French Open Wetten aus der Schweiz: zwei Veranstalter, zehn Namen und die Frage, wer wirklich darf
Der Sport verlangt einem Schweizer Wettenden in diesen Wochen mehr Recherche ab als der Sport an sich. Ein Grand-Slam-Turnier auf Sand, das seit 1891 in Paris gespielt wird, trifft auf einen Markt, in dem der Staat selbst vorgibt, wer überhaupt eine Quote anbieten darf. Wer auf die French Open setzen will, muss zuerst wissen, wo er das überhaupt darf — und die Antwort darauf ist kürzer, als die Suchmaschinenergebnisse vermuten lassen.

Datenstand: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit der Bewilligungs- und Sperrlisten-Praxis der Gespa.
Seit 2019 sind Sportwetten in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes. Die interkantonale Vereinbarung hat die Zahl der Veranstalter auf zwei beschränkt. Zwei. Nicht zwei pro Kanton, nicht zwei pro Sprachregion — zwei für das ganze Land. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Jede fremde Marke, die auf einem Handy in Zürich oder Genf auftaucht, hat in diesem Markt keinen Anspruch, und die Frage, ob sie seriös wirkt, ändert daran nichts.
Wer heute nach French-Open-Wetten sucht, stösst auf eine Turnierausgabe, die bereits entschieden ist. Die French Open 2026 wurden vom 24. Mai bis 7. Juni 2026 in Paris auf Sand ausgetragen, das Herreneinzel gewann Alexander Zverev im Finale gegen Flavio Cobolli, das Dameneinzel Mirra Andrejewa gegen die Qualifikantin Maja Chwalińska. Die nächste Ausgabe folgt im Jahr danach. Das verschiebt die praktische Frage: Es geht nicht um ein Match heute Abend, sondern um Langzeitwetten auf ein Turnier, das noch nicht begonnen hat, und um die Frage, welcher der beiden bewilligten Veranstalter dafür der passendere ist.
Dieser Vergleich ist keine Liste von zehn gleichwertigen Optionen. Er trennt zuerst die zwei Schweizer Veranstalter voneinander, weil nur sie überhaupt eine Schweizer Bewilligung tragen, und ordnet die acht ausländischen Marken danach als das ein, was sie sind: Referenzpunkte, keine Empfehlung. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung wird hier beschrieben, weil man sie beim Suchen ohnehin trifft, nicht weil es einen Grund gäbe, dort ein Konto zu eröffnen.
Verlustlimiten zuerst: was ein Spielerkonto vor der ersten Wette verlangt
Wer ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter eröffnet, stellt beim ersten Login fest, dass die Reihenfolge nicht verhandelbar ist. Bevor die erste Sporttip-Teilnahme möglich ist, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Das ist keine Beratung, die man wegklicken kann, sondern eine Eingabe, ohne die nichts weitergeht.

Die Asymmetrie der beiden Richtungen ist der eigentliche Punkt. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ein Wettender, der in einem schwachen Moment die Limite hochsetzen will, schaut also erst einmal eine Wartezeit an — und genau darum steht die Regel dort. Die 72 Stunden sind die Antwort des Gesetzgebers und der Veranstalter auf die Erfahrung, dass die impulsive Entscheidung in der Regel die schlechtere ist. Dass die Limite nicht beim Staat liegt, sondern bei der Person, die sie setzt, macht die Sache nicht weicher: Wer im ersten Moment eine sehr hohe Limite einträgt, hat sich diese Freiheit selbst genommen.
Zusätzlich lässt sich bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Die ist optional und deckelt nicht die Verluste, sondern die Nachschublieferung ans Konto — eine Schranke zwischen dem Bankkonto und dem Spielerkonto, die für jemanden mit einem schwankenden Einkommen nützlicher sein kann als jede Verlustlimite.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die strengste Konsequenz im ganzen System, und die Bandbreite von einem Tag bis zum halben Jahr ist bewusst weit: Sie erlaubt eine Pause nach einem schlechten Abend genauso wie eine Radikalkur.
Die Spielsperre und der Weg zurück
Einen freiwilligen Ausschluss kann man nicht am nächsten Morgen zurücknehmen. Wer sich sperren lässt, bleibt gesperrt, bis die Frist abgelaufen ist, und die Aufhebung läuft über eine Fachstelle, nicht über den Support-Chat. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die scharfe Kante der Regelung: Der Veranstalter behält das Geld, wenn jemand trotz Spielsperre an einem Konto vorbeikommt.
