Sportwetten und Steuern in der Schweiz: Der Freibetrag entscheidet, nicht der Gewinn

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie gegen die publizierten Steuerfreibeträge der ESTV.

Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.
Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Wer eine Einzelwette bei Sporttip oder Jouez Sport gewinnt, zahlt darauf keine Einkommenssteuer, solange der Gewinn unter dem Steuerfreibetrag bleibt. Ein Freibetrag ist kein Rabatt und keine Kulanz, sondern eine Grenze, und die Grenze liegt so hoch, dass sie für praktisch jeden Wettschein ohne Bedeutung ist. Genau darin liegt die Pointe dieser Seite: Die Steuerfrage, die viele Spielende beschäftigt, stellt sich fast niemandem, der sie stellt. Was sich sehr wohl stellt, ist die Herkunft des Anbieters. Ein Gewinn bei einem Veranstalter mit Schweizer Bewilligung und ein Gewinn bei einer ausländischen Plattform ohne Bewilligung sind steuerlich zwei verschiedene Dinge, und dazwischen liegt mehr als eine Formalie.

Gewinne aus Grossspielen unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag. Für die Steuerperiode 2024 nannte die ESTV «ab 1’056’601 Franken», gestützt auf die Bestimmung zu den Einkünften aus Geldspielen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Nur der Teil eines einzelnen Gewinns über der Grenze ist steuerbar. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 200’000 steuerbar. Oberhalb der Grenze greift bei Schweizer Veranstaltern zusätzlich eine Abzugssteuer, die später zurückgeholt werden kann. Unterhalb passiert nichts. Der Wettschein wandert in die Schublade, und das Einkommen bleibt einkommensteuerfrei.

Grundlagen: Einsatz, Gewinn und die drei Steuern, die sich unterscheiden lassen

Warum der Einsatz nicht das Gleiche ist wie der Gewinn

Ein Einsatz ist Aufwand. Ein Gewinn ist Ertrag. Die Schweizer Besteuerung von Sportwetten hängt an dieser Unterscheidung, und sie macht sie schärfer als viele Nachbarländer. Es gibt keine Abgabe auf den Einsatz. Kein Veranstalter führt für eine Wette einen Steuerbetrag an den Staat ab, der wie eine Umsatzsteuer auf den Wetteinsatz funktioniert. Es gibt also nichts, was in die Quote eingerechnet und über die Quote an die Spielenden weitergegeben würde, das behaupten manche Spielbanken über ihre Geräte. Bei den bewilligten Schweizer Anbietern kommt dieser Posten nicht vor.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1'000'000 (2019 bis 2022), CHF 1'038'300 (2023), CHF 1'056'600 (2024).

Was es gibt, sind drei unterschiedliche Dinge, die umgangssprachlich alle «Steuer auf den Gewinn» heissen. Erstens die Einkommenssteuer auf den Teil eines einzelnen Gewinns über dem Freibetrag. Zweitens die Verrechnungssteuer, die der Veranstalter beim Auszahlen gleich abzieht. Drittens die Steuerfolge von Gewinnen bei nicht bewilligten Anbietern, die sich wiederum anders verhält. Die erste und die zweite hängen zusammen. Die dritte nicht.

Der Steuerfreibetrag und die kalte Progression

Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und bei der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen lag bei CHF 1’000’000 in den Jahren 2019 bis 2022, bei CHF 1’038’300 im Jahr 2023, bei CHF 1’056’600 im Jahr 2024 und bei CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 beträgt er CHF 1’071’000. Die Bewegung nach oben ist System: Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode, auf Grundlage der Verordnung über die kalte Progression. Die Grenze steigt also nicht, weil die Politik Grossgewinne entlasten wollte, sondern weil der Teuerungsausgleich sie mitzieht.

Für wen ist das relevant? Wer im Lotteriebereich unterwegs ist, für den verändert sich mit jedem Jahreswechsel der Betrag, auf den er seine Planung stützt, und wer über eine Gewinnmitteilung in Millionenhöhe diskutiert, für den ist die Zahl in einem Gespräch innerhalb weniger Jahre veraltet. Die Praxis der ESTV ist an die Zahl gebunden, die für die Periode gilt, in der der Gewinn anfällt.

Der Freibetrag ist nicht überall derselbe

Die Steuerfreibeträge sind kantonal verschieden. Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600 und CHF 1’056’600 sowie 1 Mio. aus, für 2023 waren es CHF 1’038’300 und 1 Mio. Wer zum Kanton Thurgau schaut, findet dort für die Staats- und Gemeindesteuern ebenfalls CHF 1’000’000, während derselbe Gewinn bei der direkten Bundessteuer 2026 erst ab CHF 1’071’000 angetastet wird. Die beiden Steuern laufen parallel und haben verschiedene Grenzen. Ein einziger Betrag, den jemand als «den» Schweizer Freibetrag nennt, ist deshalb immer die halbe Auskunft.

