Sportwetten Freebet Code 2026: Zwei Veranstalter, wenig Spielraum
Wer nach einem Freebet-Code für Sportwetten sucht, landet in der Schweiz bei einer kurzen Liste. Zwei Veranstalter dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten, und Gratisguthaben brauchen vor jeder Aktion die Zustimmung der Aufsicht. Ein Code, den man irgendwo abliest und einlöst, ist damit kein realistischer Weg — ein Gratisspielguthaben im eigenen Spielerkonto schon.

Datenstand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungen und die Aufsichtsmitteilungen der Gespa sowie gegen die Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter.
Was an einem Freebet-Code in der Schweiz dran ist
Der Begriff «Freebet-Code» kommt aus einem Markt, den es hier nicht gibt. Er beschreibt ein Modell, in dem ein Wettanbieter einen Buchstaben- oder Zahlenstring veröffentlicht, der gegen Gratisguthaben, Freiwetten oder einen erhöhten Bonus eingelöst wird. In der Schweiz stammt dieser String aus einer Zeit, in der ausländische Portale ihn als Köder benutzten, um Registrierungen zu sammeln — meist ohne Bezug zu einer Bewilligung. Wer heute danach sucht, findet überwiegend Seiten, die selbst keinen Sportwettenanbieter betreiben, sondern Klicks weiterverkaufen.

Der hiesige Weg sieht anders aus. Die beiden Veranstalter mit Bewilligung vergeben Gratisspielguthaben als Aktion, nicht als Code. Bei der Loterie Romande läuft das über eine Teilnahmebedingung, die man in einem verifizierten Konto hinterlegt; bei Swisslos über Aktionen, die an ein bestehendes Spielerkonto gebunden sind. Entscheidend ist nicht der String, sondern dass das Konto vorher existiert, geprüft ist und die Aktion zeitlich befristet läuft.
Gratisspielguthaben ist zudem kein Geld. Es ist nicht auszahlbar — weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält, bekommt CHF 10 Wettkapital, das nach einem Gewinn weiterhin Spielguthaben bleibt, bis es regulär ausgespielt wird. Diese Grenze erklärt mehr über den Schweizer Markt als jede Aktionsbeschreibung: Der Veranstalter schenkt kein Geld, er schenkt einen Wetttitel.
Gratiswette, Freiwette, Gratisspielguthaben — drei Wörter, ein Unterschied
In der Werbung heisst alles «Freebet». Im Recht heisst es Gratisspielguthaben, und der Begriff ist enger, als er klingt. Das Gratisspielguthaben unterliegt derselben Auszahlungssperre wie jedes andere Guthaben aus einer Aktion: Es wandert ins Spielerkonto, wird zum Wetten gebraucht, und der Gewinn daraus ist anschliessend auszahlbar, solange er nicht aus einem Aktionsteil stammt, der ausdrücklich gesperrt ist.
Zwischen «Gratiswette» und «Freiwette» wiederum besteht im deutschen Sprachgebrauch kaum ein Unterschied; beide meinen denselben Vorgang, nämlich einen Wettschein, dessen Einsatz der Veranstalter gestellt hat. Der Unterschied, über den die wenigsten nachdenken, steckt im Rückfluss des Einsatzes: Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, zahlt ein Gewinn nur den Nettoteil aus. Ein Beispiel mit einer Quote von 2.10 und CHF 10 Gratiswette: Der Wettschein ist CHF 21 wert, auf dem Konto landet aber der Gewinn abzüglich des gestellten Einsatzes, also CHF 11. Hätte man dieselben CHF 10 selbst gesetzt, wären es CHF 21 gewesen. Diese Rechnung ist der eigentliche Inhalt des Begriffs.
Bei Swisslos und der Loterie Romande kommt hinzu, dass Aktionen nicht frei erfunden werden können. Art. 75 Abs. 2 BGS unterstellt Gratisspiele und Gratisguthaben der vorherigen Zustimmung der Gespa. In der Praxis heisst das: keine Kampagne ohne Vorlauf, keine Gratiswette aus dem Marketingbauch heraus, und entsprechend selten grosse Summen.
