Neue Wettanbieter in der Schweiz 2026 — zwei mit Bewilligung, der Rest ohne Schweizer Schutz
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.

Wer in diesen Wochen nach einem neuen Wettanbieter für die Schweiz sucht, findet Dutzende Namen. Junge Plattformen, frische Domains, Lockangebote. Die Zahl der Anbieter, die hierzulande eine Bewilligung haben, ist nicht gewachsen. Sie beträgt zwei. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, mehr erlaubt das interkantonale Recht nicht. Alles andere, was ein Schweizer Konto anbietet, ist eine ausländische Seite.
Damit ist die Ausgangslage dieser Suche eine andere, als die Branche sie gern darstellt. Es geht nicht darum, welcher neue Anbieter der beste ist. Es geht darum, was jeder von ihnen kostet. Und Kosten heisst hier nicht nur die Wette selbst. Es heisst: was ein Einsatz von der Limite bis zur Auszahlung durchläuft, wie viel Marge in der Quote steckt, wie lange das Geld weg ist, welche Bedingungen ein Gratisguthaben mitbringt und welcher Schutz fehlt, sobald man die bewilligten zwei verlässt.
Die bewilligten Anbieter setzen dabei selbst Grenzen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Bei Sporttip beginnt eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1 und endet bei CHF 1’000, eine Systemwette darf bis CHF 10’000 gehen. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Wette ist im Schweizer Markt konkurrenzlos niedrig, und für einen Wettenden, der gewohnt ist, fünfstellig zu setzen, ist sie die eigentliche Nachricht dieser Seite. Für alle anderen ist sie eine Zahl, die man zur Kenntnis nimmt und dann vergisst. Was bleibt, ist der Rest des Apparats: Einzahlungslimiten, Auszahlungswege, Fristen und Regeln, die festlegen, wann ein Gewinn verfällt.
Wer auf dem Schweizer Markt nach Orientierung sucht, sollte zunächst verstehen, wie Wetten technisch funktionieren und was eine Quote tatsächlich aussagt. Nur so lässt sich beurteilen, welche Sportarten und Wettbewerbe überhaupt zulässig sind und was ein «neuer Anbieter» auf diesem Markt bedeutet. Danach folgt der Vergleich der zehn Anbieter, auf die Schweizer Spielende tatsächlich treffen.
Wettarten und Quoten: was der Einsatz tatsächlich kostet
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Klingt nach Schulmathematik, ist es auch. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer CHF 20 auf eine Quote von 2.10 setzt, rechnet mit CHF 42 — und bekommt nach der Rundung CHF 42.00, was den Rechenweg genau bestätigt. Die Abrundung auf 5 Rappen ist kein Betrug, aber sie ist auch kein Geschenk: Der Veranstalter rundet in die eigene Richtung, immer.

Bei anderen Anbietern und anderen Märkten sind die Quoten selbst keine neutralen Zahlen. In jeder Quote steckt eine Marge, die der Veranstalter einbehält. Wie gross sie ist, zeigt ein Vergleich über alle Ergebnisse eines Marktes. Man nimmt je den Kehrwert der Quote, addiert sie, und der Kehrwert dieser Summe ist der Quotenschlüssel, also der Anteil aller Einsätze, den der Markt zurückzahlt. Die Differenz zu 100 % ist die Marge, die der Buchmacher einbehält. Diese Rechnung funktioniert bei jedem Anbieter und für jedes Spiel, sie verlangt nur, dass man die Quoten aller möglichen Ausgänge desselben Marktes einsammelt.
Um sie auseinanderzuhalten, lohnt ein Blick auf die drei Grundformen. Die Einzelwette setzt auf ein Ereignis, und ihr Risiko entspricht dem Einsatz. Die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen zu einer Wette: Die Quoten multiplizieren sich zu einem einzigen Preis, was die Auszahlung hebt und die Aussicht darauf senkt, weil schon eine falsche Voraussage die ganze Wette kostet. Die Systemwette schliesslich spielt mehrere Kombinationen desselben Voraussagen-Sets durch, was mehr Einsatz bindet und die Limiten anders zieht — bei Sporttip CHF 10’000 statt CHF 1’000. Kombinationen und Systemwetten sind der Bereich, in dem Betrag und Risiko am weitesten auseinanderlaufen, und deshalb der Bereich, in dem die Einsatzlimiten des Schweizer Veranstalters am spürbarsten greifen.
