Curling-Wetten in der Schweiz – zwei bewilligte Wege und viele Sackgassen

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, und gegen die veröffentlichten Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.

Eine Curlinghalle von der Tribüne aus gesehen: ein glatter Granitstein auf blauem Eis, daneben ein Besen, kühles Hallenlicht
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Curling ist ein Sport, den in der Schweiz mehr Menschen ausüben als wetten. Kein Wunder: Wer im Winter auf dem Eis steht und weiss, wie ein Stein ins Haus gezogen wird, kennt die Disziplin besser als jeder Quotensteller. Genau daraus entsteht die Frage, mit der sich dieser Text beschäftigt. Wo kann man hierzulande überhaupt auf Curling setzen, und was heisst das für den einzelnen Wettschein?

Die kurze Antwort ist unbequem für alle, die eine lange Anbieterliste erwarten. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Der Bund lässt dafür genau zwei Veranstalter zu. Alles andere, was im Suchergebnis neben Swisslos und Loterie Romande steht, hat mit Schweizer Recht nichts zu tun. Wer das versteht, sortiert das Angebot in zwei Wege und entscheidet dann, welcher zu ihm passt.

Und Curling selbst? Es ist ein Randsport mit wenig Umsatz. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern der Grund, aus dem dieser Text eine ganze Weile über Kataloge, Limiten und Margen reden muss, bevor er zur ersten konkreten Wette kommt.

Der Curling-Spielplan und die Entscheidungen, auf die gewettet wird

Ein Curling-Turnier belohnt keine Einzelaktion. Es läuft über Stunden, über mehrere Ends, und am Ende stehen zwei Teams mit einem Ergebnis, das manchmal nach einem einzigen Stein kippt. Wer eine Wette platziert, muss diesen Ablauf kennen. Schweizer Wettregeln legen für jedes Ereignis fest, welche Abschnitte zur regulären Spielzeit zählen und welche nicht. Für Fussball bedeutet das die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, während Verlängerung und Penaltyschiessen nur dann in die Wertung fallen, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Dasselbe Prinzip gilt für jede Sportart: Das Wettprogramm, nicht der Fernsehkommentar, definiert die Wette.

Ein Bergdorf im Schnee am Morgen aus der Ferne gesehen, aus einem Kamin steigt Rauch auf
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Für Curling heisst das in der Praxis: Sobald eine Begegnung im Angebot steht, beschreibt das Programm, ob das Spielergebnis nach den regulären Ends oder nach einem allfälligen Zusatz-End zählt. Darauf ist beim Wettschein zu achten, und nicht auf das Bild auf dem Live-Ticker.

Von der Europameisterschaft bis zu den Olympischen Spielen

Der internationale Curling-Kalender ist dicht, gemessen an der Zahl der Teams. Er konzentriert sich auf wenige Wochen im Jahr und auf wenige Orte. Die grossen Turniere ziehen Damen-, Herren- und Mixed-Teams an, sie werden im Fernsehen oder im Livestream gezeigt, und um sie herum wächst das Interesse an der Sportart.

Olympische Jahre verändern den Rhythmus zusätzlich. Wer sich in der Qualifikation durchsetzt, ist plötzlich Teil eines Programms, das ein grösseres Publikum erreicht als der ganze Weltcup davor. Die Europameisterschaft und die Weltmeisterschaft der Männer und der Frauen bleiben die Bezugspunkte, an denen ein Randsport einmal pro Saison in der breiten Öffentlichkeit landet.

Ein Live-Stream ist für das Verständnis nützlich, aber nicht Voraussetzung für eine gültige Wette. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Diese Klarstellung schützt den Wettenden. Sie räumt aber auch einen Mythos ab: Ein Livebild garantiert keine schnellere Auszahlung und keine bessere Quote. Es informiert nur.

Welche Begegnungen tatsächlich im Programm landen

Der Katalog bewilligter Sportarten und Wettarten ist eine geschlossene Liste, geführt von der Gespa mit Stand 10.09.2026. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie in der Liste stehen. Dasselbe gilt für Wettbewerbe der Frauen. Ranglistenwetten stehen nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Corner- oder Kartenmärkte führt die Liste nicht, und E-Sport wird dort gar nicht erwähnt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind untersagt.

