Squash-Wetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter.

Ein leerer Squashcourt mit weissen Wänden und hellem Holzboden, ein Ball liegt in der Mitte, Deckenlicht spiegelt sich im Parkett.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Squash als Wettsport: Was den Grundlagen standhält

Wer nach Squash-Wetten sucht, hat meist ein konkretes Bild vor Augen: zwei Spieler hinter Glas, ein aggressiver Ballwechsel, ein Ergebnis, das man vorherzusagen glaubt. Genau da beginnt das Problem. Squash ist ein Nischensport, und ein Nischensport steht in keiner Schweizer Wettordnung, weil er dort stehen müsste, sondern weil er ausdrücklich aufgenommen wurde — oder eben nicht.

Das Schweizer Sportwettangebot ist keine offene Bühne, auf der jeder Veranstalter sein eigenes Programm aufspannt. Das Geldspielgesetz zieht den Rahmen, und die Gespa führt die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Für Squash heisst das: Ein Match, das im Programm auftaucht, tut das, weil es die Hürde genommen hat. Ein Match, das fehlt, fehlt nicht aus Versehen.

Zwei Veranstalter, ihr Vertragsgebiet und die Folge für den Leser

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstaltern organisiert werden. Swisslos betreibt das Produkt Sporttip, die Loterie Romande das Produkt Jouez Sport. Alle anderen Namen, die man im Netz findet, sind aus Schweizer Sicht Zusatzangebote ohne Bewilligung.

Beide haben ein klar abgegrenztes Gebiet, und die Grenze verläuft nicht durch die Sprachregion als solche, sondern durch die Kantone. Swisslos führt Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH durch, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Was folgt daraus? Ein Konto lässt sich nur dort eröffnen, wo man wohnt. Wer in Zürich lebt, kann kein Jouez-Sport-Konto führen, und wer in Genf sitzt, kein Sporttip-Konto. Das ist für einen Zugewanderten mit Wohnsitzwechsel binnen Jahresfrist ein handfestes Ärgernis — und für einen Grenzgänger, der in Deutschland arbeitet und in Basel schläft, überhaupt kein Thema, weil der gewöhnliche Aufenthalt zählt und nicht der Arbeitsort. Wer prüft, ob er dazugehört, prüft den Kanton auf dem Ausweis, nicht die Sprache, die er zu Hause spricht.

Kein Wettsport von der Stange: was an Squash-Märkten zu erwarten ist

Ein Squash-Programm zu suchen heisst, sich auf eine dünne Auswahl einzustellen. Bei zwei Veranstaltern mit geschlossener Liste gibt es keine Konkurrenz, die eine Lücke im Angebot sofort schliessen würde. Fehlt ein Turnier, fehlt es bei beiden, denn die zugelassenen Wettkämpfe gelten für das erlaubte Angebot insgesamt.

Der Schweizer Weg ist damit schmal und ehrlich: Man wettet nicht, was man interessant findet, sondern was das Programm führt. Wer Squash verfolgt, weil er ihn selbst spielt, tut gut daran, vor dem Setzen eines Vorhabens einen Blick in das jeweilige Wettprogramm zu werfen und nicht nach dem Aufschlagen der App zu schauen, was gerade angeboten wird.

Quoten, Marge und der Anteil, der beim Veranstalter bleibt

Zwei Zahlen genügen, um den Apparat zu erklären, der hinter jeder Quote steht. Der Quotenschlüssel, auch Auszahlungsquote genannt, ist der Anteil aller Einsätze auf einen Markt, den dieser Markt wieder auszahlt. Die Marge ist 100 % abzüglich dieses Schlüssels. Sie ist kein Abzug auf dem Wettschein, sie steckt in den Quoten selbst — deshalb findet man sie nirgends als Posten, und deshalb ärgert sie jeden, der sie einmal nachgerechnet hat.

Ein Zahlenbeispiel für einen Zwei-Weg-Markt mit gleichen Quoten von 1.90 auf der einen und 1.90 auf der anderen Seite zeigt, wie das wirkt. Der Quotenschlüssel liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Die Marge beträgt 100 % minus diesen Schlüssel, unter der Annahme, dass beide Ausgänge zu genau diesen Quoten abschliessbar sind. Über eine breite Spanne von Squash-Märkten heisst das: Fast die ganze Marge spiegelt sich im Preis, und der Spielende trägt sie unabhängig vom Ergebnis. Der Bereich liegt bei solchen Quotenpaaren typischerweise zwischen vier und sechs Prozent, je nachdem wie weit die beiden Quoten auseinanderliegen und welche Sportart gehandelt wird.

