Ski alpin Wetten in der Schweiz 2026: Wer darf, was erlaubt ist und was die Quote verschweigt
Wer im Januar eine Wette auf einen Slalom in Adelboden platzieren will, stösst im Netz auf ein paar Dutzend Buchmacher. Zulässig sind davon in der Schweiz genau zwei. Das ist keine Marktlücke, die noch jemand schliessen wird, sondern eine gesetzliche Grenze: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was bei einer Suche nach Skiwetten auftaucht, arbeitet ohne Schweizer Bewilligung.

Stand der Angaben: 29. Oktober 2026, geprüft anhand der Informationen der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa sowie der Wettregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande in der jeweils geltenden Fassung.
Was hier folgt, ist keine Liste von Empfehlungen, sondern eine Wegbeschreibung. Es gibt in der Schweiz zwei Wege, die vor der eigenen Haustür legal sind, und einen dritten, der über eine Domain führt, die jederzeit verschwinden kann. Wer weiss, welcher Weg zu welchem Wohnort und zu welchem Wettverhalten passt, braucht den Rest nicht mehr zu lesen. Wer es trotzdem tut, erfährt unter anderem, was ein «Risiko» auf einem Wettschein wirklich kostet und warum eine Quote von 1.90 nie 50 Prozent bedeutet.
Spielerschutz: Die Limiten stehen, bevor die erste Wette läuft
Die Reihenfolge ist unbequem und genau deshalb richtig. Bei Sporttip kann niemand eine Wette platzieren, ohne vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, wer unter 21 Jahre alt ist, setzt höchstens CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden.

Diese 72 Stunden sind die eigentliche Schutzvorkehrung. Sie kosten nichts, sie nehmen niemandem eine Wette weg, und sie treffen nur den einen Moment, in dem ein Verlust frisch ist und der Reflex sagt: schnell mehr Limit. Das Geldspielgesetz schreibt im Grundsatz eine Frist von 24 Stunden vor. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer also von einem «Tag Bedenkzeit» liest, liest über eine Regel, die in der Schweiz nicht die angewandte ist.
Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage, die ein Wettender zusätzlich setzen kann. Sie begrenzt nicht, was er gewinnen kann, sondern nur, was er überhaupt auf das Konto bringt. Das ist die wirksamere der beiden Zahlen, weil sie vor der Wette greift und nicht auf dem Wettschein.
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden.
Pausen und Sperren: Der Ausgang, den niemand benutzt, solange es läuft
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Aufhebung vor Fristablauf: keine. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also bei Sporttip dauerhaft sperrt, sperrt sich gleich mit für das Casino in Baden und für die Anbieter jenseits des Rheins.
Eine freiwillige Sperre lässt sich nach drei Monaten aufheben, wobei eine Fachstelle beteiligt ist. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist keine Kulanzfrage, sondern eine gesetzliche Folge — wer gesperrt ist oder zu jung war, kann nachträglich weder den Einsatz zurückfordern noch den Gewinn einfordern.
Wo der Schutz an der Theke endet
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufspunkten wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl relativiert jede Beschreibung eines lückenlosen Jugendschutzes. Online greift die Ausweiskontrolle bei der Registrierung zuverlässig, weil sie aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken abgeglichen wird. An der Theke entscheidet ein Blick eines Menschen, und dieser Blick versagt bei fast jedem zweiten Test.
Wer sein Konto bei einem bewilligten Anbieter eröffnet, durchläuft die schärfste Identitätsprüfung am Schweizer Wettmarkt. Das ist ein Vorteil und eine Last zugleich: keine Registrierung ohne Ausweis, kein Zweitkonto, keine Ausrede. Wer das nicht will, findet Wege ohne diese Hürde. Was er dort aufgibt, steht im Abschnitt über die Rechtslage für ausländische Anbieter.
Rechtslage in der Schweiz: Zwei Veranstalter, eine Bewilligung und viel Dichtung
Sportwetten gelten hierzulande als Grossspiel und unterstehen dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig, sondern nur für Casinos. Wer in Schweizer Rechtsdokumenten den Begriff «Lizenz» sucht, sucht am falschen Ort: Die Bewilligung setzt sich aus einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung je Spiel zusammen, und beide zusammen stehen in einem Spannungsverhältnis zu allem, was der Markt sonst unter Lizenz versteht. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Der entscheidende Satz für Skiwetten bringt ein zweites Kriterium mit. Erlaubt ist nur, was auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa steht. Diese Liste ist geschlossen, sie wird in Versionen geführt, aktuell in der Fassung vom 10.09.2026. Vier Regeln daraus lösen im alpinen Skisport am häufigsten Fragen aus: Qualifikationsrunden sind nur wettbar, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über den Podestplatz entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Wer an einem Trainingslauf interessiert ist, findet in der Schweiz keinen Markt dafür, und das ist keine Angebotslücke, sondern eine Entscheidung.
