Sportwetten Bonus für Neukunden in der Schweiz – zwei Wege, ein geschlossener Markt
Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Teilnahmebedingungen wurden gegen die öffentlich einsehbaren Spielregeln und Bedingungen der Veranstalter sowie gegen die Informationen der kantonalen Aufsichtsbehörde Gespa geprüft.

Wer in der Schweiz nach einem Neukundenbonus für Sportwetten sucht, landet schnell bei Angeboten, die es hier gar nicht geben darf. Gratisspiele und Startguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht, und die haben im Jahr 2025 genau zwei Veranstalter erhalten. Das ist keine Marktlücke, das ist der ganze Markt. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Willkommensseite anders: nicht mehr als Geschenk, sondern als Frage danach, welche Bedingungen an welcher Summe hängen.
Die Auswahl ist damit kleiner als in jedem Nachbarland und die Entscheidung trotzdem nicht trivial. Zwei Anbieter mit Bewilligung, ein halbes Dutzend ausländischer Seiten, die Schweizer Spielende täglich zu sehen bekommen, und dazwischen ein Rechtsrahmen, der die beiden Gruppen strikt trennt. Wer sein Geld setzt, sollte die Trennlinie kennen, bevor er sie überschreitet.
Neukundenangebote in der Schweiz: klein, verrechnet, nicht auszahlbar
Das Willkommensangebot im Schweizer Sportwettenmarkt hat eine Form, die sich mit ausländischen Verhältnissen nicht vergleichen lässt. Es gibt kein Startguthaben, das man abheben könnte. Es gibt Gratisspielguthaben, das im Konto verrechnet wird, dort bleibt und beim Auszahlen wieder verschwindet. Wer das nicht weiss, freut sich über eine Gutschrift und ärgert sich später über die Auszahlungsmaske.
Der Grund liegt in der Bewilligungspraxis. Gratisspiele und Gratisguthaben sind zustimmungspflichtig, und die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das sind keine GroSSaktionen, das sind überschaubare, befristete Anlässe. Wer also eine Willkommensprämie in vierstelliger Höhe erwartet, hat sich im Land geirrt.
Gratisspielguthaben, Freiwette, Quote – drei Wörter, drei verschiedene Dinge
Umgangssprachlich fällt alles unter «Bonus». Sachlich sind es drei getrennte Dinge, und nur eines davon ist im Schweizer Recht ausdrücklich geregelt.
Gratisspielguthaben ist der Rechtsbegriff: ein Guthaben, das der Veranstalter einem Spielerkonto zubucht, ohne dass eine Einzahlung dahintersteht. Es ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande heisst das konkret, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist, während reguläre Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben und höhere Beträge auf das angegebene Konto überwiesen werden.
Die Freiwette oder Gratiswette ist das marktübliche Instrument: ein Einsatz, den der Veranstalter stellt, dessen Ertrag aber nur teilweise beim Spielenden landet. Wer eine Gratiswette gewinnt, bekommt den Gewinn – nicht den Einsatz zurück. Der Einsatz war nie sein Geld, und genau deshalb wird er bei einem Treffer nicht mitbezahlt. Der Unterschied zwischen einem Guthaben von CHF 10 und einer Gratiswette über CHF 10 ist bei einer Quote von 2.00 ein Betrag von CHF 10 bar auf die Hand.
Der Quotenschlüssel schliesslich ist kein Bonus, sondern die Messlatte für jede Wette, die man dort platziert. Er beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt, und ergibt sich aus eins durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Der Rest ist die Marge des Veranstalters. Ein Kombiboost, der fünf Prozent auf den Nettogewinn legt, wird gegen eine Marge gerechnet, die man nie auf dem Wettschein sieht.
Was ein Kombiboost am Ende wirklich zahlt
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: fünf Prozent bei vier, zwanzig Prozent bei sieben, vierzig Prozent bei zehn und hundert Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Was das in Rappen bedeutet, lässt sich an einem durchgerechneten Beispiel zeigen. Vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben eine Gesamtquote von 9’792, also aufgerundet 9.79. Bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt der Gewinnbetrag CHF 97.90. Netto, also nach Abzug des Einsatzes, bleiben CHF 87.90. Der Boost von fünf Prozent liegt auf diesem Nettogewinn und macht daraus rund CHF 92.30 auf die CHF 10, die tatsächlich fliessen. Der Aufschlag beträgt CHF 4.40.