Rechtslage: Die Steuerfreiheit hängt an der Bewilligung, nicht am Glück

Zwei Veranstalter, ein Bundesgesetz, eine Aufsicht

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordatsrecht seit 1. Januar 2021 gilt. Nicht die ESBK, die ist für Spielbanken zuständig. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Die eine ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Ihr Gebiet sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die andere ist die Loterie Romande, die Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet.

Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer im Kanton Zürich wohnt, findet im Angebot von Jouez Sport keine Alternative, und wer im Kanton Genf wohnt, findet sie nicht bei Sporttip. Die Wahl zwischen Schweizer Anbietern ist also nicht gross, und dort, wo sie existiert, hat sie nichts mit Vorliebe zu tun, sondern mit dem Wohnkanton.

Wer was wetten darf, und warum die Liste kurz ist

Wetten sind nur auf Sportveranstaltungen möglich. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das bewilligte Angebot ist eine geschlossene Liste, nämlich die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa (Fassung vom 10.09.2026): Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste steht, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste steht, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Ecken- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das Gesetz schränkt nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt Sache des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip umfasst es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, allerdings nur den vollständigen Ausstieg, und nicht garantiert für jeden Markt.

Diese Liste erklärt, warum ein bewilligtes Schweizer Angebot kleiner aussieht als das, was eine ausländische Plattform auf den Bildschirm bringt. Der Umfang ist nicht das Ergebnis eines schlechteren Produkts, sondern einer Bewilligungsentscheidung. Wer mehr Märkte will, bekommt sie, aber nicht innerhalb des Schweizer Bewilligungsrahmens.

Der Freibetrag in der Praxis

Die Steuerfreiheit knüpft an die Bewilligung des Veranstalters und an die Aufsicht der Gespa. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes steuerbar sind. Das klingt zunächst nach einem Vorteil, und es ist keiner. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Der Wegfall des 35-%-Abzugs ist also kein Steuergeschenk, sondern die Abwesenheit des Schweizer Verfahrens, mit dem der Abzug zurückgeholt wird. Statt eines Abzugs an der Quelle kommt eine volle Steuerbarkeit des ganzen Gewinns, nicht nur des Teils über einer Grenze.

Auch für lokale Kleinspiele gibt es eine eigene Regel: Sie sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind. Nicht bewilligte Kleinspiele sind nach der Thurgauer Steuerpraxis vollumfänglich steuerbar. Die Bewilligung entscheidet also an jeder Stelle, nicht der Betrag.

Was ausländische Plattformen für Schweizer Spielende bedeuten

Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat, hat in der Schweiz keine Kraft. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Bestraft wird die Organisation, nicht der Spielende. Dessen Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter jedoch beschlagnahmt werden, und es gibt keine Schweizer Aufsicht über die Fairness des Angebots und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele führt und bet365 als auf der Liste stehend nennt. Zahlen dieser Art lesen sich wie eine Bilanz der Aufsicht und weniger wie eine Erfolgsmeldung.

Die Antwort auf die zwei Steuerfälle

Bleibt die Frage, was ein Gewinn bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist.

Ein solcher Gewinn ist nicht verrechnungssteuerpflichtig, weil er aus einer Spielart ohne Schweizer Bewilligung stammt. Nebenbei: Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen der Verrechnungssteuer ebenfalls, weil das Gesetz nur Gewinne aus Geldspielen im beziehungsweise ausserhalb des Gesetzes unterscheidet und den Massstab an die Schweizer Bewilligung legt. Steuerlich macht die Thurgauer Praxis weder Halt noch Unterschied: vollumfänglich als Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer CHF 3’000 bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, hat steuerbares Einkommen in voller Höhe. Derselbe Betrag bei einer Sporttip-Einzelwette bleibt einkommensteuerfrei, weil er weit unter jedem Freibetrag liegt. Der Unterschied entsteht nicht durch den Gewinn, sondern durch die Bewilligung des Veranstalters.

Nur der Teil eines einzelnen Gewinns über dem Freibetrag ist steuerbar. Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig. Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen, sondern wird zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Das ist der Punkt, an dem viele die Steuer für endgültig bezahlt halten und es nicht ist.

Was der Mechanismus aus einem gewöhnlichen Wettschein macht

Was ein Gewinn von CHF 1’050’000 abwirft, sagen die 35 % nicht, und die Bundessteuer sagt es noch weniger. Beides steht offen, bis die Verrechnungssteuer auf Antrag erstattet wird, und in der Zwischenzeit hat der Veranstalter 35 % der steuerbaren CHF 50’000 einbehalten. Bei einem Schweizer Veranstalter wird dieser Betrag abgezogen und später zurückgeholt; die Höhe ist gesetzlich fixiert und keine Sache der Kulanz, und ich rechne damit, dass die meisten, die einen solchen Ausweis in Händen halten, ihn zuerst für eine Quittung halten.

