Sportwetten-Gutschein in der Schweiz – Gratisguthaben, Fristen und wer davon profitiert
Stand: 29. Oktober 2026; Bewilligungen und Registereinträge geprüft gegen die Angaben der Gespa und der Veranstalter Swisslos sowie Loterie Romande.

Wer in der Schweiz nach einem Wettgutschein sucht, findet etwas anderes, als der Begriff verspricht. Kein Code, keine Einzahlung mit Verdopplung, kein Guthaben, das sich anschliessend auf dem Bankkonto wiederfindet. Was es gibt, sind Gratisspielguthaben: kleine Beträge, an ein verifiziertes Konto gebunden, mit einer Frist versehen und grundsätzlich nicht auszahlbar. Der Wert eines solchen Gutscheins liegt nicht auf dem Wettschein, sondern in den Bedingungen, die daneben stehen. Wer sie liest, weiss in zwei Minuten, ob sich die Sache lohnt. Wer sie überfliegt, hat nach dreissig Tagen nichts mehr davon.
Der Schweizer Markt macht das deutlicher als jeder andere. Nur zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, jeder in seinem eigenen Gebiet, und beide brauchen für Gratisguthaben vorab die Zustimmung der Gespa. Damit ist der Spielraum eng, und das Ergebnis sieht man den Aktionen an: ein Zehner hier, ein befristeter Code dort, und sonst vor allem Regelwerk. Die eigentliche Entscheidung liegt deshalb nicht zwischen zwanzig Willkommenspaketen, sondern zwischen drei Wegen: dem Guthaben, das man im Swisslos-Wallet kauft, dem kleinen Gratisbetrag, den eine Aktion abwirft, und den ausländischen Seiten, die mit grossen Zahlen locken und dafür den Schweizer Schutz nicht mitbringen. Diesen drei Wegen geht die Seite nach, mit den Zahlen, die auf den Bedingungen der Veranstalter stehen.
Neukundenangebote: warum die Schweizer Auswahl so klein ist
Der erste Schritt zu einem Gratisguthaben führt über ein Konto, und ein Konto gibt es nicht für jeden. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist keine Formalie am Rand, sondern der Grund, warum die Aktionen im deutschen Sprachraum der Schweiz so karg ausfallen: Der Kreis der möglichen Teilnehmenden ist von Anfang an ein begrenzter.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, ist dort nicht dabei, sondern bei der Loterie Romande, die ihre Wetten unter dem Namen Jouez Sport führt. Der Grund für diese Aufteilung ist unspektakulär und für den Leser trotzdem entscheidend: Beide Häuser sind Genossenschaften beziehungsweise Lotteriegesellschaften, die einen öffentlichen Auftrag erfüllen, und ihr Überschuss geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Es gibt keinen Wettbewerb um Neukunden, weil kein Wettbewerb vorgesehen ist.
Was heisst das für den Leser? Wenn Sie in Zürich wohnen, ist Swisslos Ihr Veranstalter, und ein Konto bei der Loterie Romande ist für Sie nicht eröffnet. Das ist die pragmatischste Information auf dieser Seite, und die wenigsten Angebotsvergleiche erwähnen sie. Die Auswahl, die man im Netz findet, ist eine Auswahl für ein Gebiet, nicht für ein Land.
Wer im Vertragsgebiet wohnt, dem steht Spielguthaben auf zwei Wegen offen. Der eine ist der Kauf: Guthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein erwerben, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Der andere ist die geschenkte Variante, und die fällt deutlich kleiner aus. Zwischen den beiden liegen Welten, was die Verwendbarkeit angeht — dazu im Abschnitt Grundlagen.
Wer gar nichts einzahlen will, findet in der Schweiz genau einen Weg: eine Aktion mit einem Code, der im Umlauf ist. Bei der Loterie Romande lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Sieben Aktionstage, siebentausend Guthaben, ein Zehner pro Person. Das ist die Grössenordnung, in der sich Gratisguthaben in der Schweiz abspielen — und wer mit der Vorstellung von «100 % Bonus» anreist, wird sie hier nirgends finden.
