Freiwetten für Neukunden im Schweizer Vergleich: zehn Plattformen, zwei mit Bewilligung
29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.

Wer heute in der Schweiz ein Wettkonto eröffnen will und dabei nach einer Freiwette sucht, landet schnell bei Bildern von vierstelligen Startguthaben und rollenden Bannern. Diese Bilder kommen von ausländischen Seiten, und für die Schweiz sagen sie nichts. Denn Gratisspielguthaben — im Gesetz genau so benannt, im Markt Freiwette oder Gratiswette genannt — darf ein Schweizer Veranstalter nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten, und die Gespa hat 2025 insgesamt 32 solcher Zustimmungen erteilt: 24 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Keine dieser Zustimmungen klingt nach einem vierstelligen Startguthaben.
Daraus folgt die eigentliche Frage. Nicht «wie hoch ist die Freiwette», sondern «welcher Weg passt zu mir». Es gibt in der Schweiz genau drei Wege zu einem Wettkonto, und sie schliessen sich praktisch aus: der Weg über Sporttip im Swisslos-Vertragsgebiet, der Weg über Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen und der Weg über eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Jeder dieser Wege hat einen anderen Preis, andere Grenzen und einen anderen Fall, wenn etwas schiefgeht.
Hier werden die drei Wege verglichen. Die Seite beschreibt die zwei bewilligten Schweizer Angebote mit ihren konkreten Bedingungen, dann zehn Plattformen nach denselben Kriterien, davon acht ausländische ohne Schweizer Bewilligung. Sie rechnet vor, was ein Gratisspielguthaben unter den Bedingungen, die die Loterie Romande zuletzt veröffentlicht hat, tatsächlich wert ist. Und sie sagt an jeder Stelle, wem welcher Weg etwas taugt.
Neukundenangebote in der Schweiz: kleine Aktionen unter Aufsicht
In der Schweiz beginnt jede Neukundenaktion mit einer Genehmigungsfrage, nicht mit einer Marketingfrage. Gratisspielguthaben fällt unter die bewilligungspflichtigen Tatbestände des Geldspielgesetzes: Der Veranstalter braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa. Eine Aktion, die dieser Zustimmung nicht entspricht, ist keine schlechtere Aktion — sie ist keine.
Die 32 Zustimmungen des Jahres 2025 sind die Zahl, an der sich alles weitere misst. Sie sagen nicht, dass es keine Freiwetten gibt. Sie sagen, in welchem Rahmen sie sich bewegen: einzelne, befristete Aktionen mit klar beschriebenem Publikum, nicht das Dauerversprechen eines Startpakets. Wer auf einer Vergleichsseite zehn Schweizer Freiwetten mit hohen Beträgen findet, liest keine Schweizer Angebote.
Die Aktion, die das Muster am saubersten zeigt, lief unter dem Namen «JouezSport – Patinoires et Stades». Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, und wer innerhalb von 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück bereit, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Man kann diese Aktion belächeln, und viele tun es. Eine Freiwette von CHF 10 ist keine Werbegabe, sie ist ein Anreiz zum Verlassen der Ränge. Nur: Die Bedingungen sind ehrlicher als bei den meisten Offshore-Angeboten, weil die Grenze der Schenkung in der Aktion selbst liegt und nicht in einem Kleingedruckten, das hinterher drei Umrechnungen verlangt. Die 30 Tage Gültigkeit und die Unauszahlbarkeit sind keine Tricks, sondern das, was ein zugelassenes Gratisspielguthaben nun einmal ist.
Wer diesen Weg nimmt, sollte den Preis also richtig verstehen: Man bekommt Spielkapital, kein Geld. Ein Gewinn, der daraus entsteht, ist ein Gewinn — das eingebrachte Guthaben selbst bleibt in der Spielkasse. Dazu unten die Rechnung.
Anders als bei einer Einzahlung, die man zurückfordern könnte, gibt es bei einem befristeten Aktionsguthaben keinen Weg zurück in die eigene Tasche. Die Frist ist die ganze Frist. Wer die Aktion in der dritten Woche liegen lässt, hat sie verloren, ohne einen Franken gesetzt zu haben.
Wie das Gratisspielguthaben entsteht und wohin es nicht geht
Der Weg zu einer Schweizer Freiwette führt fast immer über einen Code, einen Zeitraum und ein verifiziertes Konto. Das ist keine Zufälligkeit der Kampagnengestaltung, sondern die Struktur, die eine Aktion mit Zustimmung der Gespa annimmt: Sie muss einem benennbaren Publikum zugeordnet, zeitlich begrenzt und in der Menge gedeckelt sein.
Die Menge macht die Sache anders als bei einem klassischen Bonus. Bei einem ausländischen Willkommenspaket ist die Obergrenze technisch: Man zahlt ein, das Angebot rechnet, die Gutschrift kommt. Bei einem kontingentierten Schweizer Guthaben entscheidet nicht der Einsatz des Nutzers, sondern die Reihenfolge — und das ist ein fairer Massstab, weil er nicht von der Höhe der Einzahlung abhängt.
Der zweite Unterschied ist die Auszahlbarkeit. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar, und die Loterie Romande handhabt es ebenso. Das ist die schärfste Kante jeder Schweizer Willkommensförderung: Das Guthaben lebt im Spielerkonto und stirbt dort.
Was aus einer Freiwette tatsächlich herauskommt
Die Rechnung lohnt sich, weil sie die Grössenordnung endgültig festlegt. Ich nehme das Guthaben, das die Loterie Romande in ihrer Aktion ausgeschrieben hat: CHF 10, nicht auszahlbar. Ich setze es auf einen Markt mit zwei Ausgängen, beide zu Quote 1.90 — ausdrücklich ein Rechenbeispiel, kein abgelesener Kurs.