Dass eine Quote, die man in einer fremden Liga findet, plötzlich besser aussieht, hat mit der Marge nichts zu tun. Sie senkt nicht die Kosten. Sie verschiebt sie nur auf eine andere Seite des Geschäfts, nämlich auf die Frage, ob die Wette überhaupt ausgezahlt wird.

Warum es hier keinen «Tipp des Tages» gibt

Ein Wetttipp auf ein Squash-Match ist eine Einschätzung, keine Zusage. Wer einen Tipp liest, liest eine Begründung: Wie die Form zweier Spieler in den letzten Wochen aussah, wie sie in dieser Halle gespielt haben, wie die Distanz im Turnier bis zu diesem Match war. Was dabei nie herauskommt, ist ein Ergebnis.

Und einen Massstab sollte jeder mitbringen: Wer eine Quote auf einen bestimmten Ausgang erhält, wird für ein Risiko bezahlt, nicht für eine Vermutung. Je höher die Quote, desto unwahrscheinlicher der Ausgang aus Sicht des Marktes. Wer das einmal versteht, hört auf, auf einen Star zu setzen, nur weil die Quote hoch ist, und fängt an, den Preis gegen die Form zu halten.

Ob es Sporttip- oder Jouez-Sport-Matches sind, spielt für diese Frage keine Rolle. Es gibt keinen Platz, an dem eine Wette auf einen Squash-Match ein anderes Risiko trägt als eine Wette auf einen anderen Sport, nur weil die Sportart kleiner ist.

Squash-Wetten und die Schweizer Rechtslage: was die Bewilligung macht und was sie verweigert

Die Rechtslage ist die Achse dieses Themas, und sie beginnt mit einem Satz, der nichts mit Squash zu tun hat. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur die Casinos führt. Die Gespa hat ihren Sitz in Bern, das Geldspielkonkordat steht dort seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Ein Squashschläger lehnt an der Glaswand eines leeren Courts, draussen fällt Tageslicht in den Gang.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das Gesetz verlangt eine Bewilligung zur Veranstaltung und eine weitere pro Spiel. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Deshalb ist draussen im Netz ein Lizenzschild ohne Schweizer Wirkung; es sagt über die Schweiz nichts, und es verpflichtet hierzulande auch niemanden. Ein ausländisches Lizenzdokument schafft keine Aufsicht, keine Prüfung und keinen Ansprechpartner.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei festgelegt. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer nach einem dritten oder zehnten konzessionierten Schweizer Anbieter sucht, sucht eine Liste, die es nicht gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Adressen.

Was erlaubt ist, und der Unterschied zwischen einer Sportart und einem Markt

Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse, und nur auf diese. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen kommen nicht in Frage. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: diejenige der Gespa zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026. Die Liste ist damit das eigentliche Tor, durch das Squash überhaupt in ein Wettprogramm kommt.

Einzelheiten dieser Liste entscheiden, was man überhaupt setzen kann. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- oder Kartenmärkte gibt es auf der Liste nicht, ebenso wenig eine Esport-Abteilung. Der Einzelsport Squash fällt in dieses Regime: Wenn eine Begegnung nicht in der Liste steht, ist sie nicht bespielbar.

Ein weiteres Detail betrifft Squash-Turniere in Kategorien, in denen überwiegend Minderjährige spielen. Ereignisse, an denen mehrheitlich Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Match und währenddessen, so weit der Veranstalter über eine entsprechende Zulassung verfügt. Das Gesetz legt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte fest. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt; es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und wird genau so beschrieben. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Die Gespa-Liste als Grenze des Machbaren

Eine Sportart in einem Wettprogramm zu finden und eine Sportart in der Liste der zugelassenen Wettkämpfe zu finden sind zwei verschiedene Dinge. Und sie hängen so zusammen: Was auf der Liste fehlt, darf nicht angeboten werden.

Für den Squash-Fan heisst das im Alltag, dass er sich über das Turnier informieren muss, bevor er sich über die Quote informiert. Ein Challenger-Turnier im Ausland, das in keiner Schweizer Liste erscheint, ist kein Kandidat. Eine nationale Meisterschaft oder ein internationales Turnier, das in der Liste steht, ist es sehr wohl — vorausgesetzt, das Match steht im Programm. Wer das verwechselt, sitzt vor einer leeren App und hält es für einen Fehler.