Auf der Liste stehen keine Eck- und Kartenmärkte, und sie enthält keinen Esport-Bereich. Beides gehört nicht zum Skisport, zeigt aber, wie die Liste arbeitet: Sie zählt auf, statt zu verbieten, und was nicht aufgezählt ist, ist nicht wettbar. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
erhält. Wer ein Rennen bei Swisslos spielt, spielt es unter Schweizer Aufsicht.
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist untersagt und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, die 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt hat. Bonushöhen und Bonusbedingungen ergeben sich allein aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es in der Schweiz nicht, und die Banken blockieren keine Zahlungen an unbewilligte Wettseiten, weil es dafür kein Instrument gibt.
Ausländische Anbieter: warum ihre Papiere hier nichts wert sind
Auf diesem Markt zirkulieren viele Angebote mit einer «Lizenz», oft aus Curaçao, Malta oder Deutschland. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das steht ausdrücklich im Gesetz, und daraus folgt der ganze Rest: keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Schweizer Fairplay.
Für den Betreiber ist das kein nebensächliches Detail, sondern ein Delikt. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die beruhigende Hälfte der Nachricht. Die unbequeme lautet: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Man kann also korrekt gespielt und trotzdem alles verloren haben.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Ein gesperrtes Angebot ersetzt seine Adresse innerhalb von Stunden, ein Vorgang, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt; sie nennt in diesem Zusammenhang die Anbieter Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Das Wort «gesperrt» beschreibt deshalb einen Zustand, der gemessen in Tagen gilt, nicht in Jahren.
Die ehrliche Zusammenfassung nimmt keiner Seite die Kritik ab. Bei einem bewilligten Anbieter gibt es Schweizer Aufsicht, einen Rechtsweg, das Sperrregister und eine Identitätsprüfung — aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und ein Verifikationsverfahren. Ohne Bewilligung gibt es keine dieser Dinge, dafür Angebote, die sich der Liste nicht beugen und bei jeder Kundenerkennung grosszügig sind. Wer glaubt, eine der beiden Seiten sei von sich aus die sichere, hat die Wahl noch nicht verstanden. Sie ist eine Wahl zwischen Aufsicht und Offenheit, und beide Begriffe kosten etwas.
Die falschen Wege, die wie Skiwetten aussehen
Warum sich «Ski WM» nicht eindeutig googeln lässt
Der Begriff «Ski WM» meint je nach Wettbewerber etwas anderes: die alpine Ski-WM, die nordische Ski-WM oder eine Freestyle-Veranstaltung. Wer eine Wette auf «die Ski-WM» sucht, kann also einen völlig anderen Wettkampf vor sich haben als den, an den er gedacht hat.
Das ist kein Sprachproblem, sondern ein Abrechnungsproblem. Der Veranstalter bewertet die Wette nach dem Ereignis, das im Wettprogramm steht, nicht nach dem, was der Wettende im Kopf hatte. Ein Markt auf einen Wettkampf, der auf der Gespa-Liste in dieser Form nicht geführt ist, bekommt keine Bewilligung.
Skiwettkämpfe sind teils langjährige Publikumsmagnete, teils Eintagsfliegen mit Verletzungspausen. Die Liste der Gespa ist kürzer als das, was ein Fan als Skiwelt kennt.
Was auf einer Gespa-Liste steht — und was nicht
Öffnet man die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, findet man eine geschlossene Aufzählung. Qualifikationsrunden tauchen nur auf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind gar nicht enthalten, Eck- und Kartenmärkte fehlen, und einen Esport-Abschnitt gibt es nicht.
Der Wintersport in der Schweiz steht auf dem Programm, weil es den alpinen Weltcup real gibt und die Liste ihn entsprechend führt. Der Trick liegt im Wort «entsprechend»: Jeder einzelne Bewerb muss in der Fassung stehen, die gerade gilt — derzeit die Version vom 10.09.2026. Wer den Status eines bestimmten Rennens oder einer bestimmten Meisterschaft prüfen will, findet ihn dort und nicht in einer Annonce. Die Liste ist die Antwort.
Daraus folgt etwas Praktisches für die Auswahl. Wer vor allem auf ein grosses Saisonhighlight setzen will, ist auf der Gespa-Liste besser bedient als auf irgendeiner Wette, die mit einem ähnlichen Namen wirbt. Wer dagegen ein Nischenrennen im November sucht, findet es in der Schweiz unter Umständen gar nicht im Programm und muss entscheiden, ob ihm eine Schweizer Bewilligung wichtiger ist als dieser Markt.
