Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz: Zwei Wege, acht Abkürzungen und kein Gratisgeld

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben sind gegen die Aufsichtstätigkeit der Gespa abgeglichen, also gegen die Bewilligungen für ein Grossspiel und die Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten; die Aktions- und Kontoangaben gegen die Teilnahmebedingungen der Loterie Romande und die Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos.

Zwei Kaffeetassen und eine Zuckerdose stehen auf einem runden Marmortisch in einem leeren Café am Morgen.
Wer bei der Aktion der Loterie Romande innert 7 Tagen den Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben.

Was eine Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz ist

Eine Gratiswette ohne Einzahlung ist Guthaben. Kein Geschenk. Der Unterschied liegt darin, dass Guthaben Bedingungen hat, ein Geschenk nicht, und in der Schweiz entscheidet eine Behörde mit, ob Guthaben überhaupt ausgegeben werden darf.

Kostenlose Spielangebote oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Der Gesetzgeber hat das ausdrücklich so geregelt, weil ein Werbemittel, das den Einsatz erlässt, in der Sache der stärkste Anreiz ist, den ein Veranstalter hat. Wer also bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung ganzjährig eine «Gratiswette ohne Einzahlung» beworben sieht, sieht etwas anderes als das, wonach er sucht.

Skispuren im frischen Schnee an einem sonnigen Hang vor blauem Himmel.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Was gratis ist, ist der Einsatz — nicht der Gewinnanspruch auf den Einsatz. Wird eine Gratiswette gewonnen, erhält der Wettende den Gewinn; der Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Er war nie sein Geld.

Diese Mechanik wird verständlich, wenn man sie mit der eigenen Wallet vergleicht. Kauft jemand bei Swisslos Spielguthaben, liegt der Mindestbetrag bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ausgezahlt wird dieses Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen — und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Der letzte Halbsatz ist der Punkt. Alles andere an dieser Wallet ist echtes Geld mit echter Auszahlungslogik. Das Aktionsguthaben ist es nicht. Wer CHF 10 Aktionsguthaben erspielt und CHF 10 auf dem Konto sieht, sieht zwei verschiedene Dinge, die zufällig gleich aussehen.

Die relevanteste Bezugsgrösse ist deshalb nicht der Wert des Guthabens, sondern der Preis des Auszahlungsanspruchs. Wer CHF 20 kauft, kommt an sein Geld. Wer CHF 10 geschenkt bekommt, kommt an dessen Ertrag bis zur Höhe der Wallet-Grenzen — dessen Kapital aber nur, wenn er es vorher zu echtem Guthaben macht, und bis dahin ist es keine Deckung, sondern eine Freigrenze, die man gegen einen gewonnenen Betrag tauschen kann.

Es gibt eine zweite Grösse auf der Rechnung, die gerne vergessen wird: die Zeit. Die Aktion der Loterie Romande vergab das Guthaben 30 Tage zur Verwendung. In einem Monat mit fünf Wochenenden ist das knapp für jemanden, der Sportwetten nicht gewohnt ist: Er muss sich in Ruhe ein Wettprogramm ansehen, eine Quote einordnen, einen Markt wählen — und das in einem Fenster, in dem noch ein zweites Ablaufdatum tickt.

Was an einer Gratiswette ohne Einzahlung falsch erklärt wird

Es kursieren vier Sprüche, die alle falsch sind, und der erste ist der teuerste: «Gratiswette heisst gratis Geld.» Der Einsatz wird nicht ausbezahlt. Eine Wette mit 10 Guthaben auf Quote 1.90 zahlt 19 aus, nicht 20 — der Zehner war kein Einsatz aus eigener Tasche, also kommt er auch nicht zurück. Das ist keine undurchsichtige Klausel, sondern die innere Logik eines Produkts, das dem Wettenden Marktzugang ohne Kapital gibt.