Ein Sonderfall, den die Spielregeln ausdrücklich regeln: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Wettenden heisst das: Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Das ist der beste Ausgang, der in dieser Konstellation möglich ist, und die Regel schützt den Veranstalter davor, eine Kombination auszahlen zu müssen, die er technisch nicht hätte annehmen dürfen.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette: wo das Risiko wächst
Die attraktivsten Zahlen auf jeder Wettseite stehen bei den Kombinationen. Bei Sporttip gibt es einen Kombiboost, der nur online gilt, für Prematch, Live und Systemwetten, und der mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer bis zur höchsten Stufe mitrechnet, sollte die Bedingung daneben legen: Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 — wer schon einmal zehn solcher Tipps korrekt hatte, weiss, was das über die Trefferquote sagt. Die Verdoppelung des Nettogewinns bezahlt man mit einer Trefferwahrscheinlichkeit, die niemand garantieren kann.
Dasselbe Muster bei den Quotenboosts. Sie gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Punkt ist der, über den die wenigsten nachdenken: Wer den Boost nutzt und dann vorzeitig auszahlt, verliert genau die Erhöhung, wegen der er die Wette überhaupt platziert hat.
Was dabei strukturell nicht passieren kann, ist ein Gewinn in fremder Währung. Die Gewinnermittlung läuft über die feste Quote, und nach der Auswertung gelten für die Auszahlung die Regeln des Zahlungsverkehrs, nicht die des Marktes.
Wenn eine Wette ungültig wird
Zwei Fristen gehören zur Kalkulation jeder Wette, auch wenn sie nur selten greifen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — im Rahmen eines Turniers gelten dessen eigene Regeln —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Die Kombination bleibt also bestehen, sie rechnet nur ohne den ausgefallenen Teil. Das ist die kundenfreundlichere der beiden möglichen Lösungen, denn der Einsatz bleibt im Spiel.
Die zweite Frist betrifft den Gewinn selbst. Ein Sporttip-Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer seine Wettscheine sammelt und «irgendwann» einlöst, verliert sie — nicht an einen Betrüger, sondern an den Veranstalter, der das Geld gemeinnützig weiterleitet. Wer eine Auszahlung als verweigert ansieht, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Beide Fristen sind kurz, und beide sind im Nachhinein nicht heilbar.
Was die «reguläre Spielzeit» bedeutet, regeln die Bedingungen ebenfalls: reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten beim Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Pokalspiel mit Verlängerung setzt und diesen Satz nicht liest, hat auf ein anderes Ereignis gesetzt als angenommen.
Sportarten und Wettbewerbe: die Liste entscheidet, was gespielt wird
In der Schweiz darf nicht auf alles gewettet werden. Erlaubt sind Sportwetten — Fussball, Tennis, Futsal und Kampfsport gehören dazu —, und der zulässige Rahmen ist eine geschlossene Liste: die Aufstellung der Gespa mit den bewilligten Sportarten, Wettbewerben und Wettarten. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Ecken- und Kartenmärkte finden sich auf dieser Liste nicht.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind gar nicht möglich. Wer bei einem ausländischen Anbieter genau solche Märkte sieht, sieht etwas, das ihm ein Schweizer Veranstalter nicht anbieten darf. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Fussball, Tennis, Kampfsport — und was Esports angeht
Esports sucht man auf der Schweizer Liste vergebens. Die Sportart erscheint dort nicht, und damit ist die Frage für bewilligte Anbieter beantwortet: Ein Schweizer Publikum kann auf Esports-Turniere nicht bei Swisslos oder der Loterie Romande wetten. Bei einem ausländischen Anbieter ist das technisch möglich, weil dessen Hausregeln gelten und nicht die Schweizer Liste. Der Unterschied ist nicht der Sport, sondern der Anspruch an den Sport: Ein UFC- oder Fussballwettangebot auf einer ausländischen Plattform unterliegt keiner Schweizer Prüfung von Wettbewerb, Marktauswahl oder Auszahlungsverhalten.
Für Wettbewerbe wie eine Weltmeisterschaft ändert das nichts an der Zulassung, aber einiges an der Nachfrage. Ein Grossereignis zieht Werbung an, und die Kampagnen der ausländischen Anbieter sind in solchen Wochen lauter als sonst. Wer sich dann anmeldet, meldet sich nicht bei einem Schweizer Veranstalter an, sondern bei einer Firma mit Sitz anderswo — mit allen Konsequenzen, die im Abschnitt zur Schweizer Rechtslage und im Abschnitt zu Auslandsanbietern stehen.