Der gleiche Mechanismus erklärt, warum Ranglistenwetten so selten sind. Die Bedingung ist eng gefasst: Entscheidet die Rangliste nicht über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest, ist die Wette nicht zulässig. Für Squash heisst das schlicht, dass man auf Platzierungsfragen nur dort wetten kann, wo die Platzierung etwas entscheidet. Alles andere wäre ein Markt, der nicht erlaubt ist.

Wo die Bewilligung die Grenze zieht: ausländische Angebote ohne Schweizer Wirkung

Ausländische Anbieter mit einer Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land haben in der Schweiz keine Kraft. Das ist die Folge des Gesetzeswortlauts, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt.

Die Folgen für den Spielenden sind konkret und nicht moralisch. Ein solcher Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Es gibt kein Schweizer Beschwerde- oder Aufsichtsverfahren, keine Stelle, an die man sich wendet, wenn eine Auszahlung hängen bleibt. Die Bekämpfung des unerlaubten Veranstaltens ist Sache der Strafverfolgung, und sie richtet sich gegen den Anbieter, nicht gegen den Spielenden; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren aber eingezogen werden.

Die Aufsicht blockiert auch. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Adressen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 enthielt sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt — dieses Domain-Hopping ist ein Katz-und-Maus-Spiel, und die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele sowie bet365 als auf der Liste geführt. Wichtig ist der Umkehrschluss: Ein blockierter Name ist nicht verschwunden, er ist nur etwas unbequemer zu erreichen. Die Blockade ist kein Spielerschutz.

Und die Steuerfrage gehört hierher, weil sie oft falsch erzählt wird. Gewinne aus einem ausländischen Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Die zwei Seiten dieser Medaille: Beim Schweizer Veranstalter ist der typische Gewinn unterhalb des Freibetrags steuerfrei, beim ausländischen Anbieter kann derselbe Gewinn voll steuerbar sein, weil er keiner Schweizer Verrechnungssteuer unterliegt.

Wer eine Schweizer Steuerfrage hat, klärt sie mit der eigenen kantonalen Steuerverwaltung oder einer Steuerberatung; pauschale Aussagen sind hier unbrauchbar.

Die Steuer auf den Gewinn, und warum die meisten sie nie spüren

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei. Die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich; besteuert wird erst oberhalb der Schwelle. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich davon, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen Squash-Wettenden ist das eine theoretische Zahl. Wer CHF 50 auf ein Match setzt, kommt dem Freibetrag nicht einmal nahe: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Registrierung, Alter und ein Konto pro Person

Ein Online-Konto bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Das ist mehr Aufwand als ein Formular mit E-Mail-Adresse und Passwort, und es ist beabsichtigt. Zwei Konsequenzen für den Nutzer: Man kann sich nicht über einen Umzug hinweg ein zweites Schweizer Konto zulegen, und Auslandsaufenthalte sind für das Konto ein Thema, das man vorher klärt. Für einen Grenzgänger mit Wohnsitz ausserhalb des Vertragsgebiets endet die Reise an dieser Stelle. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — ein klares Verbot, das bei einem Nischensport wie Squash, wo Spieler und Publikum sich kennen, gelegentlich auf die Probe gestellt wird.

Die Auszahlung folgt der gleichen Logik. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto überwiesen, das auf den Namen des Kontoinhabers läuft; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Ein Zahlungsmittel gibt es von Swisslos ausdrücklich: PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos, bestätigt direkt in der PostFinance App. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter sonst akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen — und nicht bei einem Dritten.

Was ausländische Lizenzen hierzulande nicht sind

Eine Formulierung, die im Netz ständig auftaucht, lautet «lizenziert und reguliert». Auf der Seite eines Anbieters mit einer Lizenz aus einem anderen Land ist das nicht falsch — es beschreibt nur ein Land, in dem der Leser nicht spielt. Eine Schweizer Bewilligung ersetzt es nicht, und ohne Schweizer Bewilligung gibt es in der Schweiz keinen Schutz und keine Fairness-Kontrolle.

Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Strafbarkeit trifft den Veranstalter. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist der schmale Trost, und er trägt keinen Anspruch auf Geld.