Bei diesem Paar liegt der Quotenschlüssel bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 %. Der Rest, knapp 5 %, ist der Anteil, den der Buchmacher auf diesem Markt behält. Zieht man vom möglichen Ertrag den Einsatz ab, kommt ein Nettogewinn von CHF 9 pro Guthaben heraus, wenn die Wette aufgeht — und bei einem Guthaben von CHF 10, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, ist dieser Nettogewinn der ganze Nutzen, gewichtet mit der Wahrscheinlichkeit eines Treffers.
Das heisst in einer Bandbreite: Der Erwartungswert eines einmal gesetzten Gratisspielguthabens von CHF 10 liegt unter diesen Annahmen deutlich unter dem Nennwert, grob in einer Grössenordnung von einem halben bis knapp einem Franken — die genaue Zahl hängt davon ab, welchen Ausschlag man dem Ausgang des Marktes zubilligt. Das ist keine Prognose und keine Garantie. Es ist der Mittelwert über viele gleichartige Wetten, und der einzelne Fall bleibt ein Münzwurf mit einem Vorteil für das Haus.
Wer diese Grössenordnung einmal gesehen hat, liest die Werbebilder anders. «CHF 10 geschenkt» ist ein Nennwert. Was hängen bleibt, ist deutlich weniger, und das ist nicht Betrug, sondern das Geschäft.
Grundlagen für Neukunden: Identität, Alter und Vertragsgebiet
Vor jeder Freiwette steht in der Schweiz die Kontofrage, und die lässt sich nicht umgehen. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung ein Mindestalter von 18 Jahren sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Diese letzte Zeile ist der Punkt, an dem sich der Schweizer Weg vom ausländischen am härtesten unterscheidet. Wer sich bei einer Offshore-Plattform anmeldet, füllt ein Feld «Land» aus. Wer sich bei Swisslos anmeldet, hält seinen Ausweis in die Kamera, und die Adresse wird gegengeprüft. Das ist Aufwand. Es ist auch der Grund, warum ein Schweizer Konto in einem Streitfall mehr wert ist als in einem umstrittenen Auszahlungsverfahren, in dem das Konto seit Monaten auf einem anderen Kontinent liegt.
Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Für einen Neukunden heisst das: Der Wohnsitz entscheidet über die Plattform, nicht der Geschmack. In Genf gibt es kein Sporttip-Konto, in Zürich kein Jouez-Sport-Konto. Das ist bei einem Vergleich zuerst unangenehm und danach sehr angenehm, weil es die Auswahl auf eine ernsthafte Frage reduziert: Wenn nur ein zugelassener Veranstalter für mich in Frage kommt — und im französischsprachigen Raum ist es tatsächlich so —, dann brauche ich mir über die Vergleicherei keine Gedanken zu machen.
Anders sieht es aus, wenn der Wohnsitz im Vertragsgebiet liegt und die Neugier trotzdem den ausländischen Seiten gilt. Das ist möglich. Es ist nur keine Alternative auf Augenhöhe, und im Abschnitt zur Rechtslage steht genau, was fehlt.
Das Mindestalter von 18 Jahren gilt online durchgehend, auch beim Veranstalter. Wer unter 18 Jahren ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen; einzig als Wettkämpfer an einem Wettereignis darf man ohnehin nicht auf das eigene Ereignis wetten.
Warum die Auswahl so klein ist
Die Beschränkung auf zwei Veranstalter ist kein Marktversagen, sondern eine Entscheidung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und die Loterie Romande. Es gibt keine weitere Bewilligung, die man übersehen hätte, und deshalb auch keine Liste weiterer Schweizer Anbieter, auf der ein neuer Name auftauchen könnte.
Für Neukunden bedeutet das zwei Dinge gleichzeitig. Erstens: Es gibt keinen Preiskampf um den Startguthabenbetrag. Zwei Anbieter, die in getrennten Gebieten arbeiten, haben keinen Grund, einander mit Willkommensgeld zu überbieten. Deshalb bleiben die Aktionen klein — und deshalb ist die Suche nach einer «fairen Schweizer Freiwette ohne Einzahlung» in einem Wettbewerbsmarkt, den es hier nicht gibt, so unergiebig.
Zweitens: Wer Glück mit dem Wohnsitz hat, wohnt in einem Gebiet, in dem genau ein Anbieter zuständig ist. Die Vergleichsentscheidung, die auf ausländischen Seiten drei Dutzend Karten füllt, fällt hier in einem Satz.
Woher das Geld kommt, wenn es ausgezahlt wird
Bevor man über Einsätze redet, lohnt der Blick dahin, wo das Geld das Konto wieder verlässt, weil dort die Unterschiede zwischen Konto und Konto am deutlichsten werden. Bei Swisslos zählen für die Auszahlung zunächst die Gewinne: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden sie automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Darüber werden sie bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Für das eigene Guthaben gelten strengere Regeln. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von vornherein nicht auszahlbar.
Die 3 % sind bei einem Kleinkonto kein Drama und bei einem mittleren Betrag eine echte Grösse, weil sie nicht auf den angefallenen Gewinn schlagen, sondern auf die Auszahlung. Wer den Betrag vorher kennt, kann ihn in die eigene Entscheidung einbauen. Wer ihn erst bei der dritten Überweisung entdeckt, hat taktisch schon verloren.