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Ein Livestream ist also keine Bedingung für eine Livewette, und sein Fehlen ist kein Reklamationsgrund. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Für den Schnellklicker auf dem Sofa heisst das: In dem Moment, in dem sich ein Spiel zuspitzt, wird die Annahme riskant.
Neue Wettanbieter: was «neu» in der Schweiz bedeutet
Zwei bewilligte Veranstalter. Diese Zahl ist stabil, und daran ändert kein Markteintritt etwas, solange das interkantonale Recht gilt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Neue Anbieter im Sinne eines zusätzlichen Schweizer Auftritts gibt es nicht. Was als «neu» auftritt, ist eine ausländische Plattform mit einer neuen Domain, und die Neuerung beschränkt sich meist auf das Design.
Wer eine Übersicht neuer Anbieter sucht, findet also eine Liste von Firmen, die in der Schweiz nicht veranstalten dürfen. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Kern der Sache: An eine Schweizer Bewilligung sind die Limiten, das Sperrregister, die Verifizierung des Kontos und die Auszahlung auf das eigene Konto geknüpft. Ohne sie gibt es keine dieser Kopplungen. Wie viele Wettanbieter es «für die Schweiz» gibt, hängt damit zusammen, wie man zählt: zwei mit Bewilligung, alle anderen als grenzüberschreitendes Angebot ohne Zulassung.
Ein Punkt, der in Übersichten regelmässig untergeht: Das Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Veröffentlicht wird die Sperrliste mit den Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Muster Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht auf der Liste. Wer einem Anbieter folgt, der gerade von einer gesperrten auf eine neue Domain umgezogen ist, folgt keinem Markteintritt, sondern einer Verlagerung.
Wie viele davon haben wirklich eine Bewilligung
Die Bewilligung ist keine Formalie, sondern das, was den Unterschied zwischen zwei Geschäftsmodellen ausmacht. Eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel sind nötig, und sie gilt nur in der Schweiz. Ausländische Bewilligungen — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfalten hier keine Wirkung. Ein Anbieter, der mit einer solchen Genehmigung wirbt, nennt damit nichts, was Schweizer Spielende betrifft.
Der Reiz eines neuen Anbieters liegt selten im Produkt. Er liegt in dem, was der neue Anbieter verspricht: mehr Märkte, höhere Limiten, weniger Kontrolle. Genau diese Zusagen sind der Preis. Was fehlt, wenn die Bewilligung fehlt, sind der Eintrag im schweizweiten Sperrregister, die verbindlichen Limiten, die Verifizierung und der Rechtsweg über eine Schweizer Aufsicht. Dazu kommt die Steuerfrage, die im Abschnitt zu den ausländischen Anbietern steht: Was drüben gewonnen wird, wird hier nicht zwingend gleich behandelt.
Der Vergleich: zehn Anbieter, zwei Bewilligungen
Die Auswahl unten folgt keinem Ranking der Werbung, sondern den Kriterien, die überprüfbar sind. Zuerst die beiden Schweizer Veranstalter, dann acht ausländische Marken, die Schweizer Spielende antreffen. Die Reihenfolge ist bewusst keine Rangfolge: Der einzige aussagekräftige Rang auf dieser Seite ist der, den die Spalte zur Bewilligung zieht. Wer das Kriterium für beliebig hält, sollte sich die Konsequenzen vergegenwärtigen — der Rechtsweg bei Problemen, das Sperrregister, die Limiten und die Steuerbehandlung hängen alle daran.
| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Genehmigung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Pribet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine etablierte Genehmigung, in der Schweiz ohne Wirkung |
| IviBet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine etablierte Genehmigung, in der Schweiz ohne Wirkung |
| 22Bet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine etablierte Genehmigung, in der Schweiz ohne Wirkung |
| 1xBet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine etablierte Genehmigung, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Gamdom | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine etablierte Genehmigung, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Coolzino | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine etablierte Genehmigung, in der Schweiz ohne Wirkung |
| myBet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine etablierte Genehmigung, in der Schweiz ohne Wirkung |
| BDMBet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine etablierte Genehmigung, in der Schweiz ohne Wirkung |
Der Tabelle fehlt bewusst eine Spalte, die in solchen Übersichten gern steht: die Höhe des Willkommensangebots. Sie würde das Bild verwischen, denn ein Bonus ist kein Vergleichskriterium, sondern eine Bedingung, und Bedingungen sind im Abschnitt zu Willkommensangeboten beschrieben. Was die Tabelle zeigt, ist die eine Unterscheidung, die sich nicht verhandeln lässt. Bei zwei Anbietern steht ein Name und eine Sitzgemeinde. Bei acht steht ein Verweis auf eine Genehmigung, die hier nichts bewirkt.