Ein Code, der in einem Eishockeystadion verteilt wird, erreicht tatsächlich nur die Leute im Stadion. Das ist ein Verteilschlüssel, kein Marketingfehler. Der Veranstalter bindet sein Gratisguthaben an ein Erlebnis, das seine Zielgruppe ohnehin bezahlt hat. Für den Leser heisst das: Bei diesen Aktionen geht es nicht um Reichweite, sondern um Streuung in einem begrenzten Kreis. Wer zufällig am richtigen Ort war, bekommt einen Zehner; wer nicht, bekommt nichts, und es ist nicht die Absicht des Veranstalters, das zu ändern.
Ausländische Seiten gehen den umgekehrten Weg. Sie bewerben Gratisguthaben offen, verlangen keine schweizerische Wohnadresse und kennen kein Vertragsgebiet. Nur: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt ihnen alles, worauf sich ein hiesiger Anspruch stützen könnte. Kein Bezug zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, die hiesige Telecom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen. Was ein Gratisguthaben dort wert ist, lässt sich nicht bewerten — nicht, weil es klein wäre, sondern weil daneben keine Instanz steht, die eine Bedingung durchsetzt.
Grundlagen: wie Gratisspielguthaben funktioniert und was es bindet
Bei Swisslos werden die Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht ausbezahlt. Diese eine Zeile erklärt, warum ein Gutschein und Bargeld nicht dasselbe sind, und sie erklärt auch, warum die weiteren Bedingungen so wichtig werden. Ein nicht auszahlbarer Betrag lebt nur auf dem Spielerkonto, und was dort passiert, entscheidet über seinen Wert.

Dasselbe Prinzip gilt in der Westschweiz, in ausdrücklicher Form: Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Die beiden Veranstalter treffen sich hier, weil sie derselben Aufsicht unterstehen und beide unter den Begriff des Gratisspielguthabens fallen, den das Geldspielgesetz verwendet. Ein Gutschein ist in diesem Markt also kein Guthaben im Sinne einer Forderung, sondern eine Spielerlaubnis mit Verfallsdatum.
Wie lange das dauert, zeigt Loterie Romandes Aktion: 30 Tage Gültigkeit für einen Zehner, der an sieben bestimmten Tagen ausgegeben wurde. Wird der Betrag nicht gesetzt, verfällt er. Dieser Verfall ist kein Kleingedrucktes, sondern der eigentliche Mechanismus. Der Veranstalter hat kein Interesse daran, dass ein Guthaben still auf dem Konto liegt; er hat ein Interesse daran, dass es gesetzt wird. Wer den Zehner erst zwei Wochen nach der letzten Aktion bemerkt, findet ihn möglicherweise schon abgelaufen vor.
Beim Einsatz gelten dieselben Spielregeln wie bei gekauftem Guthaben. Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Für einen Zehner Gratisguthaben sind die Limiten ohne Bedeutung — ein Guthaben dieser Grösse erreicht keine davon. Interessant ist die Regel trotzdem, weil sie zeigt, wie tief die Mindestgrenze liegt: Mit einem Franken ist man dabei.
Der Gewinn aus einer Wette ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zunächst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einem einzelnen Franken Einsatz und einer Quote von 2.10 ergibt das brutto CHF 2.10, und das ist der Betrag, den Sporttip nach seiner eigenen Rundungsregel auszahlt. Die Rundung wirkt unspektakulär, bis man sich klarmacht, wo sie greift: an jedem einzelnen Wettschein, nicht einmal pro Konto.
Was der Leser daraus mitnehmen sollte, ist eine Frage, die er sich vor dem Setzen stellen kann. Woher kommt der Betrag — gekauft oder geschenkt? Wenn gekauft: Das Guthaben ist im Rahmen der Auszahlungsregeln abhebbar. Wenn geschenkt: Die Setzung ist die einzige Verwendung, und nach 30 Tagen ist die Frage erledigt. Diese Unterscheidung entscheidet mehr über den Wert eines Gutscheins als jeder Nennwert.
Ein Hinweis zum Kauf, der oft übersehen wird: Beim Swisslos-Wallet sind in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Beides markiert ein Guthaben, das als Spielbudget gedacht ist, nicht als Konto. Wer mehr als ein Zehner Gratisguthaben will, muss es kaufen — und dann ist es kein Gutschein mehr, sondern eingezahltes Geld mit allen Regeln, die daran hängen.
