Sportwetten Mindesteinzahlung: Der kleinste Betrag, mit dem ein Schweizer Konto läuft
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben der Veranstalter wurden gegen die Gespa als die zuständige interkantonale Aufsicht abgeglichen.

Wer zum ersten Mal ein Wettkonto eröffnen will, sucht eine Zahl: den kleinsten Betrag, der das Konto überhaupt in Betrieb setzt. Diese Zahl ist in der Schweiz bekannt, sie ist klein, und sie steht in den Bedingungen eines Veranstalters, nicht in einer Werbeanzeige. Auf dem Swisslos-Wallet kostet Spielguthaben mindestens CHF 20. Wer weniger einzahlen möchte, findet in der Schweiz kein Konto, das mitspielt — nicht weil ein Anbieter knausrig wäre, sondern weil es hierzulande überhaupt nur zwei Veranstalter gibt und beide auf Franken laufen und auf eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt.
Die zweite Frage kommt gleich hinterher: Was passiert mit dem Geld, wenn es wieder heraus soll? Auch darauf gibt es eine klare Antwort, und sie ist unbequemer als die erste. Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht. Wer sich also über eine Seite ärgert, die «Mindesteinzahlung 1 Euro» in den Titel schreibt, ärgert sich über eine Seite, die in der Schweiz gar nichts darf — und das ist eine Information über den Anbieter, keine über den Betrag.
Zahlungsabwicklung: Wie Spielguthaben, Limiten und Auszahlungen zusammenspielen
Geld kommt in der Schweiz auf zwei Wegen ins Konto, und beide haben eine Untergrenze. Der eine ist die Aufladung des Wallets per Online-Zahlungsmöglichkeit, der andere der Einzahlungsschein. Was sich zieht, ist die Zahl darunter: CHF 20 sind der Mindestbetrag, und nach oben ist in dreissig Tagen bei CHF 10’000 Schluss. Dazu kommt eine zweite Bremse, die man beim ersten Lesen leicht überliest — ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer also CHF 9’990 im Wallet liegen hat, kann nicht einfach die maximalen CHF 10’000 nachschieben. Die Grenze liegt nicht auf dem Einzahlungsbetrag allein, sondern auf dem, was danach im Konto steht.
Diese Mechanik ist keine Schikane. Sie ist der Ersatz für etwas, das es in der Schweiz nicht gibt: einen staatlichen Depotdeckel. Es existiert keine gesetzliche feste Obergrenze für Einzahlungen. Die Beträge, die hier greifen, sind entweder die Bedingungen des Veranstalters oder die Limite, die sich der Spielende selbst setzt — und die Selbstlimite ist die schärfere von beiden, weil sie sich sofort senken, aber nur verzögert erhöhen lässt.
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Wer unruhig ist über sein eigenes Verhalten, hat hier das wirksamste Werkzeug des ganzen Kontos: Die Zahl, die man einsetzt, hat man selbst in der Hand, und sie steht in Franken, nicht in einer AGB-Klausel.
Wichtig ist eine Trennung, die viele Seiten verwischen: Einzahlungslimite und Wetteinsatz sind zwei verschiedene Dinge. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. CHF 1 ist also die Untergrenze des Spiels, CHF 20 die Untergrenze des Guthabens. Zwischen diesen beiden Zahlen liegt die eigentliche Frage: Wie viel Geld möchte ich überhaupt auf einem Konto parken, das ich zum Wetten nutze?
Zur Aufladung nennt Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart für das Spielkonto; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei der Loterie Romande gibt es daneben Prepaid-Tickets für das Konto, gestaffelt zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig, die in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden müssen. Das ist die niederschwellige Variante für alle, die dem Dauerauftrag misstrauen: Man kauft einen Wert, und dieser Wert ist die Obergrenze des Verlusts, bis man den nächsten kauft.
Wann Gewinne direkt im Wallet landen und wann sie wandern
Der bequemste Teil des Schweizer Systems ist die automatische Gutschrift. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut. Darüber hinaus, ab CHF 1’001, werden sie bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Keine Wartefrist, kein Anruf, keine Forderung nach einem Ausweisdokument, das man schon dreimal geschickt hat.