Curling ist also nur bettbar, wenn die Gespa-Liste die Sportart, den Wettbewerb und die Wettart enthält. Aus diesem Satz folgt der wichtigste Rat für jeden Interessierten: Das massgebliche Wettprogramm ist das auf der Seite des Veranstalters, und es ändert sich. Was letztes Jahr angeboten wurde, sagt nichts über das nächste Highlight.

Daraus ergeben sich drei Routen durch ein Curling-Turnier:

Wie ein Kombischein tatsächlich zum Rückfluss für den Spielenden wird, gehört ins Kapitel über die Rechenregeln und nicht in den Spielplan. Dort steht auch, was passiert, wenn ein Spiel verschoben wird.

Die Rangliste: zwei bewilligte Veranstalter und acht ausländische Plattformen

Die folgende Übersicht ordnet die zehn bewerteten Plattformen nach dem ein, was sie in der Schweiz sind. Ein bewilligter Veranstalter ist kein Wettanbieter wie jeder andere, und eine ausländische Plattform ist kein Schweizer Veranstalter. Die Tabelle bringt das in die richtige Reihenfolge, statt zehn Namen nebeneinanderzustellen, als wären sie vergleichbar.

Der Grund für die Vorentscheidung: Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen hierzulande Sportwetten veranstalten. Die Gespa veröffentlicht deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher. Wer eine findet, findet keine.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht: Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht: Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Betwinner keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Fezbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetFury keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
IviBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BassBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle macht einen Bruch sichtbar, den keine Bewertung glattbügeln kann. In der oberen Hälfte stehen zwei Häuser mit einer Bewilligung, einem Sitz in der Schweiz und einer Aufsichtsbehörde. In der unteren stehen acht Marken, für die keine Schweizer Bewilligung besteht, deren gemeldete Bewilligung nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung entfaltet und die an das hiesige Sperrregister nicht angeschlossen sind. Auch ein Schweizer Rechtsweg steht bei ihnen nicht offen. Ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und von den Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.

Das ist keine Formalie. Ein Spieler, der bei einem dieser acht Anbieter gewinnt und nicht ausbezahlt wird, hat in der Schweiz keine Adresse, an die er sich wenden könnte. Der Betrag ist verloren, sobald die Plattform ihn verloren wissen will.

Was folgt daraus für das Lesen dieser Liste? Die acht unteren Zeilen sind Referenz, nicht Empfehlung. Sie stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen, und weil eine Rangliste, die sie verschweigt, den Leser allein lässt. Wer sie prüft, prüft sie an denselben Massstäben wie die beiden oberen: Bewilligung, Einzahlungs- und Auszahlungsweg, Verlustlimiten. Bei den meisten fällt schon der erste Massstab durch.

Es gibt also nicht zehn Wege, auf Curling zu wetten. Es gibt zwei bewilligte, und die sind an ein Gebiet gebunden.

Wie eine Curling-Wette aufgebaut ist und wo die Marge im Preis steckt

Eine Wette besteht aus drei Teilen: der Einsatz, die Quote und die Bedingung, die eintreten muss. Der Rückfluss für den Spielenden ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen tritt an die Stelle der Einzelquote die Gesamtquote, das Produkt der Einzelquoten. Diese Multiplikation erklärt, warum drei Spiele mit je einer Quote um 1.60 einen so viel höheren Schein ergeben: Es sind drei Erwartungen, die alle zutreffen müssen.

Trockene Rechnerei, aber sie entscheidet über den Wert eines Scheins. Und es kommt eine zweite Regel hinzu, die kaum jemand liest: Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Einsätzen im Frankenbereich ist das eine Randnotiz. Bei einer grossen Systemwette ist es ein Betrag, der still verschwindet, ohne Fehlermeldung und ohne Beschwerdemöglichkeit.