Was der Kombiboost mit Gratisguthaben zu tun hat
Der Kombiboost ist die interessanteste Konstruktion im Schweizer Angebot und der Punkt, an dem viele Leser abbrechen, ohne es zu merken. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Zwei Dinge daran kosten den Leser mehr, als sie zunächst aussehen. Das erste ist die Mindestquote. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind keine Anfängerwette; wer sich in einer Sportart nicht auskennt, wird die Zahl der Beine nicht ohne Weiteres zusammenbekommen. Das zweite ist die Staffelung: Der Sprung von 5 % auf 20 % verlangt drei zusätzliche Voraussagen, der von 40 % auf 100 % weitere fünf. Die grosse Zahl steht am Ende einer sehr langen Kombination, und lange Kombinationen gehen häufiger verloren als kurze.
Wer also Gratisguthaben für einen kleinen Test nutzen will, sollte es nicht in eine Fünfzehnfach-Kombination stecken, nur weil dort 100 % steht. Der Prozentsatz bezieht sich auf den Nettogewinn einer Wette, die zuerst einmal gewonnen werden muss.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz und sind pro Wettendem nur einmal nutzbar; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Wette mit Boost vorzeitig glattstellen will, verliert also die Erhöhung. Das ist ein sauberer Schnitt und keine Falle — aber man sollte ihn kennen, bevor man auf den Cash-Out-Knopf drückt.
Dazu kommt eine Regel, die auf den ersten Blick technisch wirkt und praktisch sehr relevant ist: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt zurück, die Wette nicht. Der Kombiboost verlangt Voraussagen; wo sie herkommen, ist die erste Frage.
Der Vergleich: woraus sich das Angebot tatsächlich zusammensetzt
Zehn Namen stehen in der folgenden Übersicht, und wer die Zahlen in der letzten Spalte liest, sieht sofort, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen. Zwei Veranstalter in der Schweiz, acht ausländische Marken. Der Vergleich achtet auf die Bewilligung, nicht auf den Nennwert eines beworbenen Gutscheins, weil der Nennwert ohne Bewilligung nichts wert ist, was sich durchsetzen liesse.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erfasst |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erfasst |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erfasst |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erfasst |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erfasst |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erfasst |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erfasst |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erfasst |
Was die Spalte mit der berichteten Bewilligung zeigt, ist keine Lücke in der Tabelle, sondern eine Aussage über den Markt: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Wer eine besitzt, besitzt hier nichts. Und wer gar keine vorweisen kann, steht nicht schlechter da als einer mit einer maltesischen oder curaçaischen Konzession — beide sind hier ohne Wirkung.
Der zweite Blick gilt der zweiten Spalte. Zwei Einträge tragen eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, acht nicht. Das ist keine Rangfolge nach Geschmack, sondern das Ergebnis einer gesetzlichen Deckelung: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Genau hier verliert der Begriff «Wettanbieter-Vergleich» seinen üblichen Sinn. Man kann in der Schweiz nicht zwischen Anbietern wählen, die alle dürfen; man wählt zwischen einem Bewilligungsinhaber mit vollem Schweizer Schutz und einer Offshore-Seite ohne jeden hiesigen Anspruch. Der Unterschied liegt nicht im Preis der Quote, sondern darin, was passiert, wenn etwas schiefgeht.
Ein Gesichtspunkt, der in dieser Tabelle nicht steht und trotzdem zählt: Die zwei bewilligten Häuser sind regional getrennt. Swisslos ist für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein zuständig, die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Im praktischen Ergebnis bleibt für einen Leser in der Deutschschweiz ein einziger bewilligter Anbieter für Sportwetten. Für einen Leser in Genf ebenfalls — nur ein anderer.
Die Bewilligung: welchen Unterschied sie im Alltag macht
Die Online-Sportwette ist in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und wird von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig. Eine Bewilligung braucht es doppelt: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.
Was das im Alltag bedeutet, lässt sich an drei Punkten festmachen, die einem Leser wirklich begegnen. Der erste ist die Auszahlung. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen. Für jemanden, der sein Geld gewohnt ist, klingt das selbstverständlich. Für jemanden, der bei einer Offshore-Seite mit einer Wallet in einer Fremdwährung hantiert, ist es ein Unterschied.
Der zweite Punkt ist die Auszahlungspraxis bei Swisslos selbst. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von dieser Auszahlung ausgenommen — es ist nicht auszahlbar. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind für einen Freizeitwettenden reichlich; für jemanden, der wöchentlich kleine Beträge abzieht, ist die 3-%-Kommission ein Posten, den man auf dem Radar haben sollte.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Diese Grenze bei CHF 1’000 ist der Punkt, an dem aus einem Guthaben eine Überweisung wird. Wer einen Gewinn knapp darüber erzielt, wartet auf das Konto statt auf das Wallet.
