Online-Wettanbieter mit Gratiswette 2026: Was zwei bewilligte Veranstalter anbieten – und was die acht anderen kosten

Updated Oktober 2026
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Die Schweizer Rechtslage lässt keine grosse Auswahl zu: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten veranstalten, und Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Wer eine Gratiswette sucht, wählt also nicht zwischen zwanzig Willkommenspaketen, sondern zwischen zwei sehr kurzen Regelwerken und einer Handvoll ausländischer Seiten, die kein Schweizer Recht bindet.

Ein Tischfussballtisch steht in einem leeren Raum, auf dem grünen Spielfeld liegt eine einzelne Kugel im Licht eines Fensters.
Details zur Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande.

Stand: 29. Oktober 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Verzeichnisse und Aufsichtsangaben der Gespa und die Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter abgeglichen.

Neukundenangebote: warum die Schweizer Gratiswette so klein ausfällt

Die Grösse einer Gratiswette ist hier kein Marketingproblem, sondern eine Rechtsfolge. Wer in der Schweiz ein Grossspiel veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung; mehr als zwei Veranstalter für Lotterien und Sportwetten haben die Kantone nicht zugelassen. Damit fehlt der Wettbewerb, der anderswo Willkommensboni in dreistellige Höhe treibt. Ohne die vorherige Zustimmung der Gespa darf ein bewilligter Veranstalter keine Gratisspiele oder Gratisguthaben abgeben, und die Aufsicht hat von diesem Instrument sparsam Gebrauch gemacht.

Auf der anderen Seite stehen ausländische Seiten mit ihrem eigenen Regelwerk: Dort ist die Gratiswette gross, aber nichts an ihr ist schweizerisch. Kein Sperrregister, keine Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Ein Leser, der die Angebote vergleicht, vergleicht also nicht zwei Bonusbeträge, sondern zwei Arten von Rückhalt – und die Frage ist nicht, welcher Betrag höher ist, sondern ob der höhere Betrag einen Verzicht wert ist.

Was eine Freiwette ist – und was sie nicht ausschüttet

Eine Freiwette, in den Reglementen meist Gratisspielguthaben oder Spielguthaben genannt, ist ein Guthaben, mit dem sich eine Wette platzieren lässt, ohne eigenes Geld einzusetzen. Der entscheidende Unterschied zur gewöhnlichen Wette liegt in der Auszahlung: Bei einer normalen Wette fliesst bei einem Treffer der Einsatz zurück und der Gewinn dazu. Bei einer Freiwette ist der Einsatz nur ein Rechenposten – ausgezahlt wird der Gewinn allein. Wer CHF 10 Guthaben auf eine Quote von 2.10 setzt, dessen Wettschein trägt einen möglichen Gewinn von CHF 21, gutgeschrieben werden aber CHF 11. Der Nettogewinn bleibt derselbe wie bei einer gewöhnlichen Wette über CHF 10, die Rückzahlung des Einsatzes fehlt.

Genau deshalb ist der aufgedruckte Betrag einer Freiwette nicht ihr Wert. Von den CHF 10 bleiben bei einer Quote von 1.90 unter dem Strich rund CHF 4.50, wenn der Markt eine Auszahlungsquote von 95 % trägt – dazu die Rechnung im Abschnitt «Was eine Freiwette im Wert ausmacht». Ein Anbieter, der eine hohe Gratiswette nennt und dahinter eine Mindestquote von 1.50 verlangt, verkauft die Zahl und nicht den Ertrag.

Mindestquote, Frist, Umsatz: die drei Schrauben jeder Gratiswette

Jede Aktion an einer Gratiswette kennt Bedingungen, und es sind immer dieselben drei Hebel. Die Mindestquote legt fest, wie vorsichtig eine Voraussage bepreist sein darf: Je höher sie liegt, desto weniger lässt sich die Freiwette auf ein sicheres, niedrig bepreistes Ereignis setzen. Die Frist begrenzt, wie lange das Guthaben lebt – die Loterie Romande räumt für ihre Gratisspielguthaben 30 Tage ein, und ein abgelaufenes Guthaben ist verloren. Die Umsatzbedingung schliesslich entscheidet, wie oft ein Guthaben gesetzt werden muss, bevor etwas davon abfliesst, und ob überhaupt etwas abfliesst.

