Online wetten mit Startguthaben: zwei bewilligte Wege und acht ausländische Namen

Updated Oktober 2026
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Ein Startguthaben ist in der Schweiz kein Werbegeschenk, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Wer Gratisspielguthaben oder Gratisspiele anbieten will, braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese eine Regel erklärt fast alles, was auf den folgenden Zeilen steht: warum es hierzulande so wenige Aktionen gibt, warum sie so klein ausfallen und warum die grossen Zahlen, die ausländische Seiten in den Raum stellen, nichts mit dem Schweizer Markt zu tun haben.

Ein kleines Geschenk mit Schleife steht auf einem Holztisch neben einem Smartphone mit dunklem Display im Seitenlicht.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Limitenangaben der Gespa sowie die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und beide sind Genossenschaften oder Gesellschaften mit öffentlichem Auftrag, keine Marketingmaschinen. Genau daraus entsteht die eigentliche Frage dieses Themas: Es geht nicht darum, welcher Anbieter am meisten Gratisguthaben drauflegt, sondern darum, welcher der vorhandenen Wege zu einem bestimmten Spieler passt. Wer in Zürich wohnt und im Winter auf Eishockey setzt, hat eine andere Ausgangslage als jemand in Lausanne, der die Aktion im Stadion verpasst hat, und beide haben eine andere als jemand, der auf einer ausländischen Seite ein Kontingent in Aussicht gestellt bekommt, das in der Schweiz keine Bewilligungsgrundlage hat.

Was ein Startguthaben im Schweizer Markt überhaupt ist

Warum «kostenlos» hier eine Bewilligung braucht

Wer aus einem anderen Markt kommt, rechnet mit Willkommenspaketen, die sich gegenseitig überbieten. In der Schweiz ist der Hebel ein anderer. Gratisspielguthaben fällt unter die bewilligungspflichtigen Vorgänge des Geldspielgesetzes, und die Aufsicht erteilt ihre Zustimmung vorab und einzeln. Im Jahr 2025 waren es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Diese Zahlen lesen sich wie eine Erlaubnisliste, und sie sind eine: Was nicht darin steht, findet auch nicht statt.

Eine Eisfläche unter Flutlicht aus der Ferne gesehen, die Ränge sind leer und über dem Dach hängt die Dämmerung.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Für den Spieler hat das eine unbequeme und gleichzeitig beruhigende Folge. Unbequem, weil die Auswahl klein bleibt und ein Guthaben von CHF 10 kein Kontingent ist, mit dem sich ein Abend füllen lässt. Beruhigend, weil jede dieser Aktionen unter Aufsicht steht, mit klaren Teilnahmebedingungen und einer Stelle, an die man sich wenden kann, wenn etwas schiefgeht. Ein Guthaben, das niemand genehmigen musste, ist im Zweifel auch keines, auf das jemand Anspruch erhebt.

Der Bund hat die Zahl der Veranstalter gedeckelt. Lotterien und Sportwetten dürfen ausschliesslich von Swisslos und der Loterie Romande veranstaltet werden. Deshalb gibt es in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher – nicht, weil eine Liste fehlt, sondern weil es die Anbieter nicht gibt. Wer eine Rangliste mit zwanzig Schweizer Anbietern findet, liest über ausländische Seiten.

Der Unterschied zwischen Gratisspielguthaben und Gratiswette

Die Schweizer Regulierung und der Wettmarkt benutzen zwei verschiedene Begriffe, und sie bedeuten nicht dasselbe. Gratisspielguthaben ist der Ausdruck des Gesetzes, und es ist das, was eine bewilligte Aktion ausschütten darf. Gratiswette oder Freiwette ist Marktsprache und beschreibt in der Regel etwas anderes: einen Wetttitel, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, wenn die Wette aufgeht.