Die Loterie Romande zieht ihre Grenze an derselben Stelle, mit derselben Folge: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Bei ihr kommen zwei Limiten hinzu: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Der dritte Punkt betrifft die Verfallsregel. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate sind grosszügig für einen regelmässigen Spieler und knapp für einen, der seine Quittungen in einer Schublade sammelt. Die Zehn-Tage-Frist für eine Einsprache dagegen ist kurz, und sie läuft ab der Verweigerung, nicht ab der Wette.
Wer in der Schweiz wettet, tut das also innerhalb eines Rahmens, der Auszahlungen an eine Identität bindet, Fristen setzt und eine Aufsichtsbehörde kennt, an die man sich wenden kann. Das ist der Gegenwert für eine Auswahl, die klein ist. Für den Leser ist es die eigentliche Rechnung dieses Marktes.
Was das Gratisguthaben im Durchschnitt wert ist
Für die Rechnung, die den Wert eines Gratisspielguthabens greifbar macht, braucht es eine Beispielquote — keine ausgeschriebene Quote eines Veranstalters, sondern eine illustrative Zwei-Weg-Wette zu 1.90 auf beiden Seiten. Eine Quote von 1.90 entspricht einem Quotenschlüssel von etwa 95,2 %, die Marge des Buchmachers beträgt also rund 4,8 %. Der Wert eines Gratisguthabens, dessen Einsatz nicht ausbezahlt wird, ergibt sich aus dem Gratisbetrag multipliziert mit (Quote − 1) geteilt durch die Quote und multipliziert mit dem Quotenschlüssel.
Bei einem Gratisguthaben von CHF 10 auf eine Quote von 1.90 liegt der durchschnittliche Wert bei etwa CHF 4.50. Bei der Aktion der Loterie Romande, die CHF 10 Spielguthaben vergab, ist das der Betrag, den ein Spielender im Mittel aus der Sache herausholt — unter der Annahme, dass die Wette auf einem Markt mit dieser Marge gesetzt und über viele Versuche hinweg betrachtet wird. Es ist ein Durchschnitt, keine Zusage: Der einzelne Wettschein gewinnt oder verliert, und der Erwartungswert von CHF 4.50 sagt nichts darüber, was auf einem bestimmten Schein passiert.
Interessant wird die Bandbreite an zwei Enden. Auf ein sehr grosses Einzelereignis mit einer Quote um 1.20 sinkt der Wert, weil der Bruch (Quote − 1) geteilt durch die Quote klein wird — das Guthaben zahlt sich dann zwar häufiger aus, bringt aber je Auszahlung wenig mit. Auf eine Quote um 5.00 steigt der Wert, während die Wahrscheinlichkeit des Treffers fällt. Die beiden Effekte heben sich im Erwartungswert teilweise auf, und was übrig bleibt, hängt an der Marge des Marktes, die man erst kennt, wenn man die Quoten aller Ausgänge nebeneinanderlegt.
Daraus folgt direkt, wie ein Gratisguthaben einzusetzen ist, wenn man es ernst nimmt. Ein Markt mit wenigen Ausgängen und einer Wettbewerbsquote trägt mehr, als eine exotische Wette mit hoher Quote je zurückbringen wird. Und eine Kombination mehrerer Beine verschlechtert die Sache zusätzlich, weil sich die Margen der einzelnen Beine multiplizieren.
Ein zweiter Rechenweg zeigt, wo die Grenze liegt. Wer den Gratisbetrag in eine Kombination mit einer Gesamtquote von 4.00 steckt, kommt auf einen Erwartungswert von rund CHF 7.10 — deutlich mehr. Diesen Betrag gewinnt der Leser aber nur, wenn alle Beine zusammen eintreffen, und je mehr Beine dafür nötig sind, desto seltener passiert das. Der höhere Wert steht für ein selteneres Ereignis.
Der Vergleich mit dem gekauften Guthaben schliesst den Kreis. Ein gekaufter Betrag ist unter den Auszahlungsregeln abhebbar und behält seinen Nennwert, ein geschenkter nicht. Zwischen beiden liegt der Abstand zwischen CHF 10 und rund CHF 4.50. Wer also Gratisguthaben als Rabatt auf einen Kauf betrachtet, rechnet richtig; wer es als Geld betrachtet, rechnet falsch.