Schweizer Veranstalter sind verpflichtet, eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten anzubieten. Wer Sportwetten als Freizeitbeschäftigung sieht und lediglich eine Auszeit will, muss also nicht ins Register, sondern kann eine befristete Pause setzen. Für den Fall, dass das Wettverhalten in eine Schuldenspirale führt und ein Gespräch mit einer Beratungsstelle sinnvoller wäre als jede technische Sperre, sind die Beratungsangebote der Kantone und die Spielsperre als Werkzeuge gedacht, die zusammenwirken — der eine Teil technisch, der andere Teil menschlich.
Ein Kontrollkauf der Gespa aus dem Jahr 2025 zeigt, wie weit die Schutzmechanismen in der Praxis tragen. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört zum Bild, weil sie die Grenze zwischen einem guten Regime und einem gut funktionierenden Regime markiert. Der online verlangte Ausweis und das verifizierte Spielerkonto sind hart; an der Verkaufsstelle mit Publikumsverkehr bleibt die Kontrolle eine Aufgabe für Menschen, und Menschen machen Fehler.
Wer merkt, dass er über seine Verhältnisse spielt, findet die Limiten dort, wo er sie gesetzt hat — im Spielerkonto. Sie zu ändern, wenn es nötig ist, ist kein Eingeständnis, sondern die einzige Funktion auf der Seite, die Geld spart.
Wie French-Open-Quoten funktionieren: Einsatz, Quote und die Marge dazwischen
Die Quote ist das Einzige, was ein Wettender nicht selbst gestalten kann. Alles andere — Einsatz, Limite, Markt — liegt in seiner Hand. Einsatz mal Quote ergibt den möglichen Gewinn, und dieser Satz ist die ganze Grundrechnung des Geschäfts. Wer CHF 100 auf eine Quote von 2,10 setzt, bekommt im Erfolgsfall CHF 210 zurück, davon CHF 110 als Nettogewinn.
In jedem dieser Preise steckt eine zweite Zahl, die man nirgends als Rechnung sieht. Bildet man aus einem Zwei-Weg-Markt mit den Quoten 1,90 und 1,90 die Auszahlungsquote, ergibt sich 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 0,95. Die Auszahlungsquote liegt damit bei 95 %, die Marge des Veranstalters bei 5 %. Dieses Paar ist ein Rechenbeispiel und kein notiertes Angebot; veröffentlichte Quoten liegen je nach Markt und je nach Ereignis über einen breiteren Bereich, und bei einem Sandplatzturnier mit vielen Märkten ist die Spanne grösser als bei einem Fussballspiel mit zwei Ergebnissen. Der Punkt bleibt derselbe: Von jedem Franken, der in diesen Markt fliesst, behält der Veranstalter rechnerisch fünf Rappen, bevor der erste Ball geschlagen ist. Die Marge ist der Preis, den der Wettende für die Verfügbarkeit des Marktes zahlt.
Diese fünf Prozent sind keine Gebühr, die irgendwo abgebucht wird. Sie sind in die Quoten eingerechnet, verteilt über alle Positionen. Deshalb ist eine «bessere» Quote auf einer Seite des Marktes fast immer eine schlechtere auf der anderen, und deshalb lohnt der Vergleich derselben Quote an zwei Orten mehr als die Suche nach der einen Zahl, die hoch aussieht.
Livewetten sind hier der ehrlichere Vergleich. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer also live auf einen Satzgewinn setzt, während der Punkt schon gefallen ist, bekommt seinen Einsatz zurück — kein Verlust, aber auch kein Griff nach einer Quote, die es nicht mehr gibt.
Zwei Marken sind bei Sporttip an die Online-Nutzung gebunden. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Punkt ist der, den man beim ersten Lesen überliest: Wer den Boost mitnimmt und dann vorzeitig aussteigt, verliert nicht nur den Cash-Out-Vorteil, sondern auch die Erhöhung.
Der Kombiboost folgt einer Stufenlogik, die den Namen trägt. Er gilt nur online, bei Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die letzte Stufe klingt nach einem Geschenk und ist eine Aufgabe: Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1,50 zu treffen, ist keine Wette, sondern ein Projekt. Die 100 % kommen am Ende eines Weges, den die meisten nicht zu Ende gehen.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette — und was der Cash-Out kostet
Die Einzelwette setzt einen Einsatz auf ein Ergebnis. Die Kombiwette multipliziert mehrere Quoten zu einem Preis. Die Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen in mehreren Teilszenarien, weshalb für sie bei Sporttip eine eigene Höchstgrenze von CHF 10’000 gilt, während eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 endet. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1.