Der Unterschied ist keine Wortklauberei. Bei einer Freiwette, deren Einsatz verfällt, kommt nur der Gewinnanteil an. Wer CHF 10 als Freiwette mit Quote 2.00 setzt und trifft, bekommt nicht CHF 20 aufs Konto, sondern den Nettogewinn von CHF 10 – der Einsatz war nie sein Geld. Beim Promotionsguthaben der Loterie Romande-Aktion war die Sache einfacher und trotzdem begrenzt: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Was daraus als Gewinn entsteht, ist eine andere Frage als das Guthaben selbst, und sie ist genau die Frage, die im Kleingedruckten beantwortet wird und nicht in der Werbung.

Wo die Angebote wirklich herkommen

Aktionen entstehen in der Schweiz nicht aus einem Marketingkalender, sondern aus Anlass. Die Loterie Romande fuhr zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an insgesamt sieben Aktionstagen die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist der Massstab dieses Marktes – siebentausend Guthaben, verteilt über drei Wintermonate, verteilt an Stadionbesucher.

Dass die Aktion an ein Stadion gebunden war, ist kein Zufall und auch keine Marotte. Sie trifft genau die Leute, die ohnehin da sind, und sie verlangt ein verifiziertes Konto, das man vorher angelegt haben muss. Wer den Code erst am Abend im Konto eingeben will, merkt dann, dass die Verifizierung Zeit braucht. Das ist die wiederkehrende Erfahrung mit Schweizer Aktionen: Der Papierkram liegt vor der Freude, nicht danach.

Werbung, die nicht in der Schweiz erlaubt ist, darf hier auch nicht angepriesen werden; das ist keine Stilfrage, sondern eine Strafnorm mit Bussen bis CHF 500’000. Und Gratisspiele oder Gratisguthaben ohne vorgängige Zustimmung der Aufsicht anzubieten, ist ebenfalls keine Grauzone. Aus beiden Regeln folgt etwas Praktisches: Eine Seite, die aggressiv mit Schweizer Startguthaben wirbt, wirbt meistens nicht für Schweizer Anbieter.

Neukundenangebote im Vergleich: was die zwei bewilligten Veranstalter anbieten

Swisslos Sporttip: der Kombiboost statt eines Willkommenspakets

Swisslos hat kein klassisches Neukundenpaket, sondern Mechaniken, die das Wetten selbst belohnen. Der auffälligste Baustein ist der Sporttip-Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und das ist kein Nebensatz, sondern der eigentliche Kern des Angebots.

Rechnen wir das einmal durch, denn hier liegt der Punkt. Wer vier Voraussagen mit je Quote 1.50 kombiniert, hat eine Gesamtquote von 5.06 aus dem Produkt der Einzelquoten. Bei CHF 1 Einsatz wäre der Nettogewinn CHF 4.06, der Boost von 5 % erhöht ihn um rund 20 Rappen. Wer fünfzehn Voraussagen zusammenbringt, sieht eine Verdopplung des Gewinns in Aussicht – aber fünfzehn Treffer in Serie sind kein Vorhaben, sondern ein Ereignis. Der Boost ist also eine Staffel, die dort grosszügig aussieht, wo sie praktisch nie erreicht wird, und dort klein ausfällt, wo ein normaler Spieler tatsächlich landet.

Daneben stehen Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem ausgeführten Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die Art von Bedingung, die in der Werbung als Detail verschwindet und in der Praxis über den Wert entscheidet.

Loterie Romande Jouez Sport: punktuelle Gratisspielguthaben

Die Loterie Romande geht den anderen Weg und schüttet tatsächlich Gratisspielguthaben aus, aber selten und in kleinem Rahmen. Die Stadionaktion im Winter 2025/26 ist dafür das Musterbeispiel: CHF 10, an sieben Tagen, mit einem Code, der in den Stadien verbreitet wurde, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Rein rechnerisch ist das ein Guthaben von CHF 10 pro Person über einen Aktionszeitraum von drei Monaten. Es ersetzt kein Wettbudget. Es ist eine Einstiegsgeste, die den ersten Wettschein verbilligt, und sie funktioniert nur für jemanden, der ohnehin in einem National-League-Stadion sass und ein verifiziertes Konto besass. Wer ausserhalb der Westschweiz wohnt, kommt für die Aktion ohnehin nicht in Frage, weil sich bei der Loterie Romande nur Personen mit Wohnsitz in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura registrieren können.