Die acht ausländischen Marken stehen ohne Schweizer Bewilligung da. Das ist keine Verdächtigung: Wer drüben eine Genehmigung hat, hat eine — nur hat sie hier keine Kraft. Was diesen Anbietern in der Schweiz fehlt, ist der Anschluss an das Sperrregister, der Anspruch auf eine Prüfung durch die Schweizer Aufsicht und der Weg über den Rechtsweg des Veranstaltungslandes. Ein ausländisches Angebot ist damit nicht per se unseriöser als ein Schweizer. Es ist nur nicht dasselbe: Die Garantien, die einen Schweizer Veranstalter binden, binden es nicht.
Swisslos Sporttip: die engsten Limiten im Markt
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Veranstaltungsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Online-Konto.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Als Ersatzweg bleibt die Sporttip Verkaufsstelle, an der sich eine in der App zusammengestellte Wette per QR-Code spielen lässt. Für grosse Einsätze ist das die einzige verbleibende Option — und sie verlangt einen Weg aus dem Haus.
Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und pro Person ist nur eine Registrierung möglich. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wem die Weitergabe dieser Daten nicht passt, kommt am Schweizer Veranstalter nicht vorbei: Ein Konto ohne diesen Schritt gibt es nicht, und ein anonymes Schweizer Wettkonto existiert nicht.
Beim Spielerschutz ist Swisslos strenger als gesetzlich verlangt. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; das Gesetz verlangt 24 Stunden, die Swisslos-Regel ist also die strengere. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Beim Geld sieht es so aus: Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ausgezahlt wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.
Die dritte Auszahlung ist der Punkt, an dem die Kosten des bewilligten Weges sichtbar werden. Wer viermal im Jahr auszahlt, zahlt beim vierten Mal möglicherweise 3 % — und 3 % schlagen jede Quotendifferenz, wegen der man den Anbieter gewechselt hätte. Wer stattdessen das Guthaben im Wallet stehen lässt und weiter setzt, umgeht die Kommission und nimmt dafür in Kauf, dass das Geld im Spiel bleibt. Diese Wahl ist keine Geschmacksfrage, sondern die zentrale Kostenfrage des bewilligten Angebots: Die Sparsamkeit des Auszahlenden ist der Umsatz des Veranstalters.
Gebührenfreie Auszahlungen, harte Einsatzlimiten, geprüfte Identität und ein Register, das auch die Casinos umfasst — das ist der Schweizer Rahmen in Reinform, und er ist für niemanden bequem. Wer regelmässig vierstellig setzt, stösst hier an eine Wand, und für ihn ist der bewilligte Weg nicht die günstigere Option, sondern die einzige legale. Ein Anbieterwechsel löst das nicht, er verschiebt es nur dorthin, wo die Wand fehlt — und mit ihr der Schutz.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere Mechanismen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschutz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist auch hier nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet möglich — ausserhalb der sechs Kantone gibt es keinen Zugang, und wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport nicht online spielen.
Für Westschweizer Spielende ist die Frage nach einem «neuen Wettanbieter» damit früh entschieden. Die Loterie Romande ist die Veranstalterin ihres Kantons, und für die meisten dürfte der Weg über eine der 2’350 Verkaufsstellen der vertrauteste sein. Wer in Freiburg oder Neuenburg wohnt und bei einem ausländischen Anbieter anfängt, verlässt nicht nur die Schweizer Aufsicht, sondern das Angebot, das in seinem Kanton tatsächlich zugelassen ist.
Der Reingewinn aus den übrigen Spielen, ohne Lose, wird nach der Interkantonalen Vereinbarung zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten und betrug 2025 CHF 3’863’790. Wer hier setzt, füttert also zu einem kleinen Teil die Prävention und zum grösseren einen öffentlichen Zweck. Bei einem ausländischen Anbieter fliesst dieselbe Marge in eine Dividende.
Jouez Sport ist damit kein neuer Anbieter und wird keiner. Das ist der eigentliche Befund für die Westschweiz: Wer nach Neuem sucht, findet es dort nicht bei den bewilligten Veranstaltern. Wer die Zulassung als Kriterium nimmt, hat in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis genau eine Tür, und sie ist keine gewechselte, sondern die bestehende.