Diese Grenzen sind Vertragsbedingungen und keine Naturgesetze. Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Wettender, der in einem Script oder einer Gewohnheit auf einen höheren Einsatz baut, erfährt die Ablehnung erst beim Absenden.
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist die technische Antwort auf eine alte Frage: Wer zwei Märkte desselben Matches kombiniert — etwa Sieg und Satzergebnis —, kann eine Kombination bauen, die nach einem Fehler des Systems einen echten Vorteil hätte. Das Haus schliesst diese Tür, und es schliesst sie vollständig.
Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Die Funktion steht für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten zur Verfügung, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Ein Langzeitmarkt auf den Gesamtsieger ist genau das Umfeld, in dem Cash-Out am meisten verlockt und am wenigsten gibt. Wer auf einen Turniersieger gesetzt hat, dessen Weg ins Halbfinale gut läuft und dann kippt, möchte vielleicht aussteigen. Der vorzeitige Betrag folgt einer Quote, die der Veranstalter zu diesem Zeitpunkt setzt, und diese Quote ist bereits eine Antwort auf einen Trend. Wer vorzeitig aussteigt, verkauft das eingegangene Risiko zu einem Preis, den das Haus vorgibt. Manchmal ist das die richtige Entscheidung. Oft ist es der Versuch, einen bereits verdienten Anteil an einer Quote einzukassieren — und der Anteil, den man dafür liegen lässt, ist der Preis der eigenen Ungeduld.
Was bei einem Gewinn am Ende ankommt
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zu einem jährlichen Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; für 2025 lag diese Schwelle bei CHF 1’070’400. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung wieder beantragt wird. Der kantonale Freibetrag weicht von der eidgenössischen Zahl ab, weshalb hier je nach Kanton gilt. Ein typischer Wettender bleibt meilenweit unter dieser Grenze und zahlt auf den Gewinn weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht.
Wer auf die French Open setzt und keine Steuerfrage offen lassen will, wendet sich an einen Steuerberater oder an die kantonale Steuerverwaltung.
Der Spielplan als Entscheidungsgrundlage: was zur Wette steht und wie lange es läuft
Wer auf ein Turnier setzt, wettet nicht auf einen Namen, sondern auf einen Ablauf, den er nicht selbst wählt. Deshalb ist der Spielplan das wichtigste Dokument vor jedem Einsatz. Die French Open werden im Stade Roland Garros im 16. Arrondissement von Paris auf Sand ausgetragen, Veranstalter ist der Weltverband ITF. Das Turnier hat ein Hauptfeld und eine Qualifikation, und die Qualifikation ist der Teil, den die wenigsten kennen und die meisten falsch einschätzen.

Das erste Turnier der French Open fand 1891 als «Championnat de France international de Tennis» statt. Aus einem nationalen Wettbewerb wurde über Jahrzehnte ein Grand-Slam-Turnier mit einer Auszahlung, die inzwischen die Grössenordnung eines mittleren Sportbudgets hat. Das Gesamtpreisgeld der French Open 2026 betrug 61’723’000 €, ein Anstieg um 9,35 % gegenüber dem Vorjahr; die Einzelsieger im Profitennis erhielten jeweils 2’800’000 €.
Für die Wette ist dieser Zahlungsrahmen kein Selbstzweck. Er erklärt, warum ein Qualifikant ein anderes Risiko ist als eine gesetzte Spielerin. Mirra Andrejewa gewann das Dameneinzel der French Open 2026 im Finale gegen die Qualifikantin Maja Chwalińska — eine Partie, die es überhaupt nur gibt, weil die Qualifikation jemanden nach vorne trägt. Wer Langzeitwetten auf das Dameneinzel abschliesst, bevor die Auslosung steht, wettet auf eine Person. Wer nach der Qualifikation abschliesst, wettet auf eine Person plus einen bereits bekannten Turnierbaum.