Bei den Schweizer Gratisguthaben fehlt diese letzte Schraube fast immer, weil die Auszahlung gar nicht vorgesehen ist: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Man kann damit wetten und den erzielten Gewinn behalten, aber das Guthaben selbst wird nie zu Geld. Das ist die klarste Grenze der Schweizer Aktionen – und zugleich ihre angenehmste, weil sie keine Umsatzschleife verbirgt. Wer dagegen bei einer ausländischen Seite auf einen grossen Bonus trifft, liest in den Bedingungen meist eine Umsatzauflage in mehrfacher Bonus- oder Bonus-plus-Einzahlungshöhe, und jede Wette während der Freispielphase läuft durch eine Marge, die der Anbieter behält. Die Zahl im Angebot nennt den Ertrag nicht.

Zwei Wege, ein Vergleich: Bewilligung, Mindestquote, Frist, Auszahlung

Die beiden bewilligten Veranstalter teilen sich das Land geografisch. Swisslos mit dem Produkt Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; die Loterie Romande mit Jouez Sport ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura da. Ein Spielerkonto ist nur für Personen offen, die in diesem Gebiet wohnen. Wer in Basel lebt, kann bei Jouez Sport genauso wenig ein Konto eröffnen wie ein Genfer bei Sporttip – die Wohnsitzschranke ist keine Formalie, sie entscheidet, welcher der beiden Wege überhaupt offensteht.

Für die Promotionen heisst das: Die Loterie Romande hat mit der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» eine Gratiswette aufgelegt, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief. Wer innerhalb von sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Es war eine Aktion mit Anwesenheit im Stadion und einer Laufzeit von knapp drei Monaten, also alles andere als das Dauerangebot, das der deutsche Suchbegriff erwarten lässt. Wer in der Westschweiz wohnt und die Stadien ohnehin besucht, hatte einen echten Anlass; wer erst nach dem 10. März davon liest, gar keinen.

Swisslos geht den Weg über den laufenden Betrieb statt über ein Startgeschenk. Der Kombiboost beim Sporttip gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Boost ist damit kein Guthaben, sondern ein Zuschlag auf einen Gewinn, den man ohnehin erzielen muss – und er belohnt nicht den ersten Wettschein, sondern den, der sich traut, vier bis fünfzehn Positionen zu kombinieren.

Vergleichspunkt Swisslos (Sporttip) Loterie Romande (Jouez Sport)
Bewilligung Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa
Wohnsitzgebiet Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein FR, GE, JU, NE, VD, VS
Gratisangebot Kombiboost auf den Nettogewinn, nur online, ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», 17.12.2025–10.03.2026, CHF 10 Spielguthaben je Code
Frist des Guthabens 30 Tage Gültigkeit für das Aktionsguthaben der Aktion 30 Tage Gültigkeit für das Aktionsguthaben der Aktion
Auszahlung von Gratisguthaben nicht auszahlbar nicht auszahlbar
Mindesteinsatz CHF 1 bei Einzel- und Kombinationswetten je nach Aktion und Spielreglement
Guthaben- oder Einzahlungslimiten Wallet-Kauf bis CHF 9’999 Guthaben, CHF 10’000 in 30 Tagen Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet bis CHF 10’000

Die Tabelle zeigt, warum der Vergleich zweier Schweizer Aktionen schnell an sein Ende kommt: Es gibt zwei Anbieter mit demselben Bewilligungsrahmen, dieselbe Nichtauszahlbarkeit von Aktionsguthaben und zwei völlig verschiedene Anlässe. Der eine belohnt Kombinationen, der andere die Anwesenheit im Stadion. Die Wohnsitzschranke entscheidet, welcher Anlass überhaupt erreichbar ist – und damit ist die Wahl für viele Leser schon getroffen, bevor sie den Bonus vergleichen. Wer bei beiden nicht wohnhaft ist, hat in der Schweiz keine bewilligte Alternative. Die nächstliegende Frage ist deshalb, wer sonst noch um Schweizer Spieler wirbt und was daran fehlt.

Grundlagen: Wette, Quote und die Sache mit dem Einsatz

Die Quote ist der Faktor, mit dem der Einsatz zum möglichen Gewinn wird. Sporttip rechnet den Gewinnbetrag als Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, aufgerundet auf zwei Nachkommastellen und danach auf fünf Rappen abgerundet. Bei einer Einzelwette über CHF 50 auf Quote 2.10 ergibt das einen möglichen Gewinn von CHF 105,00, bei drei kombinierten Voraussagen mit den Quoten 1.80, 1.90 und 2.00 eine Gesamtquote von 6.84 und damit CHF 342,00 vor der Rundung auf Rappen. Die Rundung ist kein Detail, sie arbeitet gegen den Spieler und kostet bei jedem Wettschein ein paar Rappen.