Die acht ausländischen Marken: gleicher Status, unterschiedliche Profile
Pribet, IviBet, 22Bet, 1xBet, Gamdom, Coolzino, myBet und BDMBet haben eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und eine ausländische Genehmigung, so sie denn besteht, hat hier keine Kraft. Aus diesen Marken resultiert für Schweizer Spielende kein Zugang zum Sperrregister, kein Rückgriff auf eine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rechtsmittelmöglichkeit. Ihre Domains können zudem auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Über die Höhe ihrer Limiten, ihre Auszahlungsfristen, ihre Zahlungsmethoden oder ihre Willkommensangebote sagt dieser Befund nichts. Wer eines dieser Angebote ernsthaft prüfen will, liest die Bedingungen beim Anbieter selbst, nicht in einer Liste. Wer die Anmeldung trotzdem in Erwägung zieht, sollte vorher zwei Dinge wissen, die kein Anbieter in eigener Sache erwähnen wird: Ein ausländischer Wettgewinn ist steuerlich unter Umständen anders zu behandeln als ein Schweizer, und die blockierte Domain ist kein Ende des Angebots, sondern ein Umzug auf eine neue Adresse, den die Aufsicht ausdrücklich als Muster kennt.
Der gemeinsame Nenner dieser acht ist deshalb keine Eigenschaft, die sie voneinander unterscheidet. Er ist der Punkt, an dem die Schweizer Prüfung endet: Bei jedem von ihnen endet der Anspruch an den Veranstalter dort, wo der Rechtsraum endet.
Rechtslage: was eine ausländische Bewilligung hier wert ist
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 gilt. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Eine Genehmigung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jeder bedient sein eigenes Gebiet. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des Unternehmens. Das ist die Antwort auf die Suche nach weiteren bewilligten Buchmachern: Es gibt sie nicht, und deshalb ist jede Liste weiterer Namen eine Liste von Anbietern ohne Zulassung. Der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen.
Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren. Die Spielenden werden nach der Rechtslage der Aufsicht nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und gleichzeitig der Grund, warum man sich nicht in falscher Sicherheit wiegen sollte: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und einen fairen Interessenausgleich gegenüber dem Anbieter gibt es nicht.
Bei den Auszahlungen ist die Regel eng und eindeutig: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Krypto- oder anonyme Auszahlungen existieren bei bewilligten Schweizer Wettanbietern nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist verboten. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Schweizer Banken oder Kartenschemata blockieren Zahlungen an unbewilligte Wettseiten nicht — ein Werkzeug dafür existiert nicht.
Steuerlich ist die Lage für typische Spielende harmlos und für hohe Gewinne nicht: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 CHF 1’070’400 betrug. Wer darüber liegt, zahlt eine Verrechnungssteuer von 35 %, die der Veranstalter einbehält und die man über die Steuererklärung zurückholt. Kantonale Freibeträge unterscheiden sich, sodass hier «je nach Kanton» gilt. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden kantonal aber unterschiedlich behandelt; die Praxis des Kantons Thurgau sieht Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Für konkrete Fälle bleibt der Gang zur Steuerberatung oder kantonalen Steuerverwaltung.
Die bewilligte Liste: was gewettet werden darf und was nicht
Der erlaubte Rahmen ist geschlossen, und die massgebliche Aufstellung ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026. Gewettet werden darf nur auf Sportereignisse. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind nie Gegenstand einer Wette, und Veranstaltungen mit überwiegend minderjährigen Teilnehmenden sind gesperrt.
Fussball, Tennis, Futsal und Kampfsport finden sich auf der Liste. Ecken- und Kartenmärkte gibt es dort nicht, Esports ebenso wenig. Wer einen Anbieter nach der Zahl seiner Märkte beurteilt, vergleicht damit Angebote, die aus Schweizer Sicht nicht vergleichbar sind: mehr Märkte bedeutet bei einem ausländischen Anbieter nicht mehr Auswahl im Rahmen des Erlaubten, sondern Märkte, die ein Schweizer Veranstalter gar nicht anbieten darf.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine Entscheidung besitzt, die es ihm gestattet. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt und deshalb eine Funktion des jeweiligen Anbieters, kein Anspruch. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. In spielentscheidenden Situationen kann die Wette mit Quote 1.00 gewertet werden.