Rekordsieger der French Open im Herreneinzel ist Rafael Nadal mit 14 Titeln; im Dameneinzel hält Chris Evert den Rekord mit 7 Titeln. Solche Marken sind der Grund, warum Gesamtsieger-Wetten auf Sand ein eigenes Publikum haben. Sand belohnt Ausdauer und Beinarbeit, und die Liste der Sieger ist über Jahrzehnte weniger durch Zufall geprägt als die auf anderen Belägen. Daraus folgt keine Vorhersage. Ein Wettender sollte nur wissen, dass ein Markt, der eine jahrzehntelange Grössenordnung atmet, deshalb nicht quotenfreundlicher ist.
Drei Gewinnsätze, zwei Gewinnsätze — und was das für Satzwetten heisst
Bei den French Open spielen die Herren auf drei Gewinnsätze und die Damen auf zwei Gewinnsätze. Bei 6:6 gibt es einen Tiebreak bis 7, im Entscheidungssatz einen Match-Tiebreak bis 10 mit zwei Punkten Vorsprung, worauf sich alle vier Grand-Slam-Turniere im März 2022 einigten.
Diese Zahlen sind nicht nur Sportregeln; sie sind die Struktur eines Teils der Wetten. Ein Satzmarkt bei den Herren hängt von einer Partie ab, die bis zu fünf Sätze dauern kann. Ein Satzmarkt bei den Damen hängt von einer Partie ab, die nach zwei gewonnenen Sätzen endet. Der Unterschied verschiebt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Favoritin in einem Satz überrascht wird: Bei zwei Gewinnsätzen ist ein einzelner Ausrutscher teurer als bei drei. Wer Satzwetten auf der Damenseite spielt, spielt auf einen Markt mit einer engeren Fehlermarge pro Spielerin. Das ist keine Behauptung über Ausgänge, sondern über die Form des Wettbewerbs — und sie erklärt, warum die Quoten für Satzmärkte auf beiden Seiten des Tableaus unterschiedlich scharf wirken.
Der Match-Tiebreak im Entscheidungssatz bringt zusätzlich Live-Bewegung. Ein 6:6 im fünften Satz ist der Moment, in dem Live-Quoten am stärksten ausschlagen, weil zehn Punkte über ein ganzes Turnier entscheiden können. Wer in diesem Moment einsteigt, kauft eine Position, deren Preis sich in Sekunden verändert. Ein Limit im Spielerkonto ändert daran nichts — es begrenzt die Summe, nicht die Geschwindigkeit.
Der Zeitplan und die Langzeitwette
Die French Open 2026 fanden vom 24. Mai bis 7. Juni 2026 in Paris auf Sand statt. Rund zwei Wochen, in denen ein Langzeitmarkt auf den Gesamtsieger durch jede Runde wandert: Die Quote auf eine Spielerin verändert sich mit jedem gewonnenen Satz, und bei einer Verletzung in der dritten Runde ist die Wette tot, ohne dass das letzte Wochenende je erreicht wurde.
Wer vor dem ersten Aufschlag auf den Gesamtsieger setzt, kauft Unsicherheit über zwei Wochen und über die Auslosung. Wer nach dem Achtelfinal einsteigt, kauft einen kürzeren Weg zu einem höheren Preis. Der erste Weg ist der billigere, der zweite der ehrlichere. Ein Wettender sollte sich vor dem Einsatz entscheiden, welche der beiden Unsicherheiten er bezahlen will, denn der Cash-Out wird ihn nicht aus dieser Entscheidung herausnehmen — sein Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Gewinn, hängt vom Stand des Turniers ab und ist nicht für jeden Markt garantiert.
Bei Qualifikationsrunden lohnt ein zweiter Blick in das Wettprogramm. Sie sind nicht durchgehend im Angebot, und ob eine bestimmte Partie dort steht, hängt von der Auswahl des Veranstalters ab, nicht von der Bedeutung des Matches.
Die zehn Namen im Vergleich: zwei Bewilligungen und acht Referenzpunkte
Die entscheidende Spalte in dieser Liste ist keine Quote. Sie ist die Frage nach der Bewilligung, und sie trennt den Markt in zwei Gruppen, die man nicht zusammenlesen darf. Swisslos und die Loterie Romande sind die beiden Veranstalter, die der interkantonale Rahmen für Lotterien und Sportwetten zulässt. Alles darunter ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung.
| Brand | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| Betify | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht eruierbar, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht eruierbar, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht eruierbar, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht eruierbar, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| Betclic | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht eruierbar, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldet: Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht eruierbar, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht eruierbar, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
Zwei Zeilen in dieser Tabelle tragen eine Schweizer Bewilligung, acht nicht. Die vier Prozent, die dazwischenliegen, sind der ganze Grund, warum ein Vergleich auf dieser Seite überhaupt eine Reihenfolge braucht.