Bei der Loterie Romande liegt die Schwelle identisch: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Beide Veranstalter ziehen also dieselbe Linie bei vier Stellen. Zufall ist das nicht — es ist die Grenze, ab der eine Gutschrift auf dem Spielkonto keinen Sinn mehr ergibt, weil sie ohnehin sofort ausgezahlt würde.
Und was passiert, wenn das Guthaben das Konto verlassen soll? Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind für die meisten Spielenden genug. Wer sein Konto häufiger leerräumt, zahlt für jede weitere Bewegung einen Preis, und der richtet sich nach dem Betrag: bei CHF 500 sind das CHF 15.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Auch hier ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Wer auf dem Papier CHF 10’000 im Konto sieht und davon CHF 10 aus einer Aktion stammen, kann diese CHF 10 nicht abheben — sie sind zum Spielen da und nur zum Spielen.
Fällt eine Auszahlung aus, steht bei Sporttip ein enges Zeitfenster daneben: Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Das ist keine Kulanzfrist, das ist eine Ausschlussfrist, und zehn Tage sind kurz, wenn man sie verstreichen lässt, weil man auf eine Antwort wartet.
Der Wettschein über die Theke: die dritte Einzahlungsvariante
Es gibt einen Weg an all dem vorbei, der in der Debatte über Mindestbeträge meist fehlt. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Wer also ohnehin an der Theke wetten geht, braucht kein Online-Konto, keine IBAN und keine Limitenkonfiguration. Das ist die älteste Zahlungsabwicklung des Landes, und sie funktioniert weiterhin.
Für die Online-Variante bei der Loterie Romande braucht es Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, und pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Ein abgelaufener Nachweis ist damit kein Formfehler, sondern ein Grund, warum das Konto nicht weiterkommt.
Der Vergleich der beiden Veranstalter: Franken, Limiten und zwei verschiedene Wege zum Konto
Die folgende Übersicht stellt nur das nebeneinander, was in Franken und im Rahmen einer Schweizer Bewilligung überhaupt vergleichbar ist. Alles darüber hinaus — Zahlungsarten, Aktionen, Quoten — gehört in die jeweiligen Bedingungen und ändert sich schneller, als eine Zeile halten kann.
| Veranstalter | Schweiz. Bewilligung | Veranstalterin / berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos — Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel (IKV 2020) |
| Loterie Romande — Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande (Loterie Romande) |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Geltung nach Art. 4 BGS |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Geltung nach Art. 4 BGS |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Geltung nach Art. 4 BGS |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Geltung nach Art. 4 BGS |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Geltung nach Art. 4 BGS |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Geltung nach Art. 4 BGS |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Geltung nach Art. 4 BGS |
| Bettilt | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Geltung nach Art. 4 BGS |
Die Spalte, auf die es ankommt, ist die zweite, nicht die dritte. Ob ein ausländisches Portal eine Curaçao- oder Malta-Lizenz vorweisen kann, ändert in der Schweiz nichts: Eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS hier keine Geltung. Die Genehmigung «gilt nur in der Schweiz» — und umgekehrt gilt eine fremde nur dort, wo sie erteilt wurde. Aus der dritten Spalte lässt sich deshalb nichts ableiten; sie dokumentiert, was berichtet wird, und nicht, was hier trägt.
Daraus folgt der eigentliche Vergleich, und er ist kein Vergleich von zehn Marken, sondern ein Vergleich von zwei Modellen. Das bewilligte Modell besteht aus zwei Veranstaltern, die sich die Landesteile teilen: Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Obwalden wohnt, kommt online nur über Swisslos hinein. Wer in Genf wohnt, online nur über die Loterie Romande. Wer in beiden Landesteilen wohnt, hat keine Wahl — der Wohnsitz entscheidet, nicht der Geschmack.
Das ausländische Modell besteht aus beliebig vielen Portalen, die jeder in der Schweiz aufrufen kann. Es ist die grössere Auswahl mit der kleineren Absicherung. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine schweizerische Rechtswegmöglichkeit, und die Domains können jederzeit auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden — wobei blockierte Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden (Domain-Hopping). Das ist keine Wahl zwischen «sicher» und «unsicher»; es ist eine Wahl zwischen zwei verschiedenen Risikoprofilen, und keines davon ist die bequeme Voreinstellung.