Bei fünfzehn Voraussagen je mindestens 1.50 sieht die Rechnung anders aus, weil schon vier solche Quoten multipliziert eine Gesamtquote über fünf ergeben. Die Bandbreite des Boosts reicht damit von wenigen Franken auf einen Zehner bis zu einem vierstelligen Betrag auf ein System aus fünfzehn Treffern – vorausgesetzt, alle fünfzehn treffen. Dass alle fünfzehn treffen, ist die Bedingung, an der die Sache hängt, und niemand kann sie vorhersagen.
Ein Detail, das gern überlesen wird: der Mindestsatz einer Sporttip-Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1, der Höchstsatz bei CHF 1’000, bei einer Systemwette bei CHF 10’000. Der Boost ist also nicht nur an die Zahl der Voraussagen gebunden, sondern auch an einen Einsatzrahmen, den der Veranstalter jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der Aufwand steht auf dem Wettschein, nicht im Werbebanner
Was ein Neukundenangebot kostet, steht selten in der Überschrift. Bei Gratisspielguthaben ist der Preis die fehlende Auszahlbarkeit. Bei Quoten- und Profitboosts ist es die Einmaligkeit: beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also früh aussteigt, verliert den Aufschlag, der ihn überhaupt gereizt hat.
Und die Marge läuft während der ganzen Aktion mit. Der Kombiboost gilt für Wetten mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage, nicht für jede Kombination, die technisch möglich wäre. Der Deutsche, der auf einen Favoriten bei 1.20 setzt und den Boost einplanen will, bekommt ihn nicht.
Grundlagen: wer in der Schweiz überhaupt ein Spielerkonto eröffnen darf
Wer ein Konto eröffnen will, stösst zuerst auf Formalien. Diese Formalien sind der eigentliche Inhalt des Schweizer Marktes: sie erklären, warum es hier nur zwei bewilligte Wettangebote gibt und warum beide nur einen Teil des Landes bedienen.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, ein Gesetz
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos führt das Produkt Sporttip, die Loterie Romande führt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt.
Sporttip läuft im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zusammen ist das die ganze bewilligte Landschaft.
Die Trennung hat eine praktische Folge, die viele unterschätzen. Das Online-Konto ist nur für Personen offen, die im jeweiligen Vertragsgebiet wohnen. Wer in Basel aufwächst und nach Genf zieht, wechselt den Veranstalter, nicht nur das Konto.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin bzw. Bewilligungsträger |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
Die vier unteren Zeilen der zweiten Gruppe lesen sich gleich, weil sie gleich sind. Wer in dieser Tabelle nach dem unterscheidenden Merkmal sucht, findet es in der ersten Spalte: zwei Betriebe mit einer Bewilligung, die in der Schweiz etwas bedeutet, und acht Domains, deren Bewilligungsstatus keine Geltung im Land hat.
Registrierung: 18 Jahre, Wohnsitz, kein zweites Konto
Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Bei der Loterie Romande gelten dieselben Grundzüge über die sechs Westschweizer Kantone. Wer ausserhalb liegt, kommt nicht durch, und das ist keine Kulanzfrage, sondern eine Bewilligungsbedingung.
Der Aufwand für die Registrierung ist damit höher als bei einer ausländischen Seite, die eine E-Mail-Adresse und ein Geburtsdatum abfragt. Dafür ist das Konto nach der Verifizierung ein Schweizer Konto mit Schweizer Regeln. Wer die Ausweisprüfung umgehen will, ist in diesem Markt falsch – es geht nicht.
Einzahlen und auszahlen: CHF 20, CHF 10’000, 365 Tage
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage, das Wallet-Guthaben ebenfalls bei höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.
Die Auszahlung bei Swisslos hat eine Besonderheit, die man kennen sollte: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von drei Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Wer sein Guthaben also in vielen kleinen Schritten abhebt, zahlt für die Bequemlichkeit.
Dazu kommt eine Regel, die für alle bewilligten Anbieter gilt und die in der Praxis mehr bedeutet als jede Bonusbedingung: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Kredite an Spielende sind untersagt.
Gewinne, Fristen und die 26 Wochen
Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut. Beträge über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Es gibt dabei eine Frist, die man nicht vergessen sollte. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Wette monatelang liegen lässt, verliert sie nicht durch Pech, sondern durch Nichtstun. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Rechtslage: warum es beim Bonus nicht mehr gibt
Die Schweizer Rechtslage erklärt, warum das Neukundenangebot so aussieht, wie es aussieht. Sie ist auch der Grund, warum die zweite Gruppe in jeder Vergleichstabelle eine eigene Überschrift braucht.