«Je höher der Guthabenbetrag, desto besser das Angebot.» Das ist der zweite Spruch, und in der Schweiz fällt er besonders flach: Aktionen mit Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die Aufsicht hat im Jahr 2025 genau 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bei Swisslos und der Loterie Romande sind Neukundenangebote selten und klein. Ein Anbieter, der dauerhaft mit dreistelligen Gratisbeträgen wirbt, wirbt nicht um Schweizer Kunden im Schweizer Recht.

«Ein verifiziertes Konto ist bei einer Gratiswette übertrieben.» Im Gegenteil. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist Aufwand, aber es ist der Aufwand, der verhindert, dass eine dritte Person mit geliehenem Ausweis das Guthaben abholt.

«Der Code ist das Angebot.» Er ist der Zugang zum Angebot. Mehr nicht. In der Aktion der Loterie Romande war er an sieben Aktionstagen in den National-League-Stadien verbreitet; wer ihn nicht mitbekam, hatte keinen Anspruch — unabhängig davon, wie gut das Angebot gewesen wäre. Ich halte diese Form der Distribution übrigens für die ehrlichste: Sie erreicht Menschen beim Sport, für die Wetten ein Nebenschauplatz ist, nicht Dauerkunden.

Die Gratiswette durchgerechnet: was Aktionsguthaben im Schnitt wert ist

Rechnen wir die Aktion mit einem Beispiel, nicht mit einer Börsennotierung.

Angenommen, ein Wettender bekommt CHF 10 Gratisspielguthaben und setzt es einmal auf einen Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90 und 1.90. Solche Quotenpaare sind ein Beispiel für die Mechanik, kein Angebot dieses oder eines anderen Veranstalters, und sie liegen im Bereich dessen, was regulierte Schweiz-Anbieter auf gut frequentierten Märkten zeigen können.

Der Erwartungswert des Guthabens liegt nach dieser Rechnung zwischen rund CHF 4.50 und CHF 4.60. Das ist kein Widerspruch zur vorigen Zahl, sondern dieselbe Zahl mit derselben Auszahlungsquote — und genau das ist der Punkt: Wer zwei Figuren erhält, die zusammengehören, hat nicht zwei Informationen, sondern eine.

Was im Schnitt hängen bleibt, liegt also in der Grössenordnung von CHF 4.50. Das ist weniger als die Hälfte des beworbenen Zehners, und es hängt an zwei Bedingungen, die der Wettende nicht beeinflussen kann: die Auszahlungsquote des gewählten Marktes und die Quote der einen Wette, die er setzt. Bei einer Quote von 1.50 sänke der Wert weiter, bei einer Quote von 3.00 stiege er, aber dann mit einem höheren Anteil verworfener Wetten — und in jedem Fall bleibt der Einsatz des Guthabens verloren. Das ist eine Schätzung über viele Wetten, keine Zusage für die eine, die tatsächlich platziert wird.

Derselbe Rechenweg lässt sich auf jede Gratiswette anwenden, solange der Einsatz nicht zurückbezahlt wird. Und es ist derselbe Grund, aus dem ein Veranstalter das Guthaben nicht auszahlbar stellt: Ein auszahlbares Gratisguthaben wäre eine echte Gutschrift, ein nicht auszahlbares ist eine Beteiligung am Marktrisiko mit einem Vorschuss, der nicht abfliesst.

Wichtig für die Einordnung ist, dass diese Rechnung nur eine der beiden Kosten abbildet. Die zweite steht in den Nichteinzahlungs-Bedingungen: Ein verifiziertes Konto ist Voraussetzung, und dieses Konto ist nicht nur ein Zugang, sondern eine in den Backend-Systemen des Veranstalters geführte Identität. Wer sich mit einem Gratisguthaben registriert, hat sein Verhalten angegeben — nicht für die zehn Franken, sondern für alles, was danach folgt.

Neukunden und Bestandskunden im Vergleich

Die Nachfrage unterscheidet nicht sauber zwischen «gratiswette ohne einzahlung», «gratiswette bei registrierung» und «gratiswette code bestandskunden». Angebotsseitig sind das drei verschiedene Dinge.