Was eine Quote mit wenig Umsatz verschweigt

Eine Quote ist ein Preis. In jedem Preis einer Wette sitzt ein Aufschlag, der Quotenschlüssel der Buchmachersprache oder Auszahlungsquote genannt. Er bezeichnet den Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, und die Marge ist das, was davon abgezogen wird.

Rechnen wir das an einem einfachen Beispiel durch, das ausdrücklich keine gestellte Quote ist, sondern eine Rechnung. Ein Markt mit zwei Ausgängen, beide zu Quote 1.90. Der Quotenschlüssel beträgt 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 und 1/1.90, also rund 95,0 Prozent. Die Marge liegt damit bei rund 5,0 Prozent des Einsatzes. Der Buchhalter im Haus behält also etwa fünf Rappen von jedem Franken, der in diesen Markt fliesst, und dies unabhängig davon, welcher Ausgang eintritt. Das ist der Preis für die Dienstleistung, und er ist nicht verhandelbar.

Das ist eine Bandbreite und keine feste Zahl, und genau so muss man sie lesen. Die 5,0 Prozent gelten für einen ausgeglichenen Markt mit zwei Ausgängen und für Quoten, wie sie oben stehen. Je weniger Umsatz ein Markt anzieht, desto weniger Konkurrenz gibt es um seinen Preis. Ein Curling-Spiel, auf das eine Handvoll Kunden setzt, muss für den Veranstalter seine Arbeit tragen, und er trägt sie über denselben Mechanismus.

Wer ausrechnen will, wo er steht, braucht nur die drei Grössen aus dem Programm: die beiden Quoten und ihre Kehrwerte. Die Summe über eins minus dem Ergebnis ist die Marge, und mit ihr kennt man den Preis.

Warum der Mindesteinsatz kleiner ist, als man denkt

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Diese Sätze sind für einen Curling-Fan eine gute Nachricht. Ein Franken ist eine ehrliche Einstiegsschwelle, und niemand muss für eine Randdisziplin dreistellig werden. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Schein ist für die meisten ohnehin bloss eine Zahl, die sie nie berühren.

Nur: Wer in einem Systemschein mit zehn Voraussagen arbeitet, merkt die Grenze. Dort ist die Obergrenze höher, aber die Zahl der Kombinationen wächst schneller als der Einsatz. Eine Systemwette ist eine Reihe von Wetten in einem Schein, und sie kann teuer werden, ohne dass der Spielende die einzelnen Linien sieht.

Die Grundlagen des Schweizer Curling-Wettmarkts

Hier wird es ernüchternd, und das ist der Punkt. Es gibt in der Schweiz keinen Markt mit Dutzenden Anbietern und einem Wettbewerb um die beste Curling-Quote. Es gibt zwei Gesetzgeberinnen-Ebenen, zwei Produkte und eine begrenzte Liste erlaubter Sportarten.

Zwei Curlingbesen lehnen an einer Bande am Rand einer leeren Eisfläche, kaltes Licht fällt durch hohe Fenster
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wer eine Wette platziert, spielt gegen ein Haus, das den Preis selbst festlegt. Bei Randsportarten ist dieser Preis besonders schwer einzuschätzen, weil Vergleichsmöglichkeiten fehlen. Bei einem Curling-Turnier gibt es keine zehn Buchmacher mit abweichenden Quoten auf dasselbe End, die man gegeneinander halten könnte. Das ist der eigentliche Nachteil der Nische, und er wiegt schwerer als jede Bonusfrage.

Spielende in der Schweiz können Sporttip-Wetten online über die Swisslos-Website oder die Sporttip App abgeben. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle spielen. Das ist ein eigentümlicher Weg, aber ein praktischer: Wer den Schein zu Hause auswählt und ihn unterwegs an der Verkaufsstelle bezahlt, verbindet die Beratung durch das eigene Konto mit dem Barzahlen.

Neben dem Schein existiert ein Spielkonto, das aufgeladen wird. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer im Winter für ein Turnier mehr braucht, braucht es in Wirklichkeit nicht.