Skipisten und Papiere: Der Schweizer Wettmarkt und seine zwei Gesichter
Ein Blick auf die Zahlen zeigt, wie eng die Schweizer Lösung gebaut ist.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung | Swisslos |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung | Loterie Romande |
| Donbet | Nein | Nicht festgestellt |
| IviBet | Nein | Nicht festgestellt |
| 22Bet | Nein | Nicht festgestellt |
| Betovo | Nein | Nicht festgestellt |
| BetLabel | Nein | Nicht festgestellt |
| BetPanda | Nein | Nicht festgestellt |
| Rollbit | Nein | Nicht festgestellt |
| Betscore | Nein | Nicht festgestellt |
Die ersten beiden Zeilen tragen andere Einträge als die übrigen acht, und das ist die ganze Rangliste. Wo eine «Bewilligung» steht, steht sie in zwei Teilen: Der Veranstalter muss eine Bewilligung haben und jede einzelne Spielart eine eigene. Dieses Prinzip erklärt, warum die Schweizer Seite so kurz ist. Es ist nicht so, dass kein weiterer Betreiber Interesse hätte. Es ist so, dass die Kantone in der interkantonalen Vereinbarung eine Zahl festgeschrieben haben.
Diese acht Nicht-Schweizer sind nicht zufällig ausgewählt. Sie gehören zu den Namen, die einem Schweizer Wettenden begegnen, wenn er nach Skiwetten sucht: Sie tauchen in Anzeigen auf, sie tauchen in Foren auf, und sie tauchen in den Ergebnissen von Suchanfragen auf. Die meisten davon sind in den letzten Jahren ständig umgezogen. Keiner davon steht im Schweizer Sperrregister, weil sie nicht darin stehen können.
Die Liste lässt sich auch so lesen: Nur zwei der Namen auf ihr haben ihren Sitz und ihre Aufsicht in der Schweiz, alle übrigen haben hier nichts davon. Wer in einem Kaffee in Gstaad sitzt und über einen Slalom diskutiert, braucht mehr als diese Liste, um eine Wette aufzusetzen. Es braucht einen Wohnsitz im Vertragsgebiet, und ob ein Schweizer Wohnsitz in der Westschweiz oder in der Deutschschweiz liegt, entscheidet über das Konto.
Wer auf keine der beiden Schweizer Seiten passt — weil er in einem Kanton wohnt, der zu keinem der beiden Vertragsgebiete gehört — hat hier kein genehmigtes Onlineangebot. Diese Lücke ist real, und wer sie wählt, wählt ein Anbieter ausserhalb des Systems, mit allen Folgen aus dem Abschnitt über die ausländischen Anbieter. Die Wahl besteht dann nicht zwischen zwei gleich guten Optionen, sondern zwischen einem eingeschränkten Schutz und keinem.
Warum die Lücke nicht mit einer dritten Bewilligung gefüllt wird, liegt an der Sache selbst: Die Kantone haben den Reingewinn als öffentliche Einnahme verplant. Bei nur zwei Veranstaltern sorgt der Markt für die Fiskalkasse und nicht für die Rendite eines Konzerns. Man kann das mögen oder nicht; wer die Begründung sucht, findet sie in der Finanzierung der Sportförderung, die unten beschrieben wird.
Ski alpin: Die Sportart und ihre Wettarten
Alpiner Skisport ist keine einzelne Wettkampfserie, sondern ein ganzer Winterlang Sport mit mehreren Disziplinen. Die Abfahrt ist die schnellste, der Super-G technisch anspruchsvoller, Riesenslalom und Slalom schliessen sich an, und die Kombination bündelt zwei Läufe. Jede dieser Disziplinen bringt eigene Wettarten.
Die klassische Wette ist die auf den Sieger eines Rennens. Daneben gibt es die Wette auf das Podest. Sie fragt nicht, wer gewinnt, sondern ob ein Athlet unter die ersten drei kommt. Eine dritte Gruppe sind die Ranglisten- und Langzeitwetten, etwa auf den Gesamtweltcup oder auf eine einzelne Disziplinenwertung. Bei diesen Märkten läuft der Einsatz über Monate, und die Quote bewegt sich mit jedem Rennen.
Der Unterschied zwischen Siegwette und Podestwette ist grösser, als die Namen vermuten lassen. Die Siegwette steht und fällt mit der Fähigkeit, an einem einzigen Nachmittag alles richtig zu machen. Die Podestwette verzeiht ein schlechtes Wochenende nicht, aber sie verlangt auch nicht die Spitze. Beides ist etwas anderes als die Ranglistenwette, die über eine ganze Saison addiert. Wer die Wette falsch wählt, hat die Sportart richtig getippt und trotzdem verloren.