Bewilligung, Aufsicht, Geltungsbereich
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK – die beaufsichtigt nur Casinos.
Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Wer eine ausländische Bewilligung vorweist, gleich aus welchem Land, hat damit in der Schweiz nichts in der Hand. Das ist keine Formalie, sondern der Kern der Trennung zwischen den zwei Gruppen.
Was gesetzt werden darf, ist ebenfalls begrenzt. Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden sind nur aufgeführt, wenn sie dort stehen, Frauenwettkämpfe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, und auf Trainingsläufe darf nie gesetzt werden. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidungskompetenz hat. Das Geldspielgesetz schränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte ein. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt; es bleibt ein Merkmal des jeweiligen Anbieters und seiner Bedingungen.
Die Nettoerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist der Grund, warum der Schweizer Markt so eng gehalten wird, und es ist der ehrlichste Hinweis darauf, dass Wettveranstaltung hier nicht in erster Linie ein Geschäft für den Wettenden ist.
Was die Aufsicht bei Gratisspielen wirklich begrenzt
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Damit ist die Frage «Warum fallen die Willkommensangebote kleiner aus als in Deutschland?» beantwortet, ohne dass man Umsatz- oder Steuerzahlen bemühen müsste. Es ist keine Marktschwäche, sondern eine Genehmigungsschranke. Ein Markt mit zwei Veranstaltern und einer zustimmungspflichtigen Gratisspielpraxis produziert keine vierstelligen Willkommenspakete.
Ein Beispiel für die Form, die solche Aktionen annehmen, liefert die Loterie Romande. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar.
An diesem Satz hängen drei Bedingungen: der physische Stadionbesuch, das verifizierte Konto und die Frist von dreissig Tagen. Ein Zehner, der verfällt, ist kein Zehner. Wer die Aktion mitnimmt, hat drei Wochen Zeit, sie zu nutzen, und muss dafür ohnehin im Stadion gewesen sein. Das ist der Abstand zwischen Schweizer Werbung und Schweizer Markting-Sprache: hier wird kein Guthaben versprochen, hier wird ein Anlass geschildert.
Zugleich zeigt dieses Beispiel die Grenze der amtlichen Kontrolle. Die Gespa hat bei Testkäufen 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Schutzregeln als streng beschreibt, sollte diesen Wert daneben legen. Sie sind streng auf dem Papier und ungleichmässig in der Umsetzung.
Ausländische Seiten: keine Sperre für den Spielenden, aber auch kein Schutz
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, macht sich nicht strafbar. Die Bundesbehörden stellen das ausdrücklich klar. Was fehlt, ist alles andere: die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg, die Aufsicht.
Für den Veranstalter sieht es anders aus. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, begeht eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Die Aufsicht veröffentlicht ausserdem eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.
Für den Spielenden heisst das: Der Zugang kann jederzeit unterbrochen werden, und ein Anspruch besteht nicht. In Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet – ein Grund mehr, warum diese Seiten hier beschrieben und bewertet, aber nicht empfohlen werden.
Diese vier Sätze sind der ganze Unterschied zwischen den zwei Gruppen, und es lohnt sich, sie in dieser Schärfe zu lesen. Der bewilligte Weg ist eng und geschützt. Der unbewilligte Weg ist offen, ungeschützt und steuerlich unangenehm.
Steuern: der Freibetrag ist hoch, die kantonale Praxis nicht einheitlich
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Der kantonale Freibetrag weicht ab – hier ist «je nach Kanton» die richtige Formulierung, und wer eine Zahl für seinen Wohnkanton braucht, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.
Für den typischen Wettenden spielt das keine Rolle: Er gewinnt weit unter dem Freibetrag, zahlt also weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür ist die kantonale Praxis unterschiedlich: Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen.
Wer also bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt und gewinnt, hat im schlechtesten Fall eine volle Steuerpflicht auf einen Betrag, der bei bewilligten Anbietern steuerfrei geblieben wäre. Das ist ein Nachteil, den keine Bonusseite erwähnt.
Verantwortungsvolles Spielen: die Limite vor der ersten Wette
Die Schweiz regelt Spielerschutz nicht über staatliche Höchstbeträge, sondern über Pflichten. Wer ein Konto eröffnet, setzt seine eigenen Grenzen, und er setzt sie, bevor er die erste Wette platziert.
