Ein neuer Wettbonus lässt sich nur freispielen, wenn die Bedingungen sitzen

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aktionen wurden gegen die veröffentlichten Bedingungen von Swisslos, der Loterie Romande und die Aufsichtsunterlagen der Gespa geprüft.

Ein kleiner Stapel unbeschrifteter Papierkarten, von einem roten Gummiband zusammengehalten, liegt auf einer Holzplatte vor einem Fenster.
Eine Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach einem neuen Wettbonus sucht, landet schnell bei einer Zahl, die auf der Startseite gross steht und im Kleingedruckten verschwindet. Ein Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist. Eine Quote, die nur für eine einzige Einzelwette gilt. Ein Bonus auf den Nettogewinn, an Bedingungen geknüpft, die man erst auf dem Wettschein sieht. Die Werbung spricht von Spielraum. Die Bedingungen sprechen von Fristen, Mindestquoten und Obergrenzen.

Der Schweizer Markt macht diese Prüfung nicht einfacher, sondern nötiger. Nur zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht, weshalb die Aktionen der beiden selten und klein bleiben. Alles andere, was in Suchergebnissen auftaucht, läuft ohne Schweizer Bewilligung.

Wichtiger als die Frage, wer am lautesten wirbt, ist deshalb eine andere: Welche Wege stehen einem Spielenden in der Schweiz überhaupt offen, und welcher davon passt zu welchem Budget, welchem Wohnkanton und welcher Geduld? Darum geht es auf dieser Seite. Nicht um die Höhe eines beworbenen Betrags, sondern um das, was davon übrig bleibt.

Neukundenangebote: Guthaben, Booster und der Unterschied, der zählt

Im Kern ist ein Neukundenangebot eine der drei Sachen: Spielguthaben, ein Booster oder eine Gratiswette. Die Unterscheidung klingt nach Wortklauberei und entscheidet doch, was am Ende auf dem Konto liegt.

Spielguthaben ist ein Guthaben im Spielerkonto. Man wettet damit, gewinnt damit, und irgendwann will man es auszahlen. Genau dort endet der Spass oft: Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen für die Online-Teilnahme, und die Loterie Romande führt dieselbe Regel in ihrem Reglement. Man spielt also mit dem Guthaben der Veranstalterin und mit dem eigenen Gewinn, aber nicht mit dem geschenkten Kapital selbst.

Ein Booster — Quotenboost, Profitboost, Kombiboost — ist kein Guthaben, sondern eine Erhöhung. Er hebt die Quote oder den möglichen Nettogewinn und sonst nichts. Bei Sporttip gilt ein Quotenboost ausschliesslich online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Wette vorzeitig glattstellt, verliert die Erhöhung, mit der er gerechnet hat.

Die Gratiswette schliesslich ist die klassische Freiwette: Man erhält einen Einsatz gestellt, wettet damit, gewinnt — und der Einsatz selbst wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Der Gewinn, der auf dem Konto landet, ist also der Gewinn abzüglich des gestellten Einsatzes. Das ist der Punkt, an dem «Gratiswette» und «geschenkter Umsatz» auseinandergehen, und es ist der Punkt, über den am wenigsten gesprochen wird.

Eine vierte Spielart macht die Reihe voll: die Aktion mit Code im verifizierten Konto. Die Loterie Romande fuhr die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Man kann die Aktion dafür belächeln. Zehn Franken, drei Monate Laufzeit, siebentausend Stück im ganzen Land — das ist keine Kampagne, mit der ein ausländisches Portal um Kunden wirbt, das ist eine Geste. Als Masstab ist sie trotzdem die ehrlichste Zahl der ganzen Debatte: Sie zeigt, in welcher Grössenordnung sich bewegt, was in der Schweiz vorher genehmigt wurde. Wer auf einer Seite von mehreren hundert Franken Startguthaben liest, liest über einen anderen Markt.

Die Bildunterschrift zu dieser Karte: Eine Aktion der Loterie Romande lief an 7 Aktionstagen.

