Sportwetten Schweiz – welche Anbieter es gibt und für wen sie taugen

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen abgeglichen mit der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, und mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51).

Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer in der Schweiz eine Wette platzieren will, trifft auf ein Angebot, das schmal aussieht und es auch ist: zwei Veranstalter mit Bewilligung, dahinter ein halbes Dutzend ausländischer Namen, die jeder kennt und von denen keiner hier etwas darf. Dazwischen liegt keine Grauzone, sondern eine saubere Kante — auf der einen Seite Schweizer Rechtsschutz mit einer geschlossenen Liste erlaubter Sportarten, auf der anderen eine Seite, die in Sekunden gesperrt werden kann. Der Kanton entscheidet mit, wer für einen zuständig ist, das Alter entscheidet, ob man überhaupt darf, und die eigene Limite entscheidet, wie viel man verlieren kann. Genau diese Wege schauen wir uns an, in der Reihenfolge, in der sie im Alltag auftauchen.

Was in der Schweiz als Sportwette überhaupt erlaubt ist

Der Rahmen ist älter als die meisten Wettseiten. Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), und es ordnet die Online-Sportwette als Grossspiel ein — konkret über Art. 3 lit. c und e. Beaufsichtigt wird das nicht von der ESBK, die nur Casinos kennt, sondern von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Wer Wetten anbieten will, braucht zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS).

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Zwei Bewilligungen, und keine dritte. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer zugelassener Buchmacher, die man durchsuchen könnte — es existiert schlicht keine. Die Aufsicht veröffentlicht nur die andere Liste: die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Das ist der Punkt, an dem die meisten Erwartungen an eine «grosse Anbieterauswahl» platzen. Wer zehn Schweizer Anbieter sucht, findet zwei und acht ausländische Namen, die hier nichts dürfen.

Die Bewilligung ist zudem örtlich gebunden: Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ein ausländischer Schein — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — entfaltet hier keine Wirkung. Das ist keine Formalie, sondern der Grund, warum zwei völlig verschiedene Spielwelten nebeneinander existieren, ohne dass eine die andere berührt.

Der Katalog: was gewettet werden darf und was nicht

Was angeboten werden darf, steht nicht im Ermessen des Veranstalters. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Diese Liste ist geschlossen, und sie ist strenger, als es die Werbung vermuten lässt.

Sie erlaubt Sportwetten nur auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf überhaupt nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte sucht man im Katalog vergeblich, eine Esport-Abteilung ebenfalls — Esports kommen in der Gespa-Liste schlicht nicht vor. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Beim Cash-Out ist die Lage anders: Der ist nicht reguliert, und man sollte ihn deshalb nur als das beschreiben, was er ist — eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, nichts, worauf ein Anspruch bestünde.

Die Rechtslage im Detail: eine Bewilligung, die an der Grenze endet

Die Schweizer Bewilligung ist ein Inlandspapier. Sie erlaubt Wetten hier, nach hiesigen Regeln, mit hiesigen Kontrollen — und sie verliert an der Grenze jede Kraft. Sobald eine Wette auf einem Server liegt, der keiner Schweizer Bewilligung untersteht, fehlt der Boden unter dem Rechtsweg. Der ausländische Anbieter, der in der Schweiz wirbt und Wetten annimmt, handelt nicht ohne Bewilligung im Sinne einer Nachlässigkeit, sondern begeht eine Straftat: Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe sind möglich, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS).

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Der Spielende selbst wird nach Auskunft des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die eine gute Nachricht in diesem Abschnitt. Die andere fehlt. Denn in einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Dass man als Kunde nicht verfolgt wird, heisst nicht, dass das Geld sicher liegt.

Was die Sperrliste leistet — und was nicht

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Wer gegen das Verbot anläuft, nennt die Aufsicht selbst — Interwetten und Bet-at-Home tauchen in diesem Zusammenhang auf, und auch bet365 wird als auf der Liste geführt bezeichnet.