Zwei Dinge kommen im Schnee hinzu, die in anderen Sportarten selten sind. Rennen werden wegen Schneemangels, starken Windes oder schlechter Sicht verschoben oder abgesagt. Und ein Weltcup besteht aus vielen Einzelstarts in kurzer Folge, oft am selben Wochenende und oft an derselben Strecke. Wer an einem Wochenende auf mehrere Rennen setzt, baut unbemerkt eine Kombination, deren Vorhersagen nicht unabhängig sind. Genau davon handelt der Abschnitt über abhängige Ereignisse.
Skipisten und Papiere: Der Schweizer Wettmarkt und seine zwei Gesichter (2)
Ein Blick auf die Zahlen zeigt, wie eng die Schweizer Lösung gebaut ist.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung | Swisslos |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung | Loterie Romande |
| Donbet | Nein | Nicht festgestellt |
| IviBet | Nein | Nicht festgestellt |
| 22Bet | Nein | Nicht festgestellt |
| Betovo | Nein | Nicht festgestellt |
| BetLabel | Nein | Nicht festgestellt |
| BetPanda | Nein | Nicht festgestellt |
| Rollbit | Nein | Nicht festgestellt |
| Betscore | Nein | Nicht festgestellt |
Die ersten beiden Zeilen tragen andere Einträge als die übrigen acht, und das ist die ganze Rangliste. Wo eine «Bewilligung» steht, steht sie in zwei Teilen: Der Veranstalter muss eine Bewilligung haben und jede einzelne Spielart eine eigene. Dieses Prinzip erklärt, warum die Schweizer Seite so kurz ist. Es ist nicht so, dass kein weiterer Betreiber Interesse hätte. Es ist so, dass die Kantone in der interkantonalen Vereinbarung eine Zahl festgeschrieben haben.
Diese acht Nicht-Schweizer sind nicht zufällig ausgewählt. Sie gehören zu den Namen, die einem Schweizer Wettenden begegnen, wenn er nach Skiwetten sucht: Sie tauchen in Anzeigen auf, sie tauchen in Foren auf, und sie tauchen in den Ergebnissen von Suchanfragen auf. Die meisten davon sind in den letzten Jahren ständig umgezogen. Keiner davon steht im Schweizer Sperrregister, weil sie nicht darin stehen können.
Die Liste lässt sich auch so lesen: Nur zwei der Namen auf ihr haben ihren Sitz und ihre Aufsicht in der Schweiz, alle übrigen haben hier nichts davon. Wer in einem Kaffee in Gstaad sitzt und über einen Slalom diskutiert, braucht mehr als diese Liste, um eine Wette aufzusetzen. Es braucht einen Wohnsitz im Vertragsgebiet, und ob ein Schweizer Wohnsitz in der Westschweiz oder in der Deutschschweiz liegt, entscheidet über das Konto.
Warum die Lücke nicht mit einer dritten Bewilligung gefüllt wird, liegt an der Sache selbst: Die Kantone haben den Reingewinn als öffentliche Einnahme verplant. Bei nur zwei Veranstaltern sorgt der Markt für die Fiskalkasse und nicht für die Rendite eines Konzerns. Man kann das mögen oder nicht; wer die Begründung sucht, findet sie in der Finanzierung der Sportförderung, die unten beschrieben wird.
Die Zwei-Wege-Rechnung: Was eine Quote von 1.90 verschweigt
Nehmen wir einen Markt mit genau zwei Ausgängen, beide mit der Quote 1.90. Die Zahl sieht aus wie ein knappes Rennen und ist in Wahrheit die Verpackung für einen Aufschlag. Rechnet man 1 geteilt durch 1.90, kommt man auf rund 52,6 Prozent pro Ausgang. Zusammen sind das etwa 105,3 Prozent. Über 100 Prozent.
Diese rund 5 Prozent über der Marke sind die Marge des Veranstalters. Genauer: Der Auszahlungsschlüssel liegt bei rund 95 Prozent, die Marge bei rund 5 Prozent. Von jedem Franken, der auf diesem Markt zusammenkommt, gehen im langen Mittel rund 5 Rappen an den Veranstalter, unabhängig davon, wie das Rennen ausgeht. Der Einsatz, den der Wettende auf den Tisch legt, ist gleich gross — die Wette trägt aber einen eingebauten Aufschlag, einen Kredit, den sie nie zurückzahlt.