Von der Anmeldung bis zur ersten Wette: fünf Schritte, und wo sie hängen

Der Weg zum freigespielten Guthaben beginnt nicht beim Bonus, sondern beim Konto. Die Schweizer Reihenfolge ist kurz, aber sie hat eine Stelle, an der viele Anläufe scheitern.

Zuerst steht die Registrierung. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist der erste Filter, und er kennt kein Ermessen: Wer im falschen Kanton wohnt, kommt hier nicht durch.

Dann die Identität. Ein Spielerkonto ist in der Schweiz immer ein verifiziertes Konto, und eine Aktion mit Code im «verifizierten Konto» ist deshalb keine Marketingformel, sondern eine technische Voraussetzung. Ohne Verifizierung lässt sich kein Code einlösen.

Dann die Einzahlung. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Danach die Wette. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Und schliesslich die Auszahlung. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer mit zwei Gratisaktionen im Jahr arbeitet, kommt also mit den beiden Gratisauszahlungen hin. Wer öfter abräumt, zahlt für das Abräumen.

Die Stelle, an der es hängt, ist selten die Wette. Es ist die Kette davor.

Wettboni im Vergleich: nach welchen Kriterien man sie liest

Ein Vergleich von Aktionen ist kein Preisvergleich. Die beworbene Summe ist die einzige Angabe, die nichts über den Wert der Aktion sagt, weil sie fast nie das ist, was am Ende ausgezahlt wird. Wer Boni nebeneinanderlegt, sollte stattdessen sechs Dinge prüfen — und die Reihenfolge ist nicht beliebig.

Zuerst die Rechtslage des Anbieters. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Das steht in der folgenden Tabelle bei jedem ausländischen Anbieter. Es ist die Vorbedingung für alles Weitere: Ein Bonus, der nicht einklagbar ist, ist eine Kulanzleistung.

Dann die Art der Leistung. Guthaben, Booster, Gratiswette, Cashback — vier verschiedene Dinge mit vier verschiedenen Mechaniken. Ein Vergleich, der sie in einer Spalte «Bonus» addiert, vergleicht nichts.

Dann die Bedingungen, die an die Leistung geknüpft sind: Mindestquote, Mindestzahl an Voraussagen, Online-Zwang, Premier- oder Live-Beschränkung, Einmalnutzung, Limitierung von Einsatz und Erhöhung.

Dann die Laufzeit. Eine Aktion mit 30 Tagen Gültigkeit verlangt eine Entscheidung innerhalb eines Monats. Eine, die drei Monate läuft, verlangt Geduld. Beides ist in Ordnung, nur nicht dasselbe.

Dann die Auszahlbarkeit. Auszahlbar, nur im Spiel verwendbar, gar nicht ausgebbar — die drei Stufen entscheiden über den tatsächlichen Wert mehr als jede Null auf dem Werbebanner.

Und zuletzt die Obergrenze des Effekts. Ein hundertprozentiger Boost auf einen Nettogewinn klingt anders als fünf Prozent. Er ist auf Kombinationen mit vielen Voraussagen beschränkt, und die bekommt man nicht jeden Abend.

Zwischen diesen Grössen liegen die Unterschiede, die der Markt nicht bewirbt.

Grundlagen: Quote, Einsatz, Auszahlung — was auf dem Wettschein passiert

Wer einen Bonus beurteilen will, muss rechnen können, was eine Wette überhaupt zurückgibt. Die Regel ist einfacher als die Marketingumgebung vermuten lässt.

Ein ausgeklappter Zollstock liegt auf einer Werkbank, daneben ein Bleistiftstummel im feinen Sägemehl.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungsschritte, beide zulasten des Spielenden. Das ist der Standard, und wer die Mechanik einmal gesehen hat, hört den Werbesatz «Sie erhalten die volle Quote» künftig anders.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer, im Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tor in der 94. Minute entscheidet also eine Wette, ein Tor in der Verlängerung nicht — und darauf setzen manche, ohne es zu wissen.

Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Aussteigen kostet also systematisch.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Swisslos nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer das nicht weiss, hält ein storniertes Ticket für einen Fehler.

Und die Absage: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00 — was einer Kombination mit drei Voraussagen das meiste ihres Reizes nimmt.