Warum es in der Schweiz so wenige Aktionen gibt
Die Zahl der Aktionen folgt aus der Zahl der Bewilligungen, nicht aus der Fantasie der Anbieter. Weil nur zwei Veranstalter Sportwetten durchführen dürfen, gibt es keinen Wettbewerb um Neukunden, der sich über Gratisguthaben entladen könnte. Ein Duopol hat keinen Grund, sich gegenseitig mit Freiwetten zu überbieten. Wer aus einem Markt mit zehn Anbietern anreist, erwartet an dieser Stelle vergeblich einen Bonusvergleich.
Aus der Aufsichtspraxis der Gespa kommen die Mengen: Für das Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das klingt nach mehr, als es ist. Eine Zustimmung deckt eine einzelne Aktion ab, nicht ein ganzes Bonusprogramm, und viele davon sind saisonal oder regional begrenzt. Für einen einzelnen Wettenden bedeutet das: zwei oder drei Gelegenheiten im Jahr, nicht ein dauerhaftes Angebot.
Die Verlustlimite vor der ersten Wette
Wer bei Swisslos online einsteigt, setzt vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Diese Reihenfolge ist kein Formalismus. Sie stellt den Schutz vor das Vergnügen: Erst die Grenze, dann der erste Wettschein. Der 72-Stunden-Vorlauf für eine Erhöhung ist die eigentliche Sperre gegen den schlechten Abend — wer im Verlust die Limite hochsetzen will, muss drei Tage warten und wird in dieser Zeit nicht bedient.
Was Gratisguthaben wirklich einbringt
Ein Gratisguthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist und dessen Einsatz nicht zurückfliesst, lässt sich als Erwartungswert beschreiben. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt der Ausschüttungsschlüssel bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 %. Der Freebet-Wert ergibt sich dann aus CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 und liegt bei rund CHF 4.50 im Mittel über viele Wetten — unter der Annahme, dass nur der Gratisbetrag gesetzt und auf einen Zweitweg-Markt gewettet wird. Je nach dem Markt, den man tatsächlich anspielt, und je nachdem, wie der Veranstalter den Einsatz behandelt, schwankt dieser Wert; die Bandbreite reicht von etwa einem Drittel bis etwa der Hälfte des Nominalbetrags. Das ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten und kein Ergebnis, das ein einzelner Wettender erwarten darf. Wer den Wettschein verliert, verliert nichts Eigenes und gewinnt nichts.
Auf der Suche nach einem Code stösst man auf diese Grösse
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande zeigt das Muster in Reinform. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Drei Bedingungen in einem Satz: ein Fan im Stadion, ein Code von einem Aktionstag, ein Konto, das vorher verifiziert war. Das schliesst den grössten Teil der Suchenden aus. Und selbst für die, die alle drei erfüllen, sind CHF 10 ein Trostpreis, kein Anreiz. Der Vergleich mit dem Marketingvokabular von ausländischen Portalen ist hier nicht nur quantitativ, sondern strukturell: Dort wird ein Code veröffentlicht, um Registrierungen zu erzeugen; hier wird eine Aktion durchgeführt, um ein bestehendes Publikum am Stadion zu bedienen.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die folgende Übersicht ordnet die Plattformen, die einem Schweizer Wettenden begegnen, nach der einzigen Eigenschaft, die rechtlich zählt: ob eine Bewilligung vorliegt oder nicht. Die Reihenfolge ist die zweier Gruppen — erst die beiden bewilligten Veranstalter, dann die ausländischen Marken.
Vergleichstabelle: Bewilligung, Veranstalter, Recht
| Plattform | Bewilligungsstatus | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle ist kürzer, als sie aussieht. In der linken Spalte stehen zwei Zeilen mit Bewilligung und acht ohne. Das ist keine Auswahl, die von einer Redaktion getroffen wurde, sondern das ganze Feld: Die interkantonale Regelung hat die Zahl der Sportwetten-Veranstalter auf zwei begrenzt. Wer nach «dem besten Schweizer Sportwettenanbieter» sucht, sucht damit nach etwas, das in zwei Varianten existiert.