Auch die Werbung hat eine Grenze, die in diesem Kapitel wichtig ist. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Für Gratisspiele oder Gratisguthaben braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa; für 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht.

Für die Lektüre heisst das: Wenn ein Vergleich andere Anbieter in ein Licht stellt, das der Schweizer Rechtslage widerspricht, ist die Beschreibung falsch, nicht das Recht. Eine Schweizer Bewilligung ist ein enger Rahmen. Das ist keine Schwäche, die man hinwegdiskutieren müsste, es ist der Preis der Aufsicht.

Spielerschutz: was von den Limiten bleibt, wenn man sie einmal gesetzt hat

Ein Kapitel über Suchtprävention ist auf solchen Seiten meistens das, was man überblättert. Hier nicht. Wer Squash wettet, tut es in einer Sportart mit vielen Events pro Woche und kurzen Ergebnissen — eine Struktur, die dazu verleitet, nach einem verlorenen Match gleich das nächste zu spielen. Genau dafür sind Limiten gedacht.

Ein Frottiertuch und eine Trinkflasche liegen auf einer Bank neben einer Sporttasche in einer ruhigen Garderobe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Limiten setzen, bevor der erste Wettschein läuft

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Von aussen betrachtet ist das ein einfaches Prinzip mit einer Asymmetrie: nach unten sofort, nach oben mit Wartezeit. Wer an einem schlechten Abend die Limite erhöhen will, muss 72 Stunden warten — und in diesen 72 Stunden liegt die gesamte Wirkung der Regel. Die Limiten setzt der Spielende selbst; der Veranstalter muss Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen, und das Gesetz sieht eine Erhöhung nach 24 Stunden vor. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen die 72 Stunden an. Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Was die Zahlen praktisch bedeuten: Wer seine Verlustlimite auf CHF 200 pro Monat setzt, kommt mit dem Mindesteinsatz von CHF 1 bei Sporttip auf bis zu 200 Wetten pro Monat, wenn er ausschliesslich den Mindestbetrag setzt — rechnerisch, nicht empfohlen. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, bei einer Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Spielsperre, Register und die Frist, die man nicht abkürzen kann

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Diese Kopplung ist der eigentliche Punkt. Eine Sperre, die nur ein Produkt trifft, wäre eine halbe Massnahme; die Eintragung ins gemeinsame Register macht sie zu einer ganzen. Wer sich sperrt, sperrt sich breit. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Und dann ist da die harte Kante: Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer während einer laufenden Sperre einen Gewinn erzielt, hat ihn nicht. Das ist die einzige Stelle im Regelwerk, an der eine Wette nicht nur nicht ausgezahlt wird, sondern rückwirkend verschwindet.

Die Verantwortung liegt beim Spielenden, mit einer Ausnahme

Die Schweizer Regelung verlangt von den Veranstaltern Werkzeuge, nicht Entscheidungen. Die Limiten und die Sperre füllt der Spielende aus. Der Veranstalter stellt die Maske bereit und verhindert die Umgehung, indem er Erhöhungen verzögert und Sperren nicht vor Ablauf aufhebt. Diese Aufteilung ist konsequent, aber sie verlangt, dass man sie kennt, bevor man sie braucht.

Ein Detail sollte man nicht überinterpretieren. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Daraus folgt nicht, dass die Kontrolle am Schalter funktioniert, sondern das Gegenteil. Wer eine Limite ernst nimmt, richtet sie online ein, wo sie technisch wirkt.

Was eine Wette praktisch kostet: Einsatz, Quote und Marge

Die Rechnung ist einfach, und der Blick auf sie lohnt sich trotzdem. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wer CHF 20 auf eine Quote von 2.10 setzt, hat bei einem Treffer einen rechnerischen Rückfluss von CHF 42.00 vor der Rundung — Einsatz plus Nettogewinn von CHF 22.00. Bei einer Kombination aus drei Voraussagen mit 1.80, 2.00 und 1.90 ergibt sich eine Gesamtquote von 6.84 und damit aus CHF 20 ein Rückfluss von CHF 136.80. Das ist die Rechnung, die man macht, wenn man gewinnt. Die Rechnung, die immer gilt, ist die Marge: Bei einem Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 %, die Marge also bei etwa fünf Prozent unter der Annahme, dass beide Quoten abschliessbar sind. Bands in dieser Grössenordnung sind bei solchen Quotenpaaren typisch, und sie hängen von der Spanne zwischen den beiden Quoten ab.