Die Bildunterschrift zu dieser Werkbank-Szene: Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Kombiboost, Quotenboost, Profitboost: was sie wert sind

Der Kombiboost ist das interessanteste Konstrukt im Schweizer Angebot, weil er nicht schenkt, sondern erhöht. Er gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Das ist eine Staffelung, die so gebaut ist, dass die glänzende Zahl ganz am Ende steht. Wer fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 findet, hat nicht eine Wette gebaut, sondern eine Sportzeitung verfasst. Und je länger die Kette, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass alle Glieder halten.

Was die Staffelung auszahlt, lässt sich mit einem Beispiel durchrechnen, das keine Kursangabe ist, sondern eine Annahme: Einsatz CHF 10, vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00.

Der Gewinnbetrag folgt der Regel Einsatz mal Gesamtquote. Die Gesamtquote dieser Kombination ist das Produkt der Einzelquoten und liegt bei 9’792. Aus CHF 10 Einsatz werden damit rund CHF 97.92 zurück — abzüglich des Einsatzes bleibt ein Nettogewinn von rund CHF 87.92. Der Boost von 5 % greift genau auf diese Grösse: Aus dem Nettogewinn wird damit rund CHF 92.32, die Rückzahlung steigt auf rund CHF 102.32. Aus zehn Franken sind gut zwei Franken mehr geworden.

Die Kette länger gezogen, mit denselben vier Quoten um drei weitere Voraussagen von je 1.60, 1.70 und 1.80 ergänzt, landet die Gesamtquote bei 47.9576, die Rückzahlung bei rund CHF 479.58 und der Nettogewinn bei rund CHF 469.58. Der Boost beträgt bei sieben Voraussagen 20 %, hebt den Nettogewinn also auf rund CHF 563.50 und die Rückzahlung auf rund CHF 573.50 — eine Verbesserung um gut CHF 94.

Der Unterschied zwischen den beiden Zeilen ist der ganze Punkt. Bei vier Voraussagen bringt die Erhöhung gut zwei Franken, bei sieben knapp hundert — aber die zweite Zahl setzt voraus, dass sieben Voraussagen alle aufgehen, mit jeder einzelnen Quote bei mindestens 1.50. Die Verbesserung wächst also mit genau der Grösse, die zugleich die Wahrscheinlichkeit auffrisst, sie zu erhalten. Der Kombiboost ist damit kein Startguthaben, sondern eine Belohnung für den unwahrscheinlichen Fall, und wer ihn als Willkommensgeschenk liest, liest ihn falsch.

Der Quotenboost bei Sporttip gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist eine Gelegenheit, keine Struktur: einmal nutzbar heisst einmal. Und wer die Wette vor dem Ende glattstellt, verliert genau das, weswegen er sie aufgesetzt hat.

Alles drei zusammen bildet den Charakterzug des Schweizer Sportwettenmarkts im Jahr 2026: Es wird fast nichts geschenkt, aber es wird etwas angeboten. Wer aus Marketinggründen «100 %» liest, sollte den Satz bis zum Ende lesen. Die 100 stehen dort für fünfzehn Voraussagen, nicht für den ersten Einsatz.

Neue Aktionen im Blick behalten: wo man sie findet und woran man eine Falle erkennt

Der Markt hat in der Schweiz kein Bonus-Rennen, aber er hat Bewegung. Aktionen der Loterie Romande sind an Zeitfenster gebunden — die Patinoires-Aktion lief über den Jahreswechsel und endete am 10. März 2026 — und an Aktionstage, an denen der Code überhaupt greift. Sieben Aktionstage verteilt auf zwölf Wochen: Wer sich nicht regelmässig informiert, verpasst sie, ohne es zu merken.

Die verlässlichste Quelle sind die Bedingungen der Veranstalterin selbst, nicht die Aggregatoren. Aktionen erscheinen in den Sporttip-Spielregeln und Teilnahmebedingungen und in den Bedingungen für die Online-Teilnahme, jeweils mit Versionsstand, und auf der Seite der Loterie Romande in ihren eigenen Teilnahmebedingungen. Wer dort liest, liest die Fassung, die im Streitfall gilt.