Was die Reihenfolge der Marken hier angeht: Swisslos und die Loterie Romande stehen vorn, weil in der Schweiz nur diese beiden Sportwetten veranstalten dürfen. Die acht weiteren Portale stehen dahinter, weil man ihnen im Netz begegnet und weil sie mit denselben Massstäben zu lesen sind — als Marken ohne Schweizer Bewilligung, mit den Folgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen.
Grundlagen der Mindesteinzahlung: was ein Mindestbetrag eigentlich ist
Ein Mindestbetrag ist keine Preisangabe, sondern eine Türschwelle. Er sagt nicht, wie viel Wetten kosten — er sagt, wie viel Geld überhaupt auf dem Konto liegen muss, bevor die erste Wette platziert werden kann. Bei Swisslos liegt diese Schwelle bei CHF 20, gekauft per Online-Zahlung oder per Einzahlungsschein. Beim Mindesteinsatz dagegen liegt sie bei CHF 1. Beide Zahlen sind klein, und beide beantworten verschiedene Fragen.

Wer aus dem Ausland auf Schweizer Wettseiten schaut, stösst regelmässig auf eine dritte Zahl: Mindesteinzahlung 1 Euro, 5 Euro, oder Sportwetten ganz ohne Mindesteinzahlung. Diese Zahl mag korrekt sein — für eine Seite, die auf Euro läuft und in der Schweiz nichts darf. Sie ist kein Argument, sondern ein Wegweiser: Sie zeigt, in welchem Markt eine Seite tätig ist, und die Währung ist dabei die deutlichste Spur. Franken bedeutet Schweizer Bewilligung und Schweizer Spielerschutz. Euro bedeutet, dass ein ausländischer Anbieter die Seite betreibt und dass das Konto nicht unter die hiesigen Regeln fällt.
Der Mindestbetrag verrät also mehr über die Herkunft eines Angebots als über seine Grosszügigkeit. Ein Portal, das mit CHF 1 wirbt, hat den Betrag aus einem anderen Währungsraum übernommen und sich nicht die Mühe gemacht, ihn den hiesigen Verhältnissen anzupassen. Wer die Zahl liest, liest einen Anbieter, nicht einen Preis.
Warum die Zahl in Euro zu ausländischen Seiten gehört
Ein ausländischer Anbieter kann auf Schweizer Franken umrechnen, das ist ihm unbenommen. Er bleibt trotzdem ein ausländischer Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, keine schweizerische Aufsicht über die Auszahlung, und Gewinne ausländischer Anbieter sind steuerlich anders zu behandeln als Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern der Kern der Einordnung: Bei einem Schweizer Veranstalter gewinnt man in einem System mit Rechtsweg; bei einem ausländischen gewinnt man auf den Bedingungen einer Firma, die niemand hier kontrolliert.
Für die Schweiz gibt es ausserdem keine Werkzeuge, die solche Zahlungen abfangen. Banken und Kartensysteme blockieren Einzahlungen an nicht bewilligte Wettseiten nicht. Wer dort Geld hinbewegt, bewegt es selbst, ohne Netz darunter.
Etwas anderes, das man bei der Kontoeinrichtung nicht überliest: die Registrierung selbst. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist eine Identitätsprüfung vor der ersten Einzahlung, und sie ist der Grund, warum ein Mindestbetrag in Franken auch eine Menge Papier mitbringt.
Der Vorlauf bei der Ersteinrichtung läuft deshalb in dieser Reihenfolge: Wohnsitz prüfen, gültigen Ausweis bereitlegen, registrieren, Limiten setzen, dann CHF 20 einzahlen. Wer die Limiten erst nach der Einzahlung setzt, hat die Reihenfolge umgedreht — und die Limiten sind der Teil, den man beeinflussen kann.