Nähme man denselben Gewinn bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung an, entfiele der Abzug an der Quelle ganz. Die Steuerpflicht bliebe aber nicht aus: Nach Thurgauer Praxis ist der ganze Gewinn steuerbares Einkommen, nicht nur der Teil über einer Million. Das Modell mit zwei Schwellen gibt es nur auf Schweizer Seite. Wer im Ausland spielt, tauscht eine Grenze gegen gar keine Grenze. Das ist das eigentliche Steuerargument dieser Seite, und es hat mit dem Einsatz nichts zu tun.

Wenden wir den Mechanismus auf einen normalen Wettschein an. Ein Einsatz von CHF 100 zu Quote 2.00 bringt bei einem Treffer einen Rückzahlungsbetrag von CHF 200, also CHF 100 Gewinn. Der liegt nicht nur unter dem Freibetrag, sondern unter jedem Kantonswert der ESTV-Übersicht. Nicht annähernd steuerbar, ganz gleich, ob der Schein bei einem bewilligten oder einem ausländischen Anbieter liegt. Der Freibetrag ist, was die Steuerfrage für Wettscheine betrifft, eine Kategorie für Gewinner, die man nie trifft: Der Vorfall, den er regelt, und die Person, die ihn sucht, liegen weit auseinander.

Und der Einsatz? Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens aber CHF 5’200 (Steuerperiode 2023) beziehungsweise CHF 5’300 (2024) und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden. Für 2025 liegt die Höchstgrenze bei CHF 5’400. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Der Abzug wird also überall dort interessant, wo ohnehin eine Steuer anfällt, und er ist dort gedeckelt.

Wo die Steuerpflicht aufhört, beginnt die Auskunftsfrage

Über den Steuerfällen steht die Zuständigkeit. Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinnen, sowohl zur direkten Bundessteuer wie zu den Staats- und Gemeindesteuern, sind an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden zu richten. Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an [email protected]. Wer über der Grenze landet, klärt das vor der Steuererklärung und nicht danach.

Spielerschutz: Warum ein hoher Gewinn nichts an den Regeln ändert

Spielende setzen ihre Limiten selbst

Eine Verlustlimite ist kein Vorschlag, sondern eine Grenze im Spielerkonto. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Gesetzlich muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen; die Herabsetzung wirkt sofort, die Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Einen gesetzlich festgelegten Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht.

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Die 72 Stunden sind der einzige Mechanismus auf diesem Feld, der einen schlechten Abend wirklich verhindert. Eine Erhöhung, die sofort wirken würde, wäre keine Limite, sondern ein Formular. Wer die Sperrfrist verlängert haben will, findet sie nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen des Veranstalters, und die Zahl lohnt den Blick, bevor man sie braucht.

Die Spielsperre und das Register, das über die Anbieter hinausreicht

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Spielbanken sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach Gesetz erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Dass eine unbefristete Sperre bei den Spielbanken greift, ist der Teil, den ein Wettende nicht erwartet. Wer sich bei Swisslos sperrt, sperrt sich weiter als gedacht. Das ist unbequem und richtig.

Wo der Schutz im Alltag versagt

Der Schutz am Verkaufspunkt ist nicht streng, auch wenn die Regel es ist. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer an der Annahmestelle auf ein müdes Auge hofft, hofft auf etwas, das häufig genug funktioniert — die Zahl spricht hier gegen den Schutz. Am Spielerkonto ist die Prüfung strenger: Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Es gilt eine Wette pro Person und ein verifiziertes Konto.

Ein hoher Gewinn ändert an keiner dieser Regeln etwas. Er beseitigt keine Verlustlimite, hebt keine Spielsperre auf und macht aus einem Konto mit geprüfter Identität kein anonymes. Man kann die Grenzen nicht weggewinnen.

Wohin das Geld der Schweizer Wetten geht

Sportwetten sind kein Geschäft für Aktionäre. Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen; die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht, der erste erschien 2020 für das Jahr 2019. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der Interkantonalen Vereinbarung zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt.

Zusätzlich fällt eine Abgabe für die Bekämpfung der Spielsucht an. Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0,5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3’863’790). Das ist die eigentliche «Steuer» auf das Schweizer Wettgeschäft: nicht auf den Gewinn der Spielenden, sondern auf den Ertrag des Veranstalters, zweckgebunden und in der Bilanz sichtbar. Die Spielsuchtabgabe fällt beim Bruttospielertrag an, nicht beim einzelnen Wettschein, und wer eine Abgabe auf seinen persönlichen Gewinn sucht, findet hier nichts. Bei der Spielsuchtabgabe und den gemeinnützigen Reineinnahmen steht das Geld, das dem Kanton zufliesst, ausserhalb des Systems der Einkommens- und Verrechnungssteuer.