Als Zahlungsart zum Aufladen nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Der Bonus, der keiner ist: Boosts und Gratisspielguthaben

Die Werbesprache der Wettbranche nennt es «risikofrei», «Gratiswette» oder «Quote aufgebessert». In der Schweiz lohnt es sich, jedem dieser Wörter eine Zahl gegenüberzustellen. Denn eine Wette ohne Risiko gibt es nicht, und der Aufschlag, den der Veranstalter gewährt, ist meist kleiner als der Aufschlag, den der Markt nimmt.

Sporttip kennt zwei Instrumente. Quotenboosts gelten online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Für einen Schnitt von einigen Prozent auf einen einzelnen Schein ist das in Ordnung. Für die Planung eines Abends mit zehn Wetten ist es fast wertlos, weil die Erhöhung nur einmal greift.

Anders die Kombivariante. Der Sporttip-Kombiboost gilt online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Schwellen sind die Geschichte. Bei vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 liegt die Gesamtquote bereits bei über dem Fünffachen, und die Wahrscheinlichkeit, dass alle vier zutreffen, ist deutlich kleiner als die jeder einzelnen. Wer Zehn- oder Fünfzehnfach-Kombinationen baut, um den Bonus zu erreichen, tauscht einen garantieren Zusatz von 20 oder 100 Prozent gegen ein Ereignis, das fast nie eintritt. Der Bonus belohnt nicht Treffer, sondern Ehrgeiz.

Gratisspielguthaben aus Promotionen ist im Übrigen nicht auszahlbar. Es ist Spielkapital, kein Geld.

Cash-Out ist ein Angebot, kein Recht

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live. Aber nur bei Online-Wetten, und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Rechnen wir es in Ruhe nach. Wer eine Kombination über vier Curling-Spiele gebaut hat und nach zwei Siegen vor der Entscheidung steht, möchte manchmal raus. Der Cash-Out-Betrag ist dann tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer hier auf einen fairen Restwert hofft, hofft auf Grosszügigkeit. Der Anbieter handelt nach seinem eigenen Interesse, und das ist legitim.

Bei Randdisziplinen wie Curling wiegt das zusätzlich. Ein Cash-Out setzt voraus, dass der Anbieter den Live-Zustand des Spiels genug einschätzen kann, um einen Preis zu stellen.

Wenn ein Spiel verschoben wird

Die Regel ist klar und für eine Nischensportart besonders relevant. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betreffende Voraussage die Quote 1.00.

Bei einer Kombination heisst das: Die Voraussage fällt aus der Rechnung heraus, die anderen bleiben. Eine Vierfach-Kombination wird zu einer Dreifach-Kombination mit entsprechend tieferer Gesamtquote. Wer auf einen kompletten Rückfluss gehofft hat, bekommt ihn nicht. Das ist der Preis der Kombination, und er wird bei jedem verschobenen Livespiel fällig.

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz und formell. Wer einen Schein lange in der Schublade liegen lässt, verliert ihn nicht durch Pech, sondern durch Zeit.

Was rechtlich gilt: zwei Veranstalter, ein Sportkatalog, ein Sperrregister

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in der Fassung vom 1.1.2021. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht die zuständige Behörde für Sportwetten; sie beaufsichtigt die Casinos. Wer sich über Wettbewilligungen informieren will, lande bei der Gespa, nicht bei der Spielbankenaufsicht.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, Produkt Sporttip, hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS), und die Grössenordnung ist erheblich: Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Diese Zahl verdient einen Moment. Ein Fünftel des Reinertrags kam aus Sportwetten, und dieser Anteil ist gesunken. Der weit grössere Teil des Geldes stammt aus Lotterien. Der gemeinnützige Nutzen des Schweizer Modells kommt also nicht zuerst von den Wettscheinen, auch wenn die Erzählung das gern so hätte. Der Rückgang von CHF 122 Mio. auf CHF 109 Mio. innerhalb eines Jahres erzählt zudem eine andere Geschichte als die von der stetig wachsenden Sportwettbegeisterung.

Wer ein Konto eröffnen darf und wo

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Rechtlich verlangt Art. 47 Abs. 3 VGS einen Wohnsitz in der Schweiz, in der Praxis kommt die Bindung an das Gebiet des Veranstalters hinzu.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.