Eine Gratiswette ohne Einzahlung verlangt kein Geld vorab, aber Zustimmung der Aufsicht und ein verifiziertes Konto. Sie ist die kleinste und am stärksten begrenzte Form: bei der Loterie Romande CHF 10, themen- und zeitgebunden, nicht auszahlbar. Für jemanden ohne Spielkonto, der das Produkt einfach einmal ausprobieren will, ist das der risikoärmste Einstieg, weil kein Kapital verloren gehen kann. Mehr als ein Ersteindruck ist es nicht — das ist die zweite Hälfte des Urteils.

Eine Gratiswette bei der Registrierung ist ein anderes Geschäft: Das Guthaben wird nach dem Anlegen des Kontos gutgeschrieben und setzt in der Regel die Registrierung voraus, nicht die Einzahlung. Bleibt die Auszahlbarkeit offen — und bei Gratisspielguthaben ist sie in der Schweiz geschlossen —, ist der Unterschied zur ersten Variante nur der Zeitpunkt der Gutschrift.

Gratiswetten für Bestandskunden sind dagegen im Kern ein Bindungsinstrument und oft ohne Wert für die Position des Wettenden: Sie verlangen in der Praxis meist eine aktive Teilnahme, halten das Guthaben kurz und sind selten über mehrere Aktionen hinweg kumulierbar. Wer den Wert der drei gegeneinander setzt, sortiert sie am besten nach dem Risiko, das sie dem Wettenden aufbürden: kein Einsatz bei der ersten, kein Einsatz, aber ein Registrierungsnachweis und Datenfreigabe bei der zweiten, wiederkehrender Einsatz bei der dritten. Keine der drei ist in der Schweiz grosszügig.

Warum die Schweizer Veranstalter Gratisspielguthaben nur mit Genehmigung ausgeben

Zwei Gesellschaften mit einer Bewilligung, die dem Bund unterliegt: Das ist das Bild der Schweizer Sportwetten, und der Abschnitt über die Gratiswette kann nicht daran vorbeiarbeiten.

Im Kern ist eine Gratiswette ein kostenloses Spielangebot oder ein Gratisspielguthaben, und dafür braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist keine Formalie. Sie ist der Mechanismus, mit dem die Aufsicht kontrolliert, wie viel Werbung mit geschenktem Einsatz überhaupt in den Markt kommt.

Bei Swisslos und der Loterie Romande sind Neukundenangebote selten und klein — die Loterie Romande gab CHF 10 Stück für Stück, an 7 Aktionstagen, an eine Zielgruppe, die im Stadion stand. Bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es keine Promotionsabteilung, die den Markt mit Einstiegsangeboten flutet, und das ist eine Folge der Rechtslage, nicht der Zurückhaltung einzelner Marketingabteilungen.

Wer die Schweizer Gratiswett-Frage von der Corporate-Seite angeht, stösst auf zwei Akteure mit langer Vorgeschichte. Loterie Romande: Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Swisslos: Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Beide Zahlen sind für den Wettenden nur indirekt relevant — aber die 2’350 Verkaufsstellen sind relevant, sobald es um Bargeld und um jemanden geht, der erst im Laden anfängt.

Das Vertragsgebiet: der wahre Filter der Gratiswette

Für einen Online-Account bei Swisslos gilt das Swisslos-Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Für Jouez Sport sind es die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS.

Zusammen decken die beiden Gebiete die Schweiz ab, aber eben nicht für jeden einzeln. Ein Zuger kann bei Jouez Sport nicht online spielen; ein Genfer nicht bei Sporttip. Es gibt in dieser Schweiz keinen Anbieter, der als Gratiswetten-Angebot bundesweit verfügbar wäre. Wer die Gratiswette in einem Ratgebertext als «schweizweit verfügbar» angeboten sieht, liest entweder über die Einteilungen hinweg oder über einen Anbieter, der hierzulande nicht organisieren darf.

Mindesteinsatz und Höchsteinsatz bei Sporttip

Die operativen Grenzen des Produkts sind bei Swisslos klar benannt. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Das ist eine relevante Grösse, wenn man eine Gratiswette einordnet. Sjene Aktionen sehr niedrig dotiert sind, liegt die Aktion in der Grössenordnung eines einfachen Mindesteinsatzes — nicht in der eines Höchsteinsatzes. Wer CHF 10 Gratisguthaben auf eine Wette mit einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 setzen kann, hat rechnerisch viel Spielraum und faktisch zehn Franken.