Drei Merkmale verraten eine Aktion, die mehr verspricht als sie hält. Erstens ein beworbener Betrag, der nirgends in den Bedingungen als auszahlbar auftaucht. Zweitens eine Mindestquote, die über dem liegt, was man ohnehin spielt — sie erzwingt Wetten auf Aussenseiter. Drittens ein Code, der nur in einem sehr kurzen Fenster nach der Registrierung einlösbar ist: Wer sich zuerst anmeldet und später entscheidet, findet das Fenster geschlossen.

Auf der anderen Seite der Grenze liest sich die Lage anders. Ein ausländisches Portal kann Startguthaben in einer Grössenordnung anbieten, die hier keine Bewilligung bekäme, weil kein Bewilligungsverfahren es prüft. Diese Freiheit ist keine Grosszügigkeit, sondern der Gegenwert der fehlenden Aufsicht. Wer an diesen Anbietern interessiert ist, sollte sie gegen die ausdrücklichen Bedingungen im Abschnitt zur Rechtslage halten.

Spielguthaben, Wallet und Limiten: die Grenzen, die vor der Aktion kommen

Bevor irgendeine Aktion wirkt, wirken die Kontogrenzen. Und die sind in der Schweiz nicht Verhandlungsmasse.

Bei Swisslos kostet Spielguthaben auf dem Wallet mindestens CHF 20 pro Kauf. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande liegen die Einzahlungen auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Zwei Veranstalter, zwei Reglements, fast dieselbe Zahl — das ist Schweizer Spielerschutz in Reinform.

Unterschiedlich ist die Auszahlungsschwelle. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet zugeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Wer im Wallet wohnen will, ist bei kleinen Gewinnen bei beiden richtig; wer grosse Gewinne sofort auf dem Konto will, wartet in beiden Fällen einen Moment.

Und dann die Frist, die niemand liest: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt lang. Es ist eine Wette, die man verliert, indem man nichts tut.

Die Rechtslage: warum es nur zwei Veranstalter gibt

Die Schweiz hat den Online-Sportwettenmarkt nicht wachsen lassen, sondern zugeschnitten. Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, in Kraft seit 1. Januar 2019, und unterstehen der Aufsicht der Gespa — nicht der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz.

Ein geschlossenes Holztor an einem Feldweg im Gebirge, dahinter eine Weide mit Kühen im Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des Unternehmens. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Ein Schweizer Detail, das den Alltag mehr prägt als die Bewilligungsfrage: Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Was überhaupt gesetzt werden darf, ist keine offene Liste. Die Gespa führt einen Katalog der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten; Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie dort stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe wird nicht gewettet, Corner- und Kartenmärkte erscheinen nicht, und eine Esport-Abteilung gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt Sache des Veranstalters.

Für die Spielenden heisst das: kein Wetter, kein Politikum, keine Fernsehshow. Nur Sport.

Die Bildunterschrift zu dieser Szenerie: Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Ausländische Anbieter: was ein Bewilligungsvermerk aus einem anderen Land in der Schweiz bedeutet

Nichts. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Das ist ein schwacher Trost, weil Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können und es keinen Schutz und keine Fairplay-Kontrolle gibt.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt das Domain-Hopping und hat dafür Interwetten und Bet-at-Home namentlich erwähnt; bet365 führt sie als auf der Liste stehend. Aus Sicht eines Spielenden ist das ein Katz-und-Maus-Spiel, bei dem er die Maus ist.

Ehrlich bleibt nur eine Beschreibung: Ausländische Anbieter bedeuten keinen Schweizer Bewilligungsvermerk, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Das ist kein Grund, sie zu nutzen, aber es ist die Information, die vor jeder Registrierung gehört.

Spielerschutz: was auch mit Bonusguthaben gilt

Ein Bonus verändert keine einzige Schutzregel. Er verändert nur die Versuchung, sie zu vergessen.

Die tragende Regel ist, dass Limiten von den Spielenden selbst gesetzt werden. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetzesrecht nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Dass die Erhöhung drei Tage auf sich warten lässt, ist Absicht. Der Impuls, nach einem schlechten Abend nachzulegen, ist genau in diesen drei Tagen am teuersten.