Spielerschutz: die Regeln, die Geld und Zugang begrenzen
Wer in der Schweiz wettet, setzt die Limiten selbst. Das ist die Grundkonstruktion, und sie ist der wichtigste Punkt dieses Abschnitts: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen, aber die Höhe bestimmt der Spielende. Eine Absenkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein gesetzlicher fester Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.
Der zweite Mechanismus ist die Spielsperre. Überschuldete oder suchtgefährdete Personen können ausgeschlossen werden, und eine Selbstsperre wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Ein einzelner Befund relativiert das Bild der Verkaufsstellen. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch und verkaufte in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person. Wer annimmt, an einem Kiosk sei die Alterskontrolle strenger als im Netz, irrt nach dieser Zahl. Kontrolle entsteht nicht durch den Ort, an dem man spielt, sondern durch das Konto, an dem man hängt — und ein Schweizer Konto hängt an einer geprüften Identität und einem Register.
Sportwetten sind für Personen ab 18 Jahren zugänglich; Minderjährige sind online nicht zugelassen. Pro Spielende ist ein Konto mit verifizierter Identität vorgesehen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Für Spielende mit einem problematischen Verhältnis zum Spiel ist die Selbstsperre das wirksamere Instrument als jedes Limit: Limiten begrenzen den Einsatz, die Sperre beendet den Zugang, und sie gilt über den einzelnen Anbieter hinaus.
Bei einem ausländischen Anbieter existiert keine dieser Kopplungen verbindlich. Weder das Sperrregister noch die Verlustlimiten folgen der Person, wenn sie die Domain wechselt. Wer dort spielt, verwaltet seinen Schutz selbst.
Krypto und Anonymität: der teuerste Weg zum Wettkonto
Zahlungen über die Blockchain gelten als anonym. Genau darin liegt ihr Reiz für Wettende, die nicht über ein Bankkonto spielen wollen — und genau darin liegt ihr Problem in der Schweiz. Bewilligte Schweizer Wettanbieter zahlen nicht in Krypto aus. Das ist keine Zurückhaltung, sondern eine Folge der Regel, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt werden. Ein Konto ohne Identitätsprüfung gibt es nicht, und ein Krypto-Auszahlungsweg bei einem bewilligten Anbieter existiert nicht.
Die Rechnung für den Krypto-Weg ist unangenehm. Man verzichtet auf jede Schweizer Prüfung — keine Limiten mit Registerwirkung, kein Sperrregistereintrag, kein Rechtsweg über eine Schweizer Aufsicht — und erhält als Gegenleistung einen Auszahlungsweg, dessen Wert vom Kurs abhängt. Wer in Bitcoin gewinnt und zwei Tage auf die Überweisung wartet, trägt in dieser Zeit ein Kursrisiko, das mit dem Sportereignis nichts zu tun hat. Eine Wette auf ein Fussballspiel wird so zu einer Wette auf ein Fussballspiel und einen Wechselkurs.
Anonymität ist zudem ein Versprechen, das der Auszahlungsweg nicht einlöst. Wer bei einer ausländischen Plattform in Krypto einzahlt, hat gegenüber dieser Plattform keine Anonymität: Die Firma kennt das Konto, an das sie auszahlt. Anonym ist der Vorgang gegenüber Banken und Behörden, nicht gegenüber dem Anbieter, dem man sein Geld anvertraut. Wer das als Vorteil verkauft, verkauft die Abwesenheit von Aufsicht als Dienst am Kunden.
Für Schweizer Spielende bleibt die Wahl damit klar umrissen. Der bewilligte Weg ist bürokratisch, aber geregelt: Einzahlung in Franken, Auszahlung auf das eigene Konto, Fristen und Gebühren im Voraus bekannt. Der Krypto-Weg ist unkompliziert beim Einzahlen und unbestimmt beim Auszahlen. Die erste Variante kostet Zeit, die zweite kostet die Sicherheit.
Willkommensangebote: was ein Bonus wirklich verlangt
Jedes Neukundenangebot ist an Bedingungen geknüpft, und in der Schweiz gilt zusätzlich eine Besonderheit: Gratisguthaben und Freispiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahl erklärt, warum die Schweizer Aktionen klein ausfallen. Wer auf einer ausländischen Seite ein Angebot mit vierstelliger Zahl sieht, sieht nicht das grosszügigere Angebot, sondern ein Angebot aus einem anderen Regulatory-Rahmen: Wo keine Zustimmung nötig ist, wird mehr versprochen.