Was die beiden Wege unterscheiden, und für wen jeweils

Die zwei Schweizer Modelle sind keine Varianten desselben Angebots, sondern Antworten auf zwei verschiedene Arten von Spieler. Sporttip belohnt Wettleistung, und je mehr Voraussagen in einer Kombination stehen, desto mehr fällt ab – das passt zu jemandem, der regelmässig kombiniert und die Staffel bewusst ausreizt. Jouez Sport belohnt Anwesenheit, und das Guthaben ist unabhängig davon, wie hoch oder wie oft anschliessend gewettet wird.

Wer ein Aktionsguthaben vor allem als Sicherheitsnetz für den ersten Wettschein sucht, wird beim Westschweizer Modell zufriedener, sofern er im Vertragsgebiet wohnt. Wer dauerhaft im deutschen Sprachraum spielt und Kombinationen ohnehin mag, holt aus dem Boost mehr, vorausgesetzt, er bleibt bei vier oder fünf Voraussagen – dort ist die Staffel noch ein Zusatz und keine Illusion.

Und wer in der Schweiz ein Guthaben nach ausländischem Vorbild sucht, also ein Paket im Bereich mehrerer hundert Franken, sucht es auf Seiten, die hier keine Bewilligung haben. Wer bei einem solchen Anbieter spielt, tut das ohne Schweizer Rechtsschutz; die Sperrliste der Gespa blockiert nur die Domains und ersetzt keine Aufsicht.

Was ein Guthaben wirklich wert ist

Die zentrale Rechnung dieses Themas führt an einem Beispiel mit einem Zweiwertmarkt zu Quote 1.90 auf beiden Seiten vor, dass ein Guthaben nicht nach seinem Nennwert zu bewerten ist. Aus dem Quotenschlüssel ergibt sich für diesen Markt eine Auszahlungsquote von rund 95 %; die Marge des Veranstalters liegt entsprechend bei rund 5 %. Wer ein nicht auszahlbares Promotionsguthaben von CHF 10 in einer Wette auf einem solchen Markt einsetzt, hat im statistischen Mittel einen Gegenwert im Bereich von etwa CHF 4.50 bis CHF 5.00 vor sich, und das zu einer Bedingung, die dazugehört: dass der Einsatz ausschliesslich aus dem Guthaben besteht und nichts Eigenes hinzukommt. Der Nennwert von CHF 10 bleibt in der Werbung stehen; der erwartete Gegenwert liegt bei der Hälfte davon, und der Unterschied ist die Marge, die in jeder Quote steckt, plus die Unsicherheit der Auszahlung selbst.

Genau da zielt die Werbung mit «Gratis». Sie nennt den Nennwert, weil der sich gut liest. Sie nennt nicht die Quote, weil die den Betrag halbiert, bevor überhaupt ein Ball rollt.

Wie die beiden Schweizer Anbieter auf die Vergleichskriterien kommen

Veranstalter Bewilligungsstatus Kantonsgebiet
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Liechtenstein
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa FR, GE, JU, NE, VD, VS
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung keine
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung keine
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung keine
20Bet ohne Schweizer Bewilligung keine
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung keine
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung keine
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung keine
Funbet ohne Schweizer Bewilligung keine

Die Sprachregion teilt den Markt sauberer als jede Marketingabteilung. Wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip kein Konto eröffnen, und wer in St. Gallen wohnt, keines bei Jouez Sport. Es gibt also nicht den einen Schweizer Anbieter, den ein Spieler wählen könnte, sondern einen, der für ihn überhaupt offen ist.

Wie ein Startguthaben im Alltag abläuft

Vom Ausweis bis zum Guthaben

Wer bei Swisslos online ein Konto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Diese Reihenfolge ist wichtig, weil sie die Aktion bestimmt. Das Guthaben aus einer Aktion landet in einem verifizierten Konto, und ein verifiziertes Konto entsteht nicht in fünf Minuten. Wer einen Code im Stadion erhält und am selben Abend einlösen will, kommt an die Verifizierung – und die Aktion gab dafür sieben Tage Zeit. Das ist grosszügig und trotzdem knapp, wenn der Ausweis gerade abgelaufen ist.