Dazu kommt die Obergrenze der Sportgelder auf der Kontoebene: Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das sind keine Spass-Bedingungen, sondern der Grund, warum das Gratisguthaben überhaupt nur an eine verifizierte Person ausgegeben wird.

Die Rechtslage: wer in der Schweiz überhaupt eine Wette anbieten darf

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt — der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die gestützt auf das Geldspielkonkordat seit 1. Januar 2021 arbeitet. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht die zuständige Aufsicht; sie prüft Casinos, nicht Sportwetten.

Eine Steintreppe führt zu einer schweren Eichentür in einer hellen Fassade, die Stufen liegen im Morgenschatten.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Eine Bewilligung braucht zwei Stücke: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Sie gilt nur in der Schweiz. Ausländische Bewilligungen — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — haben hierzulande keine Wirkung.

Und dann ist da der Punkt, um den sich die Suisse-Gratiswetten-Ratgeber herumdrücken: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Sportwettenanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Liste der gesperrten ausländischen Domains.

Ein Online-Gratisguthaben ist damit sozusagen per Definition nicht bei einem bundesweit frei wählbaren Anbieter zu haben. Das ist keine Marktlücke, die eine Bewertungsseite schliessen könnte.

Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf das Gesetz und die Verordnung. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, ein E-Sport-Abschnitt ebenso wenig. Ereignisse, die überwiegend von Minderjährigen bestritten werden, sind ausgeschlossen.

Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Wer sein Gratisguthaben also für eine Wette auf eine Wahl oder eine Fernsehsendung einsetzen möchte, hat den falschen Anbieter und das falsche Land im Blick — nicht etwa einen Anbieter, der «mehr Märkte hat».

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der jeweilige Veranstalter eine Bewilligung für die entsprechenden Märkte hat; das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Cash-Out dagegen ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Funktion jedes Anbieters. Er beschreibt es sich als Produktmerkmal, nicht als Recht.

Wenn die Aktion einen Code verlangt und der Anbieter keine Bewilligung hat

Ein Code, den es nicht gibt, ist ein Hinweis auf eine Bewilligung, die es nicht gibt. Wer in einer Aktionsbeschreibung einen Code erst sucht und dann feststellt, dass der Code nur gegen eine erste Einzahlung etwas wert ist, hat eine Einzahlungsaktion erwischt, die sich wie eine Gratiswette beworben hat. Ehrlich formuliert: Es gibt in der Schweiz je nach Anbieter keine einfach überall verfügbare Gratiswette ohne Einzahlung, und die wenigen, die es gibt, sind Code-Teile einer lokal verbreiteten Marketingaktion.

Spielerschutz: Limiten, Sperren, Konto und Verrechnungssteuer

Limiten setzt der Wettende, nicht der Staat

Die Schweizer Spielerschutzlogik beginnt an einer ungewohnten Stelle: Nicht der Veranstalter legt die Verlustgrenze fest, sondern der Kunde. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Das sind nicht frei wählbare Höchstwerte — die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind der interessanteste Teil. Wer im Verlust-Moment eine Erhöhung möchte, wartet drei Tage und mindestens einen Dämpfer. Das ist ein bewusst gesetzter Zeitverlust, und er wirkt genau dort, wo ein Verlust gerade gemacht wurde.

Eine Schweizer Besonderheit dabei: Anders als in manchen ausländischen Regimes gibt es keinen gesetzlich fixierten Depotrahmen. Die Limiten setzt der Wettende selbst, mit der gesetzlichen Vorgabe, dass mindestens ein ma ximalwert pro Tag, Woche oder Monat zu setzen ist; für das Erhöhen sieht das Gesetz 24 Stunden vor, die beiden Schweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Es sind die Hausbedingungen der Veranstalter, die schärfer sind als der gesetzliche Mindeststandard.