Ein Torwarthandschuh liegt im Strafraum auf frisch gemähtem Rasen, dahinter das leere Tor im Gegenlicht.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Eine Wette gilt über die reguläre Spielzeit, bei Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten ist die Wette unabhängig davon gültig, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder einer Videoschiedsrichter-Entscheidung kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Wettschein, der in der 89. Minute abgeschickt wird und dessen Ausgang eine Sekunde vorher eingetreten ist, ist damit keine Wette mehr, sondern eine Rückgabe des Einsatzes.

Bei den Einsätzen ist der Rahmen eng gezogen: Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Gratiswette über CHF 10 plant, bewegt sich weit unter der Grenze – die Limite trifft den, der den Ertrag mit einem grösseren Einsatz multiplizieren will, nicht den, der ein Aktionsguthaben testet.

Fällt ein Wettereignis aus und wird es nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Wettschein, der auf zwei Märkte desselben Spiels setzt, ist damit angreifbar – nicht die einzelnen Voraussagen, sondern die gesamte Kombination.

Für die Freiwette heisst das: Wer CHF 10 Gratisguthaben auf eine Kombination setzt und eine abgesagte Partie hineingerät, verliert nicht das Guthaben, sondern die Quote. Das ist der bessere Ausgang. Wer dagegen glaubt, ein hoher Kombinationsgewinn sei mit Aktionsguthaben planbar, übersieht, dass Verlängerung, Penaltyschiessen und Ausfälle den Schein jederzeit umbauen können.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die folgende Übersicht ordnet die Anbieter, um die es hier geht. Zwei davon dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, acht nicht. Die Spalte «Veranstalter oder gemeldete Bewilligung» nennt bei den bewilligten Anbietern den Veranstalter und bei den übrigen, was über ihre Bewilligung bekannt ist – und dort steht bei jedem der acht dasselbe: eine Bewilligung, über die nichts feststeht, was in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Das ist kein Auslassungszeichen in der Tabelle, das ist der Befund.

Die Bewilligung ist die einzige Spalte, die eine Reihenfolge rechtfertigt. Alles andere, was ein Wettfreund vergleicht – Zahlungsarten, Quoten, Wettprogramm, Auszahlungsgeschwindigkeit –, hängt an dieser einen Zeile: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Aufsicht, fehlt der Kontakt zum Sperrregister, fehlt der Schweizer Rechtsweg. Wer auf einer örtlich gesperrten Seite spielt, hat bei einer Beschwerde keine Adresse, an die er sich wenden kann.

Anbieter Bewilligung oder keine Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Produkt Jouez Sport
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
BetFury ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
Roobet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
1xBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
Funbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
22Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt

Dass die acht unteren Zeilen identisch aussehen, ist das Ergebnis selbst. Über die Bewilligung dieser Anbieter ist nichts festgestellt worden, und eine Bewilligung, die nicht feststeht, hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer eine dieser Seiten öffnet, spielt nicht auf einer schlechter regulierten Schweizer Plattform, sondern auf einer, die in der Schweiz nicht reguliert ist. Das ist der Unterschied, den die Tabelle abbildet, und kein Ranking, das eine Rangfolge der Boni behauptet.

Was in der Schweiz erlaubt ist und was nicht

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und daraus folgen alle weiteren Regeln dieses Abschnitts.

Erlaubt ist nur das Wetten auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Was genau angeboten werden darf, steht in einer geschlossenen Liste: der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet – Wetten auf Trainingsläufe nie. Die Liste enthält keine Eckball- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das BGS schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein.

Bewilligung, Sperrliste und die Grenze für ausländische Anbieter

Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Der Spieler selbst wird nicht bestraft. Konfisziert werden können aber Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter, und es besteht kein Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Domain-Hopping, bei dem die Aufsicht namentlich Interwetten und Bet-at-Home nennt und bet365 als auf der Liste stehend führt. Wer also über die Reichweite solcher Seiten spekuliert: Die Liste wächst, und der Name, den man heute liest, muss morgen nicht mehr erreichbar sein. Die Schweiz kennt kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unbewilligte Wettseiten; Banken oder Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht.

Das ist die nüchterne Bilanz beider Wege. Ein bewilligter Veranstalter bietet vollen Schweizer Schutz, dafür nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzschranke und eine Identitätsprüfung. Ein ausländischer Anbieter bietet mehr Auswahl und meist grössere Boni, dafür keine Schweizer Aufsicht, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg – bei einem Streit entscheidet ein Gericht, das nicht hier steht. Keine der beiden Seiten ist deshalb «die sichere Wahl». Der Unterschied liegt darin, worauf man verzichtet.