Die acht Marken der unteren Gruppe teilen ein Muster, das man nicht einzeln wiederholen muss: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass ihre Domains auf die Sperrliste der Gespa kommen und über DNS blockiert werden. Für X3Bet ist eine Bewilligung aus Tobique in Kanada gemeldet, für die übrigen ist eine Bewilligung nicht eruierbar. Beides ändert am Schweizer Status nichts, weil eine ausländische Bewilligung hier keine Wirkung entfaltet.
Wer die Tabelle liest und denkt, acht Optionen mehr seien acht Chancen mehr, dreht die Sache um. Es sind acht zusätzliche Rechtsräume, in denen man sich bewegt, ohne dass ein Schweizer Regime für einen einsteht.
Spielart und Favoritenrolle: warum der Sand die Quoten anders formt
Ein Sandplatz ist kein neutraler Boden. Die French Open werden auf Terre battue gespielt, und dieser Belag verändert, was ein Aufschlag wert ist und wie lange ein Ballwechsel dauert. Ein Aufschlag, der auf Rasen ein Ass ist, kommt auf Sand zurück. Das verlängert Punkte, verschiebt die Bedeutung der Grundliniensicherheit und erklärt, warum die Siegerlisten dieses Turniers über Jahrzehnte eine eigene Handschrift tragen.
Das Verständnis des Belags ist die eine Hälfte der Einordnung. Die andere Hälfte ist die Favoritenrolle: Wer als Topgesetzte in ein Grand-Slam-Turnier geht, spielt nicht gegen das Feld, sondern gegen die Erwartung. Eine gesetzte Spielerin trifft in den ersten Runden auf Gegnerinnen, die nominell schwächer sind und deren Preis entsprechend tief liegt. Ein Langzeitmarkt auf den Gesamtsieger wiederum bündelt die gesamte Erwartung in einer einzigen Quote.
Zwischen diesen beiden Polen liegt der Markt, in dem ein Wettender tatsächlich eine Meinung hat: das Einzelmatch. Der Weltverband ITF veranstaltet das Turnier, der Belag bleibt Sand, und die Favoritenrolle entscheidet sich Runde für Runde neu — nicht auf dem Papier, sondern auf dem Platz. Wer auf ein einzelnes Match setzt, beschäftigt sich mit zwei Namen. Wer auf den Gesamtsieger setzt, beschäftigt sich mit einem Turnierbaum, einer Auslosung und zwei Wochen Wetter in Paris.
Ein Hinweis auf die Grenze des Angebots: Die bewilligten Veranstalter arbeiten mit einer geschlossenen Liste an Sportarten, Wettbewerben und Wettarten. Tennis gehört dazu, aber nicht jeder denkbare Markt. Ein Blick ins Wettprogramm vor dem Einsatz sagt mehr über die verfügbaren Märkte als jede Vermutung darüber, was ein Buchmacher anbieten sollte.
Nur zwei Veranstalter, ein Wohnsitzprinzip und eine geschlossene Liste
Die drei Begriffe, an denen sich in der Schweiz alles entscheidet, sind Bewilligung, Wohnsitz und Katalog.
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, beaufsichtigt. Nicht von der ESBK — die Aufsicht über die Casinos ist eine andere. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt.
Das zweite Prinzip ist der Wohnsitz. Ein Online-Spielerkonto braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS), und in der Praxis dazu den Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Für den Wettenden heisst das: Das Angebot hängt an der Postadresse. Wer in Zürich wohnt, kommt an Sporttip. Wer in Genf wohnt, an Jouez Sport. Wer zwischen den Gebieten pendelt, findet kein drittes Konto, sondern muss sich für eines entscheiden — und die beiden Produkte sind nicht deckungsgleich, weil sie von zwei verschiedenen Veranstaltern stammen.
Das dritte Prinzip ist der Katalog. Wetten sind nur auf Sportereignisse möglich; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einstieg in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Das ist eine engere Welt als die eines ausländischen Buchmachers, und sie ist es absichtlich. Wer im Ausland eine Wette auf eine gelbe Karte abschliessen kann, kann das bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter nicht. Das ist der Preis für die Aufsicht.
Identität, Alter und Zahlungswege
Sportwetten sind für Personen ab 18 Jahren; Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Es gilt ein Konto pro Spielerin oder Spieler mit verifizierter Identität (Art. 47-52 VGS).