Sperren, die auch das Gratisguthaben binden

Eine Spielsperre gilt nicht gegenüber einer einzelnen Wette, sondern gegenüber dem Veranstalter insgesamt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Für die Frage der Gratiswette heisst das: Wer gesperrt ist, bekommt kein Guthaben ausgegeben, und wer für eine Gratiswette registriert, kann nicht damit rechnen, dass sie ausserhalb des Registers existiert — es ist genau die Verifikation, die eine zweite Identität ausschliesst. Eine freiwillige Spielsperre lässt sich nur nach drei Monaten wieder aufheben; eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Eine gesperrte Person hat keinen Anspruch auf Einsätze und Gewinne.

Ehrlich muss hier stehen, was oft fehlt: Bei Testkäufen der Gespa aus dem Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer Verkaufsstellen als streng kontrollierten Rahmen darstellt, hat diese Zahl nicht gelesen. Für die Schweiz ist das eine unangenehme, aber zentrale Zahl, und sie bezieht sich auf Verkaufsstellen, nicht auf die Online-Registrierung mit Ausweisprüfung.

Was eine Gratiswette mit dem Nettogewinn zu tun hat — und was nicht

Wichtig für die Bilanz ist, dass Gratisspielguthaben das Spielverhalten nicht steuert. Kalkulatorisch ist es ein Einsatz, den der Anbieter stellt, aber in der Wirkung ist es ein Anreiz, eine Wette zu platzieren, die man sonst nicht platziert hätte. Wer nur wegen eines Gratisguthabens einen Markt öffnet, in dem er sich nicht auskennt, tauscht zehn Franken gegen eine schlechtere Entscheidung — und in diesem Fall ist der Einsatz selbst verloren, wenn die Wette nicht aufgeht.

Steuerlich lohnt dagegen die Entspannung. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten hier ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundes-Freibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, es gilt also «je nach Kanton» und nicht eine kantonale Zahl.

Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender liegt mit seinem Gewinn weit unter dem Freibetrag und zahlt daher keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Ein Steuersatz auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht. Wer seinen Gewinn aus einem ausländischen Anbieter bezieht, ist im Kanton Thurgau steuerlich schlechter dran: Dessen kantonale Praxis behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Für die eigene Situation ist die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Auskunftsstelle — nicht die Gewinnmitteilung.

Wie das Geld aus dem Konto herauskommt

Der Zahlungsweg entscheidet, ob der Gewinn aus dem Guthaben auch ankommt. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto bis CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Bei Swisslos gibt es PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ausgezahlt wird — bis auf die beiden Gratisauszahlungen im Jahr — nach der Wallet-Logik, und Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteinische Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Und für beide gilt die Grundregel des Schweizer Zahlungsverkehrs: Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten-Verkehr nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt. Ein Anbieter, der mit einer Krypto-Auszahlung wirbt, ist damit per Konstruktion kein Schweizer Anbieter.

Noch eine Regel, die die Gratiswette mit einem Verfallsdatum versieht: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief einzulegen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer sein Gratisguthaben auf ein Spiel setzt, das abgesagt wird, verliert es also nicht — aber er bekommt es zurück, nicht ausbezahlt.

Was ein ausländisches Angebot in der Schweiz kostet

Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfaltet hier keine Wirkung. Das ist nicht das formale Detail, das es zu sein scheint: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Wettende.

Die Kehrseite für den Spielenden ist der Verlust jeder Schweizer Schutzmechanik: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutzweg, keine faire Spielkontrolle. Im Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Erschwerend kommt die Domain-Sperre hinzu: Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren — die erste Liste datiert auf den 3. September 2019, 671 Domains waren es Ende 2025. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt; die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste.

Die ehrliche Formulierung ist deshalb keine, die eine Seite zur sicheren erklärt. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Schweizer Spielerschutz, keine Sperrregister-Anbindung und keinen Schweizer Rechtsweg, und Gewinne können je nach Kanton voll steuerbar sein. Mit Schweizer Bewilligung gibt es Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste zulässiger Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzanforderung und eine Ausweispflicht.