Bei der Loterie Romande ist die Hürde strukturell dieselbe: Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im eigenen Vertragsgebiet voraus. Für die Westschweizer Aktion heisst das, dass ein Konto bei Jouez Sport nur Personen aus FR, GE, JU, NE, VD und VS offensteht. Wer in Basel wohnt und die Aktion attraktiv findet, kann sie nicht nutzen – nicht aus einer Laune, sondern weil das Vertragsgebiet endet.

Was passiert, wenn das Guthaben nicht ausgezahlt wird

Die wichtigste Regel für den Alltag ist unspektakulär und wird ständig überlesen: Promotionsguthaben ist nicht auszahlbar. Das galt für die CHF 10 der Loterie Romande, und es gilt für Swisslos in derselben Weise – Gratisspielguthaben aus Promotionen lässt sich nicht auszahlen. Das Guthaben ist also ein Werkzeug, kein Geld.

Was aus dem Guthaben erwächst, ist etwas anderes. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Auszahlungen gehen ausschliesslich an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht.

Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Wer also sein Guthaben in einen Gewinn verwandelt und diesen abhebt, sollte die Zahl der Auszahlungen im Jahr im Auge behalten; wer mehrfach kleine Beträge abzieht, zahlt für seine Ungeduld.

Wie lange ein Guthaben lebt

Die CHF 10 aus der Stadionaktion waren 30 Tage gültig. Das ist die Frist, in der das Guthaben in einen Wettschein verwandelt werden muss. Wer sie verstreichen lässt, verliert nicht nur den Nennwert, sondern den ganzen Vorgang – die Verifizierung inklusive.

Anders die Aktion selbst: Sie lief an sieben Tagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, und wer an einem dieser Tage den Code eingab, hatte anschliessend 30 Tage, um das Guthaben zu verwenden. Zwei Fristen also, die man auseinanderhalten muss: die Frist, um teilzunehmen, und die Frist, um das Guthaben zu verspielen. Wer nur eine davon kennt, wird von der zweiten überrascht.

Bei Swisslos-Wetten gibt es zusätzlich eine Frist, die nichts mit Guthaben zu tun hat, aber jeden Gewinn betrifft: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Und wer gegen eine verweigerte Auszahlung Einsprache erheben will, muss das innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief tun. Wer auf eine kleine Wette einen kleinen Gewinn macht und ein halbes Jahr nicht nachschaut, kann also in ein Verfahren geraten, das er selbst nicht mehr beeinflussen kann.

Die Rechtslage: Bewilligung, Quote, Quote und nochmals Quote

Wer in der Schweiz Wetten anbieten darf

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK – die beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Für Lotterien und Sportwetten haben die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Ein Holzchalet mit Blumenkästen steht vor einer Bergkette im Abendlicht, davor führt ein leerer Feldweg durch eine Wiese.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Beide firmieren nicht als anonyme Firmen. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, tätig gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Kontaktadresse in Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden.

Ein ausländischer Anbieter mit einer Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land fällt nicht unter dieses Regime. Eine solche Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Das ist keine Formalie: Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Strafnorm, und zivilrechtlich fehlt dem Spieler in der Schweiz der Rechtsschutz. Die Aufsicht führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher – sie führt eine Sperrliste der blockierten ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen.

Der Nettoertrag der bewilligten Spiele geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Auch das gehört in diesen Abschnitt, weil es erklärt, warum die Veranstalter nicht wie Wachstumsunternehmen auftreten: Sie schütten nicht aus, was sie einnehmen, sondern führen ab.