Bei den acht ausländischen Marken ist die zweite Spalte in jeder Zeile dieselbe, und das ist die Aussage. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland, gleich welche — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist keine Bewertung, sondern Art. 4 BGS. Was daran hängt, liest man nicht aus der Tabelle: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, dafür die Möglichkeit, dass die Domain auf der Sperrliste der Gespa erscheint und von den Telecom-Anbietern per DNS blockiert wird.
Was eine Gratiswette oder ein Freibetrag beim Wettanbieter bedeutet
Die Grundlagen sind schnell erzählt und werden selten sauber getrennt. Eine Wette ist ein Vertrag über eine Quote: Der Einsatz wird zu einem Preis gesetzt, das Ereignis entscheidet, die Auszahlung folgt aus Einsatz mal Quote. Bei Swisslos sind es mindestens CHF 1 und höchstens CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, bis CHF 10’000 für eine Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen; ändern kann Swisslos die Grenzen jederzeit ohne Angabe von Gründen.
Bei der Loterie Romande liegen die Einzahlungen auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Dazwischen liegt der Teil, den ein Freebet-Code-Sucher eigentlich sucht: die Erhöhung. Bei Sporttip gibt es den Kombiboost, der nur online gilt — Prematch, Live und Systemwetten — und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Daneben stehen Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und ebenfalls in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Unterschied zu einem Code ist der Aufwand. Ein Boost verlangt, dass man ihn im Wettschein aktiviert, dass die Voraussagen die Quotenschwelle erreichen und dass die Wette nicht vorzeitig glattgestellt wird. Ein Code verlangt nur, dass man ihn hat. Deshalb ist der Boost der ehrlichere Mechanismus: Er belohnt ein Wettverhalten, nicht eine Registrierung.
Was vom Einsatz einer Gratiswette zurückfliesst
Der wichtigste Satz in diesem Kapitel betrifft nicht den Bonus, sondern den Einsatz. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückfliesst, wird im Gewinnfall nur der Nettoteil ausgezahlt. Das ist die übliche Konstruktion im Markt und der Grund, weshalb die Rechnung oben rund CHF 4.50 statt CHF 10 ergibt.
Wer diese Regel nicht kennt, erwartet nach einem Treffer mit Quote 2.10 den doppelten Betrag und bekommt knapp die Hälfte davon. Bei einem Gratisguthaben von CHF 10 ist der Schaden klein genug, um ihn zu übersehen. Der Mechanismus dahinter ist trotzdem derselbe wie bei jeder grossen Aktion.
Fristen, die man beim Lesen der Bedingungen findet
Aktionen tragen ein Ablaufdatum, und die Schweizer Beispiele sind darin konsequent. Das Guthaben aus der JouezSport-Aktion war 30 Tage gültig. Ein Code, der innerthalb von 7 Tagen nach einem Aktionstag eingegeben werden musste, war danach wertlos. Bei Swisslos verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Das ist die Kategorie Bedingung, die man beim Suchen nach einem Code übersieht, weil sie nicht im Werbetext steht. Ein Anspruch, der verfällt, ist wirtschaftlich kein Anspruch.
Wie lange eine Auszahlung dauert und was sie kostet
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgenommen.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Aufgeladen wird das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die 3 % ab der dritten Auszahlung im Jahr sind kein Skandal, aber auch kein Nebensatz. Wer häufig kleinere Beträge abzieht, zahlt für die Bequemlichkeit. Wer einmal im Quartal abzieht, merkt nichts davon. Das ist die Art Gebühr, die sich durch ein Verhalten vermeiden lässt und nicht durch eine Beschwerde.
Die Rechtslage: wer Sportwetten anbieten darf
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die ESBK ist nicht zuständig; sie beaufsichtigt nur Casinos. Diese Verwechslung begegnet einem in beinahe jedem zweiten Suchergebnis zu Schweizer Sportwetten.