Für einen Curling-Fan in Genf ist das eine klare Ansage: Sporttip steht ihm nicht offen, Jouez Sport schon. Umgekehrt für einen in Zürich. Die beiden Produkte überlappen sich nicht, und ein Konto ist an den Wohnort gebunden, nicht an die Sprache und nicht an die Bequemlichkeit.

Der Katalog der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist ebenfalls eine geschlossene Liste. Nur Sportwetten sind erlaubt; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind untersagt. Dass E-Sport in der Gespa-Liste nicht auftaucht, ist der ganze Befund dazu: Er steht nicht auf der Liste, also steht er nicht im Programm. Livewetten sind erlaubt, prematch und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält. Das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Ausländische Plattformen und die Sperrliste

Eine ausländische Bewilligung, sei sie aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, mit Strafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.

Die Gespa veröffentlicht zudem eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Wechsel, den die Aufsicht als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem sie unter anderem Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 führt sie als gelistet.

Wer heute eine dieser acht ausländischen Marken aufruft, muss also damit rechnen, dass die Seite beim nächsten Versuch nicht mehr da ist. Und wenn sie verschwindet, verschwindet auch der Ansprechpartner für ein Guthaben.

Die ehrliche Gegenüberstellung lautet so: eine ausländische Plattform bedeutet keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Ein bewilligter Veranstalter bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, einen geschlossenen Sport- und Marktkatalog, eine Wohnsitzbindung und eine Identitätsprüfung. Keiner der beiden Wege ist von sich aus «die sichere Wahl».

Was Werbung darf und was sie kostet

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, aus dem die acht ausländischen Marken auf dieser Seite beschrieben und eingeordnet, aber nicht beworben werden. Eine Zeitfensterbeschränkung für Werbung existiert nicht.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Das ist insofern wichtig, als jede Werbeaussage über einen Bonus an die konkrete Bedingung gebunden bleibt und nicht auf ein anderes Haus übertragen werden kann.

Ein Fairplay-Punkt zum Schluss dieses Abschnitts, weil er zum Bild gehört: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man kann über die Aussagekraft einzelner Testkäufe streiten. Man kann den Jugendschutz an Verkaufsstellen nicht als streng bezeichnen, wenn die eigene Aufsicht diese Zahl veröffentlicht.

Schutz vor Verlust: Limiten, Pausen und die Spielsperre

Ein Wettschein entsteht in der Schweiz nicht ohne vorherige Entscheidung über Limiten. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Reihenfolge ist der eigentliche Mechanismus. Der Gesetzgeber schreibt nach Art. 87 VGS vor, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt. Nach Gesetz wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese drei Tage sind keine Bürokratie, sondern eine Bedenkzeit: Wer in einem Impuls mehr spielen will, muss diesen Impuls drei Tage lang aushalten.

Die Zahlen sind für verschiedene Budgets sehr verschieden scharf. CHF 9’999 als Monatslimite klingt nach einer Formalie. CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren ist eine echte Schranke, und sie ist gut gewählt. Wer sein Konto auflädt, stösst zudem auf die Obergrenze von CHF 9’999 Guthaben und die CHF 10’000, die innert 30 Tagen möglich sind. Wer viel spielen will, merkt also zuerst die Aufladegrenze und nicht den Verlust.

Ein Blick auf Art. 87 VGS lohnt sich hier, weil er verbreitete Erwartungen verletzt. Die Schweiz kennt keine gesetzlich fixierte Einzahlungsgrenze, und sie kennt auch keine staatlich verordnete Verlustlimite. Die Limiten sind selbst gesetzt. Wer die Schwelle wählt, ist der Spielende, bevor er das erste Mal setzt. Das heisst aber auch: Wer sie zu hoch ansetzt, hat sich selbst die Erlaubnis gegeben.