Aufgeladen wird das Konto ebenfalls kontrolliert
Swisslos verkauft Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, ab einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein Beispiel für die Online-Zahlungsmöglichkeit ist PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Der Mindestbetrag von CHF 20 ist die kleine Hürde, die selten erwähnt wird. Wer den Sporttip-Mindesteinsatz von CHF 1 nutzen will, muss trotzdem zuerst CHF 20 einzahlen. Das ist kein Hindernis, aber es verschiebt die Rechnung für einen Leser mit sehr kleinem Budget: Der erste Schritt ist immer eine Zwanzigernote, nicht ein Franken.
Die Loterie Romande setzt ihre Grenzen an einer anderen Stelle. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 gedeckelt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf die angegebene IBAN. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Dass beide Veranstalter bei rund CHF 10’000 pro Monat landen, ist kein Zufall. Ein festes gesetzliches Einzahlungslimit gibt es in der Schweiz nicht; die Grenzen setzt der Veranstalter in seinen Bedingungen, und beide haben sich für eine ähnliche Grössenordnung entschieden.
Der Kombiboost als das offene Gegenstück zur Freiwette
Wer in der Schweiz mehr aus einem Startkapital machen will als ein Aktionsguthaben erlaubt, findet den Hebel nicht im Bonus, sondern in der Kombination. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Das ist ein Angebot mit einer ehrlichen Mechanik: Es belohnt eine Zusammenstellung, die ohnehin Mut erfordert, und es zahlt nichts aus, bevor die Kombination trägt. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 sind 100 % Zuschlag auf einen Nettogewinn, der selten genug zustande kommt. Wer die Stufen liest, versteht sofort, welche Stufe für ihn realistisch ist.
Anders als ein Startguthaben zahlt der Kombiboost nur im Erfolgsfall und nur auf der Spitze eines Gewinns. Das ist weniger verlockend beschrieben als «100 % Bonus» und in der Sache dasselbe Angebot an Können.
Daneben stehen die Quotenboosts bei Sporttip, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Cash-Out-Vorbehalt ist der Satz, der bei jedem Boost mitgelesen werden muss. Ein Boost, den man durch das vorzeitige Schliessen einer Wette verliert, ist kein Boost mit einer Bedingung, sondern eine Wette gegen die eigene Ungeduld.
Rechtslage: zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog und eine Sperrliste
Die Schweizer Sportwette ist ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und wird von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK — die ESBK beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, und sie gilt nur in der Schweiz. Wer eine ausländische Bewilligung vorweist, hat damit in der Schweiz nichts vorgetragen.

Die kantonale Begrenzung auf zwei Veranstalter ist die Ursache der ganzen Angebotslage. Sporttip gehört der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Jouez Sport gehört der Loterie Romande, die als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne nennt, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende zählt.
Dass die Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden und 2’350 Verkaufsstellen arbeitet, während das deutschsprachige Gebiet ein Vielfaches an Kantonen umfasst, ist der nüchterne Hinweis darauf, dass hier zwei regionale Genossenschaften mit unterschiedlicher Grösse nebeneinander arbeiten. Für den Spielenden ist das ohne Bedeutung. Für die Frage, welcher Anbieter eine Aktion auch durchzieht, durchaus nicht.
Was gewettet werden darf — und was nicht
Der erlaubte Katalog ist geschlossen. Die Gespa führt die Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, und Ranking-Wetten nur dann, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte tauchen in der Liste nicht auf, und eine Esport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Diese Liste ist der Teil der Schweizer Wettlandschaft, der bei einem Vergleich ständig übersehen wird. Ein Neukunde kommt von einem ausländischen Angebot mit Dutzenden Märkten pro Spiel und findet in der Schweiz einen Sportkatalog, der ihm die kuriosen Nischenmärkte nimmt, aber auch die Wetten, auf denen viele dieser Nischenmärkte wirtschaftlich stehen. Ein Corner-Markt ist in der Schweiz nicht verboten, weil er gefährlich wäre — er ist es nicht. Er steht schlicht nicht auf der Liste.
Livewetten sind erlaubt, prematch und live, überall dort, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf einzelne Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Wetten auf Wetter, Politik oder eine TV-Show fallen dagegen komplett aus dem möglichen Angebot.
Für die Frage nach der Neukundenfreiwette heisst das: Ein Willkommensguthaben kann nur auf einen Katalog gesetzt werden, der einige der Märkte nicht enthält, die auf ausländischen Seiten als Grundlage jeder Aktion dienen. Schweizer Freiwetten sind nicht nur kleiner, sie sind auch auf weniger Märkte anwendbar.
Was ausländische Seiten von einem Schweizer Konto trennt
Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar; bei gewerbsmässigem Betrieb drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, und die Spielenden selbst werden nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Trotzdem ist die Konstellation für den Spielenden schlechter als sie klingt: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Dazu kommt der Bruch in der Infrastruktur. Ausländische Plattformen sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bieten keinen Schweizer Rechtsweg. Wer mit einer Plattform streitet, streitet vor keiner Schweizer Instanz. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dafür den Begriff Domain-Hopping.
Für Neukunden sind zwei weitere Punkte wichtiger als die Strafbarkeit, weil sie das Alltagsgeschäft betreffen. Erstens: Kein zugelassenes Schweizer Wettangebot zahlt auf ein Konto aus, das nicht auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Ein Zahlungsweg ohne Namen — anonym, per Krypto — existiert im bewilligten Schweizer Markt nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Zweitens: Ein Zahlungsblockade-Werkzeug gegen unerlaubte Wettseiten gibt es in der Schweiz nicht. Wer also liest, Banken oder Kartensysteme würden solche Zahlungen sperren, liest eine Behauptung, die es so nicht gibt.