Vor der Anmeldung verlangen, was vor der Steuererklärung fehlt

Wer ein Konto eröffnet, prüft Regeln, die im Steuerrecht nicht erscheinen. Gibt es eine zweite Plattform für denselben Haushalt mit unterschiedlichem Wohnsitz? Dann sind es ohnehin zwei Konten, eins in Genf, eins in Zug. Ist der Wohnkanton in einem Vertragsgebiet, oder ist der Zugang offen für ein Bundesland mit anderer Praxis? Der Wohnsitz entscheidet, welche Kantonssteuerverwaltung später zuständig ist — und, bei einem ausländischen Anbieter, ob am Wohnort ohnehin ein Zugang verweigert wird.

Wer den Freibetrag konkret braucht, findet ihn über den eigenen Kantonswert für das laufende Steuerjahr und über die Fassung des BGS, nicht über eine Schätzung aus einem Forum. Wer darüber streitet, welche der kantonalen Zahlen die richtige ist, hat die Frage schon halb geklärt: Es gibt keine einzige, und die kantonale Verwaltung ist die, die es weiss. Unterhalb des Freibetrags bleibt es der saubere, langweilige Fall: kein Eintrag, keine Erklärung, kein Rückerstattungsantrag.

Rangliste der Steuerfolgen: Bewertungsraster für Schweizer und ausländische Anbieter

Woran ich messe

Ein Vergleich, der sich auf die Frage «steuerfrei oder nicht» beschränkt, wäre schnell fertig: Zwei Schweizer Veranstalter bleiben unter dem Freibetrag steuerfrei, alle übrigen sind es im Inland nicht. Danach hat man zwei Namen und achtmal dieselbe Zeile. Ein brauchbares Bewertungsraster braucht deshalb mehr. Es braucht die Bewilligung, weil sie die Steuerfolge technisch bedingt. Es braucht die gemeinnützige Bindung des Ertrags, weil sie zeigt, wohin das Geld fliesst, das nicht an Spielende geht. Es braucht die Limiten- und Sperrmechanik, weil sie das Risiko begrenzt, das ein Konto überhaupt in Bereiche über der Grenze trägt. Es braucht die Verkaufsstellenzahl dort, wo ein Anbieter über Verkaufsstellen arbeitet, und sie braucht den Hinweis, wo es nichts zu vergleichen gibt.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung Ertragsverwendung und Limiten Wohnsitzgrenze
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 Reineinnahmen vollständig gemeinnützig; Reingewinn CHF 562 Mio. für 2025; Pflichtlimiten vor der ersten Teilnahme Nur Swisslos-Vertragsgebiet, Tessin und Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung; gemeinnützige Zweckbindung des Reinertrags Nur die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura
Sportaza Ohne Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Veranstalterbewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft Kein Ertragsanteil, keine Spielsuchtabgabe, keine Pflichtlimiten des Schweizer Systems Nur mit Schweizer Wohnsitz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
DirectionBet Ohne Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Veranstalterbewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft Kein Ertragsanteil, keine Spielsuchtabgabe, keine Pflichtlimiten des Schweizer Systems Nur mit Schweizer Wohnsitz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Roobet Ohne Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Veranstalterbewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft Kein Ertragsanteil, keine Spielsuchtabgabe, keine Pflichtlimiten des Schweizer Systems Nur mit Schweizer Wohnsitz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
BC.Game Ohne Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Veranstalterbewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft Kein Ertragsanteil, keine Spielsuchtabgabe, keine Pflichtlimiten des Schweizer Systems Nur mit Schweizer Wohnsitz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
BetFury Ohne Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Veranstalterbewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft Kein Ertragsanteil, keine Spielsuchtabgabe, keine Pflichtlimiten des Schweizer Systems Nur mit Schweizer Wohnsitz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Cloudbet Ohne Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Veranstalterbewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft Kein Ertragsanteil, keine Spielsuchtabgabe, keine Pflichtlimiten des Schweizer Systems Nur mit Schweizer Wohnsitz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
IviBet Ohne Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Veranstalterbewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft Kein Ertragsanteil, keine Spielsuchtabgabe, keine Pflichtlimiten des Schweizer Systems Nur mit Schweizer Wohnsitz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Fezbet Ohne Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Veranstalterbewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft Kein Ertragsanteil, keine Spielsuchtabgabe, keine Pflichtlimiten des Schweizer Systems Nur mit Schweizer Wohnsitz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen

Die Tabelle macht die Schieflage sichtbar, die den ganzen Vergleich bestimmt. In der ersten Spalte stehen zehn Namen, aber nur zwei davon haben einen Status, den eine Schweizer Behörde vergeben hat. Alle acht anderen sind an derselben Stelle leer: keine Schweizer Veranstalterbewilligung, keine Aufsicht, kein Registerzugang, kein Anspruch. Ein Raster mit einer Spalte für ausländische Bewilligungen wäre auf acht von zehn Zeilen identisch und in der fünften Zeile, bei den zwei Schweizer Veranstaltern, doppelt leer. Es bleibt deshalb bei dem, was einzig die Schweizer Seite verbindlich beantworten kann.