Rechtslage: zwei Bewilligungen, ein geschlossener Markt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern (Geldspielkonkordat in Kraft seit 1. Januar 2021). Nicht die ESBK — die Aufsicht über Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip veranstaltet auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) und hat seinen Sitz in Basel; Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer eine «Schweizer Lizenz» auf einer englischsprachigen Wettseite findet, findet sie dort nicht, weil sie nicht existiert. Das ist die knappste Antwort, die dieser Abschnitt geben kann, und sie ist vollständig.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Die erlaubte Offerte ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa genehmigten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Das ist die Grenze, die eine Einzahlung erst sinnvoll macht. Ein Konto kann noch so gut gefüllt sein — wenn der gewünschte Markt in der Liste nicht steht, wird er nicht angeboten. Gesperrt sind Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Sendungen, und das nicht aus Vorsicht, sondern weil der Katalog der erlaubten Sportarten nicht mehr umfasst.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das BGS kennt keine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt und nur die Funktion des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der ausgezahlte Betrag ist ausserdem tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer den Cash-Out-Knopf als Notausgang versteht, versteht ihn falsch: Es ist ein Angebot mit einem Abschlag, und Swisslos muss ihn nicht für jede Wette anbieten.
Dazu kommen einige Feinheiten der Sporttip-Regeln, die den Wert eines Wettscheins unmittelbar berühren. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten beim Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Das Wort «Boost» steht also nicht allein: Es hängt an einer Mindestquote pro Voraussage, einer Mindestzahl an Voraussagen und einer Obergrenze, die man in den Bedingungen nachliest. Wer vier Voraussagen mit je 1.50 zusammenbringt, hat CHF 1 auf einen Schein gesetzt und bekommt 5 % auf den Nettogewinn — nicht 5 % auf den Einsatz.
Erlaubt ist Sporttip-Wetten ab 18 Jahren, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Gespa prüft solche Regeln nicht nur auf dem Papier: Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellen als strengen Schutzwall beschreibt, beschreibt sie falsch.
Warum die ausländische Lizenz hier nichts trägt
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder jedem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle.
Dazu kommt die Blockade. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Das Domain-Hopping ist der Grund, warum ein Portal heute erreichbar und morgen gesperrt sein kann, ohne dass sich am Angebot etwas geändert hätte.
Die Gegenprobe gehört genauso deutlich auf die Seite: Das bewilligte Modell hat seinen Preis. Zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzanforderung, eine Identitätsprüfung, ein Wettschein mit vollen Angaben. Gewinne bis CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn sind seit 1. Januar 2026 einkommenssteuerfrei — in den Jahren davor lag die Freigrenze bei CHF 1’070’400 —, und erst darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Die kantonale Grenze weicht ab, deshalb gilt: je nach Kanton. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für konkrete Fälle ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung die richtige Adresse.
Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an — die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Auch das ist kein Detail, sondern ein Posten.
Schutzmassnahmen: die Limite, die man selbst setzt, ist die einzige, die zählt
Wer sein Konto in Betrieb nimmt, sollte eine Sache vor allen anderen erledigen: Limiten setzen. Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme Pflicht — Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der gesetzliche Rahmen ist dabei weiter gefasst: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS); eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Statut nach 24 Stunden, und Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese Diskrepanz ist kein Widerspruch, sondern das Ergebnis davon, dass die Anbieter strenger sein dürfen als das Gesetz verlangt.
Die Asymmetrie zwischen sofortiger Senkung und verzögerter Erhöhung ist die wichtigste Eigenschaft des ganzen Mechanismus. Bei jedem anderen Konto kann man eine Zahl nach oben korrigieren, sobald man Lust dazu hat. Hier sitzt man 72 Stunden davor. Wer abends um elf, nach zwei verlorenen Kombiwetten, die 30-Tage-Limite erhöhen möchte, kann das nicht — und genau dafür ist die Regel gebaut.
Eine staatliche Obergrenze gibt es dagegen nicht. Die Schweiz kennt keinen gesetzlich festen Depotdeckel; die organisierten Limiten sind Selbstlimiten oder Veranstalterbedingungen. Wer also wissen möchte, wie viel Geld er einzahlen kann, muss genau eine Frage beantworten: Wie hoch setze ich meine eigene Grenze? Das ist unbequemer als eine staatliche Zahl. Es ist auch ehrlicher.