Was überhaupt gewettet werden darf

Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, die die Gespa in einer autorisierten Liste führt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe stehen nicht auf der Liste, ebenso wenig Eckball- oder Kartenmärkte, und es gibt keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Wer sich über ein fehlendes Angebot ärgert, ärgert sich also über einen regulatorischen Rahmen und nicht über einen lustlosen Buchmacher. Bei einem ausländischen Anbieter findet man Kartenmärkte, Politikwetten, Wetterwetten und Fernsehwetten – alles Dinge, die in der Schweiz nicht bewilligungsfähig sind. Ob das ein Argument für den einen oder den anderen Weg ist, entscheidet jeder für sich; ein Argument für die Verlässlichkeit der Auszahlung ist es nicht.

Livewetten sind erlaubt, sowohl vor dem Spiel als auch während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das Gesetz enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und damit Sache des jeweiligen Veranstalters – bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung.

Der Steuerfreibetrag und die Verrechnungssteuer

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 CHF 1’070’400 betragen hatte. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab – je nach Kanton gilt eine andere Zahl, und deshalb nennt man hier keine einzige. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Grenze. Für ihn ist der Gewinn weder einkommenssteuerpflichtig noch mit Verrechnungssteuer belastet. Das ist einer der stillen Vorteile des bewilligten Schweizer Wegs, und er fällt in der Werbung kaum auf, weil er keine Aktion ist.

Anders bei ausländischen Anbietern: Auf deren Gewinne wird keine Verrechnungssteuer erhoben, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie anders behandeln. Die Praxis des Kantons Thurgau etwa betrachtet Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer also meint, ein ausländisches Konto sei schon deshalb attraktiv, weil es bei Auszahlungen weniger Fragen stellt, sollte die Steuererklärung mitdenken. Verbindliche Auskunft gibt nur ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine Abgabe auf jeden Wettschein erwartet, sucht sie vergebens.

Was Reklame darf und was nicht

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Eine Sperrstunde für Werbung zu bestimmten Tageszeiten kennt die Schweiz dagegen nicht.

Für den Leser heisst das: Die Lautstärke einer Werbung sagt nichts über ihre Zulässigkeit, und die Ruhe einer Schweizer Aktion sagt nichts über ihre Attraktivität. Sie sagt etwas über den Aufsichtsrahmen. Wer auf einer ausländischen Seite mit Schweizer Adressen und Schweizer Flaggen wirbt, nutzt etwas anderes aus als eine Rechtslücke – nämlich die Annahme, dass Schweizer Recht nicht auf die eigene Domain wirkt. Die Sperrliste existiert, weil es nicht so ist. Domains werden allerdings innerhalb von Stunden ersetzt, und die Aufsicht nennt dieses Muster Domain-Hopping.

Verantwortungsvolles Spielen: warum ein Guthaben die Disziplin nicht ersetzt

Limiten setzen, bevor die erste Wette läuft

Wer zum ersten Mal an einer Sporttip-Wette teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Die 72-Stunden-Frist ist die interessanteste Zahl in diesem Absatz. Sie ist keine Schikane, sondern eine Bremse gegen den eigenen Impuls: Wer nach einer Verlustserie seine Limite erhöhen will, muss drei Tage mit dieser Entscheidung leben, und ein guter Teil dieser Entscheidungen fällt in dieser Zeit von selbst weg. Die Frist nach Gesetz liegt bei 24 Stunden; beide Schweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer die Zahl für eine Erfindung des Anbieters hält, liegt daneben – aber dass der Anbieter die gesetzliche Frist verschärft und nicht ausreizt, ist eine Information über den Anbieter.

Bei Swisslos kommt hinzu, dass Käufe von Spielguthaben auf dem Wallet nur möglich sind, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und der Mindestbetrag für einen Kauf liegt bei CHF 20. Wer sein Konto auflädt, um eine Aktion zu nutzen, stösst irgendwann an eine Wand, die er nicht selbst gebaut hat.

Sperren, Pausen und das Register

Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Diese Registerwirkung ist der Punkt, an dem der bewilligte Weg etwas leistet, das kein ausländisches Angebot kopieren kann. Eine Spielsperre, die nur auf einer Plattform gilt, ist eine Fernbedienung für ein Gerät. Eine Sperre, die im ganzen Land und in den Casinos wirkt, ist eine Entscheidung über den Zugang zum Spielen als solchem.