Eine Bewilligung braucht zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Das Vertragsgebiet ist geteilt. Swisslos führt Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos heisst das mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Was man überhaupt wetten darf
Was geboten werden darf, ist eine geschlossene Liste. Massgeblich ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie erlaubt. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, ebenso eine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wetten sind nur auf Sportereignisse möglich. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das ist der Grund, weshalb ein Schweizer Wettprogramm an einem Mittwochabend dünn aussieht, wenn man von einem ausländischen Portal kommt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Dass es im Gesetz keine ausdrückliche Liste für Live-Märkte gibt, heisst nicht, dass alles angeboten wird. Der Veranstalter entscheidet, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Auch eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Gratisguthaben und die Zustimmung der Aufsicht
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). In der Praxis ist das die Bremse, die erklärt, warum die Aktionsdichte in der Schweiz niedrig ist und warum eine Aktion angekündigt und befristet wird, statt dauerhaft zu laufen.
Dahinter steht eine Regelung zur Werbung, die man beim Lesen eines Bonusvergleichs nicht vergisst. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Ein Zeitverbot für Werbung existiert nicht.
Kein Code dieser Welt ändert eine Aufsichtsregel. Wer nach einem Freebet-Code sucht und dabei auf einer Seite landet, die für einen ausländischen Anbieter wirbt, befindet sich genau in dem beworbenen Bereich, den Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet. Das macht die Seite nicht strafbar für den Leser. Es macht die Sache aber zu einer anderen, als sie scheint: nicht zu einem Angebot, sondern zu Werbung für ein Angebot, das hier nicht stattfinden darf.
Warum die ausländischen Marken keine gleichwertige Option sind
Ausländische Anbieter arbeiten mit einer Bewilligung ihres Landes, nicht mit einer Schweizer. Diese hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Was daran für den Wettenden hängt, ist konkret: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei einem Streit, und die Möglichkeit, dass die Domain auf der Sperrliste landet und von den Telecom-Anbietern per DNS blockiert wird (Art. 86–93 BGS).
Die Sperrliste ist gelebte Praxis. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und zum Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains verschwinden nicht; sie werden innert Stunden ersetzt, was die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet und wofür sie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Namen nennt. Das ist der Grund, weshalb die Sperrliste kein Abwehrmechanismus ist, sondern eine Verlangsamung.
Der umgekehrte Weg ist es wert, genauso deutlich gesagt zu werden. Ausländisch ohne Schweizer Bewilligung bedeutet kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und ausländische Gewinne, die nach kantonaler Praxis steuerbar sind. Bewilligt in der Schweiz bedeutet voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keines von beiden ist «die sichere Wahl» von sich aus.
Verantwortung: Limiten, Spielsperre und der Blick auf die Schattenseite
Limiten setzt in der Schweiz der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach dem Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlich festgelegter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.
Das ist eine bewusste Konstruktion und keine Lücke. Wer die Grenze selbst setzt, kennt sie, und wer sie selbst hochsetzt, tut das mit Vorlauf. Der Nachteil: Eine Limite, die man nie gesetzt hat, schützt auch nicht, und wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Verbindung zum Sperrregister spielt, hat von der ganzen Architektur nichts.
Die Spielsperre ist zweigleisig (Art. 80–82 BGS): Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und Selbstsperre, beides in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen festgehalten. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und ein Fachgremium ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Der harte Teil: Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die Bestimmung, wegen der ein Konto ohne saubere Altersprüfung kein Konto ist, sondern ein Risiko. Schweizer Sportwetten sind ab 18 (Gespa); Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Spielende mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Warum ein Gratisguthaben keinen Anreiz zum Mehrspielen liefern sollte, folgt aus der Form der Aktion, nicht aus ihrem Betrag. Wer CHF 10 als Guthaben erhält und CHF 10 nicht einsetzen kann, ohne das Konto zuvor verifiziert und Limiten gesetzt zu haben, hat bereits alle Hürden genommen, die der Schutz vorsieht. Ein Betrag, der so klein ist, dass er das Verhalten nicht verschiebt, ist die richtige Grösse für eine Aktion. Die Aufsichtspraxis ist in dieser Frage übrigens nüchterner, als man denkt: Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Den Schutz an Verkaufspunkten als streng darzustellen, wäre falsch.