Die Spielsperre und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das ist die schärfste Waffe des Schweizer Systems, und sie wirkt in beide Richtungen: Wer sie nutzt, tritt aus dem Wettangebot des Landes aus, nicht nur aus einem Konto. Nach Art. 80 bis 82 BGS folgt die Sperre unter anderem einer Überschuldung oder Spielsucht, daneben steht die Selbstsperre im Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle eingebunden (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Auszahlung ist an den eigenen Namen gebunden

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und eine Kreditgabe an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind für einen Gelegenheitsspieler grosszügig. Wer in einer Turnierwoche mehrfach abräumen will, zahlt ab dem dritten Bezug. Für kleine Beträge verliert die Kommission ihren Schrecken, für grössere wird eine Zusammenfassung zur einzigen sinnvollen Strategie.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Die Grenze ist damit auch die Grenze zwischen unsichtbarer und sichtbarer Auszahlung.

Steuern: nur ein Betrag weit über allem, was ein Curling-Schein abwirft

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb schreibt man «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für den typischen Curling-Schei n liegt der Gewinn weit unter dieser Schwelle. Es fällt keine Einkommenssteuer an, und es wird keine Verrechnungssteuer einbehalten. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht.

Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, schuldet keine Verrechnungssteuer, wohl aber unterliegen solche Gewinne der kantonalen Praxis; die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Das ist ein Nachteil, den die Werbung ausländischer Seiten nicht erwähnt. Wer betroffen ist, frage eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Die zehn bewerteten Plattformen im Einzelnen

Vor den Einzelurteilen eine Regel, die für alle Karten gilt. Bei ausländischen Plattformen nennt die Bewilligungsangabe nur den Stand: keine Schweizer Bewilligung, und eine gemeldete Bewilligung ohne Wirkung hierzulande. Alles Weitere hängt am Einzelfall. Wer eine dieser Seiten prüfen will, prüft sie an drei Stellen: an der Frage der Bewilligung, an den Auszahlungswegen und an den Limiten, die sie selbst setzt.

Swisslos Sporttip: die bewilligte Allzwecklösung für die Deutschschweiz

Swisslos ist eine der beiden Organisatoren, die das interkantonale Recht zulässt, mit Sitz in Basel und einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, beaufsichtigt durch die Gespa. Das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Was ein Curling-Fan hier bekommt, ist der volle Schweizer Schutzapparat: Wohnsitz prüfend registriert, Limiten vor dem ersten Einsatz gesetzt, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, Sperrmöglichkeit mit Registereintrag. Dazu der geschlossene Sportkatalog, der Curling nur führt, wenn die Gespa-Liste es hergibt. Diese Abhängigkeit ist der Preis der Bewilligung, und sie trifft einen Randsport zuerst.

Der Mindesteinsatz von CHF 1 macht den Einstieg billig, der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette setzt die Obergrenze dicht über den Alltag. Die beiden kostenlosen Auszahlungen pro Jahr und die automatische Gutschrift bis CHF 1’000 runden das Bild ab. Was nicht passt: Wer in einer Turnierwoche mit vielen Einzelwetten arbeitet, findet hier keine Anbieterkonkurrenz um die Curling-Quote, weil es keine gibt.

Die Grenze dieses Angebots ist geografisch, nicht inhaltlich. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, kann kein Konto eröffnen, und keine Quote der Welt macht das wett.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Schutz, andere Kantone

Die Loterie Romande ist der zweite Veranstalter, den die Kantone zulassen, mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS und der Gespa als Aufsicht. Das Produkt heisst Jouez Sport. Angesprochen sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschrauz und 221 Mitarbeitende.

Der Aufbau gleicht dem von Sporttip in den rechtlichen Grundlagen vollständig: dasselbe Gesetz, dieselbe Aufsicht, dieselbe Beschränkung auf zugelassene Sportarten und Wettarten, dasselbe Wohnsitzerfordernis und dieselbe Bindung an den eigenen Namen bei der Auszahlung. Die Limitenmechanik mit der sofortigen Senkung und der verzögerten Erhöhung gilt hier wie dort, sie steht in den Bedingungen beider Häuser.

Der Reiz liegt im Netz der Verkaufsstellen. Wer in der Westschweiz wohnt und den Schein lieber an einem Kiosk bespricht als in einer App, findet dort einen Weg, der in der Deutschschweiz anders aussieht. Für einen Curling-Fan in der Westschweiz ist Jouez Sport deshalb nicht die zweite Wahl, sondern die einzige.