Die Blockade hat einen Haken, und es ist kein kleiner. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Dieses Domain-Hopping macht aus der Sperrliste ein Werkzeug gegen den Gelegenheitsklick, nicht gegen den, der wirklich dort spielen will. Wer heute eine Adresse nicht erreicht, hat morgen eine andere. Wer die Blockade als «diese Seiten sind unerreichbar» versteht, versteht sie falsch.

Der faire Vergleich lautet nicht «legal gegen illegal», sondern: Hier volle Schweizer Kontrolle, dort keine — und das zu einem Preis, der auf der Bewilligungsseite ebenfalls bezahlt wird. Nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist deshalb automatisch die sichere. Die eine hat strenge Regeln, die andere hat keine.

Steuern: der Steuerfreibetrag und die kantonale Falle

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei, solange sie unter dem Steuerfreibetrag je Einzelgewinn bleiben, und werden nur darüber besteuert. Die ESTV rechnet Sportwetten ausdrücklich zu diesen Grossspielen. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab — hier heisst es «je nach Kanton», und genau so sollte man es auch schreiben, statt eine einzelne kantonale Zahl zu verallgemeinern. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Für den typischen Wettenden ist das Theorie. Wer Wetten im Rahmen eines Spielbudgets spielt, bleibt weit unter jeder Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze dagegen gibt es in der Schweiz nicht — wer eine behauptet, hat sich das erfunden.

Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, und das klingt im ersten Moment nach einem kleinen Vorteil. Es ist keiner. Die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der Schweizer Freibetrag ist dann nicht anwendbar. Wer dort spielt, tauscht eine Steuerbefreiung gegen eine Steuerpflicht. Das ist eine allgemeine Information und kein Steuerrat; für den eigenen Fall fragt man eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.

Warum der Jugend- und Spielerschutz keine Kulisse ist

Schweizer Sportwetten sind ab 18 (Gespa); Minderjährige haben online keinen Zutritt (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität ist die Regel (Art. 47–52 VGS). Auf der Zahlungsseite gilt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredit an Spielende gibt es nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS). Kein Schweizer Anbieter darf einen mit geliehenem Geld spielen lassen.

Und dennoch gibt es einen Befund, der jede optimistische Erzählung über strenge Kontrollen zerlegt. Die Gespa hat 2025 in Testkäufen geprüft, ob an Verkaufsstellen an Minderjährige verkauft wird: In 200 Fällen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Nicht 5 %, nicht 12 % — fast jede zweite. Wer Verkaufsstellenschutz als lückenlos darstellt, stellt ihn falsch dar. Die Zahl sagt nichts über die Online-Kontrollen, aber sie sagt eine Menge über die Stelle, an der ein Wettschein ohne Konto über den Tresen geht.

Limiten, Pausen und die Spielsperre: was vor der ersten Wette steht

Bevor sich jemand überhaupt eine Wette aussuchen darf, muss er sich selbst Grenzen setzen. Das ist in der Schweiz keine Option, sondern Voraussetzung. Der Veranstalter hat Höchstwerte zu verlangen, und zwar sowohl für Einsätze als auch für Verluste, täglich, wöchentlich oder monatlich (Art. 87 VGS). Das Gesetz macht es so: Was der Spielende setzt, ist eine Selbsteinschränkung, keine Staatsvorgabe. Einen gesetzlich fixierten Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie in ausländischen Ratgebern regelmässig verschwimmt — der Deckel ist der, den man selbst zieht.

Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Die 72 Stunden sind der eigentliche Kniff dieser Konstruktion, und sie laufen gegen die Intuition. Herabsetzen darf man jederzeit — strenger werden geht immer. Hinaufsetzen dauert. Wer an einem Abend beschliesst, die Limite sei zu niedrig, kommt damit nicht mehr durch die Nacht. Das Gesetz sieht übrigens 24 Stunden für die Erhöhung vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Aufschub ist also doppelt so lang wie das gesetzliche Minimum — nichts, was man den beiden vorwerfen müsste, aber eine Zahl, die man kennen sollte, wenn man die Limite als Notbremse einplant.