Bei ausländischen Anbietern fehlt der Anschluss an dieses Register. Ein Spieler, der sich in der Schweiz sperren liess und dort weiterspielt, hat keine Aufsichtsstelle, die ihm die Tür schliesst – und keine Stelle, an die er sich wenden kann, wenn ein Anbieter die Sperre ignoriert. Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben im bewilligten Schweizer System übrigens keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne; wer sich sperren lässt, verliert also nicht nur den Zugang, sondern auch Ansprüche aus Wetten, die trotzdem zustande kommen.

Wie ernst die Kontrolle am Verkaufspunkt ist, zeigt ein Testkäufe-Befund aus dem Jahr 2025: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Zahl ist unangenehm, und sie gehört hierhin. Wer die persönliche Kontrolle an einem Kiosk für streng hält, irrt sich – und wer ein Startguthaben gerade deshalb sucht, weil dort nichts geprüft werde, sollte wissen, dass es genau umgekehrt liegt: Die Online-Registrierung verifiziert den Ausweis, der Kiosk nicht immer.

Was das Guthaben nicht leistet

Ein Startguthaben senkt den Einsatz, den man für einen Wettschein braucht. Es senkt nicht die Marge in der Quote, und es macht aus einer Kombination mit fünfzehn Voraussagen keine sichere Sache. Die Auszahlungsquote eines Marktes bleibt dieselbe, ob der Einsatz aus dem eigenen Konto oder aus einem Promotionsguthaben kommt.

Wer sein Spielbudget über ein Guthaben steuert, verwechselt zwei Dinge. Das Guthaben ist einmalig, klein und an Fristen gebunden. Die Limiten sind dauerhaft und selbst gesetzt. Ein Guthaben ist keine Limite, und eine Limite ist kein Guthaben.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Beide Schweizer Veranstalter halten sich an die Vorgaben des Geldspielgesetzes, die hier beschriebenen Limiten und das gemeinsame Sperrregister. Wer in Frage kommt, hängt zuerst vom Wohnkanton ab und erst danach vom Geschmack.

Swisslos Sporttip: der bewilligte Veranstalter mit der breitesten Spielerbasis

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Das ist die grösste zusammenhängende Einzugsfläche der Schweiz, und sie enthält den grössten Teil des deutschsprachigen Marktes. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist ein breites Band für normale Einsätze und eine harte Wand für grosse.

Ein Detail, das in keiner Werbung steht, aber bei Kombinationen zählt: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer einen Kombischein aus zwei Märkten desselben Spiels baut und sich über die schwache Gesamtquote wundert, findet die Erklärung hier.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Die reguläre Spielzeit umfasst dabei die reguläre Spieldauer etwa im Fussball von 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Beim Cash-Out ist der Betrag tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Bezahlt wird das Spielkonto unter anderem mit PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und das ist die Grenze, die dieses Konto von einem Bankkonto unterscheidet.

Einordnung: Die Breite des Angebots und die harte Obergrenze von CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten sagen zusammen mehr über den Charakter dieses Veranstalters als jede Aktion. Er ist auf viele Spieler mit kleinen und mittleren Einsätzen ausgelegt, nicht auf wenige mit grossen; wer Kombinationen über die Bet-Builder-Funktion baut und die Staffel bis fünf Voraussagen nutzt, findet hier den passenden Rahmen.

Loterie Romande Jouez Sport: der bewilligte Veranstalter mit dem Stadionkanal

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende – eine Vertriebsstruktur, die erklärt, warum ihre Aktionen oft an Orte gebunden sind, an denen ohnehin Publikum ist.

Die Limiten liegen beim Einzahlen und beim Wallet: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Der Aktionskanal ist das eigentliche Kennzeichen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen; wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Einordnung: Siebentausend Guthaben an sieben Tagen über eine ganze Eishockeysaison, verteilt in den Stadien der Westschweiz – die Aktion belohnt Zugehörigkeit zu einer Region und zu einem Publikum weit mehr als Wettleistung. Wer dort wohnt und ohnehin anwesend war, hat den einfachsten Weg zu einem Startguthaben in der Schweiz; wer es aus einer anderen Region nachbauen will, kann es nicht, und das ist keine Auslassung, sondern der Zuschnitt der Aktion.