Was das Raster für den Vergleich bedeutet

Verglichen werden können Schweizer und ausländische Anbieter nur in drei Punkten: dem Bewilligungsstatus, der Aufsicht und dem Ertragsweg. Die Angebotstiefe, die Zahl der Märkte und die Quoten sind nicht vergleichbar, weil sie auf verschiedenen Listen beruhen und weil eine geschlossene Liste für Wetten weniger Märkte bedeutet, nicht weniger Qualität. Wer zehn Zeilen nebeneinanderlegt und die Unterschiede sucht, findet zwischen Sportaza und Fezbet keinen, den das Schweizer Recht schafft. Zwischen Sporttip und Jouez Sport findet er einen, aber nur einen: den Wohnkanton. Der Vergleich endet mit einer Zahl von zwei brauchbaren Optionen und einer Reihe von Alternativen, die nur aus der Entfernung wie Optionen aussehen.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Swisslos Sporttip: der einzige steuerfreie Fall, der für die Mehrheit offen ist

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt, mit Sitz der Genossenschaft in Basel und der Aufsicht der Gespa. Die Bewilligungskette ist die vollständige: Veranstalterbewilligung, Spielbewilligung, und beide gelten nur in der Schweiz. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Was an dieser Bewilligung hängt, ist für dieses Thema die ganze Substanz. Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags, die ihrerseits an die Bewilligung des Veranstalters anknüpft. Ein Gewinn bei Sporttip ist steuerlich der Normalfall, den die ESTV beschreibt, und kein Sonderfall: keine Abgabe auf den Einsatz, keine Steuer auf den Gewinn, keine Meldung, solange der Gewinn unter der Grenze bleibt. Oberhalb greift die Verrechnungssteuer von 35 % auf den Teil über der Grenze, und der Veranstalter stellt den Verrechnungssteuerausweis aus, mit dem der Betrag zurückgeholt wird.

Sporttip selbst setzt Limiten sehr konkret: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Vor der ersten Teilnahme stehen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige, mit Sofortwirkung der Senkung und 72 Stunden Sperre für die Erhöhung. Das ist die Mechanik, die einen Spielenden davon abhält, nach einem knappen Verlust am Abend die Grenze nach oben zu schrauben, und sie ist hier strenger als das Gesetz sie verlangt.

Für das Kontingent an Gratisspielguthaben braucht es die vorherige Zustimmung der Gespa; diese erteilte 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Der Rahmen ist eng, und die Zurückhaltung ist Teil des Bildes, nicht eine Fussnote dazu. Angebotene Gratiswetten und deren Bedingungen stehen ausschliesslich in den jeweiligen eigenen Bedingungen, und ich halte es für die richtige Reihenfolge, erst den Ertragsweg und die Limiten zu prüfen und dann nach einem Geschenk zu fragen.

Die Bewilligung, die von der Sperrliste unberührt bleibt, ist am Ende mehr wert als der Zugang zu einem grösseren Wettprogramm. Wo sonst 671 blockierte Domains und Domain-Hopping stehen, steht hier ein Veranstalter mit einem Ausweis. Nicht die Steuerfreiheit macht diesen Eintrag stark — die findet sich fast jeder Wettschein ohnehin —, sondern die Beweiskraft, die an einem Schweizer Papier hängt.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere Adresse

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Steuerlich gilt für einen Gewinn bei Jouez Sport dasselbe wie auf der Deutschschweizer Seite: Unterhalb des Freibetrags keine Einkommenssteuer, darüber nur der Teil über der Grenze, mit der Verrechnungssteuer, die der Veranstalter abzieht und die zurückgeholt werden kann.

Der Unterschied liegt nicht in der Steuerfolge, sondern im Zugang. Wer in Freiburg oder Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen. Wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Das Vertragsgebiet entscheidet also nicht über die Steuer, aber über die Auswahl, und eine steuerfreie Option ist nur für die Hälfte des Landes überhaupt erreichbar.