Bei einer Wette von CHF 100 entspricht das einem durchschnittlichen Kostenanteil von rund CHF 5 pro Wette. Die Spanne ist eine Bandbreite, kein fester Wert: Je schlechter die Liquidität eines Marktes, desto höher fällt sie aus, und Skimärkte sind enger als die grossen Fussballmärkte. Wer bei einem Rennen mit zwei Startern je 1.90 sieht, hat einen fairen Markt vor sich, aber keinen kostenlosen.
Wer das wissen will, muss nicht viel rechnen. Eine Quote steht im Wettschein, die Summe der beiden impliziten Wahrscheinlichkeiten steht nirgends. Der Veranstalter muss die Marge nirgends ausweisen, und er tut es auch nicht. Sie ist der Preis, den man bezahlt, ohne dass eine Kasse klingelt, und das ist ihre kaufmännisch schönste Eigenschaft.
Wichtig ist, was die Marge nicht sagt. Sie sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit eines Sieges und nichts über eine einzelne Wette. Zwei Ausgänge mit je 1.90 und 5 Prozent Marge sind ein Beispiel für den Mechanismus, nicht ein Preis, der irgendwo steht. Die Quote des Rennsiegers am Samstag ergibt sich aus dem Wettprogramm des Veranstalters.
Die Wahl zwischen zwei Wegen
Wer im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann nur bei Swisslos ein Konto eröffnen. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, nur bei der Loterie Romande. Die beiden überschneiden sich nicht. Die Wahl, von der hier die Rede war, besteht also zwischen einem bewilligten Konto, einem bewilligten Konto mit anderem Namen — oder einem Konto ausserhalb des Systems.
Für wen lohnt sich welcher Weg? Wer den vollen Schweizer Spielerschutz will — Identitätsprüfung, Sperrregister, Selbstsperre, Limiten, Rechtsweg — braucht ein bewilligtes Konto und den richtigen Wohnsitz. Wer in Genf wohnt und unbedingt auf einem Gesamtweltcup-Sieger setzen will, findet das bei der Loterie Romande. Wer in Zürich wohnt, findet es bei Swisslos. Wer im Kanton ausserhalb beider Gebiete wohnt, hat keinen von beiden Wegen.
Wer dagegen auf die Regeln der Schweiz verzichten will — weil ihm die Gespa-Liste zu schmal ist, weil er im November ein Rennen sucht, das in der Schweiz kein Programm kennt, weil ihm die Registrierung zu aufwendig ist —, wählt ein Konto ohne Schweizer Bewilligung. Das ist möglich. Es ist nur nicht dasselbe.
Swisslos mit Sporttip: Das grösste Spielprogramm und die schärfste Identitätsprüfung
Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, in Kraft seit 2021. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Zum Vertragsgebiet gehören die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist, sowie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet nachweist, kann ein Konto eröffnen. Eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und eine zweite Registrierung ist nicht möglich. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Was die Limiten im Alltag bedeuten
Für Einzel- und Kombinationswetten gilt ein Mindesteinsatz von CHF 1. Ein Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Höchsteinsatz ist die praktisch relevanteste Zahl. Wer eine Systemwette mit vielen Zeilen baut, stösst bei CHF 10’000 an, während eine normale Einzelwette selten an eine Grenze stösst.
Teilnehmen dürfen nur Personen ab 18 Jahren. Unter 18 ist die Teilnahme ausgeschlossen. Und wer selbst als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das schliesst auch den Nachwuchsfahrer aus, der auf sein eigenes Rennen setzen möchte. Die Regel ist älter als jede Plattform, und sie bleibt richtig.
Cash-Out: ein Preis, kein Geschenk
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Beginn und live. Es ist nur bei Online-Wetten möglich und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, lässt es sich nicht rückgängig machen. Für jeden Markt garantiert ist es nicht.
Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn, den dieselbe Wette ohne vorzeitige Auszahlung hätte. Er hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Der Veranstalter muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer den Cash-Out als «Absicherung» verkauft bekommt, sollte die Zahl auf dem Wettschein lesen: Es ist ein Verkauf, kein Rettungsring. Der Preis für die Gewissheit ist der Gewinn, auf den man verzichtet.
Livewetten im Skisport
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, zählt mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Die Skiwette live ist ein Spezialfall, weil die Ereignisse, auf die in anderen Sportarten gewartet wird, hier selten sind. Ein Slalom hat wenige Unterbrechungen, in denen sich eine Quote bewegt. Livewetten auf Skirennen folgen dem Zwischenstand nach dem ersten Durchgang oder den Zwischenzeiten am Plateau, und wer live setzt, muss wissen, dass der Veranstalter in ungewöhnlichen Momenten mit Quote 1.00 abrechnet.