Coolzino: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino gehört zu den ausländischen Marken, denen Schweizer Spieler begegnen. Eine Schweizer Bewilligung hat das Angebot nicht: Sportwetten dürfen in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande veranstalten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung. Eine belastbare Angabe zu einer Bewilligung des Anbieters besteht nicht. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Klar gesagt: Wer hier ein Startguthaben nutzen will, nutzt es ausserhalb des Schweizer Aufsichtsrahmens. Das Guthaben ist dann eine Angabe auf einer Kontoansicht und kein Anspruch, den eine Schweizer Stelle prüfen könnte. Dass die Seite Deutsch spricht und Franken anzeigt, ändert an dieser Rechtslage nichts.

MrXbet: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

MrXbet ist in derselben Kategorie geführt und trägt denselben Status: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann per Sperrliste blockiert werden. Eine Bewilligung des Anbieters ist nicht belegt.

Wer einen solchen Anbieter vor allem deshalb wählt, weil dort Aktionen auftauchen, die es in der Schweiz nicht gibt, sollte die Gegenprobe machen und sich fragen, was er verliert: die Schiedsstelle, das Register, die Steuerfreiheit bis zum Freibetrag und den Weg über die kantonale Aufsicht. Für einen Spieler mit kleinem Budget ist das mehr, als eine Aktionszahl aufwiegt.

Sportuna: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Sportuna trägt die Marke eines Anbieters, der sich an Schweizer Publikum richtet, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. Der Status ist derselbe wie bei den übrigen ausländischen Marken: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste möglich, und eine Bewilligung des Anbieters ist nicht belegt.

Der praktische Nachteil liegt nicht im Spielbetrieb, sondern im Moment der Auszahlung. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter gehen Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Konto im eigenen Namen. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung entscheidet der Anbieter, wie lange es dauert, und es gibt keine Schweizer Instanz, die diese Entscheidung überprüft.

20Bet: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

20Bet steht in derselben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste möglich, und eine Bewilligung des Anbieters ist nicht belegt.

Wer ein Konto dort führt, sollte die Steuerfrage mitdenken. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis voll steuerbar sein – die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Aus einem zusätzlichen Konto wird damit möglicherweise ein zusätzlicher Posten in der Steuererklärung.

Rollbit: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung geführt, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Eine Bewilligung des Anbieters ist nicht belegt.

Der Name steht hier, weil Schweizer Spieler ihm begegnen, und genau deshalb ist er in dieser Übersicht erfasst statt ausgelassen. Beschrieben und eingeordnet wird er wie jede andere Marke: als Anbieter, dessen Wettbetrieb nicht in der Schweiz bewilligt ist und dessen Streitfälle nicht von einer Schweizer Instanz entschieden werden.

Wettigo: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo trägt keinen Schweizer Bewilligungsstatus. Es fehlt der Anschluss an das Sperrregister, es fehlt der Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann per DNS gesperrt werden; eine Bewilligung des Anbieters ist nicht belegt.

Für einen Spieler, der ein Startguthaben sucht, ist die relevante Frage nicht, wie das Angebot heisst, sondern ob es überhaupt eine Stelle gibt, die das Verhältnis zwischen ihm und dem Anbieter regelt. In der Schweiz ist das bei diesem Anbieter nicht der Fall.

BetLabel: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

BetLabel gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, der Schweizer Rechtsschutz fehlt, die Sperrliste kann die Domain erfassen, und eine Bewilligung des Anbieters ist nicht belegt.

Ein Detail aus dem Schweizer System zeigt, was das konkret kostet: Bei Swisslos lässt sich eine Sperre eintragen, die landesweit gilt, auch in Casinos und in Liechtenstein. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es kein Gegenstück. Wer sich dort selbst bremsen will, muss sich auf Werkzeuge verlassen, die der Anbieter freiwillig anbietet.

Funbet: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Funbet schliesst die Reihe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste möglich, und eine Bewilligung des Anbieters ist nicht belegt.