Diese Marge ist keine Gebühr, die man umgehen könnte, indem man bei einem anderen Anbieter setzt. Sie ist der Preis für eine Wette, in jedem Land, bei jedem Veranstalter. Der Unterschied zwischen den Anbietern liegt in der Frage, was der Spielende für diesen Preis zusätzlich bekommt: Prüfung, Auszahlungsregeln, Beschwerdeweg, Steuerbehandlung.

Die zwei Schweizer Veranstalter und ausländische Plattformen im Vergleich

Ein Vergleich in dieser Sportart beginnt beim Rahmen und nicht bei der Quote. Er beginnt bei der Frage, wem was erlaubt ist.

Bewilligung, Auflage und die Grenzen der Vergleichbarkeit

Die beiden Schweizer Produkte tragen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa. Swisslos organisiert als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande organisiert Jouez Sport für die Westschweiz.

Die acht weiteren Namen im Vergleich sind Plattformen mit einem URL, ohne Schweizer Bewilligung. Natürlich fällt sie unter Art. 74 Abs. 3, wonach Werbung für in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel verboten ist. Die Konsequenz für diesen Vergleich: Sie werden beschrieben und bewertet, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und die Bewertung erfolgt nach denselben Kriterien wie bei den beiden bewilligten Veranstaltern. Sie werden jedoch nicht in die gleiche Kategorie gestellt. Ein Konto bei einer Plattform ohne Bewilligung ist kein Schweizer Konto.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder angegebene Lizenz
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
22Bet keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Lizenz
Coolzino keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Lizenz
1xBet keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Lizenz
myBet keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Lizenz
Pribet keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Lizenz
Funbet keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Lizenz
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Lizenz
Roobet keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Lizenz

Die Spalte zur Lizenz zeigt in acht von zehn Zeilen dasselbe. Das ist keine Recherchelücke, sondern die Aussage dieses Vergleichs: Ausserhalb der beiden konzessionierten Häuser gibt es in dieser Kategorie schlicht kein konkurrierendes Regime. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft, und deshalb ist die interessante Information, die ein solcher Anbieter mitbringt, nicht der Stempel, sondern die Abwesenheit jeder Schweizer Kontrolle.

Vergleichskriterien jenseits des Werbeversprechens

Vier Kriterien trennen die Angebote, und keines davon ist eine Werbeaussage. Zuerst die Bewilligung: Wer sie nicht hat, kann nicht geprüft werden, und ein Schild auf der Startseite ändert das nicht. Dann das Quotenniveau — es ist bei zwei Schweizer Veranstaltern Teil einer geschlossenen Liste und nicht Ergebnis eines Preiswettbewerbs. Drittens die Limiten: das selbst gesetzte Verlustlimit, der Mindest- und Höchsteinsatz, die Auszahlungsregeln. Viertens die Auszahlung: Wohin das Geld geht, wie lange es braucht, welches Konto zulässig ist.

Was bei diesem Kriteriensatz bewusst fehlt, ist die Werbeprämie. Sie taucht in jeder Rangliste auf, weil sie sich gut vergleichen lässt, und sie sagt am wenigsten über das aus, was eine Wette langfristig kostet. Die Marge steckt in jeder Quote; sie ist der einzige Posten, der bei jeder einzelnen Wette anfällt.

1. Swisslos Sporttip: die Bewilligung, die niemand sonst hier hat

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip läuft im Vertragsgebiet, das die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und Liechtenstein umfasst.

Das Angebot ist erstaunlich breit, sobald man vom Rand ins Innere schaut. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Wetten lassen sich online oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; eine in der App zusammengestellte Wette kann per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Nicht jede Funktion ist an jeder Stelle verfügbar: Cash-Out gibt es nur online, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Verlauf der Wette. Er hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Als Notausgang für eine Wette, die kippt, taugt die Funktion — als Werkzeug, um den Einsatz zu retten, nicht. Wer mit Cash-Out rechnet, rechnet mit einem Abschlag, den er nicht kennt, bevor er ihn sieht.

Die Livewetten haben eine Regel, die man kennen muss, weil sie im entscheidenden Moment greift. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder einer Videoschiedsrichter-Entscheidung kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei einem Squash-Match kann ein einziger Punkt die Situation entscheiden, und genau dann ist diese Uhr wichtiger als jeder Markt. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn sie im Wettprogramm angegeben sind oder Gegenstand der Wette sind.