Die Spielsperre ist das zweite Instrument. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Spielsperren und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Bei den Verkaufsstellen sieht die Wirklichkeit weniger streng aus als die Regel: Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufspunkten in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Die Zahl steht hier nicht, um Panik zu machen, sondern weil sie den Abstand zwischen Reglement und Ladentheke zeigt. Wer unter 18 ist, wird am Automaten nicht zuverlässig gestoppt.

Und die Grenze, die kein Reglement verschieben kann: Ein Bonus ist kein Grund, das persönliche Budget zu erhöhen. Er ist eine Erhöhung des Einsatzes durch jemand anderen. Wer mit eigenem Geld ohnehin an die Verlustlimite stösst, stösst mit Gratisguthaben an dieselbe Wand, nur später und lauter.

Steuern: was ein Gewinn aus einer Gratiswette kostet

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt: je nach Kanton.

Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle. Für ihn fallen keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn an. Eine Gratiswette ändert daran nichts.

Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer in der Schweiz legal spielt, steht steuerlich besser da als der Spielende auf einem ausländischen Portal — das ist einer der wenigen Punkte, in denen Aufsicht und Portemonnaie in dieselbe Richtung zeigen.

Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Das ist allgemeine Information, keine Steuerberatung. Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Werbung und Aktionen: wo die Grenze verläuft

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Deshalb beschreibt diese Seite die ausländischen Anbieter und bewertet sie, statt für sie zu werben.

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das ist der ganze grosse Aktionsmarkt der Schweiz, gezählt in Genehmigungen. Wer versteht, wie diese Zahl zustande kommt, versteht auch, warum ein «neuer Wettbonus» hier selten etwas Grösseres bedeutet als ein Guthaben, das drei Wochen gilt.

Eine Sperrstunde für Werbung am Fernsehen oder im Netz gibt es nicht. Die Beschränkung liegt woanders: in der Grösse der Aktionen und in der Pflicht, ihre Bedingungen offenzulegen.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Schweizer Veranstalter und ausländische Portale

Die folgende Übersicht stellt gegenüber, wer in der Schweiz überhaupt ein Bewilligungsverhältnis hat und wer als ausländisches Portal ohne Schweizer Bewilligung auftritt. Sie bewertet nicht die Grösse eines beworbenen Bonus, sondern den Rechtsrahmen, in dem eine Aktion überhaupt steht. Wer nur zwei Bewilligungen zählen kann, sieht den Markt schnell vollständig; die Liste darunter ist Referenz für das, was Schweizer Spielende im Netz antreffen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
bet365 ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz

Wer die Spalte der ausländischen Portale liest, sieht acht Mal denselben Eintrag. Das ist kein Versehen der Darstellung, sondern das Ergebnis: Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung, und welches Land sie ausgestellt hat, ändert daran nichts. Was zählt, ist die Bewilligung, die hier gilt — und die hat genau zwei Inhaber.

Die Wahl, um die es auf dieser Seite geht, fällt damit nicht zwischen zehn gleichwertigen Optionen. Sie fällt zwischen einem geschützten, aber engen Markt und einem offenen, aber ungeschützten. Der nächste Abschnitt geht die zehn einzeln durch und sagt, was jede Option für sich bedeutet.

Die Bewertung der zwei Schweizer Veranstalter

Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist eine Genossenschaft, kein Konzern mit Wachstumszielen, und man merkt es an der Produktpflege.

Die Bewilligungsfrage ist hier keine Frage. Swisslos hält die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung für ein Grossspiel, beaufsichtigt von der Gespa. Ein Online-Konto ist Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet vorbehalten: den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und Liechtenstein. Wer in Genf oder Waadt wohnt, ist hier falsch und bei der Loterie Romande richtig; das ist keine Empfehlung, sondern die Mechanik der Kantonsaufteilung.

Am Produkt selbst fällt auf, wie sehr es rechnet. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten, Rundung auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen, Quote 1.00 für verspätet platzierte Livewetten. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und zahlt 5 % auf den Nettogewinn — für die meisten Spielenden ist das die realistische Stufe, nicht die mit hundert Prozent. Quoten- und Profitboosts sind einmal nutzbar und verfallen bei Cash-Out.