Drei Laufzeiten, zwei Richtungen
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage möglich.
Ganz ähnlich bei der Loterie Romande: Der Veranstalter verlangt ebenfalls Tages-, Wochen- und Monatslimiten, und auch dort wirkt eine Erhöhung erst nach Fristablauf. Die Statuten nennen für die Erhöhung vierundzwanzig Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Diese Asymmetrie ist der eigentliche Mechanismus. Wer eine Limite senkt, kann das jederzeit tun und es wirkt sofort. Wer sie erhöht, muss warten. In der Praxis heisst das: Der impulsive Entschluss, mehr zu setzen, läuft ins Leere, während der vernünftige Entschluss sofort greift. Die Regel ist als Bremse gebaut, nicht als Angebot.
Ein Startguthaben ersetzt diese Limite nicht und lockert sie nicht. Wer sich mit Werbegeschenken für Sportwetten gewinnen lässt, setzt die Limiten trotzdem vor der ersten Wette – und sollte das nicht als Formalie abtun. Die Limite ist die einzige Zahl in diesem Markt, die der Spielende selbst festlegt.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für einen bis einhundertachtzig Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist mehr, als es klingt. Die Sperre ist nicht nur eine Selbstverpflichtung gegenüber einem Anbieter, sie wirkt im ganzen bewilligten Glücksspielsystem des Landes. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer gesperrt ist und trotzdem setzt, hat also nicht nur ein Problem mit sich selbst, sondern verliert den rechtlichen Anspruch.
Auf eine Sache sollte man sich dabei nicht verlassen: Die Sperrliste blockierter Domains erreicht nur Anbieter ohne Bewilligung im Schweizer Netz. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, ist damit nicht aus einer ausländischen Seite ausgesperrt, die er zwei Jahre zuvor benutzt hat. Wer den bewilligten Weg verlässt, verliert die Anbindung an das Register, das ihn schützt.
Wer schnell spielt, spielt mehr – ein Hinweis auf das Tempo
Die Schweiz hat keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Die Limiten sind selbst gesetzt, und das macht den Schutz von der eigenen Disziplin abhängig.
Umso mehr Gewicht bekommt, was das Produkt selbst tut. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Für den Spielenden heisst das: Ein Klick, der zwei Sekunden zu spät kommt, kostet nichts, aber er bringt auch nichts. Und in den Momenten, in denen live am meisten Geld bewegt wird, ist die Wette mitunter einfach ungültig. Wer Live-Sportwetten als schnelles Spiel versteht, sollte wissen, dass der Veranstalter sich in genau diesen Momenten das Recht vorbehält, mit Quote 1.00 abzurechnen.
Bei der regulären Spielzeit zählt für gewöhnlich die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Pokalspiel setzt und die Verlängerung einplant, muss das auf dem Wettschein prüfen, nicht annehmen.
Die zehn Anbieter im Vergleich: was jede Wahl kostet
Die Reihenfolge dieses Vergleichs folgt keiner beworbenen Summe, sondern dem, was am Ende hängen bleibt: der Bewilligungsstatus, die Bedingungen und der Aufwand. Die ersten zwei Anbieter kommen zuerst, weil sie die einzigen sind, die in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfen. Die acht weiteren sind für Schweizer Spielende sichtbar und werden nach denselben Kriterien eingeordnet, aber keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung.
Swisslos Sporttip – die Bewilligung, das Gebiet und ein Boost mit Bedingungen
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa.
Bewilligung, Sitz, Vertragsgebiet und Gebiet der Westschweizer Veranstalterin lesen sich in der Tabelle zum Marktüberblick noch einmal als Ganzes. Wer dort nach dem Merkmal sucht, das die zwei oberen Zeilen von den acht unteren trennt, findet es im Bewilligungsstatus.
Wichtiger als die Summe, die in der Werbung steht, ist hier der Aufbau des Angebots. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Fünf Prozent bei vier, zwanzig Prozent bei sieben, vierzig Prozent bei zehn, hundert Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Bei vier Voraussagen zu 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 liegt die Gesamtquote bei 9.79, der Gewinn bei einem Zehner-Einsatz bei CHF 97.90, der Nettogewinn bei CHF 87.90 und der Boost daraus bei rund CHF 92.30 statt 97.90. Der Aufschlag beträgt also CHF 4.40 auf einen Einsatz von CHF 10 – und er verschwindet, sobald eine der vier Voraussagen nicht trifft.