Der Vertragsabschluss mit einem solchen Anbieter ist kein Rechtsbruch – der Spieler wird nach Schweizer Praxis nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und es existiert keine Fairplay-Kontrolle. Wer das in seine Entscheidung einbezieht, entscheidet sich bewusster, und darum geht es hier.

Wie Schweizer und ausländische Wege zu unterscheiden sind

Zwischen den zehn Anbietern liegen nicht Grade von Qualität, sondern zwei verschiedene Welten mit einer Grenze dazwischen. Auf der einen Seite zwei Veranstalter mit Bewilligung, geschlossener Angebotsliste, Registrierungspflicht im Vertragsgebiet, gemeinsamem Sperrregister, Steuerfreiheit unter dem Freibetrag und einer Aufsichtsbehörde. Auf der anderen Seite Marken ohne Schweizer Bewilligung, ohne Registeranschluss, ohne Schweizer Rechtsschutz und mit dem Risiko, dass die Domain in der Sperrliste verschwindet und innerhalb von Stunden unter anderem Namen wieder auftaucht.

Weg Was er bietet Was er kostet
Swisslos Sporttip Bewilligung, Kombiboost ab vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, Einzahlung ab CHF 20, zwei Gratisauszahlungen pro Jahr Wohnsitz im Vertragsgebiet, Höchsteinsatz CHF 1’000 bei Einzel- und Kombinationswetten
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung, punktuelle Gratisspielguthaben wie CHF 10 an 7’000 Stück, Wallet bis CHF 10’000 Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD oder VS, Einzahlungslimite CHF 10’000 pro 30 Tage
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung Angebote und Märkte ausserhalb der Schweizer Liste kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste möglich, Steuerfolgen je nach Kanton

Niemand soll hier in die eine Richtung gedrängt werden. Wer auf Märkte angewiesen ist, die die Schweizer Liste nicht führt, wird beim bewilligten Weg nicht fündig, und das ist keine Frage von Geschmack. Wer dagegen Wert auf eine Auszahlung legt, die auf ein Konto im eigenen Namen geht, auf Limiten, die die Aufsicht mitgestaltet, und auf eine Steuerbehandlung, die er nicht erklären muss, hat in der Schweiz genau zwei Adressen. Die zweite Gruppe ist nicht per Definition schlechter – sie ist per Definition ungeschützt.

Für die meisten Leser dieses Themas heisst das: Erst den Wohnkanton klären, dann prüfen, welche Aktion gerade läuft, dann entscheiden, ob die Aktion überhaupt zu einem passt. Der umgekehrte Weg – zuerst nach der grössten Zahl suchen und dann den Anbieter dazu – führt fast zwangsläufig auf eine Seite ohne Schweizer Bewilligung, und dort steht die Zahl in keinem Verhältnis zum Risiko, das sie mitbringt.

Häufige Fragen zu Online-Wetten mit Startguthaben

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Startguthaben für neue Spielerkonten?

Nicht als dauerhaftes Willkommenspaket. Neue Konten erhalten kein automatisches Guthaben; Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Loterie Romande verteilte im Winter 2025/26 im Rahmen einer Stadionaktion CHF 10 pro verifiziertem Konto, insgesamt 7’000 Stück. Swisslos setzt stattdessen auf Kombi-, Quoten- und Profitboosts.

Warum braucht ein Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben im Geldspielgesetz als bewilligungspflichtiger Vorgang gelten. Die Aufsicht prüft jeden Fall einzeln, bevor er startet; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Deshalb bleiben die Aktionen hier klein, selten und an klare Teilnahmebedingungen gebunden.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben?

Zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 lief die Aktion an sieben Tagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben; das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?

Nur der Gewinn. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar; es dient ausschliesslich dem Einsatz. Was daraus als Gewinn entsteht, gelangt bei Swisslos bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung ins Wallet, darüber auf das Bank- oder Postkonto. Auszahlungen gehen nur an ein Konto im eigenen Namen.

Was verlangt der Sporttip-Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, und nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»