Bei Swisslos kommt eine produktbezogene Selbstsperre dazu: Der Zugang lässt sich für 1 bis 180 Tage sperren, und vor Fristablauf wird sie nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und ein Fachgremium ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss das Angebot ohnehin vorhalten (Art. 89 VGS).

Die Spielsperre nach Art. 80–82 BGS trifft dabei zwei Personengruppen, die man auseinanderhalten sollte: überschuldete oder suchtgefährdete Personen — und Menschen, die sich selbst ausschliessen. Beide landen im gemeinsamen Register. Der wirksamste Teil des Schweizer Systems ist genau dieser: Die Sperre gilt über Anbieter- und Produktgrenzen hinweg, sie folgt der Person, nicht dem Portal. Im Ausland gibt es dazu kein Gegenstück. Die Sperrliste draussen richtet sich gegen Domains, dieses Register gegen Menschen. Der Unterschied ist nicht juristisch, sondern praktisch.

Eine unbequeme Konsequenz gehört hierher: Wer gesperrt ist oder minderjährig war, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Die Wette ist dann nicht nur verboten, sie ist auch nichts mehr wert.

Bonus und Gratisspielguthaben: warum die Werbung klein bleibt

In der Schweiz ist der Bonus kein Marketinginstrument, das der Veranstalter frei einsetzen darf. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Acht für denselben Veranstalter, der die Sportwetten im grossen Teil der Deutschschweiz trägt — das ist die Zahl, die das ganze Kapitel erklärt. Wo Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 bestraft wird (Art. 131 BGS), wächst kein Bonusdschungel.

Und die Bedingungen kommen aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters, nie aus einer Übersicht. Wer ein «100 % Willkommensbonus»-Versprechen liest, liest es bei einem ausländischen Anbieter. Hier heisst die Gattung Gratisspielguthaben — und sie ist nicht auszahlbar. Das ist der eine Satz, den man über Gratisguthaben in der Schweiz wissen muss: Es wandert auf das Spielkonto, es lässt sich damit spielen, aber es verlässt das Konto nicht als Geld.

Der Kombiboost und seine Bedingungen

Was Sporttip an Aktionen führt, ist an klare Hürden gebunden. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffelung ist ehrlich gerechnet und liest sich deshalb nüchtern: Wer vier Voraussagen trifft, bekommt 5 % — auf den Nettogewinn wohlgemerkt, nicht auf den Einsatz. Um die 100 % zu sehen, braucht es fünfzehn Treffer in einer Kombination, jeder mit Quote 1.50 oder höher. Wer diesen Boost als «bis zu 100 % Extra» bewirbt, verschweigt die Zahl fünfzehn, und fünfzehn Richtige sind keine Aktionsbeigabe, sondern das Ergebnis eines langen Abends.

Dazu kommen Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost nimmt und dann aussteigt, verliert ihn. Das ist kein Kleingedrucktes, das ist der Preis der Funktion.

Wie sich ein Gewinn zusammensetzt

Die Auszahlung einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beide Rundungen laufen zugunsten des Veranstalters. Bei einem Einsatz von CHF 20 und Quote 2.10 sind es rechnerisch CHF 42 — an der 5-Rappen-Stelle bleibt davon nichts hängen, bei krummen Quoten schon.