Und die Werbeseite ist strafbewehrt: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Werbung darf zudem nicht aufdringlich oder irreführend sein oder sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Eine Werbebeschränkung nach Tageszeit gibt es nicht.

Anbieter Bewilligung Status
Swisslos Sporttip Schweiz (Gespa) Veranstalter
Loterie Romande Schweiz (Gespa) Veranstalter
bet-at-home Keine Ausländische Marke
1xBet Keine Ausländische Marke
Jackbit Keine Ausländische Marke
MyStake Keine Ausländische Marke
1Bet Keine Ausländische Marke
MrXbet Keine Ausländische Marke
HornetBet Keine Ausländische Marke
Donbet Keine Ausländische Marke

Swisslos Sporttip: der Veranstalter für Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt. Sie hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa, organisiert von der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Der Zugang ist geografisch definiert: ein Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet — die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, den Ausschluss einer bestehenden Spielsperre und eine Einmaligkeit: jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Wer dieses Konto nicht hat, kann die in der Schweiz bewilligten Produkte nicht nutzen — auch nicht im Gratisguthaben-Weg. Der Spielerschutz ist dabei so eng mit dem Produkt verbunden wie sonst selten: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, eine unbefristete Spielsperre landet im schweizweiten Register und wirkt auch gegen Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.

Produktseitig ist Sporttip kein Gratisguthaben-Verteiler, sondern ein Sportwettenangebot mit strengen Grenzen: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette, wobei Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und eine Wette über der Limite gar nicht angenommen wird. Eine Massnahme wie die Kombiboost gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen — bei begrenztem Einsatz und begrenzter Gewinnerhöhung. Solche Quoten- und Profitboosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost nutzen will, darf also nicht vorzeitig aussteigen — das ist eine kleine Falle, die im Marketing gern fehlt.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Fazit: Bei Swisslos gibt es keine Promotionsschiene, die das Produkt für Zehn-Franken-Wettende attraktiv machen soll — die Verlustlimiten der eigenen Bedingungen sind der eigentliche Verkaufsinhalt. Wer sich vorstellen kann, sein Spielverhalten durch ein Drei-Tage-Fenster statt durch Willenskraft zu bremsen, findet hier die passende Umgebung; wer dagegen Gratisguthaben als Einstiegsrabatt sucht, wird von einer Genossenschaft enttäuscht, die ihre Aktionen vorher genehmigen lassen muss und 2025 genau 8 Zustimmungen erhalten hat.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz, das Stadion und die CHF 10

Die Loterie Romande ist die zweite zulässige Veranstalterin. Sie hält ebenfalls eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, unter Aufsicht der Gespa, organisiert von der Société de la Loterie de la Suisse Romande; Jouez Sport ist ihr Sportwettenprodukt für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für das Gratisguthaben ist die Loterie Romande die interessanteste Marke, weil hier die einzige Aktion mit konkret benannten Konditionen stattgefunden hat: «JouezSport – Patinoires et Stades», vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Das ist der Massstab, an dem jede «Gratiswette ohne Einzahlung» in der Schweiz gemessen werden sollte. Aktionstag statt Dauerangebot; Stadion statt Startseite; siebentägige Eingabefrist für den Code, dreissigtägige Gültigkeit des Guthabens; Stückzahl begrenzt; Auszahlung ausgeschlossen. Wer in Genf oder Lausanne ins Eishockeystadion geht, gehört zur Ziellinie der Aktion; wer in Zürich wohnt und bei Jouez Sport ohnehin kein Konto eröffnen kann, gehört nicht dazu.