Was ein Angebot tatsächlich wert ist, steckt nicht in der Zahl, sondern in den Bedingungen daneben. Vier Angaben entscheiden: die Höhe des Betrags, die Umsatzbedingung in Form eines Wagering-Faktors, die Mindestquote pro Wette und die Frist, innerhalb derer umgesetzt werden muss. Fehlt eine davon, ist das Angebot nicht vergleichbar, sondern nur beworben. Ein Betrag ohne Wagering-Faktor sagt nichts; ein Wagering-Faktor ohne Mindestquote sagt wenig; eine Mindestquote ohne Frist sagt noch weniger.
Der zweite Kostenfaktor ist die Marge. Wer einen Bonus umsetzt, wettet häufig, und über viele Wetten zahlt man die Marge des Marktes auf jeden Einsatz. Der erwartete Verlust beim Umsetzen entspricht dem erforderlichen Umsatz multipliziert mit der Marge des Marktes. Das ist der Kostenkern jedes Bonusangebots, und er ist unabhängig davon, ob der eine oder andere Umsatz gelingt. Beispiel für den Rechenweg: Ein Bonus von CHF 100 mit einem Wagering-Faktor von 5 auf die Bonussumme ergibt einen erforderlichen Umsatz von CHF 500. Bei einer Wette von CHF 10 pro Wette sind das 50 Wetten, und nur Wetten ab der vorgeschriebenen Mindestquote zählen mit. Bei einer Marge von 5 % im gewählten Markt liegt der erwartete Verlust bei CHF 25. Das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Bonusbetrag umgesetzt wird, und sie sagt nichts darüber, ob man gewinnt.
Die Zahl, die dabei am häufigsten unterschlagen wird, ist die Frist. Eine Umsatzbedingung, die an vier Wochen gebunden ist, zwingt zu einer Wettfrequenz; eine freie Frist lässt sich mit weniger Risiko erfüllen. Dasselbe gilt für die Mindestquote: Eine hohe Mindestquote lenkt auf Märkte mit dünnerer Marge, eine niedrige auf die Margen-Fallen des Handicaps und der Kombinationen.
Bei Schweizer Gratisspielguthaben kommt eine Einschränkung hinzu, die es bei ausländischen Angeboten nicht gibt: Guthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es muss im Spiel bleiben, bis es umgesetzt oder verloren ist. Wer ein Gratisangebot als Bargeld wahrnimmt, versteht es falsch.
Zahlungen und Auszahlungen: der Weg des Geldes
Bei Swisslos läuft die Zahlungsabwicklung über das Wallet des Spielerkontos, geladen per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die Auszahlungsregeln sind der Punkt, an dem sich die Anbieter am stärksten unterscheiden und den die Werbung am seltensten nennt. Bei Swisslos gilt: zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis, auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, mit einer möglichen Kommission von 3 % ab der dritten Auszahlung und einer Überweisungsdauer von 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Die Abwicklung läuft in Franken, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Wer aus dem Ausland in Krypto auszahlen lässt, verlässt diesen Rahmen vollständig. Bei den bewilligten Anbietern ist der Weg dagegen bis in die Frist hinein festgelegt. Die Kosten liegen nicht in Zinsen oder Kursen, sondern in der Wartezeit und der möglichen Kommission.
Was die Wartezeit kostet
Wer im Oktober gewinnt und im November das Geld braucht, hat bei 5 bis 10 Arbeitstagen einen Puffer, den man einplanen muss. Bei Sporttip fliesst ein grosser Teil eines typischen Gewinns ohnehin ins Wallet, weil Beträge bis CHF 1’000 pro Quittung zuerst dort landen. Wer ohnehin weiterspielt, merkt die Wartezeit nicht, weil das Guthaben sofort einsatzbereit ist. Wer Gewinne dauerhaft auszahlen will, hat mit der dritten Auszahlung im Jahr die möglichen 3 % auf der Rechnung — und damit den stärksten Anreiz des Systems, das Guthaben im Spiel zu lassen.
Der praktische Ablauf sieht so aus: Konto per Ausweis eröffnen, Wallet mit mindestens CHF 20 laden, Limiten vor der ersten Wette setzen, wetten, Gewinn bis CHF 1’000 im Wallet oder darüber innert 3 Arbeitstagen auf dem eigenen Konto. Wer diesen Weg kennt, plant die Auszahlung und weiss, welche zwei Auszahlungen im Jahr gratis sind. Wer ihn nicht kennt, zahlt beim vierten Versuch und im Zweifel nicht und wundert sich. Für alle, die prüfen, wie das bei einem bestimmten Anbieter aussieht, bleibt das Konto selbst die Auskunft: Die Zahlungsarten und Fristen stehen in dessen Bedingungen, und nur dort verbindlich.