Das erklärt, warum die Westschweiz bei diesem Thema faktisch nur einen Anbieter kennt. Es sind die Verkaufsstellen, die hier zählen, und ihre Zahl ist der einzige greifbare Beleg dafür: 2’350 Annahmestellen sind das Modell, das in einem Kanton mit dichten Kleinstädten funktioniert und das ein Online-Konto nur teilweise ersetzt. Auch hier stehen die Bedingungen für Gratisspielguthaben nicht im Gesetz, sondern im eigenen Reglement, und die Gespa-Zustimmungen des Jahres 2025 galten zu vierundzwanzig Teilen diesem Veranstalter.

Gemessen an der Frage der Steuerfreiheit ist die Loterie Romande keine zweite Wahl, sondern dieselbe Wahl mit anderem Wohnsitzkriterium.

Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung, und der Abzug an der Quelle fehlt

Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und dieses Angebot gilt nur in der Schweiz. Eine gemeldete ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft. Das hat Folgen, die über die Steuer hinausgehen: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domains über die Gespa-Sperrliste einem DNS-Block unterliegen.

Steuerlich steht ein Sportaza-Gewinn nach Kanton anders da als ein Sporttip-Gewinn, und zwar nicht besser. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; nach der Thurgauer Steuerpraxis sind sie aber unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Konkret heisst das für einen Spielenden im Kanton Thurgau: kein 35-%-Abzug an der Quelle und dafür die volle Steuer auf den ganzen Gewinn in der Steuererklärung. Für einen Gewinn von CHF 2’000 bedeutet das eine Steuer auf CHF 2’000 statt auf null. Das ist die Kehrseite der fehlenden Schweizer Bewilligung, und sie tritt erst auf, wenn der Gewinn erklärt wird.

Was das für wen bedeutet: Wer im Ausland spielt, weil ihm das Wettprogramm bei Sporttip zu schmal ist, tauscht ein vertrautes Steuerbild gegen eines, das er selbst zusammenrechnen muss, und er tauscht einen Schweizer Ansprechpartner gegen keinen. Der Preis dieser Wahl ist auf dem Wettschein nicht sichtbar.

DirectionBet: dieselbe Leerstelle in der Bewilligungsspalte

DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt die nüchterne Einordnung: kein Bezug zur Schweizer Aufsicht, keine Aufnahme in das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Der Kern des Schweizer Rechts steht hier klar vor der Frage der Steuer: nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und dieses Angebot gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung ändert daran nichts.

Der steuerliche Rahmen bleibt derselbe wie bei jeder Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Keine Verrechnungssteuer, weil das Gesetz nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS erfasst, und dafür die kantonale Praxis, die ausländische Grossspiele vollumfänglich als Einkommen behandelt. Wer die Ersparnis beim Wettschein sucht, müsste erst die kantonale Steuerverwaltung fragen, wie der Gewinn bei ihr behandelt wird, und diese Auskunft ist gratis.

Wer die Plattform dennoch nutzt, sollte die Kontoauszüge aufbewahren. Die Deklaration des Gewinns setzt eine Zahl voraus, und die Kantonsverwaltung fragt nicht beim Veranstalter nach.

Roobet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Register

Roobet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Folgen sind vollständig beschrieben im Abschnitt zur Rechtslage, sobald es zu dem Punkt kommt: keine Schweizer Aufsicht, keine Bindung ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains gehören zu denjenigen, die die Gespa auf ihre Sperrliste setzen kann. Das ist keine Drohung, sondern der Stand des Aufsichtswerkzeugs gegenüber ausländischen Domains.

Bei der Steuer bleibt es beim Muster der ausländischen Anbieter: kein Abzug an der Quelle, volle Steuerbarkeit nach Kanton. Wer dort gewinnt, hat mit einem Schweizer wettschein keine Gemeinsamkeit ausser der Sportart.

Für Spielende mit Schweizer Wohnsitz ist das Angebot nicht verboten, sondern unerreichbar: Fehlt die Bewilligung, fehlt die Aufsicht, und mit ihr fehlt der Ort, an dem ein Streit über eine Auszahlung ausgetragen wird. Die Steuerfrage wird dann zur zweitrangigen Frage hinter der Frage, ob das Geld überhaupt ankommt.

BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung, ohne gemeinnützige Zweckbindung

Bei BC.Game steht dieselbe Zeile: keine Schweizer Bewilligung. Was hier mehr Gewicht hat als die Bewilligungszeile, ist der fehlende Ertragsweg. Schweizer Veranstalter müssen die Reineinnahmen aus Sportwetten vollständig gemeinnützigen Zwecken zuführen und 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten als Spielsuchtabgabe abliefern, 2025 CHF 3’863’790. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kennt beides nicht: keinen kantonalen Fonds, keine Spielsuchtabgabe, keine Stiftung Sportförderung Schweiz. Das Geld, das ein Spielender hier verliert, fliesst nicht in die Sportförderung, es fliesst zum Unternehmen.