Kopf oder Zahl: die Steuern der Wette

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; besteuert wird erst darüber. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, hier gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzige Zahl, die für die ganze Schweiz stimmt. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Für den typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter diesen Schwellen: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Die Lage kippt bei ausländischen Anbietern: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wette über CHF 300 und eine ausländische Wette über denselben Betrag sind steuerlich nicht dasselbe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Dieser Absatz ersetzt keine Beratung: Wer grössere Beträge auf dem Wettschein stehen hat, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Rechtslage: Wer eine Gratiswette bewilligen muss

Bevor ein bewilligter Veranstalter ein Gratisspiel oder Gratisguthaben abgibt, braucht er die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das ist der Grund, warum die Schweizer Gratiswette klein ist: Sie ist nicht ein Geschenk, sondern ein bewilligter Ausnahmefall. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer die Zahl der Aktionen mit der Zahl der Anbieter vergleicht, sieht sofort, wie schmal dieses Feld ist.

Ein Holzsteg führt über einen klaren Bergbach, im Hintergrund Wiesen und steile Hänge im Morgenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Über die Höhe und die Bedingungen eines Bonus entscheidet nichts ausser den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Gratisguthaben von CHF 10 mit 30 Tagen Gültigkeit und ohne Auszahlungsmöglichkeit ist die typische Form dieser Aktionen, und sie ist mit der Zustimmung der Aufsicht gedeckt. Über Werbung sagt das Gesetz, was sie nicht sein darf: aufdringlich, irreführend, auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet. Eine zeitliche Sperre für Werbung zu bestimmten Tageszeiten kennt die Schweiz nicht.

Was ein Spieler beachten muss: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, für den existiert keine Gratiswette, deren Bedingungen von der Gespa geprüft wären. Ob ein Bonus dort an eine Mindestquote, eine Frist oder eine Umsatzauflage gebunden ist, steht allein in den Bedingungen des Anbieters. Das ist der eigentliche Unterschied zwischen den zwei Wegen in diesem Abschnitt: Auf der einen Seite prüft eine Behörde die Bedingungen mit, auf der anderen liest sie nur der Spieler.

Eine Wette auf das Verhalten ist keine Wette

Jeder bewilligte Veranstalter muss von seinen Spielenden vor der Teilnahme Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen – täglich, wöchentlich oder monatlich. Bei Swisslos bedeutet das konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Diese Limiten sind das erste, was ein Neukunde zu sehen bekommt – vor dem Wettprogramm. Wer mit CHF 10 Gratisguthaben anfängt, muss trotzdem eine Verlustlimite wählen, und das ist die vernünftigste Hürde des ganzen Anmeldeverfahrens. Eine Limite, die man hoch ansetzt, weil man sie später braucht, ist keine Limite. Ein Kontingent, das man ohnehin nie ausreizt, tut dagegen nichts.

Die Höhe dieser Werte setzt der Spielende, nicht der Staat. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Die Organisatoren achten darauf, dass Limiten vorhanden sind, aber wie hoch sie liegen, entscheidet das Konto.

Spielsperre, Pause und der Weg zurück

Neben den Limiten stehen die Sperren. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Über die Limiten hinaus gibt es Selbstkontrolle bei Swisslos: Der Zugang lässt sich produktbezogen für einen befristeten Zeitraum aussetzen und eine Spielsperre auf bestimmten Produkten einrichten. Eine Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Ein Anschluss an dieses Register besteht nur bei den bewilligten Veranstaltern. Wer sich dort sperren lässt, ist in einem schweizweiten System erfasst, das auch die Casinos umfasst. Auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung hat diese Sperre keine Wirkung, und ein Spieler, der sich gerade deshalb sperren liess, findet dort offen wieder hinein. Das ist der praktischste Grund, warum die Wahl zwischen den beiden Wegen keine Geschmacksfrage ist.

Was die Aufsicht bei Testkäufen gefunden hat

Spielerschutz am Verkaufsschalter ist nicht dasselbe wie Spielerschutz auf dem Bildschirm. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt, und an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf den Tisch, wenn von der Schutzwirkung des Schweizer Bewilligungssystems die Rede ist. Sie beschreibt nicht die Online-Konten, wo die Identität beim Anlegen geprüft wird, sondern die Verkaufsstellen. Ein Leser, der die Schweizer Bewilligung als Garantie gegen jeden Missstand versteht, übersieht genau diese Lücke. Der Weg zum Schalter ist der schwächste Punkt des bewilligten Systems, und er ist ein Verkaufsstellenproblem, kein Regulierungsproblem.