Der Kombiboost
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffelung ist eine Einladung, den Wettschein künstlich aufzublähen. Vier Rennen — der Bonus bringt 5 Prozent auf den Nettogewinn, und die Zusatzwette, die man dafür braucht, muss ebenfalls gewonnen werden. Der Sprung von sieben auf zehn bringt 20 Prozentpunkte, der von zehn auf fünfzehn 60. Wer die Zeile mit fünfzehn Voraussagen so liest, als wäre sie angestrebt, verwechselt eine Marketing-Staffelung mit einer Empfehlung.
Wettspass, der keiner ist: Quoten- und Profitboosts
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Satz ist der eigentliche Inhalt. Wer eine «erhöhte» Quote mitnimmt und dann von der Cash-Out-Funktion Gebrauch macht, verliert die Erhöhung vollständig. Das «Gratis» hängt an der Bedingung, dass man es nicht auscasht.
App und Verkaufspunkte
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Swisslos-Seite oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Was in der App zusammengestellt ist, lässt sich per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle spielen. Zwei Wege, ein Konto, dieselben Limiten.
Was Swisslos mit dem Geld macht
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.
Der Rückgang um CHF 13 Mio. in einem Jahr ist der interessanteste Wert in dieser Bilanz, weil er gegen die Erzählung vom wachsenden Wettmarkt läuft. In der Deutschschweiz floss also weniger Geld aus Sportwetten ab als im Vorjahr. Was das für die Sportwetten selbst bedeutet, ist damit nicht gesagt; es sagt etwas über den Ertrag und nichts über die Zahl der Wettscheine.
Auch deshalb ist die Diskussion um die Zahl der Bewilligungen keine rein moralische Frage. Den Stiftungsanteil trägt nicht ein Sponsor, sondern der Wettmarkt. Wer hier eine dritte Bewilligung fordert, diskutiert über eine Einnahmequelle der Kantone und der Sportförderung, nicht nur über ein Produkt.
Loterie Romande mit Jouez Sport: Dasselbe Spiel in sechs Kantonen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die beiden Anbieter sind denselben Gesetzen unterworfen und laufen in denselben Wettbewerb. Und sie haben eine unterschiedliche Erzählung: die eine im Flachland, die andere in den Bergen. Die Westschweiz hat mit den Alpenkantonen Wallis, Waadt und Freiburg eine besonders sportaffine Kundschaft, und wer in Verbier oder Crans-Montana wohnt, sitzt im Vertragsgebiet, während die Nachbargemeinde im Kanton Bern bereits bei Swisslos ist.
Was bei einer abgesagten Abfahrt mit dem Geld passiert
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Diese 48 Stunden sind im alpinen Skisport kein theoretischer Wert. Rennen werden vertagt, wenn der Wind auf dem Grat zu stark ist, und sie werden innerhalb des Rennwochenendes nachgeholt, wenn es der Wetterbericht erlaubt. Wer eine Kombination über fünf Rennen gebaut hat und in einem davon auf ein abgesagtes Rennen wettet, bekommt sein Geld nicht zurück, sondern eine Quote 1.00 in der Zeile. Die Kombination wird gekürzt statt annulliert, und der Wettende behält den Rest.
Der Unterschied ist wichtig und wird oft verwechselt: Bei einer Einzelwette gibt es den Einsatz zurück, bei einer Kombinationswette sinkt nur die Gesamtquote. Das ist kein Nachteil, sondern die Vorhersehbarkeit, die eine Wette brauchbar macht.
Was passiert, wenn der Veranstalter irrt
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Für den Wettenden heisst das: eine Regel, die er selbst befolgen kann, aber nicht befolgen muss, weil das System sie prüft. Die Korrektur ist eine Rückerstattung, kein Gewinn. Wer sich auf eine technische Lücke verlässt, verliert die Wette.
Gewinne, Fristen und der Ärger mit 26 Wochen
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Ein halbes Jahr klingt grosszügig. Es ist knapp, sobald ein Gewinn klein war und der Wettschein in einer Schublade liegt. Und der Adressat liegt nicht in einem App-Formular, sondern in einem eingeschriebenen Brief. Immerhin: Für die meisten Guthaben braucht es keine Einsprache, weil sie automatisch verrechnet werden.
Die Auszahlung des Guthabens
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Drei Punkte stecken in diesem Satz. Erstens: Der Empfänger muss der Kontoinhaber sein; ein Konto auf den Namen eines Dritten ist ausgeschlossen. Zweitens: Gratisspielguthaben aus einer Promotion lässt sich nicht in echtes Geld verwandeln. Drittens: Bei häufigen Auszahlungen kann eine Kommission fällig werden. Wer sein Guthaben also regelmässig klein abzieht, zahlt tendenziell öfter dafür.