Auffällig ist die Konstruktion der Kombiwetten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Wird eine solche Kombination irrig ohne diese Funktion angenommen, kann Swisslos die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer mehrere Squash-Matches desselben Turniers zu einer Kombination verknüpft, ist genau in diesem Bereich. Bei einem Turniersieg-Markt und einem Matchsieg-Markt desselben Spielers ist die Einschätzung nicht mehr unabhängig, und der Veranstalter darf das nicht durchgehen lassen.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Am Ende steht die Frage, was ein Squash-Wettender hier tatsächlich bekommt. Nicht die grösste Auswahl an Squash-Märkten und nicht die schärfste Quote — dafür die einzige Auszahlungszusage mit Schweizer Bewilligung im Rücken, einen Mindesteinsatz von CHF 1, der auch für kleine Testwetten auf ein Challenger-Match offen ist, und ein Limitensystem, das man vor der ersten Wette ausfüllt. Wer ohnehin im Vertragsgebiet wohnt und eine Wette auf ein Turnier sucht, das im Programm steht, hat hier einen Grund, nicht weiter zu suchen.

2. Loterie Romande Jouez Sport: das Spiegelbild mit anderen Kantonsgrenzen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Veranstalter nennt Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos, die Aufsicht liegt ebenfalls bei der Gespa.

Für einen Squash-Spielenden in der Westschweiz ist die Auswahl an Veranstaltern damit eine Auswahl ohne Alternative. Das ist keine Bequemlichkeit des Anbieters, sondern die Folge der Kantonsgrenzen: Wer in Lausanne wohnt, kann kein Sporttip-Konto führen. Die Krux liegt in der ungleichen Grösse der beiden Gebiete. Das Swisslos-Gebiet umfasst 21 Kantone und Liechtenstein, das der Loterie Romande sechs. Wenn ein Turnier nur bei einem der beiden Veranstalter im Programm auftaucht, entscheidet die Postleitzahl über die Zugänglichkeit, nicht die Vorliebe.

Ein Blick auf die Grössenverhältnisse hilft, den Apparat einzuordnen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang in einem einzelnen Jahr ist wenig dramatisch, aber er zeigt, dass die Sportwetten bei Swisslos nicht die einzige Stütze des öffentlichen Zwecks sind — und dass hinter der Diskussion über gute Quoten für den Spielenden auch ein öffentlicher Empfänger steht, der bei schmaleren Margen weniger bekommt.

Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, findet hier die zugelassene Alternative zum Basel-Angebot — dieselbe Aufsicht, ein anderes Produkt, ein anderes Programm. Die Konkurrenz zwischen zwei Veranstaltern mit getrennten Gebieten ist keine Konkurrenz um denselben Spielenden, und genau das darf man bei der Bewertung nicht vergessen.

3. 22Bet: ein Name, der im Schweizer Recht nicht vorkommt

22Bet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die angegebene Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und bei einer Streitigkeit gibt es kein Schweizer Verfahren und keine Schweizer Ansprechstelle. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Wer sich den Namen merkt, sollte sich die Reihenfolge merken: erst die Steuerfolge prüfen, dann das Auszahlungsversprechen. Der Punkt, der hier zählt, ist nicht die Quote auf ein Squash-Match, sondern die Tatsache, dass es bei einer Auseinandersetzung keinen Weg nach Bern gibt. In einem Segment mit zwei Bewilligungen ist jeder weitere Name eine Frage des Risikos und nicht des Angebots.

4. Coolzino: kein Schweizer Kontext

Coolzino fällt unter dieselbe Kategorie: kein Schweizer Bewilligungsstatus, eine angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Bei Nischen wie Squash fällt der Vergleich doppelt schwer. Es gibt keine zweite Seite, an der man die Angaben eines Anbieters prüfen könnte, und keine Aufsicht, die eine Behauptung überprüft. Was bleibt, ist die Abwesenheit einer Bewilligung — sie ist hier der einzige belastbare Faktor, und sie wiegt bei einer Sportart mit dünnem Angebot schwerer als bei einer grossen Liga.