Was der Veranstalter von jedem Markt behält, lässt sich daran ablesen, dass sich die Quoten eines Marktes nicht zu 100 % addieren. Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Beispiel, kein quotierter Preis. Die Auszahlungsquote beträgt 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also rund 95 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 %, hier also etwa 5 %. Das ist der Bereich, in dem sich die Marge eines solchen Marktes bewegt: grob 4 bis 6 %, und die Bedingung hängt an der Zahl der Ausgänge und daran, wie eng die beiden Quoten zusammenliegen. Je mehr Ausgänge ein Markt hat, desto mehr Spielraum für eine höhere Marge in den einzelnen Quoten. Der Quotenschlüssel ist im Schweizer Marktbegriff nichts anderes als diese Auszahlungsquote, und die Marge ist 100 % minus dieser Wert. Bei Absagen und Sondersituationen greifen eigene Regeln: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, wird die Einzelwette zurückbezahlt, und in einer Kombinationswette erhält die Voraussage Quote 1.00.

Mobil, im Browser oder am Kiosk: drei Wege, ein Konto

Wer bei Swisslos Sporttip spielen will, hat drei Zugänge, und sie unterscheiden sich mehr, als die Werbung ahnen lässt. Online geht es über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen — der Wettschein wandert vom Telefon an den Tresen.

Der Kiosk ist der klassische Weg, und er hat eine andere Schutzarchitektur als das Konto. Am Tresen gibt es keinen Nutzeraccount, keine Limiten, keine Kontoidentität. Genau dort hat die Gespa 2025 die Testkäufe gemacht — mit dem Ergebnis aus dem Schutz-Abschnitt, das man nicht schönreden kann. Wer sein Spielbudget ernst nimmt, setzt es dort nicht ein, sondern im Konto, wo die Limite vor der ersten Wette steht und nicht danach.

Und die Registrierung ist selbst ein Weg mit Hürden. Für ein Online-Konto bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Rechtlich steht dahinter Art. 47 Abs. 3 VGS, praktisch heisst es: kein Umzugstrick, kein Zweitkonto, keine Fantasieadresse. Wem die Prüfung zu viel ist, für den ist dieses Angebot nicht gedacht — und das ist keine Nebenbemerkung, sondern die Filterfunktion des ganzen Systems.

Was das Vertragsgebiet für den Wohnort bedeutet

Die Kantonszugehörigkeit ist keine Formalität, sondern entscheidet, welcher der beiden Veranstalter für einen überhaupt in Frage kommt. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Das ist die wichtigste Ja-Nein-Frage der ganzen Anbietersuche, und sie wird vor jeder Quotendiskussion beantwortet. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Online-Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Kein Trick umgeht das, weil die Adressprüfung nicht auf einem Häkchen beruht. Und das erklärt auch die Zahl der Verkaufsstellen: Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — das ist kein Online-Konzern, sondern ein Netz aus physischen Orten mit Lausanne als Kontaktadresse.

Sportarten, Turniere und der Blick auf die nächsten Grossanlässe

Der Schweizer Markt deckt die Sportarten ab, die der Katalog zulässt: Fussball, Eishockey und Tennis stehen im Zentrum, dazu Turniere und Wettkämpfe, die auf der Gespa-Liste geführt sind. Was nicht auf der Liste steht, wird nicht angeboten — daran ändert auch ein Grossanlass nichts. Turniere sorgen für mehr Märkte und mehr Aufmerksamkeit, nicht für eine Ausweitung des Katalogs.

In der Praxis ist die Liste das eigentliche Nadelöhr für alle, die exotische Märkte suchen. Wer eine Wette auf die Anzahl Eckbälle, auf Verwarnungen oder auf ein Trainingsergebnis sucht, wird im bewilligten Schweizer Angebot nicht fündig — diese Märkte fehlen im Katalog, und das ist keine Lücke, sondern der Katalog selbst. Bei Turnieren kommen Ranglistenwetten nur dann in Betracht, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet.

Bei Livewetten gilt eine Regel, die man vor dem Setzen kennen sollte: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer eine vermeintliche Verzögerung im Stream für einen Vorsprung hält, wettet nicht gegen den Buchmacher, sondern gegen die eigene Bildqualität. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Der Einsatz ist dann zurück, mehr nicht.