Wichtiger Hinweis: Sportwetten sind für Personen ab 18 Jahren. Wenn das Spielen zur Belastung wird, helfen die Limiten und Sperren im Spielerkonto, und Fachstellen beraten vertraulich.

Die Anbieter im Einzelnen

Platz 1: Swisslos Sporttip – der Veranstalter mit dem vollständigsten Regelwerk

Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa. Ein Spielerkonto erhalten Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, das nach den Bedingungen des Veranstalters die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein umfasst. Wer dort wohnt, hat mit diesem Anbieter den vollen Schweizer Rahmen; wer in Genf oder Neuenburg wohnt, kommt nicht hinein.

Die Registrierung ist der strengste Teil des Verfahrens. Es braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine Adresse, die nicht hält, was sie verspricht, fällt hier auf. Wer anonym bleiben will, ist hier falsch.

Ein Gratisguthaben im Sinne eines Startgeschenks findet man im laufenden Betrieb nicht. Stattdessen gibt es den Kombiboost auf den Nettogewinn: nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Dazu die Quoten- und Profitboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten und den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost einlöst und dann die Nerven verliert, verliert die Erhöhung mit der Wette.

Das Guthaben selbst ist ein geschlossenes System. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Auch die Gewinne selbst haben einen Weg. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Die Loterie Romande zieht die Grenze gleich: Gewinne bis CHF 1’000 netto kommen direkt ins Wallet, höhere Beträge gehen an die angegebene IBAN. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Fazit: Der Veranstalter mit dem dichtesten Regelwerk ist auch der mit dem geringsten Gratisanteil – der Boost ist an vier bis fünfzehn Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 gebunden und verfällt beim Cash-Out, wer also eine Gratiswette als Startguthaben sucht, sucht hier am falschen Ort. Wer hingegen in der Deutschschweiz wohnt und nichts anonyme Konten mag, findet bei Sporttip den einzigen Weg mit Schweizer Aufsicht, Schweizer Auszahlungskonto und einem Boost, der sich als Zuschlag auf den ohnehin erzielten Gewinn verstehen lässt: klein, aber er kommt ohne Umsatzschleife.

Platz 2: Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweiz mit der einen echten Gratiswette

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto ist Personen mit Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD oder VS vorbehalten. Damit ist die Auswahl für einen Westschweizer Leser genauso schmal wie für einen Deutschschweizer.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief an sieben Tagen zwischen Dezember 2025 und März 2026. Wer einen Code im Stadion eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Dies war die konkreteste Gratiswette in diesem Markt: ein enges Zeitfenster, eine begrenzte Auflage und ein Verfallsdatum von 30 Tagen. Wer die Spiele nicht besuchte, hatte kaum eine Chance, eines der Guthaben zu erwischen.

Die Einzahlungsseite ist grosszügig und zugleich klar begrenzt: Einzahlungen auf das Spielerkonto bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Wer die Gratiswette nutzt, um das Angebot auszuprobieren, braucht diesen Rahmen nie – er existiert für den, der über einen längeren Zeitraum spielt. Die Auszahlung von Gratisspielguthaben ist ausgeschlossen, auch hier. Bei Swisslos lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf, und die dortige unbefristete Spielsperre gilt im ganzen schweizweiten Register; bei einem bewilligten Veranstalter ist die Sperre also nicht auf ein Produkt und ein Haus beschränkt.

Fazit: Die Aktion mit dem Stadioncode ist der beste Beleg dafür, dass eine Gratiswette im bewilligten System ein Anlass sein kann und nicht eine Kundengewinnungsmaschine – sie dauerte knapp drei Monate, war auf 7’000 Guthaben limitiert und verfiel 30 Tage nach Eingabe. Wer in der Westschweiz wohnt und die National League im Stadion verfolgt, hat hier die einzige Gelegenheit dieser Art gehabt; wer nach dem 10. März 2026 liest, findet dieselben Einzahlungslimiten und dieselbe Nichtauszahlbarkeit, aber keine neue Aktion. Für alle anderen bleibt das Angebot eine Anekdote mit Wert für den Vergleich.

Platz 3: Betwinner – die grosse Plattform ohne Schweizer Anschluss

Betwinner firmiert unter Betwinner.com und hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten; alles andere ist ein Grossspiel ohne die erforderliche Bewilligung. Die Bewilligung, die der Anbieter für sich meldet, ist nicht festgestellt, und eine Bewilligung, die nicht feststeht, hat in der Schweiz keine Wirkung. Eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister besteht nicht, und die Domains des Anbieters können auf der Gespa-Sperrliste landen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren.