5. 1xBet: das Angebot ohne Kontrolle

1xBet trägt keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Für den Squash-Spielenden ist der Unterschied zu den Schweizer Veranstaltern in erster Linie ein Unterschied in der Ausbildung: Was an den Schaltern bei Testkäufen der Gespa 2025 in 47,5 % von 200 Fällen passierte, war ein Verstoss gegen eine klare Regel. Wer auf die Erkennung von Minderjährigen und auf eine Sperre setzt, sollte diejenige Umgebung wählen, in der eine technische Prüfung stattfindet — und nicht die, in der es keine Aufsicht gibt, die sie überhaupt feststellen könnte.

6. myBet: bei jeder Auszahlung dieselbe Frage

myBet führt keine Schweizer Bewilligung und fällt unter dieselbe Bewertung: eine angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Verfahren, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Das Muster wiederholt sich hier, und man sollte es ehrlich benennen. Bei den acht ausländischen Namen sind die Kriterien Limiten und Auszahlung nicht deshalb dünn, weil sie schlecht sind, sondern weil sie bei keinem dieser Anbieter gegen eine Schweizer Norm gestellt werden können. Bei zwei konzessionierten Veranstaltern haben wir eine überprüfbare Grösse, bei acht Namen nicht.

7. Pribet: Namen ohne Register

Pribet gehört zu den Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Eine angegebene Lizenz hat keine Wirkung in der Schweiz, es besteht keine Verbindung zum Sperrregister, und die Domain kann blockiert werden.

Wer eine Wette auf ein Squash-Match abschliessen will, kann das bei einem solchen Anbieter tun, sofern er erreichbar ist. Was er nicht bekommt, ist der Vorteil, der hier zählt: ein Konto, dessen Auszahlung an Schweizer Regeln gebunden ist, und eine Stelle, an die man sich wenden kann. Bei CHF 1 Mindesteinsatz ist der Verlust im Einzelfall klein — bei den Regeln, die ihn umgeben, aber nicht.

8. Funbet: kein Schweizer Ansprechpartner

Funbet führt keine Schweizer Bewilligung, eine angegebene Lizenz ohne Kraft in der Schweiz, keinen Schweizer Anschluss an die Sperre und keinen Schweizer Rechtsweg. Eine Aufnahme in die Sperrliste ist möglich.

An dieser Stelle ist die nüchterne Bilanz wichtiger als jede Wertung. Acht Namen ohne Bewilligung und zwei mit Bewilligung sind nicht zehn Optionen, unter denen man wählen könnte, sondern zwei Kategorien mit völlig verschiedenen Folgen.

9. Boomerang Bet: Bewertung ohne Grundlage

Boomerang Bet bleibt ohne Schweizer Bewilligung. Die angegebene Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, das Sperrregister ist nicht angeschlossen, und es existiert kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Wer in dieser Sportart nach einem Vergleich sucht, nimmt hier mit, was sich belegen lässt: Kriterien wie Quotenniveau und Limiten sind nur dann aussagekräftig, wenn eine Aufsicht hinter ihnen steht und sie im Streitfall überprüfen kann. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung prüft niemand — das ist der Teil, der zählt, nicht die Höhe der Quote.

10. Roobet: ein Name ausserhalb des Schweizer Rahmens

Roobet trägt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Die angegebene Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister besteht nicht, und Swisslos und die Loterie Romande bleiben die einzigen Veranstalter mit Bewilligung.

Für den Leser endet der Vergleich damit auf einem ungewöhnlich klaren Punkt. Die Bewilligung ist in dieser Kategorie kein Kriterium unter vielen, sondern das Kriterium, das entscheidet, ob alle anderen überhaupt überprüfbar sind. Bei den acht Namen ohne Bewilligung bleibt einzig festzuhalten, dass die Schweizer Aufsicht auf sie keinen Zugriff hat, und dass ein Squash-Ergebnis hier keine andere Rechtsfolge hat als in jedem anderen Land, in dem der Anbieter eine Lizenz besitzen mag.

Was der Vergleich für einen Squash-Wettenden bedeutet

Die beiden konzessionierten Produkte sind nicht deshalb vorne, weil sie besser werben, sondern weil nur bei ihnen eine Bewilligung, ein Sperrregister und ein Rechtsweg hinter dem Wettschein stehen. Innerhalb dieses Paares entscheidet der Wohnsitz: Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, findet dort das Produkt mit dem Mindesteinsatz von CHF 1 und der App mit QR-Code-Weiterleitung; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, findet das Angebot von Jouez Sport.