Die Konto- und Auszahlungsregeln sind die westlichste Variante des Schweizer Spielerschutzes: Einzahlungen auf das Spielerkonto bis maximal CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben maximal CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Fazit: Die CHF 10 aus dem Stadion sind der Beweis, dass die Schweizer Gratiswette existiert — und zugleich der Beweis, wie klein sie ist: 7’000 Stück, sieben Aktionstage, ein geografisch begrenztes Publikum und ein Guthaben, das 30 Tage auf den Einsatz warten darf. Wer aus dieser Aktion ein Geschäftsmodell machen möchte, benötigt einen Stadionbesuch und einen Wohnsitz im richtigen Kanton; die Aktion selbst belohnt eher die Gelegenheitsbekanntschaft mit dem Sport als den regelmässigen Wetter.

bet-at-home: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

bet-at-home ist eine der acht ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen, und wie alle acht hat sie keine Schweizer Bewilligung. Nach hiesigem Recht darf sie in der Schweiz keine Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Damit fehlt die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutzweg, und eine Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren — die Gespa nennt bet-at-home ausdrücklich im Zusammenhang mit Domain-Hopping.

Auch die Werbeseite ist hier relevant: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und kann mit bis zu CHF 500’000 Busse geahndet werden. Eine Marke, die mit einer Gratiswette ohne Einzahlung um Schweizer Kunden wirbt, betreibt damit Werbung für ein Angebot, das hier nicht veranstaltet werden darf.

Fazit: Die Schweizer Rechtsprechung zur Verfolgung des Veranstalters ist der Kernpunkt, nicht das Produktangebot: selbst wenn ein Konto funktioniert und eine Auszahlung ankommt, kann ein Verfahren gegen den Anbieter Einsätze und Gewinne erfassen. Wer hier mitspielt, spielt ohne Schweizer Kontrolle.

1xBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

1xBet gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Es darf in der Schweiz keine Sportwetten veranstalten, eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung, und die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden. Schweizer Spielende, die dort spielen, haben keinen Schweizer Rechtsschutzweg gegen den Anbieter.

Für die Frage der Gratiswette ohne Einzahlung ist damit eine andere Konstruktion vorhanden als bei den zwei bewilligten Veranstaltern: keine vorgängige Gespa-Zustimmung, keine Prüfung von Limiten, kein Schweizer Register, kein Schweizer Werberahmen. Das erklärt, warum diese Anbieter dauerhaft mit Gratisbeträgen werben können, die im Schweizer Markt ausgeschlossen sind.

Fazit: Diese Marke gehört in der Schweiz zu jenen, die über die Grenze hereinschauen, ohne hier veranstalten zu dürfen. Für einen Neugierigen ohne Geld kein Auszahlungsproblem, aber der fehlende Schweizer Rechtsweg bleibt auch bei einem erfolgreichen Gewinn bestehen.

Jackbit: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Jackbit ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Sie darf in der Schweiz keine Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, und ein Schweizer Rechtsschutzweg fehlt.

Wo eine solche Marke mit einer Gratiswette ohne Einzahlung wirbt, entsteht der Wettbewerbsnachteil gegenüber den Schweizer Veranstaltern genau dort, wo dieser am teuersten ist: bei der Werbeerlaubnis. Eine Schweizer Bewilligung erlaubt nicht nur das Anbieten, sie verlangt auch die vorgängige Zustimmung für Gratisspielguthaben. Eine ausländische Marke kennt beides nicht.

Fazit: Das Produkt selbst kann attraktiv wirken, doch entscheidend ist nicht, was Jackbit anbietet, sondern was in der Schweiz auf einen Gewinn folgt: kein Schweizer Weg, kein Schweizer Schutz.

MyStake: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

MyStake gehört zur Runde der Anbieter, die ohne Schweizer Bewilligung operieren. Die rechtlichen Konsequenzen entsprechen denen der anderen unbewilligten Marken.

Fazit: Der einzige Schweizer Schutzmechanismus gegenüber einem solchen Anbieter ist die Option, gar nicht erst zu spielen. Wer das nicht akzeptiert, muss sich eingestehen, dass die Sperrliste auch ihn erreichen kann — nicht als Verbot, sondern als DNS-Fehler im Browser.

1Bet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Auch 1Bet gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz darf die Marke keine Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Nicht erfasst ist sie vom Schweizer Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsschutzweg besteht nicht.