Wo die Rechnung nicht mehr gilt
Die Rechnung steht und fällt mit der Annahme einer fairen Wette innerhalb eines Marktes mit der Marge, die man vor sich hat. Bei einem Quotenboost verschiebt sich die Sache, und zwar nicht zum Vorteil des Rechners: Der Boost erhöht den möglichen Nettogewinn, aber bei einem Cash-Out verfällt er, und wer den Boost zu einem Zeitpunkt setzt, an dem die Quote bereits angepasst ist, hat nichts gewonnen. Beim Kombiboost kommt die Staffelung hinzu — 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen ab je 1.50 sind kein Ersatz für eine gute Einzelwette, sondern eine kleine Zugabe auf einer Wette, die man ohnehin hätte setzen wollen.
Und dann ist da noch die Frage, was mit einem Guthaben passiert, das durch ein abgesagtes Ereignis liegen bleibt. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem Gratisspielguthaben heisst das, dass der Betrag auf das Spielerkonto zurückkommt — und dort weiter der Gültigkeitsfrist unterliegt. Wer die Absage nicht bemerkt, verliert den Zehner nicht an das Ergebnis, sondern an die Uhr.
Wer sein Guthaben testen will, sollte das also auf ein Ereignis setzen, das mit hoher Wahrscheinlichkeit stattfindet. Das klingt banal und ist der Punkt, an dem die meisten Rechnungen dieser Art scheitern.
Spielerschutz: was Gratisguthaben am System nicht ändert
Ein Gutschein verändert keine Limite. Das ist die wichtigste Aussage dieses Abschnitts, und sie lässt sich bei beiden Veranstaltern nachprüfen.
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Limiten gelten, unabhängig davon, woher das Geld auf dem Konto kommt. Ob ich CHF 50 einzahle oder einen Zehner Gratisguthaben setze — die Limite zählt den Verlust, nicht die Herkunft des Einsatzes.
Die 72-Stunden-Regel für eine Erhöhung ist die Bremse im System, und sie ist bewusst lang gewählt. Wer nach einer Reihe von Verlusten die Limite nach oben ziehen will, muss drei Tage warten. Das ist die Zeitspanne, in der ein Impuls abkühlen soll. Die Senkung dagegen wirkt sofort — wer einsieht, dass es zu viel wird, kann sich ohne Verzögerung bremsen. Eine Regel, die nur in eine Richtung sofort wirkt, ist gut konstruiert.
Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der einzige Mechanismus auf dieser Seite, den keine ausländische Seite bieten kann: Wer sich bei Swisslos dauerhaft sperren lässt, wird nicht bei einem anderen Schweizer Anbieter wieder auftauchen, weil es keinen anderen gibt — und auch nicht in einem Casino. Für einen Leser, der sich Sorgen macht, ob ein Gratisguthaben eine Sperre umgehen könnte: Es kann nicht, weil die Sperre am Zugang hängt und nicht am Kontostand.
Was ein Gratisguthaben ändern kann, ist die Hemmschwelle. Der Zehner kostet nichts, und nichts zu verlieren fühlt sich harmlos an. Nur verschiebt sich mit dem ersten Einsatz auch die Betrachtung: Die erste Wette auf einen Gratisbetrag braucht keine Limite, die zweite braucht sie schon, und die Limiten gelten ab der ersten Sekunde des Kontos.
Ein Punkt, der in diesem Zusammenhang ehrlich gesagt werden muss: Der Schutz an den Verkaufsstellen hält nicht überall. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer daraus schliesst, die Alterskontrolle sei hier streng, täuscht sich. Das ist kein Argument gegen die bewilligten Anbieter, sondern eines dafür, die Verantwortung nicht an die Kasse zu delegieren.
Swisslos Sporttip: die Nummer eins für Wettende in der Deutschschweiz
Swisslos betreibt sein Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sitz der Genossenschaft ist Basel. Die Beaufsichtigung liegt bei der Gespa. Wer in einem der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann ein Konto eröffnen — jemand mit Wohnsitz in der Westschweiz nicht.