Was das Gratisguthaben über den Markt verrät
Wer ein Gratisspielguthaben von CHF 10 und eine Gültigkeit von 30 Tagen bekommt, hält das Angebot einer Organisation in der Hand, die Kundenzahl nicht über Anreize steuert. Das ist unspektakulär und ehrlich. Ein ausländisches Portal, das mit einem «risikofreien» Betrag in dreistelliger Höhe wirbt, tut etwas anderes: Es kauft Einträge in eine Liste, und es trägt deren Kosten nicht selbst, sondern legt sie in die Quoten.
Die Schweizer Veranstalter und die ausländischen Plattformen
Die Reihenfolge dieses Teils ist nicht redaktionell. Sie folgt der Bewilligungslage, und innerhalb der beiden Gruppen steht sie so, wie sich die Angebote einem Wettenden darstellen.
Swisslos Sporttip: der Kombiboost für die Kantone und drei Länder
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet. Für ein Online-Konto braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet und keine bestehende Spielsperre.
Das Programm ist auf Verhältnisse ausgelegt, nicht auf Reichweite. Der Mindesteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Wettbar sind Personen ab 18 Jahren; wer selbst als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Die Mechanik der Wetten ist durchgeregelt. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Eine Einzelwette wird zurückbezahlt, in einer Kombinationswette erhält die Voraussage Quote 1.00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein Angebot für jede Wette ist nicht garantiert.
Für die Aktionsfrage ist der Kombiboost die relevanteste Grösse. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Daneben stehen Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Beim Geld ist Swisslos der ausführlichste Anbieter des Feldes. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Nicht abgeholte Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Aufgeladen wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Der Kombiboost ist das ehrlichste Bonusangebot in diesem Vergleich, weil er sich nur auszahlt, wenn man ohnehin so wettet. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind kein Zufallsprodukt, und 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen ist ein schmaler Anfang. Wer bis fünfzehn Voraussagen kommt, erhält 100 % — aber wer fünfzehn Spiele mit je mindestens 1.50 richtig trifft, hat längst ein Können bewiesen, das die Erhöhung nicht mehr braucht. Der Boost belohnt also die Erkenntnis, die man erst nach dem Gewinn hat.
Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion im Stadion und das Zweiweg-Prinzip
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschwiz sowie 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die in diesem Gebiet wohnen.
Beim Geld setzt die Loterie Romande eigene Grenzen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben liegt ebenfalls bei höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Das ist die einzige Aktion in diesem Vergleich, die dem Suchbegriff «Code» tatsächlich nahekommt — und sie zeigt, wie eng das Fenster ist. Ein Code aus einem Stadion, an sieben Tagen im Jahr, für Kantonsbewohner mit verifiziertem Konto. Für einen Fan der Westschweizer Eishockeyklubs ist das ein kleiner, konkreter Vorteil, der an einen ohnehin besuchten Anlass gekoppelt ist. Für alle anderen ist es schlicht nicht zugänglich. Der Wert liegt damit nicht in den CHF 10, sondern darin, dass die Aktion eine bestehende Gewohnheit bedient statt eine neue zu erzeugen.
Bettilt, Rabona, DirectionBet: ohne Bewilligung, aber nicht alle gleich
Bettilt, Rabona und DirectionBet tragen keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; die gemeldete Bewilligung dieser drei ist nicht feststellbar und hätte hier ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie sind nicht ans Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa erscheinen und per DNS blockiert werden.
Für die Freebet-Frage heisst das: Wo ein ausländisches Portal mit einem Neukundenangebot arbeitet, ist der Mechanismus der Aktion nicht nach Schweizer Regeln gestaltet, und die Zustimmung der Gespa spielt keine Rolle, weil die Aktion nicht unter das BGS fällt. Wer dort spielt, verlässt die Schweizer Schutzarchitektur mit dem Klick. Das ist keine moralische Feststellung, sondern eine Beschreibung dessen, was beim Streitfall fehlt: die Beschwerdestelle, das Register, die Limitenaufsicht.
Diese drei Marken unterscheiden sich untereinander kaum in dem, was hier feststellbar ist, und das ist selbst eine Information. Wer zwischen ihnen wählt, wählt zwischen Varianten desselben rechtlichen Status, nicht zwischen unterschiedlichen Schutzgraden. Die Entscheidung, die dabei ansteht, ist nicht «welcher der drei», sondern ob man die Schweizer Bewilligungslage überhaupt verlassen will.