Wer dort eine Gratiswette findet, liest deren Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters – nicht in einem von der Aufsicht geprüften Reglement. Was in diesen Bedingungen üblich ist, lässt sich hier nicht mit konkreten Zahlen belegen, und deshalb wird hier auch keine genannt. Der mögliche Bonus gehört zu einem Regelwerk, das niemand nachrechnet, und die Marge jedes Marktes bleibt im Donau-delta des Anbieters.

Fazit: Kein Schweizer Gerichtsstand und kein Schweizer Kontakt bei einem Streit – wer sich für eine Seite wie diese entscheidet, muss die Bedingungen selbst prüfen, weil niemand sie für ihn geprüft hat. Wer auf dem Heimmarkt spielt, bezahlt denselben Wettschein mit weniger Rückhalt. Betwinner steht in dieser Übersicht als Vertreter dieser Gruppe, nicht als Empfehlung.

Platz 4: WirWetten – der Name schweizerisch, der Rahmen nicht

WirWetten firmiert unter Wirwetten.com und hat keine Schweizer Bewilligung. Der deutsche Name führt in die Irre: Die Seite darf in der Schweiz kein Grossspiel veranstalten, eine Bewilligung ist nicht festgestellt, und weil sie nicht feststeht, hat sie hier keine Wirkung. Ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenso wenig, und die Domains des Anbieters können auf der Sperrliste landen.

Was eine Gratiswette bei diesem Anbieter ausmacht, steht in seinen eigenen Bedingungen. Diese Bedingungen sind nicht von der Gespa geprüft, und ob eine Freiwette an eine Mindestquote oder eine Frist gebunden ist, entscheidet allein der Anbieter. Wer sich das ansieht, sollte vor dem ersten Einsatz zumindest die Bedingungen der Aktion vollständig lesen, weil es keine Instanz gibt, die es für ihn tut.

Fazit: Der schweizerisch klingende Name ist das einzige Element dieser Seite, das an den hiesigen Markt erinnert – was einen Zockenden erwartet, ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Aufsicht. Wer den Namen als Beleg für einen Schweizer Sitz liest, liest ihn falsch.

Platz 5: BetFury – die Krypto-Nähe und die fehlende Kontrolle

BetFury firmiert unter betfury.ac. Da der Anbieter über keine Schweizer Bewilligung verfügt, haben seine Angaben zu einer solchen keine Gültigkeit. Ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, Schweizer Rechtsschutz ebenso wenig. Die Domain kann auf der Sperrliste erscheinen, die über DNS blockiert wird. Der Domainendung nach ist dieser Anbieter in einem Umfeld zu Hause, in dem Krypto-Zahlungen verbreitet sind.

Für die Schweiz ist der Punkt eindeutig: Eine Schweizer Bewilligung verlangt, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Wer nach einer Gratiswette auf einer Seite sucht, die ausschliesslich in Krypto abrechnet, verlässt den Bereich, in dem eine Schweizer Aufsicht auch nur theoretisch hinschauen könnte. Die konkreten Bedingungen einer allfälligen Aktion stehen in den Bedingungen des Anbieters selbst und nicht in einem geprüften Reglement.

Fazit: Eine Zahlungsabwicklung ausserhalb des Schweizer Kontosystems steht in einem direkten Gegensatz zu dem, was eine Bewilligung hier voraussetzt – wer diesen Weg wählt, wählt genau den Weg, den das Gesetz ausschliesst. Für Leser, denen die Herkunft ihres Geldes wichtiger ist als die Höhe eines Bonus, ist die Entscheidung damit gefallen.

Platz 6: Roobet – Unterhaltung zuerst, Aufsicht zuletzt

Roobet operiert über Roobet.com ohne die für den Schweizer Markt notwendige Veranstalterbewilligung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Der Anbieter ist im Umfeld von Casino-Unterhaltung und Streamer-Marketing bekannt.

Für die Schweizer Sportwettenaufsicht zählt etwas anderes: Ein Sportwettenangebot, das nicht auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht, ist hier nicht zugelassen – und diese Liste ist der Massstab, an dem sich ein Angebot messen lassen muss. Wo diese Liste nichts vorsieht, hat ein Schweizer Spieler keinen Anspruch, den er geltend machen könnte. Wie eine allfällige Aktion bei diesem Anbieter ausgestaltet ist, steht in seinen eigenen Bedingungen.