Dasselbe Muster bei den anderen Boostformen: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Boost einplant und dann vorzeitig aussteigt, verliert ihn – eine Kopplung, die in der Praxis oft erst nach dem Klick sichtbar wird.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer den Betrag annimmt, muss ausserdem wissen, dass er tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, vom Stand der Sportereignisse abhängt und von Swisslos jederzeit geändert werden kann.
Eine Regel zum Schluss, die man vor dem Ausfüllen eines Kombischeins kennen sollte: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also zwei Märkte desselben Spiels kombiniert, sollte den Weg über die Bet-Builder-Funktion wählen, sonst steht er am Ende mit einer stornierten Wette da.
Das Urteil: Wer in einem der Deutschschweizer Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat hier ein bewilligtes Angebot mit vollständiger Anbindung an das Schweizer Schutzsystem und die niedrigste Einstiegshürde beim Einsatz – die Mindestwette liegt bei CHF 1. Der Preis dafür ist ein enges Wettprogramm mit einer geschlossenen Liste bewilligter Sportarten und Wettarten und einem Boost, der nur auf Kombinationen mit vier Voraussagen ab Quote 1.50 greift. Der Kombiboost belohnt also, wer ohnehin breit kombiniert, und lässt den Einzelwetter kalt.
Loterie Romande Jouez Sport – Gratisguthaben mit Anlass und Frist
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Kategorie wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa.
Statt eines Willkommenspakets setzt die Loterie Romande auf befristete Aktionen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.
Das ist ein Werbeinstrument, kein Bonusprogramm. Die Aktion ist an einen Stadionbesuch gekoppelt, an ein verifiziertes Konto und an eine Frist. Wer den Code verpasst, bekommt nichts, und wer ihn eingibt und drei Wochen nichts tut, verliert die zehn Franken wieder.
Die Kontogrenzen folgen denselben Linien wie bei Swisslos. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Das Urteil: Zwei Aktionen dieser Art – ein Zehner an einem Stadionabend – sind kein Wettbewerbsvorteil gegenüber der Deutschschweiz, sondern eine Folge der Bewilligungspraxis. Wer in der Westschweiz wohnt und keine Veranlassung sieht, wegen CHF 10 Spielguthaben ins Stadion zu gehen, verliert dabei nichts: Die regulären Bedingungen unterscheiden sich nicht zugunsten einer der beiden Veranstalterinnen.
PowBet – ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister
PowBet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Eine wie auch immer geartete ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung.
Daraus folgt eine Kette, die für jeden der acht ausländischen Anbieter gilt: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Das gilt hier wie unten bei jedem weiteren Eintrag und wird nicht achtmal neu erzählt.
Für Schweizer Spielende, die PowBet bereits nutzen, ist die praktische Frage nicht die Bewilligung, sondern die Sperrfähigkeit des eigenen Kontos. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, sperrt sich nicht bei PowBet. Zwei Schutzsysteme, die nichts voneinander wissen, sind im Ernstfall eines zu wenig.
Das Urteil: Wer hier spielt, tauscht die Anbindung an das Schweizer Schutzsystem gegen ein breiteres Wettprogramm und weissere Auszahlungswege – und bezahlt dafür mit einem Zugang, der jederzeit unterbrochen werden kann.
myBet – ohne Schweizer Bewilligung, gleiche Rechtsfolge
myBet fällt in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung im Land, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Über Boni, Zahlungsarten oder Limiten sagt die Faktenlage zu diesem Anbieter nichts. Wer die Seite nutzen will, muss die Bedingungen selbst lesen, und zwar vor der ersten Einzahlung, nicht danach.
Für den Spielenden heisst die fehlende Bewilligung nicht, dass er etwas Verbotenes tut – der Spielende wird nicht bestraft. Was fehlt, ist die Kontrolle des Anbieters und der Weg, auf dem man später etwas durchsetzen könnte.
Das Urteil: Dieses Angebot ist eine Frage des Zugangs, nicht des Produkts. Wer den Schweizer Rechtsweg brauchen könnte, ist hier falsch aufgehoben.