Eine weitere Regel betrifft die Spieldauer. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer bei einem K.-o.-Spiel auf den Endstand nach 120 Minuten spekuliert, ohne die Wettart zu prüfen, hat auf etwas anderes gewettet als gedacht.

Und dann ist da noch die Bet-Builder-Funktion. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über dieses Werkzeug kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz ist dann zurück, die Wette ist weg — wer eine Kombination aus zwei Märkten desselben Spiels baut, sollte wissen, dass er sich auf einem Feld bewegt, das der Veranstalter notfalls komplett streichen kann.

Die Schweizer Veranstalter und die ausländischen Namen im Vergleich

Die Rangliste, die hier steht, ist keine Bestenliste mit Krone. Sie ordnet die beiden bewilligten Veranstalter nach Angebot, Limiten, Zahlungswegen und Aktionen und stellt daneben die ausländischen Marken, auf die Schweizer beim Suchen stossen — jede davon ausdrücklich «ohne Schweizer Bewilligung». Eine Bewertung als «beste Wahl» folgt daraus nicht, und sie folgt auch nicht aus irgendeiner anderen Zahl auf dieser Seite.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip ja – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport ja – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
FortuneJack nein Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
IviBet nein Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
BC Game nein Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
X3Bet nein Tobique (Kanada), wie von Drittquellen gemeldet
Wettigo nein Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Betwinner nein Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Donbet nein Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Rabona nein Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz

Zwei Zeilen in dieser Tabelle tragen eine Bewilligung, acht tragen einen Namen aus einem anderen Land. Der Unterschied wiegt bei jedem Klick schwerer als jede Quote. Schweizer Regeln wie die Limitenpflicht, das Sperrregister, die Auszahlung nur auf ein Konto auf eigenen Namen und der Steuerfreibetrag greifen ausschliesslich bei den beiden bewilligten Veranstaltern. Bei den anderen ist nichts davon anwendbar, weil deren Angebot an der Grenze endet. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland, gleich welche — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Swisslos Sporttip: die breite Basis, die nur einen Teil des Landes kennt

Sporttip ist der Veranstalter der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins. Betrieben wird das Produkt von der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Bewilligung umfasst Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa — eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt.

Beim Geld sieht man, worum es hier eigentlich geht. Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Rückgang ist kein Randnotiz-Wert. Dass die Sportwetten weniger abwerfen als im Vorjahr, während der Gesamtreingewinn auf hohem Niveau bleibt, sagt etwas über die Rolle dieses Produkts im ganzen Haus: Es trägt zum Gemeinwohl bei, aber es ist derzeit nicht der Wachstumsteil. Der Reingewinn geht in die Kantone, nicht an Aktionäre — für einen Spielenden ist das die einzige echte Dividende, die er aus einem Wettschein überhaupt erwarten darf.

Die Limiten sind klar gezogen und werden es bleiben. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen — nicht gekappt, nicht nachgefragt, sondern abgelehnt. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Profi, der auf sein eigenes Spiel setzt, ist hier kein Grenzfall, sondern ausgeschlossen.

Auf der Zahlungsseite gibt es Swisslos Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein zu kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer im Monat mehrfach vierstellig auszahlen will, zahlt also ab der dritten Auszahlung 3 % — bei einem Gewinn von CHF 2’000 sind das CHF 60, und die Grenze liegt im Kalenderjahr, nicht im Gefühl.

Zwei Fristen gehören in jede Beschreibung dieses Produkts, weil sie Geld kosten, wenn man sie verpasst. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt nach viel Zeit, bis man einen Wettschein findet, der im Frühling in einer Jacke lag.

Der Cash-Out ist vorhanden, aber schmaler, als die Bezeichnung vermuten lässt. Es gibt ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos ihn nicht für alle Wetten. Der Ausstieg kostet also regelmässig Geld, und die Entscheidung darüber liegt nicht beim Wettenden.