Bei der Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die Zahlungswege sind ebenfalls gesetzlich eingeengt. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter annimmt, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen.
Die Beschränkung auf ein Konto auf den eigenen Namen ist die unspektakulärste und wirksamste Regel im ganzen System. Sie schliesst die Wege aus, die bei ausländischen Anbietern zum Standard gehören, und sie bedeutet für einen Schweizer Wettenden: Der Gewinn landet dort, wo er nachvollziehbar ist.
Sperrliste, Werbung und was ausländische Marken in der Schweiz sind
Ausländische Veranstalter dürfen in der Schweiz nicht beworben werden. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Auch für bewilligte Veranstalter gilt: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS).
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und -bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS). Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, 671 Domains standen Ende 2025 darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Wer heute eine Marke aufruft, die gestern geblockt wurde, sitzt morgen auf einer neuen Domain — und in einem Land, in dem die Aufsicht die Domain wechseln lässt, ist die Domain kein Merkmal für irgendetwas.
Was eine ausländische Marke in der Schweiz rechtlich ist, lässt sich in einem Satz sagen: eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.
Dazu kommt die Steuerfolge. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer also glaubt, im Ausland sei alles einfacher, tauscht eine Aufsicht gegen eine Steuerfrage.
Keine der beiden Welten ist die «sichere Wahl» von sich aus. Die bewilligte Seite bringt vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, ein Wohnsitzerfordernis und eine Identitätsprüfung. Die ausländische Seite bringt eine grössere Auswahl an Märkten und Marken, dafür kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und eine Steuerbehandlung nach kantonalem Recht.
Die zwei bewilligten Veranstalter und acht ausländische Marken im Einzelnen
Die Reihenfolge dieser Übersicht folgt der Sache: zuerst die beiden Veranstalter, die eine Schweizer Bewilligung tragen, danach die ausländischen Marken in der Reihenfolge, in der sie beim Suchen auftauchen.
Swisslos Sporttip: der einzige Veranstalter mit Wohnsitzprinzip für Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kommt an das Produkt. Wer in der Westschweiz wohnt, kommt nicht daran.
Beim Geld ist Swisslos die interessanteste Zahl des ganzen Vergleichs die, die nicht beim Wettenden landet. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Wer bei Sporttip setzt, finanziert also einen Teil des Schweizer Sportbetriebs mit — und das ist keine Marketingzeile, sondern eine Zahl aus dem Geschäftsbericht.
Der Einsatzrahmen ist eng und klar. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit kleinen Beträgen arbeitet, stösst nach oben hin nicht an diese Grenze; wer mit grossen arbeitet, stösst schnell an sie.
Bei den Regeln zur Spielzeit gilt: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — etwa Fussball 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Beim Tennis ist das unproblematisch, weil es keine Verlängerung gibt; wer aber von Fussball kommt, sollte die Regel kennen, bevor er sich über eine gewertete Wette ärgert.
Das Cash-Out ist bei Sporttip vorhanden, aber gestuft: verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur als vollständiger Ausstieg. Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, und eine Garantie besteht für keinen Markt.
Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, auf Tennis setzt und die Verfügbarkeit eines breiten Marktangebots nicht über alles stellt, findet hier das saubere Produkt: eine Bewilligung mit Aufsicht, ein Konto auf den eigenen Namen und ein Wettprogramm, das von einer Liste gedeckt ist, die niemand umgeht. Der Nachteil steht in derselben Zeile — das Angebot ist genau so gross wie die Liste, und eine Wette auf eine gelbe Karte gibt es nicht.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Gebiet
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht der von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa.
Der Unterschied zu Sporttip liegt nicht in der Rechtsgrundlage, sondern in der Geografie. Beide Häuser arbeiten unter demselben Gesetz, beide haben dieselbe Aufsicht, beide haben ein Wohnsitzprinzip. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat Jouez Sport; wer in Bern oder Zürich wohnt, hat Sporttip. Ein Konto bei beiden ist keine Frage der Wahl, sondern des Wohnsitzes.
Das macht den Vergleich zwischen den beiden eigentümlich. Er ist kein Vergleich zweier Meinungen über denselben Wettbewerb, sondern zweier Produkte für zwei getrennte Gebiete. Die 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz zeigen, wie tief das Produkt dort im Alltag verankert ist — es ist nicht nur ein Online-Angebot, sondern ein Netz, das bis in die Ladenlokale reicht.