Das Verdict: Sporttip ist die einzige Adresse für Wettende in der Deutschschweiz, die nicht über die Grenze schauen wollen, und sie ist mit den Limiten und Rundungen bewusst zurückhaltend gebaut. Wer die 4 % und 5 % der Staffelung im Kopf behält, findet ein sauberes, transparentes Produkt; wer von einem Willkommensbonus träumt, findet ihn nicht.

Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter für die sechs Westschweizer Kantone

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — eine Organisation mit einem dichten physischen Netz und einer vergleichsweise kurzen Online-Geschichte.

Auch hier ist die Bewilligung unstrittig: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone voraus. Die Aktionstätigkeit ist dokumentiert und schmal: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief an 7 Aktionstagen, mit CHF 10 Spielguthaben für einen Code, der im verifizierten Konto einzugeben war, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Die Kontogrenzen passen zu dieser Kultur: Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben bis höchstens CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber per Überweisung auf die angegebene IBAN, Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Grosszügig ist anders, nachvollziehbar ist es.

Das Verdict: Die Grösse einer Aktion ist hier kein Verkaufsargument, weil die Aktion ein Werbemittel für ein Produkt ist, das über 2’350 Verkaufsstellen ohnehin läuft. Wer in der Westschweiz wohnt, hat keine Wahl und braucht auch keine; wer die Sporttip-Staffelung mit ihren vier Stufen als Anreiz empfindet, wird bei Jouez Sport nicht fündig.

Die Bewertung der ausländischen Portale

Die folgenden acht Anbieter treten als ausländische Portale ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine berichtete Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft; keines dieser Angebote steht mit dem Schweizer Sperrregister in Verbindung, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden. Beschrieben wird hier, was sie für Schweizer Spielende bedeuten — nicht, wie man sie erreicht.

Bahigo: ein Portal, das Schweizer Spielende ohne Rechtsweg anspricht

Bahigo tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain potentiell auf der Sperrliste. Für Spielende bedeutet das: Kein Schweizer Verfahren, keine Schweizer Aufsicht über Auszahlungen, keine Fairplay-Kontrolle. Wer dort eine Wette platziert, platziert sie in einem Rechtsraum, den er im Streitfall nicht betreten kann. Die Auszahlung nach einem Gewinn hängt allein an der Kulanz eines Unternehmens, das keiner hiesigen Aufsicht untersteht.

HighFlyBet: beworbenes Guthaben ohne Schweizer Aufsicht dahinter

Dieselbe Konstruktion wie beim Vorgenannten, und deshalb liest sie sich gleich: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Interessant ist der Punkt nicht einzeln, sondern als Muster: Die Grösse eines beworbenen Startguthabens wird von keiner hiesigen Aufsicht geprüft, weshalb sie frei erfunden sein darf und trotzdem eingehalten werden muss — nur nicht von einer Behörde, sondern vom guten Willen des Betreibers. Wer sich darauf einlässt, tauscht Aufsicht gegen Aussicht.

Betwinner: ein Portal, das auf der Sperrliste stehen kann

Auch Betwinner ist ohne Schweizer Bewilligung unterwegs, mit denselben Folgen: Kein Schweizer Rechtsweg, kein Sperrregister, kein Schutz im Streit. Wer die Aufsichtspraxis verfolgt, weiss, dass die Sperrliste nicht statisch ist und blockierte Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden. Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, muss es morgen nicht sein — und wer sein Guthaben dort liegen lässt, trägt dieses Risiko selbst, weil ihm niemand hilft, es zu tragen.

bet-at-home: ein Portal, das die Aufsicht namentlich erwähnt hat

Bei bet-at-home kommt ein zusätzliches Detail hinzu: Die Gespa nennt diesen Anbieter namentlich im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping. Das heisst konkret, dass hier ein Blockierungsversuch nicht der erste Ausgangspunkt ist, sondern die Reaktion auf eine Praxis des Ausweichens. Die Aufsicht hat ihn also nicht übersehen. Das ändert nichts an der Grundlage — keine Schweizer Bewilligung, kein Rechtsweg, kein Sperrregister —, ordnet aber die Rolle ein, die dieses Portal im Schweizer Markt spielt.