Daneben steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS); eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Wer glaubt, eine Spielsperre sei ein Formular, das man zurückzieht, hat den Mechanismus nicht verstanden. Die Sperre gilt dort, wo sie am wenigsten erwartet wird: Sie folgt der Person in die Casinos, über die Kantonsgrenze hinaus und bis ins Fürstentum Liechtenstein. Und sie ist die einzige Massnahme auf dieser Seite, die nicht vom guten Willen des Anbieters abhängt.
Das schweizerische Sperrregister ist zugleich die schärfste Trennlinie zwischen den beiden Modellen. Ein ausländisches Portal hängt nicht daran. Wer sich dort sperren lassen will, sperrt einen einzelnen Zugang — und macht daneben ein neues Konto auf. Das ist weniger eine Lücke als eine Eigenschaft: Wo kein Register ist, ist auch kein Schutz.
Im Abschnitt zur Rechtslage ist die Registrierung beschrieben: ein Konto pro Person, geprüfte Identität (Art. 47–52 VGS), keine Auszahlung auf ein fremdes Konto (Art. 50 Abs. 2 VGS). Wer sein Guthaben auf das Konto eines Bekannten schicken möchte, bekommt eine Absage mit einem Aktenvermerk darüber, warum. Das ist keine Pedanterie, sondern die Grundlage dafür, dass ein Spielerkonto überhaupt einer Person zugeordnet werden kann.
Ein letzter Punkt, der oft übersehen wird, weil er auf den ersten Blick nur ein Datum ist: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr klingt nach viel Zeit. Es ist wenig, wenn ein Wettschein in einer Schublade liegt und man die Bekanntmachung nie gelesen hat.
Die zehn Portale im Einzelnen: was in der Schweiz erlaubt ist und was schlicht daherkommt
Jede Bewertung hier folgt derselben Reihenfolge: bewilligungsfähige Organisation zuerst, dann die Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Auswahl, die Kriterien und der Blick auf die Mindestbeträge ändern sich dadurch nicht — nur der Bewilligungsstatus und die Folgen daraus.
Swisslos — Sporttip: der Mehrkantons-Anbieter mit dem Franken-Wallet
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der IKV 2020, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb davon wohnt, kommt online nicht hinein — das Konto ist wohnsitzgebunden, punktuell und unbeweglich.
Für die Mindesteinzahlung ist Swisslos die erste Adresse des Landes: Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, ein Kauf nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Nach oben begrenzt der Kommentar zur Kontoobergrenze als zweiter Riegel. Als Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bestätigt direkt in der PostFinance App.
Bei der Auszahlung gelten zwei kostenlose Auszahlungen pro 365 Tage auf das registrierte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten können 3 % Kommission anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Automatisch ins Wallet gehen Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung; darüber wird innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.
Das Instrumentarium ist das vollständigste der beiden bewilligten Veranstalter: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, Selbstsperre für 1 bis 180 Tage oder unbefristet im schweizweiten Register, PostFinance Pay als benannte Zahlungsart, Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, und mit dem Kombiboost eine eigene Online-Aktion mit klar benannten Schwellen. Bei den Limiten — CHF 9’999 für Erwachsene, CHF 1’000 unter 21 Jahren — ist Swisslos der strengere der beiden Veranstalter, und das ist eine Entscheidung, die man beim Kontostart zu spüren bekommt.
Der Verzicht auf Teil-Cash-Outs und die fehlende Garantie pro Markt sind die zwei Punkte, an denen dieses Angebot enger ist, als die Oberfläche vermuten lässt. Wer gewohnt ist, eine Kombiwette stückweise aufzulösen, findet das hier nicht. Das Konto selbst aber ist grosszügig bestückt: zwei kostenlose Auszahlungen, eine automatische Gutschrift bis CHF 1’000, eine benannte Zahlungsart, ein Wettschein mit Mindesteinsatz CHF 1.
Loterie Romande — Jouez Sport: das Konto für die Westschweiz, mit französischen Bedingungen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer in diesen sechs Kantonen wohnt, hat online ausschliesslich diesen Weg; wer in Lausanne aufwächst und später nach Zürich zieht, wechselt damit auch den Veranstalter.