1xBet – ohne Schweizer Bewilligung
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen ausländischen Einträgen dieser Liste gilt: Eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, das Sperrregister erreicht den Anbieter nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
1xBet gehört zu den bekannteren Namen in diesem Segment, und gerade deshalb lohnt der Hinweis, dass Bekanntheit keine Bewilligung ersetzt. Die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten; die Seite wird hier beschrieben, nicht empfohlen.
Wer aus Neugier hineinsieht, sollte vorher klären, ob sein Konto bei einer Sperre des Anbieters überhaupt noch erreichbar wäre. Ein Guthaben auf einer blockierten Domain ist kein Guthaben, auf das man Anspruch hat.
Das Urteil: Die Grösse des Namens ändert den Bewilligungsstatus nicht. Wer einen Schweizer Weg will, findet ihn hier nicht.
BDMBet – ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Es gilt die gleiche Rechtsfolge wie bei jedem anderen ausländischen Anbieter dieser Liste.
Hinweise auf Bonusbedingungen, Zahlungsarten oder Limiten gibt die Faktenlage zu diesem Eintrag nicht her. Wer sein Konto dort aufladen will, muss das in den Bedingungen der Seite nachsehen, und zwar vor der Einzahlung.
Die Sperrliste ist hier der relevante Punkt. Eine ausländische Domain, die auf der Liste steht, wird von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert. Der Zugang kann also ohne Zutun des Anbieters enden.
Das Urteil: Kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Zuständigkeit, kein Grund, dort mehr liegen zu lassen, als man zu verlieren bereit ist.
Coolzino – ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino führt keine Schweizer Bewilligung. Der Name legt eine Casino-Nähe nahe, und das ist eine sachliche Unterscheidung, die man kennen sollte: Sportwetten und Casino sind in der Schweiz zwei verschiedene Bewilligungsbereiche mit getrennten Regeln. Eine Casino-Limite ist keine Wettlimite, und eine Bewilligung für das eine deckt das andere nicht.
Eine Schweizer Bewilligung für den Sportwettenbereich hat Coolzino nicht. Damit gelten dieselben Einschränkungen: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Das Urteil: Wer auf dieser Seite Sportwetten sucht, sucht sie ausserhalb des bewilligten Schweizer Systems und ausserhalb jedes Schweizer Schutzmechanismus.
Bahigo – ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo ist in der Schweiz nicht bewilligt. Auch hier gilt die einheitliche Rechtsfolge für ausländische Anbieter.
Ob und zu welchen Bedingungen dort Neukundenangebote bestehen, lässt sich aus der Faktenlage nicht feststellen. Feststellen lässt sich, dass die Anbindung an das Schweizer System fehlt.
Für Spielende mit Schweizer Wohnsitz ist damit vor allem eine Frage offen: Wohin geht man, wenn etwas schiefläuft? Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es eine Aufsicht und einen Rechtsweg. Hier gibt es keines von beidem.
Das Urteil: Die fehlende Bewilligung ist nicht das Detail am Rand, sie ist das ganze Profil dieses Eintrags.
N1 Bet – ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die ausländische Bewilligung, auf die sich der Betrieb stützt, hat in der Schweiz keine Geltung, und das ist keine Auslegungsfrage des Veranstalters, sondern die Wirkung des Geldspielgesetzes.
Für Schweizer Spielende bedeutet das: kein Zugriff auf das Sperrregister, kein Rückgriff auf eine Schweizer Aufsicht, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste kommt und von Schweizer Telekom-Anbietern blockiert wird.
Zu Zahlungsarten, Auszahlungszeiten oder Limiten dieses Anbieters sagt die Faktenlage nichts. Das ist keine Lücke, die man mit einer Annahme füllen sollte.
Das Urteil: Wer sich für einen ausländischen Anbieter entscheidet, entscheidet sich bewusst gegen den Schutzweg – hier wie überall sonst in dieser Gruppe.
Fezbet – ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Es gilt die gleiche Rechtsfolge wie bei den anderen ausländischen Einträgen.
Die Nettoerträge aus dem bewilligten Schweizer Markt fliessen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Diese Bindung existiert bei ausländischen Anbietern nicht, und das ist ein Unterschied, den man bei der Wahl mitdenken darf.
Zu den konkreten Konditionen dieses Anbieters trägt die Faktenlage nichts bei. Wer sie prüfen will, tut das in den Bedingungen der Seite, nicht in einer Vergleichstabelle.
Das Urteil: Ein weiterer Eintrag ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg und ohne Anbindung an die Schutzmechanismen, die den bewilligten Markt ausmachen.