Die acht weiteren Namen gehören in eine Rubrik, die ein Leser kennen sollte, ohne sie zu verwechseln: beschrieben, nicht empfohlen. Wer in einem dieser Produkte ein Konto führt, hat damit kein Schweizer Konto, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Sperre — und bei Streitigkeiten auch keine Schweizer Adresse.

Steuern, Zahlungen und Regeln, die den Unterschied ausmachen

Was aus einem Gewinn wird, bevor er ankommt

Der Weg vom Wettschein zum Geld hat bei Swisslos feste Stationen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Ausgezahlt wird aus dem Spielguthaben, und hier gibt es einen Posten, den man kennen sollte, bevor man ihn erlebt. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlen lässt sich Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Diese drei Prozent sind ein kleiner Posten mit einer klaren Wirkung auf das Verhalten: Wer sein Guthaben einmal im Monat pflegt, zahlt ihn kaum je. Wer nach jedem einzelnen Gewinn auszahlt, zahlt ihn regelmässig. Es lohnt sich, vor der ersten Wette zu entscheiden, ob man auszahlt oder im Spielkonto stehen lässt.

Zahlungswege und die Grenze des Erlaubten

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Die Auszahlung erfolgt auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers — anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Eine Adresse für eine Beschwerde über eine steckengebliebene Auszahlung gibt es bei einem Schweizer Veranstalter; bei Anbietern ohne Bewilligung ist genau diese Adresse nicht vorhanden.

Zusätzlich hat Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage im Angebot — sie ist eine andere Grösse als das Verlustlimit, weil sie den Zufluss begrenzt und nicht den Verlust.

Was eine Wette kostet, wenn sie ungültig wird

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem Squash-Turnier, das über mehrere Runden läuft, ist die 48-Stunden-Frist schnell erreicht oder eben nicht: Ein verschobenes Erstrundenmatch kann den ganzen Tag kosten, und der Teil, der im Rahmen des Turniers nachgeholt wird, wird nach denselben Regeln behandelt.

Die zweite Frist betrifft den Gewinn. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen in zwei verschiedenen Grössenordnungen — die eine halbe Jahr, die andere eine Woche. Die Einsprachefrist ist die, die man übersieht.

Eine Wette prüfen, bevor man sie abschliesst

Der letzte Punkt ist eine Reihenfolge. Erst klären, welcher Veranstalter für den Wohnsitz in Frage kommt. Dann prüfen, ob das Match im Programm überhaupt angeboten wird. Dann die Limiten setzen, bevor die erste Wette läuft. Dann die Quoten gegen die eigene Einschätzung halten und die Marge als Kosten begreifen, die in jedem Preis steckt.

Wer diese Reihenfolge einmal durchgeht, hat den Apparat verstanden. Und wer ihn verstanden hat, ärgert sich über weniger Dinge.

Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz

Darf man in der Schweiz online auf Squash wetten, und bei welchem Veranstalter?

Nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern, die als Einzige in der Schweiz Sportwetten organisieren: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich, und der zugelassene Rahmen folgt der Gespa-Liste.

Steht Squash überhaupt in der Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?

Das Angebot ist eine geschlossene Liste der Gespa in der Fassung vom 10.09.2026, und nur was dort steht, darf angeboten werden. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe gelten nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Wettbewerbseinzug oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen, und wer wissen will, ob ein Squash-Match in Frage kommt, prüft das Wettprogramm vor dem Setzen.

Wie entsteht eine Quote auf ein Squash-Match, und was bedeutet die Marge?

Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den die Quoten wieder ausschütten. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt er bei rund 95 %, die Marge also bei etwa fünf Prozent, unter der Annahme, dass beide Quoten abschliessbar sind. Diese Spanne ist der Teil, den der Veranstalter behält.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote gerechnet?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombiwetten aus Einsatz mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird dieser Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Aus CHF 20 auf Quote 2.10 werden damit CHF 42.00.

Warum gilt auch bei Squash kein Tipp als sicher, und wie begründet man eine Einschätzung?

Ein Tipp beschreibt eine Wahrscheinlichkeit, nicht ein Ergebnis — niemand kennt den Ausgang eines Matches. Eine Begründung arbeitet mit Form, Hallenbedingungen und Turnierdistanz; die Quote sagt, welchen Preis der Markt für dieses Risiko zahlt. Je höher die Quote, desto unwahrscheinlicher der Ausgang aus Sicht des Marktes.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?

Bei Swisslos müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre steht in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»