wallet-Guthaben, das CHF 9’999 nicht übersteigen darf. Dokumentiert ist PostFinance Pay mit Bestätigung direkt in der App. Gleichzeitig existiert der Auszahlungsmechanismus mit der Gratisgrenze von zwei Auszahlungen pro 365 Tage und einer möglichen Kommission von 3 % ab der dritten — ein Anreiz, der klar in Richtung «seltener, dafür grösser abziehen» zeigt.
Spielerisch interessant ist der Kombiboost: mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, online, und ein Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen, mit limitiertem Einsatz und limitierter Gewinnerhöhung. Zu den Limiten kommt die Regel, dass der Höchsteinsatz von CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden kann.
Was heisst das zusammengenommen? Die Bewilligung ist so weit wie möglich, die Produktliste geschlossen, die Auszahlung an den eigenen Namen gebunden, und die Maschine für Zusatzprozente belohnt lange Kombinationen, nicht schnelle Einzelwetten. Der Nachteil liegt in der Reichweite: Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, kann die Stärken dieser Seite gar nicht nutzen, so ordentlich sie auch aufgestellt sind.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweiz, Konten mit Nachweispflicht
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Dieselbe Bewilligungsart wie Swisslos, dieselbe Aufsicht, dasselbe Grossspiel.
Der Zugang ist strenger dokumentiert als bei der Konkurrenz. Wer ein Online-Spielerkonto will, braucht Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone, und pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Ein Nachweis mit Ablaufdatum ist unbequem und gleichzeitig die Erklärung dafür, warum ein einzelnes Konto pro Person durchsetzbar ist.
Das Aufladen hat hier zwei Gesichter. Auf der einen Seite die harte Grenze von höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von ebenfalls höchstens CHF 10’000. Auf der anderen Seite die Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 — ein Jahr gültig, in einem Betrag gutzuschreiben. Die kleinen Stückelungen passen zu einem Gelegenheitspublikum, das an der Verkaufsstelle vorbeikommt, und die Pflicht zur Einmal-Gutschrift macht sie unteilbar. Wer sein Guthaben in Häppchen aufladen will, nimmt ein Ticket pro Häppchen, und jedes hat sein eigenes Jahr.
Beim Auszahlen: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 löst jede Verkaufsstelle ein, wobei bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000 ausgezahlt werden darf. Die Verkaufsstelle ist damit ein zweiter Auszahlungskanal, der nichts mit Online-Zahlungen zu tun hat — und das ist im Westen der Schweiz wörtlich zu nehmen: 2’350 Stellen sind eine Infrastruktur, die keine App ersetzt.
Was unterscheidet die beiden bewilligten Veranstalter in einem Satz? Swisslos reicht geografisch weiter; die Loterie Romande verlangt mehr Papier. Beides folgt aus derselben Bewilligungsart, und beides ist die direkte Folge davon, dass es nur zwei gibt.
Ausländische Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung: präsent, nicht zugelassen
Diese Gruppe verkauft am lautesten. Schnelle Auszahlungen, grosse Willkommenspakete, Spiele weit über die geschlossene Schweizer Liste hinaus — gegen die zwei Veranstalter wirkt sie breiter und freundlicher. Die Bewilligungsspalte bleibt trotzdem leer. Ein ausländisches Permit hat in der Schweiz keine Geltung, und die Sperrliste der Gespa mit 671 Domains Ende 2025 zeigt, dass der Gesetzgeber die Gruppe nicht ignoriert, sondern blockiert.
Der entscheidende Verlust ist nicht das fehlende Logo, sondern die fehlende Anbindung. Kein Eintrag im Schweizer Sperrregister heisst: Wer sich dort sperren lassen will, muss es bei jedem Anbieter einzeln tun — und die Sperre wirkt dann nur dort. Kein Schweizer Rechtsweg heisst: Im Streit um eine Auszahlung steht die ausländische Gerichtsbarkeit zwischen den Parteien. Gewinne sind nach kantonaler Praxis unter Umständen vollständig steuerbar, wie das Beispiel Thurgau zeigt. Und die Fairplay-Kontrolle, die hierzulande über die Bewilligungsauflagen läuft, existiert schlicht nicht.
Was dennoch für diese Seiten spricht, ist die Reichweite des Produkts: Märkte und Sportarten, die das Gespa-Verzeichnis nicht kennt. Wer genau eine solche Wette platzieren will, findet sie bei keinem der beiden bewilligten Veranstalter, weil der erlaubte Markt dort eine geschlossene Liste ist. Das ist keine Empfehlung, sondern die Beschreibung einer Nische. Die Kosten dieser Nische stehen fest: kein Schweizer Schutz, keine Sperrregisterwirkung, ein Auszahlungsweg ohne hiesige Durchsetzung. Darüber hinaus gilt für jede dieser Seiten, dass sie ihre Bedingungen selbst schreibt und dass keine Schweizer Stelle sie für die Einhaltung zur Rechenschaft zieht.
Häufige Fragen zu Wetten mit TWINT in der Schweiz
Ist TWINT als Zahlungsart für Sportwetten bei Swisslos oder der Loterie Romande vorgesehen?
Welche Zahlungsmittel ein Veranstalter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, dokumentiert ist PostFinance Pay. Bei der Loterie Romande gibt es zusätzlich Prepaid-Tickets. Wer eine bestimmte App nutzen will, prüft die Aufladeliste vor der Registrierung.
Wie schnell werden Gewinne ausbezahlt, und was geschieht oberhalb der Schwelle für die automatische Gutschrift?
Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Die Loterie Romande schreibt bis CHF 1’000 netto ins Wallet und überweist höhere Beträge auf die angegebene IBAN. Die Überweisung selbst dauert bei Swisslos 5 bis 10 Arbeitstage.
Wie sieht ein Wettbonus bei den zwei zugelassenen Veranstaltern aus, und warum gibt es nur wenige Aktionen?
Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Beispiel: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Beträge und Bedingungen kommen aus den Teilnahmebedingungen des Veranstalters, nicht aus Vergleichsseiten.
Welche Einsatz- und Verlustlimiten setzen Spielende vor der ersten Wette selbst?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Der Staat gibt keine feste Einzahlungsobergrenze vor.
Wie ist ein einzelner Gewinn besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Bis zum Freibetrag ist der Gewinn einkommenssteuerfrei und ohne Verrechnungssteuer. Ab 1.1.2026 liegt die eidgenössische Schwelle bei CHF 1’071’000, darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück. Die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nach kantonaler Praxis teils voll steuerbar.
Zahlungen – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