Cloudbet, Betwinner, Betovo: dichtes Programm, schmale Absicherung
Auch Cloudbet, Betwinner und Betovo stehen ohne Schweizer Bewilligung da. Die Bewilligungslage ist mit den drei zuvor genannten identisch: keine Schweizer Bewilligung, eine nicht feststellbare gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg und die Möglichkeit einer DNS-Sperre auf der Liste der Gespa.
Der Unterschied, den ein Wettender bemerkt, liegt im Umfang des Wettprogramms. Weil das BGS für ausländische Anbieter nicht gilt, greifen auch die Beschränkungen nicht, die für Swisslos und die Loterie Romande aus der Gespa-Liste folgen — keine Corner- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion, keine Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen. Wer ein breites Programm sucht, findet es genau dort, wo der Schutz dünner ist, und das ist der eigentliche Austausch, den diese Entscheidung verlangt.
Für einen Wettenden, der ein schmales Programm als Einengung empfindet, ist das der Punkt, an dem die Wahl konkret wird. Für einen, der bei Streitfragen einen Schweizer Ansprechpartner braucht, ist sie schon entschieden. Zwischen «mehr Märkte» und «mehr Rechtsweg» gibt es keine gleichzeitige Erfüllung.
Rollbit und Interwetten: warum zwei Marken nicht dasselbe Gewicht haben
Rollbit und Interwetten stehen wie die übrigen fünf ohne Schweizer Bewilligung da, mit derselben Rechtsfolge: keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung per DNS.
Interwetten ist in einem Punkt anders zu lesen als die übrigen: Die Gespa nennt das Unternehmen selbst im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping, also mit Domains, die nach einer Sperre innert Stunden unter anderer Adresse wieder erscheinen. Damit ist die Marke nicht anders bewilligt — sie ist nur namentlich als Beispiel dafür dokumentiert, wie die Sperrliste umgangen wird. Wer nach einem Freebet-Code sucht und dabei auf eine solche Domain trifft, trifft auf einen Anbieter, dessen Erreichbarkeit selbst Gegenstand der Aufsichtspraxis ist.
Rollbit steht in derselben rechtlichen Gruppe und wird von der Gespa nicht in diesem Zusammenhang genannt. Das ist der einzige Unterschied, den die hier verfügbaren Angaben hergeben, und es ist ein Unterschied in der Dokumentation, nicht im Status. Beide verlassen den Schweizer Rahmen auf dieselbe Weise.
Was die Wahl zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern entscheidet
Wer in einem der 19 Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat Swisslos. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, hat die Loterie Romande. Die Wahl ist damit in erster Linie eine Wohnsitzfrage und nur in zweiter eine Geschmacksfrage.
Wo sie wirklich zur Wahl wird, sind die Ränder: die Aktionsform. Swisslos belohnt mit dem Kombiboost ein laufendes Wettverhalten und Quoten- sowie Profitboosts für Einzelwetten, jeweils einmalig nutzbar. Die Loterie Romande setzt auf eine zeitlich und örtlich eng begrenzte Aktion im Stadion. Für jemanden, der regelmässig Kombiwetten spielt, ist der Boost der wertvollere Mechanismus. Für jemanden, der ohnehin an Westschweizer Eishockeyspielen ist, ist die Aktion der einfachere Weg zu CHF 10. Und für alle, die in diesen beiden Bildern nicht vorkommen, bleibt es beim Normalbetrieb: Wetten zu Quoten, die den Ausschüttungsschlüssel des Veranstalters tragen.
Wer in einem Kanton wohnt, der nicht von einem der beiden Veranstalter bedient wird, steht vor der Wahl zwischen einem Weg zur nächsten Verkaufsstelle und einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Beides ist eine Entscheidung, und beide haben einen Preis, der nicht in der Werbung steht.