Die Wahl, die zu welchem Spielertyp passt
Drei Wege lassen sich klar unterscheiden, und jeder hat einen Adressaten.
Der erste Weg ist der bewilligte: Swisslos in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, Loterie Romande in der Westschweiz. Wer hier ein Konto eröffnet, bekommt die Anbindung an das Sperrregister, den Schweizer Rechtsweg, eine Aufsicht und einen steuerfreien Gewinn unterhalb des Freibetrags. Er bekommt dafür ein enges Wettprogramm und ein Neukundenangebot, das aus Gratisspielguthaben besteht, das nicht auszahlbar ist.
Der zweite Weg ist der bewilligte mit anderem Schwerpunkt: dieselben zwei Anbieter, aber mit Blick auf das, was sie ausserhalb von Gratisguthaben bieten. Der Kombiboost von Sporttip ab vier Voraussagen mit Quote 1.50, die Quoten- und Profitboosts mit einmaliger Nutzung, das Cash-Out ohne Teilauszahlung. Wer regelmässig kombiniert, hat hier ein Instrument, das bei schlechter Quotenlage nichts bringt und bei guten Kombinationen einen Aufschlag zahlt. Wer Einzelwetten setzt, hat es nicht.
Der dritte Weg ist der ausländische, und ihn sollte man beim Namen nehmen. Acht der zehn Anbieter in dieser Übersicht haben keine Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, wird nicht bestraft – aber er verliert die Anbindung an das Sperrregister, den Schweizer Rechtsweg und die Kontrolle durch eine Schweizer Aufsicht, und im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen behandelt.
Der Platz für einen Neukundenbonus ist damit klar umrissen. Wer einen Bonus mit auszahlbarem Guthaben sucht, sucht ihn in der Schweiz vergeblich. Wer ein Gratisspielguthaben sucht, das er ohnehin verbraucht, findet bei beiden bewilligten Veranstalterinnen kleine, befristete, zustimmungspflichtige Anlässe. Und wer die Werbesumme zum Auswahlkriterium macht, vergleicht Zahlen, die in diesem Markt nicht vergleichbar sind.
Ein Schlusssatz zur Erwartungshaltung. Der Neukundenbonus ist in der Schweiz nicht die Eintrittskarte, sondern die Zugabe. Wer nach einem Anbieter sucht, sollte nach der Wettart suchen, die er tatsächlich spielt, nach dem Einsatz, den er tatsächlich setzt, und nach der Limite, die er tatsächlich setzen muss. Alles andere ist Marketing, das hier ohnehin nur in kleinen Dosen erlaubt ist.
Häufige Fragen zum Sportwetten-Bonus für Neukunden
Gibt es in der Schweiz bei Sportwetten einen Neukundenbonus?
Ja, aber in einer engen Form. Gratisspiele und Gratisguthaben benötigen die vorherige Zustimmung der Gespa, die 2025 insgesamt zweiunddreissig Zustimmungen erteilt hat. Die beiden bewilligten Veranstalter Sporttip und Jouez Sport führen deshalb kleine, befristete Aktionen statt grosser Willkommenspakete mit auszahlbarem Guthaben. Wer eine auszahlbare Prämie sucht, sucht etwas, das es hier nicht gibt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Wer bei Swisslos ein Konto eröffnen will, braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine Registrierung ohne diese Prüfung ist nicht möglich.
Warum sind die Willkommensangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner als im Ausland?
Weil Gratisspiele und Gratisguthaben in der Schweiz vorab bewilligt werden müssen. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Ein Markt mit zwei Veranstaltern und einer solchen Genehmigungsschranke bringt keine vierstelligen Neukundenpakete hervor. Das ist eine Folge des Bewilligungssystems, nicht der Marktgrösse.
Was passiert mit dem Einsatz einer Gratiswette, wenn sie gewinnt?
Der Einsatz wird nicht mitausgezahlt. Bei einer Gratiswette stellt der Veranstalter den Einsatz, und im Gewinnfall wird nur der Gewinn gutgeschrieben, nicht der Einsatz selbst. Der Unterschied ist handfest: Bei einem Gratisguthaben von CHF 10 und einer Quote von 2.00 stehen am Ende CHF 20 auf dem Wettschein, bei einer Gratiswette über CHF 10 dagegen nur CHF 10.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für je dreissig Tage möglich.
Bonus – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