BetOnRed: ohne Bewilligung, mit den üblichen Folgen

BetOnRed reiht sich in dasselbe Muster: keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Schweizer Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister. Für Schweizer Spielende heisst das, dass jede Aktion dieses Anbieters ausserhalb des Rahmens steht, den das Geldspielgesetz für Gratisspiele und Gratisguthaben aufstellt. Wer dort ein Guthaben einlöst, löst es unter Bedingungen ein, die niemand in der Schweiz genehmigt hat und niemand in der Schweiz prüft.

Bruce Bet: ohne Bewilligung und ohne Sperrregister-Anschluss

Bruce Bet ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung erreichbar. Die Folgen sind die des ganzen Abschnitts: kein Rechtsweg, kein Sperrregister, keine Aufsicht über Bedingungen und Auszahlungen. Bemerkenswert ist die Geschwindigkeit, mit der solche Portale auftreten und verschwinden; ein Bonus, der an die Registrierung bei einem Anbieter gebunden ist, dessen Bestand niemand garantiert, ist kein Bonus, sondern eine Wette auf die Haltbarkeit des Gegenübers.

Sportaza: kein Schweizer Bewilligungsvermerk, kein Schweizer Schutz

Sportaza tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine ausländische Bewilligung, in welchem Land auch immer, hat hier keine Kraft; zuständig wäre allein die Gespa, und die hat diesem Anbieter nichts erteilt. Damit gilt für die Bewertung nichts anderes als bei den übrigen Portalen dieses Abschnitts: kein Schweizer Schutz und keine Fairplay-Kontrolle. Die einzige Bewertungsgrundlage, die bleibt, ist der eigene Augenschein der Website — und der ist bekanntlich das schwächste Kriterium, das es gibt.

bet365: ein Portal, das die Aufsicht als gesperrt führt

Bei bet365 ist die Sachlage dokumentiert: Die Aufsicht führt das Portal als auf der Sperrliste stehend. Eine Domain auf dieser Liste wird von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert. Dass ein Portal Grösse und Bekanntheit hat, ändert nichts an der Bewilligungsfrage — die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und eine ausländische ersetzt sie nicht. Für Spielende bleibt es bei null Schweizer Rechtsweg, null Sperrregister-Anschluss und steuerbaren Gewinnen nach kantonaler Praxis.

Für wen welcher Weg taugt

Die Entscheidung ist keine Geschmacksfrage. Sie besteht aus drei Fragen, und die erste entscheidet über die anderen.

Erstens: Wo wohne ich? Nur der Wohnkanton eröffnet ein Online-Konto bei einem der beiden Veranstalter. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch; wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Das ist keine Formalie, die man mit einer Ausnahme umgeht, sondern der Kern des Modells.

Zweitens: Was will ich? Wer eine geschützte Umgebung mit selbst gesetzten Verlustlimiten, einem schweizweiten Sperrregister und einem Schweizer Rechtsweg sucht, findet sie nur bei den zwei Veranstaltern. Wer den grössten beworbenen Betrag sucht, findet ihn nur ausserhalb — und kauft sich mit dem Fehlen jeder Aufsicht die Differenz selbst.

Drittens: Wie informiert bin ich? Der Markt der zwei Veranstalter belohnt Aufmerksamkeit. Ein Kombiboost mit vier Voraussagen bringt 5 %, einer mit sieben 20 %. Eine Aktion mit CHF 10 Guthaben läuft an sieben Tagen in zwölf Wochen. Wer die Bedingungen liest, bekommt diese Dinge; wer die Werbung liest, bekommt ein Gefühl.

Wer sein Budget klein hält und den Schutz ernst nimmt, ist bei Swisslos oder der Loterie Romande richtig und braucht keine weitere Option. Wer die Einschränkungen des Katalogs — kein Wetter, kein Esport, keine Kartenmärkte, Live nur, wo bewilligt — als zu eng empfindet, steht vor der Wahl zwischen Verzicht und einem Anbieter ohne Bewilligung, und diese Wahl ist eine Abwägung, keine Alternative. Es gibt keinen dritten Weg, auf dem beides zusammenkommt.