Mobile und App: wo Limiten am schnellsten aufgebraucht sind
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der QR-Code ist der interessante Teil, weil er die Lücke zwischen dem selbst gesetzten Online-Limitenrahmen und dem Verkaufsposten öffnet: Wer online limitiert ist, aber im Kiosk einlöst, spielt dort nach den Regeln des Verkaufspostens — mit einer Alterskontrolle, die die Testkäufe von 2025 nicht bestätigen. Die App verschwindet aus der Wartung, wenn das Konto gesperrt ist.
Auf dem Touchscreen wirkt eine Wette schneller und beiläufiger als am Schreibtisch. Wer in der Halbzeitpause ein Spiel live abändert, tut das in Sekunden, und die Limiten, die man beim Registrieren gesetzt hat, laufen im Hintergrund mit. Sie sind der einzige Mechanismus, der gegen diesen Rhythmus wirkt, und sie müssen vor der ersten Wette eingerichtet werden.
Bevor man sich für eine App entscheidet, lohnt der Blick auf drei Dinge, die im Store nicht stehen: Der Zugang zum Konto sollte sich verlangsamen lassen, die Benachrichtigungen sollten sich abschalten lassen, und die Verlustlimiten sollten sich in der App selbst sichtbar einstellen lassen. Wer diese drei Punkte nicht in fünf Minuten findet, hat es mit einer Oberfläche zu tun, die für den bequemen Einsatz gebaut ist, nicht für den kontrollierten.
Livewetten und Cash-Out: was vorzeitiges Auszahlen kostet
Livewetten reagieren auf den Spielverlauf, und die Quote ändert sich laufend. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Entscheid des Videoschiedsrichters kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Die Quote 1.00 ist dabei keine Strafe, sondern die Rückgabe des Einsatzes ohne Gewinn — der beste Ausgang für eine Wette, die im falschen Moment platziert wurde.
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Der Abschlag beim Cash-Out ist doppelt: Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn, und der Anbieter kann die Regeln ändern. Wer eine Wette platziert hat, die gerade gut steht, wandelt einen möglichen Gewinn in einen sichereren kleineren Betrag um. Wer eine Wette platziert hat, die schlecht steht, rettet einen Teil des Einsatzes und beendet die Chance auf einen Umschwung. Es gibt keine Seite dieser Funktion, die den Wettenden besser stellt als die Wette selbst — sie verkauft Sicherheit, und Sicherheit kostet Geld, das der Veranstalter behält. Die Funktion ist damit mehr ein Angebot des Anbieters als ein Anspruch des Spielenden.
Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in der Schweiz
Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wie viele gibt es tatsächlich?
Erlaubt sind nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht. Weitere bewilligte Buchmacher existieren nicht.
Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt die Marge darüber aus?
Die Frage lässt sich nicht mit einem Namen beantworten, weil Quoten nur für ein konkretes Ereignis vergleichbar sind. Aussagekräftig ist die Marge: Man nimmt je den Kehrwert der Quoten aller Ausgänge eines Marktes, addiert sie und zieht den Kehrwert der Summe von 100 % ab. Das ist der Anteil, den der Veranstalter einbehält.
Welche Wettanbieter gelten als seriös, wenn eine Schweizer Bewilligung fehlt?
Seriosität hängt nicht am Sitz, sondern an den Garantien. Ohne Schweizer Bewilligung fehlen der Anschluss an das Sperrregister, verbindliche Limiten und der Rechtsweg über die Schweizer Aufsicht. Ob ein Anbieter diese Lücke durch eigene Regeln ausgleicht, prüft man in seinen Bedingungen — eine Liste ersetzt das nicht.
Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter ohne Limit oder ohne Verifizierung wirbt?
In der Schweiz ist eine Wette ohne Identitätsprüfung nicht möglich, und die Limiten setzt der Spielende selbst. Ein Angebot ohne Verifizierung beschreibt damit ein Angebot ausserhalb des Schweizer Rahmens. Wer dort spielt, verzichtet auf den Eintrag im Sperrregister und auf die Kopplung von Limiten an seine Person.
Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei Swisslos und Loterie Romande?
Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, bei Swisslos mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos.
Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt, und gibt es Krypto-Auszahlungen bei bewilligten Anbietern?
Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, in der Regel ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Schweizer Anbietern nicht. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro Jahr gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Vergleich – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