Das Angebot, das einem hier begegnet, ist in erster Linie ein solides Einzel- und Kombinationswettenprogramm mit einem ausgebauten Regelwerk. Die Bandbreite reicht von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bis CHF 10’000 pro Systemwette. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Wer Cash-Out als Sicherheitsnetz einplant, plant mit einer Zahl, die unter dem möglichen Gewinn liegt. Das ist die Natur der Sache und keine Ungerechtigkeit — aber es ist der Punkt, an dem die Erwartung an das Instrument regelmässig daneben liegt.
Beim Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Bei Livewetten zählt die reguläre Spielzeit — bei Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer in der 90. Minute auf ein Weiterkommen setzt und die Verlängerung meint, hat möglicherweise etwas anderes gewettet.
Was Wettende ab 18 Jahren erwartet, ist ein Programm, das keine Exoten sucht. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine Regel, die keinen Freizeitspieler trifft, aber zeigt, wie der Veranstalter seinen Kreis zieht.
Die Bewilligung ist hier kein Etikett, sondern der Unterschied zum Rest der Liste: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa, Bindung an das schweizerische Sperrregister, Auszahlung nur auf ein Konto in eigenem Namen. Das ist das Paket, und es ist der Grund, warum Sporttip für einen Leser in der Deutschschweiz die einzige vollständig abgesicherte Option ist, wenn er Sportwetten mit Schweizer Rechtsweg will. Der Preis dafür ist ein Angebot, das bewusst ohne grosse Lockbeträge auskommt.
Unter dem Strich ist Sporttip die Wahl für Wettende, die eine Einzelwette mit sauberen Regeln einem beworbenen Nennwert vorziehen und die wissen wollen, an wen sie sich bei einer Auszahlungsfrage wenden können. Die Kehrseite steht ebenfalls fest: Wer grosse Gratisguthaben sucht, wird hier nicht fündig, und der Kombiboost verlangt mehr Voraussagen, als die meisten Gelegenheitswettenden zusammenbringen.
Loterie Romande Jouez Sport: die einzige Alternative für die Westschweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet.
Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, hat damit genau einen bewilligten Anbieter, nicht zwei. Das klingt wie eine Einschränkung und ist tatsächlich eine: Die Wahl zwischen den beiden Schweizer Häusern existiert nur für Menschen, die umziehen.
Die Bedingungen für das Spielerkonto sind hier die restriktiveren. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Aus einer Plattform mit 2’350 Verkaufsstellen wird so eine Mischung aus Filialnetz und Online-Konto — wer seine Wette an der Verkaufsstelle abgibt, umgeht die Onlinelimiten nicht, weil sie am Konto hängen.
Die Aktion aus dem Winter zeigt, wie dieses Haus Gratisspielguthaben einsetzt. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen, der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet, das Guthaben betrug CHF 10, galt 30 Tage und war nicht auszahlbar. Bei insgesamt 7’000 Stück musste man zur richtigen Zeit im richtigen Stadion sein. Das ist die Form von Aktion, die dieser Veranstalter betreibt: lokal, sichtbar, eng begrenzt.
Verglichen mit Swisslos ist die Loterie Romande das Haus mit den strikteren Einzahllimiten und dem kleineren Online-Angebot. Wer in der Westschweiz wohnt und wert auf einen Schweizer Rechtsweg legt, hat trotzdem keine Alternative zur Loterie Romande. Wer von der Deutschschweiz aus liebäugelt: Für ihn ist kein Konto zu eröffnen, und das ist keine Formalie, sondern eine Bewilligungsgrenze.
Wer diese Grenze für einen Umweg hält, täuscht sich über den Markt: Die Aufteilung hat mit Sportpolitik nichts zu tun und mit einer Aufgabenteilung alles. Beide Häuser führen ihren Überschuss gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.
Ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung: was auf dem Spiel steht
Die folgenden Marken gehören nicht zu den bewilligten Schweizer Veranstaltern. Wer in der Schweiz auf sie stösst, stösst auf ein Angebot ohne hiesigen Rahmen. Die Einordnung ist deshalb dieselbe für alle, und das ist keine Vereinfachung, sondern die Natur der Sache: Ein ausländisches Bewilligungsdokument hat in der Schweiz keine Kraft, gleichgültig aus welchem Land es stammt. Kein Bezug zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, die von hiesigen Telecom-Anbietern per DNS-Sperre umgesetzt wird.
Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Nur: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- oder Fair-Play-Kontrolle. Das ist die vollständige Antwort auf den Vorteil, den ein Offshore-Konto zu haben scheint.