Was hier zusammenkommt: ein Veranstalter mit einer Bewilligung, die kein zweiter in der Deutschschweiz hat, mit einem dichten Regelwerk, mit spürbaren Gebühren ab der dritten Auszahlung und mit einem Steuerungsinstrument, das nur online greift. Wer sein Spiel im Konto führt, findet hier die vollständigste Schweizer Kontrolle; wer am Tresen spielt, spielt an einer Stelle, die der eigenen Limite nichts entgegensetzt.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, eine andere Landschaft

Jouez Sport ist das Westschweizer Gegenstück, und die Bewilligungslage ist identisch: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa, eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Veranstalterin ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne. Das Vertragsgebiet umfasst Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura — sechs Kantone, und für deren Einwohner ist dies der einzige Zugang zu einer bewilligten Online-Sportwette.

Die Struktur hinter dem Angebot ist physisch. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende stehen für ein Netz, das nicht primär auf dem Bildschirm lebt. Wer in einer Westschweizer Gemeinde wohnt, hat die nächste Verkaufsstelle in der Regel näher als so mancher Deutschschweizer, und die 2’350 Standorte sind der Grund, warum der Kioskweg hier nicht die Ausnahme ist. Ob und wie eine in der App oder im Browser zusammengestellte Wette an diesen Stellen eingelöst wird, ist in den Bedingungen des Veranstalters geregelt und keine Selbstverständlichkeit — dieselbe Mechanik, die Sporttip mit dem QR-Code beschreibt, muss man für Jouez Sport im eigenen Wettprogramm nachlesen, statt sie vorauszusetzen.

Worin sich die beiden sonst unterscheiden, sagen die Bedingungen, nicht die Marke. Limiten, Aktionen und Auszahlungswege stehen in jedem Fall in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters, und wer vor der ersten Wette die Zahlen sehen will, liest sie dort. Bei zwei Anbietern ist das kein Aufwand, sondern eine Viertelstunde — bei zwanzig wäre es eine Woche, und das ist einer der wenigen Punkte, in denen die schmale Auswahl Arbeit spart statt zu kosten.

Was für Jouez Sport dasselbe ist wie für Sporttip: die Bewilligung, der Schutzrahmen, das Sperrregister, die Wohnsitzpflicht und der Steuerfreibetrag. Was anders ist: die Zahl der Verkaufsstellen und der Kanton auf dem Ausweis. Für einen Westschweizer ist damit alles gesagt — und für einen Zürcher ist es ein Angebot, das er zwar beschreiben kann, aber nicht nutzen darf.

FortuneJack, IviBet, BC Game und die übrigen ohne Schweizer Bewilligung

Die acht übrigen Namen stehen hier aus einem einzigen Grund: Schweizer Spielende stossen beim Suchen auf sie, und wer sie auf einer Vergleichsseite sieht, soll wissen, was er sieht. Keine dieser Marken hat eine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS).

FortuneJack, IviBet, BC Game, Wettigo, Betwinner, Donbet und Rabona treten ohne erstellte Bewilligung auf; bei X3Bet melden Drittquellen Tobique in Kanada, was in der Schweiz ebenso wenig Kraft entfaltet wie eine Bewilligung irgendwo sonst. Alle acht sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bieten keinen Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was das praktisch heisst: Kein Schweizer Limitenzwang, kein gemeinsames Sperrregister, keine Pflicht, nur auf ein Konto auf eigenen Namen auszuzahlen, kein Steuerfreibetrag. Dazu kommt das Domain-Hopping — wer heute blockiert ist, ist es morgen oft nicht mehr. Und die Werbung, die auf diese Anbieter führt, ist der zweite Tatbestand: Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Diese Marken werden hier beschrieben, nicht empfohlen. Bliebe die Wahl zwischen ihnen, wäre sie keine Wahl, sondern ein Verzicht auf jede Kontrolle, die dieses Land für Wetten eingerichtet hat.