Diese beiden Sätze gehören zusammen, weil sie die Grenze des Schutzes markieren. Der bewilligte Weg schützt dort, wo es um das eigene Konto und um die Auszahlung geht. Der Schutz endet dort, wo ein Vertragspartner ausserhalb der Schweiz sitzt.
Wie das Ausland steuerlich behandelt wird
Bei in der Schweiz erlaubten Grossspielen sind Gewinne aus Sportwetten bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; besteuert wird erst darüber. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 massgeblich bei CHF 1’071’000, für das Vorjahr lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge weichen ab, also je nach Kanton unterschiedlich. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Ein typischer Wetter bleibt weit unter dieser Grösse. Für ihn heisst das: kein Einkommenssteueranteil, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Ausländische Anbieter nehmen an der Verrechnungssteuer nicht teil. Zugleich behandelt die kantonale Steuerpraxis — das Beispiel Thurgau ist dokumentiert — Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist der Punkt, an dem ein ausländischer Gewinn, der nie besteuert aussah, in der eigenen Steuererklärung teuer werden kann. Wer diesen Weg geht, sollte vorher mit dem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung reden. Das ist allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Warum diese Seite trotzdem nichts anbietet, sondern beschreibt
Werbung für nicht erlaubtes Geldspiel ist in der Schweiz verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Werbung darf zudem nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten. Eine zeitliche Beschränkung der Werbung nach Tageszeit gibt es hingegen nicht.
Daraus folgt die Haltung dieser Seite. Sie beschreibt die ausländischen Plattformen, weil ein Leser ihnen begegnet und wissen sollte, was sie von einem Schweizer Konto unterscheidet. Sie bewirbt sie nicht, und sie nennt keine von ihnen erlaubt oder sicher.
Spielerschutz: Limiten, die der Spielende selbst setzt
Neukunden in der Schweiz sind die einzigen im Markt, die eine Sperre gar nicht brauchen, um geschützt zu sein, weil sie vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen müssen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind die eigentliche Schutzfunktion dieses Abschnitts, und es lohnt sich, sie genau anzusehen. Nach einem grossen Verlust dauert es drei Tage, bis man die Limite wieder heben darf — das heisst, der Moment, in dem man die Grenze am dringendsten verschieben möchte, liegt bereits hinter der Wartefrist. Ein Onlineshop arbeitet anders: Dort wäre die Erhöhung eine Schaltfläche mit einem Bestätigungsdialog. Eine Sperre kann jederzeit verlangt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf.
Wer diesen Satz aus dem Gesetz kennt, kann die eigene Limite ohne Bedauern konservativ setzen. Sie ist keine Erklärung für die Ewigkeit. Sie ist eine Erklärung für die nächsten drei Tage.
Die Spielsperre und ihr Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Reichweite ist der Grund, warum die unbefristete Sperre mehr ist als eine Konto-Kündigung: Sie ist eine Erklärung gegenüber dem gesamten regulierten Markt. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und ein Fachorgan ist daran beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Für einen Neukunden, der sich gerade erst registriert, klingt das alles nach einem Instrument für jemand anderen. Es ist aber das Instrument, das er sich selbst am Tag der Registrierung in die Hand gibt, bevor die erste Wette gesetzt ist und bevor die erste Limite verschoben werden möchte. Die Konten, an denen eine Sperre später nicht mehr funktioniert, sind fast immer die, an denen sie nie scharf gestellt wurde.
Was der Anbieter als Zahlungssicherung verlangt
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Das ist eine Vorschrift, keine Kulanz. Aus ihr folgt, dass es im bewilligten Schweizer Wettmarkt keinen Weg gibt, den Gewinn auf das Konto eines Freundes, einer Partnerin oder eines anonymen Dienstes leiten zu lassen.
Für Neukunden bedeutet diese Regel eine unangenehme Erkenntnis: Der Kontinhaber muss der Wettende sein. Wer das Konto mit dem Geld eines anderen auflädt, hat beim Auszahlen ein Problem, das der Veranstalter nicht lösen kann und nicht lösen darf.
Was vom Jugend- und Spielerschutz dort nicht funktioniert
Eine Zahl, die man kennen sollte, bevor man den Schweizer Verkaufsstellenschutz als streng beschreibt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Randbeobachtung, sondern der Befund einer Aufsichtsbehörde, die sich im selben Jahr für die Online-Registrierung mit Ausweiskontrolle stark macht.
Der Kontrast ist die eigentliche Information dieser Zahl. Wo die Kasse von einer Person bedient wird, die im Zweifel lieber verkauft als fischt, fehlt der Schutz an der Stelle, an der er am einfachsten wäre. Wo kein Mensch an der Kasse steht und der Ausweis durch eine Kamera läuft, greift die Kontrolle — und der Spielende hat sie nicht selbst zu verantworten.
Wer mit einem kleinen Budget anfängt, findet in diesen beiden Befunden den Rat, den die Werbung nie gibt: Eröffne das Konto online, mit geprüftem Ausweis, und lass die Limiten stehen, wie du sie am ersten Tag gesetzt hast.
Vergleich der Anbieter für Neukunden: die Plattformen im Überblick
Die folgende Einordnung stellt zehn Plattformen nebeneinander, die einem Neukunden in der Schweiz begegnen, und sie tut es nach drei Dingen, die für einen Start wichtiger sind als die Höhe irgendeines Guthabens: der Bewilligungsstatus, der Veranstalter beziehungsweise die gemeldete Bewilligung, und die Zahl der Anbieter, unter denen überhaupt gewählt werden kann.