Fazit: Wer bei diesem Anbieter nach einer Gratiswette sucht, sollte sie nicht mit dem Wert einer bewilligten Aktion gleichsetzen – hier gibt es keinen Kontrollrahmen, der die Bedingungen abgesichert hätte. Ein Vergleichsportal kann nur beschreiben, nicht bürgen.

Platz 7: 1xBet – der Name auf der Sperrliste

1xBet ist unter 1xbet erreichbar, besitzt jedoch keine Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains dieses Anbieters können auf der Gespa-Sperrliste landen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren – die Aufsicht nennt solche Fälle Domain-Hopping, weil gesperrte Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden.

Das bedeutet konkret: Ein Link, der heute funktioniert, kann morgen ins Leere führen, und das ist kein technisches Versäumnis, sondern der Zweck der Sperre. Wer sich dennoch dort anmeldet, sollte wissen, dass er sich auf eine Seite begibt, die der Schweizer Gesetzgeber ausdrücklich von hier fernhalten will. Die Bedingungen einer allfälligen Freiwette stehen in den Bedingungen des Anbieters.

Fazit: Ein Name, der auf einer staatlichen Sperrliste stehen kann, trägt ein Risiko, das kein Bonuszettel ausgleicht – der Domainwechsel ist ein Nebeneffekt eines Verfahrens, nicht ein Ärgernis für den Betreiber. Wer seine Wettkonten lieber dort hat, wo sie morgen noch erreichbar sind, hat mit diesen Anbietern nichts zu tun.

Platz 8: Funbet – keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechenschaftsweg

Funbet (Funbet.com) verfügt ebenfalls über keine Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste landen. Über die Bedingungen einer allfälligen Aktion sagt das nichts aus – es sagt nur, dass die Aufsicht sie nicht prüft.

Wer sich für einen solchen Anbieter entscheidet, sollte den Nutzen gegen die drei Dinge abwägen, die fehlen: die Aufsicht, die Kontrolle der Bedingungen und der Kontakt zum Sperrregister. Ein grösserer Bonus kann diese drei nicht ersetzten.

Fazit: Was bleibt, ist die eigene Prüfung der Geschäftsbedingungen – und die Feststellung, dass niemand sonst sie geprüft hat. Für einen Leser, der ohnehin nur einen kleinen Betrag setzt, ist der Verlust begrenzt; das Risiko bleibt dennoch ohne Deckung.

Platz 9: Rainbet – die fehlende Verbindung zum Schutzsystem

Rainbet firmiert unter Rainbet.com; auch hier liegt keine Schweizer Bewilligung vor. Kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Der praktischste Unterschied zu den bewilligten Veranstaltern betrifft die Spielsperre: Wer sich bei einem bewilligten Anbieter sperren lässt, ist in einem schweizweiten Register erfasst, das auch die Casinos einschliesst. Ein Anbieter ohne Bewilligung kann dieses Register nicht abfragen. Eine Sperre, die man sich selbst auferlegt hat, verliert dort ihre Wirkung – ein Problem für jeden, der genau wegen einer solchen Sperre auf einen anderen Anbieter ausweichen möchte.

Fazit: Der Verlust der Sperrwirkung wiegt schwerer als jeder Bonus – wer sich sperren liess und sich trotzdem anmeldet, hebelt den Schutz aus, den er selbst eingerichtet hat. Wer ohne Sperre spielt, sollte das Angebot dennoch an den gleichen Massstäben messen wie ein bewilligtes.

Platz 10: 22Bet – was am Ende fehlt, lässt sich nicht nachrechnen

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung.

Wer eine Gratiswette bei einem Anbieter ohne Bewilligung sucht, kann sie nicht an den Bedingungen messen, die für Schweizer Aktionen gelten: Es gibt keine Mindestquote, die eine Aufsicht vorschreibt, und keine Frist, deren Einhaltung geprüft wird. Alles, was bleibt, sind die Geschäftsbedingungen des Anbieters und der eigene Vergleich mit dem, was hier erlaubt ist.

Fazit: Am Ende der Liste steht der gleiche Befund wie in jeder Zeile darüber: Die Bewilligung, über die nichts feststeht, ist der einzige Punkt, der in der Schweiz zählt – und sie ist bei keinem der acht vorhanden. Wer dennoch eines dieser Angebote prüft, sollte lieber die Bedingungen vollständig lesen als die Bonusbeträge vergleichen.