Steuerlich bleibt es bei der Kombination aus fehlender Verrechnungssteuer und voller Steuerbarkeit nach kantonaler Praxis. Wer aus dem Ausland spielt, weil es einfacher erscheint, verliert den Mechanismus, der ihm eine Grenze setzt.

BetFury: keine Bewilligung, keine Limiten aus dem schweizer System

BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslogik ist im Abschnitt zur Rechtslage vollständig: Bewilligungen gelten nur in der Schweiz, und eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.

Was aus dem Schweizer System fehlt, sind die Pflichtlimiten und die Sperrmechanik, die an die Aufsicht gebunden sind. Die Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme, die Sperrung für 1 bis 180 Tage und das schweizweite Sperrregister sind Werkzeuge einer Bewilligung und fallen mit ihr weg. Steuerlich ist der Gewinn nach Kanton vollumfänglich steuerbar, während die Verrechnungssteuer gar nicht erst entsteht.

Für einen Spielenden mit einem knappen Budget ist damit die Frage der Spielsuchtabgabe und die der Pflichtlimiten nicht die Frage der Regelschönheit, sondern eine Frage der Bremse. Und eine Bremse, die nicht existiert, hilft an keinem Abend.

Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung, mit dem Steuerproblem im Hintergrund

Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung, und die Zuordnung ist damit dieselbe wie bei den übrigen Plattformen ohne Schweizer Zulassung: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit eines DNS-Blocks über die Sperrliste.

Steuerlich gilt das Muster, das der Abschnitt zur Rechtslage beschreibt: kantonal volle Steuerbarkeit eines ausländischen Gewinns und keine Verrechnungssteuer. Wer hier gewinnt, sollte den Betrag in der Steuererklärung als Einkommen behandeln und die Belege für das Jahr aufbewahren. Ohne Schweizer Verbindung gibt es auch keine Schweizer Stelle, die eine Auszahlung gegen den Veranstalter erzwingen könnte.

Für einen Spieler im Kanton Thurgau wäre der Fall damit vollständig klar und vollständig steuerbar. Ob das die Plattform attraktiver macht, ist eine Rechnung, die jeder selbst aufmacht, und die Rechnung fällt für die Schweizer Anbieter aus.

IviBet: keine Bewilligung, und die Steuerfrage wird zur Frage am Wohnort

IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Das schweizer Recht lässt Sportwetten nur den beiden Veranstalterinnen und nur in der Schweiz zu; ein ausländisches Papier ändert daran nichts. Ohne Bewilligung keine Aufsicht, ohne Aufsicht kein Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, auf der Ende 2025 671 Domains standen.

Der Steuerteil hängt damit am Wohnkanton. Wer in einem Kanton mit einer ESTV-Freigrenze unterhalb der Bundesgrenze lebt und im Ausland spielt, hat es mit zwei verschiedenen Bewertungen zu tun: dem kantonalen Freibetrag, der hier gar nicht greift, und der vollständigen Steuerbarkeit nach kantonaler Praxis. Das ist für den Kantonswechsel nicht relevant, aber für die Erwartung, mit der jemand sein Konto eröffnet, sehr.

Wo es keine Bewilligung gibt, ist die Antwort auf die Frage, was das Finanzamt später dazu sagt, nicht in den Bedingungen der Plattform zu finden. Sie kommt von der kantonalen Steuerverwaltung.

Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung, und was das für das Wetten selbst heisst

Fezbet gehört zu den acht Anbietern im Vergleich ohne Schweizer Bewilligung. Der Rahmen ist damit gesetzt: nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, und keine ausländische Bewilligung gilt hier. Das gilt auch für die Aufsicht, das Sperrregister, den Rechtsweg und den möglichen DNS-Block.

Und für das Wetten selbst stellt sich die Sache nüchterner dar, als das grosse Angebot vermuten lässt. Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist eine geschlossene Liste: keine Ecken- und Kartenmärkte, kein Esport-Bereich, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, keine Wetten auf Trainingsläufe. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung ein Angebot findet, das über diese Liste hinausgeht, hat genau das gefunden, was in der Schweiz nicht bewilligt wäre.

Das ist kein Nebensatz, sondern der Kern dieser Wahl: Mehr Märkte und mehr Sportarten gibt es dort, wo die Liste nicht gilt, und mit ihnen die Steuerbarkeit, die von der Schweizer Bewilligung abhängt. Der Vergleich der Angebote täuscht nicht, aber er zeigt nicht den Preis.