Dazu kommt eine separate Regel für Gewinne, die das Guthaben übersteigen: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer also einmal gross gewinnt, braucht trotzdem ein Konto im eigenen Namen.
Spielguthaben aufladen
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Die 30-Tage-Grenze von CHF 10’000 ist ein Rahmen, nicht eine Empfehlung. Sie verhindert nicht, dass jemand viel spielt; sie verhindert nur, dass er es innerhalb eines Monats tut. Konto und Konto sind hier nicht dasselbe: Wer erst einzahlt und dann mit dem Guthaben spielt, hat das Geld schon ausgegeben, bevor er es gesetzt hat. Genau das verlangt die Schweiz.
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer ein Konto bei der PostFinance führt, braucht also keine zweite App.
Wann ein Gewinn in der Steuererklärung auftaucht
Gewinne aus Schweizer Grossspielen, die in der Schweiz erlaubt sind, sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, daher gilt «je nach Kanton».
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle, sodass weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn anfällt. Ein Wahnsinnsgewinn von einer Million Franken ist der einzige Fall, für den die Regel gebaut ist.
Bei ausländischen Anbietern unterliegen Gewinne nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Wer einen grossen Gewinn jenseits der Grenze macht, sollte Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Donbet: hohe Quoten, kein Schweizer Rechtsweg
Donbet betreibt seine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung, so sie denn bestünde, hätte in der Schweiz keine Geltung. Das Angebot richtet sich an Wettende in mehreren Ländern, der Sitz ist nicht in der Schweiz.
Der Reiz liegt auf der Hand: Wer auf einen Slalom in Adelboden setzen will und in einem Kanton ausserhalb der beiden Vertragsgebiete wohnt, hat in der Schweiz kein legales Konto. Dann richtet sich der Blick auf Anbieter wie Donbet.
Was fehlt, fehlt vollständig: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Fairplay. Wer sein Konto dort auflöst und nicht ausbezahlt wird, hat keinen Adressaten in der Schweiz.
«Ohne Schweizer Bewilligung» heisst nicht «schlecht». Es heisst «ohne Schweizer Bewilligung». Ob die Domain in einem Jahr noch erreichbar ist, weiss niemand, und ob sie auf einer Liste auftaucht, entscheidet nicht der Anbieter.
IviBet: breites Programm, dieselbe Lücke
IviBet arbeitet ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Fairplay.
Wer sich für IviBet entscheidet, entscheidet sich für eine breite Produktpalette ohne Schweizer Bewilligung. Der Preis dafür ist derselbe wie bei jedem Anbieter dieser Gruppe: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht, kein automatischer Schutz durch das Sperrregister.
Der Gerichtsstand liegt im Ausland. Wer streiten will, streitet nach dortigem Recht.
22Bet: der Name, der in Foren ständig auftaucht
22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister besteht nicht, ebenso wenig ein Schweizer Rechtsweg oder eine Schweizer Fairplay.
22Bet gehört zu den international bekanntesten Namen in dieser Gruppe. Bekanntheit ist keine Kategorie des Schweizer Rechts. Für den Schweizer Wettenden zählt, dass die Domain blockiert werden kann und Einsätze sowie Gewinne in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.
Die Domain eines Anbieters ersetzt sich nach einer Blockierung innerhalb von Stunden. Wer sein Konto bei 22Bet führt und eines Tages feststellt, dass die Seite nicht mehr erreichbar ist, findet sie unter einer neuen Adresse — oder eben nicht.
Betovo: Registrierung ohne Schweizer Grenze
Betovo arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht, ebenso wenig eine Verbindung zum Sperrregister oder eine Schweizer Fairplay.
Betovo ist Teil der Gruppe der internationalen Anbieter, die sich an Schweizer Wettende richten, ohne einen Schweizer Sitz zu haben. Was ein Wettender dort an Spielerschutzwerten findet, regelt der Anbieter selbst.
BetLabel: lokalisierte Oberfläche, internationales Papier
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister und keine Schweizer Fairplay.
Eine deutsche Oberfläche ist kein deutsches Recht. Wer sich in seiner eigenen Sprache angesprochen fühlt und deshalb annimmt, es gelte Schweizer oder deutsches Verbraucherrecht, liegt falsch. Für einen Schweizer Wettenden entscheidet nicht die Sprache, sondern die Bewilligung.
BetPanda: Bonusangebot ohne Schweizer Aufsicht
BetPanda betreibt sein Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Eine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister besteht nicht, ebenso wenig ein Schweizer Rechtsweg oder eine Schweizer Fairplay.