Was ein Gratisguthaben am Ende wert ist
Ein Freebet-Code löst in der Schweiz nichts aus, weil es das Modell hier nicht gibt. Was es gibt, ist ein Gratisspielguthaben in einem Betrag von CHF 10, an eine Aktion mit Tagen, einem Ort und einem verifizierten Konto gebunden, nicht auszahlbar, mit einem Einsatz, der bei einem Gewinn nicht zurückfliesst. Der Erwartungswert eines solchen Guthabens liegt, je nachdem welchen Markt man anspielt und wie der Veranstalter den Einsatz behandelt, bei etwa einem Drittel bis etwa der Hälfte des Nominalbetrags. Im beschriebenen Zweiweg-Markt zu je 1.90 sind es rund CHF 4.50 im Mittel über viele Wetten — unter der Annahme, dass nur der Gratisbetrag gesetzt wird.
Diese Rechnung ist keine Enttäuschung, sondern eine Einordnung. Wer ein grosses Neukundenangebot erwartet, sucht nach einem Modell, das hier aus zwei Gründen nicht existiert: Es gibt nur zwei Veranstalter, und Gratisguthaben braucht die Zustimmung der Aufsicht.
Wer in der Schweiz Sportwetten sucht, trifft damit eine Entscheidung mit zwei klaren Richtungen. Die eine führt zu Swisslos oder der Loterie Romande, wo die Auswahl an Sportarten und Märkten geschlossen ist und die Grenzen von Limiten, Auszahlungen und Aktionsbedingungen ausformuliert sind. Die andere führt zu einem ausländischen Anbieter, wo das Programm breiter ist und der Schweizer Rahmen nicht gilt. Der Steuerfreibetrag für Gewinne aus einem schweizerisch bewilligten Grossspiel liegt beim Bund ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); je nach Kanton gilt ein anderer Wert, und wer sich zur Steuerpflicht beraten lassen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Für einen typischen Wettenden liegt ein Gewinn weit unter dieser Schwelle, sodass weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer anfällt. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Bleibt die praktische Reihenfolge für jemanden, der heute ein Konto eröffnen will. Zuerst der Wohnsitz, denn er entscheidet über den Veranstalter. Dann die Verifikation, denn ohne sie gibt es weder Konto noch Guthaben. Dann die Limiten für 1, 7 und 30 Tage, denn sie stehen vor der ersten Wette. Erst danach stellt sich die Frage nach der Aktion, und deren Antwort ist in der Schweiz klein, befristet und an ein Konto gebunden, das man schon hat.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz einen Freebet-Code für Sportwetten?
Einen Code, den man abliest und einlöst, gibt es nicht. Aktionen laufen über ein verifiziertes Konto und eine befristete Teilnahmebedingung, wie bei der JouezSport-Aktion mit CHF 10 Spielguthaben an 7 Aktionstagen. Gratisspielguthaben braucht ausserdem die vorherige Zustimmung der Gespa.
Wer darf in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten und Aktionen vergeben?
Ausschliesslich Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, gestützt auf eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel nach dem BGS und beaufsichtigt von der Gespa. Aktionen mit Gratisguthaben brauchen zusätzlich deren Zustimmung nach Art. 75 Abs. 2 BGS.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückgezahlt?
Bei einer Gratiswette ohne Rückfluss des Einsatzes wird im Gewinnfall nur der Nettoteil ausgezahlt. Ein Wettschein von CHF 10 zu Quote 2.10 bringt dann CHF 11 statt CHF 21, und der Wert der Freiwette liegt im Mittel über viele Wetten bei rund CHF 4.50.
Warum braucht ein Gratisguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa?
Art. 75 Abs. 2 BGS unterstellt Gratisspiele und Gratisguthaben der vorgängigen Zustimmung der Aufsicht. Das begrenzt Zahl und Umfang der Aktionen. Für 2025 liegen 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos vor, verteilt auf einzelne befristete Aktionen.
Muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite gesetzt werden?
Ja. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Limite setzt der Spielende selbst.
Sind Gewinne aus einer Gratiswette steuerfrei, und wie hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?
Gewinne aus einem schweizerisch bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei; beim Bund liegt er ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Je nach Kanton gilt ein anderer Wert. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung.
Bonus – gratistippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»