Wer zum ersten Mal mit Wettboni zu tun hat, sollte bei einer eigenen Regel bleiben: Der Wert einer Aktion ist der Betrag, der nach allen Bedingungen auszahlbar bleibt. Bei 5 % auf den Nettogewinn, bei einem Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, und bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückkommt, ist das manchmal sehr wenig. Das ist die Antwort — sie ist nur keine Werbung.

Wie sich Steuern, Sperre und Konto am Ende verzahnen

Am Ende der Entscheidung steht keine Aktion, sondern das Konto. Wer in der Schweiz legal spielt, spielt mit einer Identität, mit Limiten, mit einem Namen auf dem Auszahlungskonto. Art der Kontoführung, Sperrmöglichkeiten und Steuerfolge hängen zusammen, und sie hängen alle an der Bewilligung. Wer bei einem Portal ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat statt dieser Verzahnung ein Verhältnis zu einem Unternehmen.

Zwei Punkte sollten deshalb am Ende der Überlegung stehen, nicht am Anfang. Der erste: Die Steuerfolge legaler Schweizer Gewinne ist in der Regel keine — bis zum Freibetrag wird nicht besteuert, und darunter liegt praktisch jeder Alltagsgewinn. Bei ausländischen Anbietern kann dieselbe Summe nach kantonaler Praxis voll steuerbar sein. Der zweite: Ein Guthaben auf einem Schweizer Spielerkonto lässt sich zweimal im Jahr gratis auszahlen, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und ein Gratisspielguthaben lässt sich gar nicht auszahlen. Wer seine Aktionen so plant, dass er auf eine dieser Grenzen trifft, hat den Bonus bereits verplant.

Es bleibt ein Markt mit zwei Türen, die in verschiedene Kantone führen, und einem Zaun darum, der schweizweit gilt. Wer das versteht, braucht keine Rangliste der grössten Willkommensprämien. Er braucht eine Zahl auf dem Wettschein, die zu den Bedingungen passt.

Häufige Fragen zu Wettbonus, Gratiswette und Limiten in der Schweiz

Welche Aktionen dürfen die beiden Schweizer Veranstalter überhaupt anbieten?

Nur solche, die vorab genehmigt sind. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. 2025 gab es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und acht für Swisslos; dazu kommen boosts, die kein Guthaben sind — der Kombiboost, der auf den Nettogewinn einer Kombination von mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote 5 bis 100 % addiert.

Warum braucht Gratisguthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung?

Weil das Geldspielgesetz Gratisspiele den bewilligten Spielen gleichstellt. Wer Gratisguthaben verteilt, betreibt damit Werbung um Kunden mit geldwerten Leistungen, und die Aufsicht prüft vorab, dass die Bedingungen und der Umfang vertretbar bleiben. Daraus erklärt sich, weshalb Aktionen hier klein bleiben: Jede braucht ein Verfahren, bevor sie läuft.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückgezahlt?

Nein. Die Gratiswette stellt einen Einsatz, der beim Gewinn nicht mit zurückkommt. Man erhält also nur den durch die Quote erzielten Überschuss — bei einer Quote von 2.00 und CHF 10 gestelltem Einsatz beträgt die Gutschrift rund CHF 10, nicht CHF 20. Der gestellte Einsatz selbst verbleibt beim Veranstalter.

Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Mindestquote gilt dafür?

Der Kombiboost ist eine Erhöhung des Nettogewinns einer Kombination, die online gespielt wird und mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote enthält. Die Erhöhung staffelt sich nach der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.

Ab welchem Betrag lässt sich Spielguthaben aufladen, und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?

Bei Swisslos beginnt der Kauf bei CHF 20, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande liegen Einzahlungen bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben ebenfalls bei höchstens CHF 10’000. Gratisspielguthaben ist in beiden Fällen nicht auszahlbar.

Müssen Gewinne aus einer Gratiswette versteuert werden, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung; kantonale Freibeträge weichen ab — daher «je nach Kanton».

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»