Bei dieser Gruppe von Anbietern spielt das Bonusangebot die zentrale Rolle im Marketing. Für Schweizer Wettende gilt: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen bei bewilligten Anbietern die vorherige Zustimmung der Gespa. Bei Anbietern ohne Bewilligung ist das kein Kriterium, weil sie nicht unter die Regel fallen. Sie können Bedingungen aufstellen, die in der Schweiz unzulässig wären.
Rollbit: Krypto und Casino, hier nicht reguliert
Rollbit arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister und keine Schweizer Fairplay.
Wo Wetten und Casino in einem Angebot zusammenlaufen, gelten die Schweizer Regeln für beides nicht, weil keine Bewilligung vorliegt. Die bewilligten Schweizer Anbieter trennen Wetten und Casino, weil die Bewilligungen getrennt sind. Ein Spielerschutz, der nur für den einen Teil des Angebots gedacht ist, schützt nichts.
Betscore: Ergebnisse, Statistiken und dieselbe Rechtslage
Betscore hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Eine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenfalls nicht, und eine Schweizer Fairplay auch nicht.
Ein Datenangebot rund um Sportergebnisse wird nicht dadurch zu einem Schweizer Wettangebot, dass es Ergebnisse zeigt. Wer Statistiken liest und daraus eine Wette baut, ändert damit nicht die Rechtslage. Und wer dort verliert, verliert ohne Schweizer Adressaten.
Was die acht Namen gemeinsam haben
Alle acht tragen denselben Stempel: «ohne Schweizer Bewilligung». Keiner von ihnen kann auf der Gespa-Liste der bewilligten Veranstalter stehen, weil es diese Liste für sie nicht gibt. Was sie unterscheidet, ist ihre Erzählung: Quoten, Boni, Daten, Krypto. Was sie eint, ist das, was fehlt.
Wer sich für einen der acht entscheidet, sollte den vollständigen Abschnitt über die ausländischen Anbieter gelesen haben. Steuerfrage, Sperrregister, Rechtsweg — drei Dinge, die bei einem bewilligten Anbieter selbstverständlich sind und hier gar nicht existieren. Und die Sperrliste der Gespa ist kein einmaliger Zustand, sondern ein laufendes Verfahren.
Die Frage, die nach der Wahl bleibt
Am Anfang stand die Frage, welche Wege es gibt und für wen jeder passt. Die Antwort ist nicht, dass ein Weg überlegen ist. Sie lautet: Die zwei bewilligten Wege passen zu einem Wettenden mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet, der Wert auf Aufsicht, Rechtsweg und Spielerschutz legt und der mit einer geschlossenen Liste von Wettarten leben kann. Der dritte Weg passt zu einem Wettenden, der ein Angebot will, das diese Liste nicht kennt — und der dafür Schutz, Rechtsweg und Steuerklarheit aufgibt.
Diese Wahl wird nicht kleiner, wenn man sie ignoriert. Sie wird nur schlechter.
Häufig gestellte Fragen
Dürfen in der Schweiz Wetten auf Skirennen bei Swisslos oder Loterie Romande platziert werden?
Ja, sofern der Wettkampf auf der Gespa-Liste steht und der Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet liegt. Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Ohne Wohnsitz im Vertragsgebiet lässt sich kein Online-Konto eröffnen.
Stehen Weltcup-Rennen und Ski-Weltmeisterschaften auf der Gespa-Liste?
Der Massstab ist die jeweils geltende Fassung der Liste, aktuell die Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe sind nur wettbar, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn sie über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheiden. Trainingsläufe fehlen ganz.
Wie wirkt sich die Marge auf die Quote eines Rennsiegers aus?
Die Quote trägt die Marge bereits in sich. Bei zwei Ausgängen mit je 1.90 ergibt die Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten etwa 105 Prozent, der Auszahlungsschlüssel liegt bei rund 95 Prozent, die Marge bei rund 5 Prozent. Je enger ein Markt ist, desto grösser fällt dieser Aufschlag aus.
Wie wird eine Wette abgerechnet, wenn ein Rennen wegen Schnee oder Wetter abgesagt wird?
Wird ein Rennen abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00, die Gesamtquote sinkt entsprechend — der Einsatz bleibt gebunden.
Wie lassen sich Verlustlimiten setzen, und wie lange dauert es, bis eine Erhöhung gilt?
Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.
Wie wird der Gewinn einer Kombiwette aus den Einzelquoten berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Fällt ein Rennen aus und wird nicht innert 48 Stunden nachgeholt, zählt es mit Quote 1.00.
*Gambling can be addictive. Play responsibly. 18+. Hilfe findest du bei der Gespa und bei den Selbsthilfeorganisationen in deinem Kanton.*
Sportarten – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