Was eine Freiwette im Wert ausmacht

Die Zahl im Angebot ist die Ausgangsgrösse, nicht das Ergebnis. Wer den Wert einer Freiwette abschätzen will, braucht drei Angaben: den nominellen Betrag, die Auszahlungsquote des Marktes, auf den er setzt, und die Regel, dass der Einsatz nicht zurückfliesst. Die Rechnung selbst ist einfach, ihr Ergebnis aber kleiner als der aufgedruckte Betrag.

Für die Schweizer Gratisguthaben aus der Loterie-Romande-Aktion heisst das: CHF 10 nominelles Guthaben, das nicht auszahlbar ist. Ein Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 trägt eine Auszahlungsquote von rund 95 % – bei Quoten von 1.90 und 1.90 ergibt die Summe der Kehrwerte 1/1.90 + 1/1.90 = 1.0526, und der Kehrwert davon, also die Auszahlungsquote, liegt bei rund 95 %, die Marge des Veranstalters entsprechend bei rund 5 %. Von einem CHF 10 Freiwettguthaben bleibt bei einem Treffer auf Quote 1.90 also ein Gewinn von CHF 9, von dem im Durchschnitt rund 95 % beim Spielenden ankommen – das sind etwa CHF 4.50 pro Guthaben. Die Spanne reicht je nach Markt und Quote von rund CHF 4 bis CHF 5; bei einer Quote von 1.50 sinkt der Ertrag deutlich, bei einer hohen Quote für einen Aussenseiter steigt er, aber nur um den Preis der viel geringeren Trefferwahrscheinlichkeit.

Wichtig ist die Bedingung: Die Rechnung unterstellt, dass nur der Guthabenbetrag gesetzt wird und dass der Einsatz nicht zurückfliesst – was bei den Schweizer Gratisspielguthaben der Fall ist. Der abgebildete Wert ist ein Durchschnittswert über viele Wetten, keine zugesicherte Auszahlung. Bei einer gewöhnlichen Wette über CHF 10 auf dieselbe Quote von 1.90 wäre das Bild ein anderes: Dort fliesst der Einsatz zurück, und der Gewinn kommt hinzu. Genau diese Rückzahlung ist der Unterschied, den eine Freiwette teuer bezahlt.

Und daraus ergibt sich die Antwort auf die Frage, die am Anfang stand. Ein Anbieter mit einer Gratiswette von CHF 10 und einer freien Marktwahl ist mehr wert als ein Anbieter mit einer grösseren Zahl unter einer Umsatzauflage. Wer zwei Angebote nebeneinanderlegt, sollte deshalb nicht die Beträge vergleichen, sondern die Bedingungen: die Mindestquote, die Frist und die Frage, ob der Einsatz zurückfliesst.

Häufige Fragen

Wird der Einsatz einer Freiwette bei einem Gewinn zurückgezahlt?

Nein. Bei einer Freiwette wird nur der Gewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz; dieser ist ein Rechenposten. Bei einer Wette über CHF 10 auf Quote 2.10 liegt der gutgeschriebene Betrag bei CHF 11 statt bei CHF 21. Gratisspielguthaben aus Schweizer Promotionen ist zusätzlich nicht auszahlbar, lässt sich also nur in weitere Wetten umsetzen, nie in Geld.

Welche Mindestquote verlangt der Kombiboost bei Sporttip, und wie viele Voraussagen braucht er?

Mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, und er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Der Zuschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Gibt es bei Swisslos und Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette?

Kaum. Die Loterie Romande bot mit «JouezSport – Patinoires et Stades» eine zeitlich begrenzte Aktion mit CHF 10 Spielguthaben, die sich vor allem an Stadionbesucher richtete. Swisslos setzt hingegen auf Boosts statt auf Startguthaben.

Warum braucht eine Gratiswette in der Schweiz die Zustimmung der Gespa?

Weil das Geldspielgesetz Gratisspiele und Gratisguthaben eines bewilligten Veranstalters an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht bindet. Diese Hürde erklärt, warum das Feld so dünn ist. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos – insgesamt also ein Bruchteil dessen, was in anderen Märkten üblich ist.

Wie unterscheidet sich der Gewinn einer Freiwette von dem einer normalen Wette?

Bei einer normalen Wette fliesst bei einem Treffer der Einsatz zurück und der Gewinn kommt hinzu. Bei einer Freiwette entfällt die Einsatzrückzahlung. Eine gewöhnliche Wette über CHF 10 auf Quote 1.90 bringt im Gewinnfall CHF 19 zurück; dieselben CHF 10 als Freiwette bringen CHF 9. Der Unterschied entspricht genau dem Einsatz.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»