Für einen Wettenden, der in der Westschweiz lebt, ist die Konsequenz unmittelbar: Das französischsprachige Produkt ist der einzige bewilligte Weg. Wer dort auf die French Open setzen will und die Schweizer Aufsicht nicht aufgeben möchte, hat keine Alternative zu prüfen — und das ist ausnahmsweise eine beruhigende Feststellung.
Betify: ohne Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister
Betify ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Veranstalterbewilligung und keine Spielbewilligung nach BGS. Eine Bewilligung ist nicht eruierbar, und das hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Konto steht nicht in Verbindung mit dem Schweizer Sperrregister, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains der Marke können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer sich beim Lesen dieser Zeile fragt, was die Marke denn stattdessen darf, findet in der Schweiz keine Antwort, die ihm hilft. Eine ausländische Aufsicht wirkt nicht in die Schweiz hinein, und ein Streit über eine Wette lässt sich nicht vor einem Schweizer Gericht gegen einen ausländischen Veranstalter führen. Das ist kein Vorwurf an die Marke, sondern eine Aussage über den Rechtsraum, in dem ein Schweizer Wettender steht.
FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung, kein Rechtsweg in der Schweiz
Für FortuneJack gilt dasselbe Bild: keine Schweizer Bewilligung, keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung nach BGS. Eine Bewilligung ist nicht eruierbar, mit der genannten Folge nach Art. 4 BGS. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko für die Domains.
Was hier zu entscheiden bleibt, entscheidet sich ohne Schweizer Massstab. Ein Schweizer Wettender, der ein Konto bei einer solchen Marke unterhält, stellt sich selbst unter eine Aufsicht, die er nicht wählen kann und deren Sprache er nicht liest. Das ist der eigentliche Preis der grösseren Marktauswahl.
BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung, Auswahl ohne Rechtsschutz
BetLabel trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS liegen nicht vor, eine Bewilligung ist nicht eruierbar, und sie hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme der Domains in die Sperrliste.
Der Reiz solcher Marken liegt in der Breite des Angebots. Der Preis liegt darin, dass dieselbe Breite auch die Breite der ungelösten Fragen ist: Wohin wendet man sich, wenn eine Wette falsch gewertet wird? In der Schweiz an niemanden.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Ansprechpartner
Funbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung — ohne Veranstalterbewilligung und ohne Spielbewilligung nach BGS, mit einer nicht eruierbaren Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Sperrliste blockiert werden.
Wer die Marke dennoch prüft, sollte das mit dem Bewusstsein tun, dass jede Bedingung, die er akzeptiert, nach ausländischem Recht ausgelegt wird und dass ein Schweizer Gericht dafür nicht zuständig ist.
Betclic: ohne Schweizer Bewilligung, Referenzpunkt statt Option
Betclic gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS fehlen, eine Bewilligung ist nicht eruierbar und ohne Wirkung nach Art. 4 BGS. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko für die Domains.
Bekanntheit ändert an einer Bewilligung nichts. Ein Name, den man kennt, ist keine Aufsicht, die einen schützt. Für einen Schweizer Wettenden bleibt die Marke damit ein Referenzpunkt in einem Vergleich, in dem sie auf der falschen Seite der entscheidenden Spalte steht.
X3Bet: gemeldete Bewilligung aus Tobique, ohne Wirkung in der Schweiz
X3Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nach Angaben Dritter ist eine Bewilligung aus Tobique in Kanada gemeldet — eine Angabe, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS liegen nicht vor. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Blockade über die Sperrliste.
Eine kanadische Bewilligung klingt nach einem zusätzlichen Sicherheitsnetz und ist in Zürich keines. Was ein Schweizer Wettender bei dieser Marke nicht hat, ist der Zugang zu einem Schweizer Verfahren, wenn die Auszahlung ausbleibt.
Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Kontrolle
Bahigo trägt keine Schweizer Bewilligung. Es fehlen die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach BGS, eine Bewilligung ist nicht eruierbar und hätte nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko für die Domains.
Die Marke steht damit vor derselben Frage wie jede andere in dieser Gruppe: Wer kontrolliert eigentlich, was auf dem Konto passiert? Eine Schweizer Instanz tut es nicht.
Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung, Auswahl mit offenem Ausgang
Rollbit ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung — keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung nach BGS, eine nicht eruierbare Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das Konto steht nicht im Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg ist ausgeschlossen, und die Domains können jederzeit in die Sperrliste der Gespa aufgenommen und DNS-blockiert werden.
Wer diese acht Marken als Gruppe betrachtet, sieht, dass sie sich im Schweizer Status nicht unterscheiden. Der Unterschied zwischen ihnen liegt in Dingen, die für einen Schweizer Wettenden schwer nachprüfbar sind. Der Unterschied zwischen ihnen und den zwei bewilligten Veranstaltern liegt in einer Spalte, die jeder nachlesen kann.
Was von einem Einsatz übrig bleibt: die Rechnung hinter jeder Quote
Kein Angebot, keine Bewilligung und keine Bonusbedingung ändert etwas an dem einen Mechanismus, der in jeder Wette steckt: Die Auszahlungsquote eines Marktes bestimmt, welcher Anteil aller Einsätze zurückfliesst, und die Differenz zu 100 % ist die Marge des Veranstalters.
Ein Zwei-Weg-Markt mit den Quoten 1,90 und 1,90 — ein Rechenbeispiel, kein notiertes Angebot — ergibt eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 0,95, also 95 %. Die Marge liegt damit bei 5 %. Diese Zahl steht nicht auf dem Wettschein, sie ist der eingebaute Preis des Marktes. Veröffentlichte Quoten liegen je nach Sportart, Markt und Ereignis über einen breiteren Bereich, weshalb die Marge eine Bandbreite mit ihrer Bedingung ist und nicht eine feste Zahl für alle Wetten: Ein Markt mit vielen Ergebnissen trägt eine höhere Marge als ein Zwei-Weg-Markt auf ein einzelnes Tennismatch, und ein Nebenmarkt trägt mehr als der Hauptmarkt.
Für einen Wettenden heisst das: Der Vergleich zweier Anbieter entscheidet sich nicht an der auffälligsten Quote, sondern an der Summe der Quoten eines Marktes. Wer zwei Quoten desselben Marktes nebeneinanderlegt und ausrechnet, was zurückfliesst, sieht die Marge — und nur die ist über viele Wetten hinweg die Zahl, die zählt. Eine gute Quote auf einer Seite und eine schlechte auf der anderen heben sich nicht auf; sie sind derselbe Markt.
Die Schätzung ist ein Durchschnitt über viele Wetten unter der Annahme, dass nur über diesen einen Markt gespielt wird. Sie sagt nichts darüber, ob eine einzelne Wette gewinnt oder verliert. Sie sagt nur, was der Markt im Mittel zurückgibt — und dieses Mittel ist der einzige Teil des Geschäfts, der vorher feststeht.
Häufige Fragen zu French-Open-Wetten in der Schweiz
Welche Wetten auf Tennisturniere dürfen Schweizer Veranstalter laut der Gespa-Liste anbieten?
Nur Sportwetten auf Ereignisse, die auf der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur bei Einstieg oder Podest. Corner- und Kartenmärkte fehlen, ein Esport-Abschnitt ebenfalls.
Wie liest sich eine Quote für den Gesamtsieger, und was steckt als Marge darin?
Der Gesamtsieger-Markt bündelt die Erwartung an ein ganzes Turnier in einer Quote. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter einbehält: Bei einem Zwei-Weg-Markt mit 1,90 und 1,90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 95 % und damit 5 % Marge.
Welche Rolle spielt es für Satzwetten, dass die Herren drei und die Damen zwei Gewinnsätze spielen?
Bei zwei Gewinnsätzen kostet ein einzelner Satzverlust mehr als bei drei. Satzmärkte auf der Damenseite reagieren deshalb enger auf einen Ausrutscher. Im Entscheidungssatz gilt bei 6:6 ein Match-Tiebreak bis 10 mit zwei Punkten Vorsprung.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wann wirkt eine Senkung?
Bei Swisslos sind vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Wie unterscheidet sich ein Veranstalter mit Schweizer Bewilligung von einer ausländischen Wettseite?
Der bewilligte Veranstalter untersteht der Gespa, führt ein Konto mit verifizierter Identität und zahlt nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers aus. Eine ausländische Marke hat in der Schweiz keine Bewilligung, keinen Zugang zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg.
Muss ein Gewinn aus einer French-Open-Wette versteuert werden?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Freibetrag von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Der kantonale Freibetrag weicht ab, weshalb je nach Kanton gilt.
Tennis – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