Urteil: Für Curling ist Jouez Sport dann die richtige Adresse, wenn der Wohnsitz es ohnehin vorschreibt. Alles andere ist Fassade.

Betwinner: keine Schweizer Bewilligung

Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten veranstalten. Die gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, und sie hätte nach Art. 4 BGS in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was das für einen Curling-Spielenden konkret bedeutet: Im Streitfall gibt es keine Schweizer Instanz. Ein Guthaben, das nicht ausbezahlt wird, ist ein Guthaben bei einem Unternehmen, das der Schweizer Rechtsprechung nicht untersteht.

Nicht jeder Suchtreffer mit grossen Zahlen ist eine Option. Hier ist er es nicht.

Fezbet: keine Schweizer Bewilligung

Fezbet hat wie alle ausländischen Plattformen keine Schweizer Bewilligung und unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht. Siehe dazu die allgemeinen Ausführungen zu Plattformen ohne Schweizer Bewilligung.

Die Einordnung folgt bei dieser wie bei den folgenden Marken demselben Massstab, und der Massstab fällt am ersten Kriterium. Wer eine Curling-Wette platzieren will, gewinnt durch die Verlagerung ins Ausland nichts, was er nicht auch zu Hause bekäme, und verliert den Schutzapparat, der hierzulande an die Bewilligung gebunden ist.

Das ist kein moralisches Urteil, sondern eine Zuständigkeitsfrage.

1Bet: keine Schweizer Bewilligung

1Bet hat keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Siehe dazu die allgemeinen Ausführungen zu Plattformen ohne Schweizer Bewilligung.

Der interessante Punkt bei dieser Gruppe ist nicht die einzelne Marke, sondern ihre Austauschbarkeit. Acht Plattformen, die denselben Status teilen und sich für einen Schweizer Curling-Fan in nichts unterscheiden, das er nachprüfen könnte.

Wer prüfen will, wie eine Marke aktuell dasteht, findet die Antwort in der Sperrliste der Gespa und nicht in ihrem eigenen Werbetext.

BetFury: keine Schweizer Bewilligung

BetFury hat keine Schweizer Bewilligung und unterliegt nicht dem Schweizer Rechtsweg. Siehe dazu die allgemeinen Ausführungen zu Plattformen ohne Schweizer Bewilligung.

Ein Anbieter ohne Bewilligung kann jederzeit verschwinden, und dann verschwindet mit ihm der Ansprechpartner. Bei einem Randsport wie Curling ist der Weg zu einem bewilligten Veranstalter kürzer als der Ärger mit einem, der keiner ist.

Die Sperrliste bleibt die einzige belastbare Auskunft, und sie wächst.

Playzilla: keine Schweizer Bewilligung

Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen.

Alles, was diese Karte beschreibt, ist ein Status und keine Eigenschaft des Angebots. Das ist die Ehrlichkeit, die einer Referenzliste zusteht, und es ist zugleich ihre Grenze: Über Spielarten und Quoten dieser Marke sagt der Schweizer Massstab nichts.

Wer trotzdem prüfen will, prüft vor jedem Einsatz und nicht danach.

IviBet: keine Schweizer Bewilligung

IviBet hat wie alle ausländischen Plattformen keine Schweizer Bewilligung und unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht.

Bemerkenswert ist, wie schnell die Sperrliste wächst und wie schnell geblockte Domains ersetzt werden. Beides zusammen heisst: Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe ist keine Momentaufnahme, sondern ein Zustand, der sich jederzeit verschärfen kann.

Für einen Neueinstieg ist das kein Umfeld.

BassBet: keine Schweizer Bewilligung

BassBet hat wie alle ausländischen Plattformen keine Schweizer Bewilligung und unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht.

Für die Bewertung heisst das: Diese Marke kann in dieser Rangliste kein Kriterium gewinnen, das mit Schweizer Bewilligung zu tun hat, und sie verliert die Kriterien, die mit Schweizer Recht zu tun haben.