Ein Zahlungskanal ist hier besonders: die Prepaid-Tickets für das Konto, gestaffelt zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig, die in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden müssen. CHF 20 ist auch hier der tiefste Einstieg — aber als Bargeldkauf an der Verkaufsstelle, nicht als Online-Überweisung. Für Spielende, die ihrem eigenen Klickverhalten nicht trauen, ist das die beste Konstruktion auf dieser ganzen Liste: Der Betrag, den man in der Hand hält, ist der Betrag, den man verlieren kann.
Bei den Limiten liegt die Loterie Romande bei Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Für die Kontoeröffnung braucht es Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone, ein Konto pro Person, eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite und in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Der Weg ohne Konto bleibt ausdrücklich offen: Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 werden in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst, bei genügend Bargeld bis zu CHF 2’000. Das ist kein Nostalgieangebot, sondern die Antwort auf die Frage, wie man Sportwetten in der Schweiz mit einem Zwanziger betreibt, ohne jemals eine IBAN anzugeben. Wer darauf verzichtet, verzichtet lediglich darauf, dieselbe Nummer online zu wiederholen.
Bei den Werbeaktionen hält sich die Loterie Romande erkennbar zurück. Die Aktion «JouezSport — Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zehn Franken, sieben Tage Frist, nicht abhebbar. Das ist die Grössenordnung, in der sich Gratisspielguthaben in der Schweiz bewegt, und sie steht in keinem Verhältnis zu ausländischen Willkommenspaketen, die mit vierstelligen Beträgen werben.
BetFury — ein Portal ohne Schweizer Bewilligung
BetFury wird hier ohne Schweizer Bewilligung geführt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine berichtete Lizenz ausserhalb der Schweiz hat nach Art. 4 BGS keine Geltung. BetFury hängt nicht am schweizerischen Sperrregister, es gibt keinen schweizerischen Rechtsweg, und die Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden. Ein Mindestbetrag in Franken ist für dieses Portal kein Thema — sein Konto läuft nicht in dieser Währung und nicht unter dieser Aufsicht. Wer dort spielt, spielt auf den Bedingungen einer Firma, die niemand in der Schweiz kontrolliert. Genau das ist auch die abschliessende Bewertung: ein Konto ohne hiesige Anbindung, an dem niemand hier etwas durchsetzen kann.
MrXbet — ebenfalls ohne Bewilligung, mit denselben Folgen
Für MrXbet gilt dasselbe: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Lizenz ausserhalb der Schweiz ohne Geltung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko inklusive. Aus Schweizer Sicht ist das kein Wettkonto, sondern ein ausländisches Angebot, das man aufrufen kann. Was in den Bedingungen dieses Portals zu Mindestbeträgen, Limiten oder Auszahlungswegen steht, ist dessen eigene Sache und entfaltet hier keine Wirkung. Das bleibt die ganze Bewertung, und sie ist für dieses Portal ausreichend.
1xBet — grosse Reichweite, keine Wirkung in der Schweiz
1xBet ist eines der bekanntesten ausländischen Portale, und genau daraus entsteht sein Problem. Es ist hier ohne Schweizer Bewilligung geführt; eine berichtete Lizenz ausserhalb der Schweiz hat nach Art. 4 BGS keine Geltung, ein Anschluss an das schweizerische Sperrregister besteht nicht, ein schweizerischer Rechtsweg ebenso wenig, und die Domains können jederzeit blockiert werden — wobei blockierte Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden. Die Bekanntheit ersetzt keine Kontrolle. Ein Portal, dessen Domain heute erreichbar und morgen auf der Sperrliste ist, ist ein Portal, dessen Fortbestand nicht beim Nutzer liegt.
Unibet — internationale Marke, dieselbe Sperrlisten-Logik
Unibet tritt als internationale Marke auf und ist hier trotzdem ohne Schweizer Bewilligung geführt. Eine ausländische Bewilligung bleibt in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS), der Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein schweizerischer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Eine bekannte Marke mag beruhigend wirken; rechtlich beruhigt sie nichts. Wer von Unibet auf eine Schweizer Seite wechseln möchte, wechselt nicht die Marke, sondern die Rechtsordnung — und das ist der einzige Wechsel, der zählt.