Zwei Zeilen dieser Tabelle stehen ausser Konkurrenz, und man muss das offen sagen. Swisslos Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die beiden einzigen Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die acht weiteren Namen sind keine Alternativen auf Augenhöhe, sondern Plattformen, die ein Schweizer Neukunde beim Surfen sieht und die deshalb hier stehen — mit demselben Massstab gemessen, aber ohne Schweizer Bewilligung.
| Plattform | Bewilligungsstatus | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel, beide Teile erteilt | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel, beide Teile erteilt | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung ermittelt |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung ermittelt |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung ermittelt |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung ermittelt |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung ermittelt |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung ermittelt |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung ermittelt |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada) |
Warum diese Tabelle so kurz ausfällt, hat nichts mit der Auswahl zu tun. Es gibt in der Schweiz schlicht keine weiteren bewilligten Veranstalter, und die Aufsicht führt keine Liste von Konkurrenten, die man hätte übersehen können — sie führt eine Sperrliste der Domains, die sie blockieren lässt. Wer eine Vergleichstabelle mit einem Dutzend Schweizer Lizenzen findet, hat eine Tabelle ausländischer Websites gefunden.
Der praktische Wert der Spalte «Veranstalter oder gemeldete Bewilligung» liegt in ihrer zweiten Hälfte. Bei acht der zehn Zeilen steht dort eine Fehlanzeige oder ein kanadischer Registereintrag, der in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Das ist nicht Nebensache, sondern der Kern: Eine Bewilligung, die vor keiner Schweizer Instanz gilt, schützt auch nicht in einem Streit, den man hier führen möchte.
Die zwei Schweizer Veranstalter
Swisslos Sporttip: die einzige Option für das deutschsprachige Vertragsgebiet
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Für einen Neukunden heisst das: Liegt die Wohnadresse in einem dieser Gebiete, ist Sporttip der einzige bewilligte Weg zum Online-Wettkonto. Liegt sie in der Westschweiz, ist dieser Weg verschlossen.
Was den Einstieg betrifft, sind die Grössen klar umrissen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die letzte Hälfte dieses Satzes ist die wichtigere: Eine Systemwette über der Grenze verschwindet nicht, sie kommt gar nicht erst zustande.
Die Kontoeinrichtung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer diese Prüfung durchlaufen hat, hat ein Konto, das in einem Streitfall etwas wert ist.
Das Produkt selbst ist an mehreren Stellen enger, als ein Umsteiger erwartet. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein Anbieter muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Die Logik dahinter ist konsequent und für den Spielenden unbequem. Wer eine Livewette mitten im Spiel auflösen will, handelt zu einem Kurs, den die Gegenseite festlegt, und kein Reglement garantiert ihm diese Tür. Das ist bei Sporttip nicht schlechter geregelt als anderswo — es ist nur ehrlicher aufgeschrieben.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in diesen Sekunden noch klickt, setzt nicht auf das Spiel, sondern gegen die Uhr.
Auch bei den Grundlagen der Auswertung ist Sporttip genau. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer das liest, versteht, warum sein Auszahlungsbetrag auf den Rappen genau vorhersagbar ist und trotzdem selten dem entspricht, was der Taschenrechner zeigt.
Für abgesagte Ereignisse gilt eine klare Frist: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos, und eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Diese 26 Wochen und diese 10 Tage sind die zwei Fristen, die niemand in den AGB sucht und die im Zweifel über einen fünfstelligen Betrag entscheiden. Der Weg des Geldes ist ebenfalls an Beträge gekoppelt: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung geht der Gewinn automatisch ins Wallet, darüber wird er bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen.
Für das eigene Guthaben gilt ein gesondertes Regime. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Fazit. Der entscheidende Punkt dieses Profils ist nicht die Aktion, sondern die 3 % ab der dritten Auszahlung und die 26-Wochen-Frist für Gewinne: Beide sind keine Marketinggrössen, sondern Bedingungen, die ein regelmässiger Wetter irgendwann berührt. Wer sein Konto als Kontokonto für den Sport nutzt, mit zwei Auszahlungen im Jahr und Wallet-Gewinnen unter CHF 1’000, spürt nichts davon. Wer sein Guthaben sammelt und im Dezember alles zusammen abzieht, spürt beides.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Pendant mit engeren Geldschranken
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt die Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschwiz und 221 Mitarbeitende. Für einen Neukunden mit Wohnsitz in einem dieser Kantone ist Jouez Sport der einzige bewilligte Weg zum Online-Wettkonto — und die Westschweizer Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist der Fall, an dem sich die ganze Schweizer Freiwettensituation ablesen lässt.
Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt standen 7’000 Stück bereit, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Bemerkenswert daran ist weniger die Höhe als die Bauweise. Der Code zirkulierte in Stadien, nicht im Netz; das Publikum war damit faktisch ein Eishockeypublikum am Ort des Geschehens. Eine solche Aktion lässt sich nicht skalieren, und sie soll es offenbar auch nicht. Ein Startguthaben, das vor der Fernsehkamera beworben wird, sieht anders aus.
Die Geldgrenzen des Veranstalters sind ebenfalls klar: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die Gewinngrenze bei CHF 1’000 ist der Punkt, an dem sich der Weg verändert. Unter dieser Schwelle bleibt das Geld im Spielerkonto; darüber verlässt es das System auf die IBAN. Für einen langfristigen Wetter heisst das, dass eine Kette guter Tage das Guthaben nicht automatisch anwachsen lässt, sondern irgendwann eine Überweisung auslöst — mit allen Konsequenzen, die an einem Bankkonto hängen.