Die Marken im Einzelnen: Jackbit, BetFury, DirectionBet, Donbet und Funbet treten ohne Schweizer Bewilligung auf. Dasselbe gilt für Interwetten, Fezbet und Wettigo. Bei allen acht ist keine Bewilligung erfasst, die in der Schweiz Wirkung hätte, und keine ist an das schweizerische Sperrregister angeschlossen oder bietet einen Schweizer Rechtsweg. Wer bei diesen Anbietern ein Konto führt, verlässt den Rahmen, den Swisslos und die Loterie Romande bilden — und mit ihm die Auszahlungsregeln, die Auszahlung auf ein eigenes Konto und die Aufsicht.
Interessant ist die Sperrlistenmechanik. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die hiesige Telecom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und am Ende von 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und nennt als Beispiel Interwetten und Bet-at-Home, ebenso bet365 als Listeneintrag. Wer eine gesperrte Adresse aufruft, landet je nach Anbieter auf einer Ersatzdomain oder gar nicht. Für den Leser heisst das: Die Erreichbarkeit einer solchen Seite sagt nichts über ihre Zulässigkeit, und die Tatsache, dass eine Seite funktioniert, bedeutet nicht, dass sie erlaubt ist.
Steuerlich kommt bei ausländischen Anbietern ein weiterer Unterschied hinzu, auf den später noch einzugehen ist. Hier genügt der Hinweis, dass Gewinne aus ausländischen Veranstaltern nicht der Verrechnungssteuer unterliegen, dafür aber nach der Praxis einzelner Kantone vollständig steuerbar sind.
Für eine Leserin, die über eine dieser acht Seiten nachdenkt, ist die Rechnung einfach und unangenehm: Alles, was sie dort an Gratisguthaben oder Quote gewinnt, hat keinen Schweizer Rechtsweg hinter sich, und alles, was sie dort verliert, hat keine Schweizer Aussicht auf Rückabwicklung. Das mag mit einer guten Quote belohnt werden. Es ist ein bewusster Tausch, und niemand sollte ihn versehentlich eingehen.
Die Rechtslage: warum es nur zwei bewilligte Veranstalter gibt
Die Online-Sportwette ist in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und wird von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; der Rahmen ergibt sich aus dem Geldspielkonkordat, in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Die ESBK ist nicht zuständig — sie beaufsichtigt Casinos. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung nach den Artikeln 21 bis 25 des BGS und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettoerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Was überhaupt gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden nur, wenn sie darin aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn aufgeführt, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder den Podestplatz entscheidet — und nie Wetten auf Trainingsläufe. Das Verzeichnis weist keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich aus. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt das Merkmal jedes einzelnen Veranstalters. Zu virtuellen Sportarten ist nichts festgehalten, und dazu schweigt die Seite hier.
Wer sich für Esport interessiert, wird in der zugelassenen Schweizer Liste nicht fündig. Das ist ein Punkt, an dem die ausländischen Seiten ein breiteres Angebot haben — und es ist zugleich der Punkt, an dem die Frage nach der Bewilligung an Gewicht gewinnt, weil der Reiz genau dort am grössten ist, wo die Schweizer Liste endet.
Ein Gratisspielguthaben wie das der Aktion im Winter ist ein Gratisspiel im Sinne des Gesetzes und braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Zahl, die den ganzen Markt in einer Zeile beschreibt: 32 Zustimmungen in einem Jahr für kostenloses Spiel bei den beiden bewilligten Häusern. Wer in der Schweiz ein Gratisguthaben verteilt, tut das mit Erlaubnis — und die Erlaubnis wird sparsam erteilt.
Die Werbung selbst unterliegt Grenzen. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist der Grund, warum diese Seite die ausländischen Marken einordnet und nicht empfiehlt: Ein Vergleich mit Zahlen ist zulässig, ein Aufruf zur Anmeldung wäre es nicht. Eine Sperrstunde für Werbung zu bestimmten Tageszeiten existiert in der Schweiz übrigens nicht.
Werbetreibende Argumente gegen die Bewilligungspflicht gibt es viele, und die Zahlen in diesem Abschnitt sind die Antwort darauf. Eine Veranstalterbewilligung, eine Spielbewilligung pro Spiel, ein geschlossenes Wettverzeichnis, die Zustimmungspflicht für Gratisspiel, die Bindung an das Sperrregister: Das ist keine Bürokratie um ihrer selbst willen, sondern der Preis des Schweizer Modells. Ein Leser kann dieses Modell eng finden. Er sollte dann aber auch wissen, dass er mit der Alternative das Modell vollständig verlässt.