Funbet — ohne Bewilligung, mit demselben Status
Funbet ist hier ohne Schweizer Bewilligung geführt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, eine berichtete Lizenz ausserhalb der Schweiz hat nach Art. 4 BGS keine Geltung, und es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein schweizerischer Rechtsweg. Die Domains können auf der Sperrliste landen. Aus Schweizer Sicht bleibt damit keine prüfbare Zusage übrig — weder zur Höhe einer Mindesteinzahlung noch zu Auszahlungswegen noch zur Aufsicht. Was dieses Portal zusagt, sagt es zu, ohne dass hier etwas dahintersteht.
Rabona — ein weiteres Portal ohne Schweizer Bewilligung
Rabona steht hier in derselben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Lizenz ausserhalb der Schweiz ohne Geltung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, Domain-Risiko über die Sperrliste. Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe ist die einzige Kategorie, in der dieses Portal für Schweizer Spielende wirklich einzuordnen ist. Wer es aufruft, sollte wissen, dass keine Schweizer Stelle eine Angabe auf dieser Seite prüfen kann.
BillyBets — ohne Bewilligung, ohne hiesigen Anspruch
BillyBets wird hier ohne Schweizer Bewilligung geführt. Die Folgen sind die bekannten: Eine berichtete ausländische Lizenz entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung, das Sperrregister kennt dieses Portal nicht, und ein schweizerischer Rechtsweg steht nicht zur Verfügung. Die Domains können blockiert werden. Wer dort Guthaben parkt, parkt es bei einer Firma ohne hiesige Verpflichtung — und die Frage nach dem Mindestbetrag in Franken stellt sich für dieses Konto nicht, weil es nicht in diesem Rahmen läuft.
Bettilt — die letzte Marke der Gruppe ohne Bewilligung
Auch Bettilt ist ohne Schweizer Bewilligung geführt. Nur die beiden bewilligten Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine ausländische Lizenz hat hier nach Art. 4 BGS keine Geltung, der Anschluss an das schweizerische Sperrregister fehlt, und ein schweizerischer Rechtsweg besteht nicht. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden. Damit schliesst sich die Gruppe: acht Portale, ein Status, ein Risiko — und zwei Veranstalter, die alles tragen, was diese Seite beschreibt.
Häufige Fragen zur Mindesteinzahlung bei Schweizer Sportwetten
Wie hoch ist die Mindesteinzahlung beim Spielguthaben von Swisslos?
CHF 20. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, und CHF 20 ist der Mindestbetrag. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Mindesteinsatz für eine Wette liegt tiefer, nämlich bei CHF 1.
Warum nennen manche Seiten eine Mindesteinzahlung in Euro, und was sagt das über den Anbieter aus?
Weil diese Seiten ausländische Anbieter sind, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Ein ausländisches Portal rechnet in Euro und wirbt mit Beträgen wie 1 oder 5 Euro. Die Währung ist die deutlichste Spur: CHF steht für einen bewilligten Schweizer Veranstalter, Euro für ein Konto ausserhalb der hiesigen Aufsicht.
Wie viel darf bei der Loterie Romande innerhalb von 30 Tagen eingezahlt werden?
Höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage. Dieselbe Grenze gilt für das Wallet-Guthaben, das CHF 10’000 nicht übersteigen darf. Die Loterie Romande erlaubt pro Person nur ein Konto, das Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone voraussetzt.
Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt?
Auf das registrierte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei Swisslos erfolgt die Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, die ersten zwei Auszahlungen pro 365 Tage sind gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne über CHF 1’000 auf das Konto der angegebenen IBAN.
Bis zu welchem Betrag werden Gewinne direkt dem Wallet gutgeschrieben?
Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung. Swisslos schreibt Gewinne bis zu dieser Grenze automatisch dem Wallet gut, bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet. Darüber erfolgt eine Überweisung — bei Swisslos innert 3 Arbeitstagen, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist.
Gibt es in der Schweiz eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder setzt jede Person ihre Limite selbst?
Eine staatliche feste Obergrenze für Einzahlungen gibt es nicht. Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS), und bei Sporttip sind Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme Pflicht. Diese Limiten setzt die spielende Person selbst; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Zahlungen – gratistippsch.com
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