Fazit: Wo eine Schweizer Bewilligung fehlt, fehlt auch jede Gewähr dafür, dass die Auszahlungsregeln dem Schweizer Standard entsprechen. Wer einen Gewinn über die Schweizer Regel hinaus erwartet, verwechselt Annahme mit Vertragsgrundlage.

MrXbet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

MrXbet zählt ebenfalls zu den ausländischen Marken ohne Bewilligung in der Schweiz. Eine Schweizer Bewilligung fehlt; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Das Schweizer Sperrregister erfasst die Marke nicht, und Schweizer Rechtsschutz steht nicht zur Verfügung.

Fazit: Bei einer Marke, die eine Schweizer Bewilligung nicht vorweisen kann, ist die Frage nicht das Angebot, sondern die Durchsetzbarkeit: Ein Gewinn, den man nicht einklagen kann, ist ein anderer Wert als ein Gewinn mit Schweizer Gerichtsstand.

HornetBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet operiert ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung und unterliegt damit nicht dem Schweizer Geldspielgesetz.

Fazit: Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung trägt das Risiko der Einziehung von Einsätzen und Gewinnen in einem Verfahren gegen den Veranstalter. Das ist kein theoretisches Risiko einzelner Portale, sondern die gesetzliche Folge der fehlenden Bewilligung.

Donbet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Donbet beschliesst die Liste der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht.

Fazit: Der Satz, den sich ein Wettender merken sollte, ist nicht «wo ist die Gratiswette am grössten», sondern «wer steht hinter dem Anbieter, wenn ich meinen Gewinn will». Bei Donbet und den vorangehenden Marken lautet die ehrliche Antwort: niemand, den das Schweizer Recht bindet.

Häufige Fragen zur Gratiswette ohne Einzahlung

Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung?

Ja, aber sie ist die Ausnahme und nicht das Regelfallprodukt. Die Loterie Romande gab in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben an 7 Aktionstagen heraus, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Alles, was darüber hinausgeht — dauerhaft, ohne Frist, ohne Bewilligung —, kommt von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.

Weshalb verlangen Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor ein Guthaben genutzt werden kann?

Weil das Schweizer Recht die Identität der spielenden Person verbindlich festlegen will. Bei Swisslos braucht die Registrierung 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, eine einmalige Registrierung und keine bestehende Spielsperre; die Ausweisdaten werden gegen Adress-Datenbanken geprüft. So wird ausgeschlossen, dass mehrere Konten oder fremde Ausweise Gratisguthaben abholen.

Wird der Einsatz einer Gratiswette ohne Einzahlung mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Der Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt — er war nie das Geld des Wettenden, sondern vom Veranstalter gestellt. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar, und auch bei Swisslos sind Gratisspielguthaben aus Promotionen von der Auszahlung ausgeschlossen. Gewonnen wird also der Ertrag, nicht das Kapital.

Welche Aktionsbedingungen sind zu prüfen, etwa Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit?

Dieselben Grössen wie bei jeder Wette: die Einlösefrist, die Frist zur Nutzung des Guthabens, die Auszahlbarkeit des Guthabens, die Mindestquote oder Mindestanzahl an Voraussagen, die Stückzahl und das Gebiet. Im konkreten Fall der Loterie Romande: 7 Tage für den Code, 30 Tage Gültigkeit, 7’000 Stück, nicht auszahlbar. Wer diese fünf Punkte vor der Teilnahme liest, hat die Bedingungen gelesen, die zählen.

Was geschieht mit Gratisguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder Limiten erreicht sind?

Eine Spielsperre gilt gegenüber dem Veranstalter insgesamt, nicht nur gegenüber einer einzelnen Wette. Bei Swisslos lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage selbst sperren, eine unbefristete Sperre steht im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos. Gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze und Gewinne — das Guthaben ist also nicht «eingefroren», sondern vom Anspruch her gar nicht vorhanden.

Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette ohne Einzahlung bewerben?

Es fehlen die Schweizer Schutzmechanismen: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutzweg, keine faire Spielkontrolle. Dazu kommt, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung hat und dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können. Die Gespa kann solche Domains zudem auf ihre Sperrliste setzen.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»