Fazit. Wer dieses Profil liest, stösst auf eine Grenze, die sich nicht wegdiskutieren lässt: Neuere und grössere Aktionen sind hier nicht zu erwarten, solange jede Gratisgutschrift durch die Aufsicht muss, und die Kopplung von Einzahlung und Wallet an je CHF 10’000 pro Monat setzt dem Konto zusätzlich einen Rahmen, den ein gelegentlicher Tipper nie spürt und ein intensiver Nutzer deutlich. Jouez Sport ist für den Westschweizer Neukunden ohne echte Alternative. Es ist nur keine, die sich durch Geld auszeichnet.
Ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung im Vergleich
Die folgenden acht Plattformen stehen hier, weil ein Schweizer Neukunde ihnen begegnet — über Werbung, über Foren, über Empfehlungen aus dem Ausland. Nach demselben Massstab gemessen wie die beiden Veranstalter, weisen sie alle dasselbe Merkmal auf: keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz. Wer sie vergleicht, vergleicht nicht zwei gleichwertige Wege.
Beim Lesen dieser Einträge ist ein zweiter Punkt festzuhalten. Die Bewertung folgt den Kriterien, die für Neukunden zählen — Bewilligungsstatus, Schutz, Rechtsweg. Was darüber hinausgeht, bleibt offen: Über die Neukundenaktionen dieser Plattformen sagt diese Seite nichts, weil sie dazu nichts sagen kann, was vor einer Schweizer Instanz Bestand hätte.
Alle acht sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, bieten keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Gewinne aus diesen Anbietern sind nach kantonaler Praxis vollständig steuerbar.
FortuneJack: neunzehn Zeichen Marketing und ein Registereintrag, der hier nichts gilt
FortuneJack ist eine der Plattformen, die bei einer Suche nach hohen Startguthaben ganz oben landen. Die Bewilligung, mit der sie auftritt, hat in der Schweiz keine Wirkung, und der Schweizer Weg zu Auszahlungen, zu Sperrlisten und zu Rekursen existiert für sie nicht. Wer dort einzahlt, schliesst einen Vertrag mit einer Gesellschaft ausserhalb des Landes, die kein Schweizer Gericht erreicht.
Was daraus für einen Neukunden folgt, ist nicht dramatisch, aber konkret. Bei einem Streit über eine Auszahlung gibt es keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden kann, und die Aufsicht kann lediglich die Domain auf die Sperrliste setzen — innerhalb von Stunden kann der Anbieter sie ersetzen. Die Aufsicht nennt das Domain-Hopping, und es beschreibt genau die Geschwindigkeit der Verschiebung.
Fazit. Der Punkt, der dieses Profil von den anderen abhebt, ist die Sperrliste: Sie ist die einzige Schweizer Antwort, die es überhaupt gibt, und sie trifft nicht den Anbieter, sondern seine Domain. Wer dort ist, entscheidet nicht zwischen zwei Angeboten, sondern zwischen einem Konto mit Schweizer Regeln und einem ohne.
Pribet: eine Bewilligung ohne Ort und ein Konto ohne Rückweg
Pribet tritt mit derselben Ausgangslage auf: keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Ein Schadenfall, der in der Schweiz vor einem Richter gehören würde, gehört hier vor niemanden.
Der Schweizer Gratisguthaben-Markt ist für einen Anbieter ohne Bewilligung kein zugängliches Terrain, und das ist die zentrale Beobachtung. Die 32 Zustimmungen, die die Gespa im Jahr 2025 erteilt hat, gingen an die Loterie Romande und an Swisslos, und keine davon an eine Plattform mit Sitz im Ausland. Wer also in der Schweiz eine Neukundenfreiwette unter Schweizer Regeln sucht, sucht sie bei einem der beiden Veranstalter und findet sie nirgends sonst.
Fazit. Das Profil zeigt den eigentlichen Verlust ausländischer Angebote: Es fehlt nicht an Märkten oder an Guthaben, es fehlt die Instanz, die im Streitfall entscheidet. Wer mit einem kleinen Einsatz spielt, mag das für ein theoretisches Risiko halten — bis zu dem Tag, an dem es das nicht mehr ist.
Rabona: eine Plattform für den, der den Rechtsweg nicht sucht
Rabona ist eine weitere ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Dieselbe Ausgangslage wie bei den vorangehenden: keine Wirkung der ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf der Sperrliste landet.
Für einen Leser, der diese Zeilen liest und trotzdem dort ein Konto erwägt, ist eine Frage nützlicher als jede Bewertung: Was geschieht mit dem Geld, wenn der Anbieter schliesst, den Vertrag ändert oder eine Auszahlung verweigert? In der Schweiz gibt es darauf eine Antwort — Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und die Spielenden selbst werden nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Es ist eine Antwort, die den Einzelnen nicht schützt, sondern nur feststellt, dass er nicht bestraft wird.
Fazit. Die Bedingung, unter der dieses Profil überhaupt Sinn ergibt, ist eine, die kaum jemand erfüllt: ein Einsatz, dessen Totalverlust den Haushalt nicht berührt. Wer sie nicht erfüllt, handelt sich mit diesem Weg mehr Risiko ein, als jede Quote ausgleicht.