Wo die Entscheidung tatsächlich hängt

Wer die Anbietersuche in der Schweiz ehrlich zu Ende führt, landet nicht bei einer Rangfolge, sondern bei einem Wohnort und einem Kontostil. Vier Fragen entscheiden alles, und keine davon betrifft eine Quote.

Die erste ist der Kanton. Deutschschweiz, Tessin oder Liechtenstein führen zu Sporttip; Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura führen zu Jouez Sport. Das ist keine Präferenz, sondern das Vertragsgebiet, und es macht die schöne Vorstellung von «zwei Schweizer Anbietern zur Auswahl» für fast jeden zu einer Vorstellung mit einem Anbieter.

Die zweite ist die Limite. Sie steht vor der ersten Wette, sie lässt sich sofort senken und erst nach 72 Stunden erhöhen, und sie ist die einzige Zahl in diesem System, die der Spielende selbst in der Hand hat. Wer sie ernst nimmt, hat eine Bremse. Wer sie als Formalität abhakt, hat eine Formalität.

Die dritte ist der Zahlungsweg. Auszahlungen gehen nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto, zweimal pro Jahr kostenlos, danach möglicherweise 3 % Kommission, mit einer Wartefrist von 5 bis 10 Arbeitstagen bei der Überweisung. Das ist kein Nachteil gegenüber einem ausländischen Anbieter, sondern der Preis dafür, dass niemand das Geld auf ein fremdes Konto schicken kann.

Die vierte ist die Grenze. Ausländische Marken bieten Märkte, die der Schweizer Katalog nicht kennt, und ein Konto ohne Adressprüfung. Sie bieten auch kein Sperrregister, keinen Rechtsschutz und keinen Steuerfreibetrag — und sie können von einem Tag auf den anderen weg sein, mitsamt dem Guthaben, das darauf liegt.

Wer mit kleinem Budget und ohne Interesse an exotischen Märkten spielt, findet im bewilligten Angebot alles, was er braucht, und ein Regelwerk, das ihn schützt, ob er will oder nicht. Wer unbedingt auf Karten und Eckbälle wetten will, wird im Inland nicht fündig — und muss dann selbst entscheiden, was ihm diese Märkte wert sind. Diese Entscheidung nimmt ihm niemand ab, und diese Seite tut es auch nicht.

Häufig gestellte Fragen

Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Erlaubt sind nur Sportereignisse nach der geschlossenen Liste der Gespa — Fussball, Eishockey, Tennis etwa. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fehlen, ebenso Corner- und Kartenmärkte sowie Esports. Alles davon gilt für bewilligte Anbieter, nicht für ausländische Seiten.

Welcher Veranstalter ist für welchen Kanton zuständig?

Sporttip gilt in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und in Liechtenstein. Jouez Sport gilt in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus, geprüft über den Ausweis.

Warum gibt es nicht mehr bewilligte Anbieter?

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer zugelassener Buchmacher, die man abarbeiten könnte. Was die Aufsicht veröffentlicht, ist die andere Liste: die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz; ein ausländischer Schein wirkt hier nicht.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Gespa führt Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Die Wirkung ist begrenzt: Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Die Sperrliste filtert den Gelegenheitsklick, sie hält niemanden auf, der dort wirklich spielen will.

Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette?

Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Senken wirkt sofort, erhöhen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Eine staatliche feste Einzahlungsgrenze gibt es in der Schweiz nicht.

Wie berechnet sich die Auszahlung, und was bleibt dem Anbieter?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit 1.90 und 1.90 beträgt die Auszahlungsquote rund 95 %, die Marge also etwa 5 % — als Band von grob 4 bis 6 %, abhängig von der Zahl der Ausgänge und der Lage der Quoten.

Inhalt erstellt vom Team «gratistippsch.com»