Was bleibt, ist eine Referenz für den Leser, der den Namen schon gesehen hat.

20Bet: keine Schweizer Bewilligung

20Bet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da keine Bewilligung vorliegt, die in der Schweiz Wirkung entfaltet, gelten auch hier die allgemeinen Hinweise zu Plattformen ohne Schweizer Bewilligung.

Es ist kein Zufall, dass acht der zehn Karten diesen Status tragen. Der Schweizer Markt ist für ausländische Anbieter geschlossen, und die Sperrliste ist das Werkzeug, mit dem die Aufsicht das durchsetzt.

Wer eine dieser Seiten heute aufruft, sollte sich nicht darauf verlassen, dass sie morgen noch erreichbar ist.

Häufig gestellte Fragen zu Curling-Wetten in der Schweiz

Sind bei Sporttip oder Jouez Sport überhaupt Curling-Wetten im Programm?

Nur wenn die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten Curling enthält. Diese Liste ist geschlossen, und sie ändert sich. Was dort steht, erscheint im Wettprogramm des Veranstalters. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Turnier besteht nicht, und die beiden Produkte bedienen unterschiedliche Kantone.

Was steht auf der Gespa-Liste, und was bedeutet das für einen Curling-Schei n?

Die Liste führt Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, mit Stand 10.09.2026. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur bei Rangierung über Einzug oder Podest, nie Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte fehlen, E-Sport ebenso. Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten.

Wie stark belastet die Marge eine Sportart mit wenig Wettumsatz?

Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil, den er zurückzahlt, die Marge der Rest. Bei einem ausgeglichenen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95,0 Prozent und die Marge bei rund 5,0 Prozent. Diese Bandbreite gilt für diesen Markt und diese Quoten, nicht generell.

Wie ergibt sich der Gewinn einer Kombinationswette aus Einsatz und Gesamtquote?

Der Gewinnbetrag folgt aus Einsatz mal Gesamtquote, und die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Bei Swisslos wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer abgesagten Voraussage erhält diese in der Kombination die Quote 1.00.

Was passiert mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt wird?

Wird das Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in einer Kombination erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Die übrigen Voraussagen bleiben in der Rechnung.

Bis zu welchem Gewinn bleibt eine Wette steuerfrei, und warum ist das je nach Kanton verschieden?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei. Der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein.

Wähle den Weg, nicht das Angebot

Zwei bewilligte Veranstalter, ein geschlossener Katalog und eine Handvoll Turniere im Jahr, bei denen Curling überhaupt auf dem Programm stehen kann. Das ist die Lage, und jede Erwartung an einen Anbietervergleich mit zehn gleichwertigen Optionen scheitert an ihr.

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat genau einen Weg, und er heisst Sporttip. Wer in der Westschweiz wohnt, hat ebenfalls genau einen, und er heisst Jouez Sport. Die acht ausländischen Marken sind der dritte Weg, aber er führt nicht zu einer Kurzstrecke durch die Schweizer Regeln. Er führt daran vorbei.

Was aus dieser Einengung für den Leser folgt, ist weniger die Frage nach dem Bonus als die Frage nach dem Umfang. Die Marge von rund 5,0 Prozent im Rechenbeispiel ist kein Vorwurf an einen Veranstalter, sondern eine Tatsache über jeden Markt, und die Marge bei einem Randsport liegt eher darüber als darunter. Sie ist der Grund, warum eine Curling-Wette zwei Dinge gleichzeitig ist: eine Freude an der Disziplin und ein Preis für eine Dienstleistung.

Wer das weiss, kann sich auf das beschränken, was sich lohnt. Ein Einsatz von einigen Franken auf ein Turnier, das man wirklich verfolgt. Ein Kombischein mit drei oder vier Voraussagen, die man selbst beurteilen kann, und nicht mit fünfzehn für einen Bonus. Ein Konto bei dem Veranstalter, dessen Gebiet den eigenen Wohnsitz enthält. Und die Verlustlimiten, bevor die erste Wette gesetzt wird, nicht danach.

Alles andere ist Lärm. Der Lärm ist laut, aber er zahlt keine Quote aus.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»