WirWetten: ein deutscher Name, der über die Rechtslage nichts sagt
Der Name lässt einen deutschsprachigen Leser aufhorchen, weil er eine Verbindung zum Schweizer Markt vermuten lässt. Eine solche Verbindung ändert nichts an der Bewilligungsfrage: In der Schweiz darf nur Sportwetten veranstalten, wer eine entsprechende Bewilligung des Bundes hält, und die Schweizer Behörden haben zwei Wege abgesteckt, die nach Sprache getrennt sind. Ein Name auf «-wetten» ist keine Zulassung.
Der Massstab des Profils bleibt deshalb der gleiche: keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Und ebenfalls der gleiche bleibt die Steuerfolge: Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nach kantonaler Praxis vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer diesbezüglich unsicher ist, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Fazit. Der deutschsprachige Auftritt macht das Angebot nicht schweizerisch. Er macht es nur leichter, die eigene Sprache mit der eigenen Rechtsordnung zu verwechseln, und diese Verwechslung ist die häufigste unter Neukunden aus der Deutschschweiz.
BetOnRed: ein Konto, das kein Schweizer Konto ist
BetOnRed gehört zu den Marken, die über auffällige Werbemotive auffallen, und die auffällige Werbung ist in der Schweiz genau der Punkt, an dem die Aufsicht hinsieht. Werbung für nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet; Werbung, die irreführend ist oder sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet, ist es ebenfalls. Wer über eine solche Plattform stolpert, sieht also möglicherweise Werbung, die in der Schweiz nicht stattfinden dürfte.
Für den Neukunden ist daran eine Sache wichtig, die nichts mit Moral zu tun hat: Was nicht beworben werden darf, kann auch nicht in einem Schiedsverfahren auftauchen, das man in der Schweiz anstrengen könnte. Die Plattform bleibt erreichbar, die Werbung bleibt möglich, die Durchsetzung nicht.
Fazit. Bei diesem Profil bleibt eine Differenz, die sich nicht wegbewerten lässt: Der Schweizer Weg bezahlt seinen Schutz mit Grenzen und Aufwand, der ausländische Weg entschädigt ihn mit Freiheit und lässt den Leser die Kosten selbst tragen. Wer sich für den zweiten entscheidet, soll das wenigstens bewusst tun.
Fezbet: gross beworben, ausserhalb jeder Schweizer Zuständigkeit
Fezbet tritt wie die übrigen ausländischen Plattformen ohne Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz auf. Die Schweizer Zuständigkeit endet bei ihr an der Domain, und selbst dort nur so lange, bis die Aufsicht sie auf die Sperrliste setzt.
Hier lohnt der Blick auf eine Zahl, die für ganz Europa gilt und in der Schweiz besonders scharf ist: Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. In der Schweiz heisst das 32 Genehmigungen in einem ganzen Jahr. Ein Anbieter ohne Bewilligung steht ausserhalb dieses Verfahrens — nicht, weil er sich ihm entzieht, sondern weil das Verfahren für ihn nicht existiert.
Fazit. Was auf dem Profil steht, ist ein Verhältnis und keine Einzelheit: Wo Schweizer Aufsicht wirkt, sind die Aktionen klein und die Regeln klar; wo sie nicht wirkt, sind die Aktionen gross und die Regeln Sache des Vertragspartners. Der Unterschied steckt nicht im Guthabenbetrag, sondern in der Frage, wer ihn festlegt.
22Bet: der breite Katalog und die enge Liste der Schweiz
22Bet ist vor allem für einen sehr breiten Markt bekannt, und der breite Markt ist das Gegenmodell zum Schweizer Katalog. In der Schweiz beschränkt die Gespa-Liste die autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; Corner- und Kartenmärkte stehen nicht darauf, eine Esport-Sektion gibt es nicht, Ranking-Wetten nur unter Bedingungen, Trainingsläufe sind ausgeschlossen.
Das ergibt eine ehrliche Gegenüberstellung. Wer Vielfalt sucht, findet sie in der Schweiz nicht — und das ist keine Auskunft über den Geschmack der Aufsicht, sondern eine Folge des geschlossenen Katalogs. Wer Verlässlichkeit im Streitfall sucht, findet sie ausserhalb der Schweiz nicht. Ein Leser kann nur eines von beiden wählen, und diese Seite sagt offen, dass es dafür kein Argument gibt, das beides gleichzeitig liefert.
Dazu kommt das Steuerthema. Ausländische Gewinne nehmen an der Verrechnungssteuer nicht teil, sind aber nach kantonaler Praxis — dokumentiert für Thurgau — vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Ein nicht deklarierter Gewinn bleibt nicht unbemerkt, nur weil er im Ausland angefallen ist.
Fazit. Bei diesem Profil liegt der Gratisguthaben-Gedanke quer zur Sache. Ein Nutzer kommt für den Katalog, und wenn der Grund das Guthaben war, ist er im falschen Modell gelandet — denn im Modell Schweizer Aufsicht lässt sich das Guthaben gar nicht erst gross aufblähen.
X3Bet: Tobique (Kanada) und die Frage nach dem Ort des Vertrags
X3Bet ist die einzige der acht Plattformen, für die eine Bewilligung überhaupt gemeldet wird: Tobique in Kanada. Bemerkenswert ist, dass diese Angabe aus Quellen von Dritter Seite stammt und nicht vom Anbieter selbst, und vor allem, dass sie in der Schweiz keine Wirkung hat.
Was die gemeldete Bewilligung nicht beantwortet, ist die für einen Neukunden wichtigere Frage: Auf ein Konto in dieser Schweiz ist sie nicht gemünzt. Ein Vertragspartner in Kanada bedeutet kanadisches Recht und kanadische Gerichte, und der Schweizer Rechtsweg, an den ein Leser in einem Streit über eine Auszahlung denkt, führt zu ihm nicht. Die Sperrliste kann seine Domain entfernen, weiter reicht der Arm der Aufsicht nicht.