Als allgemeiner Hinweis, der die Steuerseite betrifft: Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt ausdrücklich die Sportwette — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025), der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen normalen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Wer eine konkrete Situation klären will, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.
Fazit: drei Wege zum Gratisguthaben und einer, den man nicht gehen sollte
Wer bis hier gelesen hat, hat genug Zahlen beisammen, um die Entscheidung längst selbst zu treffen. Drei Wege stehen offen.
Der erste ist der Kauf von Spielguthaben im Swisslos-Wallet, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, ab CHF 20. Dieser Betrag ist kein Geschenk, dafür behält er unter den Auszahlungsregeln seinen Wert: Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Wer mit einem festen Spielbudget arbeitet, fährt damit am berechenbarsten. Die Limite von CHF 10’000 pro 30 Tage und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 9’999 sagen übrigens deutlicher als jede Broschüre, dass hier ein Spielbudget und kein Sparkonto geführt wird.
Der zweite Weg ist das Gratisspielguthaben aus einer Aktion, wie es die Loterie Romande im Winter mit CHF 10 an sieben Aktionstagen verteilt hat, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Der durchschnittliche Wert liegt bei etwa CHF 4.50, wenn man ihn auf einem Markt mit einer Quote von 1.90 einsetzt. Sehr viel mehr ist aus einem Zehner nicht herauszuholen — das ist kein schlechter Deal, aber es ist ein kleiner. Wer zufällig zur richtigen Zeit im Stadion war, nimmt ihn mit, plant aber nichts darauf.
Der dritte Weg ist die ausländische Seite mit dem grosszügig beworbenen Gutschein. Hier ist kein Nennwert bewertbar, weil daneben keine Instanz steht, die eine Bedingung durchsetzt, und weil keine Schweizer Bewilligung und kein Bezug zum Sperrregister besteht. Was wie das grösste Angebot aussieht, ist der einzige Weg ohne Ausgang.
Wenn ich einem Leser in der Deutschschweiz empfehle, wo er anfängt, dann mit einem Swisslos-Konto und einem Blick auf die Verlustlimiten, bevor die erste Wette gesetzt ist. Wer im Westschweiz wohnt, macht dasselbe bei der Loterie Romande und stellt sich auf Einzahllimiten von CHF 10’000 pro 30 Tage ein. Die Wahl zwischen den beiden Häusern hat der Leser nicht — die hat das Gesetz schon getroffen. Was er hat, sind die Bedingungen innerhalb seines Gebiets, und die sollte er lesen, bevor er einen Gutschein einlöst.
Häufige Fragen zu Gutscheinen bei Sportwetten
Was ist ein Wettgutschein, und wie wird er bei Schweizer Veranstaltern verwendet?
Bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern ist es ein Gratisspielguthaben auf dem Spielerkonto, an ein verifiziertes Konto gebunden, zeitlich befristet und grundsätzlich nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande lag es etwa bei CHF 10 mit 30 Tagen Gültigkeit. Es wird zum Setzen von Wetten verwendet; ohne Einsatz verfällt es nach Fristablauf.
Kann Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet gekauft werden, und ab welchem Betrag?
Ja, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Gekauftes Guthaben ist im Rahmen der Auszahlungsregeln abhebbar, Gratisspielguthaben aus Aktionen nicht.
Wird ein Wettgutschein ohne Einzahlung angeboten, und was verlangen die Bedingungen?
Ja, aber in kleinem Rahmen und nur bei den bewilligten Häusern. Die Loterie Romande verteilte CHF 10 an sieben Aktionstagen gegen Eingabe eines in den National-League-Stadien verbreiteten Codes. Verlangt wurden ein verifiziertes Konto und die Eingabe innert sieben Tagen. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Wie wird Spielguthaben ausbezahlt, und wann fällt eine Kommission an?
Bei Swisslos werden Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gelten Verlustlimiten auch beim Einsatz eines Gutscheins?
Ja. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Limite zählt den Verlust, nicht die Herkunft des Einsatzes.
Wie sind aktuelle Wettgutscheine ausländischer Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?
Ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Grundlage, auf die sich ein Anspruch stützen könnte: kein Bezug zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS-Sperre blockiert werden. Organisieren ohne Bewilligung ist strafbar; Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Bonus – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