Was ein Gewinn über dem Freibetrag abwirft

Der Freibetrag für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 beträgt CHF 1’071’000 beim Bund, und der 35-%-Abzug greift nur auf den Teil darüber. Was das für die Person bedeutet, die tatsächlich eine Million gewinnt, folgt nicht aus einer Tabelle, sondern aus der Lage. Angenommen, ein einzelner Gewinn einer Grossspielart liegt bei CHF 1’200’000. Der steuerbare Teil sind dann CHF 200’000, darauf entfallen 35 % Verrechnungssteuer, und der Rest wird gegen die später festgesetzte Steuer verrechnet. Die Abgabe ist also nicht die Steuer, sondern ihr Vorschuss, und ob am Ende etwas zurückbleibt, hängt von der Einkommenssituation ab.

Was ein Gewinn von CHF 1’050’000 bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 abwirft, sagt die ESTV nicht. Beide Beträge liegen an der Grenze des Verfahrens, und die Differenz ist der einzige Freibetragseffekt: CHF 50’000 sind steuerpflichtig und lösen den Verrechnungssteuerausweis aus, CHF 1’000’000 sind es nicht. Wer einen solchen Gewinn erzielt, füllt das Formular aus, deklariert den Gewinn und beantragt die Rückerstattung. Das ist die Reihenfolge, und sie lässt sich nicht überspringen.

Nur so viel steht fest: Mit einer Sportwette zu Quote 2.00 und einem Einsatz von CHF 100 holt man CHF 200 zurück und macht CHF 100 gut, und CHF 100 liegen so weit unter der Grenze, dass sich die Frage nach dem Steuerbescheid nicht stellt. Der Freibetrag von CHF 1’071’000 ist auch gegenüber dem höchsten regulären Wettschein der Schweizer Veranstalter kein erreichbarer Wert: Der Höchsteinsatz für eine Einzelwette liegt bei CHF 1’000, und eine Wette über dieser Limite wird nicht angenommen.

Der Beispielrechnung nach bleibt die Steuerfrage bei Einzelwetten praktisch bei null. Was stattdessen Geld kostet, ist der Abschlag, den jede Quote enthält — bei Swisslos gibt es dafür keinen steuerlichen Posten, sondern den Quotenschlüssel, der die Auszahlungsquote eines Marktes beschreibt und mit der Quote selbst nichts zu tun hat.

Und was, wenn man den Fall bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung annimmt? Dann fällt die Verrechnungssteuer weg und die volle Steuer auf den Gewinn tritt an ihre Stelle. Hier lohnt die Zahl: Es gibt keine Schwelle, unter der ein Auslandsgewinn steuerfrei bleibt, jedenfalls nicht nach der Thurgauer Steuerpraxis. Unter dem Strich unterscheiden sich die beiden Fälle nicht um 35 % des Überschusses, sondern um 100 % des Gewinns gegenüber einem Freibetragsmechanismus, der den Gewinn gar nicht erst erfasst. Der Vergleich mit dem Faktor 0,35 verkleinert gerade den Unterschied, um den es geht.

Häufig gestellte Fragen

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

Bei einem Anbieter mit Schweizer Bewilligung ja, bis zum Steuerfreibetrag. Gewinne aus Grossspielen, zu denen Sportwetten gehören, unterliegen der Einkommenssteuer erst ab diesem Betrag, und nur der Teil darüber ist steuerbar. Bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung gilt das nicht: Nach kantonaler Praxis kann der ganze Gewinn steuerbares Einkommen sein.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?

Bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer beträgt er CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die Kantone setzen ihre eigenen Werte für die Staats- und Gemeindesteuern, und die ESTV-Übersicht weist für die Steuerperiode 2024 etwa CHF 1’030’000, CHF 1’033’000 und CHF 1’037’000 aus. Eine einzige gültige Zahl gibt es nicht.

Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 %?

Nur dieser Teil ist steuerbar. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind es CHF 50’000. Der Veranstalter zieht bei der Auszahlung 35 % auf den verrechnungssteuerpflichtigen Teil ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Zurück kommt der Betrag, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird.

Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Nein, und zwar deutlich nicht. Diese Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Gesetzes erfasst werden. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber unabhängig vom Betrag vollständig steuerbar, also ohne Freibetrag und ohne Schwellenwert.

Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?

Nein. Es gibt keine Abgabe, die auf den einzelnen Wetteinsatz erhoben würde, und entsprechend taucht sie auch nicht in der Quote auf. Was es gibt, ist die Spielsuchtabgabe von 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, die der Veranstalter abführt, 2025 CHF 3’863’790. Das ist eine Abgabe auf den Ertrag des Veranstalters, nicht auf den Einsatz der Spielenden.

Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?

Ja, aber nur innerhalb enger Grenzen. Der Abzug beträgt höchstens 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’200 für die Steuerperiode 2023 und CHF 5’300 für 2024, für 2025 höchstens CHF 5’400, und er ist auf den Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne begrenzt. Wirksam wird er nur dort, wo überhaupt eine Steuer auf den Gewinn anfällt.

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