Fazit. Für dieses Profil zählt die Herkunft der Angabe und ihr Ort: eine Bewilligung eines Dritten, aus dritter Hand, in einem Land, dessen Gerichte über einen Schweizer Streit nicht entscheiden — das ist der Unterschied zwischen einem Registereintrag und einer Zulassung.
Für wen welche Wahl aufgeht
Wer bis hierher gelesen hat, hat zwei Wege vor sich, die nach derselben Liste bewertet sind und doch für unterschiedliche Menschen taugen. Der eine ist der Weg über einen bewilligten Schweizer Veranstalter, mit Wohnsitzprüfung, Ausweiskontrolle, einem geschlossenen Sportkatalog, selbst gewählten Verlustlimiten, Rechtsweg und Steuerfreiheit bis weit über das Erwartbare hinaus. Der andere ist der Weg zu einer ausländischen Plattform, mit breitem Katalog, grossen Versprechen und ohne jede der fünf Sicherungen.
Ich halte die Wahl nicht für schwer, aber ich halte sie auch nicht für selbstverständlich. Die Schweizer Lösung ist unspektakulär, und wer nach Spannung sucht, findet sie in den Spielen und nicht in der Kontoführung. Die Aktionen sind klein bis verschwindend, sie werden nicht durch Austausch mit anderen Anbietern aufgebessert, und wer den Westschweizer Weg nimmt, erlebt sie als seltene Geste: CHF 10, 30 Tage, nicht auszahlbar. Genau darin steckt die eigentliche Information über dieses Angebot.
Für wen also geht was auf? Drei Gruppen, so lese ich die Angaben.
Für einen Neukunden mit Wohnsitz in einem Swisslos-Kanton oder im Tessin ist Sporttip der Weg, und die Wahl ist eine Wahl ohne Alternative. Er bekommt einen Mindesteinsatz von CHF 1, einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette, den Kombiboost mit seinen Stufen von 5 % bis 100 % auf den Nettogewinn, zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr und die volle Verbindung zum Sperrregister. Wer mit kleinem Budget anfängt, setzt die Limiten am ersten Tag tief — die 72 Stunden bis zu einer Erhöhung sind danach sein Verbündeter.
Für einen Neukunden in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis ist Jouez Sport der einzige bewilligte Weg. Die Aktionen sind hier noch seltener, weil sie publiziert, zeitlich begrenzt und kontingentiert sein müssen — CHF 10 in 7’000 Stück ist das Muster, und ein Muster mit 7’000 Stück kommt nicht zu jedem, der davon hört. Für diesen Leser ist das trotzdem der Weg: bewilligt, geprüft, mit Wallet-Grenzen von CHF 10’000 für Einzahlungen und Guthaben.
Für einen Neukunden, der über eine ausländische Plattform stolpert, bleibt eine Entscheidung, die niemand ihm abnehmen kann. Diese Seite nennt diese Plattformen nicht erlaubt und nicht sicher. Sie hält nur fest, was auf dem Spiel steht: kein Schweizer Rechtsweg, kein Anschluss an das Sperrregister, Sperrliste, voll steuerbare Gewinne. Wer das trotzdem will, soll wenigstens wissen, dass er sich für einen breiten Katalog und gegen einen Ansprechpartner entschieden hat.
Was ich einem Neukunden zuerst raten würde, steht in einem Satz: Prüfe, in welchem Gebiet du wohnst, denn das entscheidet die Plattform für dich. Alles andere ist danach Feinarbeit.
Häufige Fragen
Gibt es für Neukunden in der Schweiz überhaupt Freiwetten, und wer bietet sie an?
Ja, aber nur als vereinzelte Aktion mit vorgängiger Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bewilligte Anbieter sind ausschliesslich diese beiden Veranstalter, und jede Aktion ist zeitlich begrenzt, mengenmässig gedeckelt und in ihren Bedingungen veröffentlicht.
Unter welchen Bedingungen hat die Loterie Romande zuletzt Spielguthaben gutgeschrieben?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück bereit, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?
Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet: den deutschsprachigen Kantonen, dem Tessin und Liechtenstein. Jouez Sport öffnet Konten für die sechs Westschweizer Kantone. Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?
Nicht zwingend — das Gratisspielguthaben der Westschweizer Aktion hing nicht an einer Einzahlung, sondern an einem Code, einer Frist und einem verifizierten Konto. Eine Einzahlung ist im Spielbetrieb trotzdem kaum zu umgehen: Bei Swisslos beginnt der Guthabenkauf bei CHF 20. Fremdes Geld bringt die Auszahlung zum Scheitern.
Was bedeutet es, dass Boni nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa möglich sind?
Gratisspielguthaben fällt unter die bewilligungspflichtigen Tatbestände des Geldspielgesetzes, die Gespa muss also vorab zustimmen. Das begrenzt Anzahl, Umfang und Publikum jeder Aktion und erklärt, warum Schweizer Neukundenangebote klein bleiben: 32 Zustimmungen in einem Jahr sind kein Startpaket.
Worin unterscheiden sich Neukundenaktionen ausländischer Seiten in Bezug auf Schutz und Rechtsweg?
Ausländische Bewilligungen haben in der Schweiz keine Wirkung. Solche Plattformen hängen nicht am Schweizer Sperrregister, bieten keinen Schweizer Rechtsweg und können per DNS auf die Sperrliste gesetzt werden. Verbindlichkeiten laufen gegen eine Domain, und ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis vollständig steuerbar.
Bonus – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
